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Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit (mutual insurance association)

HALLESCHE

HALLESCHE is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2017-02Risikoträger: Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Der Versicherte bezahlt die Behandlungskosten zunächst selbst vor Ort und reicht Rechnungen, Rezepte und Bescheinigungen im Original zur Erstattung ein; lediglich Notfallleistungen wie Kostenzusagen bei stationärer Behandlung und der Rücktransport werden direkt über die rund um die Uhr erreichbare Alarmzentrale organisiert.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

Der Versicherungsschutz gilt nur im Ausland; Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat, gelten nicht als Ausland. Der Tarif kann nur von Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden.

Startpreis

9 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Der Rücktransport wird nicht erst bei medizinischer Notwendigkeit, sondern schon bei medizinischer Sinnhaftigkeit oder einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 2 Wochen übernommen.
  • Überführungs- bzw. Bestattungskosten im Todesfall werden ohne Betragsbegrenzung erstattet.
  • Versicherte erhalten einen Bonus von bis zu 700 € pro Reise, wenn sich zuerst ein anderer Versicherer (z. B. über die Kreditkarte) an den Kosten beteiligt.
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind bis zu 2.500 € versichert – eine Leistung, die die älteren ARJ-/URJ-/RTJ-Tarife der Hallesche nicht boten.
  • Von Stiftung Warentest (Finanztest) im Vergleich von Auslandsreise-Krankenversicherungen mit 'SEHR GUT' bewertet.

Leistungsgrenzen

Kosten für Heilbehandlung im Ausland

Gedeckt

100%ige Kostenerstattung für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung im Ausland infolge Krankheit oder Unfall; ein genereller Höchstbetrag ist in den Bedingungen nicht genannt.

Quelle

Ambulante Notfallbehandlung

Gedeckt

Erstattet die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch notwendigen Notfalltransport zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

Erstattet medizinisch notwendige ärztliche Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Pflege im Krankenhaus, den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus sowie die Unterkunft einer Begleitperson, wenn medizinisch notwendig oder der Versicherte unter 16 Jahre alt ist.

Quelle

Ambulante Behandlung, Arznei- und Heilmittel

Gedeckt

Erstattet ärztlich verordnete, medizinisch notwendige ambulante Behandlung sowie Arznei-, Verband- und Heilmittel (z. B. Bestrahlungen, Inhalationen, elektrophysikalische Maßnahmen) im Ausland.

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Zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Erstattet schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit; neuer dauerhafter Zahnersatz, Kronen, Inlays und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

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Notfalltransport zum nächsten Arzt/Krankenhaus

Gedeckt

Erstattet den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt (ambulanter Notfall) bzw. zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus (stationäre Behandlung) im Reiseland.

Quelle

Krankenrücktransport nach Deutschland

Gedeckt

Erstattet die notwendigen Kosten für den Rücktransport des Versicherten an seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland (oder das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus), wenn dies medizinisch sinnvoll ist, ein Krankenhausaufenthalt im Ausland länger als 2 Wochen dauern würde, sich der Schutz wegen Reise-/Transportunfähigkeit verlängert oder der Rücktransport günstiger ist als die Fortsetzung der Behandlung im Ausland; die Kosten einer Begleitperson werden übernommen, wenn medizinisch notwendig oder der Versicherte unter 16 Jahre alt ist.

Quelle

Überführungs- und Bestattungskosten im Todesfall

unlimited

Erstattet die notwendigen Kosten für die Überführung des verstorbenen Versicherten an seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland ohne Betragsbegrenzung; alternativ werden die Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten übernommen.

Quelle

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

2.500 €

Erstattet insgesamt bis zu 2.500 € für Such-, Rettungs- oder Bergungskosten, wenn der Versicherte aufgrund eines medizinischen Notfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Kolumbus-Unterlagen nicht gesondert erwähnt.

Quelle

Vorerkrankungen / Verschlechterung bestehender Erkrankungen

Bedingt

Verschlechtert sich eine bereits vor Reiseantritt bestehende Erkrankung während der Auslandsreise, werden die Behandlungskosten im Ausland erstattet, sofern die Behandlung vor der geplanten Rückreise erforderlich ist; ausgeschlossen sind Reisen, die gezielt zur Behandlung angetreten werden, sowie Erkrankungen, bei denen bereits vor Reiseantritt ärztlich festgestellt wurde, dass eine Behandlung während der Reise nötig sein wird.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Kolumbus-Unterlagen nicht gesondert geregelt; ausdrücklich ausgeschlossen sind lediglich Verletzungen von Berufssportlern während aktiver Wettkampfteilnahme.

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Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Kolumbus-Unterlagen nicht gesondert geregelt; ausdrücklich ausgeschlossen sind lediglich Verletzungen von Berufssportlern während aktiver Wettkampfteilnahme.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Erstattet die Kosten, wenn die Versicherte wegen Schwangerschaftskomplikationen untersucht/behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet oder vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Kolumbus-Unterlagen nicht erwähnt.

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Rechtsschutz/Rechtsberatung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Kolumbus-Unterlagen nicht erwähnt.

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24-Stunden-Notfall-Hotline

Gedeckt

Eine rund um die Uhr erreichbare Alarmzentrale (+49 711 6603-3930) organisiert Kostenzusagen bei stationärer Behandlung, Rücktransport, Überführung/Bestattung, Kontakt zum Hausarzt, Information der Angehörigen sowie einen medizinischen Dolmetscher-Service.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine feste Meldefrist in Stunden ist nicht vorgegeben; bei stationärer Behandlung oder Rücktransport muss jedoch die rund um die Uhr erreichbare Alarmzentrale (+49 711 6603-3930) kontaktiert werden, damit Behandlung/Transport und Kostenzusage vorab organisiert werden können.

Nicht autorisierte Behandlung

Ein fester Kürzungsprozentsatz ist nicht genannt; eine allgemeine Verletzung vertraglicher Obliegenheiten (z. B. fehlender Nachweis der Reisedaten, verweigerte ärztliche Untersuchung) kann gemäß § 28 VVG zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs führen.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise geschlossen werden; wird der Vertrag im Ausland abgeschlossen, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz.

Chronische Erkrankungen

Die Kolumbus-Bedingungen verwenden den Begriff 'chronische Krankheit' nicht und enthalten dafür keine gesonderte Regelung; die Behandlung einer bereits bestehenden Erkrankung im Ausland richtet sich stattdessen nach der Regelung zu Vorerkrankungen/Verschlechterungen.

Schwangerschaft

Normale Schwangerschaftsvorsorge, ein nicht medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch und eine reguläre Entbindung sind nicht versichert; erstattet werden nur Schwangerschaftskomplikationen, eine Fehlgeburt oder eine Entbindung vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche.

Vorerkrankungsausschluesse

Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung während der Reise ist versichert, wenn die Behandlung vor der geplanten Rückreise erforderlich ist; ausgeschlossen sind Reisen, die gezielt zur Behandlung angetreten werden, sowie Erkrankungen, bei denen bereits vor Reiseantritt ärztlich festgestellt wurde, dass eine Behandlung während der Reise nötig sein wird.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für jede einzelne Auslandsreise bis zu 8 Wochen; dauert die Reise länger, besteht Schutz nur für die ersten 8 Wochen. Ist der Versicherte reiseunfähig, verlängert sich der Schutz um weitere 7 Tage zur Organisation des Rücktransports; ist er transportunfähig, besteht zeitlich unbegrenzter Schutz, bis er wieder transportfähig ist.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) – Tarif Hallesche.Kolumbus

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) – Hallesche.Kolumbus

IPID

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Produktübersicht & Leistungsvergleich – Hallesche.Kolumbus

Leistungsübersicht

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Policendetails

Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport

Erstattet Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, wenn Krankenhausaufenthalt länger als 2 Wochen dauert oder wenn der Versicherte nicht reisefähig ist

Quelle

Zahnärztliche Leistungen

Kostenerstattung für schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnersatz

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Überführungs- und Bestattungskosten im Todesfall

Übernahme von Bestattungs- und Überführungskosten bis €5.000 (Europa) bzw. €10.000 (außerhalb Europas)

Quelle

Deckungsdauer von bis zu 8 Wochen pro Reise

Die Versicherung deckt jede einzelne Auslandsreise bis zu 8 Wochen ab. Mehrere Reisen pro Kalenderjahr sind versichert, jede Reise einzeln bis max. 56 Tage

Quelle

Weltweiter Versicherungsschutz mit geografischen Ausnahmen

Versicherungsschutz gilt weltweit, ausgenommen: (1) Bundesrepublik Deutschland; (2) Länder mit ständigem Wohnsitz des Versicherten; (3) Länder wo Versicherer keinen Schutz anbieten darf

Quelle

Kostenerstattungsprinzip (keine direkte Rechnungslegung)

Versicherter zahlt medizinische Leistungen vor Ort und reicht Rechnungen später zur Erstattung ein. Ausnahme: Notfalltransporte werden direkt durch Alarmzentrale koordiniert

Quelle

Automatische jährliche Verlängerung

Die Police verlängert sich automatisch jedes Kalenderjahr per Lastschrift. Keine Neuantragstellung erforderlich; Versicherungsschutz läuft weiter bis Kündigung

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Bonus bei Duplikatversicherung

Wenn eine andere Versicherung (z.B. über Kreditkarte) auch zahlt, erstattet Hallesche zusätzlich: bis €50/Tag stationär oder einmalig €100 ambulant

Quelle

Kein einzelner Versicherungsschein

Für Dauerpolice (Kolumbus) wird kein Versicherungsschein ausgestellt. Versicherungsnachweis ist der Kontoauszug mit erfolgter Beitragsabbuchung

Quelle

Quellen