Aus Quelldokumenten geprüft

Allianz Deutschland AG

Allianz

Allianz is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2016-09Risikoträger: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Allianz gibt gegenüber Krankenhäusern und behandelnden Ärzten eine Kostenübernahme-Garantie mit Direktabrechnung bis zu 10.000 € ab, sodass bis zu diesem Betrag keine Vorleistung durch den Versicherungsnehmer erforderlich ist; bei ambulanten Behandlungen und Beträgen über der Garantie zahlt der Versicherungsnehmer zunächst selbst und reicht Originalrechnungen zur 100%igen Erstattung ein.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, mit hervorgehobener Deckung für Europa, die USA und Kanada

Deckt Reisen außerhalb Deutschlands und außerhalb des ständigen Wohnsitzlandes der versicherten Person; der Alttarif R77 zahlt zusätzlich ein Krankenhaustagegeld für Reisen innerhalb Deutschlands, und der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.

Alleinstellungsmerkmale

  • Weltweite Behandlung wie ein Privatpatient mit 100%iger Kostenerstattung für Heilbehandlungen im Ausland.
  • Alle Allianz (Jahres-)Reise-Krankenversicherungen werden ohne Selbstbehalt angeboten.
  • 24-Stunden-Notfall-Hotline an 365 Tagen mit Dolmetscher-Service und direkter Abrechnung mit Krankenhäusern bis zu 10.000 €.
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei aktuellen Tarifen bis zu 15.000 € pro Versicherungsfall abgedeckt.
  • Von Finanztest mit der Note „GUT (1,7)“ für die Auslandskrankenversicherung ausgezeichnet.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Gedeckt

100% Kostenerstattung für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (Arztkosten, Arzneimittel, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus); es wird keine betragsmäßige Obergrenze genannt. Der Alttarif R77 sieht eine einmalige Selbstbeteiligung von 50 € pro versicherter Person für die gesamte Vertragsdauer vor; aktuelle Tarife (Allianz Reise-Krankenschutz / Jahres-Reise-Krankenschutz) sowie die Alttarife R32/R33 werden ohne Selbstbehalt angeboten.

Quelle

Ambulante Notfallbehandlung

Gedeckt

100% Kostenerstattung für ambulante Arztkonsultationen, Untersuchungen und ambulante Eingriffe, die wegen Krankheit oder Unfall während der Reise notwendig werden; freie Arztwahl unter allen im Aufenthaltsland zugelassenen Ärzten.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

100% Kostenerstattung für Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung, zuzüglich Mitaufnahme einer Begleitperson, wenn die versicherte Person jünger als 18 Jahre ist; ersatzweise wird ein Krankenhaustagegeld von 30 €/Tag gezahlt, u. a. bei Behandlung innerhalb Deutschlands.

Quelle

Ambulante Behandlung, Arznei- und Hilfsmittel

Gedeckt

100% Kostenerstattung für ärztlich verordnete Arzneimittel, Verbandmaterialien, physikalisch-medizinische Heilmittel (Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Elektro-/Lichttherapie) sowie Hilfsmittel, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte.

Quelle

Zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

100% Kostenerstattung für schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen, provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen von Inlays, Zahnersatz, Kronen und Brücken. Definitiver Zahnersatz, Implantate, Neuanfertigung von Kronen/Brücken, funktionsanalytische Leistungen (Gnathologie) und kieferorthopädische Behandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Quelle

Krankentransport vor Ort

Gedeckt

100% Kostenerstattung für den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt/Krankenhaus, den Verlegungstransport zur Weiterversorgung sowie den Rücktransport zur Unterkunft im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung.

Quelle

Rücktransport

Gedeckt

100% Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport (auch im Ambulanzflugzeug) an den vor Reiseantritt bestehenden ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus, einschließlich der Kosten für eine Begleitperson; es ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen, sofern medizinische Gründe nicht entgegenstehen.

Quelle

Überführung / Bestattung im Ausland

10.000 €

100% Kostenerstattung ohne betragsmäßige Begrenzung für die Überführung des Verstorbenen an den vor Reiseantritt bestehenden ständigen Wohnsitz; erfolgt die Bestattung im Ausland, werden die unmittelbar dafür entstandenen Kosten bis zu 10.000 € erstattet.

Quelle

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

15.000 €

Nur in Allianz Reise-Krankenschutz, Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz

Aktuelle Tarife (Allianz Reise-Krankenschutz / Jahres-Reise-Krankenschutz) decken Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 15.000 € pro Versicherungsfall; diese Leistung wurde nach den Alttarifen R32/R33/R77 eingeführt, deren geprüfte Versicherungsbedingungen eine solche gesonderte Rettungskosten-Leistung nicht ausweisen.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Keine der Quellen behandelt COVID-19 als eigenständige Leistung explizit; grundsätzlich würde eine Erkrankung unter die allgemeine 100%ige Heilbehandlungskostendeckung im Ausland fallen, dies wird jedoch in keinem geprüften Dokument wörtlich genannt.

Quelle

Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Keine Leistung besteht für Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, sowie für Behandlungen, die bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung planmäßig während der Reise erforderlich wurden; Ausnahme, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten wurde.

Quelle

Wintersport-Deckung

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Nicht gesondert geregelt; kein geprüftes Dokument führt Wintersport als Ausschluss oder als speziellen Zusatzbaustein auf, sodass eine Behandlung nach einem Wintersportunfall unter die allgemeine Unfall-/Krankheitsdeckung fällt.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Versicherungsbedingungen/Produktinformationsblättern nicht als eigenständige Leistung oder Ausschluss für Abenteuersport geregelt; aktuelle Tarife enthalten optional eine 'Sport & Aktiv'-Leistung, die jedoch verpasste vorgebuchte Aktivitäten und beschädigte Sportausrüstung abdeckt, nicht das medizinische Abenteuersport-Risiko.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden, Untersuchungen, Behandlungen und Entbindung wegen Früh- und Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche gelten als Versicherungsfall im Rahmen der 100%igen Heilbehandlungskostenerstattung.

Quelle

Privathaftpflicht

Ausgeschlossen

Privat-/Reisehaftpflicht ist nicht Bestandteil der Reise-Krankenversicherung; sie wird nur als separater Baustein innerhalb der mehrgliedrigen Allianz-Reiseschutzpakete angeboten, einem anderen (nicht travel_medical) Produkt.

Quelle

Rechtsschutz-Assistance

Ausgeschlossen

Rechtsschutz-Assistance ist keine Leistung dieser Reise-Krankenversicherung; keines der geprüften AVB-/PIB-Dokumente erwähnt sie.

Quelle

24-Stunden-Notfall-Assistance

10.000 €

Telefonischer 24-Stunden-Service an 365 Tagen, Benennung von Kliniken im Ausland, Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen, Kontaktherstellung zwischen behandelnden Ärzten und Hausarzt, Information der Angehörigen, Kostenübernahme-Garantie und Direktabrechnung mit Krankenhäusern bis 10.000 €, Versand von Medikamenten/Blutkonserven sowie Organisation von Rücktransport oder Bestattung im Ausland.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

In den geprüften Unterlagen ist keine feste Stundenfrist genannt; die 24-Stunden-Hotline sollte vor oder während einer stationären Behandlung kontaktiert werden, damit die Kostenübernahme-Garantie mit Direktabrechnung (bis 10.000 €) organisiert werden kann; eine verzögerte Meldung kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden.

Nicht autorisierte Behandlung

Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit besteht keine Leistungspflicht; bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens bis hin zum vollständigen Anspruchsverlust gekürzt werden, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass die Verletzung keinen Einfluss auf Eintritt oder Umfang des Versicherungsfalls hatte.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag muss vor Reiseantritt und für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden; ein Abschluss nach Reisebeginn ist nicht möglich. Aktuelle Tarife erlauben jedoch einen Last-Minute-Abschluss bis zum Abreisetag.

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen werden nicht als eigene Kategorie genannt, jedoch gilt der allgemeine Vorerkrankungs-Ausschluss: Behandlungen einer bereits vor Reiseantritt diagnostizierten Erkrankung, die planmäßig während der Reise erforderlich werden, sind ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Schwangerschaftsbeschwerden, Behandlung und Entbindung wegen Früh- oder Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche gelten als Versicherungsfall und werden im Rahmen der regulären Heilbehandlungskostenerstattung übernommen.

Vorerkrankungsausschluesse

Keine Leistung besteht für Behandlungen, die Grund der Reise waren, oder die bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung planmäßig zu erwarten waren, außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten.

Begrenzung der Deckungsdauer

Jahrestarife (R32, R33 sowie der aktuelle Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz) decken jede einzelne Reise bis zu 56 Tagen (8 Wochen); Einzelreise-Tarife (R77 sowie der aktuelle Allianz Reise-Krankenschutz) erlauben eine wählbare Vertragsdauer zwischen 5 und 365 Tagen.

Wo kaufen

Dokumente

Portal Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB/IPID-Downloads)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Versicherungsbedingungen Reise-Krankenversicherung (R32)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Versicherungsbedingungen Reise-Krankenversicherung Familie (R33)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Produktinformationsblatt Reise-Krankenversicherung (R32)

Leistungsübersicht

Öffnen

Versicherungsbedingungen Reise-Krankenversicherung Individuell (R77)

Sonstiges Dokument

Öffnen

Widerrufsbelehrung und Informationen Tarif R77

Sonstiges Dokument

Öffnen

Policendetails

Medizinische Behandlung im Ausland

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckung für ambulante und stationäre medizinische Behandlung, einschließlich Operation, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Rücktransport und Repatriierung

Deckung für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport einschließlich Ambulanzflugzeug

Quelle

Notfall-Assistanceleistungen

24-Stunden-Hotline, Arztbenennung, Dolmetscher-Service, Kostenübernahmegarantie bis 10.000 EUR im Krankenhaus

Quelle

Ausschluss von Vorerkrankungen

Schadensfälle, die sich aus Vorerkrankungen ergeben, sind ausgeschlossen

Quelle

Frühbuchungspflicht

Versicherung muss vor Abreise abgeschlossen sein; kann nicht im Urlaub abgeschlossen werden, wenn bereits erkrankt

Quelle

Zahnbehandlung Einschränkung

Keine Deckung für endgültigen Zahnersatz; nur provisorische Zahnreparaturen als Sofortmaßnahmen sind versichert

Quelle

Maximale Reisedauer

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Für Jahresversicherungen (R32/R33): maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Reise; für Einzelreisen: bis zu 365 Tage

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Versicherungsgebiet - Standard

Weltweite Deckung einschließlich Europa, USA, Kanada; optionale Erweiterungen für Hochrisikobereiche verfügbar

Quelle

Direkte Abrechnung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherer regelt direkte Abrechnung mit Krankenhäusern und Ärzten bis 10.000 EUR; keine Vorleistung durch Versicherungsnehmer erforderlich

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Quellen