Verifiziertes Angebot

Allianz

Allianz Travel is a Reiseversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 12.05.2026T&C from 2022-11-01Allianz Deutschland AG
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Bei stationärer Krankenhausbehandlung kann Allianz eine Kostenübernahme-Erklärung abgeben oder eine Vorauszahlung leisten, sodass der Versicherte nicht in Vorleistung treten muss. Bei ambulanten Behandlungen sind die Kosten in der Regel vorzustrecken und werden anschließend erstattet.

Geographic scope

DE

Welt inkl. USA / Kanada

Starting from

25 €

Alleinstellungsmerkmale

  • Unbegrenzte medizinische und zahnärztliche Notfallbehandlung im Ausland ohne Selbstbehalt auf die Krankenversicherungskomponente.
  • Weltweite 24-Stunden-Notfall-Hotline (+49 89 624 24-245) mit kostenlos integriertem medizinischem Dolmetscherservice.
  • Allianz kann Kostenübernahme-Erklärungen oder Vorauszahlungen an ausländische Krankenhäuser ausstellen und vermeidet so Vorleistungen bei stationären Behandlungen.
  • Alle Sportarten im Ausland abgedeckt, einschließlich Skifahren und Snowboarden, ohne Aufpreis – nur Extremsportausschlüsse gelten.
  • Von Stiftung Warentest Finanztest (05/2024) mit 'Sehr Gut' (1,5) für die Jahres-Reisekrankenversicherung für Einzelpersonen bewertet.

Leistungsgrenzen

Kosten für medizinische und zahnärztliche Notfall-Behandlung

Gedeckt

Unbegrenzte Übernahme der medizinisch notwendigen Notfall-Behandlungskosten (ärztlich und zahnärztlich) im Ausland während der Reise. Abgedeckt sind plötzliche unerwartete Erkrankungen, Zahnverletzungen, Entzündungen, verlorene Füllungen oder abgebrochene Zähne. COVID-19 und andere epidemisch/pandemisch auftretende Krankheiten eingeschlossen.

Quelle

Medizinische Notfall-Behandlung

Gedeckt

Unbegrenzte Deckung für medizinisch notwendige Notfall-Behandlungen durch einen Arzt, Zahnarzt oder in einem Krankenhaus im Ausland. Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein; elektive, kosmetische oder Routinebehandlungen sind ausgeschlossen. Epidemisch/pandemisch auftretende Erkrankungen einschließlich COVID-19 sind mitversichert.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

Unbegrenzte Deckung für stationäre Krankenhausbehandlungen, die während einer Auslandsreise erforderlich werden. Allianz kann eine Kostenübernahme-Erklärung abgeben oder eine Vorauszahlung leisten. Frühgeburten vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche sind ebenfalls vollständig mitversichert.

Quelle

Ambulante Arztbehandlung

Gedeckt

Unbegrenzte Übernahme medizinisch notwendiger ambulanter Notfall-Behandlungen durch einen Arzt oder Zahnarzt im Ausland, einschließlich verordneter Medikamente. Elektive, kosmetische, Vorsorge-Untersuchungen, Physiotherapie, Rehabilitation und Palliativversorgung (außer zur Stabilisierung) sind ausgeschlossen.

Quelle

Zahnärztliche Notfall-Behandlung

Gedeckt

Unbegrenzte Übernahme zahnärztlicher Notfall-Behandlungen im Ausland bei Zahnverletzung, Entzündung, verlorener Füllung oder abgebrochenem Zahn. Zahnersatz und Kronen sind nicht versichert; nur provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme ist abgedeckt.

Quelle

Notfall-Transport zur nächsten geeigneten medizinischen Einrichtung

Gedeckt

Unbegrenzte Übernahme der Kosten für den Notfall-Transport vom Ort des Notfalls zum nächsten geeigneten Arzt oder zu einer medizinischen Einrichtung. Falls die lokalen Einrichtungen als ungeeignet eingestuft werden, sucht der medizinische Dienst ein geeignetes Krankenhaus und organisiert sowie bezahlt den Transport. Eine medizinische Begleitperson wird bei Bedarf organisiert.

Quelle

Kranken-Rücktransport

Gedeckt

Unbegrenzte Übernahme eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Kranken-Rücktransports ins Heimatland, nachdem der Versicherte medizinisch stabilisiert wurde, bestätigt durch den medizinischen Dienst in Absprache mit dem behandelnden Arzt. Transport wird von Allianz organisiert und bezahlt, in gleicher oder gleichwertiger Reiseklasse wie ursprünglich gebucht (höhere Klasse bei medizinischer Notwendigkeit). Eine medizinische Begleitperson wird bei Bedarf organisiert.

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Kosten der Überführung sterblicher Überreste

Gedeckt

Allianz organisiert und übernimmt die angemessenen und notwendigen Kosten der Überführung sterblicher Überreste zu einem Bestattungsunternehmen in der Nähe des Hauptwohnsitzes oder im Wohnsitzland. Entscheidet ein Familienmitglied für eine Bestattung oder Einäscherung vor Ort, werden die Kosten bis zur Höhe erstattet, die bei einer Überführung ins Heimatland angefallen wäre.

Quelle

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Gedeckt

Deckung bis zu 10.000 € je Person und Versicherungsfall für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen durch ein professionelles Rettungsteam, wenn der Versicherte als vermisst gemeldet wird oder aus einer Gefahrensituation gerettet werden muss.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Gedeckt

Behandlungskosten für COVID-19 und andere epidemisch oder pandemisch auftretende Erkrankungen im Ausland sind in der Reise-Krankenversicherung mitversichert, einschließlich Notfall-Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Kranken-Rücktransport.

Quelle

Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Vorerkrankungen (Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden, die vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung bestanden und für die Behandlungen erforderlich waren oder erwartet werden mussten) sind in der Reise-Krankenversicherung grundsätzlich nicht versichert.

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Wintersportabdeckung

Gedeckt

Kosten einer medizinischen Behandlung durch Wintersportunfälle (z.B. Ski, Snowboard) im Ausland sind in der Reise-Krankenversicherung mitversichert, sofern die Aktivität nicht in einem vom Skigebietsbetreiber als unsicher ausgewiesenen Bereich stattfindet und empfohlene Schutzausrüstung getragen wird.

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Abdeckung von Abenteuersportarten

Bedingt

Behandlungskosten durch Abenteuersportarten im Ausland sind mitversichert, sofern: die Aktivität zusammen mit der Reise gebucht wurde, der Anbieter lizenziert ist (sofern erforderlich), die Aktivität nicht gesetzlich verboten ist und die empfohlene Schutzausrüstung getragen wird. Ausgeschlossen: Aktivitäten über 4.500 m, extremes Wildwasser, Heli-Skifahren in unsicheren Gebieten, Kampfsport, motorisierte Rennen, tiefes Freitauchen/Gerätetauchen über den Grenzen und ähnliche Extremaktivitäten.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt

Bedingt

Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche, die auf einer Auslandsreise eintreten, sind in der Reise-Krankenversicherung mitversichert. Normale, komplikationsfreie Schwangerschaften und Geburten sind nicht versichert.

Quelle

Reisehaftpflicht (nicht im 1Plus enthalten)

Ausgeschlossen

Eine Reisehaftpflichtversicherung ist im Jahres-Reiseschutz 1Plus nicht enthalten. Sie ist in höherwertigen Produkten wie dem Premium-Paket verfügbar.

Quelle

Rechtlicher Beistand (Reise-Assistance)

Gedeckt

Im Rahmen des Reise-Assistance-Services hilft Allianz bei der Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, wenn der Versicherte im Ausland verhaftet oder mit Verhaftung bedroht wird, und informiert über das nächste Konsulat. Dies ist eine Service-Leistung ohne Kostenübernahme.

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24-Stunden-Notfall-Service

Gedeckt

Weltweiter 24-Stunden-Notfall-Service inklusive, erreichbar unter +49 89 624 24-245. Leistungen umfassen: Vorab-Informationen zu Sicherheit und Gesundheit, Arzt-/Krankenhausvermittlung (Deutsch/Englisch), Krankenhaus-Begleitung, medizinischer Dolmetscherservice, Unterstützung bei verlorenen Dokumenten, Notfallgeldtransfer, rechtlicher Beistand und Konsulatsinfo sowie Übermittlung von Notfallnachrichten.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Bei stationärer Krankenhausbehandlung, Kranken-Rücktransport oder Krankenbesuchsreisen muss der Versicherte Allianz vorab kontaktieren und alle Vereinbarungen im Voraus treffen. Wurde der Transport nicht vorab von Allianz genehmigt und organisiert, ist die Erstattung auf den Betrag begrenzt, den Allianz gezahlt hätte. Bei selbst organisierten Notfall-Transporten kann keinerlei Unterstützung geleistet werden.

Nicht autorisierte Behandlung

Organisiert der Versicherte einen Notfall-Transport oder Kranken-Rücktransport ohne vorherige Genehmigung durch Allianz, ist die Erstattung auf den Betrag begrenzt, den Allianz bei eigener Organisation gezahlt hätte. Eine Verletzung dieser Obliegenheit kann je nach Verschuldensgrad zur Kürzung oder Verweigerung der Versicherungsleistung führen.

Abschluss im Ausland

Ein nachträglicher Abschluss der Reise-Krankenversicherung im Ausland oder nach Reiseantritt ist nicht möglich. Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Für die Reise-Krankenversicherung und andere Leistungen ohne Reiserücktritt ist ein Abschluss bis zum Abreisetag möglich.

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen, die vor Versicherungsabschluss aktiv behandelt wurden, gelten als Vorerkrankungen und sind nicht versichert. Regelmäßige Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen gelten nicht als Behandlung. Eine medizinische Notfall-Behandlung während der Reise, die nicht im Zusammenhang mit einer chronischen Vorerkrankung steht, bleibt gedeckt.

Schwangerschaft

Normale, komplikationsfreie Schwangerschaften und Geburten sind nicht versichert. Frühgeburten vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche auf einer Auslandsreise sind in der Reise-Krankenversicherung vollständig mitversichert. Schwangerschaftskomplikationen, die eine Notfallbehandlung erfordern, sind ebenfalls gedeckt.

pre_existing_conditions

Vorerkrankungen sind Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden, die vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung bestanden und für die Behandlungen erforderlich waren oder erwartet werden mussten. Sie sind grundsätzlich von allen Leistungen ausgeschlossen. Nur plötzlich und unerwartet auftretende Erkrankungen, die erstmals nach Versicherungsabschluss (bzw. Reisebuchung bei Jahresverträgen) auftreten, sind versichert.

coverage_duration_limit

Beim Jahres-Reiseschutz ist jede einzelne Reise maximal 56 Tage (vom Reiseantritt bis zur Rückkehr) versichert. Dauert eine einzelne Reise länger als 56 Tage, besteht nur für die ersten 56 Tage Versicherungsschutz. Eine Ausnahme gilt, wenn sich die Rückreise wegen eines versicherten Ereignisses verzögert; in diesem Fall verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Möglichkeit der Rückkehr oder Aufnahme in eine medizinische Einrichtung.

Where to buy

Documents

Jahres-Reiseschutz 1Plus AVB 22 – Versicherungsbedingungen

terms_and_conditions

Open

IPID – Reisekrankenversicherung (standalone)

ipid

Open

IPID – Jahres-Reiseschutz Premium-Paket mit Reise-Krankenversicherung AVB 25

ipid

Open

Versicherungs-Beitrag Informationen – Premium-Paket mit RK AVB 25

other

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Policy specifics

Ohne Selbstbehalt

Alle Allianz Reise-Krankenversicherungen werden ohne Selbstbehalt angeboten

Telemedizinischer Zugang

Zugang zu ambulanter Arztbehandlung auch per Telemedizin ohne Vorleistungsverpflichtung im Versicherungsfall

Abdeckung von Sportarten und Abenteuersportarten

Alle Sportarten sind abgedeckt, ob Snowboarden in Kanada oder Surfen in Australien

Versicherungsabschluss vor Reiseantritt erforderlich

Die Reisekrankenversicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden; ein nachträglicher Abschluss im Ausland ist nicht möglich

Zahnersatz ausgeschlossen

Zahnersatz und Kronen nicht versichert, ausgenommen provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme

Maximale Reisedauer

Jahresreiseversicherung deckt maximal 56 Tage pro Reise; Einzelreise bis zu 365 Tagen möglich

Vorerkrankungen nicht versichert

Schadenfälle, die sich aus Vorerkrankungen ergeben, sind grundsätzlich nicht versichert