Allianz
Allianz Travel is a Reiseversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Bei stationärer Krankenhausbehandlung kann Allianz eine Kostenübernahme-Erklärung abgeben oder eine Vorauszahlung leisten, sodass der Versicherte nicht in Vorleistung treten muss. Bei ambulanten Behandlungen sind die Kosten in der Regel vorzustrecken und werden anschließend erstattet.
Geographic scope
DE
Welt inkl. USA / Kanada
Starting from
25 €
Alleinstellungsmerkmale
- Unbegrenzte medizinische und zahnärztliche Notfallbehandlung im Ausland ohne Selbstbehalt auf die Krankenversicherungskomponente.
- Weltweite 24-Stunden-Notfall-Hotline (+49 89 624 24-245) mit kostenlos integriertem medizinischem Dolmetscherservice.
- Allianz kann Kostenübernahme-Erklärungen oder Vorauszahlungen an ausländische Krankenhäuser ausstellen und vermeidet so Vorleistungen bei stationären Behandlungen.
- Alle Sportarten im Ausland abgedeckt, einschließlich Skifahren und Snowboarden, ohne Aufpreis – nur Extremsportausschlüsse gelten.
- Von Stiftung Warentest Finanztest (05/2024) mit 'Sehr Gut' (1,5) für die Jahres-Reisekrankenversicherung für Einzelpersonen bewertet.
Leistungsgrenzen
Kosten für medizinische und zahnärztliche Notfall-Behandlung
Gedeckt
Unbegrenzte Übernahme der medizinisch notwendigen Notfall-Behandlungskosten (ärztlich und zahnärztlich) im Ausland während der Reise. Abgedeckt sind plötzliche unerwartete Erkrankungen, Zahnverletzungen, Entzündungen, verlorene Füllungen oder abgebrochene Zähne. COVID-19 und andere epidemisch/pandemisch auftretende Krankheiten eingeschlossen.
QuelleMedizinische Notfall-Behandlung
Gedeckt
Unbegrenzte Deckung für medizinisch notwendige Notfall-Behandlungen durch einen Arzt, Zahnarzt oder in einem Krankenhaus im Ausland. Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein; elektive, kosmetische oder Routinebehandlungen sind ausgeschlossen. Epidemisch/pandemisch auftretende Erkrankungen einschließlich COVID-19 sind mitversichert.
QuelleStationäre Krankenhausbehandlung
Gedeckt
Unbegrenzte Deckung für stationäre Krankenhausbehandlungen, die während einer Auslandsreise erforderlich werden. Allianz kann eine Kostenübernahme-Erklärung abgeben oder eine Vorauszahlung leisten. Frühgeburten vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche sind ebenfalls vollständig mitversichert.
QuelleAmbulante Arztbehandlung
Gedeckt
Unbegrenzte Übernahme medizinisch notwendiger ambulanter Notfall-Behandlungen durch einen Arzt oder Zahnarzt im Ausland, einschließlich verordneter Medikamente. Elektive, kosmetische, Vorsorge-Untersuchungen, Physiotherapie, Rehabilitation und Palliativversorgung (außer zur Stabilisierung) sind ausgeschlossen.
QuelleZahnärztliche Notfall-Behandlung
Gedeckt
Unbegrenzte Übernahme zahnärztlicher Notfall-Behandlungen im Ausland bei Zahnverletzung, Entzündung, verlorener Füllung oder abgebrochenem Zahn. Zahnersatz und Kronen sind nicht versichert; nur provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme ist abgedeckt.
QuelleNotfall-Transport zur nächsten geeigneten medizinischen Einrichtung
Gedeckt
Unbegrenzte Übernahme der Kosten für den Notfall-Transport vom Ort des Notfalls zum nächsten geeigneten Arzt oder zu einer medizinischen Einrichtung. Falls die lokalen Einrichtungen als ungeeignet eingestuft werden, sucht der medizinische Dienst ein geeignetes Krankenhaus und organisiert sowie bezahlt den Transport. Eine medizinische Begleitperson wird bei Bedarf organisiert.
QuelleKranken-Rücktransport
Gedeckt
Unbegrenzte Übernahme eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Kranken-Rücktransports ins Heimatland, nachdem der Versicherte medizinisch stabilisiert wurde, bestätigt durch den medizinischen Dienst in Absprache mit dem behandelnden Arzt. Transport wird von Allianz organisiert und bezahlt, in gleicher oder gleichwertiger Reiseklasse wie ursprünglich gebucht (höhere Klasse bei medizinischer Notwendigkeit). Eine medizinische Begleitperson wird bei Bedarf organisiert.
QuelleKosten der Überführung sterblicher Überreste
Gedeckt
Allianz organisiert und übernimmt die angemessenen und notwendigen Kosten der Überführung sterblicher Überreste zu einem Bestattungsunternehmen in der Nähe des Hauptwohnsitzes oder im Wohnsitzland. Entscheidet ein Familienmitglied für eine Bestattung oder Einäscherung vor Ort, werden die Kosten bis zur Höhe erstattet, die bei einer Überführung ins Heimatland angefallen wäre.
QuelleSuch-, Rettungs- und Bergungskosten
Gedeckt
Deckung bis zu 10.000 € je Person und Versicherungsfall für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen durch ein professionelles Rettungsteam, wenn der Versicherte als vermisst gemeldet wird oder aus einer Gefahrensituation gerettet werden muss.
QuelleCOVID-19-Behandlung
Gedeckt
Behandlungskosten für COVID-19 und andere epidemisch oder pandemisch auftretende Erkrankungen im Ausland sind in der Reise-Krankenversicherung mitversichert, einschließlich Notfall-Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Kranken-Rücktransport.
QuelleVorerkrankungen
Ausgeschlossen
Vorerkrankungen (Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden, die vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung bestanden und für die Behandlungen erforderlich waren oder erwartet werden mussten) sind in der Reise-Krankenversicherung grundsätzlich nicht versichert.
QuelleWintersportabdeckung
Gedeckt
Kosten einer medizinischen Behandlung durch Wintersportunfälle (z.B. Ski, Snowboard) im Ausland sind in der Reise-Krankenversicherung mitversichert, sofern die Aktivität nicht in einem vom Skigebietsbetreiber als unsicher ausgewiesenen Bereich stattfindet und empfohlene Schutzausrüstung getragen wird.
QuelleAbdeckung von Abenteuersportarten
Bedingt
Behandlungskosten durch Abenteuersportarten im Ausland sind mitversichert, sofern: die Aktivität zusammen mit der Reise gebucht wurde, der Anbieter lizenziert ist (sofern erforderlich), die Aktivität nicht gesetzlich verboten ist und die empfohlene Schutzausrüstung getragen wird. Ausgeschlossen: Aktivitäten über 4.500 m, extremes Wildwasser, Heli-Skifahren in unsicheren Gebieten, Kampfsport, motorisierte Rennen, tiefes Freitauchen/Gerätetauchen über den Grenzen und ähnliche Extremaktivitäten.
QuelleSchwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt
Bedingt
Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche, die auf einer Auslandsreise eintreten, sind in der Reise-Krankenversicherung mitversichert. Normale, komplikationsfreie Schwangerschaften und Geburten sind nicht versichert.
QuelleReisehaftpflicht (nicht im 1Plus enthalten)
Ausgeschlossen
Eine Reisehaftpflichtversicherung ist im Jahres-Reiseschutz 1Plus nicht enthalten. Sie ist in höherwertigen Produkten wie dem Premium-Paket verfügbar.
QuelleRechtlicher Beistand (Reise-Assistance)
Gedeckt
Im Rahmen des Reise-Assistance-Services hilft Allianz bei der Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, wenn der Versicherte im Ausland verhaftet oder mit Verhaftung bedroht wird, und informiert über das nächste Konsulat. Dies ist eine Service-Leistung ohne Kostenübernahme.
Quelle24-Stunden-Notfall-Service
Gedeckt
Weltweiter 24-Stunden-Notfall-Service inklusive, erreichbar unter +49 89 624 24-245. Leistungen umfassen: Vorab-Informationen zu Sicherheit und Gesundheit, Arzt-/Krankenhausvermittlung (Deutsch/Englisch), Krankenhaus-Begleitung, medizinischer Dolmetscherservice, Unterstützung bei verlorenen Dokumenten, Notfallgeldtransfer, rechtlicher Beistand und Konsulatsinfo sowie Übermittlung von Notfallnachrichten.
QuelleWichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Bei stationärer Krankenhausbehandlung, Kranken-Rücktransport oder Krankenbesuchsreisen muss der Versicherte Allianz vorab kontaktieren und alle Vereinbarungen im Voraus treffen. Wurde der Transport nicht vorab von Allianz genehmigt und organisiert, ist die Erstattung auf den Betrag begrenzt, den Allianz gezahlt hätte. Bei selbst organisierten Notfall-Transporten kann keinerlei Unterstützung geleistet werden.
Nicht autorisierte Behandlung
Organisiert der Versicherte einen Notfall-Transport oder Kranken-Rücktransport ohne vorherige Genehmigung durch Allianz, ist die Erstattung auf den Betrag begrenzt, den Allianz bei eigener Organisation gezahlt hätte. Eine Verletzung dieser Obliegenheit kann je nach Verschuldensgrad zur Kürzung oder Verweigerung der Versicherungsleistung führen.
Abschluss im Ausland
Ein nachträglicher Abschluss der Reise-Krankenversicherung im Ausland oder nach Reiseantritt ist nicht möglich. Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Für die Reise-Krankenversicherung und andere Leistungen ohne Reiserücktritt ist ein Abschluss bis zum Abreisetag möglich.
Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen, die vor Versicherungsabschluss aktiv behandelt wurden, gelten als Vorerkrankungen und sind nicht versichert. Regelmäßige Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen gelten nicht als Behandlung. Eine medizinische Notfall-Behandlung während der Reise, die nicht im Zusammenhang mit einer chronischen Vorerkrankung steht, bleibt gedeckt.
Schwangerschaft
Normale, komplikationsfreie Schwangerschaften und Geburten sind nicht versichert. Frühgeburten vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche auf einer Auslandsreise sind in der Reise-Krankenversicherung vollständig mitversichert. Schwangerschaftskomplikationen, die eine Notfallbehandlung erfordern, sind ebenfalls gedeckt.
pre_existing_conditions
Vorerkrankungen sind Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden, die vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung bestanden und für die Behandlungen erforderlich waren oder erwartet werden mussten. Sie sind grundsätzlich von allen Leistungen ausgeschlossen. Nur plötzlich und unerwartet auftretende Erkrankungen, die erstmals nach Versicherungsabschluss (bzw. Reisebuchung bei Jahresverträgen) auftreten, sind versichert.
coverage_duration_limit
Beim Jahres-Reiseschutz ist jede einzelne Reise maximal 56 Tage (vom Reiseantritt bis zur Rückkehr) versichert. Dauert eine einzelne Reise länger als 56 Tage, besteht nur für die ersten 56 Tage Versicherungsschutz. Eine Ausnahme gilt, wenn sich die Rückreise wegen eines versicherten Ereignisses verzögert; in diesem Fall verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Möglichkeit der Rückkehr oder Aufnahme in eine medizinische Einrichtung.
Where to buy
Documents
Policy specifics
Ohne Selbstbehalt
Alle Allianz Reise-Krankenversicherungen werden ohne Selbstbehalt angeboten
Telemedizinischer Zugang
Zugang zu ambulanter Arztbehandlung auch per Telemedizin ohne Vorleistungsverpflichtung im Versicherungsfall
Abdeckung von Sportarten und Abenteuersportarten
Alle Sportarten sind abgedeckt, ob Snowboarden in Kanada oder Surfen in Australien
Versicherungsabschluss vor Reiseantritt erforderlich
Die Reisekrankenversicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden; ein nachträglicher Abschluss im Ausland ist nicht möglich
Zahnersatz ausgeschlossen
Zahnersatz und Kronen nicht versichert, ausgenommen provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme
Maximale Reisedauer
Jahresreiseversicherung deckt maximal 56 Tage pro Reise; Einzelreise bis zu 365 Tagen möglich
Vorerkrankungen nicht versichert
Schadenfälle, die sich aus Vorerkrankungen ergeben, sind grundsätzlich nicht versichert