Verifiziertes Angebot

HUK-COBURG

HUK-COBURG is a Reiseversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 12.05.2026T&C from 2022-01-01HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Der Versicherer stellt auf Anfrage eine Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus aus und übernimmt im Auftrag des Versicherungsnehmers die direkte Abrechnung mit dem Krankenhaus bei stationären Aufenthalten. Ambulante Kosten werden dem Versicherungsnehmer nach Einreichung der Originalbelege erstattet. Es wird kein Selbstbehalt einbehalten.

Geographic scope

DE

Worldwide (excluding Germany and countries of permanent residence); long-stay variant RVL20/RBL20 excludes USA and Canada except for transit/stopovers under 24h

Starting from

15 €

Alleinstellungsmerkmale

  • Kein Selbstbehalt – alle erstattungsfähigen Behandlungskosten im Ausland werden vollständig ohne Abzug eines Eigenanteils erstattet.
  • Umfassender Familienschutz ab 33,60 Euro pro Jahr, einschließlich Ehe-/Lebenspartner und aller unverheirateten Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
  • 24/7-Notrufzentrale (+49 69 66 555 44) mit Direktabrechnung mit dem Krankenhaus, Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen und vollständiger Organisation des Rücktransports ohne Aufpreis.
  • Langzeitvariante für einzelne Reisen bis zu 365 Tagen verfügbar (mit oder ohne USA/Kanada), ideal für Gap Year, Sabbatical und Work & Travel ohne Versicherungslücken.
  • Von unabhängigen Verbrauchertests mit 'Sehr gut' bewertet; Pandemien und Kernenergieereignisse sind nicht ausgeschlossen, COVID-19-Behandlungen gelten als regulärer Versicherungsfall.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten

Gedeckt

Alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten im Ausland werden vollständig erstattet (ambulant und stationär), einschließlich ärztlicher Leistungen, Diagnostik, Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus sowie verordneter Arznei-, Verbandsmittel und Heilmittel. Gilt für Krankheit, Unfallfolgen und Verschlechterung bestehender Erkrankungen. Die Bedingungen nennen keine Höchstsumme.

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung

Gedeckt

Notfallmedizinische und medizinisch notwendige Behandlungen sind gedeckt bei Krankheit, Unfallfolgen, Verschlechterung bestehender Erkrankungen, Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, Fehlgeburten und notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn keine Behandlung mehr medizinisch notwendig ist.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

Sämtliche Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung werden übernommen, einschließlich ärztlicher Leistungen sowie Krankenhausleistungen (Pflege, Unterkunft, Verpflegung). Der Versicherte wird als Privatpatient behandelt. Bei versicherten minderjährigen Kindern werden auch Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson erstattet. Alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Krankenhaus-Tagegeld von 30 Euro je vollem Behandlungstag gewählt werden.

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Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen werden vollständig erstattet, einschließlich akuter psychischer Betreuung nach traumatischen Ereignissen. Freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten, Fachärzten und anerkannten Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Chiropraktiker, Physiotherapeuten, Osteopathen) am Aufenthaltsort.

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Notfallmäßige Zahnbehandlung

Gedeckt

Abgedeckt sind: schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige Füllungen und vorläufiger Zahnersatz (Provisorien) in einfacher Ausführung sowie medizinisch notwendige Reparaturen vorhandenen Zahnersatzes. Nicht gedeckt: Neuanfertigungen von Inlays, definitivem Zahnersatz (Kronen, Teilkronen, Implantate), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Gnathologie) sowie damit zusammenhängende Vor- und Nachbehandlungen.

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Medizinischer Transport (lokal)

Gedeckt

Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus werden erstattet. Auch der Transport vom Ort der Erstversorgung zur Weiterversorgung sowie die Rückfahrt zur letzten Unterkunft (bzw. zum letzten Liegeplatz bei Schiffsreisen) unmittelbar nach der Behandlung sind erstattungsfähig.

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Medizinischer Rücktransport / Evakuierung

Gedeckt

Der Versicherer organisiert und übernimmt die Kosten des Rücktransports an den ständigen Wohnsitz (oder nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus), wenn: (1) medizinisch sinnvoll und vertretbar, (2) voraussichtliche Heilbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen, oder (3) der behandelnde Arzt einen Krankenhausaufenthalt von voraussichtlich mehr als 14 Tagen prognostiziert. Die Kosten des günstigsten geeigneten Transportmittels werden ohne Abzug ersparter Rückreisekosten erstattet. Kosten einer Begleitperson werden bei Minderjährigen, mobilitätseingeschränkten Versicherten oder bei medizinischer/behördlicher Notwendigkeit übernommen.

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Überführung / Bestattung im Ausland

Gedeckt

Kosten der Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz vor Reiseantritt werden erstattet. Erfolgt die Bestattung im Ausland, werden Bestattungskosten bis zur Höhe der Überführungskosten übernommen.

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Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Gedeckt

Kosten für Suche, Rettung oder Bergung im Ausland werden bis höchstens 10.000 Euro erstattet, sofern diese aufgrund von Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod entstehen.

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COVID-19-Behandlung

Gedeckt

COVID-19-Erkrankungen gelten als regulärer Versicherungsfall (medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland). Pandemieerkrankungen sind nicht ausgeschlossen; eine Behandlung ist versichert, sofern das Auswärtige Amt zum Reiseantritt keine Reisewarnung für das Zielland ausgesprochen hat.

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Vorerkrankungen

Bedingt

Gedeckt, wenn die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während der Reise unerwartet eintritt. Nicht gedeckt, wenn die Behandlungsnotwendigkeit bei Reiseantritt bereits feststand UND die Behandlung aufgrund einer vor Reiseantritt bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgte. Ausnahme: Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Versicherte die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen hat.

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Wintersportabdeckung

Gedeckt

Wintersportverletzungen sind als Unfallfolgen standardmäßig im Versicherungsschutz enthalten; ein separater Wintersport-Zusatzbaustein ist nicht erforderlich. Heilbehandlung, Transport und Rücktransport bei Wintersportunfällen (z. B. Skifahren, Snowboarden) sind eingeschlossen.

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Abenteuersport-Abdeckung

Gedeckt

Sport- und Abenteuersportaktivitäten, die zu Krankheit oder Unfallfolgen führen, sind als reguläre Versicherungsfälle gedeckt. Die Bedingungen schließen Abenteuer- oder Extremsportarten nicht ausdrücklich vom Standardschutz aus; die Behandlung entsprechender Verletzungen ist als medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland eingeschlossen.

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Schwangerschaftskomplikationen und Entbindung

Gedeckt

Gedeckt: medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten (bis Ende 36. SSW), Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche. Bei Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn: zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung nach der 36. SSW. Das Neugeborene ist bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit mitversichert. Bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Schwangerschaft: Routine-Vorsorge ausgeschlossen, Komplikationen und Notfallbehandlungen jedoch gedeckt.

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Privathaftpflicht

Ausgeschlossen

Privathaftpflicht ist in diesem Auslandsreisekrankenversicherungsprodukt nicht enthalten. Die Police deckt ausschließlich Heilbehandlungskosten, Transport, Rücktransport und Assistance-Leistungen. Haftpflichtschutz ist nicht vorgesehen.

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Rechtsschutz / Rechtsassistenz

Ausgeschlossen

Rechtsschutz oder Rechtsassistenz ist kein Bestandteil dieser Auslandsreisekrankenversicherung. Die Police umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, Transport- und Assistance-Dienste.

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24/7-Notrufzentrale

Gedeckt

Eine 24-Stunden-Telefonhotline ist 365 Tage im Jahr erreichbar unter +49 69 66 555 44. Leistungen umfassen: Auskunft zu Versicherungsleistungen, Vermittlung deutsch-/englischsprachiger Ärzte und Kliniken im Ausland, Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen bei stationären Aufenthalten, Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und Krankenhausärzten, Benachrichtigung von Angehörigen und Arbeitgeber, Kostenübernahme-Garantien für Krankenhäuser, Direktabrechnung mit Krankenhäusern, Organisation des Krankenrücktransports, Organisation der Überführung, Organisation von Elternbesuchen bei alleinreisenden Kindern im Krankenhaus. Telefonkosten zum Notfallkontakt werden erstattet.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Vor der Organisation eines Rücktransports oder wesentlicher medizinischer Maßnahmen muss der Versicherte die 24h-Notrufzentrale (+49 69 66 555 44) kontaktieren, um die Kostenübernahme abzusichern. Bei Nichtbeachtung können Leistungen bei unnötiger Kostenerhöhung gekürzt oder verweigert werden.

Nicht autorisierte Behandlung

Werden Behandlungen oder Transporte ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst und entstehen dadurch unnötige Mehrkosten, können Leistungen entsprechend dem Verschuldensgrad gekürzt oder verweigert werden (grobe Fahrlässigkeit: verhältnismäßige Kürzung; Vorsatz: vollständige Leistungsfreiheit).

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Reiseantritt und ausschließlich in Deutschland abgeschlossen werden. Ein Antrag aus dem Ausland ist nicht möglich. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts.

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen sind nicht automatisch ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht, wenn eine Behandlung bei Reiseantritt nicht vorhersehbar war. Ausgeschlossen ist, wenn: (1) die Behandlungsnotwendigkeit bei Reiseantritt feststand UND (2) die Behandlung aufgrund einer vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgte. Liegt nur eine dieser Voraussetzungen vor, ist eine Behandlung der Verschlechterung gedeckt.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburten, Frühgeburten (bis Ende der 36. SSW) und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche sind unabhängig vom Schwangerschaftsbeginn gedeckt. Bei Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn: voller Mutterschutz (Vorsorge, Entbindung nach der 36. SSW) eingeschlossen. Bei bereits vor Versicherungsbeginn bestehender Schwangerschaft: Routine-Versorgung ausgeschlossen, Komplikationen jedoch gedeckt.

pre_existing_conditions

Vorerkrankungen sind nur ausgeschlossen, wenn sowohl: (a) die Behandlungsnotwendigkeit bei Reiseantritt feststand ALS AUCH (b) die Erkrankung vor Reiseantritt ärztlich diagnostiziert worden war. Eine unvorhergesehene Verschlechterung einer Vorerkrankung während der Reise ist gedeckt. Ausnahme: Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.

coverage_duration_limit

Jahrespolice (RVE20/RVF20/RBE20/RBF20): Versicherungsschutz für die ersten 56 Tage (8 Wochen) jeder Auslandsreise; unbegrenzte Anzahl von Reisen pro Jahr; Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung. Schutz verlängert sich über 56 Tage hinaus nur, wenn eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Langzeitschutz (RVL20/RBL20/RVU20/RBU20): Schutz für eine einzelne Reise bis maximal 365 Tage; Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum ohne Kündigung; muss ab dem ersten Reisetag gelten.

Where to buy

Documents

AVB Auslandsreise-Krankenversicherung – Tarif RVE20/RBE20 (Einzelpersonen) / RVF20/RBF20 (Familien) bis 56 Tage je Reise, Stand Januar 2022

terms_and_conditions

Open

AVB Auslandsreise-Krankenversicherung – Tarif RVL20/RBL20 (ohne USA/Kanada) / RVU20/RBU20 (mit USA/Kanada) für einzelne längere Reisen bis 365 Tage, Stand Januar 2022

terms_and_conditions

Open

Policy specifics

Medizinischer Rücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland

Weltweiter Versicherungsschutz

Versicherungsschutz gilt weltweit und tritt automatisch ein, sobald der Versicherte Deutschland verlässt

Ausschluss von Vorerkrankungen

Keine Übernahme von Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt feststand, dass sie durchgeführt werden müssen

Jahrespolice: Maximal 56 Tage pro Reise

Die Jahrespolice gilt für maximal 56 Tage je Auslandsreise; mit unbegrenzter Anzahl von Reisen pro Jahr

Langzeitschutz: Maximal 365 Tage pro einzelne Reise

Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung für einzelne Reisen bis maximal 365 Tage

Freie Arztwahl

Versicherte können sich von allen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten behandeln lassen

Nur schmerzstillende Zahnbehandlungen

Abdeckung nur für schmerzstillende Zahnbehandlungen; keine kosmetischen oder Routinebehandlungen

Mitaufnahmekosten für Begleitperson von versicherten Kindern

Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus werden übernommen, wenn ein mitversichertes Kind stationär behandelt wird

24-Stunden-Notrufzentrale

Rund um die Uhr erreichbar im Ausland für Notfälle und Koordination der Behandlung