HUK-COBURG
HUK-COBURG is a Reiseversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der Versicherer stellt auf Anfrage eine Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus aus und übernimmt im Auftrag des Versicherungsnehmers die direkte Abrechnung mit dem Krankenhaus bei stationären Aufenthalten. Ambulante Kosten werden dem Versicherungsnehmer nach Einreichung der Originalbelege erstattet. Es wird kein Selbstbehalt einbehalten.
Geographic scope
DE
Worldwide (excluding Germany and countries of permanent residence); long-stay variant RVL20/RBL20 excludes USA and Canada except for transit/stopovers under 24h
Starting from
15 €
Alleinstellungsmerkmale
- Kein Selbstbehalt – alle erstattungsfähigen Behandlungskosten im Ausland werden vollständig ohne Abzug eines Eigenanteils erstattet.
- Umfassender Familienschutz ab 33,60 Euro pro Jahr, einschließlich Ehe-/Lebenspartner und aller unverheirateten Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
- 24/7-Notrufzentrale (+49 69 66 555 44) mit Direktabrechnung mit dem Krankenhaus, Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen und vollständiger Organisation des Rücktransports ohne Aufpreis.
- Langzeitvariante für einzelne Reisen bis zu 365 Tagen verfügbar (mit oder ohne USA/Kanada), ideal für Gap Year, Sabbatical und Work & Travel ohne Versicherungslücken.
- Von unabhängigen Verbrauchertests mit 'Sehr gut' bewertet; Pandemien und Kernenergieereignisse sind nicht ausgeschlossen, COVID-19-Behandlungen gelten als regulärer Versicherungsfall.
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten
Gedeckt
Alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten im Ausland werden vollständig erstattet (ambulant und stationär), einschließlich ärztlicher Leistungen, Diagnostik, Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus sowie verordneter Arznei-, Verbandsmittel und Heilmittel. Gilt für Krankheit, Unfallfolgen und Verschlechterung bestehender Erkrankungen. Die Bedingungen nennen keine Höchstsumme.
QuelleNotfallmedizinische Behandlung
Gedeckt
Notfallmedizinische und medizinisch notwendige Behandlungen sind gedeckt bei Krankheit, Unfallfolgen, Verschlechterung bestehender Erkrankungen, Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, Fehlgeburten und notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn keine Behandlung mehr medizinisch notwendig ist.
QuelleStationäre Krankenhausbehandlung
Gedeckt
Sämtliche Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung werden übernommen, einschließlich ärztlicher Leistungen sowie Krankenhausleistungen (Pflege, Unterkunft, Verpflegung). Der Versicherte wird als Privatpatient behandelt. Bei versicherten minderjährigen Kindern werden auch Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson erstattet. Alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Krankenhaus-Tagegeld von 30 Euro je vollem Behandlungstag gewählt werden.
QuelleAmbulante Heilbehandlung
Gedeckt
Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen werden vollständig erstattet, einschließlich akuter psychischer Betreuung nach traumatischen Ereignissen. Freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten, Fachärzten und anerkannten Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Chiropraktiker, Physiotherapeuten, Osteopathen) am Aufenthaltsort.
QuelleNotfallmäßige Zahnbehandlung
Gedeckt
Abgedeckt sind: schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige Füllungen und vorläufiger Zahnersatz (Provisorien) in einfacher Ausführung sowie medizinisch notwendige Reparaturen vorhandenen Zahnersatzes. Nicht gedeckt: Neuanfertigungen von Inlays, definitivem Zahnersatz (Kronen, Teilkronen, Implantate), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Gnathologie) sowie damit zusammenhängende Vor- und Nachbehandlungen.
QuelleMedizinischer Transport (lokal)
Gedeckt
Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus werden erstattet. Auch der Transport vom Ort der Erstversorgung zur Weiterversorgung sowie die Rückfahrt zur letzten Unterkunft (bzw. zum letzten Liegeplatz bei Schiffsreisen) unmittelbar nach der Behandlung sind erstattungsfähig.
QuelleMedizinischer Rücktransport / Evakuierung
Gedeckt
Der Versicherer organisiert und übernimmt die Kosten des Rücktransports an den ständigen Wohnsitz (oder nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus), wenn: (1) medizinisch sinnvoll und vertretbar, (2) voraussichtliche Heilbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen, oder (3) der behandelnde Arzt einen Krankenhausaufenthalt von voraussichtlich mehr als 14 Tagen prognostiziert. Die Kosten des günstigsten geeigneten Transportmittels werden ohne Abzug ersparter Rückreisekosten erstattet. Kosten einer Begleitperson werden bei Minderjährigen, mobilitätseingeschränkten Versicherten oder bei medizinischer/behördlicher Notwendigkeit übernommen.
QuelleÜberführung / Bestattung im Ausland
Gedeckt
Kosten der Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz vor Reiseantritt werden erstattet. Erfolgt die Bestattung im Ausland, werden Bestattungskosten bis zur Höhe der Überführungskosten übernommen.
QuelleSuch-, Rettungs- und Bergungskosten
Gedeckt
Kosten für Suche, Rettung oder Bergung im Ausland werden bis höchstens 10.000 Euro erstattet, sofern diese aufgrund von Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod entstehen.
QuelleCOVID-19-Behandlung
Gedeckt
COVID-19-Erkrankungen gelten als regulärer Versicherungsfall (medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland). Pandemieerkrankungen sind nicht ausgeschlossen; eine Behandlung ist versichert, sofern das Auswärtige Amt zum Reiseantritt keine Reisewarnung für das Zielland ausgesprochen hat.
QuelleVorerkrankungen
Bedingt
Gedeckt, wenn die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während der Reise unerwartet eintritt. Nicht gedeckt, wenn die Behandlungsnotwendigkeit bei Reiseantritt bereits feststand UND die Behandlung aufgrund einer vor Reiseantritt bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgte. Ausnahme: Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Versicherte die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen hat.
QuelleWintersportabdeckung
Gedeckt
Wintersportverletzungen sind als Unfallfolgen standardmäßig im Versicherungsschutz enthalten; ein separater Wintersport-Zusatzbaustein ist nicht erforderlich. Heilbehandlung, Transport und Rücktransport bei Wintersportunfällen (z. B. Skifahren, Snowboarden) sind eingeschlossen.
QuelleAbenteuersport-Abdeckung
Gedeckt
Sport- und Abenteuersportaktivitäten, die zu Krankheit oder Unfallfolgen führen, sind als reguläre Versicherungsfälle gedeckt. Die Bedingungen schließen Abenteuer- oder Extremsportarten nicht ausdrücklich vom Standardschutz aus; die Behandlung entsprechender Verletzungen ist als medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland eingeschlossen.
QuelleSchwangerschaftskomplikationen und Entbindung
Gedeckt
Gedeckt: medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten (bis Ende 36. SSW), Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche. Bei Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn: zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung nach der 36. SSW. Das Neugeborene ist bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit mitversichert. Bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Schwangerschaft: Routine-Vorsorge ausgeschlossen, Komplikationen und Notfallbehandlungen jedoch gedeckt.
QuellePrivathaftpflicht
Ausgeschlossen
Privathaftpflicht ist in diesem Auslandsreisekrankenversicherungsprodukt nicht enthalten. Die Police deckt ausschließlich Heilbehandlungskosten, Transport, Rücktransport und Assistance-Leistungen. Haftpflichtschutz ist nicht vorgesehen.
QuelleRechtsschutz / Rechtsassistenz
Ausgeschlossen
Rechtsschutz oder Rechtsassistenz ist kein Bestandteil dieser Auslandsreisekrankenversicherung. Die Police umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, Transport- und Assistance-Dienste.
Quelle24/7-Notrufzentrale
Gedeckt
Eine 24-Stunden-Telefonhotline ist 365 Tage im Jahr erreichbar unter +49 69 66 555 44. Leistungen umfassen: Auskunft zu Versicherungsleistungen, Vermittlung deutsch-/englischsprachiger Ärzte und Kliniken im Ausland, Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen bei stationären Aufenthalten, Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und Krankenhausärzten, Benachrichtigung von Angehörigen und Arbeitgeber, Kostenübernahme-Garantien für Krankenhäuser, Direktabrechnung mit Krankenhäusern, Organisation des Krankenrücktransports, Organisation der Überführung, Organisation von Elternbesuchen bei alleinreisenden Kindern im Krankenhaus. Telefonkosten zum Notfallkontakt werden erstattet.
QuelleWichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Vor der Organisation eines Rücktransports oder wesentlicher medizinischer Maßnahmen muss der Versicherte die 24h-Notrufzentrale (+49 69 66 555 44) kontaktieren, um die Kostenübernahme abzusichern. Bei Nichtbeachtung können Leistungen bei unnötiger Kostenerhöhung gekürzt oder verweigert werden.
Nicht autorisierte Behandlung
Werden Behandlungen oder Transporte ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst und entstehen dadurch unnötige Mehrkosten, können Leistungen entsprechend dem Verschuldensgrad gekürzt oder verweigert werden (grobe Fahrlässigkeit: verhältnismäßige Kürzung; Vorsatz: vollständige Leistungsfreiheit).
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsvertrag muss vor Reiseantritt und ausschließlich in Deutschland abgeschlossen werden. Ein Antrag aus dem Ausland ist nicht möglich. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts.
Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen sind nicht automatisch ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht, wenn eine Behandlung bei Reiseantritt nicht vorhersehbar war. Ausgeschlossen ist, wenn: (1) die Behandlungsnotwendigkeit bei Reiseantritt feststand UND (2) die Behandlung aufgrund einer vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgte. Liegt nur eine dieser Voraussetzungen vor, ist eine Behandlung der Verschlechterung gedeckt.
Schwangerschaft
Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburten, Frühgeburten (bis Ende der 36. SSW) und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche sind unabhängig vom Schwangerschaftsbeginn gedeckt. Bei Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn: voller Mutterschutz (Vorsorge, Entbindung nach der 36. SSW) eingeschlossen. Bei bereits vor Versicherungsbeginn bestehender Schwangerschaft: Routine-Versorgung ausgeschlossen, Komplikationen jedoch gedeckt.
pre_existing_conditions
Vorerkrankungen sind nur ausgeschlossen, wenn sowohl: (a) die Behandlungsnotwendigkeit bei Reiseantritt feststand ALS AUCH (b) die Erkrankung vor Reiseantritt ärztlich diagnostiziert worden war. Eine unvorhergesehene Verschlechterung einer Vorerkrankung während der Reise ist gedeckt. Ausnahme: Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.
coverage_duration_limit
Jahrespolice (RVE20/RVF20/RBE20/RBF20): Versicherungsschutz für die ersten 56 Tage (8 Wochen) jeder Auslandsreise; unbegrenzte Anzahl von Reisen pro Jahr; Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung. Schutz verlängert sich über 56 Tage hinaus nur, wenn eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Langzeitschutz (RVL20/RBL20/RVU20/RBU20): Schutz für eine einzelne Reise bis maximal 365 Tage; Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum ohne Kündigung; muss ab dem ersten Reisetag gelten.
Where to buy
Documents
AVB Auslandsreise-Krankenversicherung – Tarif RVE20/RBE20 (Einzelpersonen) / RVF20/RBF20 (Familien) bis 56 Tage je Reise, Stand Januar 2022
terms_and_conditions
AVB Auslandsreise-Krankenversicherung – Tarif RVL20/RBL20 (ohne USA/Kanada) / RVU20/RBU20 (mit USA/Kanada) für einzelne längere Reisen bis 365 Tage, Stand Januar 2022
terms_and_conditions
Policy specifics
Medizinischer Rücktransport
Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland
Weltweiter Versicherungsschutz
Versicherungsschutz gilt weltweit und tritt automatisch ein, sobald der Versicherte Deutschland verlässt
Ausschluss von Vorerkrankungen
Keine Übernahme von Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt feststand, dass sie durchgeführt werden müssen
Jahrespolice: Maximal 56 Tage pro Reise
Die Jahrespolice gilt für maximal 56 Tage je Auslandsreise; mit unbegrenzter Anzahl von Reisen pro Jahr
Langzeitschutz: Maximal 365 Tage pro einzelne Reise
Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung für einzelne Reisen bis maximal 365 Tage
Freie Arztwahl
Versicherte können sich von allen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten behandeln lassen
Nur schmerzstillende Zahnbehandlungen
Abdeckung nur für schmerzstillende Zahnbehandlungen; keine kosmetischen oder Routinebehandlungen
Mitaufnahmekosten für Begleitperson von versicherten Kindern
Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus werden übernommen, wenn ein mitversichertes Kind stationär behandelt wird
24-Stunden-Notrufzentrale
Rund um die Uhr erreichbar im Ausland für Notfälle und Koordination der Behandlung