Helvetia
Helvetia is a Kaskoversicherung for the AT market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Helvetia übernimmt die Reparaturkosten direkt mit der Partnerwerkstatt, wenn der Werkstattservice gewählt wurde; bei freier Werkstattwahl bezahlt der Versicherungsnehmer vor und erhält nach Vorlage der Rechnung die Erstattung.
Geographic scope
AT
Europa im geografischen Sinne (exkl. asiatischer Teil der Türkei); jedenfalls Mitgliedstaaten der EU und des EWR sowie Andorra, Schweiz und Serbien gemäß multilateralem Garantieabkommen vom 30. Mai 2002
Alleinstellungsmerkmale
- Drei wählbare Kaskovarianten (klassisch, gehoben, exklusiv) ermöglichen die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit und die Neuwertentschädigung ohne Versichererwechsel.
- Der Partnerwerkstätten-Service bietet ein kostenloses Ersatzfahrzeug sowie kostenlosen Hol- und Bringservice, kombiniert mit 6 Jahren Garantie auf Karosserie- und Lackarbeiten in TÜV-/DEKRA-zertifizierten Betrieben.
- Das Freizeit- und Elektronikpaket deckt private Sportgeräte bis EUR 3.500 und Elektronikartikel bis EUR 1.500 zum Neuwert zusätzlich zur Kaskogrunddeckung ab.
- Der Schadenservice ist 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr erreichbar; Online-Schadensmeldung und ein österreichweites Partnerwerkstattnetz ermöglichen eine schnelle und papierlose Schadenabwicklung.
- Schäden durch Tierbisse (z.B. Marder) an Schläuchen, Kabeln und Dämmmaterial im Motorraum sind bis EUR 3.500 versichert; ebenfalls gedeckt sind Kollisionsschäden mit Tieren aller Art während der Fahrt.
Leistungsgrenzen
Unfallschaden
Gedeckt
Abgedeckt sind Schäden durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis wie Zusammenstoß, Anprallen oder Absturz. Schäden durch einen Anhänger im Zugverband gelten als Unfall. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind nicht versichert. Bei Teilschäden werden Reparaturkosten und notwendige Transportkosten übernommen; bei PKW, Kombi und LKW bis 1,5 t Nutzlast wird kein Neu-für-alt-Abzug vorgenommen.
QuelleTotalschaden
Gedeckt
Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört oder verloren ist oder die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich des Restwertes den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Helvetia leistet den Wiederbeschaffungswert; eine Reparaturleistung ist bis max. 80 % des Wiederbeschaffungswerts möglich. Die optionale Neuwertklausel (Variante exklusiv) sieht folgende Leistungen vor: Monate 1–6: voller Kaufpreis; Monate 7–12: 90 % des Kaufpreises; Monate 13–24: 80 %; Monate 25–30: 75 %; ab Monat 31: Wiederbeschaffungswert.
QuelleTeilschaden
Gedeckt
Bei Teilschaden übernimmt Helvetia die Kosten der Wiederherstellung und die notwendigen Transportkosten für Ersatzteile. Bei PKW, Kombi und LKW bis 1,5 t Nutzlast wird kein Neu-für-alt-Abzug vorgenommen. Bei anderen Fahrzeugtypen wird ein Alters-/Abnutzungsabzug vorgenommen, ausgenommen innerhalb der ersten drei Jahre ab Erstzulassung (Bereifung, Batterie und Lackierung ausgenommen). Nicht gedeckt sind Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderwert, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens.
QuelleTotaldiebstahl, Teilediebstahl, Unterschlagung und Raub
Gedeckt
Versichert sind Totaldiebstahl, Teilediebstahl, Unterschlagung und Raub des versicherten Fahrzeuges sowie Beschädigungen des Fahrzeuges infolge von Diebstahl. Tauchen gestohlene Gegenstände nach Ablauf eines Monats nach Schadenmeldung wieder auf, werden sie Eigentum von Helvetia. Rückholkosten werden bis zu maximal 10 % des Wiederbeschaffungswerts (AVBK 2020) ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet.
QuelleGlasbruchschäden
Gedeckt
Versichert sind Glasbruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache an Scheiben, Scheinwerfern, Leuchten, Blinker, Außenspiegeln und Glasdächern (Leuchtmittel ausgeschlossen). Helvetia übernimmt auch die Bearbeitungskosten für die Ersatzvignette nach einem gedeckten Glasbruchschaden. Falls vereinbart, beträgt der Selbstbehalt EUR 70; bei Kleingläsern (Scheinwerfer, Blinker, Außenspiegelgläser) und bei Reparatur mittels Spezialharzverfahren entfällt der Selbstbehalt.
QuelleNaturgewalten
Gedeckt
Versichert sind unmittelbare Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Muren, Überschwemmungen und Sturm (Windgeschwindigkeit mehr als 60 km/h) sowie Schäden durch von diesen Naturgewalten auf das Fahrzeug geworfene Gegenstände. Ebenfalls versichert sind Schäden durch von Gebäuden herabfallende Eisgebilde und Schneemassen (Dachlawinen). Brand und Explosion sind separat, aber ebenfalls versichert.
QuelleVandalismusschaden
Gedeckt
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sowie Beschädigungen des haltenden oder parkenden Fahrzeuges durch ein unbekanntes Kraftfahrzeug. Bei Vandalismus ist der Schaden innerhalb von 12 Stunden bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
QuellePannenhilfe / Assistance
Optional
Pannenhilfe ist nicht im Standard-Kaskopaket enthalten, sondern als optionales Assistance-Paket zubuchbar. Dieses umfasst Pannenhilfe, Bergung, Abschleppung und Organisation eines Mietwagens. Der Schadenservice ist 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr erreichbar.
QuelleErsatzfahrzeug
Bedingt
Ein kostenloses Ersatzfahrzeug (Klasse Corsa/Polo/Smart) wird für die Dauer der Reparatur zur Verfügung gestellt, wenn der Werkstattservice mit Partnerwerkstatt gewählt wurde. Bei freier Werkstattwahl besteht kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug. Vor Reparaturvergabe muss die Weisung von Helvetia eingeholt werden.
QuelleInsassenunfallversicherung / Lenkerschutz
Optional
Die Insassenunfallversicherung (Lenkerschutzversicherung) ist nicht Bestandteil des Standard-Kaskoprodukts und kann als optionale Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt Lenker und Mitfahrende bei Invalidität, Tod, Taggeld und Heilkosten infolge eines Verkehrsunfalls unabhängig von der Schuldfrage.
QuelleWichtige Bedingungen
driver_age_experience_limit
Für Personen unter 24 Jahren ist die Kaskoversicherung anfragepflichtig. Der Lenker muss jederzeit die kraftfahrrechtlich vorgeschriebene Lenkberechtigung für das Fahrzeug besitzen; dies gilt auch auf Privatgrund.
repair_network_requirements
Bei gewähltem Werkstattservice muss vor Reparaturvergabe die Weisung von Helvetia eingeholt werden. Partnerwerkstätten sind TÜV- und/oder DEKRA-zertifizierte Kfz-Meisterbetriebe mit Verwendung von Originalersatzteilen und 6-jähriger Garantie auf Karosserie- und Lackarbeiten. Bei freier Werkstattwahl ist ebenfalls die vorherige Zustimmung von Helvetia erforderlich, bevor Reparaturen oder Verfügungen über das beschädigte Fahrzeug vorgenommen werden.
territorial_scope
Der Versicherungsschutz gilt in Europa im geografischen Sinne (exkl. asiatischer Teil der Türkei), jedenfalls in allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie in Andorra, der Schweiz und Serbien gemäß dem multilateralen Garantieabkommen vom 30. Mai 2002. Bei Wassertransport (Fähre) wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, sofern die Verlade- und Löschorte innerhalb des Geltungsbereiches liegen.
anti_theft_requirements
Für die Deckung im Fahrzeug aufbewahrter persönlicher Gegenstände (Einbruchdiebstahl) muss das Fahrzeug versperrt sein und die Gegenstände müssen sich von außen nicht sichtbar im verschlossenen Kofferraum/Laderaum oder im geschlossenen Handschuh- oder Mittelarmlehnenfach befinden. Für Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht so verwahrt werden können, genügt die Aufbewahrung im versperrten Fahrzeug. Elektronikartikel müssen von außen nicht sichtbar sein.
claim_notification_deadline
Der Versicherungsnehmer muss Helvetia den Versicherungsfall längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis mit möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes melden. Einzuleitende verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Verfahren sind ebenfalls zu melden. Bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugtem Gebrauch, Brand, Explosion, Kollision mit Tieren, Schäden durch ein unbekanntes Fahrzeug oder Vandalismus ist der Schaden innerhalb von 12 Stunden bei der Polizei anzuzeigen.
deductible_rules
Der Selbstbehalt gilt pro Fahrzeug und pro Versicherungsfall mit dem jeweils vereinbarten Betrag. Bei der Vollkasko stehen die Optionen EUR 290, 350, 450, 750 oder 1.500 zur Wahl; wählbar ist ein eingeschränkter (nur für Unfall-, Parkschäden, Vandalismus und Glasbruch) oder genereller Selbstbehalt. Bei der Teilkasko mit Vandalismus und Parkschaden beträgt der eingeschränkte Selbstbehalt EUR 290; bei der reinen Elementarkasko gilt ein Selbstbehalt von EUR 140 nur auf Glasbruch. Bei vereinbartem Glasbruch-Selbstbehalt beträgt dieser pauschal EUR 70; kein Selbstbehalt bei Kleingläsern oder Spezialharzreparatur.
Wo kaufen
Policendetails
Freizeit- und Elektronikpaket
Optionale Zusatzdeckung für private Sportgeräte und elektronische Geräte (z.B. Fahrräder, Skier, Laptops) bis EUR 3.500 im Falle von Einbruchdiebstahl oder Totaldiebstahl
Mitversicherung grobe Fahrlässigkeit
In den Varianten 'gehoben' und 'exklusiv' ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert; klassische Variante deckt grobe Fahrlässigkeit nicht ab
Neuwertentschädigung
In der Variante 'exklusiv' verfügbar: Bei Totalschaden wird die Ausgangsbasis für die Entschädigungsleistung erhöht und bis zum 6. Monat der volle Kaufpreis des PKW erstattet
Partnerwerkstätten-Service
Zugang zu TÜV und/oder DEKRA zertifizierten Kfz-Meisterbetrieben mit Verwendung von Originalersatzteilen und 6-jähriger Garantie auf Karosserie- und Lackarbeiten
Selbstbeteiligung
Flexible Selbstbeteiligung wählbar; je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer die laufende Versicherungsrate
Winterreifenpflicht (situativ)
In Österreich gilt situative Winterreifenpflicht; Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen kann zu Leistungskürzung der Kaskoversicherung führen
Anteilige Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit
Nach neuem Recht gilt für alle Kaskoverträge, dass anteilige Entschädigung entsprechend dem Verschulden zu zahlen ist