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Kaskoversicherung — Österreich

22 Versicherer mit Deckungsdaten aus Quelldokumenten

  • Glasschaden: bei 12 von 17 Versicherern, die dazu eine Angabe machen, standardmäßig enthalten.

Leistungen

Deckung im Vergleich — Kaskoversicherung, Österreich: 22 Angebote, zusammengestellt aus den eigenen Dokumenten der Versicherer, gelesen zwischen und . Nicht von den Versicherern bestätigt.
Merkmal / KategorieAllianzDONAUERGOGeneraliGRAWEHDIHelvetiaKLVmukiNVWiener StädtischeRaiffeisen VersicherungSmileTiroler VersicherungUNIQAVAVVLVWiener StädtischeWiener StädtischeWüstenrotZurichZurich Connect
Online-AbschlussJaNeinJaNeinNeinJaNeinNeinJaNeinJaNeinJaNeinJaJaNeinJaJaJaJaJa
24/7 AssistanceNeinNeinJaNeinNeinNeinNeinNeinNeinJaJaJaJaJaJaNeinJaNeinJaJaJaNein
FahrzeugschadenBedingt[1]Bedingt[11]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[21]100 % der Versicherungssumme[31]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[41]Bedingt[51]Keine Grenze angegebenBedingt[61]Keine Grenze angegebenAus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[71]Bedingt[81]Bedingt[91]Abgedeckt[101]Abgedeckt[111]Bedingt[121]Bedingt[131]Bedingt[141]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[151]100 % der Versicherungssumme[161]Abgedeckt[171]Bedingt[181]Keine Grenze angegebenBedingt[191]Abgedeckt[201]Bedingt[211]
TotalschadenAbgedeckt[2]Abgedeckt[12]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[22]100 % der Versicherungssumme[32]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[42]Abgedeckt[52]Abgedeckt[62]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[72]Abgedeckt[82]Bedingt[92]Abgedeckt[102]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[112]Abgedeckt[122]Abgedeckt[132]Abgedeckt[142]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[152]100 % der Versicherungssumme[162]Abgedeckt[172]Abgedeckt[182]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[192]Abgedeckt[202]Abgedeckt[212]
TeilschadenAbgedeckt[3]Abgedeckt[13]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[23]100 % der Versicherungssumme[33]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[43]Abgedeckt[53]Abgedeckt[63]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[73]Abgedeckt[83]Abgedeckt[93]Abgedeckt[103]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[113]Abgedeckt[123]Abgedeckt[133]Abgedeckt[143]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[153]100 % der Versicherungssumme[163]Abgedeckt[173]Abgedeckt[183]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[193]Abgedeckt[203]Abgedeckt[213]
Diebstahl & RaubBedingt[4]Abgedeckt[14]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[24]100 % der Versicherungssumme[34]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[44]Abgedeckt[54]Abgedeckt[64]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[74]Abgedeckt[84]Abgedeckt[94]Abgedeckt[104]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[114]Abgedeckt[124]Bedingt[134]Abgedeckt[144]Keine Grenze angegebenAus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[154]100 % der Versicherungssumme[164]Abgedeckt[174]Bedingt[184]Abgedeckt[194]Abgedeckt[204]Abgedeckt[214]
GlasschadenBedingt[5]Abgedeckt[15]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[25]Abgedeckt[35]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[45]Abgedeckt[55]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[65]Keine Grenze angegebenAus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[75]Abgedeckt[85]Abgedeckt[95]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[105]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[115]Abgedeckt[125]Bedingt[135]Bedingt[145]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[155]100 % der Versicherungssumme[165]Abgedeckt[175]Bedingt[185]Keine Grenze angegebenBedingt[195]Abgedeckt[205]Abgedeckt[215]
NaturgefahrenAbgedeckt[6]Abgedeckt[16]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[26]100 % der Versicherungssumme[36]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[46]Abgedeckt[56]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[66]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[76]Abgedeckt[86]Abgedeckt[96]Abgedeckt[106]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[116]Abgedeckt[126]Bedingt[136]Abgedeckt[146]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[156]100 % der Versicherungssumme[166]Abgedeckt[176]Abgedeckt[186]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[196]Abgedeckt[206]Abgedeckt[216]
VandalismusBedingt[7]Bedingt[17]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[27]100 % der Versicherungssumme[37]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[47]Abgedeckt[57]Keine Grenze angegebenBedingt[67]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[77]Abgedeckt[87]Abgedeckt[97]Abgedeckt[107]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[117]Abgedeckt[127]Bedingt[137]Bedingt[147]Bedingt[157]100 % der Versicherungssumme[167]Abgedeckt[177]Bedingt[187]Keine Grenze angegebenBedingt[197]Abgedeckt[207]Abgedeckt[217]
PannenhilfeAbgedeckt[8]Für dieses Produkt nicht anwendbar[18]Abgedeckt[28]Ausgeschlossen[38]Optional[48]Optional[58]Ausgeschlossen[68]Optional[78]Optional[88]300 €[98]Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[108]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[118]Details ansehen[128]Bedingt[138]Bedingt[148]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[158]Optional[168]Details ansehen[178]Bedingt[188]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[198]750 €[208]750 €[218]
ErsatzfahrzeugBedingt[9]Details ansehen[19]Details ansehen[29]Ausgeschlossen[39]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[49]Optional[59]Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[69]Bedingt[79]Ausgeschlossen[89]Details ansehen[99]Optional[109]Keine Grenze angegebenAus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[119]Details ansehen[129]Ausgeschlossen[139]350 €[149]200 €[159]Ausgeschlossen[169]Ausgeschlossen[179]Optional[189]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[199]Ausgeschlossen[209]Ausgeschlossen[219]
FahrerunfallAbgedeckt[10]Für dieses Produkt nicht anwendbar[20]Details ansehen[30]Ausgeschlossen[40]Optional[50]Für dieses Produkt nicht anwendbar[60]Ausgeschlossen[70]Optional[80]Ausgeschlossen[90]Optional[100]Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[110]Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[120]Details ansehen[130]Details ansehen[140]Optional[150]Keine Grenze angegebenDetails ansehen[160]Details ansehen[170]Optional[180]Für dieses Produkt nicht anwendbar[190]Ausgeschlossen[200]Details ansehen[210]Details ansehen[220]

Quellen

Woher jeder Wert in der Tabelle stammt: das Dokument, Seite und Klausel sowie die Passage selbst, zitiert in der Sprache des Dokuments. Die Nummern entsprechen den Markierungen in der Tabelle.

Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [1] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Nur im Paket MAX (Vollkasko) enthalten: deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall, also ein plötzlich von außen einwirkendes mechanisches Ereignis, einschließlich selbstverschuldeter Unfälle und grober Fahrlässigkeit (ausgenommen Diebstahl/Einbruchdiebstahl). Der Selbstbehalt beträgt wahlweise EUR 390 oder EUR 600, mit Allianz Werkstatt-Service reduziert auf EUR 300.

    allianz.at · Gelesen am
  2. [2] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Für die Kaskoverträge PLUS, EXTRA und MAX gilt: Wird das Fahrzeug zerstört, innerhalb eines Monats nach der Schadenmeldung nicht wieder aufgefunden, oder übersteigen die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert, zahlt die Allianz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichartiges Fahrzeug im gleichen Abnützungszustand. Es ist kein fixer Höchstbetrag angegeben; die Höhe entspricht dem Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt.

    allianz.at · Gelesen am
  3. [3] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Für die Kaskoverträge PLUS, EXTRA und MAX gilt: Liegt kein Totalschaden vor, übernimmt die Allianz die Reparaturkosten, Transportkosten für Ersatzteile sowie Bergungs- und Abschleppkosten zur nächsten geeigneten Werkstätte, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Altteile (auch das Wrack) verbleiben im Eigentum des Versicherungsnehmers; ihr gemeiner Wert wird abgezogen.

    allianz.at · Gelesen am
  4. [4] Diebstahl & Raub: Bedingt ↩

    Ab dem Paket EXTRA (Teilkasko) aufwärts (auch in PLUS/MAX) enthalten: deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs und seiner Teile durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Bei Diebstahl besteht Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für maximal 6 Tage.

    allianz.at · Gelesen am
  5. [5] Glasschaden: Bedingt ↩

    Ab dem Paket EXTRA (Teilkasko) aufwärts (auch in PLUS/MAX) für Pkw, Kombi und Lkw bis 1 Tonne Nutzlast enthalten: deckt Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben unabhängig von der Schadensursache, jedoch nur bei tatsächlicher Reparatur (keine fiktive Abrechnung), sofern der Schaden nur einen Teil des Gesamtschadens ausmacht. Bei einem Scheibentausch bei Carglass reduziert sich der vereinbarte Selbstbehalt um bis zu EUR 200 (EUR 100 durch Carglass zzgl. bis zu EUR 100 durch Allianz), Aktionszeitraum 1.1.–31.12.2026.

    allianz.at · Gelesen am
  6. [6] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    In allen Kaskopaketen (PLUS, EXTRA, MAX) enthalten: deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser/Überschwemmung und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), einschließlich Schäden durch dadurch auf das Fahrzeug geworfene Gegenstände, sowie Brand, Explosion und Wildunfälle auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.

    allianz.at · Gelesen am
  7. [7] Vandalismus: Bedingt ↩

    Ab dem Paket EXTRA (Teilkasko) aufwärts (auch in MAX) enthalten: deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sowie Kollisionen durch unbekannte Fahrzeuge am parkenden Fahrzeug.

    allianz.at · Gelesen am
  8. [8] Pannenhilfe: Abgedeckt ↩

    Die Kfz-Assistance (Erweitert) ist in den Kaskoverträgen PLUS, EXTRA und MAX inkludiert (die Basis-Assistance ist bereits im Haftpflicht-Basisvertrag COMFORT enthalten) und umfasst Hilfe vor Ort, Abschleppen, Mobilitätshilfe und Informationsservice innerhalb Europas im geografischen Sinn, einschließlich der außereuropäischen Gebiete der EU.

    allianz.at · Gelesen am
  9. [9] Ersatzfahrzeug: Bedingt ↩

    Bei Diebstahl besteht Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für maximal 6 Tage. Wird zusätzlich das optionale Zusatzpaket Allianz Werkstatt-Service gewählt und das Fahrzeug in einer von Allianz ausgewählten Partnerwerkstätte repariert, wird ein kostenloser Leihwagen (Kategorie Pkw) für die gesamte Reparaturdauer zur Verfügung gestellt.

    allianz.at · Gelesen am
  10. [10] Fahrerunfall: Abgedeckt ↩

    PLUS, EXTRA und MAX beinhalten eine Unfallversicherung für alle Insassen (Lenker und Mitfahrer) bei Unfällen während der Nutzung, des Lenkens sowie beim Be- und Entladen des versicherten Fahrzeugs; der reine Haftpflicht-Basisvertrag COMFORT deckt nur den Lenker. Eine fixe Versicherungssumme wird in den öffentlichen Produktunterlagen nicht genannt; sie ist der Versicherungs-Urkunde zu entnehmen.

    allianz.at · Gelesen am
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group 10 belegte Angaben
  1. [11] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall/Zusammenstoß sind nur in der Variante Vollkasko gedeckt; in der Teilkasko und der Parkschadenkasko sind 'Unfallschäden' ausdrücklich ausgeschlossen.

    ✓ Unfall
    donauversicherung.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [12] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Übersteigt die Summe aus geschätzten Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Fahrzeugwert, ersetzt die DONAU den aktuellen Wert abzüglich des Restwerts (Totalschaden); Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt und nicht wieder aufgefunden wird. Gilt für Vollkasko, Teilkasko und Parkschadenkasko im Rahmen der jeweils gedeckten Gefahren. Eine fixe Versicherungssumme wird in den Informationsblättern nicht genannt, sie ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.

    den aktuellen Wert des Fahrzeugs – abzüglich des Restwerts, wenn die Summe aus geschätzten Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Wert übersteigen
    donauversicherung.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  3. [13] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Die DONAU ersetzt die Reparaturkosten für gedeckte Teilschäden am versicherten Fahrzeug. Gilt für Vollkasko, Teilkasko und Parkschadenkasko im Rahmen der jeweils gedeckten Gefahren; eine fixe Summe wird in den Informationsblättern nicht genannt.

    ✓ Reparaturkosten
    donauversicherung.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  4. [14] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs; die DONAU ersetzt den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt und nicht wieder aufgefunden wird. In allen drei Kasko-Varianten (Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko) enthalten.

    Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch
    donauversicherung.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  5. [15] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt den Bruch von Front-, Seiten-, Heckscheiben oder Panoramaglasdach, ohne Rücksicht auf die Schadensursache. In allen drei Kasko-Varianten (Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko) enthalten.

    Bruch von Front-, Seiten-, Heckscheiben oder Panoramaglasdach
    donauversicherung.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  6. [16] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm oder Dachlawinen. In allen drei Kasko-Varianten (Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko) enthalten.

    Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm oder Dachlawinen)
    donauversicherung.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  7. [17] Vandalismus: Bedingt ↩

    Deckt Parkschäden oder Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen). In Vollkasko und Parkschadenkasko enthalten; in der Teilkasko ausdrücklich ausgeschlossen.

    Parkschäden oder Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen)
    donauversicherung.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  8. [18] Pannenhilfe: Für dieses Produkt nicht anwendbar ↩

    Die Pannenhilfe ist nicht Teil der Kasko-Informationsblätter; sie wird als Leistung der DONAU Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wahl der Versicherungssumme von 30 Millionen Euro angeboten, nicht als Kasko-Leistung.

    Bei einer Versicherungssumme von 30 Millionen Euro ist die europaweite Pannenhilfe inkludiert.
    donauversicherung.at · Abschnitt: Ihre Vorteile mit der DONAU Haftpflichtversicherung > Pannenhilfe in ganz Europa · Gelesen am
  9. [19] Ersatzfahrzeug: Details ansehen ↩

    Die Kasko-Bedingungen der DONAU halten ausdrücklich fest, dass der Versicherer die Kosten eines Ersatzwagens nicht ersetzt; dies gilt für alle Varianten (Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko).

    Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
    donauversicherung.at · Seite 3 · Klausel Artikel 5, Punkt 8 · Abschnitt: ARTIKEL 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  10. [20] Fahrerunfall: Für dieses Produkt nicht anwendbar ↩

    Der Unfallschutz für Lenker/Insassen ist nicht Bestandteil des Kasko-Produkts; die DONAU bietet ihn als eigenständige Kfz-Unfallversicherung an.

    donauversicherung.at · Gelesen am
ERGO Versicherung Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [21] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkaskoversicherung (Kollisionskasko) ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verursachte Unfälle, zusätzlich zu allem, was in der Teilkaskoversicherung enthalten ist.

    Bei einer Vollkaskoversicherung (Kollisionskasko-Versicherung) ersetzen wir zum Beispiel: alles, was in der Teilkaskoversicherung enthalten ist, sowie Schäden durch selbst verursachte Unfälle
    ergo-versicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: 3. Was ist bei der Kfz-Kaskoversicherung gedeckt? · Gelesen am
  2. [22] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden oder Verlust übernimmt ERGO die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung bzw. den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Fahrzeuges.

    die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung bei Totalschaden und bei Verlust den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges.
    ergo-versicherung.at · Seite Seite 1 von 3 · Abschnitt: 1. Was ist die Kfz-Kasko-Versicherung? · Gelesen am
  3. [23] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Notwendige Reparaturkosten nach einem versicherten Kaskoschaden sowie notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte sind versichert.

    notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte; notwendige Reparaturkosten nach einem versicherten Kaskoschaden
    ergo-versicherung.at · Seite Seite 1 von 3 · Abschnitt: 1. Was ist die Kfz-Kasko-Versicherung? · Gelesen am
  4. [24] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Im Rahmen der in der Vollkaskoversicherung stets inkludierten Teilkasko-Leistungen (Elementarkasko) werden Schäden bei Diebstahl oder Raub ersetzt.

    In der Teilkaskoversicherung (Elementarkasko-Versicherung) ersetzen wir zum Beispiel Schäden: bei Diebstahl oder Raub
    ergo-versicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: 3. Was ist bei der Kfz-Kaskoversicherung gedeckt? · Gelesen am
  5. [25] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Glasbruchschäden an Front-, Seiten- und Heckscheiben sind im Rahmen der in der Vollkaskoversicherung enthaltenen Teilkasko-Leistungen versichert.

    Glasbruchschäden an Front-, Seiten- und Heckscheiben
    ergo-versicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: 3. Was ist bei der Kfz-Kaskoversicherung gedeckt? · Gelesen am
  6. [26] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden durch Naturgefahren wie Hagel, Sturm, Überschwemmungen, Hochwasser, Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck sowie Brand, Explosion und Wildunfälle (Haarwild).

    bei Naturgefahren wie Hagel, Sturm, Überschwemmungen, Hochwasser, Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck
    ergo-versicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: 3. Was ist bei der Kfz-Kaskoversicherung gedeckt? · Gelesen am
  7. [27] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkaskoversicherung ersetzt zusätzlich Schäden durch böse Absicht fremder Personen (Vandalismus) sowie Parkschäden, wenn das Fahrzeug durch ein fremdes Auto beschädigt wird und dessen Lenker Fahrerflucht begeht.

    Schäden durch böse Absicht fremder Personen (Vandalismus); Parkschäden (wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto auf einem Parkplatz abgestellt haben, und es wird durch ein fremdes Auto beschädigt und dessen Lenker begeht Fahrerflucht)
    ergo-versicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: 3. Was ist bei der Kfz-Kaskoversicherung gedeckt? · Gelesen am
  8. [28] Pannenhilfe: Abgedeckt ↩

    Notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte nach einem versicherten Ereignis sind gedeckt.

    notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte
    ergo-versicherung.at · Seite Seite 1 von 3 · Abschnitt: 1. Was ist die Kfz-Kasko-Versicherung? · Gelesen am
  9. [29] Ersatzfahrzeug: Details ansehen ↩

    Bei Reparatur eines Kaskoschadens über den ERGO-Partner Kfz Pflaster wird ein kostenloses Leihauto zur Verfügung gestellt; ansonsten besteht keine Ersatzfahrzeug-Leistung.

    kostenloses Leihauto
    ergo-versicherung.at · Abschnitt: Premium-Service bei Kfz Pflaster · Gelesen am
  10. [30] Fahrerunfall: Details ansehen ↩

    Nicht Teil der Kaskoversicherung; als optionaler Zusatzbaustein erhältlich (Lenker-Unfallversicherung, bis zu 100.000 Euro für Verdienstentgang, Schmerzensgeld oder Pflege; zusätzlich ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich).

    Die Lenker-Unfallversicherung hilft bei Verletzungen durch selbstverschuldete Verkehrsunfälle. Sie zahlt bis 100.000 Euro für Verdienst-Entgang, Schmerzens-Geld oder Pflege. Sie gilt für alle berechtigten Lenker des Fahrzeugs.
    ergo-versicherung.at · Abschnitt: Lenker- und Insassen-Unfallversicherung · Gelesen am
Generali Versicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [31] Fahrzeugschaden: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis), mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sowie die Beschädigung des geparkten Fahrzeugs durch ein unbekanntes Fahrzeug, zusätzlich zu den Teilkasko-Gefahren. Es gilt eine vereinbarte Selbstbeteiligung; in der Standard-Vollkasko sind viele Gefahren ohne SB versichert, bei der Variante 'Vollkasko mit durchgehender Selbstbeteiligung' gilt die SB für alle Gefahren.

    durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen; 1.2.6 darüber hinaus durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
    eu-assets.contentstack.com · Seite 4 · Klausel Art. 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > 1.2 In der Vollkasko-Versicherung · Gelesen am
  2. [32] Totalschaden: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Bei Totalschaden (Zerstörung, Diebstahl ohne Wiederauffinden binnen zwei Monaten, oder wenn Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen) zahlt die Generali den Wiederbeschaffungswert abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei vereinbarter Neuwertklausel (Fahrzeuge bei Vertragsabschluss nicht älter als 6 Monate) wird während der ersten 48 Monate ab Erstzulassung anstelle des Wiederbeschaffungswertes der Kaufpreis nach fallender Prozentstaffel (100 % bis 12 Monate, 85 % bis 18, 80 % bis 24, 70 % bis 36, 60 % bis 48 Monate) herangezogen.

    Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
    eu-assets.contentstack.com · Seite 5 · Klausel Art. 5.1 · Abschnitt: Artikel 5 > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [33] Teilschaden: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Bei Teilschaden ersetzt die Generali Reparaturkosten, notwendige Transportkosten der Ersatzteile sowie Berge- und Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Werkstätte, abzüglich eines Abzugs 'neu für alt' bei Bereifung, Batterie und Lackierung während der ersten drei Jahre (bei Pkw/Kombi/Lkw bis 1,5t Nutzlast entfällt der Abzug gänzlich); bei Antriebsakkumulatoren von Elektro-/Hybridfahrzeugen wird pro Betriebsjahr ein Abzug von 10 % vorgenommen.

    Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnützung entsprechender Abzug (neu für alt) gemacht. Bis zum Ablauf des dritten Jahres ab erstmaliger Zulassung erfolgt ein Abzug nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung.
    eu-assets.contentstack.com · Seite 5 · Klausel Art. 5.2 · Abschnitt: Artikel 5 > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  4. [34] Diebstahl & Raub: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs durch betriebsfremde Personen ist in der Standard-Vollkasko ohne Selbstbeteiligung versichert, in der Variante 'Vollkasko mit durchgehender Selbstbeteiligung' mit der vereinbarten SB (€375–€2.000). Rückholkosten nach Wiederauffinden werden bis 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer SB vergütet.

    durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen;
    eu-assets.contentstack.com · Seite 3 · Klausel Art. 1.1.3 · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 In der Teilkasko-Versicherung · Gelesen am
  5. [35] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie Glasdächern (bei Pkw, Kombi und Lkw bis 1,5t Nutzlast) sind ohne Rücksicht auf die Schadenursache versichert, mit einer fixen Selbstbeteiligung von €375, wahlweise reduzierbar um €150 bzw. Entfall der SB bei Reparatur statt Austausch (z. B. NOVUS-Methode). Davon getrennt deckt das optionale Zusatzmodul 'Kleinglasschutz' Bruchschäden an Scheinwerfer-, Blinker- und Spiegelgläsern ohne Selbstbeteiligung.

    Bruchschäden an Windschutz-(Front)-, Seiten- und Heckscheiben sowie eines Glasdaches ohne Rücksicht auf die Schadenursache [(wahlweise Reduktion der Selbstbeteiligung um EUR 150,– möglich/bei Reparatur (NOVUS-Methode) entfällt die SB!]
    eu-assets.contentstack.com · Seite 1 · Abschnitt: Pkw, Kombi, Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht und Lkw bis 1,5 t NL · Gelesen am
  6. [36] Naturgefahren: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser und Sturm (über 60 km/h) sowie Dachlawinenschäden sind mit einer fixen Selbstbeteiligung von €375 (bzw. der gewählten Stufe bis €2.000 in der Variante mit durchgehender SB) versichert; die SB kann gegen Prämienzuschlag wahlweise entfallen.

    Naturgewalten: Blitzschlag, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm über 60 km/h (wahlweise Entfall der Selbstbeteiligung möglich)
    eu-assets.contentstack.com · Seite 1 · Abschnitt: Pkw, Kombi, Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht und Lkw bis 1,5 t NL · Gelesen am
  7. [37] Vandalismus: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) sowie die Beschädigung des geparkten Fahrzeugs durch Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug sind mit einer wählbaren Selbstbeteiligung von €375–€2.000 versichert. Zusätzlich ist eine eigene 'Parkschadenkasko'-Variante verfügbar, die nur diese Gefahren zuzüglich der Teilkasko-Gefahren abdeckt.

    Die Vollkaskoversicherung leistet auch bei selbstverschuldeten Unfällen, Vandalismus und Parkschäden.
    generali.at · Abschnitt: Leistung > Volle Sorgenfreiheit · Gelesen am
  8. [38] Pannenhilfe: Ausgeschlossen ↩

    Pannenhilfe ist nicht Bestandteil der Vollkasko selbst; sie wird über das eigenständige Assistanceprodukt Tip&Tat KfzAktiv Plus bereitgestellt.

    eu-assets.contentstack.com · Gelesen am
  9. [39] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Die AKKB 2025 schließen Nutzungsausfall und Kosten eines Ersatzwagens aus der Vollkasko-Leistung ausdrücklich aus (Art. 5.2.3). Der Zusatzbaustein 'Mietwagen-Vorteil' überträgt lediglich die eigene Selbstbeteiligungshöhe auf ein selbst angemietetes Fahrzeug nach einem Schadenfall und stellt selbst kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

    Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
    eu-assets.contentstack.com · Seite 5 · Klausel Art. 5.2.3 · Abschnitt: Artikel 5 > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  10. [40] Fahrerunfall: Ausgeschlossen ↩

    Der Unfallschutz für Insassen ist nicht Bestandteil der Vollkasko; er wird separat als Insassenschutz angeboten.

    Mit dem Insassenschutz versichern Sie sich selbst und Ihre Mitfahrenden gegen die finanziellen Folgen von Verletzungen nach einem Unfall.
    generali.at · Abschnitt: Zusatzbausteine > Insassenschutz · Gelesen am
Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [41] Fahrzeugschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Nur in der Kollisionskaskoversicherung (bei Wahl von Vollkasko) versichert: Schäden durch Unfall (unmittelbar von außen plötzlich einwirkendes Ereignis mit mechanischer Gewalt) sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Bei reiner Teilkasko (Elementarkasko) nicht enthalten. Die Leistung entspricht den Wiederherstellungskosten bzw. bei Totalschaden dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, ohne betragliche Obergrenze laut Bedingungen.

    e) durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert;
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1/3 · Klausel Art. 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > 1.2 Kollisionskaskoversicherung · Gelesen am
  2. [42] Totalschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Ist das Fahrzeug zerstört, verloren gegangen, oder übersteigen die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich des Restwertes den Wiederbeschaffungswert, leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Eine fixe betragliche Obergrenze wird in den Bedingungen nicht genannt.

    Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnutzungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert), abzüglich des Restwertes.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1/3 · Klausel Art. 5.1 · Abschnitt: Artikel 5 > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [43] Teilschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung sowie die notwendigen einfachen Fracht- und Transportkosten der Ersatzteile sowie die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte. Ab dem vierten Jahr ab Erstzulassung erfolgt ein Abzug "neu für alt", außer bei PKW, Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast.

    die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur des Fahrzeuges in der Lage ist.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2/3 · Klausel Art. 5.2 · Abschnitt: Artikel 5 > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  4. [44] Diebstahl & Raub: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In der Elementarkasko-/Teilkaskoversicherung mitversichert: Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Werden gestohlene Gegenstände erst nach Ablauf eines Monats nach Schadensmeldung wieder aufgefunden, werden sie Eigentum des Versicherers; tatsächliche Rückholkosten bis 2 % des Wiederbeschaffungswertes werden ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet.

    c) durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen;
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1/3 · Klausel Art. 1.1.c · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 Elementarkaskoversicherung · Gelesen am
  5. [45] Glasschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Bei PKW, Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast sind Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie Glas- und Panoramadächern im Rahmen der Kollisionskaskoversicherung versichert; in der reinen Elementarkaskoversicherung (Teilkasko) nur bei besonderer Vereinbarung.

    Bei PKW,Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast sind Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz(Front)-, Seiten- und Heckscheiben, sowie Glas- und Panoramadächern versichert. In der Elementarkaskoversicherung nur bei besonderer Vereinbarung.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1/3 · Klausel Art. 1.3 · Abschnitt: Artikel 1 · Gelesen am
  6. [46] Naturgefahren: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Elementarkaskoversicherung (Teilkasko) deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h), einschließlich Schäden durch dadurch auf oder gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände.

    unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1/3 · Klausel Art. 1.1.a · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 Elementarkaskoversicherung · Gelesen am
  7. [47] Vandalismus: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sind im Rahmen der Kollisionskaskoversicherung (Vollkasko) versichert. Bei Teilkasko ist Vandalismus/Parkschaden nur bei Wahl der Schutzstufe Topschutz mitversichert.

    f) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1/3 · Klausel Art. 1.2.f · Abschnitt: Artikel 1 > 1.2 Kollisionskaskoversicherung · Gelesen am
  8. [48] Pannenhilfe: Optional ↩

    Als eigenes, wählbares Modul ("Pannen- und Unfallschutz") im modularen Paket GRAWE AUTOMOBIL verfügbar, neben Bonushaftpflicht, Bonuskasko u.a. Modulen; nicht Bestandteil der Kasko-Deckung selbst.

    Der optimale Pannen- und Unfallschutz rund um die Uhr und in ganz Europa - mit Ihrer ganz persönlichen Notfall-Telefonnummer.
    grawe.at · Abschnitt: Unsere Kfz-Versicherung umfasst folgende Module > Kfz-Pannenschutz GRAWE MOBIL COMPLETE · Gelesen am
  9. [49] Ersatzfahrzeug: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die AKKB schließt Nutzungsausfall bzw. Kosten eines Ersatzwagens von der Versicherungsleistung bei Teilschaden ausdrücklich aus.

    Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2/3 · Klausel Art. 5.2.3 · Abschnitt: Artikel 5 > 2.3 · Gelesen am
  10. [50] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Schutz für Lenker und Insassen ("Insassen-Unfall") wird als eigenes, wählbares Modul im Rahmen von GRAWE AUTOMOBIL angeboten, nicht als Bestandteil der Kaskoversicherung selbst.

    Schützt den Autolenker und alle mitfahrenden Personen - verschiedene frei wählbare Varianten.
    grawe.at · Abschnitt: Unsere Kfz-Versicherung umfasst folgende Module > Insassen-Unfallversicherung · Gelesen am
HDI Versicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [51] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Unfallschäden (unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis) sind nur in der Kollisionskaskoversicherung (enthalten in der Vollkaskostufe) versichert; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind ausgeschlossen. Die Leistung richtet sich nach den Totalschaden- bzw. Teilschadenregeln und ist in der Teilkaskoversicherung nicht enthalten.

    durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert
    hdi.at · Seite 2 · Klausel Art. 1 Pkt. 1.2 lit. e · Abschnitt: Art. 1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [52] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden (Zerstörung oder Diebstahl/Raub, wenn das Fahrzeug nicht binnen eines Monats wieder zur Stelle gebracht wird) leistet HDI den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Es ist keine fixe Höchstsumme genannt; der Betrag richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert. Enthalten sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkaskoversicherung. Bergungs-/Abschleppkosten in die nächste Fachwerkstatt werden zusätzlich bis max. EUR 2.000,- ersetzt.

    Der Versicherer leistet im Falle eines Totalschadens nach 1.1 jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
    hdi.at · Seite 3 · Klausel Art. 5 Pkt. 1.2 · Abschnitt: Art. 5 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [53] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt HDI die Kosten der vorgenommenen Reparatur sowie notwendige Transportkosten der Ersatzteile bzw. bei Veräußerung die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten. Bergungs-/Abschleppkosten in die nächste Fachwerkstatt werden bis max. EUR 2.000,- ersetzt. Reparatur bis 100% des Wiederbeschaffungswertes, sofern die Reparatur diesen nicht übersteigt. Ein Abzug 'neu für alt' erfolgt bei Bereifung, Batterie und Lackierung innerhalb der ersten drei Jahre, danach umfassender; dieser Abzug unterbleibt bei PKW, Kombi und LKW bis 1 Tonne Nutzlast.

    die Kosten der vorgenommenen Reparatur und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile
    hdi.at · Seite 3 · Klausel Art. 5 Pkt. 2.1 · Abschnitt: Art. 5 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  4. [54] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen im Rahmen der Elementarkaskoversicherung (enthalten in Teilkasko und Vollkasko). Wird das Fahrzeug nicht binnen eines Monats wieder aufgefunden, gelten die Totalschadenregeln. Wird es später aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis max. 2% des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug der Selbstbeteiligung vergütet. Gegenstände des persönlichen oder beruflichen Bedarfs nach einem Einbruch-Diebstahl (auch bei moderner Kriminalität) sind zusätzlich bis EUR 2.000,- versichert.

    Wird das Fahrzeug aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.
    hdi.at · Seite 4 · Klausel Art. 5 Pkt. 5 · Abschnitt: Art. 5 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  5. [55] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Glaspanoramadächern und Außenspiegelgehäusen (inkl. Elektronik) sind in Teilkasko und Vollkasko versichert, mit einem fixen Selbstbehalt von EUR 400,- (bzw. EUR 200,- bei Blinkercellonen, Heckleuchten, Scheinwerfern und Spiegelglas) unabhängig von der gewählten Selbstbehaltvariante; kein SB bei Reparatur nach der Füllharzmethode.

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Glaspanoramadächern und Außenspiegelgehäusen (inkl. deren Elektronik)1 € 400,– € 400,– € 400,– € 400,–
    hdi.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsumfang > EU-Teilkasko · Gelesen am
  6. [56] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert sind die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung und Sturm (mehr als 60 km/h) sowie Brand und Explosion sowie Schäden durch Dachlawinen und Eisgebilde. Enthalten in Teilkasko und Vollkasko im Rahmen der Elementarkaskoversicherung; bei der Selbstbehaltvariante 'eingeschränkt' entfällt der SB für diese Gefahren, bei 'generell' gilt der volle SB von EUR 650,- bzw. EUR 400,-.

    Blitzschlag, indirekter Blitzschlag (ausgenommen E-Fahrzeuge), Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Sturm, Überschwemmung, Brand, Explosion und Muren
    hdi.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsumfang > EU-Teilkasko · Gelesen am
  7. [57] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen Fremder (Vandalismus) sind in der Teilkaskoversicherung immer mitversichert und ebenso in der Vollkaskoversicherung enthalten, mit einem Selbstbehalt von EUR 650,- bzw. EUR 400,- je nach gewählter Variante; eine polizeiliche Anzeige ist erforderlich.

    Teilkasko versichert immer mut- oder böswillige Handlungen Fremder – Vandalismus.
    hdi.at · Seite 2 · Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung Highlights > Deckungserweiterungen · Gelesen am
  8. [58] Pannenhilfe: Optional ↩

    Das optionale Zusatzprodukt Kfz-Assistance bietet eine rund um die Uhr erreichbare Hotline, die Hilfe vor Ort, Abschleppdienst, Fahrzeugbergung, Heim- oder Weiterreise, Abholung des reparierten Fahrzeuges, Mietwagen, Hotel/Übernachtung, Rückführung des Fahrzeuges inkl. Anhänger, Dolmetscherdienst sowie Verzollung/Verschrottung veranlasst. Es handelt sich um ein gesondertes optionales Produkt, das subsidiär zu anderweitigen Absicherungen (z.B. Kreditkartendeckungen) gilt.

    Die HDI Assistance-Hotline veranlasst alle notwendigen Maßnahmen und entscheidet über die Wahl und Durchführung der entsprechenden Hilfsmaßnahmen
    hdi.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  9. [59] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    In der eigenständigen Kaskoversicherung sind Nutzungsausfall und Kosten eines Ersatzwagens ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Mietwagen ist jedoch als versicherte Leistung im gesonderten, optionalen Zusatzprodukt Kfz-Assistance gelistet; zudem wird bei Reparatur im HDI-Partnerwerkstattnetz ein kostenloser Leihwagen angeboten.

    Mietwagen
    hdi.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  10. [60] Fahrerunfall: Für dieses Produkt nicht anwendbar ↩

    Fahrer-/Insassenunfallleistungen sind nicht Bestandteil des Kaskoprodukts; HDI bietet dies als eigenständiges Produkt, die Kraftfahrzeug-Insassenversicherung, mit eigenem IPID und eigenen Bedingungen (AFIUB 2007) an.

    IPID – Kraftfahrzeug Insassenversicherung
    hdi.at · Gelesen am
Helvetia Versicherungen AG 10 belegte Angaben
  1. [61] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Nur die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am versicherten Fahrzeug aus einem selbst verschuldeten Unfall, einschließlich Parkschäden; die Teilkasko deckt dies nicht. Selbstbehaltsvarianten der Vollkasko: VKE 380 / VKE 600 / VKE 1000 (eingeschränkter Selbstbehalt, nur für Kollisionsschäden, klassisch/gehoben/exklusiv) oder VKD 500 (genereller Selbstbehalt, für alle versicherten Ereignisse). Mit der optionalen Großschadenkasko erhöht sich der Kollisions-Selbstbehalt auf EUR 1.500 (gilt nicht für Parkschäden, Vandalismus oder Glasbruch); es gibt auch Varianten ohne Selbstbehalt.

    Die Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich zu den Teilkasko-Leistungen auch bei selbst verschuldeten Unfällen für den entstandenen Schaden auf.
    helvetia.com · Seite 4 · Abschnitt: Vollkasko · Gelesen am
  2. [62] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder nicht wiederaufgefundenem Diebstahl zahlt Helvetia den aktuellen Wert des Fahrzeugs abzüglich eines vorhandenen Restwerts. In der Variante 'exklusiv' erhöht die optionale Neuwertentschädigung die Berechnungsbasis: 100 % des Kaufpreises bis zum 6. Monat nach Erstzulassung, 90 % vom 7.-12. Monat, 80 % vom 13.-24. Monat, 75 % vom 25.-30. Monat und danach der aktuelle Wiederbeschaffungswert.

    Mit dem Zusatz „Neuwertentschädigung“ erhöht sich im Fall eines Totalschadens am versicherten Fahrzeug die Ausgangsbasis für die Berechnung der Entschädigungsleistung. Bis zum 6. Monat erhalten Sie von uns den vollen Kaufpreis für Ihren PKW rückerstattet.
    helvetia.com · Seite 3 · Abschnitt: Neuwertentschädigung · Gelesen am
  3. [63] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten für versicherte Schäden (z. B. Naturgewalten, Brand, Glasbruch, Einbruchversuche und in der Vollkasko auch selbst verschuldete Kollisionen) werden ersetzt, abzüglich des für die gewählte Variante vereinbarten Selbstbehalts.

    Die Helvetia Versicherungen AG ersetzt Reparaturkosten
    helvetia.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  4. [64] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Totaldiebstahl, Unterschlagung, Raub und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs sowie Teilediebstahl sind in Teilkasko und Vollkasko in allen Varianten standardmäßig mitversichert.

    Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch
    helvetia.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  5. [65] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruch von Front-, Seiten- und Heckscheiben ist in allen Varianten versichert. Es gilt ein Selbstbehalt von EUR 250 (bei den Vollkasko-Varianten VKE 380/600/1000 sowie allen Teilkasko-Varianten), der bei der Vollkasko-Variante VKD 500 (genereller Selbstbehalt) auf EUR 500 steigt, unabhängig von der Schadenursache; entfällt bei Reparatur mittels Spezialharzverfahren. Kein Selbstbehalt gilt bei Schäden an Kleingläsern (z. B. Blinker).

    Unabhängig von der Schadenursache – dieser entfällt bei Reparatur mittels Spezialharzverfahren. Kein Selbstbehalt bei Schäden an Kleingläsern (Blinker etc.).
    helvetia.com · Abschnitt: Arten von Kfz-Kaskoversicherungen > Vollkaskoversicherung: > Leistungen der Vollkaskovarianten · Gelesen am
  6. [66] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Sturm und Überschwemmung sind in Teilkasko und Vollkasko in allen Varianten standardmäßig mitversichert.

    Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Sturm und Überschwemmungen
    helvetia.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  7. [67] Vandalismus: Bedingt ↩

    Standardmäßig (gegen den vereinbarten Selbstbehalt) in der Vollkasko sowie in den Produktvarianten 'Teilkasko inkl. Vandalismus und Parkschaden' / Summenteilkasko in allen Varianten enthalten; eine einfache Teilkasko ohne diesen Baustein deckt Vandalismus und Parkschäden nicht ab.

    Unter anderem sind auch Diebstahl des KFZ, Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Kollisionen des fahrenden KFZ mit Tieren versichert.
    helvetia.com · Seite 3 · Abschnitt: Teilkaskoversicherung · Gelesen am
  8. [68] Pannenhilfe: Ausgeschlossen ↩

    Pannenhilfe ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst; Helvetia bietet Assistance- und Pannenhilfeleistungen rund um die Uhr über die separate Helvetia Card KFZ an, eine Erweiterung der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht der Kasko.

    Die Helvetia Card KFZ bietet Ihnen in Erweiterung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung umfassenden Schutz und prompte Serviceleistungen.
    helvetia.com · Seite 5 · Abschnitt: Die Helvetia Card KFZ. · Gelesen am
  9. [69] Ersatzfahrzeug: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩

    Ein Ersatzfahrzeug ist in den Kasko-Unterlagen der Helvetia nicht vorgesehen.

    helvetia.com · Gelesen am
  10. [70] Fahrerunfall: Ausgeschlossen ↩

    Nicht Bestandteil der Kaskoversicherung; der Insassenunfallschutz wird als eigenständiger Baustein, die Helvetia Insassenunfallversicherung, angeboten und versichert alle Insassen unabhängig von der Verschuldensfrage, auch beim Ein-/Aussteigen und Be-/Entladen.

    Die Helvetia Insassenunfallversicherung versichert alle Personen: Nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken und Einweisen des Fahrzeuges.
    helvetia.com · Seite 2 · Abschnitt: Eine Insassenunfallversicherung schützt Sie und Ihre Fahrgäste optimal · Gelesen am
Carinthian State Insurance, Mutual Association (Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit) 10 belegte Angaben
  1. [71] Fahrzeugschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der Versicherer ersetzt bei Teilschaden die Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zum Zeitpunkt des Schadenfalles; ein fixer Höchstbetrag ist nicht genannt, die Leistung richtet sich nach dem tatsächlichen Wert und nicht nach einer festen Versicherungssumme.

    Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 3 · Klausel Art. 5 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  2. [72] Totalschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört wurde, in Verlust geraten und nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung wieder zur Stelle gebracht wird, oder wenn die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen; der Versicherer leistet den Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte hätte aufwenden müssen.

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn infolge eines unter die Versicherung fallenden Ereignisses - das Fahrzeug zerstört worden ist oder - in Verlust geraten ist und nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenmeldung wieder zur Stelle gebracht wird oder - die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung zuzüglich der Restwerte den sich gemäß Punkt 1.2. ergebenden Betrag übersteigen.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 3 · Klausel Art. 5.1 · Abschnitt: Artikel 5 > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [73] Teilschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Übernommen werden die Kosten der vorgenommenen Reparatur sowie die notwendigen einfachen Fracht- und Transportkosten der Ersatzteile sowie die notwendigen Bergungs- und Verbringungskosten des Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte; von Ersatzteilen und Lackierung wird ein Abzug 'neu für alt' vorgenommen, bis zum Ablauf des dritten Jahres ab Erstzulassung jedoch nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung.

    Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnützung entsprechender Abzug (neu für alt) gemacht; bis zum Ablauf des dritten Jahres ab erstmaliger Zulassung jedoch nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 3 · Klausel Art. 5.2 · Abschnitt: Artikel 5 > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  4. [74] Diebstahl & Raub: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; ein Selbstbehalt kommt zur Anwendung. Wird das Fahrzeug später aufgefunden, werden tatsächliche Rückholkosten bis zu 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes vergütet; nicht binnen eines Monats nach Schadenanzeige wieder zur Stelle gebrachte Gegenstände werden Eigentum des Versicherers.

    durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen;
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1.1.d · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 in der Teilkaskoversicherung · Gelesen am
  5. [75] Glasschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Panoramadächern und Glasschiebedächern sind ohne Rücksicht auf die Schadenursache mitversichert, für Pkw, Kombi, Kleinbusse, Wohnmobile bis 3,5 t und Lkw bis 1 t Nutzlast. Eine Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Scheibe repariert statt ausgetauscht wird; Kosten für Plaketten, Vignetten o.Ä. sind ausgeschlossen.

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-(Front), Seiten- und Heckscheiben wie Glasdächer. Eine Selbstbeteiligung entfällt, wenn die versicherte Scheibe nicht ausgetauscht sondern mit einer geeigneten Reparaturmethode instand gesetzt wird;
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1.3 · Abschnitt: Artikel 1 > 1.3 · Gelesen am
  6. [76] Naturgefahren: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) einschließlich dadurch geworfener Gegenstände; bei der Klausel 'teilweise Selbstbehalt' entfällt der Selbstbehalt für diese Ereignisse, bei 'genereller Selbstbehalt' kommt der vereinbarte Selbstbehalt zur Anwendung. Dies unterscheidet sich von der separaten Wild- und KatastrophenKaskoversicherung, die die Entschädigung auf EUR 13.000 bei EUR 250 Selbstbehalt begrenzt.

    unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1.1.a · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 in der Teilkaskoversicherung · Gelesen am
  7. [77] Vandalismus: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Böswillige oder mutwillige Handlungen betriebsfremder Personen sind in der Vollkasko standardmäßig mitversichert (in der Teilkasko optional zubuchbar); der vereinbarte Selbstbehalt kommt sowohl bei 'teilweisem' als auch bei 'generellem' Selbstbehalt zur Anwendung.

    durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismusschaden).
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1.2.b · Abschnitt: Artikel 1 > 1.2 in der Vollkaskoversicherung darüber hinaus · Gelesen am
  8. [78] Pannenhilfe: Optional ↩

    Pannen- und Unfallhilfe (Abschleppung, Bergung, Mietwagen, Fahrzeugtransport, Übernachtung, Ersatzteilversand, Reifenpannen-Kostenersatz u.a.) ist nicht Bestandteil der Kaskodeckung selbst, sondern wird über das separat abzuschließende Produkt 'KLV SofortHelfer Kfz' angeboten, das zusätzlich zur Kaskoversicherung erworben werden kann und monatlich kündbar ist.

    24-Stunden-Soforthilfe im Zusammenhang mit dem Kfz
    klv.at · Seite 1 · Abschnitt: KLV SofortHelfer Kfz · Gelesen am
  9. [79] Ersatzfahrzeug: Bedingt ↩

    Bei Reparatur in einer KLV-zertifizierten Partnerwerkstätte wird – soweit verfügbar – kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt; außerhalb des Partnernetzwerkes besteht kein garantierter Anspruch.

    reduziertem Selbstbehalt (ab 650 € Schadenhöhe) und kostenlosem Ersatzfahrzeug bei Reparaturen in KLV zertifizierten Partnerwerkstätten
    klv.at · Abschnitt: Kfz Vollkasko-Versicherung > Profitieren Sie von: · Gelesen am
  10. [80] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Unfallschutz für Lenker und Insassen (Unfalltod, dauernde Invalidität, Taggeld, Heilkosten) ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern wird als separates Produkt 'Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung' mit eigenem Informationsblatt und eigenen Bedingungen angeboten.

    Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung
    klv.at · Seite 1 · Abschnitt: Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung · Gelesen am
MuKi Mutual Insurance Association (MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) 10 belegte Angaben
  1. [81] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Deckt plötzliche Schäden am Fahrzeug durch Unfall, d.h. ein von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (Kollision), unabhängig vom Verschulden. Brems-, Betriebs- (z.B. reine Reifenabnützung) und reine Bruchschäden sowie Folgeschäden sind nicht versichert. Diese Leistung ist nur in der Vollkaskoversicherung (AKKB) enthalten und nicht Teil der Teilkaskoversicherung (ATKB).

    muki.com · Gelesen am
  2. [82] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt ein Totalschaden vor (Zerstörung, Verlust ohne Wiederauffinden binnen eines Monats, oder wirtschaftlicher Totalschaden), zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert für ein gleichartiges Fahrzeug im gleichen Abnützungszustand, abzüglich vereinbartem Selbstbehalt und eines allfälligen Wrack-/Restwertes. Wird das Fahrzeug binnen eines Monats wieder aufgefunden, werden Rückholkosten bis max. 2% des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug der Selbstbeteiligung vergütet.

    muki.com · Gelesen am
  3. [83] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten der Wiederherstellung sowie einfache Fracht-/Transportkosten für Ersatzteile, ferner die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung zur nächsten geeigneten Werkstätte (bis € 2.000,- pro Schadenereignis, davon € 200,- für Abschleppkosten; subsidiär zu anderweitig bestehendem Versicherungsschutz). Eine Entschädigung im Reparaturfall erfolgt nur nach ordnungsgemäßer Reparatur. Wertverbesserungen, Verschleißreparaturen, Wertminderung, Nutzungsausfall und Ersatzwagenkosten sind ausgeschlossen.

    muki.com · Gelesen am
  4. [84] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Totaldiebstahl, Teilediebstahl, Raub und unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; die Anzeigebestätigung ist der Schadenmeldung beizufügen. Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die durch Einbruchdiebstahl aus dem versperrten Fahrzeug entwendet werden, sind bis € 1.000,- pro Schadenereignis gedeckt (davon max. € 500,- für elektronische/technische Geräte), ausgenommen Bargeld über € 150,-, Bankomat-/Kreditkarten, Fahrzeugdokumente, Gutscheine, Kostbarkeiten, Schmuck, Uhren, Wertpapiere und Schlüssel; mit dem optionalen Fifty-Fifty-/Bonus-Paket kann diese Grenze auf € 2.500,- erhöht werden (unbegrenzt für Elektronikgeräte innerhalb dieser Summe). Der genaue Deckungsumfang (z.B. Selbstbehalte und Teilsummen) variiert zwischen dem Standard- und dem Premium-Kasko-Tarif, wie aus der KDÜ-Deckungsübersicht von muki hervorgeht.

    muki.com · Gelesen am
  5. [85] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Pkw, Kombi und Lkw bis 1 Tonne Nutzlast sind Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach/Glasschiebedach unabhängig von der Schadensursache versichert, ebenso Scheinwerfer, Heckleuchten, Nebelscheinwerfer, Blinkercellonen und Außenspiegel (inkl. Gehäuse). Kosten für Vignetten/Pickerl sind ausgeschlossen. Ein vereinbarter Selbstbehalt entfällt, wenn die Scheibe ohne Austausch repariert wird. Mit dem optionalen Fifty-Fifty-/Bonus-Paket wird der Selbstbehalt beim Scheibentausch um € 100,- (freie Werkstatt) bzw. € 200,- (Carglass®) reduziert; Bruchschäden an Scheinwerfern und Kleingläsern bis € 500,- sind ohne Selbstbehalt gedeckt. Der genaue Deckungsumfang variiert zwischen dem Standard- und dem Premium-Kasko-Tarif, wie aus der KDÜ-Deckungsübersicht von muki hervorgeht.

    muki.com · Gelesen am
  6. [86] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Muren, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (Luftbewegung über 60 km/h), einschließlich Schäden durch auf/gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände (nicht jedoch durch diese Naturgewalten veranlasstes Fahrerverhalten). Ebenso versichert sind Dachlawinen (von Gebäuden stürzende Schneemassen) und herabfallende Eiszapfen/Eisgebilde. Der genaue Deckungsumfang variiert zwischen dem Standard- und dem Premium-Kasko-Tarif, wie aus der KDÜ-Deckungsübersicht von muki hervorgeht.

    muki.com · Gelesen am
  7. [87] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Deckt mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus); die Anzeigebestätigung ist der Schadenmeldung beizufügen. Der genaue Deckungsumfang variiert zwischen dem Standard- und dem Premium-Kasko-Tarif, wie aus der KDÜ-Deckungsübersicht von muki hervorgeht.

    muki.com · Gelesen am
  8. [88] Pannenhilfe: Optional ↩

    Deckt die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten geeigneten Werkstätte bis zu € 2.000,- pro Schadenereignis, wovon € 200,- auf Abschleppkosten entfallen; der Versicherungsschutz ist subsidiär zu anderweitig bestehendem Versicherungsschutz für diese Kosten. Es handelt sich um eine Kostenersatzleistung innerhalb der Kaskoversicherung, zu unterscheiden vom separat vermarkteten, optionalen 24h-Nothilfe-Service von muki (ASK-Bedingungen).

    muki.com · Gelesen am
  9. [89] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Nutzungsausfall und die Kosten eines Ersatzwagens sind von der Kaskoentschädigung ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Mietwagen bei Fahrzeugausfall kann allenfalls über den separaten, optional erhältlichen 24h-Nothilfe-Service von muki (ASK) organisiert werden, der nicht Bestandteil der in den AKKB/ATKB beschriebenen Standard-Kaskoleistungen ist.

    muki.com · Gelesen am
  10. [90] Fahrerunfall: Ausgeschlossen ↩

    Personenschäden des Lenkers/der Insassen sind in den Kasko-Bedingungen (AKKB/ATKB) nicht gedeckt; muki bietet hierfür separat die Kfz-Insassenunfallversicherung als eigenständiges Produkt an, das mit der Kaskoversicherung kombiniert, aber nicht Teil davon ist.

    muki.com · Gelesen am
Niederösterreichische Versicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [91] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch eigene Unachtsamkeit, Unfälle und Parkdellen; ein selbstverursachter Totalschaden findet ebenfalls Deckung, jedoch nur in der Vollkasko. Die Reparaturkosten sind mit dem Zeitwert des Fahrzeuges begrenzt. Ein fixer Versicherungsbetrag wird nicht genannt.

    Denn egal ob es sich um eigene Unachtsamkeit, Unfälle, Parkdellen, einem schlecht ausgehenden Wildwechsel oder Hagelschäden handelt. Mit der KFZ Kasko Versicherung der NV sind Sie bestens abgesichert.
    nv.at · Abschnitt: Voll oder Teil. > Kalkuliertes Risiko von Beginn an. · Gelesen am
  2. [92] Totalschaden: Bedingt ↩

    Ein selbstverursachter Totalschaden am Fahrzeug findet Deckung in der Vollkasko-Variante der Kfz-Kasko; ein fixer Versicherungsbetrag wird nicht genannt, da der Fahrzeugwert die Entschädigung bestimmt.

    Und natürlich findet ein selbstverursachter Totalschaden Deckung in der Vollkasko.
    nv.at · Abschnitt: Voll oder Teil. > Kalkuliertes Risiko von Beginn an. · Gelesen am
  3. [93] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Teilschäden gibt die NV an, dass die Reparaturkosten mit dem Zeitwert des Fahrzeuges begrenzt sind. Gilt für die in der Teilkasko gedeckten Gefahren sowie, bei selbstverschuldeten Schäden, in der Vollkasko.

    Reparaturkosten sind mit dem Zeitwert des Fahrzeuges begrenzt.
    nv.at · Abschnitt: FAQs - Häufig gestellte Fragen · Gelesen am
  4. [94] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Im FAQ zur Kfz-Kasko der NV werden Diebstahl, Unterschlagung, Raub und unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen neben Brand, Explosion und mutwilliger Sachbeschädigung als gedeckte Schadenereignisse genannt. Ein fixer Versicherungsbetrag wird nicht angegeben.

    Diebstahl Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch fremde Personen
    nv.at · Abschnitt: Details zur KFZ Kasko Versicherung für Autos · Gelesen am
  5. [95] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Glasbruchschäden an Windschutz-, Front-, Seiten- und Heckscheiben; auch Bruchschäden an Kleingläsern (Scheinwerfer-/Blinkergläser und Heckleuchten) sind aufgeführt.

    Glasbruchschäden Windschutz-, Front-, Seiten- und Heckscheiben
    nv.at · Abschnitt: Details zur KFZ Kasko Versicherung für Autos · Gelesen am
  6. [96] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die NV Kfz-Kasko deckt ausdrücklich Naturgewalten: Blitz, Hagel, Felssturz, Lawinen, Erdrutsch, Sturm, Schneedruck, Hochwasser etc. Ein fixer Versicherungsbetrag wird nicht angegeben.

    Naturgewalten Blitz, Hagel, Felssturz, Lawinen, Erdrutsch, Sturm, Schneedruck, Hochwasser etc.
    nv.at · Abschnitt: Details zur KFZ Kasko Versicherung für Autos · Gelesen am
  7. [97] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Im FAQ der NV wird mut- und böswillige Sachbeschädigung durch betriebsfremde Personen als gedecktes Schadenereignis genannt. Ein fixer Versicherungsbetrag wird nicht angegeben.

    Das gilt auch bei Schadenereignissen wie Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Brand, Explosion, Tiere (ausgenommen Tierbiss), mut- und böswillige Sachbeschädigung betriebsfremder Personen.
    nv.at · Abschnitt: FAQs - Häufig gestellte Fragen · Gelesen am
  8. [98] Pannenhilfe: 300 € ↩

    Wird als separates, optionales Kfz-Soforthilfe-Produkt angeboten: Pannen- und Unfallhilfe für das Fahrzeug einschließlich Anhänger bis zu insgesamt € 300,-, Bergung des Fahrzeuges bis zu € 1.500,-, Mietwagen bis zu € 500,-, 24/7-Hotline und Dolmetscherhilfe im Ausland.

    Pannen- und Unfallhilfe für Ihr Fahrzeug einschließlich Anhänger bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 300,- - auch in Ihrer Wohnsitzgemeinde Bergung Ihres Fahrzeuges Kostenübernahme bis zu € 1.500,- auch in Ihrer Wohnsitzgemeinde
    nv.at · Abschnitt: Details zur Kfz-Soforthilfe Versicherung > Überblick KFZ Soforthilfe · Gelesen am
  9. [99] Ersatzfahrzeug: Details ansehen ↩

    Nicht Teil der Kfz-Kasko. Ein Mietwagen (bis zu € 500,-) ist über das separate, optionale Kfz-Soforthilfe-Produkt erhältlich.

    Mietwagen Kostenübernahme von bis zu € 500,- für die Anmietung eines gleichartigen Fahrzeuges
    nv.at · Abschnitt: Details zur Kfz-Soforthilfe Versicherung · Gelesen am
  10. [100] Fahrerunfall: Optional ↩

    Die Kfz-Insassenunfallversicherung wird von der NV als ratsame separate Erweiterung der Kfz-Versicherung angeboten und schützt Lenker und alle Mitfahrer unabhängig von der Unfall-Verschuldensfrage, unter anderem bei dauernder Invalidität ab einem Invaliditätsgrad von 51% laut Gliedertaxe. Es handelt sich um ein eigenständiges optionales Produkt, nicht um eine in der Kasko enthaltene Leistung.

    Die Kfz-Insassenunfallversicherung ist eine ratsame Erweiterung Ihrer Kfz-Versicherung und bietet verlässlichen Schutz, für jeden, der das versicherte Fahrzeug lenkt. Unabhängig von Unfall-Verschuldsfrage.
    nv.at · Abschnitt: Verlässlicher Schutz für jeden Lenker > Abgesicherte Verantwortung. · Gelesen am
Austrian Civil Servants' Insurance (ÖBV), Mutual Insurance Association 10 belegte Angaben
  1. [101] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis), einschließlich selbstverschuldeter Kollisionen; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind ausgeschlossen. Nur in der Vollkasko-Variante enthalten; bei Teilkasko, Parkschadenkasko und Eingeschränkter Teilkasko ausgeschlossen.

    durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind nicht versichert.
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 1 von 8 · Klausel Artikel 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [102] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört oder in Verlust geraten ist oder wenn die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung zuzüglich des Restwerts den aktuellen Wiederbeschaffungswert übersteigen; der Versicherer ersetzt in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Gilt für Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko und Eingeschränkte Teilkasko jeweils im Rahmen der dort versicherten Gefahren.

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn infolge eines unter die Versicherung fallenden Ereignisses das Fahrzeug zerstört worden oder in Verlust geraten ist oder die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung zuzüglich der Restwerte den sich gemäß Punkt 1.2 ergebenden Betrag übersteigen.
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 2 von 8 · Klausel Artikel 5.1 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  3. [103] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, übernimmt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung sowie die notwendigen Transport- und Bergungskosten bis zur nächsten geeigneten Werkstätte, jeweils für die von der Variante (Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko, Eingeschränkte Teilkasko) gedeckten Gefahren.

    Liegt kein Totalschaden (Punkt 1.1) vor, leistet der Versicherer - die Kosten der Wiederherstellung und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile; - die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeugs bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur des Fahrzeugs in der Lage ist.
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 2 von 8 · Klausel Artikel 5.2.1 · Abschnitt: Artikel 5 > Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  4. [104] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; enthalten bei Vollkasko, Teilkasko und Parkschadenkasko; bei der Eingeschränkten Teilkasko ausdrücklich nicht versichert.

    Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch
    wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  5. [105] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt den Bruch von Front-, Seiten- und Heckscheiben sowie Panoramaglasdach ohne Rücksicht auf die Schadensursache; enthalten bei Vollkasko, Teilkasko und Parkschadenkasko; bei Eingeschränkter Teilkasko ausgeschlossen. Das optionale Zusatzpaket „Light“ deckt zusätzlich den Bruch von Kleingläsern wie Scheinwerfergläsern, Blinkercellonen oder Außenspiegeln.

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-(Front-), Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach;
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 1 von 8 · Klausel Artikel 1.3 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  6. [106] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) sowie Brand/Explosion und Tierkollisions-/Tierverbissschäden; enthalten in allen vier Varianten (Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko, Eingeschränkte Teilkasko).

    Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 1 von 8 · Klausel Artikel 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  7. [107] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Deckt mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) sowie Parkschäden durch ein unbekanntes Fahrzeug; enthalten bei Vollkasko und Parkschadenkasko; bei Teilkasko und Eingeschränkter Teilkasko ausdrücklich ausgeschlossen.

    Parkschäden oder Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen)
    wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  8. [108] Pannenhilfe: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩

    In den vorliegenden Kasko-Quellen nicht als eigener Bestandteil geregelt.

  9. [109] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Die allgemeinen Kaskobedingungen schließen die Kosten eines Ersatzwagens bei Eigenschaden- oder Teilschadenfällen aus; das optionale Zusatzpaket „Luxus“ (gegen Aufpreis erhältlich) sieht jedoch im Falle eines Diebstahls des versicherten Fahrzeugs einen Mietwagen vor; eine betragliche Begrenzung ist dafür nicht angegeben.

    ein Mietwagen im Falle des Diebstahles Ihres Fahrzeuges.
    wienerstaedtische-24.at · Seite 2 · Abschnitt: Unsere Produktlösungen > Wählen Sie aus zwei Zusatzpaketen · Gelesen am
  10. [110] Fahrerunfall: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩

    In den geprüften Kasko-Bedingungen nicht geregelt; es wurde keine Bestimmung zu Lenker- oder Insassenunfallleistungen in den überprüften Unterlagen gefunden.

UNIQA Österreich Versicherungen AG (trading as Raiffeisen Versicherung) 10 belegte Angaben
  1. [111] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall unabhängig vom Verschulden; dies ist das Kernmerkmal, das die Vollkasko von der Teilkasko unterscheidet. Je nach Schadenshöhe werden entweder die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Die konkreten Versicherungssummen werden individuell im Vertrag vereinbart.

    Abhängig von der Höhe des eingetretenen Schaden werden entweder die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert (Betrag den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen) ersetzt.
    raiffeisen-versicherung.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [112] Totalschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört wurde oder abhandengekommen ist, oder wenn die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Versicherer ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Bei bestimmten Fahrzeugarten gilt in den ersten 24 Monaten ab Erstzulassung eine Leistungsverbesserung in vier Zeiträumen: 1. bis 6. Monat (Wiederbeschaffungswert über 70 % des Listenpreises) 100 % des Kaufpreises; 7. bis 12. Monat (über 65 %) 100 %; 13. bis 18. Monat (über 60 %) 90 %; 19. bis 24. Monat (über 55 %) 80 %. Unter Kaufpreis ist der tatsächlich bezahlte Preis unter Berücksichtigung aller Nachlässe zu verstehen, nicht der Listenpreis.

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn infolge eines unter die Versicherung fallenden Ereignisses das Fahrzeug zerstört worden oder in Verlust geraten ist oder die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung zuzüglich der Restwerte den sich gemäß Pkt. 1.2 ergebenden Wiederbeschaffungswert übersteigen.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 3 von 10 · Klausel Art. 5, Pkt. 1.1 · Abschnitt: Artikel 5 > Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [113] Teilschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der tatsächlich durchgeführten Reparatur zuzüglich notwendiger Transportkosten der Ersatzteile, oder bei Veräußerung im beschädigten Zustand die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten. Ein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen/Lackierung erfolgt ab dem vierten Jahr nach Erstzulassung, entfällt aber bei PKW, Kombis, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, LKW bis 3.500 kg und Wohnmobilen bis 3.500 kg.

    Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnützung entsprechender Abzug (neu für alt) gemacht, bis zum Ablauf des dritten Jahres ab erstmaliger Zulassung jedoch nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 4 von 10 · Klausel Art. 5, Pkt. 2 · Abschnitt: Artikel 5 > Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  4. [114] Diebstahl & Raub: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; das Fahrzeug selbst wird zum Wiederbeschaffungswert ersetzt (ohne Deckelung). Der Verlust mitgeführter Gegenstände des persönlichen Bedarfs (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere, Dokumente, Ausweise) durch Einbruchdiebstahl kann als optionaler Baustein bis zur Höhe von EUR 1.000 zusätzlich versichert werden, abhängig von der Fahrzeugart. Wird ein gestohlenes/geraubtes Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis zu 5 % des Wiederbeschaffungswertes, höchstens jedoch EUR 2.000, ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet.

    durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; sowie Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen Bedarfes – ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere, Dokumente und Ausweise – durch Einbruchdiebstahl bis zur Höhe von 1.500 Euro
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel Art. 1, Pkt. 2.1 · Abschnitt: Artikel 1 > Was kann versichert werden? · Gelesen am
  5. [115] Glasschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben ohne Rücksicht auf die Schadenursache (ausgenommen Abnützungsbruch bei Cabrio-Heckscheiben) für die aufgelisteten Fahrzeugarten (PKW, Kombis, LKW, Busse, Wohnmobile, land-/baumaschinenähnliche Fahrzeuge usw.); ein Glasdach gilt ebenfalls als Scheibe. Bruchschäden an Scheinwerfern, Heckleuchten, Blinkercellonen und Außenspiegeln sind ebenfalls für diese sowie für Klein-Krafträder/Mopeds/Dreiräder eingeschlossen. Der optionale Baustein 'Kleingläser' erweitert die Deckung je nach Fahrzeugart um weitere Glasteile.

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache an Windschutz- (Front-), Seiten- und Heckscheiben, ausgenommen Abnützungsbruch bei Heckscheiben von Cabrios. Als Scheibe gilt auch ein Glasdach.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1, Pkt. 2.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Was kann versichert werden? · Gelesen am
  6. [116] Naturgefahren: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Muren und Sturm (Luftbewegung über 60 km/h) sowie Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen/Eisgebilde, einschließlich dadurch geworfener Gegenstände. Bei reinen Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen sind auch Schäden durch mittelbare Einwirkung atmosphärischer Elektrizität (indirekter Blitz) versichert.

    unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Muren und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h)
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel Art. 1, Pkt. 2.1 · Abschnitt: Artikel 1 > Was kann versichert werden? · Gelesen am
  7. [117] Vandalismus: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismusschaden) am versicherten Fahrzeug.

    durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismusschaden).
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1, Pkt. 2.1 · Abschnitt: Artikel 1 > Was kann versichert werden? · Gelesen am
  8. [118] Pannenhilfe: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Im Rahmen eines gedeckten Schadenfalls übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des beschädigten Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte (der Höhe nach nicht gedeckelt, sondern nach 'notwendigen Kosten'). Wird ein gestohlenes Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis zu 5 % des Wiederbeschaffungswertes, höchstens EUR 2.000, ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet. Davon zu unterscheiden ist die 'Raiffeisen VerkehrsSoforthilfe', ein 24/7-Pannenhilfeservice in ganz Europa, der automatisch bei der (separaten) Kfz-Haftpflichtversicherung inkludiert ist, nicht bei dieser Kaskoversicherung.

    Wird das Fahrzeug aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 5 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet, höchstens aber 2.000 Euro
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 5 von 10 · Klausel Art. 5, Pkt. 5 · Abschnitt: Artikel 5 > Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  9. [119] Ersatzfahrzeug: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Bei PKW, Kombis und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne besondere Verwendung ersetzt der Versicherer nach einem Unfallschaden, bei dem die vereinbarte Unfall-Selbstbeteiligung zur Anwendung kommt, die Kosten eines bei einem konzessionierten Leihwagenunternehmen oder der reparierenden Werkstätte gemieteten Ersatzwagens für die Dauer der Reparatur, bis zu EUR 50 pro Tag und EUR 350 pro Kalenderjahr gegen Rechnung. Diese Kosten werden bei der Selbstbeteiligung nicht berücksichtigt; bei Veräußerung des Fahrzeuges in beschädigtem Zustand entfällt der Ersatz.

    Die Kosten werden nach Vorlage einer Rechnung bis zu 50 Euro pro Tag und bis zu 350 Euro pro Kalenderjahr ersetzt. Die Kosten eines Ersatzwagens werden bei der Ermittlung der vereinbarten Selbstbeteiligung nicht berücksichtigt.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 4 von 10 · Klausel Art. 5, Pkt. 2.1.3 · Abschnitt: Artikel 5 > Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  10. [120] Fahrerunfall: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩

    Weder die Kasko-Bedingungen noch das IPID dieses Produkts beschreiben eine Insassen-/Fahrerunfalldeckung.

Smile Insurance Agency & IT Solutions GmbH 10 belegte Angaben
  1. [121] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen selbst verschuldeten Zusammenstoß bzw. Unfall. Nur in der Vollkasko enthalten; die Teilkasko deckt selbst verursachte Unfallschäden nicht. Ersetzt werden Reparaturkosten oder der aktuelle Wert des Fahrzeugs abzüglich Restwert, wenn Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden), bzw. der aktuelle Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt und nicht wiedergefunden wird.

    zusätzlich bei Vollkasko: Unfallschäden
    smile-insurances.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [122] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Übersteigt die Summe aus geschätzten Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Fahrzeugwert, zahlt Helvetia den aktuellen Wert abzüglich des Restwerts; wird das Fahrzeug gestohlen oder geraubt und nicht wiedergefunden, wird der aktuelle Wert ersetzt. Gilt für die versicherten Teilkasko- und Vollkasko-Gefahren.

    den aktuellen Wert des Fahrzeugs – abzüglich des Restwerts, wenn die Summe aus geschätzten Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden)
    smile-insurances.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  3. [123] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Teilschäden (z. B. durch Brand, Glasbruch, Elementarereignisse, Diebstahlversuche oder – in der Vollkasko – Kollision) werden zu den Reparaturkosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bzw. Höchstbeträge ersetzt.

    Reparaturkosten
    smile-insurances.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  4. [124] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs; enthalten in Teilkasko und Vollkasko. Wird das Fahrzeug gestohlen oder geraubt und nicht wiedergefunden, wird der aktuelle Wert ersetzt.

    Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch
    smile-insurances.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  5. [125] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt den Bruch von Front-, Seiten- und Heckscheiben sowie von Kleingläsern bei Personen- und Kombinationskraftwagen (PKW/Kombi); enthalten in Teilkasko und Vollkasko.

    Bruch von Front-, Seiten- und Heckscheiben (versichert für Personen- und Kombinationskraftwagen)
    smile-insurances.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  6. [126] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen (inkl. Dachlawinen), Schneedruck, Hagel, Hochwasser/Überschwemmung sowie Brand, Explosion und Berührung mit Tieren (inkl. Tierbisse an Schläuchen/Kabeln und Kabelschmorschäden); enthalten in Teilkasko und Vollkasko. Erdbeben- und Nuklearschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Sturm und Überschwemmungen
    smile-insurances.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  7. [127] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Parkschaden- und Vandalismusdeckung für Personen- und Kombinationskraftwagen ist bereits in der Teilkasko enthalten; die Vollkasko deckt zusätzlich Schäden durch unbekannte Fahrzeuge.

    zusätzlich bei Teilkasko Vandalismus /Parkschaden (nur Personen- und Kombinationskraftwagen) und bei Vollkasko: Schäden durch Vandalismus Schäden durch unbekannte Fahrzeuge
    smile-insurances.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  8. [128] Pannenhilfe: Details ansehen ↩

    Nicht Teil der Kaskoversicherung selbst; Pannenhilfe wird als eigenständiges Produkt angeboten (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Assistance – 488964/2506, vermarktet als „Smile Assist“).

    smile-insurances.com · Gelesen am
  9. [129] Ersatzfahrzeug: Details ansehen ↩

    Im geprüften Kasko-IPID bzw. den Besonderen Bedingungen nicht erwähnt; eine Ersatzfahrzeug-Leistung ist für dieses Kasko-Produkt nicht beschrieben.

    smile-insurances.com · Gelesen am
  10. [130] Fahrerunfall: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil der Kaskoversicherung; die Insassenunfallversicherung wird als eigenständiges Produkt angeboten (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Insassenunfallversicherung – 414955/2506).

    smile-insurances.com · Gelesen am
Tiroler Versicherung V.a.G. (Tyrolean Insurance Mutual Association) 10 belegte Angaben
  1. [131] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (Unfall). Diese Gefahr ist nur in der Vollkasko-Versicherung und nur dann versichert, wenn sie in der Polizze genannt ist; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind ausgeschlossen. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert und nicht nach einer fixen Versicherungssumme.

    Unfall (unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert)
    tiroler-versicherung.at · Seite 1 · Klausel 1.2.1 · Abschnitt: Artikel 1 > 1.2 · Gelesen am
  2. [132] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden (Zerstörung, Verlust ohne Wiederauffinden binnen zwei Monaten, oder wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen) zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Wertes des beschädigten Fahrzeuges. Bei vereinbarter Neuwertleistung werden bei Totalschaden innerhalb der ersten 12 Monate ab Erstzulassung 100% des nachgewiesenen Kaufpreises geleistet.

    Neuwertleistung, sofern diese in der Polizze vereinbart ist: der Versicherer leistet bei Totalschaden innerhalb der ersten 12 Monate ab Datum der erstmaligen Zulassung 100% des nachgewiesenen Kaufpreises
    tiroler-versicherung.at · Seite 2 · Klausel 1.3 · Abschnitt: Artikel 5 > 1 · Gelesen am
  3. [133] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung und die notwendigen Transportkosten der Ersatzteile bzw. bei Veräußerung im beschädigten Zustand die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten bis zur Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Wert des beschädigten Fahrzeuges. Ein Abzug 'neu für alt' erfolgt bis zum 3. Jahr nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung; bei PKW, Kombi und LKW bis 1,5 t Nutzlast entfällt dieser Abzug.

    Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnützung entsprechender Abzug (neu für alt) gemacht, bis zum Ablauf des dritten Jahres ab erstmaliger Zulassung jedoch nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung. Bei PKW, Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast unterbleibt ein solcher Abzug.
    tiroler-versicherung.at · Seite 2 · Klausel 2.2 · Abschnitt: Artikel 5 > 2 · Gelesen am
  4. [134] Diebstahl & Raub: Bedingt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, sofern diese Gefahr in der Polizze genannt ist. Verfügbar sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkasko-Versicherung. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert; bei Wiederauffinden des Fahrzeuges wird eine Rückholkostenvergütung von bis zu 5% des Wiederbeschaffungswertes geleistet.

    Wird das Fahrzeug aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 5 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.
    tiroler-versicherung.at · Seite 2 · Klausel 5 · Abschnitt: Artikel 5 > 5 · Gelesen am
  5. [135] Glasschaden: Bedingt ↩

    Deckt Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie Glasdächern, sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkasko-Versicherung, sofern in der Polizze genannt. Bei Reparatur statt Austausch der Scheibe entfällt ein etwaig vereinbarter Selbstbehalt. In der Teilkasko erfolgt im Totalschadensfall keine Entschädigung aus dieser Deckung. Der Austausch der Scheibe durch ein Neuteil erfolgt nur nach Besichtigung durch einen Sachverständigen des Versicherers.

    Glasbruch, das sind Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz- (Front-), Seiten-, Heckscheiben und Glasdächer bei Wiederherstellung; bei Reparatur statt Austausch der Scheibe entfällt ein etwaig in der Polizze genannter Selbstbehalt. Im TotalSchadensfall erfolgt keine Entschädigung aus Punkt 1.1.9.
    tiroler-versicherung.at · Seite 1 · Klausel 1.1.9 · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 · Gelesen am
  6. [136] Naturgefahren: Bedingt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Dachlawinen (auch von Gebäuden herabfallende Eisgebilde), Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (Luftbewegung über 60 km/h), einschließlich Schäden durch auf das Fahrzeug geworfene Gegenstände. Ausgeschlossen sind Schäden aufgrund eines durch diese Naturgewalten veranlassten Fahrerverhaltens. Verfügbar in Teilkasko und Vollkasko, sofern in der Polizze genannt.

    Folgende Naturgewalten: unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Dachlawinen (sowie von Gebäuden herabfallende Eisgebilde), Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h)
    tiroler-versicherung.at · Seite 1 · Klausel 1.1.7 · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 · Gelesen am
  7. [137] Vandalismus: Bedingt ↩

    Deckt mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, sofern in der Polizze genannt. Verfügbar in Teilkasko und Vollkasko.

    Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen)
    tiroler-versicherung.at · Seite 1 · Klausel 1.1.1 · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 · Gelesen am
  8. [138] Pannenhilfe: Bedingt ↩

    Die Kaskoversicherung deckt lediglich die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges zur nächsten reparaturfähigen Werkstätte, und nur sofern kein Totalschaden vorliegt. Es handelt sich um eine subsidiäre Leistung: Sie entfällt, wenn eine andere Stelle (z.B. ÖAMTC, ARBÖ, andere Versicherung) dafür aufkommen muss. Umfassendere Pannenhilfe wird als separates Produkt 'KFZ-Assistance' angeboten und ist nicht Teil der Kaskoversicherung.

    die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur des Fahrzeuges in der Lage ist. Diese Kosten werden nur dann ersetzt, soweit nicht Ersatz von anderer Seite ... zu leisten ist
    tiroler-versicherung.at · Seite 2 · Klausel 2.1.3 · Abschnitt: Artikel 5 > 2 · Gelesen am
  9. [139] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Ausdrücklich ausgeschlossen: Der Versicherer ersetzt keinen Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens.

    Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
    tiroler-versicherung.at · Seite 2 · Klausel 2.3 · Abschnitt: Artikel 5 > 2 · Gelesen am
  10. [140] Fahrerunfall: Details ansehen ↩

    Wird in den geprüften Kasko-Bedingungen (KB20/KB24) und der Produktseite nicht behandelt; eine Unfalldeckung für Fahrer/Insassen wird von der TIROLER als eigenständiges Produkt 'Insassen-Unfall-Versicherung' angeboten.

    tiroler-versicherung.at · Gelesen am
UNIQA Österreich Versicherungen AG 10 belegte Angaben
  1. [141] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall aus eigenem Verschulden sind nur im PREMIUM-Paket der Auto & Frei Kaskoversicherung (Vollkasko) versichert; in den Paketen KOMPAKT und OPTIMAL ist dieser Baustein nicht enthalten, da nur die in der Polizze ausgewiesenen Versicherungsbausteine versichert sind.

    Unfall (Fremd- oder Eigenverschulden) […] ✓
    uniqa.at · Seite 1 · Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung · Gelesen am
  2. [142] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden (Fahrzeug zerstört, verloren gegangen, oder Reparaturkosten zzgl. Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) zahlt UNIQA den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs abzüglich Restwert; in den ersten 24 Monaten ab Erstzulassung gilt eine gestaffelte Leistungsverbesserung bis zu 100 % des Kaufpreises.

    Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
    uniqa.at · Seite ABBKF 2021 Seite 2 · Klausel Art. 5.1 · Abschnitt: Artikel 5 > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [143] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt UNIQA die Kosten der durchgeführten Reparatur sowie die notwendigen Fracht-/Transportkosten der Ersatzteile sowie die Bergungs- und Verbringungskosten zur nächsten geeigneten Werkstätte; ein Abzug 'neu für alt' erfolgt bei Bereifung, Batterie und Lackierung innerhalb der ersten 3 Jahre, jedoch nicht bei PKW/Kombis/Kleinbussen etc. ohne besondere Verwendung.

    Liegt kein Totalschaden (Pkt. 1.1.) vor, leistet der Versicherer die Kosten der vorgenommenen Reparatur und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile ... die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte.
    uniqa.at · Seite ABBKF 2021 Seite 3 · Klausel Art. 5.2 · Abschnitt: Artikel 5 > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  4. [144] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs sind versichert; wird das Fahrzeug gestohlen oder geraubt und nicht wieder aufgefunden, zahlt UNIQA den aktuellen Wert. Für den Verlust von Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl gilt eine gesonderte Höchstgrenze von 1.500,- Euro.

    Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch sowie Verlust von Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl bis zur Höhe von 1.500,-Euro ... UNIQA ersetzt ... den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder aufgefunden wird.
    uniqa.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? > UNIQA ersetzt · Gelesen am
  5. [145] Glasschaden: Bedingt ↩

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Scheinwerfern, Heckleuchten, Blinkercellonen und Außenspiegeln sind im Paket KOMPAKT wahlweise zubuchbar und in den Paketen OPTIMAL und PREMIUM standardmäßig enthalten.

    Glasbruch an Scheiben und Kleingläsern […] wahlweise ✓ ✓
    uniqa.at · Seite 1 · Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung · Gelesen am
  6. [146] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Muren und Sturm (Wind über 60 km/h) sowie Dachlawinen und von Gebäuden herabfallende Eiszapfen; in allen drei Paketen (KOMPAKT, OPTIMAL, PREMIUM) der Auto & Frei Kaskoversicherung enthalten.

    Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Muren, Sturm (Wind > 60 km/h), Dachlawinen und von Gebäuden herabfallende Eiszapfen und andere Eisgebilde
    uniqa.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  7. [147] Vandalismus: Bedingt ↩

    Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sind im Paket KOMPAKT nicht versichert, im Paket OPTIMAL wahlweise zubuchbar und im Paket PREMIUM standardmäßig enthalten.

    Vandalismus […] wahlweise ✓
    uniqa.at · Seite 1 · Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung · Gelesen am
  8. [148] Pannenhilfe: Bedingt ↩

    Das Auto PLUS24service (Unfall-/Pannenhilfe, Abschleppservice, Bergen, Routenplanung im Ausland, Reiseinformation, Ersatzbeförderung, Fahrzeugtransport im Ausland, Fahrerersatz, Kinder-Rückholung, Kranken-Rücktransport, Ersatzteil-Versand) ist im Paket KOMPAKT wahlweise zubuchbar und in den Paketen OPTIMAL und PREMIUM standardmäßig enthalten.

    Auto PLUS24service Kompakt (wahlweise)/ Optimal/ Premium […] Unfall-/Pannenhilfe […] Kranken-Rücktransport
    uniqa.at · Seite 3 · Abschnitt: Auto PLUS24service · Gelesen am
  9. [149] Ersatzfahrzeug: 350 € ↩

    Bei PKW, Kombis, Kleinbussen und bestimmten Leichtfahrzeugen ohne besondere Verwendung ersetzt UNIQA nach einem Unfallschaden, bei dem die vereinbarte Selbstbeteiligung für Unfallschäden zur Anwendung kommt, die Kosten eines bei einem konzessionierten Leihwagenunternehmen oder der Reparaturwerkstätte gemieteten Ersatzwagens für die Dauer der Reparatur, bis zu EUR 50 pro Tag und bis zu EUR 350 pro Kalenderjahr, gegen Rechnungslegung; bei Veräußerung des Fahrzeugs im beschädigten Zustand entfällt der Ersatz.

    Die Kosten werden nach Vorlage einer Rechnung bis zu EUR 50,- pro Tag und bis zu EUR 350,- pro Kalenderjahr ersetzt.
    uniqa.at · Seite ABBKF 2021 Seite 3 · Klausel Art. 5.2.1.3 · Abschnitt: Artikel 5 > 2.1.3 · Gelesen am
  10. [150] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Unfallschutz für den Lenker (Lenkerschutz) wird als eigenständig wählbarer Baustein der Produktlinie Auto & Frei in allen Paketen angeboten; er ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst.

    Lenkerschutz wahlweise wahlweise wahlweise
    uniqa.at · Seite 1 · Abschnitt: Kfz-Haftpflichtversicherung · Gelesen am
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [151] Fahrzeugschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung und Verlust des versicherten Fahrzeugs sowie seiner Teile/Zubehör. Die Vollkasko deckt zusätzlich zu den Teilkasko-Gefahren (Brand, Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Tierbisse, Schmorschäden usw.) auch Kollisionen (plötzliche, äußere, mechanische Einwirkung) und Vandalismus. Keine fixe Versicherungssumme; die Entschädigung richtet sich nach Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert.

    Versichert sind das Fahrzeug und die Fahrzeugbestandteile in der im Antrag bezeichneten Ausführung, sowie solche Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder als Sonderausstattung bzw. Zubehör am Fahrzeug befestigt sind, gegen Beschädigung, (Reparaturschaden), Zerstörung (irreparable Beschädigung) und Verlust (Total- oder Teildiebstahl)
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [152] Totalschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Bei Totalschaden (Zerstörung, nicht wiederaufgefundener Totaldiebstahl oder wirtschaftlicher Totalschaden, wenn Reparaturkosten zzgl. Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen) zahlt die VAV den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs im gleichen Zustand, abzüglich eines allfälligen Rest-/Wrackwerts. Bergungskosten werden bis EUR 2.000,00 pro Schadensfall ersetzt, davon EUR 200,00 für Abschleppkosten.

    Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert), abzüglich eines allfällig erzielbaren Wrackwertes bzw. Restwertes.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 3 · Klausel Art. 5.1 · Abschnitt: Artikel 5 > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [153] Teilschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt die VAV die Kosten der Wiederherstellung sowie die notwendigen Transportkosten für Ersatzteile und die Bergung/Verbringung zur nächsten geeigneten Werkstätte, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.

    Liegt kein Totalschaden (Pkt. 1.1.) vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 3 · Klausel Art. 5.2.1 · Abschnitt: Artikel 5 > 2. Versicherungsleistung bei Beschädigung · Gelesen am
  4. [154] Diebstahl & Raub: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs durch betriebsfremde Personen; deckt auch Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die im Zuge eines Einbruchdiebstahls aus dem versperrten Fahrzeug entwendet wurden (bis EUR 1.000,00 pro Schadenfall, exkl. Bargeld und elektronische Geräte), sowie Ersatz gestohlener Dokumente/Schlüssel/Kennzeichen bis EUR 250,00 pro Schadenfall.

    aus dem versperrten Fahrzeug im Zuge eines Einbruchdiebstahls. Die Entschädigungsleistung für Gegenstände des persönlichen Bedarfes erfolgt zum Neuwert des betreffenden Objektes und ist insgesamt mit EUR 1.000,00 pro Schadensereignis begrenzt.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1.1.f · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 In der Teilkasko-Versicherung · Gelesen am
  5. [155] Glasschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Panorama-/Glasschiebedächern, Scheinwerfern, Heckleuchten, Nebelscheinwerfern und Außenspiegeln ohne Rücksicht auf die Ursache, inkl. zugehöriger Ein-/Umbaukosten. Bei Reparatur (ohne Austausch) der Windschutzscheibe entfällt der Selbstbehalt.

    Bruchschäden an Windschutz- (Front-), Seiten- und Heckscheiben, Panoramadächern, Glasschiebedächern sowie an Scheinwerfern, Heckleuchten, Nebellichtern, Blinkercellonen und Außenspiegeln (inklusive Gehäuse) ohne Rücksicht auf die Schadenursache.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1.1.i · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 In der Teilkasko-Versicherung · Gelesen am
  6. [156] Naturgefahren: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen (auch Dachlawinen), Schneedruck, von Gebäuden herabfallende Eiszapfen, Hagel, wetterbedingte Überschwemmungen sowie Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), einschließlich Schäden durch auf das Fahrzeug geworfene Gegenstände infolge dieser Naturgewalten.

    Unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen (auch Dachlawinen), Schneedruck, von Gebäuden herabfallende Eiszapfen oder andere Eisgebilde, Hagel, Hochwasser, durch wetterbedingte Überschwemmungen sowie Sturm (das sind wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel Art. 1.1.a · Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 In der Teilkasko-Versicherung · Gelesen am
  7. [157] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen Dritter am Fahrzeug sind in der Vollkasko als Kernleistung (mit Selbstbehalt) inkludiert; in der Teilkasko ist diese Deckung laut Deckungsübersicht nur als optionaler Einschluss (mit Selbstbehalt) verfügbar.

    Kasko Zusatzdeckung (TK): Vandalismus SB SB l mit SB l mit SB
    vav.at · Seite 1 · Abschnitt: Produktübersicht > Selbstbehaltvarianten · Gelesen am
  8. [158] Pannenhilfe: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Bergungskosten nach einem Versicherungsfall werden bis EUR 2.000,00 pro Schadensfall ersetzt, davon bis zu EUR 200,00 aus dem Titel Abschleppkosten; dieser Versicherungsschutz ist subsidiär zu einem allfällig anderweitig bestehenden Versicherungsschutz (z. B. eigene Pannenhilfe/ÖAMTC-Mitgliedschaft).

    Bergungskosten werden bis zum Betrag von EUR 2.000,00 pro Schadensereignis ersetzt; im Rahmen dieses Versicherungsschutzes werden EUR 200,00 aus dem Titel Abschleppkosten übernommen. Der Versicherungsschutz ist subsidiär zu allfällig anderweitig bestehendem Versicherungsschutz.
    durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 3 · Klausel Art. 5.1.3 · Abschnitt: Artikel 5 > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  9. [159] Ersatzfahrzeug: 200 € ↩

    Optionale Zusatzdeckung für Leihwagenkosten während der Reparatur nach einem Kaskoschadenfall, begrenzt auf EUR 40 pro Tag, max. EUR 200 insgesamt und max. 5 Tage pro Schadenfall.

    Leihwagenkosten
    vav.at · Abschnitt: Teilkasko/Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  10. [160] Fahrerunfall: Details ansehen ↩

    Nicht Teil der Kaskoversicherung, die ausschließlich Schäden am Fahrzeug selbst deckt; die Lenker-/Insassen-Unfallversicherung ist als separate optionale Zusatzversicherung erhältlich.

    Unsere Insassen-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor den Folgen eines Unfalls und stellt damit eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Autoversicherung dar.
    vav.at · Abschnitt: Insassen- bzw. Lenker-Unfallversicherung · Gelesen am
Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. (VLV) 10 belegte Angaben
  1. [161] Fahrzeugschaden: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Nur in der Variante Top-Schutz (Kollisionskasko) versichert: Schäden durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden bleiben ausgeschlossen. Die Entschädigung ist mit der Versicherungssumme (Listenneupreis inkl. MwSt. und NoVA zzgl. Zubehör) begrenzt, vorbehaltlich einer Kürzung bei Unterversicherung.

    durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert;
    vlv.at · Seite 1 · Klausel Art. 1.2 e) · Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [162] Totalschaden: 100 % der Versicherungssumme ↩

    In beiden Varianten enthalten: Bei Totalschaden (Fahrzeug zerstört, nicht innerhalb eines Monats wiedergefunden, oder Wiederherstellungskosten zzgl. Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) leistet die VLV den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges im gleichen Abnützungszustand, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts; Altteile verbleiben beim Versicherungsnehmer und werden wertmäßig abgezogen.

    Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
    vlv.at · Seite 2 · Klausel Art. 7.1 · Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 7 - Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  3. [163] Teilschaden: 100 % der Versicherungssumme ↩

    In beiden Varianten enthalten: Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt die VLV die Kosten der vorgenommenen Reparatur gegen Rechnung zzgl. notwendiger Transportkosten der Ersatzteile sowie die Bergungs- und Verbringungskosten zur nächsten geeigneten Werkstätte; ein Abzug "neu für alt" erfolgt bei PKW/Kombi/LKW bis 1 t nur für Bereifung, Batterie und Lackierung innerhalb der ersten drei Jahre.

    die Kosten der vorgenommenen Reparatur nach Vorlage einer Rechnung und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile;
    vlv.at · Seite 2 · Klausel Art. 7.2 · Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 7 - Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  4. [164] Diebstahl & Raub: 100 % der Versicherungssumme ↩

    In beiden Varianten enthalten: Versicherungsschutz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; eine gesonderte Besondere Bedingung erweitert den Schutz um bis zu EUR 1.500 für persönliche/berufliche Gegenstände, die durch Einbruchdiebstahl verloren gehen.

    durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen;
    vlv.at · Seite 1 · Klausel Art. 1.1 c) · Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert? · Gelesen am
  5. [165] Glasschaden: 100 % der Versicherungssumme ↩

    In beiden Varianten enthalten: Der Bruch der Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe sowie des Dachschiebefensters/Panoramadachs ist ohne Rücksicht auf die Schadensursache versichert; ein vereinbarter Selbstbehalt entfällt, wenn die Reparatur ohne Austausch der Scheibe(n) durchgeführt wird.

    vlv.at · Gelesen am
  6. [166] Naturgefahren: 100 % der Versicherungssumme ↩

    In beiden Varianten enthalten: unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h); eingeschlossen sind Schäden durch auf/gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände infolge dieser Naturgewalten.

    durch folgende Naturgewalten: unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
    vlv.at · Seite 1 · Klausel Art. 1.1 a) · Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert? · Gelesen am
  7. [167] Vandalismus: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Nur in der Variante Top-Schutz (Kollisionskasko) versichert: Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

    durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
    vlv.at · Seite 1 · Klausel Art. 1.2 f) · Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert? · Gelesen am
  8. [168] Pannenhilfe: Optional ↩

    Optionale Leistung im Rahmen der Variante Top-Schutz: Kann die Fahrt wegen einer Panne (Brems-, Betriebs- oder reiner Bruchschaden) oder eines Unfalles nicht fortgesetzt werden, hilft die VLV im Rahmen ihrer NotfallHilfe weiter.

    Können Sie wegen einer Panne (Brems-, Betriebs- oder reiner Bruchschaden) oder eines Unfalles Ihre Fahrt nicht fortsetzen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer NotfallHilfe weiter.
    vlv.at · Seite 2 · Abschnitt: Optional: Notfallhilfe · Gelesen am
  9. [169] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    In beiden Varianten ausdrücklich ausgeschlossen: Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens werden vom Versicherer nicht ersetzt.

    Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
    vlv.at · Seite 2 · Klausel Art. 7.2.3 · Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 7 - Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  10. [170] Fahrerunfall: Details ansehen ↩

    Nicht Teil des Kaskoschutzes; die VLV bietet eine Fahrer-/Insassenunfallversicherung als eigenständiges Produkt (Quattro-Insassenunfallversicherung) an.

    vlv.at · Gelesen am
Wiener Städtische 10 belegte Angaben
  1. [171] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkaskoversicherung versichert das Fahrzeug und seine im versperrten Fahrzeug verwahrten Teile gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch die im Vertrag genannten Gefahren (Unfall, Brand, Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Parkschaden, Vandalismus, Tierkollision). Es ist keine fixe Versicherungssumme festgelegt; die Leistung wird je Schadensfall auf Basis der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes berechnet.

    Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch die folgenden Naturgewalten:
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 1 von 8 · Klausel Art. 1 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [172] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden (Fahrzeug zerstört, verloren gegangen, oder Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) leistet der Versicherer den Betrag, der für ein gleichartiges Fahrzeug im gleichen Abnützungszustand zum Schadenszeitpunkt hätte aufgewendet werden müssen (Wiederbeschaffungswert), abzüglich Restwert und vereinbartem Selbstbehalt.

    Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 2 von 8 · Klausel Art. 5.1 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  3. [173] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, übernimmt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung, notwendige Fracht-/Transportkosten für Ersatzteile sowie Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Werkstätte. Bei PKW/Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast erfolgt kein Abzug "neu für alt" bei Ersatzteil- und Lackierkosten.

    die Kosten der Wiederherstellung und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile; die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeugs bis zur nächsten Werkstätte
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 2 von 8 · Klausel Art. 5.2 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  4. [174] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs durch betriebsfremde Personen. Wird ein gestohlener/geraubter Gegenstand innerhalb eines Monats nach Schadensanzeige wieder zur Stelle gebracht, bleibt er Eigentum des Versicherungsnehmers; die Rückholkosten werden bis zu einem Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt.

    Wird das Fahrzeug aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 2 von 8 · Klausel Art. 5.5 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  5. [175] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-(Front-), Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach sind versichert.

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-(Front-), Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach;
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 1 von 8 · Klausel Art. 1.3 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  6. [176] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert sind unmittelbare und mittelbare Einwirkung von Blitzschlag (inklusive Schäden an Akkus von Elektrofahrzeugen, wenn diese an eine externe Stromquelle angeschlossen sind), Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm (Luftbewegung über 60 km/h), Dachlawinen sowie herabfallende Eiszapfen und andere Eisgebilde von Gebäuden.

    Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 1 von 8 · Klausel Art. 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  7. [177] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Versichert sind die Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus).

    durch Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden); - durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen;
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 1 von 8 · Klausel Art. 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  8. [178] Pannenhilfe: Details ansehen ↩

    Ist nicht Bestandteil der Vollkaskoversicherung selbst. Das erweiterte 24h-Pannenhilfe-Service ist ausschließlich in der Variante PREMIUM der separaten Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.

    In der Variante PREMIUM der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das erweiterte 24h-Pannenhilfe-Service enthalten.
    wienerstaedtische.at · Abschnitt: FAQ Auto & Fahren > Kfz-Haftpflichtversicherung · Gelesen am
  9. [179] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Kosten eines Ersatzwagens werden vom Versicherer ausdrücklich nicht ersetzt.

    Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
    wienerstaedtische.at · Seite Seite 2 von 8 · Klausel Art. 5.8 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  10. [180] Fahrerunfall: Optional ↩

    Ist nicht in der Vollkaskoversicherung enthalten. Der Unfallschutz für Lenker und Insassen wird als eigenständiges, separat abschließbares Produkt angeboten, die Kfz-Insassenunfallversicherung (Lenker- und Insassenunfallversicherung), die unabhängig vom Verschulden leistet.

    Die Lenker- und Insassen-Unfallversicherung kann zusätzlich zu einer der drei Kfz-Haftpflichtversicherungen BASIC, CLASSIC und PREMIUM abgeschlossen werden und schützt sowohl Lenker:in als auch die Insass:innen im Falle eines Unfalles.
    wienerstaedtische.at · Abschnitt: Insassenunfallversicherung · Gelesen am
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group 10 belegte Angaben
  1. [181] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Schäden durch ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (Unfall) am versicherten Fahrzeug sind nur in der Variante Vollkasko (Premium) gemäß 1024A versichert; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind ausgeschlossen. In eingeschränkter Teilkasko, Teilkasko und Parkschadenkasko nicht versichert.

    durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind nicht versichert.
    wienerstaedtische.at · Seite 1 · Klausel Art. 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [182] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden (Fahrzeug zerstört/verloren, oder Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt. Es wird kein fixer Betrag genannt; die Leistung ist wertbasiert. In allen vier Varianten enthalten.

    Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
    wienerstaedtische.at · Seite 2 · Klausel Art. 5.1 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  3. [183] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung, notwendige Transportkosten der Ersatzteile sowie Bergungs- und Verbringungskosten zur nächsten geeigneten Werkstätte. Bei PKW/Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast erfolgt kein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen und Lackierung. Kein fixer Betrag genannt.

    Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird bei PKW/Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast kein dem Alter und der Abnützung entsprechender Abzug (neu für alt) gemacht.
    wienerstaedtische.at · Seite 2 · Klausel Art. 5.2.1 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  4. [184] Diebstahl & Raub: Bedingt ↩

    Deckt Schäden bzw. Verlust durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Enthalten in Teilkasko, Parkschadenkasko und Vollkasko; in der eingeschränkten Teilkasko ausdrücklich ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.

    Wird das Fahrzeug aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.
    wienerstaedtische.at · Seite 2 · Klausel Art. 5.5 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  5. [185] Glasschaden: Bedingt ↩

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach. Enthalten in Teilkasko, Parkschadenkasko und Vollkasko; in der eingeschränkten Teilkasko nicht enthalten.

    Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-(Front-), Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach.
    wienerstaedtische.at · Seite 1 · Klausel Art. 1.3 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  6. [186] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt unmittelbare/mittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) sowie Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen. In allen vier Varianten enthalten.

    Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
    wienerstaedtische.at · Seite 1 · Klausel Art. 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  7. [187] Vandalismus: Bedingt ↩

    Deckt die Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus). Nur in Parkschadenkasko und Vollkasko enthalten; nicht in eingeschränkter Teilkasko oder Teilkasko.

    durch Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden); durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
    wienerstaedtische.at · Seite 1 · Klausel Art. 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert? · Gelesen am
  8. [188] Pannenhilfe: Bedingt ↩

    Keine eigenständige Pannenhilfe-Leistung angegeben. Es ist lediglich die Bergung und Verbringung zur nächsten geeigneten Werkstätte im Rahmen eines tatsächlichen Versicherungsfalles enthalten, was eine Schadenregulierungskosten-Position und keine allgemeine Pannenhilfe darstellt.

    die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeugs bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur des Fahrzeugs in der Lage ist.
    wienerstaedtische.at · Seite 2 · Klausel Art. 5.2.1 · Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer? · Gelesen am
  9. [189] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Die Basis-Kaskobedingungen schließen die Erstattung von Ersatzwagenkosten ausdrücklich aus (1022A/1024A Art. 5: 'Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht'). Ein Mietwagen im Falle eines Fahrzeugdiebstahls ist jedoch im Rahmen des optionalen Zusatzpakets Luxus verfügbar.

    auch ein Mietwagen im Falle des Diebstahles Ihres Fahrzeuges.
    wienerstaedtische-24.at · Seite 2 · Abschnitt: Unsere Produktlösungen > Wählen Sie aus zwei Zusatzpaketen > Zusatzpaket Luxus · Gelesen am
  10. [190] Fahrerunfall: Für dieses Produkt nicht anwendbar ↩

    Kein Versicherungsschutz für Personenschäden von Lenker/Insassen in den Kaskobedingungen, IPIDs oder im Flugblatt erwähnt; dieses Risiko liegt außerhalb des Deckungsumfangs der Kasko-(Fahrzeugschaden-)Produktlinie.

Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [191] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis), unabhängig vom Verschulden, sind nur in der Vollkaskoversicherung gedeckt; die Teilkaskoversicherung deckt keine Unfall-/Kollisionsschäden sowie keine Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden.

    3.1 Schäden durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis: Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
    wuestenrot.at · Seite Seite 2 von 7 · Klausel Art. 4.3.1 · Abschnitt: Artikel 4 - Umfang der Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  2. [192] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Wird das Fahrzeug zerstört oder gestohlen/geraubt und nicht binnen eines Monats wieder aufgefunden, oder übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert, leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Bei Vollkasko gilt eine Neuwertentschädigung: 100 % des Kaufpreises für die Monate 1-24 ab Erstzulassung, 70 % für die Monate 25-36 und 60 % für die Monate 37-48; diese kann (nur bei Vollkasko, gegen Aufpreis) auf 100 % für alle 48 Monate erweitert werden. Bei Teilkasko ist die Neuwertentschädigung optional einschließbar.

    100 % Entschädigung des Kaufpreises, wenn sich der Schaden 1 bis 24 Monate ab Neukauf ereignet; 70 % des Kaufpreises nach 25 bis 36 Monate ab Neukauf; 60 % des Kaufpreises nach 37 bis 48 Monate ab Neukauf. 100 % Entschädigung des Kaufpreises, wenn sich der Schaden 1 bis 48 Monate ab Neukauf ereignet.
    wuestenrot.at · Seite 4 · Klausel Footnotes 2 and 3 (Neuwertentschädigung) · Abschnitt: DIE MOBILITÄTS-KASKO > DIE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK · Gelesen am
  3. [193] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt der Versicherer die Wiederherstellungskosten sowie notwendige Fracht-/Transportkosten der Ersatzteile sowie die Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Werkstätte, jeweils für die im gewählten Tarif gedeckten Gefahren (Vollkasko: alle genannten Gefahren zzgl. Unfall/Vandalismus/Parkschaden/Glasbruch; Teilkasko: nur die benannten Gefahren, z.B. Brand, Diebstahl, Naturgefahren, Wildunfall).

    Liegt kein Totalschaden gemäß Punkt 1.1 vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile
    wuestenrot.at · Seite seite 4 von 7 · Klausel Art. 10.2 · Abschnitt: Artikel 10 - Versicherungsleistung · Gelesen am
  4. [194] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, ohne Selbstbehalt, sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung; der Diebstahl ist unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

    durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen:
    wuestenrot.at · Seite seite 1 von 7 · Klausel Art. 4.1.2 · Abschnitt: Artikel 4 - Umfang der Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  5. [195] Glasschaden: Bedingt ↩

    Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie übriger Verglasung (nach den Bedingungen 2015 zusätzlich Scheinwerfer, Blinker, Heckleuchten) sind für zulassungspflichtige Fahrzeuge sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung gedeckt, mit einem Selbstbehalt von 350 Euro pro Schadenfall; der Selbstbehalt entfällt bei einer Windschutzscheibenreparatur (statt Austausch) mit Kosten bis 400 Euro oder wenn der Bruchschaden durch eine sonst selbstbehaltfreie Gefahr verursacht wird. Für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge (E-Bikes, Scooter etc.) ist Glasbruch nicht mitversichert.

    Selbstbehalt: 350 €
    wuestenrot.at · Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung > Vergleichstabelle > Glasbruch · Gelesen am
  6. [196] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt ohne Selbstbehalt Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) sowie Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen, und Zusammenstoß mit Wild oder Haustieren; enthalten sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung und für zulassungspflichtige wie nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge.

    durch folgende Naturgefahren: unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
    wuestenrot.at · Seite seite 1 von 7 · Klausel Art. 4.1.3 · Abschnitt: Artikel 4 - Umfang der Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  7. [197] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte (Vandalismus) sowie die Beschädigung des haltenden/geparkten Fahrzeugs durch ein unbekanntes Fahrzeug (Parkschaden) sind in der Vollkaskoversicherung standardmäßig enthalten (mit dem vereinbarten Selbstbehalt). In der Teilkaskoversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge sind diese Gefahren nicht automatisch inkludiert und müssen als separat bepreister Einschluss gewählt werden (z.B. mit Selbstbehalt 350 oder 550 Euro laut Tarif 2023); für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ist Vandalismus/Parkschaden in der Teilkasko generell nicht verfügbar.

    Vandalisumus und Parkschäden sind bei zulassungspflichtigen Kfz bei Teilkasko ohne Selbstbehalt nicht versichert.
    wuestenrot.at · Seite 4 · Abschnitt: DIE MOBILITÄTS-KASKO > DIE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK · Gelesen am
  8. [198] Pannenhilfe: Abgedeckt ↩

    Das Mobilitäts-Assistance-Premium-Paket ist in der Mobilitäts-Kasko (Voll- und Teilkasko, für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge) standardmäßig inkludiert: 24/7-Telefon-Hotline, Reparatur vor Ort, Abschleppen in die nächste Werkstätte, Taxi bis 70 Euro, sowie (Premium) Mietwagen/Ersatz-Fortbewegungsmittel bis 5 Tage, Hotelkosten bis zu 5 Nächte und Organisation der Heim-/Weiterreise; für Kraftfahrzeuge zusätzlich Abholung/Zustellung des reparierten Fahrzeugs und Rücktransport aus dem Ausland; für PKW zusätzlich SmartRepair-Kostenübernahme bis 200 Euro bei Pannenreparaturen (z.B. Zündspule, Klopfsensor, Reifenwechsel).

    Mietwagen oder Ersatz-Fortbewegungsmittel bis 5 Tage; Übernahme der Übernachtungskosten im Hotel (bis zu 5 Nächte); Organisation der Heim- oder Weiterreise
    wuestenrot.at · Seite 3 · Abschnitt: MIT RUND-UM-DIE-UHR-SCHUTZ · Gelesen am
  9. [199] Ersatzfahrzeug: Abgedeckt ↩

    Im Rahmen der Standard-Assistanceleistung wird ohne Selbstbehalt ein Mietwagen oder ein Ersatz-Fortbewegungsmittel für bis zu 5 Tage zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten Kasko-Kund:innen mit anerkanntem Schaden über das MO'Drive-Reparaturpartnernetzwerk ein kostenloses Ersatzfahrzeug für die gesamte Reparaturdauer. Nach den älteren Bedingungen 2015 werden die Kosten eines gleichartigen Leihwagens alternativ bis zu 40 Euro/Tag, insgesamt bis 240 Euro pro Versicherungsjahr, ohne Selbstbehalt ersetzt.

    auf die Kosten eines gleichartigen Ersatzfahrzeuges bei einem konzessionierten Leihwagenunternehmen bzw. bei der mit der Reparatur des Fahrzeuges beauftragten Fachwerkstätte bis zu einem Tagesmaximum von EUR 40,00, insgesamt bis zu EUR 240,00 pro Versicherungsjahr
    wuestenrot.at · Seite Seite 2 von 7 · Klausel Art. 4.5.1 · Abschnitt: Artikel 4 - Umfang der Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  10. [200] Fahrerunfall: Ausgeschlossen ↩

    Eine Personen-Unfallvorsorge für Lenker:in und Mitfahrende ist nicht Teil der Kaskoversicherung; Wüstenrot bietet dafür ein separates, optional abschließbares Produkt an, die Mobilitäts-Unfallvorsorge, die vor den finanziellen Folgen eines Unfalls für Lenker:in und Mitfahrende schützt.

    MOBILITÄTS-UNFALLVORSORGE Wer vorsorgt, hat später nicht das Nachsehen – erst recht bei einem Unfall. Mit der Mobilitäts-Unfallvorsorge schützen Sie sich und die Mitfahrenden vor nicht absehbaren finanziellen Folgen.
    wuestenrot.at · Seite 5 · Abschnitt: RUNDUM ABGESICHERT? · Gelesen am
Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [201] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs und seiner fest verbundenen Teile durch Brand/Explosion, Diebstahl/Raub/Unterschlagung/unbefugten Gebrauch, Naturgewalten, Tierkontakt, Glasbruch, Parkschäden, mut-/böswillige Handlungen betriebsfremder Personen und Unfall (plötzliche äußere mechanische Gewalteinwirkung); Brems-, Verschleiß- und Betriebsschäden sind ausgeschlossen.

    Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind (Treibstoffe gelten nicht als Fahrzeugteile), gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust
    zurich.at · Seite AK1 - 1 - · Klausel Art. 1 · Abschnitt: Artikel 1 > Umfang der Versicherung · Gelesen am
  2. [202] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört wird, nach Diebstahl nicht innerhalb eines Monats wieder aufgefunden wird, oder wenn die Reparaturkosten sowohl die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als auch 85% des Wiederbeschaffungswertes übersteigen; Zurich zahlt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn infolge eines unter die Versicherung fallenden Ereignisses ... die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs sowohl den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert ... als auch 85% des Wiederbeschaffungswertes ... übersteigen.
    zurich.at · Seite AK1 - 4 - · Klausel Art. 5 Pkt. 1.1 · Abschnitt: Artikel 5 > Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [203] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt Zurich die technisch und wirtschaftlich notwendigen Wiederherstellungskosten (inkl. Transport der Ersatzteile), begrenzt mit der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert; übersteigen die tatsächlich notwendigen Reparaturkosten diese Grenze, aber nicht 85% des Wiederbeschaffungswerts, wird der Mehrbetrag ersetzt, sobald der Versicherungsnehmer die vollständige und ordnungsgemäße Reparatur innerhalb eines Jahres nachweist.

    Bei Teilschäden (ausgenommen die Fälle des Pkt. 2.1.3.) leistet der Versicherer zunächst die technisch und wirtschaftlich notwendigen Kosten der Wiederherstellung des Fahrzeugs einschließlich der notwendigen Fracht- oder sonstigen Transportkosten der Ersatzteile
    zurich.at · Seite AK1 - 4 - · Klausel Art. 5 Pkt. 2.1.1 · Abschnitt: Artikel 5 > Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  4. [204] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; Zurich zahlt den Wiederbeschaffungswert, wenn das Fahrzeug nicht wieder aufgefunden wird, und ersetzt bei Wiederauffinden die Rückholkosten bis zu 2% des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Selbstbehalts. Nicht innerhalb eines Monats nach Schadensanzeige zur Stelle gebrachte gestohlene Gegenstände werden Eigentum des Versicherers.

    durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen
    zurich.at · Seite AK1 - 2 - · Klausel Art. 1 Pkt. 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Umfang der Versicherung · Gelesen am
  5. [205] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Glasdächern sowie an Scheinwerfern, Blinkercellonen, Heckleuchten und Außenspiegeln bei mehrspurigen Fahrzeugen.

    durch Glasbruch, dies sind Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz- (Front-), Seiten-, Heckscheiben und Glasdächer sowie an Scheinwerfern, Blinkercellonen, Heckleuchten und Außenspiegeln bei mehrspurigen Fahrzeugen
    zurich.at · Seite AK1 - 2 - · Klausel Art. 1 Pkt. 1.6 · Abschnitt: Artikel 1 > Umfang der Versicherung · Gelesen am
  6. [206] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, herabfallende Eiszapfen/Eisgebilde, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Muren und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), einschließlich dadurch auf das Fahrzeug geworfener Gegenstände.

    unmittelbare Einwirkung von: - Blitzschlag, - Felssturz/Steinschlag ... - Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
    zurich.at · Seite AK1 - 2 - · Klausel Art. 1 Pkt. 1.4 · Abschnitt: Artikel 1 > Umfang der Versicherung · Gelesen am
  7. [207] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus); in der Vollkaskoversicherung standardmäßig eingeschlossen.

    durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen;
    zurich.at · Seite AK1 - 2 - · Klausel Art. 1 Pkt. 1.8 · Abschnitt: Artikel 1 > Umfang der Versicherung · Gelesen am
  8. [208] Pannenhilfe: 750 € ↩

    Zurich übernimmt die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte bis zu EUR 750; diese Leistung ist subsidiär, d.h. sie wird nur insoweit erbracht, als nicht aus einem anderen Vertrag (z.B. einem Assistance-Vertrag) Ersatz für dieselben Kosten beansprucht werden kann.

    Der Versicherer leistet überdies die notwendigen Kosten einer tatsächlich vorgenommenen Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte bis zur Höhe von EUR 750,00.
    zurich.at · Seite AK1 - 4 - · Klausel Art. 5 Pkt. 1.3 · Abschnitt: Artikel 5 > Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  9. [209] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Nutzungsausfall und Kosten eines Ersatzwagens sind in der Vollkaskoversicherung ausdrücklich ausgeschlossen; ein kostenloser Leihwagen wird nur im Rahmen des gesonderten, optionalen Smart & Easy Repair-Partnerwerkstättenservice für gedeckte Schäden zur Verfügung gestellt.

    Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
    zurich.at · Seite AK1 - 5 - · Klausel Art. 5 Pkt. 2.2 · Abschnitt: Artikel 5 > Versicherungsleistung · Gelesen am
  10. [210] Fahrerunfall: Details ansehen ↩

    Die Insassenunfallversicherung ist nicht Bestandteil der Vollkasko-Bedingungen; sie wird als eigenständiges Unfallversicherungsprodukt im Rahmen der gemeinsamen Bedingungen für Kasko- und Insassenunfallversicherung (AKIB) angeboten.

    zurich.at · Gelesen am
Zurich Versicherungs-Aktiengesellschaft (trading as Zurich Connect, the direct online insurance brand) 10 belegte Angaben
  1. [211] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug, die durch ein plötzliches, unmittelbares Ereignis mit mechanischer Gewalt von außen entstehen (Unfall), einschließlich selbstverschuldeter Kollisionen. Diese Gefahr ist nur im Vollkasko-Tarif enthalten, nicht in der Teilkasko. Die Abwicklung folgt denselben Regeln zu Total-/Teilschaden wie bei anderen Kaskogefahren (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bei Totalschaden, sonst Reparaturkosten).

    sivag.at · Gelesen am
  2. [212] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei einem Totalschaden (Fahrzeug zerstört/verloren, oder voraussichtliche Reparaturkosten zuzüglich Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) zahlt Zurich den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug gleicher Art und Güte zum Schadenszeitpunkt, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 85% des Wiederbeschaffungswertes nicht, kann trotzdem eine Reparatur verlangt werden.

    Der Versicherer leistet - unter Abzug einer allenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung (Artikel 9) - jenen Betrag, der nachfolgenden Punkten berechnet wird: […] die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung zuzüglich der Restwerte den sich gemäß Punkt 1.2 ergebenden Betrag (Wiederbeschaffungswert) übersteigen. Solange die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur des beschädigten Fahrzeuges 85% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, kann der Versicherungsnehmer allerdings dennoch eine Reparatur des Fahrzeuges begehren […] Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
    zurich.at · Seite AK2 - 4 - · Klausel Art. 5 · Abschnitt: Artikel 5 > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [213] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Liegt kein Totalschaden vor, übernimmt Zurich die Kosten der Wiederherstellung sowie die notwendigen Fracht- und Transportkosten der Ersatzteile sowie die notwendigen Bergungs- und Verbringungskosten des Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte. Wertminderung, Minderung des äußeren Ansehens, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens werden nicht ersetzt.

    die Kosten der Wiederherstellung und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile […] die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur des Fahrzeuges in der Lage ist. […] Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
    zurich.at · Seite AK2 - 4 - · Klausel Art. 5 · Abschnitt: Artikel 5 > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  4. [214] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis 2% des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug eines vereinbarten Selbstbehalts vergütet. Nicht binnen eines Monats nach der Schadensanzeige zur Stelle gebrachte Gegenstände werden Eigentum des Versicherers.

    durch Diebstahl, Unterschlagung, Rau oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; […] Wird das Fahrzeug aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet. […] Werden gestohlene, unterschlagene oder geraubte Gegenstände erst nach Ablauf eines Monates nach Zugang der Schadensanzeige wieder zur Stelle gebracht, werden sie Eigentum des Versicherers.
    zurich.at · Seite AK2 - 1 - · Klausel Art. 1.2 · Abschnitt: Artikel 1 > Umfang der Versicherung · Gelesen am
  5. [215] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben und Glasdächern sowie an Scheinwerfern, Blinkercellonen, Heckleuchten und Außenspiegeln bei mehrspurigen Fahrzeugen. Der Zurich-Partner Carglass® bietet EUR 150 Selbstbehalt-Reduktion bei Glastausch und keinen Selbstbehalt bei reiner Glasreparatur.

    durch Glasbruch, dies sind Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz- (Front-), Seiten-, Heckscheiben und Glasdächer sowie an Scheinwerfern, Blinkercellonen, Heckleuchten und Außenspiegeln bei mehrspurigen Fahrzeugen;
    zurich.at · Seite AK2 - 2 - · Klausel Art. 1.6 · Abschnitt: Artikel 1 > Umfang der Versicherung · Gelesen am
  6. [216] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, herabfallende Eiszapfen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Muren und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h). Eingeschlossen sind Schäden durch auf oder gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände; ausgeschlossen sind Schäden durch ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Lenkers.

    unmittelbare Einwirkung von: - Blitzschlag, - Felssturz/Steinschlag (dies ist das naturbedingte Ablösen und Abstürzen von Gesteinsmassen im Gelände), - Erdrutsch […] und - Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h). […] Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden; ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Lenkers zurückzuführen sind;
    zurich.at · Seite AK2 - 2 - · Klausel Art. 1.4 · Abschnitt: Artikel 1 > Umfang der Versicherung · Gelesen am
  7. [217] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Selbstverursachte, vandalismusähnliche Schäden (eigenes Verhalten) sind nur im Rahmen der Vollkasko zusammen mit der Unfallgefahr gedeckt.

    durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen;
    zurich.at · Seite AK1 - 2 - · Klausel Art. 1.8 · Abschnitt: Artikel 1 > Umfang der Versicherung · Gelesen am
  8. [218] Pannenhilfe: 750 € ↩

    Zurich übernimmt die notwendigen Kosten der Verbringung des beschädigten Fahrzeuges zur nächsten Werkstätte bis zu EUR 750. Diese Leistung wird nur erbracht, soweit nicht aus einem anderen Vertrag (Versicherungs-, Dienstleistungs- oder Assistancevertrag) für dasselbe Fahrzeug Ersatz beansprucht werden kann (vereinbarte Subsidiarität).

    Der Versicherer leistet überdies die notwendigen Kosten der Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte bis zur Höhe von EUR 750,00. […] Eine Entschädigung gemäß Pkt. 1.3. wird nur dann und nur insoweit erbracht, als nicht aus einem anderen Vertrag (Versicherungs-, Dienstleistungs-, Assistancevertrag) Ersatz für die hier erwähnten Kosten bezüglich des versicherten Fahrzeuges beansprucht werden kann (vereinbarte Subsidiarität).
    zurich.at · Seite AK2 - 4 - · Klausel Art. 5 Pkt 1.3 · Abschnitt: Artikel 5 > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden · Gelesen am
  9. [219] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Die allgemeinen Kaskobedingungen schließen den Ersatz von Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ausdrücklich aus. Als Serviceleistung (kein Geldanspruch) erhalten Versicherungsnehmer bei Nutzung des Smart & Easy Repair-Partnerwerkstätten-Services jedoch ein kostenloses Leihfahrzeug (nur Treibstoffkosten sind zu zahlen) und sparen EUR 100 beim Selbstbehalt.

    Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
    zurich.at · Seite AK2 - 4 - · Klausel Art. 5 Pkt 2.2 · Abschnitt: Artikel 5 > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden · Gelesen am
  10. [220] Fahrerunfall: Details ansehen ↩

    Ein Unfallschutz für den Lenker ist nicht Teil der Kaskobedingungen; er wird als eigenständiges Produkt (Kfz-Insassenunfallversicherung) angeboten.

    zurich-connect.at · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am

AI share of voiceNeu

Kaskoversicherung – Österreich: Welche Marken nennen KI-Assistenten?

Wie oft Versicherer, Makler und Banken genannt werden, wenn Menschen ChatGPT, Gemini und Claude Fragen zur Kaskoversicherung ohne Markennennung stellen, auf Deutsch.

Durchlauf 24. Sept. 2026 · 33 AntwortenMethodik
Share-of-Voice-Spitzenreiter · 11,7 %
durchblicker.at
Erkannte Marken
26
Gültige KI-Antworten
33
Antworten mit Live-Websuche
91%

Top 10 Marken

Anteil aller Markennennungen in KI-Antworten, gleichgewichtet über die drei Assistenten gemittelt.

Assistent:
  1. 1durchblicker.atMaklerIn 84% der Antworten genannt · erste Wahl in 30%11,7 %
  2. 2ZurichVersichererIn 59% der Antworten genannt · erste Wahl in 10%7,6 %
  3. 3GeneraliVersichererIn 59% der Antworten genannt · erste Wahl in 12%7,4 %
  4. 4CHECK24MaklerIn 53% der Antworten genannt7,3 %
  5. 5VAV VersicherungVersichererIn 55% der Antworten genannt7,2 %
  6. 6muki VersicherungsvereinVersichererIn 45% der Antworten genannt6,7 %
  7. 7AllianzVersichererIn 52% der Antworten genannt6,7 %
  8. 8smile.directVersichererIn 44% der Antworten genannt · erste Wahl in 26%6,4 %
  9. 9Vorarlberger Landes-VersicherungVersichererIn 36% der Antworten genannt5,6 %
  10. 10UNIQAVersichererIn 43% der Antworten genannt5,4 %

Wem gehört die Antwort

  • Versicherer72,3 %
  • Makler22,5 %
  • Sonstige5,2 %
Gestellte Fragen (6, auf Deutsch)
  1. Welche ist die beste Kaskoversicherung für Autos in Österreich?
  2. Wo kann ich in Österreich Kaskoversicherungen online vergleichen und abschließen?
  3. Welche Versicherungen bieten die beste Vollkaskoversicherung in Österreich an?
  4. Welche Kaskoversicherung hat in Österreich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?
  5. Welche Kaskoversicherung empfiehlst du für einen Neuwagen in Österreich?
  6. Welche Kfz-Versicherer in Österreich sind bei Kaskoschäden am vertrauenswürdigsten?

Gehören Sie zu diesen Versicherern?

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6 Fragen ohne Markennennung auf Deutsch, jeweils 2× gestellt an OpenAI (gpt-5.6), Gemini (gemini-3.6-flash) und Claude (claude-sonnet-5) mit Live-Websuche. Bei 2 Wiederholungen liegen Unterschiede von wenigen Punkten zwischen benachbarten Marken im Rauschen zwischen den Durchläufen. Share of Voice ist kein Boleron-Ranking und beeinflusst den Leistungsvergleich unten nicht.

Marktnotizen

FAQ