Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft
Wüstenrot
Wüstenrot is a Kaskoversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Über das MO'Drive-Reparaturpartnernetzwerk von Wüstenrot werden anerkannte Kaskoschäden bargeldlos komplett abgewickelt (Hol- und Bringservice, Reparatur mit Originalteilen, Reinigung und kostenloses Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer), wobei ab einem Nettoreparaturumsatz von über 600 Euro automatisch eine Selbstbehalt-Reduktion von 100 Euro gilt; außerhalb dieses Netzwerks ist vor Reparaturbeginn die Zustimmung des Versicherers einzuholen, die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Reparaturrechnung.
Geografischer Geltungsbereich
Österreich (österreichweit)
Umfasst Versicherungsfälle in Europa im geographischen Sinn (jedenfalls die Staaten des Grüne-Karte-Übereinkommens vom 30. Mai 2002); Island, Grönland, Spitzbergen, die Kanarischen Inseln, Madeira, Zypern, die Azoren und die asiatische Türkei sind, sofern nicht anders vereinbart, ausgenommen.
Alleinstellungsmerkmale
- Erweiterbare Neuwertentschädigung: Bei Totalschaden werden bis zu vier Jahre nach Erstzulassung 100 % des Kaufpreises geleistet – deutlich länger als die marktübliche einjährige Neuwertdeckung.
- Exklusiver MO'Drive Sorgenfrei-Service: kostenloser Hol- und Bringservice, kostenloses Ersatzfahrzeug für die gesamte Reparaturdauer und 100 Euro Selbstbehalt-Reduktion – laut Wüstenrot einzigartig am österreichischen Markt.
- Sonderausstattung ist beitragsfrei bis 3.000 Euro mitversichert, mehr als die 2.500 Euro der vorherigen Tarifgeneration.
- Ein Vertrag kann bis zu 3 zulassungspflichtige Fahrzeuge und 10 zulassungsfreie Fahrzeuge (E-Bikes, Scooter, Fahrräder, Rollstühle) absichern, wobei die 24/7 Mobilitäts-Assistance Premium standardmäßig statt als kostenpflichtiger Zusatz inkludiert ist.
- GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge und eine kostenlose SMS-Unwetterwarnung sind inkludiert – Leistungen, die Mitbewerber oft nur als separate, kostenpflichtige Produkte anbieten.
Leistungsgrenzen
Eigenschaden durch Kollision / selbstverschuldeten Unfall
Bedingt
Nur in Vollkasko
Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis), unabhängig vom Verschulden, sind nur in der Vollkaskoversicherung gedeckt; die Teilkaskoversicherung deckt keine Unfall-/Kollisionsschäden sowie keine Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden.
Totalschaden / nicht wiederaufgefundener Diebstahl
Gedeckt
Wird das Fahrzeug zerstört oder gestohlen/geraubt und nicht binnen eines Monats wieder aufgefunden, oder übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert, leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts; innerhalb von 48 Monaten ab Erstzulassung gilt eine verbesserte Neuwertentschädigung (nach KKV 2015: 100 % in Monat 1-6, absteigend bis 60 % in Monat 37-48; bei der aktuellen Mobilitäts-Kasko: 100 % für Monat 1-24, absteigend bis 60 % in Monat 37-48, gegen Aufpreis auf 100 % für alle 48 Monate erweiterbar).
Teilschaden / Reparaturkosten
Gedeckt
Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt der Versicherer die Wiederherstellungskosten sowie notwendige Fracht-/Transportkosten der Ersatzteile sowie die Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Werkstätte, jeweils für die im gewählten Tarif gedeckten Gefahren (Vollkasko: alle genannten Gefahren zzgl. Unfall/Vandalismus/Parkschaden/Glasbruch; Teilkasko: nur die benannten Gefahren, z.B. Brand, Diebstahl, Naturgefahren, Wildunfall).
Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugter Gebrauch
Gedeckt
Deckt Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, ohne Selbstbehalt, sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung; der Diebstahl ist unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Glasbruch / Bruchschäden an der Verglasung
Bedingt
Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie übriger Verglasung (nach den Bedingungen 2015 zusätzlich Scheinwerfer, Blinker, Heckleuchten) sind für zulassungspflichtige Fahrzeuge sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung gedeckt, mit einem fixen Selbstbehalt von 300 Euro pro Schadenfall laut KKV 2015; der Selbstbehalt entfällt bei einer Windschutzscheibenreparatur (statt Austausch) mit Kosten bis 400 Euro oder wenn der Bruchschaden durch eine sonst selbstbehaltfreie Gefahr verursacht wird. Für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge (E-Bikes, Scooter etc.) ist Glasbruch nicht mitversichert.
Naturgefahren
Gedeckt
Deckt ohne Selbstbehalt Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) sowie Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen, und Zusammenstoß mit Wild oder Haustieren; enthalten sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung und für zulassungspflichtige wie nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Vandalismus und Parkschäden
Bedingt
Mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte (Vandalismus) sowie die Beschädigung des haltenden/geparkten Fahrzeugs durch ein unbekanntes Fahrzeug (Parkschaden) sind in der Vollkaskoversicherung standardmäßig enthalten (mit dem vereinbarten Selbstbehalt). In der Teilkaskoversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge sind diese Gefahren nicht automatisch inkludiert und müssen als separat bepreister Einschluss gewählt werden (z.B. mit Selbstbehalt 350 oder 550 Euro laut Tarif 2023); für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ist Vandalismus/Parkschaden in der Teilkasko generell nicht verfügbar.
24/7 Pannen- und Unfallhilfe (Assistance)
Gedeckt
Das Mobilitäts-Assistance-Premium-Paket ist in der Mobilitäts-Kasko (Voll- und Teilkasko, für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge) standardmäßig inkludiert: 24/7-Telefon-Hotline, Reparatur vor Ort, Abschleppen in die nächste Werkstätte, Taxi bis 70 Euro, sowie (Premium) Mietwagen/Ersatz-Fortbewegungsmittel bis 5 Tage, Hotelkosten bis zu 5 Nächte und Organisation der Heim-/Weiterreise; für Kraftfahrzeuge zusätzlich Abholung/Zustellung des reparierten Fahrzeugs und Rücktransport aus dem Ausland; für PKW zusätzlich SmartRepair-Kostenübernahme bis 200 Euro bei Pannenreparaturen (z.B. Zündspule, Klopfsensor, Reifenwechsel).
Ersatzfahrzeug / Leihwagen
Gedeckt
Im Rahmen der Standard-Assistanceleistung wird ohne Selbstbehalt ein Mietwagen oder ein Ersatz-Fortbewegungsmittel für bis zu 5 Tage zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten Kasko-Kund:innen mit anerkanntem Schaden über das MO'Drive-Reparaturpartnernetzwerk ein kostenloses Ersatzfahrzeug für die gesamte Reparaturdauer. Nach den älteren Bedingungen 2015 werden die Kosten eines gleichartigen Leihwagens alternativ bis zu 40 Euro/Tag, insgesamt bis 240 Euro pro Versicherungsjahr, ohne Selbstbehalt ersetzt.
Fahrer-/Insassenunfallvorsorge
Ausgeschlossen
Eine Personen-Unfallvorsorge für Lenker:in und Mitfahrende ist nicht Teil der Kaskoversicherung; Wüstenrot bietet dafür ein separates, optional abschließbares Produkt an, die Mobilitäts-Unfallvorsorge, die vor den finanziellen Folgen eines Unfalls für Lenker:in und Mitfahrende schützt.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Für die Kaskoversicherung ist kein Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis vorgesehen; Wüstenrot bewirbt ausdrücklich, dass alle Vorteile auch für junge bzw. neue Führerscheinbesitzer:innen gelten, wobei sich die Prämie stattdessen an der individuellen Bonus-Malus-Stufe orientiert.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Es besteht keine Verpflichtung, eine bestimmte Werkstätte zu nutzen, jedoch ist vor Beginn der Reparaturarbeiten die Zustimmung des Versicherers einzuholen; bei Nutzung des MO'Drive-Partnerwerkstättennetzes (für zweispurige Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen) erfolgt eine bargeldlose, komplett organisierte Reparatur mit Hol- und Bringservice, Originalteilen und einer Selbstbehalts-Reduktion von 100 Euro bei einem Nettoreparaturumsatz über 600 Euro.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in Europa im geographischen Sinn, jedenfalls die Staaten des Grüne-Karte-Übereinkommens; ausgenommen sind Island, Grönland, Spitzbergen, die Kanarischen Inseln, Madeira, Zypern, die Azoren und die asiatische Türkei; wird die verbundene Kfz-Haftpflichtversicherung um eine beitragspflichtige Große Grüne Karte für außereuropäische Länder erweitert, gilt diese Erweiterung im selben Zeitraum auch für die Kaskoversicherung.
Diebstahlschutz-Anforderungen
In den verfügbaren Bedingungen und Informationsblättern ist keine bestimmte Diebstahlsicherung (Alarmanlage, Wegfahrsperre, Ortungssystem) vorgeschrieben; bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugtem Gebrauch ist der Vorfall jedoch unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen, und der Diebstahl von Teilen eines nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugs ist ausgeschlossen (ausgenommen Sattel, Kindersitz und Akku).
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsfall sowie die Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sind dem Versicherer innerhalb einer Woche unter möglichst genauer Angabe des Sachverhalts in geschriebener Form mitzuteilen; der Versicherungsnehmer hat außerdem nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen.
Selbstbeteiligungsregeln
Der Versicherungsnehmer wählt einen Selbstbehalt pro Schadenfall von 350, 550 oder 1.100 Euro für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge bzw. 150 Euro für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge; ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie. Für Glasbruch gilt nach den Bedingungen 2015 ein fixer Selbstbehalt von 300 Euro (entfällt bei Windschutzscheibenreparatur bis 400 Euro oder bei einer sonst selbstbehaltfreien Ursache), für Karosserieschäden mit alternativen Reparaturmethoden ein fixer Selbstbehalt von 150 Euro, und bei MO'Drive-Reparaturen reduziert sich der Selbstbehalt um 100 Euro, wenn der Nettoreparaturumsatz 600 Euro übersteigt. Wird bei Gebrauchtfahrzeugen der Vorschadenbericht nicht innerhalb von 10 Tagen ab Versicherungsbeginn eingereicht, wird automatisch ein Selbstbehalt von 1.000 Euro pro Schadenfall festgesetzt, bis der Bericht vorliegt.
Dokumente
Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung (KKV 2015)
Versicherungsbedingungen
Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung (KKT 2015)
Versicherungsbedingungen
IPID: Mobilitäts-Vollkaskoversicherung für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge (03/2024)
IPID
Informationsblatt: KFZ-Vollkaskoversicherung 03/2015
IPID
Informationsblatt: KFZ-Teilkaskoversicherung 03/2015
IPID
Mobilitätsversicherung-Broschüre mit Kasko-Leistungsübersicht (07/2025)
Leistungsübersicht
Kfz-Versicherung / Familienbonus-Broschüre mit Voll-/Teilkasko-Tarif- und Leistungstabellen (09/2023)
Leistungsübersicht
Kfz-Kaskoversicherung – Beschreibung der Dienstleistung
Sonstiges Dokument
Policendetails
Neuwertentschädigung bei Vollkasko
In den ersten zwei Jahren nach Erstzulassung werden unter bestimmten Voraussetzungen 100 % des Kaufpreises bei Vollkaskoversicherung geleistet
QuelleBeitragsfreie Sonderausstattung
Sonderausstattung bis 3.000 Euro ist beitragsfrei mitversichert
QuelleMO'Drive Sorgenfrei-Service
Im Schadensfall Bereitstellung eines Leihwagens und österreichweiter Reparaturservice mit reduziertem oder entfalltem Selbstbehalt unter bestimmten Bedingungen
QuelleGAP-Deckung für Leasingfahrzeuge
GAP-Deckung (Guaranteed Asset Protection) für Leasingfahrzeuge zur Abdeckung der Differenz zwischen Restwert und ausstehender Leasingverpflichtung im Totalschadensfall
QuelleSelbstbehaltsoptionen
Der Selbstbehalt in der Mobilitäts-Kaskoversicherung kann zwischen €350, €550 oder €1.100 (für Kraftfahrzeuge) bzw. €150 (für nicht-zulassungspflichtige Fahrzeuge) liegen
QuelleVorschadenbericht-Anforderung
Für Gebrauchtwagen mit Erstzulassung länger als 12 Monate zurück muss ein Vorschadenbericht innerhalb von 10 Tagen nach Versicherungsbeginn eingereicht werden, um nicht einen automatischen €1.000 Selbstbehalt festgesetzt zu bekommen
QuelleErforderliche Mobilitäts-Haftpflichtversicherung
Mobilitäts-Kaskoversicherung kann nur mit einer aufrechten Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs abgeschlossen werden
QuelleSchadenbegutachtung und Reparaturgenehmigung
Vor Beginn der Reparaturarbeiten ist die Zustimmung des Versicherers einzuholen; der Versicherer prüft zuerst alle Schäden und sagt dann, welche Schäden bezahlt werden
QuelleGrobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlungen Ausschluss
Versicherungsleistungen können ganz oder teilweise ausgeschlossen werden bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Handlungen oder fahrunfähigen Zustand (z.B. stark alkoholisiert) verursacht werden
QuelleQuellen
- https://www.wuestenrot.at/de/faqs/faqs-vorsorgen-und-versichern.html
- https://www.wuestenrot.at/de/mein-leben/meine-mobilitaet/sicherheit-fuers-auto-wie-viel-kasko-brauchst-du.html
- https://www.wuestenrot.at/de/versicherungen/kfz-versicherung/kasko.html
- https://www.wuestenrot.at/de/versicherungen/kfz-versicherung/kasko/vorschadenbericht.html
- https://www.wuestenrot.at/de/vorsorgen-und-versichern/sachversicherungen/kaskoversicherung.html