Aus Quelldokumenten geprüft

HDI Versicherung AG

HDI

HDI is a Kaskoversicherung for the Austria market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 12.09.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-04-01Risikoträger: HDI Versicherung AG
Online-Abschluss

Direktzahlung

HDI ersetzt die Kosten der tatsächlich durchgeführten Reparatur (bzw. den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert bei Diebstahl oder Totalschaden) gegen Rechnung; die Bedingungen beschreiben ein Erstattungsmodell und keine garantierte Direktzahlung an die Werkstatt, ausgenommen die Selbstbehaltsersparnis im HDI-Partnerwerkstattnetz.

Geografischer Geltungsbereich

Europa im geografischen Sinn

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf in Europa im geografischen Sinn eintretende Versicherungsfälle, zu Lande und zu Wasser, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

Alleinstellungsmerkmale

  • Reparatur bis zu 100% des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug, solange die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
  • Kein zusätzlicher Selbstbehalt bei Schäden, die durch Junglenker verursacht wurden.
  • Ein Netzwerk von über 250 Partnerwerkstätten in ganz Österreich lässt Kaskoversicherte die Hälfte ihres vertraglichen Selbstbehaltes sowie 11% auf Service und Wartung sparen.
  • Während der Vertragslaufzeit erfolgt auch im Schadenfall keine Rückstufung in der Bonus-Malus-Einstufung.
  • Eine eigene 14-tägige Überbrückungsdeckung (Großschadendeckung) mit einer Höchsthaftungssumme von EUR 100.000,- pro Fahrzeug schützt ein schadenfrei übernommenes Fahrzeug bis zur Kaskobesichtigung.

Leistungsgrenzen

Eigenschaden (Unfallschäden)

Bedingt

Keine Grenze angegeben

Nur in Vollkasko

Unfallschäden (unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis) sind nur in der Kollisionskaskoversicherung (enthalten in der Vollkaskostufe) versichert; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind ausgeschlossen. Die Leistung richtet sich nach den Totalschaden- bzw. Teilschadenregeln und ist in der Teilkaskoversicherung nicht enthalten.

QuelleKlausel Art. 1 Pkt. 1.2 lit. eSeite 2

Abschnitt: Art. 1 Was ist versichert?

durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert

Totalschaden

Gedeckt

Bei Totalschaden (Zerstörung oder Diebstahl/Raub, wenn das Fahrzeug nicht binnen eines Monats wieder zur Stelle gebracht wird) leistet HDI den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Es ist keine fixe Höchstsumme genannt; der Betrag richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert. Enthalten sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkaskoversicherung. Bergungs-/Abschleppkosten in die nächste Fachwerkstatt werden zusätzlich bis max. EUR 2.000,- ersetzt.

QuelleKlausel Art. 5 Pkt. 1.2Seite 3

Abschnitt: Art. 5 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden

Der Versicherer leistet im Falle eines Totalschadens nach 1.1 jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).

Teilschaden / Reparaturkosten

Gedeckt

Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt HDI die Kosten der vorgenommenen Reparatur sowie notwendige Transportkosten der Ersatzteile bzw. bei Veräußerung die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten. Bergungs-/Abschleppkosten in die nächste Fachwerkstatt werden bis max. EUR 2.000,- ersetzt. Reparatur bis 100% des Wiederbeschaffungswertes, sofern die Reparatur diesen nicht übersteigt. Ein Abzug 'neu für alt' erfolgt bei Bereifung, Batterie und Lackierung innerhalb der ersten drei Jahre, danach umfassender, außer bei Fahrzeugen bis 1 Tonne Nutzlast.

QuelleKlausel Art. 5 Pkt. 2.1Seite 3

Abschnitt: Art. 5 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden

die Kosten der vorgenommenen Reparatur und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile

Diebstahl / Raub

Gedeckt

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen im Rahmen der Elementarkaskoversicherung (enthalten in Teilkasko und Vollkasko). Wird das Fahrzeug nicht binnen eines Monats wieder aufgefunden, gelten die Totalschadenregeln. Wird es später aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis max. 2% des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug der Selbstbeteiligung vergütet. Gegenstände des persönlichen oder beruflichen Bedarfs nach einem Einbruch-Diebstahl (auch bei moderner Kriminalität) sind zusätzlich bis EUR 2.000,- versichert.

QuelleKlausel Art. 5 Pkt. 5Seite 4

Abschnitt: Art. 5 Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

Wird das Fahrzeug aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.

Glasbruch

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Glaspanoramadächern und Außenspiegelgehäusen (inkl. Elektronik) sind in Teilkasko und Vollkasko versichert, mit einem Selbstbehalt von EUR 400,- (bzw. EUR 200,- bei Blinkercellonen, Heckleuchten, Scheinwerfern und Spiegelglas) je nach gewählter Selbstbehaltvariante; kein SB bei Reparatur nach der Füllharzmethode.

Quelle

Abschnitt: Deckungsumfang > EU-Teilkasko

Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Glaspanoramadächern und Außenspiegelgehäusen (inkl. deren Elektronik)

Elementarereignisse

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Versichert sind die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung und Sturm (mehr als 60 km/h) sowie Brand und Explosion sowie Schäden durch Dachlawinen und Eisgebilde. Enthalten in Teilkasko und Vollkasko im Rahmen der Elementarkaskoversicherung; bei der Selbstbehaltvariante 'eingeschränkt' entfällt der SB für diese Gefahren, bei 'generell' gilt der volle SB von EUR 650,- bzw. EUR 400,-.

Quelle

Abschnitt: Deckungsumfang > EU-Teilkasko

Blitzschlag, indirekter Blitzschlag (ausgenommen E-Fahrzeuge), Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Sturm, Überschwemmung, Brand, Explosion und Muren

Vandalismus

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Mut- oder böswillige Handlungen Fremder (Vandalismus) sind in der Teilkaskoversicherung immer mitversichert und ebenso in der Vollkaskoversicherung enthalten, mit einem Selbstbehalt von EUR 650,- bzw. EUR 400,- je nach gewählter Variante; eine polizeiliche Anzeige ist erforderlich.

Quelle

Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung Highlights > Deckungserweiterungen

Teilkasko versichert immer mut- oder böswillige Handlungen Fremder – Vandalismus.

Pannenhilfe / Kfz-Assistance

Optional

Das optionale Zusatzprodukt Kfz-Assistance bietet eine rund um die Uhr erreichbare Hotline, die Hilfe vor Ort, Abschleppdienst, Fahrzeugbergung, Heim- oder Weiterreise, Abholung des reparierten Fahrzeuges, Mietwagen, Hotel/Übernachtung, Rückführung des Fahrzeuges inkl. Anhänger, Dolmetscherdienst sowie Verzollung/Verschrottung veranlasst. Es handelt sich um ein gesondertes optionales Produkt, das subsidiär zu anderweitigen Absicherungen (z.B. Kreditkartendeckungen) gilt.

QuelleSeite 1

Abschnitt: Was ist versichert?

Die HDI Assistance-Hotline veranlasst alle notwendigen Maßnahmen und entscheidet über die Wahl und Durchführung der entsprechenden Hilfsmaßnahmen

Ersatzfahrzeug

Optional

In der eigenständigen Kaskoversicherung sind Nutzungsausfall und Kosten eines Ersatzwagens ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Mietwagen ist jedoch als versicherte Leistung im gesonderten, optionalen Zusatzprodukt Kfz-Assistance gelistet; zudem wird bei Reparatur im HDI-Partnerwerkstattnetz ein kostenloser Leihwagen angeboten.

QuelleSeite 1

Abschnitt: Was ist versichert?

Mietwagen

Fahrerunfallversicherung

Für dieses Produkt nicht anwendbar

Fahrer-/Insassenunfallleistungen sind nicht Bestandteil des Kaskoprodukts; HDI bietet dies als eigenständiges Produkt, die Kraftfahrzeug-Insassenversicherung, mit eigenem IPID und eigenen Bedingungen (AFIUB 2007) an.

Quelle

IPID – Kraftfahrzeug Insassenversicherung

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Es gilt kein zusätzlicher Selbstbehalt im Schadenfall, der durch einen 'Junglenker' verursacht wurde – eine begünstigende statt einschränkende Bedingung.

Quelle

Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung Highlights > Vorteile des HDI Tarifs

kein Selbstbehalt für Junglenker

Anforderungen an das Werkstattnetz

Reparaturen sind nicht verpflichtend auf eine bestimmte Werkstatt beschränkt, HDI kooperiert jedoch mit über 250 Partnerwerkstätten in ganz Österreich, bei denen Kaskoversicherte die Hälfte ihres vertraglichen Selbstbehaltes sowie 11% auf Service und Wartung sparen.

Quelle

Abschnitt: Vorteile im HDI Werkstattnetz

über 250 Partnerwerkstätten

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf in Europa im geografischen Sinn eintretende Versicherungsfälle, zu Lande und zu Wasser, jedenfalls aber auf das Gebiet der Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

QuelleKlausel Art. 3Seite 2

Abschnitt: Art. 3 Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, zu Lande und zu Wasser, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen ... vom 30. Mai 2002 ... unterzeichnet haben

Diebstahlschutz-Anforderungen

Eine verpflichtende Diebstahlsicherung (z.B. Wegfahrsperre oder Alarmanlage) wird nicht als Deckungsvoraussetzung genannt; die maßgeblichen Obliegenheiten betreffen stattdessen die vereinbarungsgemäße Verwendung des Fahrzeuges, das Vorliegen der kraftfahrrechtlichen Berechtigung des Lenkers und dessen Nüchternheit.

QuelleKlausel Art. 7 Pkt. 2.1-2.2Seite 4

Abschnitt: Art. 7 Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten)

dass der Lenker in jedem Fall die kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzt ... dass sich der Lenker nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsfall, gegen den Versicherungsnehmer erhobene Ansprüche sowie die Einleitung damit zusammenhängender verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren sind der HDI längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis in geschriebener Form mitzuteilen; Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Kollision mit Tieren sowie Dachlawinen-/Eisschäden sind zusätzlich unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

QuelleKlausel Art. 7 Pkt. 3.1Seite 4

Abschnitt: Art. 7 Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten)

dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis ... den Versicherungsfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes ... in geschriebener Form mitzuteilen

Selbstbeteiligungsregeln

Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall in der vereinbarten Höhe (z.B. Variante EUR 650,- oder EUR 400,-) und wird von der Entschädigungsleistung abgezogen; sie entfällt bei Reparatur (Füllharzmethode statt Austausch) von Windschutz-, Seiten- oder Heckscheiben, und es wird kein zusätzlicher Selbstbehalt bei durch Junglenker verursachten Schäden verrechnet. Im EU-Teilkasko-Tarif verzichtet die Variante 'eingeschränkt' bei den meisten benannten Gefahren auf den SB, während die Variante 'generell' ihn auf nahezu alle Ereignisse anwendet; Glasbruch und Lichtscheiben haben unabhängig von der Variante eigene fixe Selbstbehalte von EUR 400,-/EUR 200,-.

QuelleKlausel Art. 8Seite 5

Abschnitt: Art. 8 Was gilt im Fall einer Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und für jeden Versicherungsfall mit dem jeweils vereinbarten Betrag.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2022, gültig ab 01.04.2025)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

IPID – Kraftfahrzeug Vollkasko Versicherung (PUNKT:GENAU)

IPID

Öffnen

IPID – Kraftfahrzeug Teilkasko Versicherung (PUNKT:GENAU)

IPID

Öffnen

IPID – Kfz-Assistance-Versicherung (optionaler Zusatz)

IPID

Öffnen

Bedingungen – Kfz-Assistance (ABKA 2025)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Besichtigungsrichtlinie Kfz-Kaskoversicherung

Sonstiges Dokument

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Deckungsumfang – EU-Teilkasko

Leistungsübersicht

Öffnen

Kfz-Tarife Factsheet (Haftpflicht und Kasko Highlights, ab 01.04.2026)

Leistungsübersicht

Öffnen

Produktinformation in einfacher Sprache – Kfz-Kaskoversicherung

Sonstiges Dokument

Öffnen

Policendetails

Indirekter Blitzschlag

Schäden durch 'indirekten Blitzschlag' sind für Verbrennungsmotoren und Hybridfahrzeuge prämienfrei mitversichert

Quelle

Deckungserweiterung Grobe Fahrlässigkeit

Die Deckungserweiterung 'Grobe Fahrlässigkeit' ist in allen EU-Kaskosparten, Vollkasko und Teilkasko, obligatorisch eingeschlossen

Quelle

Leasingklausel

Optionale Deckungserweiterung für Leasingfahrzeuge gegen 20% Prämienzuschlag der Jahresnettoprämie; Voraussetzung ist Vinkulierung des Vertrags zugunsten des Leasingunternehmens

Quelle

HDI Werkstattnetz Selbstbehaltsersparnis

HDI kooperiert mit über 250 Partnerwerkstätten in ganz Österreich, bei denen Kaskoversicherte die Hälfte ihres vertraglichen Selbstbehaltes sparen

Quelle

Erweiterte Bonus-Malus-Skala

Erweiterte Bonus-Malus-Skala, die bei unfallfreiem Fahren bis zu 'minus 7' Stufen zählt und damit über die marktübliche Skala hinausgeht

Quelle

Optionales E-Paket

Optionale Erweiterung 'E-Paket' mit attraktiven Zusatzleistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Quelle

Optionale Erweiterung KaskoPLUS

Optionale Erweiterung 'KaskoPLUS' mit attraktiven Zusatzleistungen je nach Kraftfahrzeug und Antriebsart

Quelle

Vandalismus-Versicherung

Die Teilkasko versichert immer mut- oder böswillige Handlungen Fremder (Vandalismus), auch in der Vollkasko enthalten, jeweils mit anwendbarem Selbstbehalt.

Quelle

Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung Highlights > Deckungserweiterungen

Teilkasko versichert immer mut- oder böswillige Handlungen Fremder – Vandalismus.

Totalschadendeckung bis 100% Wiederbeschaffungswert

Fahrzeug kann bis zu 100% des Wiederbeschaffungswertes repariert werden, sofern der Reparaturwert diesen nicht übersteigt.

Quelle

Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung Highlights > Vorteile des HDI Tarifs

Reparatur bis 100% des Wiederbeschaffungswertes, sofern die Reparatur den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt

Parkschadenversicherung

Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeuges mit einem unbekannten Fahrzeug ist versichert, mit Selbstbehalt von EUR 650,- bzw. EUR 400,- je nach Variante; polizeiliche Anzeige erforderlich.

Quelle

Abschnitt: Deckungsumfang > EU-Teilkasko

*Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeuges mit einem unbekannten Fahrzeug – Parkschadenversicherung

HDI Werkstattnetz und Selbstbehaltsersparnis

HDI kooperiert mit über 250 Partnerwerkstätten in ganz Österreich. Kaskoversicherte sparen 50% des vertraglichen Selbstbehaltes und erhalten 11% Rabatt auf Service/Wartung, sowie kostenlosen Leihwagen und Vorteile bei Glasschadenspezialisten.

Quelle

Abschnitt: Vorteile im HDI Werkstattnetz

kostenloser Leihwagen ... 11% Werkstattnetz-Rabatt ... über 250 Partnerwerkstätten

Kein zusätzlicher Selbstbehalt bei Junglenker

Kein zusätzlicher Selbstbehalt im Schadenfall verursacht durch 'Junglenker'.

Quelle

Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung Highlights > Vorteile des HDI Tarifs

kein Selbstbehalt für Junglenker

Sonderausstattung

Sonderausstattung ist bis zu EUR 10.000,- prämienfrei mitversichert; ab einem Wert von EUR 4.000,- muss diese am Antrag detailliert angegeben werden. Darüber hinaus gilt ein Fixzuschlag von EUR 5,55 pro angefangene EUR 400,-. Nicht angegebene Sonderausstattung ist bis EUR 1.000,- auf erstes Risiko versichert; nachträglich angeschaffte Sonder- oder technische Ausstattung bis EUR 2.000,-; Fahrzeugzubehör ist ohne Angabe bis EUR 1.000,- auf erstes Risiko mitversichert.

Quelle

Abschnitt: EXTRAS für EU-Teilkasko! > 2. Sonderausstattung

Sonderausstattung ist bis zu € 10.000,- prämienfrei mitversichert; ab einem Wert von € 4.000,- muss diese am Antrag detailliert angegeben werden.

Großschadendeckung

Für den Zeitraum der Übernahme des schadenfreien Kfz bis zur Besichtigung (max. 14 Tage) bietet HDI Versicherungsschutz in Form einer Großschadenkaskoversicherung entsprechend der beantragten Kaskovariante mit einem generellen Selbstbehalt von EUR 1.000,- je Schadenereignis; die Höchsthaftungssumme pro Fahrzeug ist mit EUR 100.000,- beschränkt.

Quelle

Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung Highlights > Großschadendeckung

Die Höchsthaftungssumme pro Fahrzeug ist mit € 100.000,- beschränkt.

Schäden durch Anhänger/Dachträger

Ersatz des Schadens an dem in Bewegung befindlichen Fahrzeug, verursacht durch gezogene Anhänger, Dachträger oder am Dachträger befördertes Gut, ist in der Vollkasko bis max. EUR 2.000,- versichert; im EU-Teilkasko-Tarif ist diese Gefahr als nicht versichert ausgewiesen.

Quelle

Abschnitt: Deckungsumfang > EU-Teilkasko

Ersatz des Schadens an dem in Bewegung befindlichen Fahrzeug verursacht durch gezogene Anhänger, oder durch Dachträger oder durch am Dachträger befördertes Gut mit einer max. Entschädigungsleistung von € 2.000,- ... nicht versichert (Teilkasko)

Kein zusätzlicher Selbstbehalt bei Junglenker

Kein zusätzlicher Selbstbehalt im Schadenfall, der durch einen 'Junglenker' verursacht wurde

Quelle

Flexible Selbstbehaltsregelung

Der Selbstbehalt kann generell oder nur für bestimmte Schadenereignisse vereinbart werden

Quelle

Garagenrisiko-Einschränkung

Bei Hinterlegung des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafeln wird die Kaskoversicherung auf Garagenrisiko eingeschränkt; Prämienenachlass wird gewährt

Quelle

Schadenfeststellung Zeitrahmen

Versicherungsleistung innerhalb eines Monates nach Eingang der Schadenmeldung festgestellt; sonst Vorauszahlung auf Verlangen

Quelle

Schadenmeldepflicht

Der Versicherungsfall, erhobene Ansprüche und verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Verfahren müssen der HDI längstens innerhalb einer Woche in geschriebener Form mitgeteilt werden

Quelle

Europäischer Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf in Europa im geografischen Sinn eintretende Versicherungsfälle.

QuelleSeite 2

Abschnitt: Wo bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf in Europa im geografischen Sinn eintretende Versicherungsfälle.

Besichtigungspflicht

Alle Kraftfahrzeuge, für die bei HDI um Kaskodeckung angesucht wird, sind grundsätzlich besichtigungspflichtig. Ausnahmen gelten für noch nie zugelassene Neuwagen, Tageszulassungen (max. 10 km Laufleistung), bei einem Händler gekaufte Gebrauchtwagen bis 12 Monate mit Kaufvertrag sowie bei mindestens gleichwertiger Kasko-Vorversicherung. Die Besichtigung ist kostenlos und erfolgt bei einem HDI-Standort oder österreichweit bei jedem ÖAMTC-Stützpunkt.

Quelle

Abschnitt: Besichtigungsrichtlinie Kfz-Kaskoversicherung

Alle Kraftfahrzeuge, für die bei HDI um Kaskodeckung angesucht wird, sind grundsätzlich besichtigungspflichtig.

Bonus-Malus-System

Während der Vertragslaufzeit erfolgt keine Rückstufung im Schadenfall.

Quelle

Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung Highlights > Vorteile des HDI Tarifs

keine Rückstufung im Schadenfall

Rücktrittsrecht

Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten; das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.

QuelleKlausel § 5c (1)Seite 8

Abschnitt: ANHANG (Stand 2019) > Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen, ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Verjährungsfrist für Ansprüche

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch einem Dritten zu, verjähren seine Ansprüche erst nach zehn Jahren, wenn ihm dieses Recht nicht bekanntgeworden ist.

QuelleKlausel Art. 9 Pkt. 4Seite 5

Abschnitt: Art. 9 Wann und unter welchen Voraussetzungen wird die Versicherungsleistung ausbezahlt und wann verjährt sie?

Für die Verjährung gilt § 12 VersVG.

Quellen