Aus Quelldokumenten extrahiert

VLV Kaskoversicherung (Quattro Kasko)

Versichert durch Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. · Österreich

Kaskoversicherung von VLV für den Austria-Markt, mit 24/7-Hilfe.

Geprüft am 26.08.2026 · Bedingungen vom 2023Quellen

24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Der Selbstbehalt entfällt bei Scheibenreparaturen, die ohne Austausch der Scheibe durchgeführt werden.

Beinhaltet einen Schutz von bis zu EUR 1.500 für persönliche oder berufliche Gegenstände, die durch Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug verloren gehen.

Optionale Totalschadendeckung in der Variante Top-Schutz bemisst die Entschädigung in den ersten Jahren nach Erstzulassung am ursprünglichen Kaufpreis statt am abgeschriebenen Wiederbeschaffungswert.

Optionale Erweiterung erhältlich, um Schäden aus grobfahrlässig herbeigeführten Unfällen zu decken, die nach den Standard-Kaskobedingungen sonst eingeschränkt sind.

Kunden der Variante Top-Schutz erhalten Zugang zur NotfallHilfe der VLV bei Pannen und Unfällen.

Leistungsgrenzen

Bedingt

Eigenschaden (Unfall/Kollision)

100 % der Versicherungssumme

Nur in der Variante Top-Schutz (Kollisionskasko) versichert: Schäden durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden bleiben ausgeschlossen. Die Entschädigung ist mit der Versicherungssumme (Listenneupreis inkl. MwSt. und NoVA zzgl. Zubehör) begrenzt, vorbehaltlich einer Kürzung bei Unterversicherung.

Klausel Art. 1.2 e)Seite 1

Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert?

durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert;

Gedeckt

Totalschaden

100 % der Versicherungssumme

In beiden Varianten enthalten: Bei Totalschaden (Fahrzeug zerstört, nicht innerhalb eines Monats wiedergefunden, oder Wiederherstellungskosten zzgl. Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) leistet die VLV den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges im gleichen Abnützungszustand, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts; Altteile verbleiben beim Versicherungsnehmer und werden wertmäßig abgezogen.

Klausel Art. 7.1Seite 2

Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 7 - Welche Leistung erbringt der Versicherer?

Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).

Gedeckt

Teilschaden / Reparaturkosten

100 % der Versicherungssumme

In beiden Varianten enthalten: Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt die VLV die Kosten der vorgenommenen Reparatur gegen Rechnung zzgl. notwendiger Transportkosten der Ersatzteile sowie die Bergungs- und Verbringungskosten zur nächsten geeigneten Werkstätte; ein Abzug "neu für alt" erfolgt bei PKW/Kombi/LKW bis 1 t nur für Bereifung, Batterie und Lackierung innerhalb der ersten drei Jahre.

Klausel Art. 7.2Seite 2

Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 7 - Welche Leistung erbringt der Versicherer?

die Kosten der vorgenommenen Reparatur nach Vorlage einer Rechnung und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile;

Gedeckt

Diebstahl und Raub

100 % der Versicherungssumme

In beiden Varianten enthalten: Versicherungsschutz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; eine gesonderte Besondere Bedingung erweitert den Schutz um bis zu EUR 1.500 für persönliche/berufliche Gegenstände, die durch Einbruchdiebstahl verloren gehen.

Klausel Art. 1.1 c)Seite 1

Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert?

durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen;

Gedeckt

Glasbruch

100 % der Versicherungssumme

In beiden Varianten enthalten: Der Bruch der Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe sowie des Dachschiebefensters/Panoramadachs ist ohne Rücksicht auf die Schadensursache versichert; ein vereinbarter Selbstbehalt entfällt, wenn die Reparatur ohne Austausch der Scheibe(n) durchgeführt wird.

Gedeckt

Elementarereignisse

100 % der Versicherungssumme

In beiden Varianten enthalten: unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h); eingeschlossen sind Schäden durch auf/gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände infolge dieser Naturgewalten.

Klausel Art. 1.1 a)Seite 1

Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert?

durch folgende Naturgewalten: unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).

Bedingt

Vandalismus / böswillige Handlungen

100 % der Versicherungssumme

Nur in der Variante Top-Schutz (Kollisionskasko) versichert: Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

Klausel Art. 1.2 f)Seite 1

Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert?

durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

Optional · Top-Schutz

Pannenhilfe (NotfallHilfe)

Optional

Optionale Leistung im Rahmen der Variante Top-Schutz: Kann die Fahrt wegen einer Panne (Brems-, Betriebs- oder reiner Bruchschaden) oder eines Unfalles nicht fortgesetzt werden, hilft die VLV im Rahmen ihrer NotfallHilfe weiter.

Seite 2

Abschnitt: Optional: Notfallhilfe

Können Sie wegen einer Panne (Brems-, Betriebs- oder reiner Bruchschaden) oder eines Unfalles Ihre Fahrt nicht fortsetzen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer NotfallHilfe weiter.

Ausgeschlossen

Ersatzfahrzeug

Ausgeschlossen

In beiden Varianten ausdrücklich ausgeschlossen: Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens werden vom Versicherer nicht ersetzt.

Klausel Art. 7.2.3Seite 2

Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 7 - Welche Leistung erbringt der Versicherer?

Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.

Fahrerunfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Nicht Teil des Kaskoschutzes; die VLV bietet eine Fahrer-/Insassenunfallversicherung als eigenständiges Produkt (Quattro-Insassenunfallversicherung) an.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für den Kaskoschutz ist kein Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis erforderlich.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Es ist kein bestimmtes Werkstättennetz vorgeschrieben; der Versicherungsnehmer hat jedoch vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung der VLV einzuholen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die Quellen verlangen kein bestimmtes Diebstahlsicherungssystem (z.B. Wegfahrsperre); Gegenstände im Fahrzeug sind nur versichert, solange das Fahrzeug versperrt ist, und Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch sind unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

Frist zur Schadenmeldung

Schäden sowie die Einleitung damit im Zusammenhang stehender verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren sind der VLV längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis mitzuteilen.

Selbstbeteiligungsregeln

Die Entschädigungsleistung vermindert sich um den vereinbarten Selbstbehalt pro Fahrzeug und Versicherungsfall; bei Scheibenreparatur ohne Austausch entfällt der Selbstbehalt.

Direktzahlung

Kostenerstattung gegen Nachweis: Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer Rechnung ersetzt, darüber hinausgehende Kosten nur, wenn sie über ausdrückliche Weisung der VLV aufgewendet wurden.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Dokumente

Policendetails

Totalschadenentschädigungsdeckung

Optional in der Topschutz-Variante: Bei Totalschaden innerhalb von 48 Monaten ab Erstzulassung wird ein Prozentsatz des Kaufpreises als Entschädigung herangezogen – 100 % bis einschließlich 24 Monate, 70 % für Monate 25 bis 36, 60 % für Monate 37 bis 48 (abzüglich Selbstbehalt und Restwert).

QuelleKlausel BB KK23 Pkt. 1Seite 1

Abschnitt: Besondere Bedingung Nr. KK23 (Fassung 2011) > Totalschadenentschädigungsdeckung - 48 Monate

Zeitraum ab Tag der Erstzulassung Versicherungsleistung in % des Kaufpreises: Bis einschl. 24 Monate 100 %; Ab 25 Monate bis einschl. 36 Monate 70 %; Ab 37 Monate bis einschl. 48 Monate 60 %.

Teilwertversicherung

Möglichkeit, die Entschädigungshöchstgrenze selbst zu bestimmen statt des Listenneupreises als Versicherungssumme

Quelle

Abschnitt: Produktinformation

können Sie bei der Teilwertversicherung die Entschädigungshöchstgrenze selbst bestimmen und dadurch noch mehr Beiträge sparen.

Versicherungsschutz grobe Fahrlässigkeit

Optionale Erweiterung der Leistung auf Schäden infolge grobfahrlässig herbeigeführter Unfälle

Quelle

Abschnitt: Produktinformation

Ebenfalls optional besteht die Möglichkeit, die Leistung auf Schäden infolge grobfahrlässig herbeigeführter Unfälle zu erweitern.

Einbruchdiebstahl von Fahrzeuginhalt

Deckt den Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen oder beruflichen Bedarfs (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere) durch Einbruchdiebstahl bis zu einem Betrag von EUR 1.500 im Rahmen der Versicherungssumme; eine Unterversicherung kommt hierbei nicht in Betracht.

Quelle

Reparaturgenehmigung erforderlich

Versicherungsnehmer muss Zustimmung der VLV vor Reparaturbeginn einholen

Quelle

Quellen