
VLV Kaskoversicherung (Quattro Kasko)
Versichert durch Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. · Österreich
Kaskoversicherung von VLV für den Austria-Markt, mit 24/7-Hilfe.
Geprüft am 26.08.2026 · Bedingungen vom 2023Quellen
Wichtige Fakten
- VLV
Alleinstellungsmerkmale
Der Selbstbehalt entfällt bei Scheibenreparaturen, die ohne Austausch der Scheibe durchgeführt werden.
Beinhaltet einen Schutz von bis zu EUR 1.500 für persönliche oder berufliche Gegenstände, die durch Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug verloren gehen.
Optionale Totalschadendeckung in der Variante Top-Schutz bemisst die Entschädigung in den ersten Jahren nach Erstzulassung am ursprünglichen Kaufpreis statt am abgeschriebenen Wiederbeschaffungswert.
Optionale Erweiterung erhältlich, um Schäden aus grobfahrlässig herbeigeführten Unfällen zu decken, die nach den Standard-Kaskobedingungen sonst eingeschränkt sind.
Kunden der Variante Top-Schutz erhalten Zugang zur NotfallHilfe der VLV bei Pannen und Unfällen.
Leistungsgrenzen
Eigenschaden (Unfall/Kollision)
100 % der Versicherungssumme
Nur in der Variante Top-Schutz (Kollisionskasko) versichert: Schäden durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden bleiben ausgeschlossen. Die Entschädigung ist mit der Versicherungssumme (Listenneupreis inkl. MwSt. und NoVA zzgl. Zubehör) begrenzt, vorbehaltlich einer Kürzung bei Unterversicherung.
Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert?
durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert;
Totalschaden
100 % der Versicherungssumme
In beiden Varianten enthalten: Bei Totalschaden (Fahrzeug zerstört, nicht innerhalb eines Monats wiedergefunden, oder Wiederherstellungskosten zzgl. Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) leistet die VLV den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges im gleichen Abnützungszustand, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts; Altteile verbleiben beim Versicherungsnehmer und werden wertmäßig abgezogen.
Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 7 - Welche Leistung erbringt der Versicherer?
Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
Teilschaden / Reparaturkosten
100 % der Versicherungssumme
In beiden Varianten enthalten: Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt die VLV die Kosten der vorgenommenen Reparatur gegen Rechnung zzgl. notwendiger Transportkosten der Ersatzteile sowie die Bergungs- und Verbringungskosten zur nächsten geeigneten Werkstätte; ein Abzug "neu für alt" erfolgt bei PKW/Kombi/LKW bis 1 t nur für Bereifung, Batterie und Lackierung innerhalb der ersten drei Jahre.
Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 7 - Welche Leistung erbringt der Versicherer?
die Kosten der vorgenommenen Reparatur nach Vorlage einer Rechnung und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile;
Diebstahl und Raub
100 % der Versicherungssumme
In beiden Varianten enthalten: Versicherungsschutz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; eine gesonderte Besondere Bedingung erweitert den Schutz um bis zu EUR 1.500 für persönliche/berufliche Gegenstände, die durch Einbruchdiebstahl verloren gehen.
Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert?
durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen;
Glasbruch
100 % der Versicherungssumme
In beiden Varianten enthalten: Der Bruch der Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe sowie des Dachschiebefensters/Panoramadachs ist ohne Rücksicht auf die Schadensursache versichert; ein vereinbarter Selbstbehalt entfällt, wenn die Reparatur ohne Austausch der Scheibe(n) durchgeführt wird.
Elementarereignisse
100 % der Versicherungssumme
In beiden Varianten enthalten: unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h); eingeschlossen sind Schäden durch auf/gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände infolge dieser Naturgewalten.
Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert?
durch folgende Naturgewalten: unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
Vandalismus / böswillige Handlungen
100 % der Versicherungssumme
Nur in der Variante Top-Schutz (Kollisionskasko) versichert: Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 1 - Was ist versichert?
durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Pannenhilfe (NotfallHilfe)
Optional
Optionale Leistung im Rahmen der Variante Top-Schutz: Kann die Fahrt wegen einer Panne (Brems-, Betriebs- oder reiner Bruchschaden) oder eines Unfalles nicht fortgesetzt werden, hilft die VLV im Rahmen ihrer NotfallHilfe weiter.
Abschnitt: Optional: Notfallhilfe
Können Sie wegen einer Panne (Brems-, Betriebs- oder reiner Bruchschaden) oder eines Unfalles Ihre Fahrt nicht fortsetzen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer NotfallHilfe weiter.
Ersatzfahrzeug
Ausgeschlossen
In beiden Varianten ausdrücklich ausgeschlossen: Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens werden vom Versicherer nicht ersetzt.
Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 7 - Welche Leistung erbringt der Versicherer?
Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Für den Kaskoschutz ist kein Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis erforderlich.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Es ist kein bestimmtes Werkstättennetz vorgeschrieben; der Versicherungsnehmer hat jedoch vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung der VLV einzuholen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Die Quellen verlangen kein bestimmtes Diebstahlsicherungssystem (z.B. Wegfahrsperre); Gegenstände im Fahrzeug sind nur versichert, solange das Fahrzeug versperrt ist, und Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch sind unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Frist zur Schadenmeldung
Schäden sowie die Einleitung damit im Zusammenhang stehender verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren sind der VLV längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis mitzuteilen.
Selbstbeteiligungsregeln
Die Entschädigungsleistung vermindert sich um den vereinbarten Selbstbehalt pro Fahrzeug und Versicherungsfall; bei Scheibenreparatur ohne Austausch entfällt der Selbstbehalt.
Direktzahlung
Kostenerstattung gegen Nachweis: Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer Rechnung ersetzt, darüber hinausgehende Kosten nur, wenn sie über ausdrückliche Weisung der VLV aufgewendet wurden.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Dokumente
IPID - Kfz-Kaskoversicherung Quattro Standard-Schutz (öffnet in einem neuen Tab)
Produktinformationsblatt · PDF
IPID - Kfz-Kaskoversicherung Quattro Top-Schutz (öffnet in einem neuen Tab)
Produktinformationsblatt · PDF
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKB 2023) (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
Besondere Bedingung für die Quattro-Elementarkaskoversicherung, Standard-Schutz (Fassung 2023) (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
Besondere Bedingung Nr. KK23 - Totalschadenentschädigungsdeckung, 48 Monate (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
QUATTRO Kasko Produktseite (öffnet in einem neuen Tab)
Sonstiges Dokument · PDF
Policendetails
Totalschadenentschädigungsdeckung
Optional in der Topschutz-Variante: Bei Totalschaden innerhalb von 48 Monaten ab Erstzulassung wird ein Prozentsatz des Kaufpreises als Entschädigung herangezogen – 100 % bis einschließlich 24 Monate, 70 % für Monate 25 bis 36, 60 % für Monate 37 bis 48 (abzüglich Selbstbehalt und Restwert).
QuelleKlausel BB KK23 Pkt. 1Seite 1Abschnitt: Besondere Bedingung Nr. KK23 (Fassung 2011) > Totalschadenentschädigungsdeckung - 48 Monate
Zeitraum ab Tag der Erstzulassung Versicherungsleistung in % des Kaufpreises: Bis einschl. 24 Monate 100 %; Ab 25 Monate bis einschl. 36 Monate 70 %; Ab 37 Monate bis einschl. 48 Monate 60 %.
Teilwertversicherung
Möglichkeit, die Entschädigungshöchstgrenze selbst zu bestimmen statt des Listenneupreises als Versicherungssumme
QuelleAbschnitt: Produktinformation
können Sie bei der Teilwertversicherung die Entschädigungshöchstgrenze selbst bestimmen und dadurch noch mehr Beiträge sparen.
Versicherungsschutz grobe Fahrlässigkeit
Optionale Erweiterung der Leistung auf Schäden infolge grobfahrlässig herbeigeführter Unfälle
QuelleAbschnitt: Produktinformation
Ebenfalls optional besteht die Möglichkeit, die Leistung auf Schäden infolge grobfahrlässig herbeigeführter Unfälle zu erweitern.
Einbruchdiebstahl von Fahrzeuginhalt
Deckt den Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen oder beruflichen Bedarfs (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere) durch Einbruchdiebstahl bis zu einem Betrag von EUR 1.500 im Rahmen der Versicherungssumme; eine Unterversicherung kommt hierbei nicht in Betracht.
QuelleReparaturgenehmigung erforderlich
Versicherungsnehmer muss Zustimmung der VLV vor Reparaturbeginn einholen
QuelleQuellen
- vlv.athttps://www.vlv.at/downloads/ipid-kfz-kasko-2/(öffnet in einem neuen Tab)
- vlv.athttps://www.vlv.at/wp-content/uploads/2023/11/4505-IPID-Kfz-Kaskoversicherung-Standard-Schutz.pdf#page=2(öffnet in einem neuen Tab)
- vlv.athttps://www.vlv.at/wp-content/uploads/2023/11/4506-IPID-Kfz-Kaskoversicherung-Top-Schutz.pdf#page=2(öffnet in einem neuen Tab)
- vlv.athttps://www.vlv.at/wp-content/uploads/2023/11/7AKB-Allgemeine-Bedingungen-fuer-die-Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung-Fassung-2023.pdf#page=1(öffnet in einem neuen Tab)
- vlv.athttps://www.vlv.at/wp-content/uploads/2023/11/7AKB-Allgemeine-Bedingungen-fuer-die-Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung-Fassung-2023.pdf#page=2(öffnet in einem neuen Tab)