Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
GRAWE
GRAWE is a Kaskoversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Der Versicherer leistet Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, nach Abzug eines allenfalls vereinbarten Selbstbehalts, sobald die zur Feststellung notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind.
Geografischer Geltungsbereich
Europa im geographischen Sinn sowie Grüne-Karte-Unterzeichnerstaaten
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Alleinstellungsmerkmale
- Versicherungsnehmer können Teilkasko oder Vollkasko frei mit drei Schutzstufen (Top-, Standard-, Grundschutz) kombinieren, um den Schutz individuell anzupassen.
- Ein Schadenfrei-Rabatt erstattet 12% der Jahresprämie für Versicherungsnehmer, die schadenfrei bleiben und weniger als 7.000 km jährlich fahren.
- Sonderausstattung und Zubehör im Wert von bis zu €2.500 sind automatisch prämienfrei mitversichert.
- 6 Superbonusstufen belohnen eine schadenfreie Fahrhistorie mit stufenweise niedrigeren Kasko-Prämien.
- Die Kasko-Prämienstufe bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit auch nach einem Schaden unverändert, wodurch unterjährige Prämienerhöhungen vermieden werden.
Leistungsgrenzen
Eigenschaden (Kollisionskasko)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Nur in der Kollisionskaskoversicherung (bei Wahl von Vollkasko) versichert: Schäden durch Unfall (unmittelbar von außen plötzlich einwirkendes Ereignis mit mechanischer Gewalt) sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Bei reiner Teilkasko (Elementarkasko) nicht enthalten. Die Leistung entspricht den Wiederherstellungskosten bzw. bei Totalschaden dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, ohne betragliche Obergrenze laut Bedingungen.
Totalschaden
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Ist das Fahrzeug zerstört, verloren gegangen, oder übersteigen die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich des Restwertes den Wiederbeschaffungswert, leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Eine fixe betragliche Obergrenze wird in den Bedingungen nicht genannt.
Teilschaden
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung sowie die notwendigen einfachen Fracht- und Transportkosten der Ersatzteile sowie die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte. Ab dem vierten Jahr ab Erstzulassung erfolgt ein Abzug "neu für alt", außer bei PKW, Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast.
Diebstahl und Raub
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
In der Elementarkasko-/Teilkaskoversicherung mitversichert: Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Werden gestohlene Gegenstände erst nach Ablauf eines Monats nach Schadensmeldung wieder aufgefunden, werden sie Eigentum des Versicherers; tatsächliche Rückholkosten bis 2 % des Wiederbeschaffungswertes werden ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet.
Glasschäden
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Bei PKW, Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast sind Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie Glas- und Panoramadächern im Rahmen der Kollisionskaskoversicherung versichert; in der reinen Elementarkaskoversicherung (Teilkasko) nur bei besonderer Vereinbarung.
Naturgewalten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Elementarkaskoversicherung (Teilkasko) deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h), einschließlich Schäden durch dadurch auf oder gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände.
Vandalismus
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sind im Rahmen der Kollisionskaskoversicherung (Vollkasko) versichert. Bei Teilkasko ist Vandalismus/Parkschaden nur bei Wahl der Schutzstufe Topschutz mitversichert.
Pannen- und Unfallschutz
Optional
Als eigenes, wählbares Modul ("Pannen- und Unfallschutz") im modularen Paket GRAWE AUTOMOBIL verfügbar, neben Bonushaftpflicht, Bonuskasko u.a. Modulen; nicht Bestandteil der Kasko-Deckung selbst.
Ersatzfahrzeug
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die AKKB schließt Nutzungsausfall bzw. Kosten eines Ersatzwagens von der Versicherungsleistung bei Teilschaden ausdrücklich aus.
Insassen-Unfall
Optional
Der Schutz für Lenker und Insassen ("Insassen-Unfall") wird als eigenes, wählbares Modul im Rahmen von GRAWE AUTOMOBIL angeboten, nicht als Bestandteil der Kaskoversicherung selbst.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Die AKKB nennt keine Mindestanforderung an Alter oder Fahrerfahrung des Lenkers für den Kaskoschutz; für Fahranfänger unter 22 Jahren (L17-Vorteil) besteht ein Rabattprogramm im Rahmen des Gesamtpakets GRAWE AUTOMOBIL, dies stellt jedoch keine Deckungsvoraussetzung innerhalb der Kasko-Bedingungen dar.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Es besteht keine Verpflichtung, eine bestimmte Werkstätte zu nutzen; der Versicherungsnehmer hat jedoch vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung des Versicherers einzuholen, soweit ihm dies billigerweise zumutbar ist. GRAWE bietet Kasko-Versicherungsnehmern zusätzlich Partnerwerkstätten als Zusatz-Service an.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderen assoziierten Staaten unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Die AKKB schreibt keine verpflichtende Diebstahlsicherung oder Alarmanlage als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer den Versicherungsfall längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis unter genauer Angabe des Sachverhaltes anzuzeigen und Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion oder Wild unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Selbstbeteiligungsregeln
Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall in der vereinbarten Höhe; wählbar ist zwischen eingeschränktem Selbstbehalt (nur für bestimmte Deckungen) und allgemeinem Selbstbehalt (für alle Schäden), wobei die Beträge je nach Produkt und Deckungsart zwischen €0 und €500 liegen.
Policendetails
Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko
Versicherungsnehmer können zwischen Teilkasko und Vollkasko wählen, mit zusätzlichen Schutzstufen (Top-, Standard-, Grundschutz)
QuelleSchutzstufen: Topschutz, Standardschutz, Grundschutz
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Für Teilkasko: Topschutz mit Parkschaden und Vandalismus, Standardschutz mit Parkschaden, Grundschutz als reine Elementarkasko
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersSelbstbehaltsmodelle: Eingeschränkt vs. Generell
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Bei Kaskoversicherungen kann zwischen eingeschränktem Selbstbehalt (nur bestimmte Deckungen) und allgemeinem Selbstbehalt (alle Deckungen) gewählt werden
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersMitversicherte Sonderausstattung
Prämienfrei mitversicherte Sonderausstattung im Wert von €2.500
QuelleErweiterte geografische Deckung über Europa hinaus
Deckung nicht nur in Europa, sondern auch in sämtlichen außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten
QuelleFahrzeugbesichtigung bei Kaskoabschluss
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Grazer Wechselseitige besichtigt Fahrzeuge mit Kasko-Deckung ab einem Fahrzeugalter von 2 Jahren
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKeine Prämienerhöhung bei Schäden während Vertragslaufzeit
Während der Vertragslaufzeit bleibt die Kasko-Prämienstufe unverändert erhalten – es gibt also keine Prämienerhöhung bei Schäden
QuelleSchadenfrei-Rabatt Programm
12% der Jahresprämie wird rückerstattet, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres schadenfrei bleibt und weniger als 7.000 km fährt
QuellePartnerwerkstätten-Netzwerk
Unsere Partnerwerkstätten stehen Ihnen als GRAWE-Kaskoversicherungsnehmer als Zusatz-Service-Leistung zur Verfügung
QuelleAusschlüsse bei Grober Fahrlässigkeit
Ausschluss für Schäden bei Alkoholeinfluss, Drogeneinfluss, Fahren ohne Führerschein oder Fahren bei Führerscheinsperre
Quelle