Aus Quelldokumenten extrahiert

GRAWE Kaskoversicherung (Kfz Kaskoversicherung)

Versichert durch Grazer Wechselseitige Versicherung AG · Österreich

Kaskoversicherung von GRAWE für den Austria-Markt.

Geprüft am 25.08.2026 · Bedingungen vom 2024-03-01Quellen

Alleinstellungsmerkmale

Versicherungsnehmer können Teilkasko oder Vollkasko frei mit drei Schutzstufen (Top-, Standard-, Grundschutz) kombinieren, um den Schutz individuell anzupassen.

Ein Schadenfrei-Rabatt erstattet 12% der Jahresprämie für Versicherungsnehmer, die schadenfrei bleiben und weniger als 7.000 km jährlich fahren.

Sonderausstattung und Zubehör im Wert von bis zu €2.500 sind automatisch prämienfrei mitversichert.

6 Superbonusstufen belohnen eine schadenfreie Fahrhistorie mit stufenweise niedrigeren Kasko-Prämien.

Die Kasko-Prämienstufe bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit auch nach einem Schaden unverändert, wodurch unterjährige Prämienerhöhungen vermieden werden.

Leistungsgrenzen

Eigenschaden (Kollisionskasko)

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Nur in der Kollisionskaskoversicherung (bei Wahl von Vollkasko) versichert: Schäden durch Unfall (unmittelbar von außen plötzlich einwirkendes Ereignis mit mechanischer Gewalt) sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Bei reiner Teilkasko (Elementarkasko) nicht enthalten. Die Leistung entspricht den Wiederherstellungskosten bzw. bei Totalschaden dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, ohne betragliche Obergrenze laut Bedingungen.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 1.2Seite 1/3

Abschnitt: Artikel 1 > 1.2 Kollisionskaskoversicherung

e) durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert;

Totalschaden

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Ist das Fahrzeug zerstört, verloren gegangen, oder übersteigen die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich des Restwertes den Wiederbeschaffungswert, leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Eine fixe betragliche Obergrenze wird in den Bedingungen nicht genannt.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 5.1Seite 1/3

Abschnitt: Artikel 5 > 1. Versicherungsleistung bei Totalschaden

Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnutzungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert), abzüglich des Restwertes.

Teilschaden

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung sowie die notwendigen einfachen Fracht- und Transportkosten der Ersatzteile sowie die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte. Ab dem vierten Jahr ab Erstzulassung erfolgt ein Abzug "neu für alt", außer bei PKW, Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 5.2Seite 2/3

Abschnitt: Artikel 5 > 2. Versicherungsleistung bei Teilschaden

die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur des Fahrzeuges in der Lage ist.

Diebstahl und Raub

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

In der Elementarkasko-/Teilkaskoversicherung mitversichert: Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Werden gestohlene Gegenstände erst nach Ablauf eines Monats nach Schadensmeldung wieder aufgefunden, werden sie Eigentum des Versicherers; tatsächliche Rückholkosten bis 2 % des Wiederbeschaffungswertes werden ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 1.1.cSeite 1/3

Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 Elementarkaskoversicherung

c) durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen;

Glasschäden

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Bei PKW, Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast sind Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie Glas- und Panoramadächern im Rahmen der Kollisionskaskoversicherung versichert; in der reinen Elementarkaskoversicherung (Teilkasko) nur bei besonderer Vereinbarung.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 1.3Seite 1/3

Abschnitt: Artikel 1

Bei PKW,Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast sind Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz(Front)-, Seiten- und Heckscheiben, sowie Glas- und Panoramadächern versichert. In der Elementarkaskoversicherung nur bei besonderer Vereinbarung.

Naturgewalten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die Elementarkaskoversicherung (Teilkasko) deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h), einschließlich Schäden durch dadurch auf oder gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 1.1.aSeite 1/3

Abschnitt: Artikel 1 > 1.1 Elementarkaskoversicherung

unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).

Vandalismus

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sind im Rahmen der Kollisionskaskoversicherung (Vollkasko) versichert. Bei Teilkasko ist Vandalismus/Parkschaden nur bei Wahl der Schutzstufe Topschutz mitversichert.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 1.2.fSeite 1/3

Abschnitt: Artikel 1 > 1.2 Kollisionskaskoversicherung

f) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

Optional

Pannen- und Unfallschutz

Optional

Als eigenes, wählbares Modul ("Pannen- und Unfallschutz") im modularen Paket GRAWE AUTOMOBIL verfügbar, neben Bonushaftpflicht, Bonuskasko u.a. Modulen; nicht Bestandteil der Kasko-Deckung selbst.

Abschnitt: Unsere Kfz-Versicherung umfasst folgende Module > Kfz-Pannenschutz GRAWE MOBIL COMPLETE

Der optimale Pannen- und Unfallschutz rund um die Uhr und in ganz Europa - mit Ihrer ganz persönlichen Notfall-Telefonnummer.

Ersatzfahrzeug

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die AKKB schließt Nutzungsausfall bzw. Kosten eines Ersatzwagens von der Versicherungsleistung bei Teilschaden ausdrücklich aus.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 5.2.3Seite 2/3

Abschnitt: Artikel 5 > 2.3

Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht.

Optional

Insassen-Unfall

Optional

Der Schutz für Lenker und Insassen ("Insassen-Unfall") wird als eigenes, wählbares Modul im Rahmen von GRAWE AUTOMOBIL angeboten, nicht als Bestandteil der Kaskoversicherung selbst.

Abschnitt: Unsere Kfz-Versicherung umfasst folgende Module > Insassen-Unfallversicherung

Schützt den Autolenker und alle mitfahrenden Personen - verschiedene frei wählbare Varianten.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die AKKB nennt keine Mindestanforderung an Alter oder Fahrerfahrung des Lenkers für den Kaskoschutz; für Fahranfänger unter 22 Jahren (L17-Vorteil) besteht ein Rabattprogramm im Rahmen des Gesamtpakets GRAWE AUTOMOBIL, dies stellt jedoch keine Deckungsvoraussetzung innerhalb der Kasko-Bedingungen dar.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Es besteht keine Verpflichtung, eine bestimmte Werkstätte zu nutzen; der Versicherungsnehmer hat jedoch vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung des Versicherers einzuholen, soweit ihm dies billigerweise zumutbar ist. GRAWE bietet Kasko-Versicherungsnehmern zusätzlich Partnerwerkstätten als Zusatz-Service an.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die AKKB schreibt keine verpflichtende Diebstahlsicherung oder Alarmanlage als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer den Versicherungsfall längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis unter genauer Angabe des Sachverhaltes anzuzeigen und Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion oder Wild unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall in der vereinbarten Höhe; wählbar ist zwischen eingeschränktem Selbstbehalt (nur für bestimmte Deckungen) und allgemeinem Selbstbehalt (für alle Schäden), wobei die Beträge je nach Produkt und Deckungsart zwischen €0 und €500 liegen.

Direktzahlung

Der Versicherer leistet Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, nach Abzug eines allenfalls vereinbarten Selbstbehalts, sobald die zur Feststellung notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Ausschlüsse

Ausschlüsse bei Grober Fahrlässigkeit

Ausschluss für Schäden bei Alkoholeinfluss, Drogeneinfluss, Fahren ohne Führerschein oder Fahren bei Führerscheinsperre

Quelle

Abschnitt: Versicherungslexikon: K wie Kaskoversicherung > Volle Deckung nicht bei allen Schäden

Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig, die Vollkaskoversicherung deckt den entstandenen Schaden nicht. Dasselbe gilt bei Drogeneinfluss und Fahren bei Führerscheinsperre.

Dokumente

Policendetails

Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko

Versicherungsnehmer können zwischen Teilkasko und Vollkasko wählen, mit zusätzlichen Schutzstufen (Top-, Standard-, Grundschutz)

Quelle

Abschnitt: Kfz-Kaskoversicherung

Wählen Sie zwischen Voll- oder Teilkasko; Top-, Standard- und Grundschutz.

Schutzstufen: Topschutz, Standardschutz, Grundschutz

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Für Teilkasko: Topschutz mit Parkschaden und Vandalismus, Standardschutz mit Parkschaden, Grundschutz als reine Elementarkasko

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abschnitt: Jetzt Preise einholen

Es gibt in der Teilkaskoversicherung drei Produktvarianten: TOPSCHUTZ, mit Parkschaden und Vandalismus, STANDARDSCHUTZ mit Parkschaden und den BASISSCHUTZ als reine Elementarkasko. Die Vollkasko-Produkte unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbehalte für einzelne Deckungen zwischen € 0 und € 500.

Selbstbehaltsmodelle: Eingeschränkt vs. Generell

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Bei Kaskoversicherungen kann zwischen eingeschränktem Selbstbehalt (nur bestimmte Deckungen) und allgemeinem Selbstbehalt (alle Deckungen) gewählt werden

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abschnitt: Jetzt Preise einholen

Bei Kfz-Kaskoversicherungen kann zwischen einem eingeschränkten und einem generellen Selbstbehalt gewählt werden.

Mitversicherte Sonderausstattung

Prämienfrei mitversicherte Sonderausstattung im Wert von €2.500

Quelle

Abschnitt: Unsere Kfz-Kaskoversicherung bietet Ihnen folgende Vorteile > Deckung

Umfangreiche Deckungsinhalte und prämienfrei mitversicherte Sonderausstattung im Wert von € 2.500,–

Erweiterte geografische Deckung über Europa hinaus

Deckung nicht nur in Europa, sondern auch in sämtlichen außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten

Quelle

Abschnitt: Unsere Kfz-Kaskoversicherung bietet Ihnen folgende Vorteile > Gültigkeit

Gültig nicht nur in Europa, sondern auch in sämtlichen außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten.

Fahrzeugbesichtigung bei Kaskoabschluss

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die Grazer Wechselseitige besichtigt Fahrzeuge mit Kasko-Deckung ab einem Fahrzeugalter von 2 Jahren

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abschnitt: Jetzt Preise einholen

Die Grazer Wechselseitige besichtigt Fahrzeuge mit Kasko-Deckung ab einem Fahrzeugalter von 2 Jahren.

Keine Prämienerhöhung bei Schäden während Vertragslaufzeit

Während der Vertragslaufzeit bleibt die Kasko-Prämienstufe unverändert erhalten – es gibt also keine Prämienerhöhung bei Schäden

Quelle

Abschnitt: Unsere Kfz-Kaskoversicherung bietet Ihnen folgende Vorteile > Superbonus

Während der Vertragslaufzeit bleibt Ihre Kasko-Prämienstufe unverändert erhalten – es gibt also keine Prämienerhöhung bei Schäden.

Schadenfrei-Rabatt Programm

12% der Jahresprämie wird rückerstattet, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres schadenfrei bleibt und weniger als 7.000 km fährt

Quelle

Abschnitt: Unsere Kfz-Kaskoversicherung bietet Ihnen folgende Vorteile > Wenigfahrerbonus

Sie erhalten 12 % der Jahresprämie rückerstattet, wenn Sie innerhalb eines Jahres schadenfrei bleiben und weniger als 7.000 km fahren!

Partnerwerkstätten-Netzwerk

Unsere Partnerwerkstätten stehen Ihnen als GRAWE-Kaskoversicherungsnehmer als Zusatz-Service-Leistung zur Verfügung

Quelle

Abschnitt: Unsere Partnerwerkstätten in Österreich

Unsere Partnerwerkstätten stehen Ihnen als GRAWE-Kaskoversicherungsnehmer als Zusatz-Service-Leistung zur Verfügung.

6 Superbonusstufen

Profitieren Sie von unseren 6 Superbonusstufen im Kaskobereich

Quelle

Abschnitt: Unsere Kfz-Kaskoversicherung bietet Ihnen folgende Vorteile > Superbonus

Profitieren Sie von unseren 6 Superbonusstufen. Die Kasko-Einstufung hängt von Ihrer Kfz-Haftpflicht-Stufe ab.

Quellen