GRAWE
GRAWE is a Kaskoversicherung for the AT market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der Versicherer ersetzt Reparaturkosten direkt oder nach Vorlage einer Rechnung über die ordnungsgemäße Wiederherstellung. Bei Teilschaden wird die Fälligkeit erst nach Vorlage einer Rechnung oder eines Veräußerungsnachweises ausgelöst. Bei Diebstahl/Raub tritt die Fälligkeit erst nach Ablauf der einmonatigen Wartefrist ein. Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet.
Geographic scope
AT
Europa im geographischen Sinn sowie alle außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten; Deckung bleibt bei Transport zu Wasser bestehen, sofern Verladeorte innerhalb des Geltungsbereiches liegen
Alleinstellungsmerkmale
- Das Superbonus-System hält die Kasko-Prämienstufe während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert, auch nach einem Schaden – im Gegensatz zu üblichen Bonus-Malus-Systemen.
- Sonderausstattung und Zubehör bis EUR 2.500 sind in der Bonuskasko ohne zusätzliche Prämie mitversichert.
- Der Wenigfahrer-Bonus erstattet 12 % der Jahresprämie für schadensfreie Versicherungsnehmer, die weniger als 7.000 km pro Jahr fahren.
- Der Versicherungsschutz gilt über das europäische Gebiet hinaus auch in sämtlichen außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten und bietet damit einen breiteren territorialen Schutz als die meisten Mitbewerber.
- GRAWE wurde 14 Mal in Folge (2012–2026) mit dem FMVÖ Recommender Award für 'exzellente Kundenorientierung' ausgezeichnet und ist damit laut einer unabhängigen jährlichen Studie unter 8.000 Befragten Österreichs meistempfohlene Versicherung.
Leistungsgrenzen
Eigenschaden (Kollision / selbstverschuldeter Unfall)
Gedeckt
In der Bonusvollkasko sind Schäden durch selbstverschuldete Unfälle (Kollision) gemäß Artikel 1 §1.2(e) AKKB 2024 als Kernleistung mitversichert. Der Versicherer ersetzt Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bei Totalschaden. Ein vereinbarter Selbstbehalt wird abgezogen.
Totalschaden (Wiederbeschaffungswert)
Gedeckt
Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört oder in Verlust geraten ist oder wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich des Restwertes den Wiederbeschaffungswert übersteigen (Art. 5 §1 AKKB 2024). Der Versicherer leistet den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
Teilschaden (Reparaturkosten)
Gedeckt
Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung, Fracht- und Transportkosten für Ersatzteile sowie Bergungs- und Verbringungskosten bis zur nächsten Werkstätte (Art. 5 §2 AKKB 2024). Bei PKW, Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast wird kein Abzug neu für alt auf Teile vorgenommen. Wird das Fahrzeug unrepariert verkauft, ersetzt der Versicherer die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten bis zur Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Wert des beschädigten Fahrzeuges.
Diebstahl und Raub
Gedeckt
Gedeckt im Rahmen der Elementarkasko (Art. 1 §1.1(c) AKKB 2024): Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Werden gestohlene/geraubte Gegenstände erst nach Ablauf eines Monats wieder zur Stelle gebracht, gehen sie in das Eigentum des Versicherers über. Rückholkosten bis 2 % des Wiederbeschaffungswertes werden ohne Abzug des Selbstbehalts erstattet.
Glasbruch (Windschutz-, Seiten-, Heckscheiben, Glas-/Panoramadächer)
Gedeckt
Bei PKW, Kombi und LKW bis 2 Tonnen Nutzlast sind Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz(Front)-, Seiten- und Heckscheiben sowie Glas- und Panoramadächern versichert (Art. 1 §3 AKKB 2024). In der Elementarkaskoversicherung nur bei besonderer Vereinbarung. In der Bonusvollkasko standardmäßig enthalten. Selbstbehalt gemäß Deckungstabelle (EUR 300 Topschutz / EUR 500 Grundschutz).
Naturgewalten
Gedeckt
Gedeckt im Rahmen der Elementarkasko (Art. 1 §1.1(a) AKKB 2024): unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h), einschließlich durch diese Naturgewalten gegen das Fahrzeug geworfener Gegenstände. Auch Schneedruck und Ablösen von Gebäudeteilen lt. Deckungstabelle. Selbstbehalt: EUR 300 (Topschutz) oder EUR 500 (Standard/Grundschutz) in der Bonusvollkasko.
Vandalismus / mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte
Gedeckt
In der Vollkasko (Kollisionskaskoversicherung) gedeckt gemäß Art. 1 §1.2(f) AKKB 2024: mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. In der Bonusvollkasko Topschutz und Standard beträgt der Selbstbehalt EUR 300; im Grundschutz EUR 500. In der Bonusteilkasko ist Vandalismus nur im Topschutz (EUR 300 Selbstbehalt) enthalten und im Grundschutz optional.
Pannenschutz / Pannenhilfe (GRAWE MOBIL COMPLETE)
Optional
Pannenhilfe ist nicht in der Standard-Kaskoversicherung (AKKB 2024) enthalten. Sie ist als separates optionales Modul 'GRAWE MOBIL COMPLETE' erhältlich, das Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergung, Ersatzteillieferung, Hotelorganisation, Weiterreise, Fahrzeugrückführung u.v.m. umfasst. 24/7 in ganz Europa verfügbar. Nur in Kombination mit der GRAWE Bonushaftpflicht erhältlich.
Mietwagenkosten / Ersatzfahrzeug
Ausgeschlossen
Die AKKB 2024 (Art. 5 §2.3) schließt ausdrücklich die Kosten eines Ersatzwagens aus. Ein Ersatzfahrzeug ist nicht im Standard-Kaskovertrag gedeckt.
Insassenunfallversicherung / Lenkerschutz
Optional
Lenker- und Insassenschutz ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung (AKKB 2024). Er ist als separates optionales Modul 'Insassenunfall' (GRAWE AUTOMOBIL Produktpaket) erhältlich, das den Lenker und alle Insassen bei Dauerinvalidität, Tod, Tag- und Spitalgeld sowie Heilkosten mit frei wählbaren Versicherungssummen absichert.
Wichtige Bedingungen
driver_age_experience_limit
In der AKKB 2024 ist kein explizites Mindestalter des Lenkers festgelegt. Der Lenker muss jedoch jederzeit die gesetzlich vorgeschriebene kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzen (Art. 7 §2.1 AKKB 2024). Für junge Lenker unter 22 Jahren, die nicht Versicherungsnehmer sind, gilt ein zusätzlicher Selbstbehalt von EUR 250. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt gegenüber anderen mitversicherten Personen bestehen, sofern die Obliegenheitsverletzung für diese ohne Verschulden nicht erkennbar war.
repair_network_requirements
Die AKKB 2024 schreibt kein bestimmtes Partnerwerkstattnetz vor. Der Versicherer übernimmt die Kosten der Bergung und Verbringung bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur in der Lage ist (Art. 5 §2.1). Der Versicherungsnehmer muss vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung des Versicherers einholen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann (Art. 7 §3.3).
territorial_scope
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet der Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 (Art. 3 §1 AKKB 2024) unterzeichnet haben. Die GRAWE Bonuskasko gilt darüber hinaus auch in sämtlichen außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Bei Transport zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des Geltungsbereiches liegen; bei Bestimmungsorten außerhalb endet der Schutz mit dem Beladevorgang.
anti_theft_requirements
Die AKKB 2024 enthält keine expliziten Anforderungen an Diebstahlsicherungen. Das Fahrzeug und seine Teile müssen jedoch versperrt im oder am Fahrzeug befestigt sein, damit Diebstahldeckung gilt (Art. 1 §1 AKKB 2024: versperrt in oder an ihm befestigt). Deckungsbeschränkungen bestehen bei Nichteinhaltung von Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges (Art. 7 §1 AKKB 2024).
claim_notification_deadline
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer den Versicherungsfall in geschriebener Form längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis anzeigen und dabei den Sachverhalt sowie die Einleitung etwaiger verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren mitteilen (Art. 7 §3.1 AKKB 2024). Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion oder Wild müssen unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden (Art. 7 §3.4 AKKB 2024). Verletzungen dieser Obliegenheiten können gemäß § 6 VersVG zur Leistungsfreiheit führen.
deductible_rules
Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und für jeden Versicherungsfall mit dem jeweils vereinbarten Betrag (Art. 8 AKKB 2024). Die Bonusvollkasko-Produkte unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbehalte für einzelne Deckungen zwischen EUR 0 und EUR 500, je nach Variante (Topschutz: EUR 300 für die meisten Gefahren; Standard: EUR 300; Grundschutz: EUR 500). Für die optional einschließbare grobe Fahrlässigkeit können spezifische Selbstbehalte gelten. Für junge Lenker unter 22, die nicht Versicherungsnehmer sind, gilt ein zusätzlicher Selbstbehalt von EUR 250. Kein Selbstbehalt auf Rückholkosten (bis 2 % des Wiederbeschaffungswertes gemäß Art. 5 §5 AKKB 2024).
Wo kaufen
Dokumente
Allgemeine Bedingungen der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2024)
terms_and_conditions
IPID – Produktinformationsblatt KFZ-Vollkaskoversicherung (Grazer Wechselseitige)
ipid
IPID – Produktinformationsblatt KFZ-Teilkaskoversicherung (Grazer Wechselseitige)
ipid
Policendetails
Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte
Optionale Deckungserweiterung für Teilkasko, die böswillige Beschädigungen durch unbekannte Dritte abdeckt (z.B. Kratzer mit Schlüssel, zerstochene Reifen)
Sonderausstattung Versicherung
Sonderausstattung und Zubehör im Wert von bis zu EUR 2.500 ist kostenlos in der GRAWE Kasko mitversichert
Grobe Fahrlässigkeit (optional einschließbar)
GRAWE bietet an, grobe Fahrlässigkeit in der Vollkasko einzuschließen, z.B. Überfahren einer Ampel oder Missachtung des Vorrangs an Bahnübergängen
Wenigfahrer-Bonus
GRAWE erstattet 12% der Jahresprämie, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres schadenfrei bleibt und weniger als 7.000 km fährt
Superbonus - Keine Prämienerhöhung bei Schäden
Die Kasko-Prämienstufe bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert, es gibt also keine Prämienerhöhung bei Schäden
Fahrzeugbesichtigung für ältere Fahrzeuge
GRAWE besichtigt Fahrzeuge mit Kasko-Deckung ab einem Fahrzeugalter von 2 Jahren
Selbstbehalte (EUR 0 bis EUR 500)
Vollkasko-Produkte unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbehalte für einzelne Deckungen zwischen EUR 0 und EUR 500
Unverzügliche Schadenmeldung
Der Versicherte muss jeden Schaden unverzüglich der GRAWE melden. Verzögerung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Keine Deckung für Wartungsschäden
Die GRAWE Kaskoversicherung übernimmt KEINE Schäden, die durch mangelhafte Wartung entstehen (z.B. Frostschaden durch unzureichenden Frostschutz)
Polizeibericht erforderlich für Parkschäden durch Unbekannte
Für Parkschäden durch unbekannte Fahrzeuge (Fahrerflucht) muss unverzüglich eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden