Aus Quelldokumenten geprüft

MuKi Mutual Insurance Association (MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)

muki

muki is a Kaskoversicherung for the Austria market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2018-03-15Risikoträger: muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Online-Abschluss

Direktzahlung

Eine Entschädigung im Teilschadenfall wird nur ausbezahlt, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß repariert wurde; ein Anspruch auf Reparatur-Ablöse besteht nicht, außer bei Verkauf des beschädigten Fahrzeuges, wobei die Ablöse mit dem objektiven Minderwert begrenzt ist. Bei Totalschaden zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbehalt und eines allfälligen Wrack-/Restwertes.

Geografischer Geltungsbereich

Österreichweit

Der Versicherungsschutz erstreckt sich – soweit nicht anders vereinbart – auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des EWR und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; die Mittelmeeranrainerstaaten sind mit eingeschlossen.

Alleinstellungsmerkmale

  • Prämiengarantie – keine Rückstufung in der Prämienstufe im Schadenfall, anders als bei üblichem Bonus/Malus.
  • Scheibentausch bei Carglass® Österreich senkt den Selbstbehalt um € 200,- (bzw. € 100,- in freier Werkstatt) zusätzlich zum Fifty-Fifty-Package.
  • Kein erhöhter Selbstbehalt bei L17-Ausbildungsfahrten und L-Übungsfahrten.
  • Freie Werkstattwahl mit prompter Schadenserledigung 'in der Werkstätte Ihres Vertrauens'.
  • Sonderausstattung bis € 2.500,- prämienfrei versichert (Pkw, Kombi, Lkw bis 1,5t, Wohnmobile bis 3,5t bei Privatnutzung).

Leistungsgrenzen

Eigenschaden-/Kollisionsdeckung (Kollisionskasko)

Bedingt

Nur in Vollkasko, Standard, Premium

Deckt plötzliche Schäden am Fahrzeug durch Unfall, d.h. ein von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (Kollision), unabhängig vom Verschulden. Brems-, Betriebs- (z.B. reine Reifenabnützung) und reine Bruchschäden sowie Folgeschäden sind nicht versichert. Diese Leistung ist nur in der Vollkaskoversicherung (AKKB) enthalten und nicht Teil der Teilkaskoversicherung (ATKB).

Quelle

Versicherungsleistung bei Totalschaden

Gedeckt

Nur in Vollkasko, Teilkasko

Liegt ein Totalschaden vor (Zerstörung, Verlust ohne Wiederauffinden binnen eines Monats, oder wirtschaftlicher Totalschaden), zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert für ein gleichartiges Fahrzeug im gleichen Abnützungszustand, abzüglich vereinbartem Selbstbehalt und eines allfälligen Wrack-/Restwertes. Wird das Fahrzeug binnen eines Monats wieder aufgefunden, werden Rückholkosten bis max. 2% des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug der Selbstbeteiligung vergütet.

Quelle

Versicherungsleistung bei Teilschaden

Gedeckt

Nur in Vollkasko, Teilkasko

Deckt die Kosten der Wiederherstellung sowie einfache Fracht-/Transportkosten für Ersatzteile, ferner die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung zur nächsten geeigneten Werkstätte (bis € 2.000,- pro Schadenereignis, davon € 200,- für Abschleppkosten; subsidiär zu anderweitig bestehendem Versicherungsschutz). Eine Entschädigung im Reparaturfall erfolgt nur nach ordnungsgemäßer Reparatur. Wertverbesserungen, Verschleißreparaturen, Wertminderung, Nutzungsausfall und Ersatzwagenkosten sind ausgeschlossen.

Quelle

Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

Gedeckt

Deckt Totaldiebstahl, Teilediebstahl, Raub und unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; die Anzeigebestätigung ist der Schadenmeldung beizufügen. Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die durch Einbruchdiebstahl aus dem versperrten Fahrzeug entwendet werden, sind bis € 1.000,- pro Schadenereignis gedeckt (davon max. € 500,- für elektronische/technische Geräte), ausgenommen Bargeld über € 150,-, Bankomat-/Kreditkarten, Fahrzeugdokumente, Gutscheine, Kostbarkeiten, Schmuck, Uhren, Wertpapiere und Schlüssel; mit dem optionalen Fifty-Fifty-/Bonus-Paket kann diese Grenze auf € 2.500,- erhöht werden (unbegrenzt für Elektronikgeräte innerhalb dieser Summe). Der genaue Deckungsumfang (z.B. Selbstbehalte und Teilsummen) variiert zwischen dem Standard- und dem Premium-Kasko-Tarif, wie aus der KDÜ-Deckungsübersicht von muki hervorgeht.

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Glasbruchdeckung

Gedeckt

Bei Pkw, Kombi und Lkw bis 1 Tonne Nutzlast sind Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach/Glasschiebedach unabhängig von der Schadensursache versichert, ebenso Scheinwerfer, Heckleuchten, Nebelscheinwerfer, Blinkercellonen und Außenspiegel (inkl. Gehäuse). Kosten für Vignetten/Pickerl sind ausgeschlossen. Ein vereinbarter Selbstbehalt entfällt, wenn die Scheibe ohne Austausch repariert wird. Mit dem optionalen Fifty-Fifty-/Bonus-Paket wird der Selbstbehalt beim Scheibentausch um € 100,- (freie Werkstatt) bzw. € 200,- (Carglass®) reduziert; Bruchschäden an Scheinwerfern und Kleingläsern bis € 500,- sind ohne Selbstbehalt gedeckt. Der genaue Deckungsumfang variiert zwischen dem Standard- und dem Premium-Kasko-Tarif, wie aus der KDÜ-Deckungsübersicht von muki hervorgeht.

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Naturgewalten-Deckung

Gedeckt

Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Muren, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (Luftbewegung über 60 km/h), einschließlich Schäden durch auf/gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände (nicht jedoch durch diese Naturgewalten veranlasstes Fahrerverhalten). Ebenso versichert sind Dachlawinen (von Gebäuden stürzende Schneemassen) und herabfallende Eiszapfen/Eisgebilde. Der genaue Deckungsumfang variiert zwischen dem Standard- und dem Premium-Kasko-Tarif, wie aus der KDÜ-Deckungsübersicht von muki hervorgeht.

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Vandalismus-Deckung

Gedeckt

Deckt mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus); die Anzeigebestätigung ist der Schadenmeldung beizufügen. Der genaue Deckungsumfang variiert zwischen dem Standard- und dem Premium-Kasko-Tarif, wie aus der KDÜ-Deckungsübersicht von muki hervorgeht.

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Bergungs- und Abschleppkostendeckung

2.000 €

Nur in Vollkasko, Teilkasko

Deckt die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten geeigneten Werkstätte bis zu € 2.000,- pro Schadenereignis, wovon € 200,- auf Abschleppkosten entfallen; der Versicherungsschutz ist subsidiär zu anderweitig bestehendem Versicherungsschutz für diese Kosten. Es handelt sich um eine Kostenersatzleistung innerhalb der Kaskoversicherung, zu unterscheiden vom separat vermarkteten, optionalen 24h-Nothilfe-Service von muki (ASK-Bedingungen).

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Ersatzfahrzeug / Nutzungsausfall

Ausgeschlossen

Nutzungsausfall und die Kosten eines Ersatzwagens sind von der Kaskoentschädigung ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Mietwagen bei Fahrzeugausfall kann allenfalls über den separaten, optional erhältlichen 24h-Nothilfe-Service von muki (ASK) organisiert werden, der nicht Bestandteil der in den AKKB/ATKB beschriebenen Standard-Kaskoleistungen ist.

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Fahrer-Unfalldeckung

Ausgeschlossen

Personenschäden des Lenkers/der Insassen sind in den Kasko-Bedingungen (AKKB/ATKB) nicht gedeckt; muki bietet hierfür separat die Kfz-Insassenunfallversicherung als eigenständiges Produkt an, das mit der Kaskoversicherung kombiniert, aber nicht Teil davon ist.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Lenker unter 23 Jahren, die einen selbstverschuldeten, leistungspflichtigen Unfall verursachen, zahlen zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung einen Zuschlag von € 500,-; dies entfällt bei L17-Ausbildungsfahrten und genehmigten L-Übungsfahrten und gilt nicht für Lkw/Wohnmobile in firmenmäßiger Nutzung (Klausel KS2 2018). Der Lenker hat diesen Betrag direkt an den Rechnungsleger zu entrichten.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Es besteht keine Verpflichtung, ein bestimmtes Werkstättennetz zu nutzen; der Versicherungsnehmer kann grundsätzlich die Werkstätte frei wählen, muki wirbt mit prompter Schadenserledigung 'in der Werkstätte Ihres Vertrauens'. Der Versicherer ist jedoch berechtigt, hinsichtlich der Auswahl einer geeigneten Reparaturwerkstätte eine Weisung zu erteilen, und vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug ist – soweit zumutbar – die Zustimmung des Versicherers einzuholen. Reduzierte Selbstbehalte beim Scheibentausch gelten speziell bei Nutzung von Carglass® Österreich.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich – soweit nicht anders vereinbart – auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls auf das Gebiet jener Staaten, die das Grüne-Karte-Abkommen vom 30. Mai 2002 zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und anderen assoziierten Staaten unterzeichnet haben, einschließlich der Mittelmeeranrainerstaaten. Beim Transport zu Wasser wird der Schutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte im Geltungsbereich liegen; liegt der Bestimmungsort außerhalb, endet der Schutz mit Abschluss des Beladevorganges in Europa.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die AKKB/ATKB-Bedingungen schreiben keine bestimmte Diebstahlsicherung als Voraussetzung für die Diebstahldeckung vor. Bei Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch oder Vandalismus ist der Schaden unverzüglich, nämlich am Tag der Kenntniserlangung, der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen; die Anzeigebestätigung ist der Schadenmeldung beizufügen.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen und dem Versicherer den Versicherungsfall längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis in geschriebener Form mitzuteilen, ebenso die Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. Bei Schäden durch Brand/Explosion, Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Tiere, Vandalismus oder Parkschaden mit unbekanntem Fahrzeug ist zusätzlich unverzüglich, am Tag der Kenntniserlangung, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die Anzeigebestätigung der Schadenmeldung beizufügen.

Selbstbeteiligungsregeln

Für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall gilt der in der Deckungsübersicht der Polizze vereinbarte Selbstbehalt. Werden Gegenstände, an denen der Versicherer Eigentum erworben hat, wieder zur Stelle gebracht und verkauft, wird der bei der Leistung berücksichtigte Selbstbehalt bis zur Höhe des erzielten Verkaufserlöses erstattet. Während der Antragsbearbeitung gilt bei Fahrzeugen über sechs Monaten bis zum Erhalt des Besichtigungsberichts ein erhöhter Selbstbehalt von € 1.800,- (Klausel KESB 2024); bei selbstverschuldeten Unfällen von Lenkern unter 23 Jahren fällt ein Zuschlag von € 500,- an (Klausel KS2 2018). Das Fifty-Fifty-/Bonus-Paket (nur bei Selbstbehalt € 320,- oder € 480,- möglich) reduziert den Selbstbehalt beim Scheibentausch bei Carglass® und bei der Spot-Repair-Methode um 50 %.

Wo kaufen

Dokumente

KK01 – Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung (AKKB), Fassung 03/2018, gültig ab 15.03.2018

Versicherungsbedingungen

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TK01 – Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Teilkaskoversicherung (ATKB), Fassung 01.2026

Versicherungsbedingungen

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IPID Kfz-Kasko / Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

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KDÜ Kfz / Kasko-Deckungsübersicht (Pkw, Kombi, Lkw bis 1,5t, Wohnmobile bis 3,5t)

Leistungsübersicht

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KFZ-Klauselverzeichnis (Fassung 04/2019) – Fifty-Fifty-Package, E-Paket, GAP-/Neuwert-Klauseln

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KFZ-Klauselverzeichnis (Fassung 03/2018) – Klausel KS2 junge Lenker, E-Paket

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Kombiniertes Antragsformular Kfz-Haftpflicht/Kasko/Insassenunfall inkl. Rücktrittsrechtsbelehrung

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Marketing-/Produktseite Kasko Exklusiv

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Policendetails

GAP-Deckung (Guaranteed Asset Protection)

Optionale Deckung nur in Verbindung mit einem Kaskovertrag für leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge erhältlich. Sie deckt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Leasing-/Kreditablösungswert im Falle eines Totalschadens.

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Neuwertentschädigung bei Totalschaden

Optionale Deckung, die im Falle eines Totalschadens eine Entschädigung zum Neuwert statt nur zum Wiederbeschaffungswert leistet. Verfügbar für nicht geleasde Fahrzeuge.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Fifty-Fifty-Package

Optionales Zusatzpaket für Voll- und Teilkasko, das die Selbstbeteiligung um 50 % für Windschutzscheibenwechsel bei Carglass und für Spot-Repair-Verfahren senkt. Beinhaltet auch erweiterte Deckung für persönliche Gegenstände im Falle von Diebstahl.

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Akkumulator- und Ladekabelversicherung (Elektro-/Hybridfahrzeuge)

Deckung für Akkumulatoren und vom Hersteller mitgelieferte Ladekabel von Elektro- und Hybridfahrzeugen gegen Beschädigung oder Verlust. Maximale Versicherungssumme von € 10.000,00.

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Erhöhte Selbstbeteiligung für junge Lenker

Lenker unter 23 Jahren, die einen selbstverschuldeten Unfall verursachen, zahlen zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung einen Zuschlag von € 500,00 in der Vollkaskoversicherung (entfällt bei L17-Ausbildungsfahrten und genehmigten L-Übungsfahrten).

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Fahrzeugbesichtigung erforderlich

Alle Fahrzeuge, die älter als sechs Monate sind (ab Kfz-Erstzulassungsdatum), unterliegen einer obligatorischen Besichtigung durch ÖAMTC, ARBÖ oder autorisierte Besichtigungsstelle. Der Versicherer trägt die Besichtigungskosten. Während der anfänglichen Antragsbearbeitung gilt bis zum Erhalt des Besichtigungsberichts eine erhöhte Selbstbeteiligung von € 1.800,00.

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Fahrzeugalter-Beschränkung

Teilkaskoversicherung ab Vollendung des 12. Zulassungsjahres. Vollkaskoversicherung ab Vollendung des 6. Zulassungsjahres.

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Erforderliche Haftpflichtversicherung

Eine Voll- oder Teilkasko kann nur in Verbindung mit der Kfz-Haftpflicht Standard oder Premium abgeschlossen werden.

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Prämiengarantie / Keine Rückstufung

Der Versicherte wird bei Schadeneintritt nicht in eine niedrigere Prämienstufe herabgestuft. Die Prämie bleibt stabil, auch nach einem versicherten Schadensfall.

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