Aus Quelldokumenten geprüft

UNIQA Österreich Versicherungen AG (trading as Raiffeisen Versicherung)

Raiffeisen Versicherung

Raiffeisen Versicherung is a Kaskoversicherung for the Austria market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EURisikoträger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Bedingungen sehen die Kostenerstattung gegen Vorlage einer Reparaturrechnung bzw. die Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes im Totalschadenfall vor; eine bargeldlose Direktverrechnung zwischen Versicherer und Werkstätte ist in den vorliegenden Unterlagen nicht beschrieben.

Geografischer Geltungsbereich

Europa im geografischen Sinn sowie mindestens die Staaten, die das Grüne-Karte-Abkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben

Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. Bei Privatfahrten im Ausland besteht Schutz ab mindestens 50 km Luftlinie vom österreichischen Wohnsitz, jedoch nicht bei Auslandsaufenthalten von mehr als 31 Tagen.

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Raiffeisen bietet ein Bonus-/Malussystem mit nur einer Malusstufe, laut eigenen Angaben einzigartig am österreichischen Markt, und die dazugehörige Kasko führt eine passende Bonuseinstufung.
  • Bonusfahrer:innen in den Stufen -3 bis +3 erhalten automatisch einen Freischadenbonus, wenn sie schadenfrei bleiben.
  • Die Raiffeisen VerkehrsSoforthilfe bietet kostenlose Pannenhilfe rund um die Uhr in ganz Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten und ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch inkludiert.
  • Sonderausstattung ist bis EUR 2.000 automatisch prämienfrei mitversichert.
  • Mit dem Spot-Repair-Partnerwerkstättenservice werden kleine Lackkratzer oder Dellen einfach und kostengünstig behoben.

Leistungsgrenzen

Eigenschaden durch Unfall bei Fremd- oder Eigenverschulden

Gedeckt

Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall unabhängig vom Verschulden; dies ist das Kernmerkmal, das die Vollkasko von der Teilkasko unterscheidet. Je nach Schadenshöhe werden entweder die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Die konkreten Versicherungssummen werden individuell im Vertrag vereinbart.

Quelle

Versicherungsleistung bei Totalschaden

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört wurde oder abhandengekommen ist, oder wenn die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Versicherer ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Bei bestimmten Fahrzeugarten gilt in den ersten 24 Monaten ab Erstzulassung eine Leistungsverbesserung: 100 % des Kaufpreises in Monat 1-12, 90 % in Monat 13-18 und 80 % in Monat 19-24, sofern der Wiederbeschaffungswert mindestens 70 %/65 %/60 %/55 % des Listenpreises beträgt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Versicherungsleistung bei Teilschaden

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der tatsächlich durchgeführten Reparatur zuzüglich notwendiger Transportkosten der Ersatzteile, oder bei Veräußerung im beschädigten Zustand die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten. Ein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen/Lackierung erfolgt ab dem vierten Jahr nach Erstzulassung, entfällt aber bei PKW, Kombis, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, LKW bis 3.500 kg und Wohnmobilen bis 3.500 kg.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; das Fahrzeug selbst wird zum Wiederbeschaffungswert ersetzt (ohne Deckelung). Getrennt davon ist der Verlust mitgeführter Gegenstände des persönlichen Bedarfs (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere, Dokumente, Ausweise) durch Einbruchdiebstahl bis zu EUR 1.500 versichert. Wird ein gestohlenes/geraubtes Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis zu 5 % des Wiederbeschaffungswertes, höchstens jedoch EUR 2.000, ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Glasbruchdeckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben ohne Rücksicht auf die Schadenursache (ausgenommen Abnützungsbruch bei Cabrio-Heckscheiben) für die aufgelisteten Fahrzeugarten (PKW, Kombis, LKW, Busse, Wohnmobile, land-/baumaschinenähnliche Fahrzeuge usw.); ein Glasdach gilt ebenfalls als Scheibe. Bruchschäden an Scheinwerfern, Heckleuchten, Blinkercellonen und Außenspiegeln sind ebenfalls für diese sowie für Klein-Krafträder/Mopeds/Dreiräder eingeschlossen. Der optionale Baustein 'Kleingläser' erweitert die Deckung je nach Fahrzeugart um weitere Glasteile.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Naturgewalten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Muren und Sturm (Luftbewegung über 60 km/h) sowie Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen/Eisgebilde, einschließlich dadurch geworfener Gegenstände. Bei reinen Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen sind auch Schäden durch mittelbare Einwirkung atmosphärischer Elektrizität (indirekter Blitz) versichert.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Vandalismus

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismusschaden) am versicherten Fahrzeug.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Bergungs- und Rückholkosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Im Rahmen eines gedeckten Schadenfalls übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des beschädigten Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte (der Höhe nach nicht gedeckelt, sondern nach 'notwendigen Kosten'). Wird ein gestohlenes Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis zu 5 % des Wiederbeschaffungswertes, höchstens EUR 2.000, ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet. Davon zu unterscheiden ist die 'Raiffeisen VerkehrsSoforthilfe', ein 24/7-Pannenhilfeservice in ganz Europa, der automatisch bei der (separaten) Kfz-Haftpflichtversicherung inkludiert ist, nicht bei dieser Kaskoversicherung.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ersatzwagenkosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Bei PKW, Kombis und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne besondere Verwendung ersetzt der Versicherer nach einem Unfallschaden, bei dem die vereinbarte Unfall-Selbstbeteiligung zur Anwendung kommt, die Kosten eines bei einem konzessionierten Leihwagenunternehmen oder der reparierenden Werkstätte gemieteten Ersatzwagens für die Dauer der Reparatur, bis zu EUR 50 pro Tag und EUR 350 pro Kalenderjahr gegen Rechnung. Diese Kosten werden bei der Selbstbeteiligung nicht berücksichtigt; bei Veräußerung des Fahrzeuges in beschädigtem Zustand entfällt der Ersatz.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Fahrer-Unfalldeckung (Personenschäden)

Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar

Weder die Kasko-Bedingungen noch das IPID dieses Produkts beschreiben eine Insassen-/Fahrerunfalldeckung.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

In den vorliegenden Versicherungsbedingungen und dem IPID zu diesem Kaskoprodukt ist kein spezifisches Mindestalter oder keine Mindestfahrpraxis für Lenker angeführt.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug ist die Zustimmung des Versicherers einzuholen, soweit dies zumutbar ist. Eine Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten Werkstättennetzes für reguläre Kaskoschäden ist nicht angeführt; auf Werbeseiten wird ein optionaler 'Spot-Repair'-Partnerwerkstättenservice für kleine Lackschäden erwähnt, der nicht in allen Bundesländern verfügbar ist.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Grüne-Karte-Abkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Eine bestimmte Diebstahlsicherung (z.B. Alarmanlage, Ortungssystem) wird in den Bedingungen nicht vorgeschrieben; der Versicherungsnehmer muss jedoch sichtbare persönliche Gegenstände im Fahrzeug so verwahren, dass sie von außen nicht sichtbar sind, und die vereinbarten Verwendungsbestimmungen einhalten.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsfall sowie die Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sind dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis mitzuteilen. Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion, Tierberührung, Parkschaden oder Vandalismus sind zusätzlich unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in der jeweils individuell vereinbarten Höhe; ein fixer Betrag wird in den Bedingungen nicht genannt. Werden Gegenstände, an denen der Versicherer nach einer Diebstahlsleistung Eigentum erworben hat, wieder zur Stelle gebracht, wird die berücksichtigte Selbstbeteiligung bis zur Höhe des erzielten Verkaufserlöses abzüglich Rückholkosten erstattet.

Dokumente

IPID – Kraftfahrzeug-Vollkasko-Versicherung (Fassung 11/2025)

IPID

Öffnen

IPID – Kraftfahrzeug-Vollkasko-Versicherung (Fassung 03/2019, abgelöst)

IPID

Öffnen

Allgemeine Bedingungen für die Bonus-Kaskoversicherung mit Umreihung (ABBKU 2024)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Raiffeisen Kfz-Versicherungen Produktseite

Sonstiges Dokument

Öffnen

Policendetails

Unfalldeckung bei Fremd- oder Eigenverschulden

Die Vollkasko-Versicherung deckt Unfälle ab, die durch den Versicherungsnehmer oder Dritte verursacht werden

Quelle

Parkschadendeckung

Versicherungsschutz für Schäden am haltenden oder geparkten Fahrzeug durch unbekannte Fahrzeuge oder Vandalismus

Quelle

Deckung von Naturereignissen

Deckung für Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen usw.

Quelle

Vandalismus-Deckung

Deckung für Mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus)

Quelle

Glasbruchdeckung

Deckung für Glasbruch an Scheiben ohne Rücksicht auf die Schadenursache (fahrzeugartabhängig)

Quelle

Selbstbehalt-Optionen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Kunden können zwischen eingeschränktem und allgemeinem Selbstbehalt wählen (z.B. EUR 175 und EUR 350)

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Bonus-Malus-System

Kasko-Prämie wird basierend auf Schadenverlauf und Bonus-Malus-Einstufung der Haftpflichtversicherung angepasst

Quelle

Schadenerledigung

Schadenmeldung innerhalb einer Woche erforderlich; Versicherer erledigt Schadenerledigung rasch und unbürokratisch

Quelle

Freischadenbonus

Bonus für Versicherte in bestimmten Bonusstufen, die schadenfrei bleiben

Quelle

Raiffeisen VerkehrsSoforthilfe

24/7 Pannenhilfe in ganz Europa und Mittelmeeranrainerstaaten; organisiert und übernimmt Kosten von Hilfeleistungen gebührenfrei

Quelle