UNIQA Österreich Versicherungen AG (trading as Raiffeisen Versicherung)
Raiffeisen Versicherung
Raiffeisen Versicherung is a Kaskoversicherung for the Austria market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Die Bedingungen sehen die Kostenerstattung gegen Vorlage einer Reparaturrechnung bzw. die Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes im Totalschadenfall vor; eine bargeldlose Direktverrechnung zwischen Versicherer und Werkstätte ist in den vorliegenden Unterlagen nicht beschrieben.
Geografischer Geltungsbereich
Europa im geografischen Sinn sowie mindestens die Staaten, die das Grüne-Karte-Abkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben
Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. Bei Privatfahrten im Ausland besteht Schutz ab mindestens 50 km Luftlinie vom österreichischen Wohnsitz, jedoch nicht bei Auslandsaufenthalten von mehr als 31 Tagen.
Alleinstellungsmerkmale
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Raiffeisen bietet ein Bonus-/Malussystem mit nur einer Malusstufe, laut eigenen Angaben einzigartig am österreichischen Markt, und die dazugehörige Kasko führt eine passende Bonuseinstufung.
- Bonusfahrer:innen in den Stufen -3 bis +3 erhalten automatisch einen Freischadenbonus, wenn sie schadenfrei bleiben.
- Die Raiffeisen VerkehrsSoforthilfe bietet kostenlose Pannenhilfe rund um die Uhr in ganz Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten und ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch inkludiert.
- Sonderausstattung ist bis EUR 2.000 automatisch prämienfrei mitversichert.
- Mit dem Spot-Repair-Partnerwerkstättenservice werden kleine Lackkratzer oder Dellen einfach und kostengünstig behoben.
Leistungsgrenzen
Eigenschaden durch Unfall bei Fremd- oder Eigenverschulden
Gedeckt
Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall unabhängig vom Verschulden; dies ist das Kernmerkmal, das die Vollkasko von der Teilkasko unterscheidet. Je nach Schadenshöhe werden entweder die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Die konkreten Versicherungssummen werden individuell im Vertrag vereinbart.
Versicherungsleistung bei Totalschaden
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört wurde oder abhandengekommen ist, oder wenn die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Versicherer ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Bei bestimmten Fahrzeugarten gilt in den ersten 24 Monaten ab Erstzulassung eine Leistungsverbesserung: 100 % des Kaufpreises in Monat 1-12, 90 % in Monat 13-18 und 80 % in Monat 19-24, sofern der Wiederbeschaffungswert mindestens 70 %/65 %/60 %/55 % des Listenpreises beträgt.
Versicherungsleistung bei Teilschaden
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der tatsächlich durchgeführten Reparatur zuzüglich notwendiger Transportkosten der Ersatzteile, oder bei Veräußerung im beschädigten Zustand die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten. Ein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen/Lackierung erfolgt ab dem vierten Jahr nach Erstzulassung, entfällt aber bei PKW, Kombis, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, LKW bis 3.500 kg und Wohnmobilen bis 3.500 kg.
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; das Fahrzeug selbst wird zum Wiederbeschaffungswert ersetzt (ohne Deckelung). Getrennt davon ist der Verlust mitgeführter Gegenstände des persönlichen Bedarfs (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere, Dokumente, Ausweise) durch Einbruchdiebstahl bis zu EUR 1.500 versichert. Wird ein gestohlenes/geraubtes Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis zu 5 % des Wiederbeschaffungswertes, höchstens jedoch EUR 2.000, ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet.
Glasbruchdeckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben ohne Rücksicht auf die Schadenursache (ausgenommen Abnützungsbruch bei Cabrio-Heckscheiben) für die aufgelisteten Fahrzeugarten (PKW, Kombis, LKW, Busse, Wohnmobile, land-/baumaschinenähnliche Fahrzeuge usw.); ein Glasdach gilt ebenfalls als Scheibe. Bruchschäden an Scheinwerfern, Heckleuchten, Blinkercellonen und Außenspiegeln sind ebenfalls für diese sowie für Klein-Krafträder/Mopeds/Dreiräder eingeschlossen. Der optionale Baustein 'Kleingläser' erweitert die Deckung je nach Fahrzeugart um weitere Glasteile.
Naturgewalten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Muren und Sturm (Luftbewegung über 60 km/h) sowie Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen/Eisgebilde, einschließlich dadurch geworfener Gegenstände. Bei reinen Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen sind auch Schäden durch mittelbare Einwirkung atmosphärischer Elektrizität (indirekter Blitz) versichert.
Vandalismus
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismusschaden) am versicherten Fahrzeug.
Bergungs- und Rückholkosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Im Rahmen eines gedeckten Schadenfalls übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des beschädigten Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte (der Höhe nach nicht gedeckelt, sondern nach 'notwendigen Kosten'). Wird ein gestohlenes Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis zu 5 % des Wiederbeschaffungswertes, höchstens EUR 2.000, ohne Abzug des Selbstbehalts vergütet. Davon zu unterscheiden ist die 'Raiffeisen VerkehrsSoforthilfe', ein 24/7-Pannenhilfeservice in ganz Europa, der automatisch bei der (separaten) Kfz-Haftpflichtversicherung inkludiert ist, nicht bei dieser Kaskoversicherung.
Ersatzwagenkosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Bei PKW, Kombis und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne besondere Verwendung ersetzt der Versicherer nach einem Unfallschaden, bei dem die vereinbarte Unfall-Selbstbeteiligung zur Anwendung kommt, die Kosten eines bei einem konzessionierten Leihwagenunternehmen oder der reparierenden Werkstätte gemieteten Ersatzwagens für die Dauer der Reparatur, bis zu EUR 50 pro Tag und EUR 350 pro Kalenderjahr gegen Rechnung. Diese Kosten werden bei der Selbstbeteiligung nicht berücksichtigt; bei Veräußerung des Fahrzeuges in beschädigtem Zustand entfällt der Ersatz.
Fahrer-Unfalldeckung (Personenschäden)
Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar
Weder die Kasko-Bedingungen noch das IPID dieses Produkts beschreiben eine Insassen-/Fahrerunfalldeckung.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
In den vorliegenden Versicherungsbedingungen und dem IPID zu diesem Kaskoprodukt ist kein spezifisches Mindestalter oder keine Mindestfahrpraxis für Lenker angeführt.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug ist die Zustimmung des Versicherers einzuholen, soweit dies zumutbar ist. Eine Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten Werkstättennetzes für reguläre Kaskoschäden ist nicht angeführt; auf Werbeseiten wird ein optionaler 'Spot-Repair'-Partnerwerkstättenservice für kleine Lackschäden erwähnt, der nicht in allen Bundesländern verfügbar ist.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Grüne-Karte-Abkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Eine bestimmte Diebstahlsicherung (z.B. Alarmanlage, Ortungssystem) wird in den Bedingungen nicht vorgeschrieben; der Versicherungsnehmer muss jedoch sichtbare persönliche Gegenstände im Fahrzeug so verwahren, dass sie von außen nicht sichtbar sind, und die vereinbarten Verwendungsbestimmungen einhalten.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsfall sowie die Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sind dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis mitzuteilen. Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion, Tierberührung, Parkschaden oder Vandalismus sind zusätzlich unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Selbstbeteiligungsregeln
Für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in der jeweils individuell vereinbarten Höhe; ein fixer Betrag wird in den Bedingungen nicht genannt. Werden Gegenstände, an denen der Versicherer nach einer Diebstahlsleistung Eigentum erworben hat, wieder zur Stelle gebracht, wird die berücksichtigte Selbstbeteiligung bis zur Höhe des erzielten Verkaufserlöses abzüglich Rückholkosten erstattet.
Dokumente
IPID – Kraftfahrzeug-Vollkasko-Versicherung (Fassung 11/2025)
IPID
IPID – Kraftfahrzeug-Vollkasko-Versicherung (Fassung 03/2019, abgelöst)
IPID
Allgemeine Bedingungen für die Bonus-Kaskoversicherung mit Umreihung (ABBKU 2024)
Versicherungsbedingungen
Raiffeisen Kfz-Versicherungen Produktseite
Sonstiges Dokument
Policendetails
Unfalldeckung bei Fremd- oder Eigenverschulden
Die Vollkasko-Versicherung deckt Unfälle ab, die durch den Versicherungsnehmer oder Dritte verursacht werden
QuelleParkschadendeckung
Versicherungsschutz für Schäden am haltenden oder geparkten Fahrzeug durch unbekannte Fahrzeuge oder Vandalismus
QuelleDeckung von Naturereignissen
Deckung für Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen usw.
QuelleGlasbruchdeckung
Deckung für Glasbruch an Scheiben ohne Rücksicht auf die Schadenursache (fahrzeugartabhängig)
QuelleSelbstbehalt-Optionen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Kunden können zwischen eingeschränktem und allgemeinem Selbstbehalt wählen (z.B. EUR 175 und EUR 350)
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersBonus-Malus-System
Kasko-Prämie wird basierend auf Schadenverlauf und Bonus-Malus-Einstufung der Haftpflichtversicherung angepasst
QuelleSchadenerledigung
Schadenmeldung innerhalb einer Woche erforderlich; Versicherer erledigt Schadenerledigung rasch und unbürokratisch
QuelleRaiffeisen VerkehrsSoforthilfe
24/7 Pannenhilfe in ganz Europa und Mittelmeeranrainerstaaten; organisiert und übernimmt Kosten von Hilfeleistungen gebührenfrei
Quelle