Verifiziertes Angebot

Allianz

Allianz is a Kaskoversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 13.05.2026T&C from 2023-12-01Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Bei Wahl des Allianz Werkstatt-Service rechnet Allianz die Reparaturkosten direkt mit der Werkstätte ab. Im Schadenfall kann auch eine Barauszahlung (Ablöse) gewählt werden. Die direkte Verrechnung mit der Werkstätte ist eine Standardleistung des Werkstatt-Service.

Geographic scope

AT

Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Assoziierungsabkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; für Kfz-Assistance (Erweitert): Europa inkl. europ. Teil der Türkei und griech. Teil von Zypern, exkl. Weißrussland, Ukraine, Russland, Moldawien

Alleinstellungsmerkmale

  • Neuwertdeckung: Bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung werden 100 % des Kaufpreises erstattet – statt des abgeschriebenen Wiederbeschaffungswerts.
  • Deckung bei grober Fahrlässigkeit für alle Kasko-Risiken außer Diebstahl/Raub (bei dem jede grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist) und außer bei Alkohol-/Suchtgiftbeeinträchtigung des Lenkers – Allianz kürzt die Leistung für die meisten Risiken auch bei leichtfertigem Verhalten nicht.
  • Allianz Werkstatt-Service mit Hol- und Bring-Service, direkter Werkstattabrechnung, Ersatzfahrzeug und Außenreinigung – verbunden mit günstigeren Prämien und Selbstbehalten bei Nutzung des Partnerwerkstattnetzwerks mit rund 450 Werkstätten in Österreich.
  • Erweiterte Pannenhilfe (Kfz-Assistance Erweitert) ist standardmäßig in Paket MAX enthalten: Ersatzfahrzeug (bis 6 Tage), Übernachtungskosten (bis EUR 75 pro Person/Nacht, max. 3 Nächte), Rückreisekosten und E-Fahrzeug-spezifische Leistungen – ohne Aufpreis.
  • GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge inklusive: Bei Totalschaden wird unabhängig vom Erstzulassungsdatum der Auflösungswert aus dem Leasingvertrag erstattet, was die Differenz zwischen Versicherungsleistung und verbleibenden Leasingverpflichtungen abdeckt.

Leistungsgrenzen

Eigenschaden (selbstverschuldete Unfallschäden)

Gedeckt

Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug und seinen Teilen durch Unfälle (unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse). Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert, bei Teilschaden werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. Grobe Fahrlässigkeit ist mitgedeckt, ausgenommen bei Suchtgift- oder Alkoholbeeinträchtigung des Lenkers. Der vereinbarte Selbstbehalt laut Versicherungs-Urkunde wird abgezogen.

Quelle

Totalschadenentschädigung

Gedeckt

Bei Totalschaden (Fahrzeug zerstört, verloren und nicht binnen eines Monats zurückgestellt, oder voraussichtliche Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Für Neufahrzeuge (Erstzulassung weniger als 6 Monate vor Vertragsabschluss) wird innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bei Totalschaden oder Diebstahl 100 % des Kaufpreises erstattet, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Bei Leasingfahrzeugen wird der Auflösungswert aus dem Leasingvertrag ersetzt, wenn er den Wiederbeschaffungswert übersteigt.

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Teilschadenentschädigung

Gedeckt

Bei Teilschaden (jeder Schaden, der kein Totalschaden ist) werden die Wiederherstellungskosten erstattet. Diese umfassen Bergung und Transport zur nächsten geeigneten Kfz-Werkstätte, Reparaturkosten sowie notwendige Fracht- und Transportkosten für Ersatzteile. Ein Abzug neu für alt erfolgt bei Ersatzteilen und Lackierung, jedoch nicht bei Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Lastkraftwagen bis 1 Tonne Nutzlast. Der vereinbarte Selbstbehalt laut Versicherungs-Urkunde wird abgezogen.

Quelle

Diebstahl und Einbruchdiebstahl

Gedeckt

Deckt das versicherte Fahrzeug und seine Teile gegen Diebstahl, Raub und unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert, bei Teilschaden werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. Der vereinbarte Selbstbehalt wird abgezogen. Bei Einbruchdiebstahl werden Gegenstände des persönlichen und beruflichen Bedarfs ohne Selbstbehalt bis EUR 1.000 gedeckt; ausgenommen sind Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere, Mobiltelefone, Digitalkameras, Laptops, Tablets. Grobe Fahrlässigkeit ist bei Diebstahl NICHT gedeckt.

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Fahrzeugscheiben und sonstige Gläser

Gedeckt

Deckt Bruchschäden an sämtlichen Fahrzeuggläsern (inkl. Cellon) unabhängig von der Schadensursache. Grobe Fahrlässigkeit ist mitgedeckt, ausgenommen bei Suchtgift- oder Alkoholbeeinträchtigung. Bei Front-, Seiten-, Heckscheibe und Panoramaglasdach entfällt der Selbstbehalt bei Reparatur ohne Austausch. Der Windschild von Krafträdern ist ohne Selbstbehalt mitversichert. Bei Austausch wird der in der Versicherungs-Urkunde enthaltene Selbstbehalt abgezogen.

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Naturgewalten, Brand, Explosion, Schmorschäden

Gedeckt

Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch: Blitzschlag, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Dachlawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm (über 60 km/h) sowie durch diese Gewalten gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände. Auch Brand, Explosion und Schmorschäden sind gedeckt. Bei E- und Hybridfahrzeugen sind Antriebsbatterien, Ladekabel, tragbare Ladegeräte und eigene Wallboxen mitgedeckt, inkl. indirekter Blitzschlag bei angeschlossenen Batterien. Grobe Fahrlässigkeit mitgedeckt, ausgenommen Suchtgift-/Alkoholbeeinträchtigung. Reaktionen des Fahrers auf Naturgewalten sind ausgeschlossen.

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Vandalismus und Parkschaden

Gedeckt

Deckt Schäden durch mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sowie Kollisionen durch unbekannte Fahrzeuge am parkenden Fahrzeug. Grobe Fahrlässigkeit ist mitgedeckt, ausgenommen bei Suchtgift-/Alkoholbeeinträchtigung. Bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert, bei Teilschaden Wiederherstellungskosten. Der vereinbarte Selbstbehalt wird abgezogen. Hinweis: Vandalismus- und Parkschadenfälle wirken sich auf das Vollkasko Bonus-Malus-System aus (Prämie erhöht sich um 3 Stufen je Schadenfall).

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Kfz-Assistance (Erweitert)

Gedeckt

Paket MAX umfasst Kfz-Assistance (Erweitert): Pannendienst vor Ort (max. 1h), Abschleppung zur nächstgelegenen autorisierten Partner-Kfz-Werkstätte (max. 20 km) oder Wunschort bis 150 km, Ersatzfahrzeug (bis 6 Tage bei Schadens-/Vandalismus-/Diebstahlfall; bis 4 Tage/2× jährlich bei Panne/Falschbetankung/Aussperrung/Schlüsselverlust), Übernachtungskosten (max. 3 Nächte, bis EUR 75 pro Person und Nacht, wenn Fahrzeug mehr als 50 km vom Wohnort), Rückreisekosten, Reifenersatz, Treibstofflieferung, Rückholkosten, Transport sterblicher Überreste, Verschrottungskosten bis EUR 125, zusätzliche Informationsdienste. Mobiles Aufladen/Abschleppen E-Fahrzeug 2× jährlich. Assistance-Zentrale 24/7. Gilt nur für PKW/Kombi bis 9 Sitzplätze, Krafträder, Wohnmobile, LKW bis 3,5 t und gezogene Anhänger.

Quelle

Ersatzfahrzeug-Service

Gedeckt

Im Rahmen der Kfz-Assistance (Erweitert) in Paket MAX inkludiert. Bei nicht am selben Tag reparierbarem Fahrzeug: bei Schadenfall/Vandalismus/Diebstahl bis 6 Tage; bei Panne/Falschbetankung/Aussperrung/Schlüsselverlust bis 4 Tage, max. 2× pro Versicherungsjahr. Fahrzeugklasse: eine Klasse niedriger als das versicherte, max. Mittelklasse (z. B. VW Golf, Ford Focus, Seat Leon). Bei E-/Hybridfahrzeug wird E/Hybrid-Mietfahrzeug organisiert, sofern verfügbar. Zustellkosten bis 50 km Umkreis übernommen. Nicht bei Reifenpanne, Treibstoffmangel oder leerer E-Fahrzeugbatterie. Mietvertrag wird direkt mit Autovermieter abgeschlossen. Beim Allianz Werkstatt-Service für PKW/Kombi wird zusätzlich ein kostenloser Leihwagen (PKW-Kategorie) nach Verfügbarkeit für die Reparaturdauer bereitgestellt.

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Unfallversicherung (Lenker und Insassen)

Gedeckt

Paket MAX enthält sowohl Unfallversicherung (Lenker) als auch Unfallversicherung (Insassen). Gedeckt sind der berechtigte Lenker und alle Insassen (mit Einverständnis des Lenkers) bei Unfällen im ursächlichen Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung inkl. Ein-/Aussteigen. Leistungen: Todesfallleistung (Tod innerhalb eines Jahres nach Unfall infolge Unfallfolgen) und Invaliditätsleistung (entsprechend Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe, max. 100 % der Versicherungssumme). Versicherungssummen laut Versicherungs-Urkunde. Ausgeschlossen: unbefugter Gebrauch, Alkohol-/Suchtgiftbeeinträchtigung, Herzinfarkt/Schlaganfall, selbst zugefügte Verletzungen.

Quelle

Wichtige Bedingungen

driver_age_experience_limit

Keine ausdrückliche Mindestaltersgrenze oder Erfahrungsanforderung für die Kaskodeckung in den Versicherungsbedingungen. Der Lenker muss die kraftfahrrechtlich vorgeschriebene Berechtigung zum Lenken des Fahrzeugs besitzen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit kann Leistungsfreiheit eintreten.

repair_network_requirements

Beim Allianz Werkstatt-Service wählt die Allianz die qualifizierte Fachwerkstätte. Nimmt der Versicherungsnehmer eine nicht von Allianz gewählte Werkstätte in Anspruch, wird der erhöhte Selbstbehalt laut Versicherungs-Urkunde verrechnet. Der erhöhte Selbstbehalt entfällt, wenn das Fahrzeug nach einem Auslandsschadenfall nicht fahrfähig ist und im Ausland repariert werden muss. Ohne Werkstatt-Service ist vor Beginn der Wiederinstandsetzung die Zustimmung der Allianz einzuholen.

territorial_scope

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn (einschließlich aller Staaten, die das Assoziierungsabkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben). Für die Kfz-Assistance (Erweitert) gilt Europa inkl. europ. Teil der Türkei und griech. Teil von Zypern, exkl. Weißrussland, Ukraine, Russland und Moldawien. Bei Transport zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, sofern die Verladeorte im Geltungsbereich liegen.

anti_theft_requirements

Es werden keine spezifischen Anforderungen an Diebstahlsicherungen genannt. Grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen (im Gegensatz zu den meisten anderen Kasko-Risiken, bei denen grobe Fahrlässigkeit gedeckt ist). Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt werden, sind gedeckt.

claim_notification_deadline

Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer uns längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis den Versicherungsfall anzeigen und die Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens mitteilen. Bei Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch, Brand, Explosion, Tierkollision und Parkschadenfluchten ist unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten. Vor Beginn der Reparatur oder Verfügung über das beschädigte Fahrzeug ist die Zustimmung der Allianz einzuholen, soweit zumutbar.

deductible_rules

Der Selbstbehalt wird individuell vereinbart und ist in der Versicherungs-Urkunde ausgewiesen. Er gilt für alle Kaskodeckungen: Naturgewalten, Brand/Explosion/Schmorschäden, Tierschäden, Diebstahl/Einbruchdiebstahl, Fahrzeugscheiben, Vandalismus/Parkschaden, Eigenschaden sowie GAP/Neuwertdeckung. Ein erhöhter Selbstbehalt (ebenfalls laut Versicherungs-Urkunde) gilt bei Reparatur in einer nicht von Allianz gewählten Werkstätte beim Werkstatt-Service. Kein Selbstbehalt bei Einbruchdiebstahl von persönlichen/beruflichen Gegenständen bis EUR 1.000. Kein Selbstbehalt beim Windschild von Krafträdern. Kein Selbstbehalt bei Glasreparatur ohne Austausch. Vollkasko Bonus-Malus: Vandalismus/Parkschaden- und Eigenschadenfälle erhöhen die Prämienstufe um 3 Stufen; andere Kasko-Schäden haben keinen Einfluss auf die Prämienstufe.

Wo kaufen

Dokumente

Mein KFZ – Einfach erklärt (Dezember 2023)

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Mein KFZ – Einfach erklärt (Oktober 2023)

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IPID Mein KFZ Paket MAX

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IPID KFZ Kasko (02/2018)

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Policendetails

Eigenschadendeckung (selbstverschuldete Unfälle)

Vollkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Eigenverschulden in Unfällen entstehen, was die Hauptunterscheidung zur Teilkasko ist

100% Kaufpreiserstattung (24 Monate)

Wenn das Fahrzeug innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung ein Totalschaden ist oder gestohlen wird, werden 100% des Kaufpreises erstattet statt des Marktwerts

Deckung bei grober Fahrlässigkeit

Vollkaskoversicherung deckt Fahrzeugschäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden (grobfahrlässig verursachte Schäden am Fahrzeug), was in der Teilkasko normalerweise ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen bleiben auch bei dieser Deckung: grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl sowie grobe Fahrlässigkeit in Verbindung mit Alkohol-/Suchtgiftbeeinträchtigung.

Werkstätten-Netzwerk-Beschränkung (Allianz Werkstatt-Service)

Wenn Allianz Werkstatt-Service gewählt wird, müssen Reparaturen in von Allianz genehmigten Werkstätten durchgeführt werden, um erhöhte Selbstbehalte zu vermeiden

Vorabgenehmigung für Reparaturen erforderlich

Vor Beginn der Reparaturarbeiten für Schäden, die von der Vollkaskoversicherung gedeckt sind, muss die Genehmigung des Versicherers eingeholt werden

Selbstbehalt (Deductible) Anwendung

Für Vollkaskoversicherung wird der vereinbarte Selbstbehalt (in der Police angegeben) von jeder Leistungszahlung abgezogen

Garagenrisiko-Beschränkung bei Abmeldung

Wenn ein Fahrzeug abgemeldet oder Kennzeichentafeln hinterlegt werden, ist die Vollkaskoversicherung auf das Garagenrisiko beschränkt - Versicherungsschutz nur für Schäden in der Garage oder auf dem Parkplatz