Aus Quelldokumenten geprüft

VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft

VAV

VAV is a Kaskoversicherung for the Austria market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022Risikoträger: VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
Online-Abschluss

Direktzahlung

VAV bietet direkte Abrechnung, wenn Reparaturen über die Partnernetzwerke (z. B. MO'Drive, GOODONE Schadenmeister) durchgeführt werden; Reparaturen außerhalb dieser Netzwerke werden gegen Vorlage der Rechnungen nach vorheriger Zustimmung der VAV erstattet.

Geografischer Geltungsbereich

Europa im geographischen Sinn, einschließlich aller Staaten des Übereinkommens der Grünen Karte vom 30. Mai 2002

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben (u.a. Österreich, Deutschland, alle EU-Staaten, Schweiz, Norwegen, Island, Andorra usw.). Bei Transport des Fahrzeuges zu Wasser bleibt der Versicherungsschutz aufrecht, sofern der Verladeort innerhalb des Geltungsbereiches liegt.

Alleinstellungsmerkmale

  • Grobe Fahrlässigkeit ist in den Kasko-Selbstbehaltsvarianten automatisch ohne Zusatzprämie mitversichert, während andere Versicherer dies gesondert verrechnen.
  • Kostenlose Vorschadenbesichtigung bei jedem ÖAMTC-Stützpunkt für Fahrzeuge älter als 13 Monate, wodurch Streitigkeiten über Vorschäden vermieden werden.
  • Zugang zum VAV-Partnernetzwerk MO'Drive mit über 40 Standorten, darunter Tesla Approved Body Shops, mit direkter Abrechnung und reduziertem Selbstbehalt.
  • Die optionale Neuwertentschädigung erweitert die Totalschadenleistung bis zu 48 Monate nach Fahrzeugkauf auf den ursprünglichen Neuwert.
  • Bei Windschutzscheiben-Reparatur (statt Austausch) entfällt der Selbstbehalt, inklusive kostenloser Steinschlagreparatur über die Carglass-Partnerschaft.

Leistungsgrenzen

Fahrzeugschäden (Kasko)

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt Beschädigung, Zerstörung und Verlust des versicherten Fahrzeugs sowie seiner Teile/Zubehör. Die Vollkasko deckt zusätzlich zu den Teilkasko-Gefahren (Brand, Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Tierbisse, Schmorschäden usw.) auch Kollisionen (plötzliche, äußere, mechanische Einwirkung) und Vandalismus. Keine fixe Versicherungssumme; die Entschädigung richtet sich nach Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Totalschadenleistung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Bei Totalschaden (Zerstörung, nicht wiederaufgefundener Totaldiebstahl oder wirtschaftlicher Totalschaden, wenn Reparaturkosten zzgl. Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen) zahlt die VAV den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs im gleichen Zustand, abzüglich eines allfälligen Rest-/Wrackwerts. Bergungskosten werden bis EUR 2.000,00 pro Schadensfall ersetzt, davon EUR 200,00 für Abschleppkosten.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Teilschaden / Reparaturkosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt die VAV die Kosten der Wiederherstellung sowie die notwendigen Transportkosten für Ersatzteile und die Bergung/Verbringung zur nächsten geeigneten Werkstätte, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs durch betriebsfremde Personen; deckt auch Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die im Zuge eines Einbruchdiebstahls aus dem versperrten Fahrzeug entwendet wurden (bis EUR 1.000,00 pro Schadenfall, exkl. Bargeld und elektronische Geräte), sowie Ersatz gestohlener Dokumente/Schlüssel/Kennzeichen bis EUR 250,00 pro Schadenfall.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Bruchschäden an Glasteilen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Panorama-/Glasschiebedächern, Scheinwerfern, Heckleuchten, Nebelscheinwerfern und Außenspiegeln ohne Rücksicht auf die Ursache, inkl. zugehöriger Ein-/Umbaukosten. Bei Reparatur (ohne Austausch) der Windschutzscheibe entfällt der Selbstbehalt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Naturgewalten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen (auch Dachlawinen), Schneedruck, von Gebäuden herabfallende Eiszapfen, Hagel, wetterbedingte Überschwemmungen sowie Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), einschließlich Schäden durch auf das Fahrzeug geworfene Gegenstände infolge dieser Naturgewalten.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Vandalismus / mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Bedingt

Nur in Vollkasko (included), Teilkasko (optional)

Mut- oder böswillige Handlungen Dritter am Fahrzeug sind in der Vollkasko als Kernleistung (mit Selbstbehalt) inkludiert; in der Teilkasko ist diese Deckung laut Deckungsübersicht nur als optionaler Einschluss (mit Selbstbehalt) verfügbar.

Quelle

Bergungs- und Abschleppkosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Bergungskosten nach einem Versicherungsfall werden bis EUR 2.000,00 pro Schadensfall ersetzt, davon bis zu EUR 200,00 aus dem Titel Abschleppkosten; dieser Versicherungsschutz ist subsidiär zu einem allfällig anderweitig bestehenden Versicherungsschutz (z. B. eigene Pannenhilfe/ÖAMTC-Mitgliedschaft).

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Übernahme von Leihwagenkosten

200 €

Nur in Vollkasko, Teilkasko

Optionale Zusatzdeckung für Leihwagenkosten während der Reparatur nach einem Kaskoschadenfall, begrenzt auf EUR 40 pro Tag, max. EUR 200 insgesamt und max. 5 Tage pro Schadenfall.

Quelle

Fahrer-/Insassenunfallversicherung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die geprüften Kasko-Unterlagen (IPID, AKKB, Deckungsübersicht) enthalten keine Personen-/Unfallleistung für Lenker oder Insassen; die Kaskoversicherung deckt ausschließlich Schäden am Fahrzeug selbst, nicht Personenschäden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

In den geprüften Unterlagen ist kein spezifisches Mindestalter oder Fahrerfahrungslimit angeführt; der Lenker muss jedenfalls die für die Fahrzeugklasse vorgeschriebene gültige Lenkberechtigung besitzen, auch außerhalb öffentlicher Straßen.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Es besteht keine verpflichtende Werkstattbindung; der Versicherungsnehmer muss jedoch vor Beginn der Reparatur bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung der VAV einholen, soweit zumutbar. Die Nutzung des bevorzugten Partnernetzwerks der VAV (MO'Drive, inkl. Tesla Approved Body Shops, und GOODONE Schadenmeister) ermöglicht direkte Abrechnung und kann den Selbstbehalt reduzieren.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in Europa im geographischen Sinn sowie in allen Staaten, die das Übereinkommen der nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die geprüften Unterlagen enthalten keine verpflichtenden Vorgaben zu Diebstahlsicherungen als Deckungsvoraussetzung.

Frist zur Schadenmeldung

Schadenfälle sind der VAV grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab Kenntniserlangung, zu melden. Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Brand/Explosion, Wildkollisionen, Parkschäden und Vandalismus sind zusätzlich am Tag der Kenntniserlangung bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen; die Anzeigenbestätigung ist der Schadenmeldung beizufügen.

Selbstbeteiligungsregeln

Es gilt ein vereinbarter Selbstbehalt je Fahrzeug und je Schadenfall; dieser entfällt bei Reparatur (ohne Austausch) der Windschutzscheibe. Wird der im Tarif vorgesehene Nutzernachlass in Anspruch genommen und das Fahrzeug im Schadenfall nicht vom Versicherungsnehmer oder dessen Ehegatten/Lebensgefährten gelenkt, erhöht sich der vereinbarte Selbstbehalt um EUR 250,00 je Schadenfall.

Wo kaufen

Dokumente

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – KFZ-Kasko

IPID

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Allgemeine Bedingungen der VAV für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2022/A)

Versicherungsbedingungen

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Deckungsübersicht – Vollkasko/Teilkasko

Leistungsübersicht

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Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss – PKW/Kombi

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Teilkasko-Variante

VAV bietet sowohl Vollkasko als auch Teilkasko an, wobei die Teilkasko Naturereignisse und Diebstahl abdeckt, aber Kollisionsschäden ausschließt

Quelle

Schutz bei grober Fahrlässigkeit

VAV versichert automatisch Risiken der groben Fahrlässigkeit in den Kasko-Selbstbehaltsvarianten ohne Zusatzprämie

Quelle

Neuwertentschädigung

Optionale Zusatzdeckung für Neuwertentschädigung bei Totalschaden bis 48 Monate nach Kauf

Quelle

Übernahme von Leihwagenkosten

Optionale Deckung für Leihwagenkosten während Reparatur bis EUR 40 pro Tag, max. EUR 200 insgesamt, max. 5 Tage pro Schadenfall

Quelle

Selbstbehalt-Varianten

Kaskoversicherungen mit Selbstbehalten von EUR 290, EUR 350, EUR 500 oder EUR 900, mit eingeschränktem und generellem Selbstbehalt

Quelle

Vorschadenbesichtigung

Für Fahrzeuge älter als 13 Monate ohne vorherige gleichwertige Kaskoversicherung verlangt VAV eine kostenlose Vorschadenbesichtigung beim ÖAMTC

Quelle

GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge

Erhöhte Totalschadenleistung für Leasingfahrzeuge, die die Differenz zwischen Fahrzeugwert und Leasingauflösungswert abdeckt

Quelle

Schäden durch Tierbisse

Teilkasko deckt Schäden durch Tierbisse inklusive Folgeschäden bis EUR 3.000 pro Schadenfall

Quelle

Elektronische Geräte im Auto

Abdeckung für tragbare elektronische Geräte im Fahrzeug (Computer, iPods, MP3-Player, Mobiltelefone, Digitalkameras), max. EUR 750 pro Schadenfall

Quelle

Reparaturgenehmigung erforderlich

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsnehmer muss VAV-Genehmigung vor Reparatur oder Verfügung über beschädigtes Fahrzeug einholen, soweit zumutbar

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Bevorzugte Werkstatt-Netzwerk

VAV kooperiert mit MO'Drive-Netzwerk (40+ Standorte einschließlich Tesla Approved Body Shops) und GOODONE Schadenmeister; direkte Abrechnung und reduzierte Selbstbehalte

Quelle

Selbstbehalt-Verzicht bei Glasbruch

Windschutzscheiben-Reparatur (ohne Austausch) ohne Selbstbehalt; Seiten- und Heckscheiben können mit eingeschränktem Selbstbehalt ohne Selbstbehalt sein

Quelle

Schadenmeldung-Verpflichtungen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Bestimmte Schadenfälle müssen der Polizei gemeldet werden: Diebstahl, Raub, unbefugte Nutzung, Parkschaden, Brand, Explosion, Tierkollision, Vandalismus

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Regressrecht und Drittschadensersatz

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

VAV behält Regressrecht gegen Schadensverursacher; Versicherungsnehmer muss kooperieren und kann zur Abtretung von Ansprüchen verpflichtet sein

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

Bei Totalschaden zahlt VAV Wiederbeschaffungswert - Kosten für gleichwertiges Fahrzeug in gleicher Kondition zur Zeit des Schadens

Quelle

Quellen