Aus Quelldokumenten geprüft

Generali Versicherung AG

Generali

Generali is a Kaskoversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 25.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-01-01Risikoträger: Generali Versicherung AG

Direktzahlung

Die erste oder einmalige Prämie (inklusive Versicherungssteuer) ist gegen Aushändigung der Polizze zu zahlen; Folgeprämien sind zum vereinbarten Hauptfälligkeitstermin bzw. bei vereinbarter Teilzahlung zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich) zu entrichten. Der Versicherungsschutz wird grundsätzlich erst mit Zahlung der ersten Prämie wirksam.

Geografischer Geltungsbereich

Europa (im geographischen Sinn)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben (Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern).

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Kasko-Prämieneinstufung wird einmalig bei Vertragsbeginn anhand der Haftpflicht-Bonus/Malus-Stufe festgelegt und ändert sich während der Vertragslaufzeit auch nach einem Schadenfall nicht.
  • Die optionale Neuwertklausel ersetzt die übliche Zeitwertentschädigung durch den ursprünglichen Kaufpreis nach fallender Staffel für bis zu 48 Monate bei nahezu neuen Fahrzeugen.
  • Das Elektroplus-Paket bietet EV-spezifischen Schutz, der andernorts selten inkludiert ist, u. a. Diebstahl des Ladekabels, indirekten Blitzschlag und Reparaturkosten nach Cyberangriffen auf die Fahrzeugsoftware.
  • Das Kaskoplus-Paket ergänzt ohne zusätzliche Selbstbeteiligung Alltagsdeckungen wie Diebstahl persönlicher Gegenstände, Schlüsselersatz und Tierbisse im Fahrzeuginneren.
  • Der Mietwagen-Vorteil überträgt die eigene, niedrige Selbstbeteiligung auch auf nach einem Schadenfall genutzte Miet- oder Car-Sharing-Fahrzeuge – eine Leistung, die in einfachen Vollkasko-Policen nicht Standard ist.

Leistungsgrenzen

Eigenschaden- und Unfalldeckung

100 % der Versicherungssumme

Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis), mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen sowie die Beschädigung des geparkten Fahrzeugs durch ein unbekanntes Fahrzeug, zusätzlich zu den Teilkasko-Gefahren. Es gilt eine vereinbarte Selbstbeteiligung; in der Standard-Vollkasko sind viele Gefahren ohne SB versichert, bei der Variante 'Vollkasko mit durchgehender Selbstbeteiligung' gilt die SB für alle Gefahren.

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Totalschadenleistung

100 % der Versicherungssumme

Bei Totalschaden (Zerstörung, Diebstahl ohne Wiederauffinden binnen zwei Monaten, oder wenn Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen) zahlt die Generali den Wiederbeschaffungswert abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei vereinbarter Neuwertklausel (Fahrzeuge bei Vertragsabschluss nicht älter als 6 Monate) wird während der ersten 48 Monate ab Erstzulassung anstelle des Wiederbeschaffungswertes der Kaufpreis nach fallender Prozentstaffel (100 % bis 12 Monate, 85 % bis 18, 80 % bis 24, 70 % bis 36, 60 % bis 48 Monate) herangezogen.

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Teilschadenleistung / Reparaturkosten

100 % der Versicherungssumme

Bei Teilschaden ersetzt die Generali Reparaturkosten, notwendige Transportkosten der Ersatzteile sowie Berge- und Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Werkstätte, abzüglich eines Abzugs 'neu für alt' bei Bereifung, Batterie und Lackierung während der ersten drei Jahre (bei Pkw/Kombi/Lkw bis 1,5t Nutzlast entfällt der Abzug gänzlich); bei Antriebsakkumulatoren von Elektro-/Hybridfahrzeugen wird pro Betriebsjahr ein Abzug von 10 % vorgenommen.

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Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

100 % der Versicherungssumme

Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs durch betriebsfremde Personen ist in der Standard-Vollkasko ohne Selbstbeteiligung versichert, in der Variante 'Vollkasko mit durchgehender Selbstbeteiligung' mit der vereinbarten SB (€375–€2.000). Rückholkosten nach Wiederauffinden werden bis 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer SB vergütet.

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Scheibenbruch

Gedeckt

Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie Glasdächern (bei Pkw, Kombi und Lkw bis 1,5t Nutzlast) sind ohne Rücksicht auf die Schadenursache versichert, mit einer fixen Selbstbeteiligung von €375, wahlweise reduzierbar um €150 bzw. Entfall der SB bei Reparatur statt Austausch (z. B. NOVUS-Methode). Davon getrennt deckt das optionale Zusatzmodul 'Kleinglasschutz' Bruchschäden an Scheinwerfer-, Blinker- und Spiegelgläsern ohne Selbstbeteiligung.

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Naturgewalten

100 % der Versicherungssumme

Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser und Sturm (über 60 km/h) sowie Dachlawinenschäden sind mit einer fixen Selbstbeteiligung von €375 (bzw. der gewählten Stufe bis €2.000 in der Variante mit durchgehender SB) versichert; die SB kann gegen Prämienzuschlag wahlweise entfallen.

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Vandalismus und Parkschaden

100 % der Versicherungssumme

Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) sowie die Beschädigung des geparkten Fahrzeugs durch Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug sind mit einer wählbaren Selbstbeteiligung von €375–€2.000 versichert. Zusätzlich ist eine eigene 'Parkschadenkasko'-Variante verfügbar, die nur diese Gefahren zuzüglich der Teilkasko-Gefahren abdeckt.

Quelle

Pannenhilfe

Ausgeschlossen

Pannenhilfe ist nicht Bestandteil der Vollkasko selbst; sie wird über das eigenständige Assistanceprodukt Tip&Tat KfzAktiv Plus bereitgestellt.

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Ersatzfahrzeug

Ausgeschlossen

Die AKKB 2025 schließen Nutzungsausfall und Kosten eines Ersatzwagens aus der Vollkasko-Leistung ausdrücklich aus (Art. 5.2.3). Der Zusatzbaustein 'Mietwagen-Vorteil' überträgt lediglich die eigene Selbstbeteiligungshöhe auf ein selbst angemietetes Fahrzeug nach einem Schadenfall und stellt selbst kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

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Fahrer-/Insassenunfallschutz

Ausgeschlossen

Der Unfallschutz für Insassen ist nicht Bestandteil der Vollkasko; er wird separat als Insassenschutz angeboten.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die AKKB 2025 enthalten keine ausdrückliche Mindestalters- oder Fahrpraxis-Anforderung; das Fahrzeug darf jedoch nur von einer Person mit der nach österreichischem Kraftfahrrecht erforderlichen Lenkberechtigung gelenkt werden, andernfalls entfällt der Versicherungsschutz.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Es besteht kein verpflichtendes Werkstättennetz. Vor Beginn der Reparatur bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug muss der Versicherungsnehmer der Generali, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Besichtigung geben und deren Zustimmung einholen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben (Grüne-Karte-Staaten).

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die AKKB 2025 schreiben keine bestimmten Diebstahlsicherungen (z. B. Alarmanlage, Wegfahrsperre) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor; es gelten die allgemeinen Obliegenheiten zur sicheren und rechtmäßigen Verwendung des Fahrzeugs.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss der Generali den Versicherungsfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhalts längstens innerhalb einer Woche mitteilen; dieselbe Frist gilt für die Mitteilung der Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens.

Selbstbeteiligungsregeln

Für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in vereinbarter Höhe. Bei Glasbruch beträgt die fixe SB €375 (entfällt bei Reparatur statt Austausch). Bei Unfall, Naturgewalten, Vandalismus und Parkschäden beträgt die Basis-SB €500, wählbar zwischen €375 und €2.000; die SB kann gegen Prämienzuschlag wahlweise beim Naturgewalten-Risiko entfallen oder beim Unfallrisiko in den Vollkaskovarianten verdoppelt werden. Viele andere Gefahren (Brand, Diebstahl, Wildunfall, Kabelschäden) sind in der Standard-Vollkasko ohne SB versichert, während bei der Variante 'Vollkasko mit durchgehender Selbstbeteiligung' die SB für alle versicherten Gefahren gilt.

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung 2025 (AKKB 2025)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

KFZ Versicherung Generali Kasko – Produktblatt (03.2025)

Leistungsübersicht

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Generali Österreich Vollkasko-Produktseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Selbstverschuldete Schäden

Vollkasko deckt Schäden durch selbstverschuldete Unfälle ab, im Gegensatz zu Teilkasko

Quelle

Vandalismus und Parkschäden

Vollkasko umfasst Deckung für Vandalismus und Parkschäden durch unbekannte Dritte

Quelle

Elektrofahrzeug-Schutzpaket

Spezielle Deckungserweiterung für Elektro- und Hybridfahrzeuge einschließlich Diebstahl von Ladekabeln und indirektem Blitzschlagschaden

Quelle

Neuwertersatz

Für Fahrzeuge nicht älter als 48 Monate ab Erstzulassung wird der Kaufpreis (nicht der Wiederbeschaffungswert) zur Schadensberechnung herangezogen

Quelle

Reparaturgenehmigung erforderlich

Vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug hat der Versicherungsnehmer der Generali, soweit ihm dies billigerweise zumutbar ist, die Besichtigung des Fahrzeugs bzw. Schadensfeststellung zu ermöglichen und deren Zustimmung einzuholen.

Quelle

Selbstbehalt Optionen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Verfügbare Selbstbehaltsstufen: €325, €400, €500, €700, €1.000 oder €2.000; mit eingeschränktem oder allgemeinem Selbstbehalt wählbar

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Kaskoplus-Paket

Premium-Zusatzpaket mit: Verlust von persönlichen Gegenständen (€1.000), Führerscheinneuausstellung, Emblem-/Antennenschaden, Autoschlüsselverlust, Gebäudeteile-Kollision, Tierkollision (fahrendes Fahrzeug), Haustierbisse (€1.000), Car-Sharing-Vorteil

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Fahrzeugklassen-Umfang

Der beschriebene Vollkasko-/Teilkasko-/Parkschadenkasko-Tarif gilt für Pkw, Kombi, Wohnmobile bis 3,5t Gesamtgewicht und Lkw bis 1,5t Nutzlast.

Quelle

Sonderausstattung und Zubehör

Benannte Sonderausstattung, Zubehör und technische Ausrüstung sind bis €2.000 prämienfrei mitversichert (im Sicherheitspaket bis €5.000); der diesen Betrag übersteigende Wert wird dem Listenpreis hinzugerechnet. Unbenannte Sonderausstattung kann pauschal bis €10.000 gegen Fixprämie versichert werden.

Quelle

Schutz bei fahrlässigem Verhalten

Optionaler Zusatzbaustein, nur in Verbindung mit einer Vollkaskovariante wählbar, der Schäden am in Bewegung befindlichen Fahrzeug durch gezogenen Anhänger, Gepäckträger oder darauf befördertes Gut deckt und auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens leistet (ausgenommen Diebstahl/Raub/unbefugter Gebrauch, Alkoholisierung oder Fahren ohne Führerschein).

Quelle

Mietwagen-Vorteil

Optionaler Zusatzbaustein, nur in Verbindung mit einer Vollkaskovariante wählbar. Nach einem Schadenfall mit einem vom Versicherungsnehmer angemieteten Fahrzeug (Pkw/Kombi-Mietwagen max. 4 Wochen bzw. Car-Sharing-Fahrzeug max. 24 Stunden) gilt die Selbstbeteiligungshöhe des eigenen vollkaskoversicherten Fahrzeugs auch für das Mietfahrzeug; ein Differenzbetrag wird ersetzt.

Quelle

Vorschadenbesichtigung erforderlich

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Für Gebrauchtwagen ist eine Vorschadenbesichtigung erforderlich, bevor der Kaskoversicherungsschutz beginnen kann

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schadenmeldefrist

Schäden und Schadenmeldung, einschließlich Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren, müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden

Quelle

Polizeianzeige für bestimmte Schadenarten

Bei Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch, Brand, Explosion, Vandalismus oder Wildschäden muss unverzüglich die Polizei verständigt werden

Quelle

Kasko-Bonussystem

Kasko-Prämieneinstufung wird durch Haftpflicht-Bonusstufe des Versicherungsnehmers bei Abschluss bestimmt, erlaubt bis zu 50% Rabatt

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Fahrzeugalter-Beschränkungen

Deckung für neue und Gebrauchtwagen; spezifische Bedingungen gelten je nach Zulassungsdatum

Quelle

Quellen