Carinthian State Insurance, Mutual Association (Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit)
KLV
KLV is a Kaskoversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Die Prämie wird je nach vertraglicher Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich im Voraus bezahlt, zB mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung.
Geografischer Geltungsbereich
Österreich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des EWR und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Alleinstellungsmerkmale
- Das Spezialpaket E-Mobilität deckt Schäden am Akku (Antriebsbatterie), indirekten Blitzschlag während des Ladevorgangs, Cyber-/Hackerangriffe, Schäden durch Bedienfehler des Ladegerätes sowie den Diebstahl des Ladekabels ab.
- In KLV-zertifizierten Partnerwerkstätten übernimmt die Werkstätte selbst bis zu EUR 150 des vereinbarten Selbstbehaltes ab einer Schadenhöhe von EUR 650 und stellt – soweit verfügbar – ein kostenloses Ersatzfahrzeug bereit.
- Langjährige regionale Kooperationen ermöglichen eine besonders schnelle Abwicklung von Hagelschäden über den 'Dellendrücker'-Service.
- Der Selbstbehalt ist frei wählbar und bereits ab EUR 390 erhältlich.
Leistungsgrenzen
Eigenschäden am Fahrzeug
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Versicherer ersetzt bei Teilschaden die Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zum Zeitpunkt des Schadenfalles; ein fixer Höchstbetrag ist nicht genannt, die Leistung richtet sich nach dem tatsächlichen Wert und nicht nach einer festen Versicherungssumme.
Totalschaden
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört wurde, in Verlust geraten und nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung wieder zur Stelle gebracht wird, oder wenn die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen; der Versicherer leistet den Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte hätte aufwenden müssen.
Teilschaden / Reparaturkosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Übernommen werden die Kosten der vorgenommenen Reparatur sowie die notwendigen einfachen Fracht- und Transportkosten der Ersatzteile sowie die notwendigen Bergungs- und Verbringungskosten des Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte; von Ersatzteilen und Lackierung wird ein Abzug 'neu für alt' vorgenommen, bis zum Ablauf des dritten Jahres ab Erstzulassung jedoch nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung.
Diebstahl und Raub
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; ein Selbstbehalt kommt zur Anwendung. Wird das Fahrzeug später aufgefunden, werden tatsächliche Rückholkosten bis zu 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes vergütet; nicht binnen eines Monats nach Schadenanzeige wieder zur Stelle gebrachte Gegenstände werden Eigentum des Versicherers.
Glasbruchschäden
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Panoramadächern und Glasschiebedächern sind ohne Rücksicht auf die Schadenursache mitversichert, für Pkw, Kombi, Kleinbusse, Wohnmobile bis 3,5 t und Lkw bis 1 t Nutzlast laut Bedingungen/IPID (die Marketingbroschüre nennt für diese Fahrzeuggruppe 1,5 t Nutzlast). Eine Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Scheibe repariert statt ausgetauscht wird; Kosten für Plaketten, Vignetten o.Ä. sind ausgeschlossen.
Naturgewalten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) einschließlich dadurch geworfener Gegenstände; bei der Klausel 'teilweise Selbstbehalt' entfällt der Selbstbehalt für diese Ereignisse, bei 'genereller Selbstbehalt' kommt der vereinbarte Selbstbehalt zur Anwendung. Dies unterscheidet sich von der separaten Wild- und KatastrophenKaskoversicherung, die die Entschädigung auf EUR 13.000 bei EUR 250 Selbstbehalt begrenzt.
Vandalismus
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Böswillige oder mutwillige Handlungen betriebsfremder Personen sind in der Vollkasko standardmäßig mitversichert (in der Teilkasko optional zubuchbar); der vereinbarte Selbstbehalt kommt sowohl bei 'teilweisem' als auch bei 'generellem' Selbstbehalt zur Anwendung.
Pannenhilfe
Optional
Pannen- und Unfallhilfe (Abschleppung, Bergung, Mietwagen, Fahrzeugtransport, Übernachtung, Ersatzteilversand, Reifenpannen-Kostenersatz u.a.) ist nicht Bestandteil der Kaskodeckung selbst, sondern wird über das separat abzuschließende Produkt 'KLV SofortHelfer Kfz' angeboten, das zusätzlich zur Kaskoversicherung erworben werden kann und monatlich kündbar ist.
Ersatzfahrzeug
Bedingt
Bei Reparatur in einer KLV-zertifizierten Partnerwerkstätte wird – soweit verfügbar – kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt; außerhalb des Partnernetzwerkes besteht kein garantierter Anspruch.
Fahrer-/Insassenunfallschutz
Optional
Der Unfallschutz für Lenker und Insassen (Unfalltod, dauernde Invalidität, Taggeld, Heilkosten) ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern wird als separates Produkt 'Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung' mit eigenem Informationsblatt und eigenen Bedingungen angeboten.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
In den verfügbaren Unterlagen ist kein spezifisches Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis für den Lenker genannt; Voraussetzung ist, dass der Lenker über die kraftfahrrechtlich vorgeschriebene Lenkerberechtigung verfügt, auch außerhalb öffentlicher Straßen.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Der Versicherungsnehmer muss vor Beginn der Reparaturarbeiten die Zustimmung des Versicherers einholen. Die Nutzung einer KLV-zertifizierten Partnerwerkstätte ist nicht verpflichtend, bringt aber Vorteile: Ab einem Kasko-Schaden von EUR 650 übernimmt die Werkstatt bis zu EUR 150 des vereinbarten Selbstbehaltes, zudem wird – soweit verfügbar – ein kostenloses Ersatzfahrzeug bereitgestellt.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geographischen Sinn, jedenfalls für jene Staaten, die das Übereinkommen von 2002 zwischen den nationalen Versicherungsbüros des EWR und assoziierten Staaten unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Diebstahlschutz-Anforderungen
In den verfügbaren Quellen ist keine spezifische Diebstahlsicherung oder Alarmanlage vorgeschrieben; die Mitversicherung von Gegenständen setzt allgemein voraus, dass das Fahrzeug versperrt gehalten wird.
Frist zur Schadenmeldung
Schäden sind der Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu melden. Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Brand, Explosion, Wildunfälle und Vandalismus sind zusätzlich unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Selbstbeteiligungsregeln
Der Selbstbehalt ist ab EUR 390 frei wählbar und gilt für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall gemäß vereinbartem Betrag. In KLV-zertifizierten Partnerwerkstätten übernimmt die Werkstätte ab einer Schadenhöhe von EUR 650 bis zu EUR 150 des vereinbarten Selbstbehaltes. Bei 'teilweisem Selbstbehalt' gilt dieser vorwiegend für selbstverschuldete Unfall- und Vandalismusschäden, bei 'generellem Selbstbehalt' für alle versicherten Ereignisse einschließlich Naturgewalten.
Policendetails
Eigenverschuldete Unfallschäden
Deckung für Fahrzeugschäden aus Unfällen, die der Fahrer selbst verschuldet hat
QuelleGlassbruchdeckung
Abdeckung von Bruchschäden an Scheiben und Kleingläsern ohne Rücksicht auf Schadensursache
QuelleNaturereignisse-Deckung
Deckung für Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm
QuelleDiebstahl persönlicher Gegenstände
Abdeckung für Verlust von Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl bis EUR 1.500
QuelleReduzierter Selbstbehalt in Partnerwerkstätten
In KLV-zertifizierten Partnerwerkstätten übernimmt die Versicherung bis zu EUR 150 des vereinbarten Selbstbehaltes (ab EUR 650 Schadenhöhe)
QuelleKostenloses Leihfahrzeug in Partnerwerkstätten
Kostenloses Ersatzfahrzeug während Reparatur in KLV-zertifizierten Partnerwerkstätten (soweit verfügbar)
QuelleReparaturfreigabe erforderlich
Versicherungsnehmer muss vor Reparaturbeginn die Genehmigung der Versicherung einholen
QuelleSelbstbehalt-Optionen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
KLV bietet sowohl eingeschränkten als auch generellen Selbstbehalt zu EUR 275, EUR 500 oder EUR 1.000
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersSchadenmeldungsfrist
Versicherungsnehmer muss Schäden innerhalb einer Woche melden; bestimmte Ereignisse erfordern sofortige Polizeianzeige
QuelleGeografischer Geltungsbereich
Versicherungsschutz gilt für Ereignisse in Europa (geografischer Sinn); kann vertraglich erweitert werden
Quelle