Aus Quelldokumenten geprüft

Carinthian State Insurance, Mutual Association (Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit)

KLV

KLV is a Kaskoversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2010-04-01Risikoträger: Kärntner Landesversicherung

Direktzahlung

Die Prämie wird je nach vertraglicher Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich im Voraus bezahlt, zB mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung.

Geografischer Geltungsbereich

Österreich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des EWR und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Alleinstellungsmerkmale

  • Das Spezialpaket E-Mobilität deckt Schäden am Akku (Antriebsbatterie), indirekten Blitzschlag während des Ladevorgangs, Cyber-/Hackerangriffe, Schäden durch Bedienfehler des Ladegerätes sowie den Diebstahl des Ladekabels ab.
  • In KLV-zertifizierten Partnerwerkstätten übernimmt die Werkstätte selbst bis zu EUR 150 des vereinbarten Selbstbehaltes ab einer Schadenhöhe von EUR 650 und stellt – soweit verfügbar – ein kostenloses Ersatzfahrzeug bereit.
  • Langjährige regionale Kooperationen ermöglichen eine besonders schnelle Abwicklung von Hagelschäden über den 'Dellendrücker'-Service.
  • Der Selbstbehalt ist frei wählbar und bereits ab EUR 390 erhältlich.

Leistungsgrenzen

Eigenschäden am Fahrzeug

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Der Versicherer ersetzt bei Teilschaden die Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zum Zeitpunkt des Schadenfalles; ein fixer Höchstbetrag ist nicht genannt, die Leistung richtet sich nach dem tatsächlichen Wert und nicht nach einer festen Versicherungssumme.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Totalschaden

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört wurde, in Verlust geraten und nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung wieder zur Stelle gebracht wird, oder wenn die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen; der Versicherer leistet den Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte hätte aufwenden müssen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Teilschaden / Reparaturkosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Übernommen werden die Kosten der vorgenommenen Reparatur sowie die notwendigen einfachen Fracht- und Transportkosten der Ersatzteile sowie die notwendigen Bergungs- und Verbringungskosten des Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte; von Ersatzteilen und Lackierung wird ein Abzug 'neu für alt' vorgenommen, bis zum Ablauf des dritten Jahres ab Erstzulassung jedoch nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Diebstahl und Raub

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; ein Selbstbehalt kommt zur Anwendung. Wird das Fahrzeug später aufgefunden, werden tatsächliche Rückholkosten bis zu 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes vergütet; nicht binnen eines Monats nach Schadenanzeige wieder zur Stelle gebrachte Gegenstände werden Eigentum des Versicherers.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Glasbruchschäden

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Panoramadächern und Glasschiebedächern sind ohne Rücksicht auf die Schadenursache mitversichert, für Pkw, Kombi, Kleinbusse, Wohnmobile bis 3,5 t und Lkw bis 1 t Nutzlast laut Bedingungen/IPID (die Marketingbroschüre nennt für diese Fahrzeuggruppe 1,5 t Nutzlast). Eine Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Scheibe repariert statt ausgetauscht wird; Kosten für Plaketten, Vignetten o.Ä. sind ausgeschlossen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Naturgewalten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) einschließlich dadurch geworfener Gegenstände; bei der Klausel 'teilweise Selbstbehalt' entfällt der Selbstbehalt für diese Ereignisse, bei 'genereller Selbstbehalt' kommt der vereinbarte Selbstbehalt zur Anwendung. Dies unterscheidet sich von der separaten Wild- und KatastrophenKaskoversicherung, die die Entschädigung auf EUR 13.000 bei EUR 250 Selbstbehalt begrenzt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Vandalismus

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Böswillige oder mutwillige Handlungen betriebsfremder Personen sind in der Vollkasko standardmäßig mitversichert (in der Teilkasko optional zubuchbar); der vereinbarte Selbstbehalt kommt sowohl bei 'teilweisem' als auch bei 'generellem' Selbstbehalt zur Anwendung.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Pannenhilfe

Optional

Pannen- und Unfallhilfe (Abschleppung, Bergung, Mietwagen, Fahrzeugtransport, Übernachtung, Ersatzteilversand, Reifenpannen-Kostenersatz u.a.) ist nicht Bestandteil der Kaskodeckung selbst, sondern wird über das separat abzuschließende Produkt 'KLV SofortHelfer Kfz' angeboten, das zusätzlich zur Kaskoversicherung erworben werden kann und monatlich kündbar ist.

Quelle

Ersatzfahrzeug

Bedingt

Bei Reparatur in einer KLV-zertifizierten Partnerwerkstätte wird – soweit verfügbar – kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt; außerhalb des Partnernetzwerkes besteht kein garantierter Anspruch.

Quelle

Fahrer-/Insassenunfallschutz

Optional

Der Unfallschutz für Lenker und Insassen (Unfalltod, dauernde Invalidität, Taggeld, Heilkosten) ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern wird als separates Produkt 'Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung' mit eigenem Informationsblatt und eigenen Bedingungen angeboten.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

In den verfügbaren Unterlagen ist kein spezifisches Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis für den Lenker genannt; Voraussetzung ist, dass der Lenker über die kraftfahrrechtlich vorgeschriebene Lenkerberechtigung verfügt, auch außerhalb öffentlicher Straßen.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Der Versicherungsnehmer muss vor Beginn der Reparaturarbeiten die Zustimmung des Versicherers einholen. Die Nutzung einer KLV-zertifizierten Partnerwerkstätte ist nicht verpflichtend, bringt aber Vorteile: Ab einem Kasko-Schaden von EUR 650 übernimmt die Werkstatt bis zu EUR 150 des vereinbarten Selbstbehaltes, zudem wird – soweit verfügbar – ein kostenloses Ersatzfahrzeug bereitgestellt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geographischen Sinn, jedenfalls für jene Staaten, die das Übereinkommen von 2002 zwischen den nationalen Versicherungsbüros des EWR und assoziierten Staaten unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Diebstahlschutz-Anforderungen

In den verfügbaren Quellen ist keine spezifische Diebstahlsicherung oder Alarmanlage vorgeschrieben; die Mitversicherung von Gegenständen setzt allgemein voraus, dass das Fahrzeug versperrt gehalten wird.

Frist zur Schadenmeldung

Schäden sind der Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu melden. Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Brand, Explosion, Wildunfälle und Vandalismus sind zusätzlich unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Der Selbstbehalt ist ab EUR 390 frei wählbar und gilt für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall gemäß vereinbartem Betrag. In KLV-zertifizierten Partnerwerkstätten übernimmt die Werkstätte ab einer Schadenhöhe von EUR 650 bis zu EUR 150 des vereinbarten Selbstbehaltes. Bei 'teilweisem Selbstbehalt' gilt dieser vorwiegend für selbstverschuldete Unfall- und Vandalismusschäden, bei 'generellem Selbstbehalt' für alle versicherten Ereignisse einschließlich Naturgewalten.

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2010)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Kfz-Kaskoversicherung

IPID

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Kfz-Vollkasko-Versicherung Produktseite und Deckungsübersicht

Leistungsübersicht

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Policendetails

Eigenverschuldete Unfallschäden

Deckung für Fahrzeugschäden aus Unfällen, die der Fahrer selbst verschuldet hat

Quelle

Vandalismusschutz

Deckung für böswillige oder mutwillige Beschädigungen durch fremde Personen

Quelle

Glassbruchdeckung

Abdeckung von Bruchschäden an Scheiben und Kleingläsern ohne Rücksicht auf Schadensursache

Quelle

Naturereignisse-Deckung

Deckung für Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm

Quelle

Parkschadendeckung

Deckung für Kollision mit unbekanntem Fahrzeug beim geparkten Fahrzeug

Quelle

Diebstahl persönlicher Gegenstände

Abdeckung für Verlust von Gegenständen des persönlichen Bedarfs durch Einbruchdiebstahl bis EUR 1.500

Quelle

Reduzierter Selbstbehalt in Partnerwerkstätten

In KLV-zertifizierten Partnerwerkstätten übernimmt die Versicherung bis zu EUR 150 des vereinbarten Selbstbehaltes (ab EUR 650 Schadenhöhe)

Quelle

Kostenloses Leihfahrzeug in Partnerwerkstätten

Kostenloses Ersatzfahrzeug während Reparatur in KLV-zertifizierten Partnerwerkstätten (soweit verfügbar)

Quelle

Reparaturfreigabe erforderlich

Versicherungsnehmer muss vor Reparaturbeginn die Genehmigung der Versicherung einholen

Quelle

Selbstbehalt-Optionen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

KLV bietet sowohl eingeschränkten als auch generellen Selbstbehalt zu EUR 275, EUR 500 oder EUR 1.000

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schadenmeldungsfrist

Versicherungsnehmer muss Schäden innerhalb einer Woche melden; bestimmte Ereignisse erfordern sofortige Polizeianzeige

Quelle

Geografischer Geltungsbereich

Versicherungsschutz gilt für Ereignisse in Europa (geografischer Sinn); kann vertraglich erweitert werden

Quelle

Quellen