Aus Quelldokumenten geprüft

Austrian Civil Servants' Insurance (ÖBV), Mutual Insurance Association

Wiener Städtische

Wiener Städtische is a Kaskoversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EURisikoträger: Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Wiener Städtische übernimmt als erster österreichischer Versicherer für ihre Kundinnen und Kunden die direkte Abwicklung im Schadensfall.

Geografischer Geltungsbereich

Europa (im geografischen Sinn)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Alleinstellungsmerkmale

  • Erster österreichischer Versicherer, der die direkte Schadensabwicklung für Kundinnen und Kunden übernimmt, statt auf den Schädiger zu verweisen.
  • Optionale Kaufpreisersatzdeckung im Vollkaskotarif, die bei Totalschaden von Fahrzeugen bis 4 Jahre statt nur des Zeitwerts den ursprünglichen Kaufpreis ersetzt.
  • Die GAP-Deckung schließt bei Totalschaden eines Leasingfahrzeugs die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und aushaftendem Leasingrestwert.
  • Rund-um-die-Uhr-Schadenservice-Hotline für Kasko- und Haftpflichtschäden sowie Assistance-Anfragen.
  • Selbstbehaltsreduktion österreichweit durch ein großes Netzwerk an Kooperationswerkstätten verfügbar.

Leistungsgrenzen

Eigenschaden (Unfall/selbstverschuldeter Unfall)

Gedeckt

Nur in Vollkasko

Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis), einschließlich selbstverschuldeter Kollisionen. Nur in der Vollkasko-Variante enthalten; bei Teilkasko, Parkschadenkasko und Eingeschränkter Teilkasko ausgeschlossen.

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Totalschadenregulierung

Gedeckt

Übersteigen die Reparaturkosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert, ersetzt der Versicherer den aktuellen Wert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts (Totalschaden); gilt für Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko und Eingeschränkte Teilkasko jeweils im Rahmen der dort versicherten Gefahren.

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Teilschaden / Reparaturkostendeckung

Gedeckt

Liegt kein Totalschaden vor, übernimmt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung sowie die notwendigen Transport- und Bergungskosten bis zur nächsten geeigneten Werkstätte, jeweils für die von der Variante (Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko, Eingeschränkte Teilkasko) gedeckten Gefahren.

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Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

Gedeckt

Nur in Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko

Deckt Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; enthalten bei Vollkasko, Teilkasko und Parkschadenkasko; bei der Eingeschränkten Teilkasko ausdrücklich nicht versichert.

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Glasbruch

Gedeckt

Nur in Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko

Deckt den Bruch von Front-, Seiten- und Heckscheiben sowie Panoramaglasdach ohne Rücksicht auf die Schadensursache; enthalten bei Vollkasko, Teilkasko und Parkschadenkasko; bei Eingeschränkter Teilkasko ausgeschlossen.

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Naturgewalten (Brand, Blitzschlag, Sturm, Hochwasser etc.)

Gedeckt

Deckt Schäden durch Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) sowie Brand/Explosion und Tierkollisions-/Tierverbissschäden; enthalten in allen vier Varianten (Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenkasko, Eingeschränkte Teilkasko).

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Parkschäden und Vandalismus

Gedeckt

Nur in Vollkasko, Parkschadenkasko

Deckt mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) sowie Parkschäden durch ein unbekanntes Fahrzeug; enthalten bei Vollkasko und Parkschadenkasko; bei Teilkasko und Eingeschränkter Teilkasko ausdrücklich ausgeschlossen.

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Pannenhilfe

Keine Grenze angegeben

In den vorliegenden Kasko-Quellen nicht als eigener Bestandteil geregelt; Pannenhilfe wird an anderer Stelle mit der Kfz-Haftpflicht-Versicherungssumme verknüpft, nicht mit diesem Kasko-Produkt.

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Ersatzwagenkosten

Ausgeschlossen

Die allgemeinen Kaskobedingungen legen ausdrücklich fest, dass der Versicherer die Kosten eines Ersatzwagens bei Eigenschaden- oder Teilschadenfällen nicht ersetzt.

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Lenker-/Insassenunfalldeckung

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil des Kaskoprodukts; die Lenker- und Insassenunfallversicherung wird von der Wiener Städtischen als eigenständige Polizze angeboten.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

In den Kaskobedingungen ist kein spezifisches Mindestalter oder eine Mindesterfahrung des Lenkers genannt; der Versicherungsschutz entfällt jedoch bzw. wird eingeschränkt, wenn der Lenker nicht die kraftfahrrechtlich vorgeschriebene Lenkberechtigung besitzt.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Versicherungsnehmer sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Werkstätte zu nutzen, können jedoch als Privatperson ihren Selbstbehalt reduzieren, wenn sie sich bei der Reparatur eines versicherten Kasko-Schadens für eine Kooperationswerkstätte der Wiener Städtischen entscheiden.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber für das Gebiet der Staaten, die das Grüne-Karte-Übereinkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Diebstahlschutz-Anforderungen

In den geprüften Bedingungen ist keine bestimmte Diebstahlsicherung vorgeschrieben; das Fahrzeug und Zubehör müssen jedoch im versperrten Fahrzeug verwahrt bzw. daran befestigt sein, um gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust versichert zu sein, und nicht angegebene Sonderausstattung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsfall ist dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis unter möglichst genauer Angabe des Sachverhalts zu melden; bei Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch, Brand, Explosion oder Tierkollision ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe; werden gestohlene oder geraubte Gegenstände wiedergefunden, nachdem der Versicherer bereits Eigentum daran erworben hat, wird der bei der Versicherungsleistung berücksichtigte Selbstbehalt bis zur Höhe des erzielten Verkaufserlöses erstattet.

Wo kaufen

Dokumente

IPID – Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung

IPID

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IPID – Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung

IPID

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IPID – Kraftfahrzeug-Parkschadenkasko-Versicherung

IPID

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IPID – Eingeschränkte Teilkaskoversicherung

IPID

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Allgemeine Bedingungen Teilkasko (1022A)

Versicherungsbedingungen

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Flugblatt Kfz-Kasko (Deckungsübersicht)

Leistungsübersicht

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Allgemeine Bedingungen Vollkasko (1024A)

Versicherungsbedingungen

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Policendetails

GAP-Deckung (Leasingrestwertschutz)

Optionale Zusatzdeckung für Leasingfahrzeuge, die die Differenz zwischen dem Zeitwert des Fahrzeugs und dem aushaftenden Leasingsaldo im Falle eines Totalschadens abdeckt

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Kaufpreisersatzdeckung

Optionale Deckung für Neufahrzeuge oder junge Gebrauchtwagen (max. 48 Monate nach Erstzulassung), die im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls den ursprünglichen Kaufpreis statt des Zeitwertes ersetzt

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Parkschaden-Kaskoversicherung

Eigenständige Kaskovariante, die Parkschäden und Vandalismus abdeckt, zusätzlich zu Naturgewalten und Kollisionen

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Eingeschränkte Teilkasko

Teilkasko-Variante, die nur Naturgewalten und Tierkollisionen abdeckt, Diebstahl und unverschuldete Kollisionen ausschließt

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Kooperationswerkstättennetzwerk

Versicherungsbedingung, die es Versicherten ermöglicht, den Selbstbehalt zu reduzieren oder zu verzichten, wenn sie autorisierte Werkstätten nutzen

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Selbstbehalts-Ausgestaltung

Versicherung erlaubt die Wahl zwischen vollständigem Selbstbehalt (durchgehender/genereller Selbstbehalt) oder teilweisem Selbstbehalt mit Verzicht auf Selbstbehalt in bestimmten Fällen

Quelle

Tierschäden und Tierverbiss

Deckung umfasst Tierkollisionen sowie Tierverbissschäden (besonders Marderschäden); spezifische Grenzen für Folgeschäden gelten

Quelle

Quellen