Zurich Insurance Company Ltd. (Austria) - Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Zurich
Zurich is a Kaskoversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Im Rahmen des optionalen Smart & Easy Repair-Service organisiert und begleicht Zurich die Reparatur direkt mit den Partnerwerkstätten, sodass der Versicherungsnehmer die Reparatur selbst nicht vorstrecken muss.
Geografischer Geltungsbereich
Geografisches Europa sowie Marokko, Tunesien und die Türkei (gesamt)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten unterzeichnet haben, sowie auf Marokko, Tunesien und die Türkei (gesamt); bei Wassertransport bleibt der Schutz bestehen, wenn die Verladeorte innerhalb dieses Gebietes liegen.
Alleinstellungsmerkmale
- Kein Bonus-Malus-System in der Kasko: Die Prämie bleibt auch nach einem selbstverschuldeten Schaden gleich.
- Der Smart & Easy Repair-Partnerwerkstättenservice spart EUR 100 beim Selbstbehalt und beinhaltet einen kostenlosen Leihwagen.
- Optionaler Schutz bei grober Fahrlässigkeit ist bereits gegen einen Prämienzuschlag von 3% erhältlich.
- Neuwagen sind bei Totalschaden oder Diebstahl in den ersten sechs Monaten gegen einen kleinen Aufpreis vor finanziellem Verlust geschützt.
- Angegebene Sonderausstattung ist bis zu EUR 4.000 prämienfrei mitversichert.
Leistungsgrenzen
Kaskoschutz für Eigenschäden
Gedeckt
Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs und seiner fest verbundenen Teile durch Brand/Explosion, Diebstahl/Raub/Unterschlagung/unbefugten Gebrauch, Naturgewalten, Tierkontakt, Glasbruch, Parkschäden, mut-/böswillige Handlungen betriebsfremder Personen und Unfall (plötzliche äußere mechanische Gewalteinwirkung); Brems-, Verschleiß- und Betriebsschäden sind ausgeschlossen.
Totalschadenleistung
Gedeckt
Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört wird, nach Diebstahl nicht innerhalb eines Monats wieder aufgefunden wird, oder wenn die Reparaturkosten sowohl die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als auch 85% des Wiederbeschaffungswertes übersteigen; Zurich zahlt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Teilschadenleistung / Reparaturkosten
Gedeckt
Liegt kein Totalschaden vor, ersetzt Zurich die technisch und wirtschaftlich notwendigen Wiederherstellungskosten (inkl. Transport der Ersatzteile), begrenzt mit der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert; übersteigen die tatsächlich notwendigen Reparaturkosten diese Grenze, aber nicht 85% des Wiederbeschaffungswerts, wird der Mehrbetrag ersetzt, sobald der Versicherungsnehmer die vollständige und ordnungsgemäße Reparatur innerhalb eines Jahres nachweist.
Diebstahl, Raub und Unterschlagung
Gedeckt
Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; Zurich zahlt den Wiederbeschaffungswert, wenn das Fahrzeug nicht wieder aufgefunden wird, und ersetzt bei Wiederauffinden die Rückholkosten bis zu 2% des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Selbstbehalts. Nicht innerhalb eines Monats nach Schadensanzeige zur Stelle gebrachte gestohlene Gegenstände werden Eigentum des Versicherers.
Glasbruch
Gedeckt
Deckt Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Glasdächern sowie an Scheinwerfern, Blinkercellonen, Heckleuchten und Außenspiegeln bei mehrspurigen Fahrzeugen.
Naturgewalten
Gedeckt
Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, herabfallende Eiszapfen/Eisgebilde, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Muren und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h), einschließlich dadurch auf das Fahrzeug geworfener Gegenstände.
Vandalismus
Gedeckt
Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus); in der Vollkaskoversicherung standardmäßig eingeschlossen.
Bergungs- und Verbringungskosten
750 €
Zurich übernimmt die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte bis zu EUR 750; diese Leistung ist subsidiär, d.h. sie wird nur insoweit erbracht, als nicht aus einem anderen Vertrag (z.B. einem Assistance-Vertrag) Ersatz für dieselben Kosten beansprucht werden kann.
Ersatzfahrzeug / Nutzungsausfall
Ausgeschlossen
Nutzungsausfall und Kosten eines Ersatzwagens sind in der Vollkaskoversicherung ausdrücklich ausgeschlossen; ein kostenloser Leihwagen wird nur im Rahmen des gesonderten, optionalen Smart & Easy Repair-Partnerwerkstättenservice für gedeckte Schäden zur Verfügung gestellt.
Insassenunfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Die Insassenunfallversicherung ist nicht Bestandteil der Vollkasko-Bedingungen; sie wird als eigenständiges Unfallversicherungsprodukt im Rahmen der gemeinsamen Bedingungen für Kasko- und Insassenunfallversicherung (AKIB) angeboten.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
In den Versicherungsbedingungen ist kein Mindestalter oder keine Mindesterfahrung für den Lenker vorgesehen; der Lenker muss lediglich die für das Fahrzeug und die befahrene Straße vorgeschriebene Lenkberechtigung besitzen.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Es besteht keine Verpflichtung zu einer bestimmten Werkstätte, jedoch muss vor Beginn der Reparatur bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung von Zurich eingeholt werden; bei Nutzung einer Zurich-Partnerwerkstätte im Rahmen des optionalen Smart & Easy Repair-Service reduziert sich der Selbstbehalt um EUR 100 und es gibt einen kostenlosen Leihwagen (außer Treibstoff); dies gilt jedoch nicht bei Totalschäden, Glasschäden und Reparaturen unter EUR 300.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt im geografischen Europa sowie zusätzlich in Marokko, Tunesien und der Türkei (gesamt).
Diebstahlschutz-Anforderungen
Es ist keine bestimmte Diebstahlsicherung (Alarmanlage, Wegfahrsperre) vorgeschrieben; die Mitversicherung von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen setzt voraus, dass das Fahrzeug versperrt war.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsfall sowie die Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sind Zurich innerhalb einer Woche in geschriebener Form mitzuteilen; bei Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugtem Gebrauch, Brand, Explosion und Tierschäden ist zusätzlich unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.
Selbstbeteiligungsregeln
Ein individuell vereinbarter Selbstbehalt gilt pro Fahrzeug und pro Versicherungsfall (wählbare Optionen umfassen z.B. EUR 290, 350, 500, 750, 1.000 oder 1.500) und kann wahlweise nur auf Unfall-/Park-, Vandalismus- und Glasschäden beschränkt werden.
Wo kaufen
Dokumente
Allgemeine Zurich Bedingungen für die Vollkasko-Versicherung (AK1 2025)
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Zurich Bedingungen für die Elementarkasko-Versicherung (EKB 2017)
Versicherungsbedingungen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Vollkaskoversicherung (Stand 05/2018)
IPID
Policendetails
Smart & Easy Repair
Optionaler Reparaturservice, bei dem Zurich die Reparatur in Partnerwerkstätten organisiert und der Versicherungsnehmer EUR 100 beim Selbstbehalt spart
QuelleGrobe Fahrlässigkeit
Optionale Zusatzdeckung für Kaskoschäden aus grober Fahrlässigkeit, gegen 3% Prämienzuschlag erhältlich
QuelleVerbesserte Totalschadenleistung
Für Neuwagen leistet Zurich höhere Entschädigung bei Totalschaden als im Standardprodukt vorgesehen
QuelleSonderausstattung bis EUR 4.000
Versicherung der angegebenen Sonderausstattung bis EUR 4.000 prämienfrei
QuelleKein Bonus-Malus-System
Bei Zurich in der Kaskoversicherung gibt es kein Bonus-Malus-System; die Prämie bleibt nach Unfallschaden gleich
QuelleReparaturwerkstatt-Zustimmungspflicht
Vor Beginn der Reparatur muss die Zustimmung der Zurich eingeholt werden
QuelleSchadenmeldungsfrist
Jeder Versicherungsfall ist Zurich unverzüglich zu melden, spätestens innerhalb 1 Woche; bei bestimmten Schäden zusätzlich Polizeianzeige erforderlich
QuelleSchadenbegrenzungspflicht
Jeder Schaden muss klein gehalten werden und der Versicherungsnehmer muss an der Feststellung des Schadens mitwirken
QuelleOffenlegungspflicht vor und nach Vertragsabschluss
Zurich muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit
QuelleVorschadenbesichtigung
Für Fahrzeuge älter als 1 Jahr ist eine Vorschadenbesichtigung erforderlich
Quelle