Aus Quelldokumenten geprüft

Zurich Versicherungs-Aktiengesellschaft (trading as Zurich Connect, the direct online insurance brand)

Zurich Connect

Zurich Connect is a Kaskoversicherung for the Austria market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022Risikoträger: Zurich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Online-Abschluss

Direktzahlung

Versicherungsnehmer können zwischen einer Geldentschädigung nach einer Besichtigung (Zurich stellt die Schadenhöhe fest und macht ein Angebot) oder einer bargeldlosen Reparatur direkt über die Partnerwerkstätten von Zurich (Smart & Easy Repair / Carglass) wählen, wodurch auch Selbstbehalt-Reduktionen und ein Leihfahrzeug ermöglicht werden.

Geografischer Geltungsbereich

Europa im geographischen Sinn, sowie Marokko, Tunesien und die Türkei (gesamt)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Staaten, die das Grüne-Karte-Abkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten (30. Mai 2002) unterzeichnet haben, u.a. Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Russland (europ. Teil), San Marino, Türkei (gesamt), Tunesien, Ukraine, Vatikanstaat und Weißrussland.

Alleinstellungsmerkmale

  • Smart & Easy Repair organisiert Reparaturen in Partnerwerkstätten und bietet EUR 100 Selbstbehalt-Reduktion sowie ein kostenloses Leihfahrzeug.
  • Glasschäden über den Carglass®-Partner bringen EUR 150 Selbstbehalt-Reduktion beim Glastausch und keinen Selbstbehalt bei reiner Reparatur.
  • Die Kaskoversicherung kennt kein Bonus-Malus-System, wodurch die Prämie nach einem Kaskoschaden nicht steigt.
  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit ist bereits gegen einen Prämienzuschlag von 3% zubuchbar.
  • Neufahrzeuge profitieren von einer erhöhten Totalschadenleistung über die Standard-Wiederbeschaffungswert-Abrechnung hinaus.

Leistungsgrenzen

Eigenschäden durch selbstverschuldete Unfälle (Kollisionskasko)

Bedingt

Nur in Vollkasko

Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug, die durch ein plötzliches, unmittelbares Ereignis mit mechanischer Gewalt von außen entstehen (Unfall), einschließlich selbstverschuldeter Kollisionen. Diese Gefahr ist nur im Vollkasko-Tarif enthalten, nicht in der Teilkasko. Die Abwicklung folgt denselben Regeln zu Total-/Teilschaden wie bei anderen Kaskogefahren (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bei Totalschaden, sonst Reparaturkosten).

Quelle

Entschädigung bei Totalschaden

Gedeckt

Bei einem Totalschaden (Fahrzeug zerstört/verloren, oder voraussichtliche Reparaturkosten zuzüglich Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) zahlt Zurich den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug gleicher Art und Güte zum Schadenszeitpunkt, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 85% des Wiederbeschaffungswertes nicht, kann trotzdem eine Reparatur verlangt werden.

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Teilschaden / Reparaturkostendeckung

Gedeckt

Liegt kein Totalschaden vor, übernimmt Zurich die Kosten der Wiederherstellung sowie die notwendigen Fracht- und Transportkosten der Ersatzteile sowie die notwendigen Bergungs- und Verbringungskosten des Fahrzeuges zur nächsten geeigneten Werkstätte. Wertminderung, Minderung des äußeren Ansehens, Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens werden nicht ersetzt.

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Diebstahl, Unterschlagung und Raub

Gedeckt

Deckt Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlichen Rückholkosten bis 2% des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug eines vereinbarten Selbstbehalts vergütet. Nicht binnen eines Monats nach der Schadensanzeige zur Stelle gebrachte Gegenstände werden Eigentum des Versicherers.

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Glasbruch

Gedeckt

Deckt Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben und Glasdächern sowie an Scheinwerfern, Blinkercellonen, Heckleuchten und Außenspiegeln bei mehrspurigen Fahrzeugen. Der Zurich-Partner Carglass® bietet EUR 150 Selbstbehalt-Reduktion bei Glastausch und keinen Selbstbehalt bei reiner Glasreparatur.

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Naturgewalten

Gedeckt

Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, herabfallende Eiszapfen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Muren und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h). Eingeschlossen sind Schäden durch auf oder gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände; ausgeschlossen sind Schäden durch ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Lenkers.

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Vandalismus durch betriebsfremde Personen

Gedeckt

Deckt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Selbstverursachte, vandalismusähnliche Schäden (eigenes Verhalten) sind nur im Rahmen der Vollkasko zusammen mit der Unfallgefahr gedeckt.

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Abschleppen / Verbringung zur nächsten Werkstätte

750 €

Zurich übernimmt die notwendigen Kosten der Verbringung des beschädigten Fahrzeuges zur nächsten Werkstätte bis zu EUR 750. Diese Leistung wird nur erbracht, soweit nicht aus einem anderen Vertrag (Versicherungs-, Dienstleistungs- oder Assistancevertrag) für dasselbe Fahrzeug Ersatz beansprucht werden kann (vereinbarte Subsidiarität).

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Ersatzfahrzeug / Nutzungsausfall

Ausgeschlossen

Die allgemeinen Kaskobedingungen schließen den Ersatz von Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens ausdrücklich aus. Als Serviceleistung (kein Geldanspruch) erhalten Versicherungsnehmer bei Nutzung des Smart & Easy Repair-Partnerwerkstätten-Services jedoch ein kostenloses Leihfahrzeug (nur Treibstoffkosten sind zu zahlen) und sparen EUR 100 beim Selbstbehalt.

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Fahrer-Unfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Ein Unfallschutz für den Lenker ist nicht Teil der Kaskobedingungen; er wird als eigenständiges Produkt (Kfz-Insassenunfallversicherung) angeboten.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für den Kaskoschutz ist kein spezifisches Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis festgelegt; der Lenker muss in jedem Fall die kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzen, die für das Lenken auf Straßen mit öffentlichem Verkehr vorgeschrieben ist (dies gilt auch, wenn das Fahrzeug nicht auf solchen Straßen gelenkt wird).

Anforderungen an das Werkstattnetz

Vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug ist die Zustimmung von Zurich einzuholen, soweit dies zumutbar ist. Es besteht keine Pflicht zur Nutzung einer bestimmten Werkstätte, doch die Nutzung des Smart & Easy Repair-Partnerwerkstättennetzwerks (bzw. Carglass bei Glasschäden) ermöglicht Selbstbehalt-Reduktionen und ein Leihfahrzeug.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geographischen Sinn, einschließlich aller Staaten des Grüne-Karte-Abkommens vom 30. Mai 2002, sowie zusätzlich für Marokko, Tunesien und die Türkei (gesamt). Bei Transport zu Wasser wird der Schutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegen.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die vorliegenden Versicherungsbedingungen sehen keine verpflichtenden Diebstahlsicherungen (z.B. Alarmanlage, Wegfahrsperre) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor; es gelten allgemeine vertragliche Obliegenheiten (z.B. Einhaltung vereinbarter Fahrzeugverwendung).

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsfall ist unter genauer Angabe des Sachverhaltes sowie ein damit zusammenhängendes verwaltungsbehördliches oder gerichtliches Verfahren Zurich innerhalb einer Woche in geschriebener Form mitzuteilen. Schäden durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion, Park- oder Vandalismusschäden, Einbruchdiebstahl oder Tiere sind unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Versicherungsnehmer wählen einen Selbstbehalt pro Fahrzeug und Schadenfall, üblicherweise zwischen EUR 290, 350, 550, 750 oder 1.000, mindestens jedoch 5% proportional zum Schaden. Der Selbstbehalt kann für alle Schäden oder wahlweise nur für Unfall-/Parkschäden und Vandalismus gelten. Wird ein gestohlenes Fahrzeug wieder aufgefunden, wird ein bereits berücksichtigter Selbstbehalt bis zur Höhe des erzielten Verkaufserlöses erstattet.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Zurich Bedingungen für die Teilkasko-Versicherung mit Parkschaden (AK2 2022)

Versicherungsbedingungen

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Kasko AK2 2022 - Teilkasko mit Parkschaden (Zurich Marke)

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Allgemeine Zurich Bedingungen für die Vollkasko-Versicherung (AK2 2022)

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Zurich Vollkaskoversicherung

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Policendetails

Parkschadenversicherung

Optionale Versicherung für Schäden am parkierten Fahrzeug durch unbekannte Dritte oder Fahrzeuge. Kann zusätzlich zur Teilkasko gebucht werden.

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Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Optionaler Zusatzbaustein für Kaskoversicherung, der Schutz bei Unfällen durch grobe Fahrlässigkeit des Lenkers bietet. Verfügbar für Voll- und Teilkasko.

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Smart & Easy Repair Vorteil

Spezieller Schadensservice, bei dem Zurich Reparaturen in Partnerwerkstätten organisiert. Versicherungsnehmer sparen EUR 100 Selbstbehalt und erhalten Leihfahrzeuge mit Hol- und Bringservice.

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Neuwertentschädigung bei Totalschaden

Für Neuwagen bietet die Vollkasko erweiterte Leistung im Totalschadensfall. Neuwertentschädigung auf Basis des vereinbarten Kaufpreises im ersten Betriebsjahr.

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Sonderausstattungsversicherung (bis EUR 4.000 prämienfrei)

Kaskoversicherung deckt spezielle Ausrüstung im Fahrzeug ab. Bis zu EUR 4.000 Sonderausstattung ist prämienfrei versichert.

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Flexibler Selbstbehalt

Kaskoversicherung ermöglicht Versicherungsnehmern, den Selbstbehalt zu wählen. Standard-Optionen liegen üblicherweise zwischen EUR 290 und EUR 1.000, oder 5% des Schadens (Mindestbeträge festgelegt).

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Vorschadenbesichtigung erforderlich

Für Gebrauchtwagen (älter als 1 Jahr) ist eine obligatorische Vorschadenbesichtigung erforderlich, bevor der Versicherungsschutz beginnt. Kann online per Smartphone durchgeführt werden.

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Partnerwerkstätten-Netzwerk

Zurich betreibt ein Netzwerk von Partnerwerkstätten für Kaskoreparaturen. Smart & Easy Repair-Service ermöglicht Versicherten, designierte Partnerwerkstätten zu nutzen (EUR 100 Selbstbehalt-Reduktion, Leihfahrzeug).

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Kein Bonus-Malus-System bei Kasko

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung hat die Kaskoversicherung kein Bonus-Malus-System. Prämien erhöhen sich nicht nach Schadenmeldungen.

Quelle

Quellen