Wiener Städtische
Wiener Städtische is a Kaskoversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Bei Teilschäden übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten direkt; der Versicherungsnehmer muss keine Vorauszahlung leisten. Bei Totalschaden zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert zum Schadenszeitpunkt abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.
Geographic scope
Europe
Europa im geographischen Sinn; jedenfalls das Gebiet der Staaten, die das Übereinkommen der nationalen Versicherungsbüros des EWR vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben (Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich inkl. Monaco, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz inkl. Liechtenstein, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern)
Alleinstellungsmerkmale
- Exklusive Kaufpreisersatzdeckung nur in der Vollkasko: Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt der Versicherer den ursprünglichen Kaufpreis statt des abgeschriebenen Wiederbeschaffungswertes.
- Kein 'neu für alt'-Abzug bei Ersatzteilen und Lackierung für PKW/Kombi und LKW bis 1,5 t Nutzlast – volle Reparaturkostenerstattung ohne altersbedingten Abzug.
- Tierverbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Dämmmatten einschließlich Folgeschäden sind ausdrücklich versichert – ein Risiko, das bei anderen Versicherern häufig ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.
- GAP-Deckung (Leasing-Restwert-Schutz) als Zusatzbaustein schließt die Lücke zwischen Versicherungsleistung und offener Leasingrestschuld und schützt Leasingkunden vor verbleibender Finanzhaftung.
- 24-Stunden-Schadenservice-Hotline (+43 (0)50 350 355) für In- und Ausland, mit Direktzahlung an die Reparaturwerkstätte – der Versicherungsnehmer muss keine Reparaturkosten vorfinanzieren.
Leistungsgrenzen
Unfallschaden (Eigenverschulden)
Gedeckt
Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis). Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind nicht versichert. Der Versicherer leistet bei Teilschaden die Reparaturkosten, bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich vereinbartem Selbstbehalt. Bei PKW/Kombi und LKW bis 1,5 t Nutzlast wird kein 'neu für alt'-Abzug vorgenommen.
QuelleTotalschadenentschädigung
Gedeckt
Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug zerstört oder in Verlust geraten ist, oder wenn die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Versicherer leistet den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbehalt und Restwert. Eine optionale Kaufpreisersatzdeckung kann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ursprünglichem Kaufpreis abdecken.
QuelleTeilschadenersatz (Reparaturkosten)
Gedeckt
Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung und notwendige Fracht-/Transportkosten der Ersatzteile sowie Bergungs- und Verbringungskosten zur nächsten geeigneten Werkstätte. Bei PKW/Kombi und LKW bis 1,5 t Nutzlast wird kein 'neu für alt'-Abzug vorgenommen. Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderwert, Nutzungsausfall und Ersatzwagenkosten werden nicht ersetzt.
QuelleDiebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch
Gedeckt
Deckt Verlust oder Beschädigung durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Werden gestohlene Gegenstände erst nach einem Monat wieder beigebracht, werden sie Eigentum des Versicherers. Bei Wiederauffinden des Fahrzeugs werden tatsächliche Rückholkosten bis maximal 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Selbstbehaltabzug vergütet.
QuelleGlasbruch
Gedeckt
Deckt Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-(Front-), Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach. Kleingläser (Scheinwerfergläser, Blinkercellonen, Außenspiegel) sind über optionale Zusatzpakete (Light oder Luxus) mitversicherbar.
QuelleNaturgewalten
Gedeckt
Deckt Schäden durch unmittelbare und mittelbare Blitzeinwirkung (inkl. Akkus/Batterien von Elektrofahrzeugen beim Laden), Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm (Luftbewegung über 60 km/h), Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen/Eisgebilde von Gebäuden sowie durch diese Naturgewalten gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände. Ausgeschlossen sind Schäden durch fahrerbedingtes Verhalten aufgrund dieser Naturgewalten.
QuelleVandalismus und böswillige Handlungen
Gedeckt
Deckt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, einschließlich Kratzer, Dellen und sonstiger vorsätzlicher Beschädigungen. Ebenfalls umfasst ist der Parkschaden (Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug). Dieses Risiko ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal von Vollkasko gegenüber Teilkasko.
QuellePannenhilfe / Pannenservice
Ausgeschlossen
Pannenhilfe ist nicht im Vollkasko-Produkt 1024A enthalten. Sie ist als Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung (ab 20 oder 30 Mio. Deckungssumme) oder als separates Zusatzmodul verfügbar. Die Vollkasko deckt jedoch die notwendigen Bergungs- und Verbringungskosten zur nächsten geeigneten Werkstätte im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses.
QuelleErsatzwagen / Mietwagenkosten
Ausgeschlossen
Kosten eines Ersatzwagens sind gemäß AVB 1024A Artikel 5 Punkt 2.2 und 8 ausdrücklich nicht versichert. Ein Mietwagen im Falle eines Fahrzeugdiebstahls ist über das optionale Zusatzpaket 'Luxus' verfügbar.
QuelleLenker-Unfallversicherung
Ausgeschlossen
Eine persönliche Unfallversicherung für den Fahrzeuglenker (Körperverletzung/Tod) ist nicht im Vollkasko-Produkt 1024A enthalten. Eine separate Kfz-Insassenunfallversicherung ist als optionales Zusatzprodukt erhältlich und deckt Personenschäden der Fahrzeuginsassen unabhängig von der Schuldfrage.
QuelleWichtige Bedingungen
driver_age_experience_limit
In der AVB 1024A und dem IPID sind keine expliziten Mindestalters- oder Fahrerfahrungsanforderungen festgelegt. Der Lenker muss jederzeit die kraftfahrrechtlich vorgeschriebene Berechtigung (Führerschein) besitzen (Artikel 7 Abs. 2.1). Der Versicherungsschutz kann auf Basis individueller Zeichnungskriterien beim Vertragsabschluss eingeschränkt oder prämienmäßig berücksichtigt werden.
repair_network_requirements
In der AVB 1024A ist keine Pflicht zur Nutzung eines Partnerwerkstätten-Netzwerks vorgeschrieben. Vor Beginn der Wiederinstandsetzung ist jedoch die Zustimmung des Versicherers einzuholen (Artikel 7 Abs. 3.3), soweit zumutbar. Bei Gebrauchtwagen, die älter als 2 Jahre sind, kann eine Besichtigung an einer EXPERTA Drive-In Station erforderlich sein, um den erhöhten Selbstbehalt zu vermeiden.
territorial_scope
Der Versicherungsschutz gilt in Europa im geographischen Sinn und insbesondere für alle Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben (gemäß Anlage zur AVB 1024A). Bei Transport des Fahrzeugs zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des Geltungsbereichs liegen; liegt der Bestimmungsort außerhalb, endet der Schutz mit Beendigung des Beladevorgangs.
anti_theft_requirements
In der AVB 1024A sind keine spezifischen Diebstahlsicherungspflichten festgelegt. Versicherte Gegenstände müssen im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sein. Bei Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch, böswilligen Handlungen oder Parkschaden muss unverzüglich die nächste Polizeistelle verständigt werden (Artikel 7 Abs. 3.4).
claim_notification_deadline
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer den Versicherungsfall längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis melden und dabei den Sachverhalt möglichst genau angeben sowie über die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren informieren (Artikel 7 Abs. 3.1). Bei Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch, böswilligen Handlungen, Brand, Explosion, Tierkollision und Parkschaden ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu verständigen (Artikel 7 Abs. 3.4). Mit der Reparatur darf erst nach Zustimmung des Versicherers begonnen werden (Artikel 7 Abs. 3.3).
deductible_rules
Ein Selbstbehalt gilt je Fahrzeug und je Versicherungsfall in der vereinbarten Höhe. Die Höhe (EUR 400, EUR 750 oder EUR 1.000) wird beim Vertragsabschluss gewählt. Bei Gebrauchtwagen ohne Besichtigung gilt bis zur Durchführung einer EXPERTA Drive-In Besichtigung ein Mindest-Selbstbehalt von EUR 1.000. Der Selbstbehalt wird von jeder Versicherungsleistung abgezogen (Artikel 8). Werden gestohlene Gegenstände nach Eigentumsübergang auf den Versicherer wieder beigebracht, wird der Selbstbehalt bis zur Höhe des erzielten Verkaufserlöses erstattet.
Wo kaufen
Policendetails
Kaufpreisersatzdeckung
Optionale Deckung, die den ursprünglichen Kaufpreis als Ersatzleistung bei Totalschaden oder Diebstahl zusichert
GAP-Deckung (Leasing-Restwert-Schutz)
Optionale Deckung für geleaste oder fremdfinanzierte Fahrzeuge, die die Differenz zwischen Versicherungsleistung und ausstehender Leasingschuld bei Totalschaden abdeckt
Unfallschaden (Eigenschaftsverschulden)
Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall, unabhängig von Verschulden
Tierkollision und Tierverbissschäden
Versicherung für Schäden durch Kollision mit Tieren und Verbisschäden an Fahrzeugteilen, Kabeln, Schläuchen und Dämmmaterialien
Vandalismus und böswillige Handlungen
Deckung für Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
Parkschaden
Deckung für Schäden am geparkten Fahrzeug durch unbekannte Fremdeinwirkung
Selbstbehalt
Kunde trägt festgelegten Eigenanteil pro Schadensfall; variiert je nach Schadensart und Fahrzeugalter
Fahrzeugalter-Eignung
Vollkaskoversicherung wird hauptsächlich für neue und neuwertige Fahrzeuge (nicht älter als 5 Jahre) empfohlen
Werkstatt- und Reparaturvereinbarung
Police beinhaltet Zusammenarbeit mit Netzwerk von Partnerwerkstätten für Teilschäden und Direktzahlung
Prämienanpassungsmechanismus
Prämie wird jährlich basierend auf veröffentlichtem Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungsleistungspreisindex angepasst
Totalschadensersatzgrundlage
Bei Totalschaden: Entschädigung nach Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) zum Schadenzeitpunkt
Leasinggesellschaft-Vollkasko-Erfordernis
Die meisten Leasinggesellschaften in Österreich fordern Vollkaskoversicherung als Bedingung des Leasingvertrags