Aus Quelldokumenten geprüft

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group

Wiener Städtische

Wiener Städtische is a Kaskoversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 12.09.2026Gepruft von: Boleron EURisikoträger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Kfz-Kaskoversicherungsbedingungen der Wiener Städtischen (z. B. 1021A/1022A/1024A) beschreiben ein Erstattungsmodell und keine direkte Abrechnung mit der Werkstatt: Die Versicherungsleistung wird erst nach Abschluss der zur Feststellung notwendigen Erhebungen fällig; bei einem Teilschaden ist Voraussetzung für die Beendigung dieser Erhebungen die Vorlage einer Rechnung über die ordnungsgemäße Wiederherstellung bzw. eines Nachweises der Veräußerung im beschädigten Zustand. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer lässt die Reparatur in der Regel zunächst durchführen und erhält die Kosten anschließend vom Versicherer erstattet, statt dass der Versicherer direkt mit der Werkstatt abrechnet.

Geografischer Geltungsbereich

Österreich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

Alleinstellungsmerkmale

  • Exklusive Kaufpreisersatzdeckung in der Vollkasko, die im Totalschaden- oder Diebstahlfall den ursprünglichen Kaufpreis statt nur den Zeitwert ersetzt.
  • Optionale GAP-/Leasingrestwert-Schutzdeckung (bzw. Neuwertdeckung für Nicht-Leasingfahrzeuge), die in allen Kaskovarianten wählbar ist und die Differenz zwischen Versicherungsleistung und offener Leasingschuld schließt.
  • Optionaler Zusatzbaustein deckt Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Sommerreifen auf Schnee, fehlende Handbremse), ein Risiko, das Versicherer normalerweise gänzlich ausschließen.
  • Zusatzbaustein Moderne Kriminalität deckt Diebstahl durch Signalblockierung ohne sichtbare Einbruchsspuren und schließt damit eine häufige Deckungslücke.
  • Wählbare Zusatzpakete Light/Luxus ermöglichen die Ergänzung um Kleinglasbruch, Diebstahl persönlicher Gegenstände bei Einbruch, Schlossänderungskosten, Emblem-/Kennzeichenersatz und einen Mietwagen nach Fahrzeugdiebstahl.

Leistungsgrenzen

Eigenschaden durch Unfall

Bedingt

Keine Grenze angegeben

Nur in Vollkasko (1024A)

Schäden durch ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (Unfall) am versicherten Fahrzeug sind nur in der Variante Vollkasko (Premium) gemäß 1024A versichert; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind ausgeschlossen. In eingeschränkter Teilkasko, Teilkasko und Parkschadenkasko nicht versichert.

QuelleKlausel Art. 1.2Seite 1

Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert?

durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind nicht versichert.

Versicherungsleistung bei Totalschaden

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Bei Totalschaden (Fahrzeug zerstört/verloren, oder Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt. Es wird kein fixer Betrag genannt; die Leistung ist wertbasiert. In allen vier Varianten enthalten.

QuelleKlausel Art. 5.1Seite 2

Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer?

Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).

Versicherungsleistung bei Teilschaden

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung, notwendige Transportkosten der Ersatzteile sowie Bergungs- und Verbringungskosten zur nächsten geeigneten Werkstätte. Bei PKW/Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast erfolgt kein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen und Lackierung. Kein fixer Betrag genannt.

QuelleKlausel Art. 5.2.1Seite 2

Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer?

Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird bei PKW/Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast kein dem Alter und der Abnützung entsprechender Abzug (neu für alt) gemacht.

Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

2 % der Versicherungssumme

Nur in Teilkasko (1022A), Parkschadenkasko (1023A), Vollkasko (1024A)

Deckt Schäden bzw. Verlust durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Enthalten in Teilkasko, Parkschadenkasko und Vollkasko; in der eingeschränkten Teilkasko ausdrücklich ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.

QuelleKlausel Art. 5.5Seite 2

Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer?

Wird das Fahrzeug aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.

Glasbruch

Bedingt

Keine Grenze angegeben

Nur in Teilkasko (1022A), Parkschadenkasko (1023A), Vollkasko (1024A)

Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach. Enthalten in Teilkasko, Parkschadenkasko und Vollkasko; in der eingeschränkten Teilkasko nicht enthalten.

QuelleKlausel Art. 1.3Seite 1

Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert?

Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-(Front-), Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach.

Naturgewalten

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Deckt unmittelbare/mittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) sowie Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen. In allen vier Varianten enthalten.

QuelleKlausel Art. 1.2Seite 1

Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert?

Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).

Parkschaden und Vandalismus

Bedingt

Keine Grenze angegeben

Nur in Parkschadenkasko (1023A), Vollkasko (1024A)

Deckt die Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus). Nur in Parkschadenkasko und Vollkasko enthalten; nicht in eingeschränkter Teilkasko oder Teilkasko.

QuelleKlausel Art. 1.2Seite 1

Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert?

durch Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden); durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

Pannenhilfe

Bedingt

Keine Grenze angegeben

Keine eigenständige Pannenhilfe-Leistung angegeben. Es ist lediglich die Bergung und Verbringung zur nächsten geeigneten Werkstätte im Rahmen eines tatsächlichen Versicherungsfalles enthalten, was eine Schadenregulierungskosten-Position und keine allgemeine Pannenhilfe darstellt.

QuelleKlausel Art. 5.2.1Seite 2

Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer?

die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeugs bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur des Fahrzeugs in der Lage ist.

Ersatzfahrzeug

Optional

Keine Grenze angegeben

Die Basis-Kaskobedingungen schließen die Erstattung von Ersatzwagenkosten ausdrücklich aus (1022A/1024A Art. 5: 'Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht'). Ein Mietwagen im Falle eines Fahrzeugdiebstahls ist jedoch im Rahmen des optionalen Zusatzpakets Luxus verfügbar.

QuelleSeite 2

Abschnitt: Unsere Produktlösungen > Wählen Sie aus zwei Zusatzpaketen > Zusatzpaket Luxus

auch ein Mietwagen im Falle des Diebstahles Ihres Fahrzeuges.

Insassen-/Lenkerunfall

Für dieses Produkt nicht anwendbar

Kein Versicherungsschutz für Personenschäden von Lenker/Insassen in den Kaskobedingungen, IPIDs oder im Flugblatt erwähnt; dieses Risiko liegt außerhalb des Deckungsumfangs der Kasko-(Fahrzeugschaden-)Produktlinie.

Wichtige Bedingungen

Anforderungen an das Werkstattnetz

Es ist kein bestimmtes Werkstättennetz vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer hat vor Beginn der Reparatur bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug, soweit zumutbar, die Zustimmung des Versicherers einzuholen und für die Fälligkeit der Leistung eine Rechnung über die ordnungsgemäße Wiederherstellung vorzulegen.

QuelleKlausel Art. 7.3.3Seite 3

Abschnitt: Artikel 7 > Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten)

dass der Versicherungsnehmer vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung des Versicherers einzuholen hat, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geographischen Sinn sowie für das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 zwischen den Versicherungsbüros des EWR unterzeichnet haben; bei Wassertransport wird der Schutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des Geltungsbereichs liegen.

QuelleKlausel Art. 3.1Seite 2

Abschnitt: Artikel 3 > Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen ... vom 30. Mai 2002 ... unterzeichnet haben.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsfall sowie ein damit zusammenhängendes verwaltungsbehördliches oder gerichtliches Verfahren sind dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu melden. Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, mut- oder böswillige Handlungen, Brand, Explosion, Kollision mit Tieren oder mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) sind zusätzlich unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

QuelleKlausel Art. 7.3.1Seite 3

Abschnitt: Artikel 7 > Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten)

dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis den Versicherungsfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhalts sowie die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden Verfahrens mitzuteilen.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und für jeden Versicherungsfall in der bei Vertragsabschluss vereinbarten Höhe (EUR 400, EUR 750 oder EUR 1.000, wählbar durch den Kunden). Werden gestohlene oder geraubte Gegenstände wieder zur Stelle gebracht, wird die Selbstbeteiligung bis zur Höhe des erzielten Verkaufserlöses erstattet.

QuelleKlausel Art. 8Seite 4

Abschnitt: Artikel 8 > Was gilt im Fall einer Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und für jeden Versicherungsfall mit dem jeweils vereinbarten Betrag.

Wo kaufen

Dokumente

1021A - Allgemeine Bedingungen Eingeschränkte Teilkasko

Versicherungsbedingungen

Öffnen

1022A - Allgemeine Bedingungen Teilkasko

Versicherungsbedingungen

Öffnen

1023A - Allgemeine Bedingungen Parkschadenkasko

Versicherungsbedingungen

Öffnen

1024A - Allgemeine Bedingungen Vollkasko

Versicherungsbedingungen

Öffnen

IPID - Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung

IPID

Öffnen

IPID - Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung

IPID

Öffnen

IPID - Kraftfahrzeug-Parkschadenkaskoversicherung

IPID

Öffnen

IPID - Eingeschränkte Teilkaskoversicherung

IPID

Öffnen

Deckungsübersicht Kfz-Kasko (Basic/Classic/Premium)

Leistungsübersicht

Öffnen

Policendetails

Kaufpreisersatzdeckung

Optionale Zusatzdeckung in der Vollkasko, die bei Totalschaden oder Diebstahl den ursprünglichen Kaufpreis statt des Zeitwerts ersetzt

Quelle

GAP-Deckung / Leasingrestwert-Schutz

In allen Kaskovarianten optional verfügbar; deckt Differenz zwischen Versicherungsleistung und ausstehender Leasingschuld bei Totalschaden

Quelle

Deckung Grobe Fahrlässigkeit

Optionaler Zusatzbaustein für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. Sommerreifen auf Schnee, fehlende Handbremse)

Quelle

Moderne Kriminalität Zusatzbaustein

Optionaler Zusatzbaustein 'Moderne Kriminalität' für Diebstahl durch Signalblockierung ohne sichtbare Einbruchsspuren

Quelle

Zusatzpakete Light und Luxus

Wählbare optionale Pakete mit Leistungen für: Kleinglasbruch, Diebstahl persönlicher Gegenstände bei Einbruch, Schlossänderung, Emblem-/Kennzeichenersatz, Mietwagen nach Fahrzeugdiebstahl

Quelle

Erstattungsmodell statt Direkt-Abrechnung

Versicherungsleistung erfolgt durch Erstattung: Versicherungsnehmer führt Reparatur durch und erhält Kosten vom Versicherer erstattet, nicht durch direkte Zahlung an die Werkstatt

Quelle

Keine eigenständige Pannenhilfe

Keine eigenständige Pannenhilfe-Leistung. Nur Bergung und Verbringung zur nächsten Werkstatt im Rahmen eines tatsächlichen Versicherungsfalles

Quelle

Kein Ersatzfahrzeug in Standarddeckung

Standarddeckung schließt Mietwagen ausdrücklich aus. Nur als optionales Zusatzpaket Luxus verfügbar, und nur im Falle eines Fahrzeugdiebstahls

Quelle

Geltungsbereich: EWR und Unterzeichnerstaaten

Versicherungsschutz gilt für Europa geographisch und für Staaten des Übereinkommens vom 30. Mai 2002 zwischen Versicherungsbüros des EWR; bei Wassertransport nicht unterbrochen wenn Verladeorte im Geltungsbereich

Quelle

Schadenmeldungsfrist: Eine Woche

Versicherungsfall muss dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis gemeldet werden. Spezifische Schäden zusätzlich unverzüglich der Polizei zu melden

Quelle

Selbstbeteiligung je Fahrzeug, je Versicherungsfall

Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall. Standardbeträge: EUR 400, 750 oder 1.000. Bei Rückgabe gestohlener/geraubter Gegenstände wird Selbstbeteiligung bis zum Verkaufserlös erstattet

Quelle

14-Tage Widerrufsrecht

Versicherungsnehmer kann gemäß § 5c VersVG ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Frist beginnt mit Erhalt von Polizze und Bedingungen; endet spätestens einen Monat nach Erhalt. Nicht anwendbar bei Verträgen unter 6 Monaten Laufzeit

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Selbstbeteiligung Optionen

Der Kunde wählt die Selbstbeteiligungshöhe bei Vertragsabschluss: EUR 400, EUR 750 oder EUR 1.000.

QuelleSeite 1

Abschnitt: Selbstbehalt – was ist das?

Die Höhe (EUR 400,–, EUR 750,– oder EUR 1.000,–) wählen Sie im Zuge des Vertragsabschlusses.

Parkschadendeckung und Vandalismus (variantenabhängig)

Parkschäden (Beschädigung durch unbekannte Fahrzeuge beim Parken) und Vandalismus sind nur in den Varianten Parkschadenkasko und Vollkasko enthalten, nicht in eingeschränkter Teilkasko oder Teilkasko.

QuelleSeite 2

Abschnitt: Unsere Produktlösungen > Deckungsumfang-Tabelle > Parkschaden und Vandalismus

Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug

Vorschadenbesichtigung für ältere Fahrzeuge

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Für Gebrauchtwagen älter als 2 Jahre kann eine Vorschadenbesichtigung vor Kaskoabschluss erforderlich sein; bis zur Besichtigung gilt EUR 1.000 Selbstbeteiligung auf alle Schäden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Bei Gebrauchtwägen, die älter als 2 Jahre sind, wird für den Abschluss einer Kaskoversicherung eine Vorschadenbesichtigung verlangt.

Bonus-Malus-System

Das allgemeine österreichische Bonus-Malus-System bestimmt die Prämieneinstufung; ein schadenfreies Jahr verbessert die Stufe, ein Schadenfall verschlechtert sie.

Quelle

Quellen