WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Wiener Städtische
Wiener Städtische is a Kaskoversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Die Kfz-Kaskoversicherungsbedingungen der Wiener Städtischen (z. B. 1021A/1022A/1024A) beschreiben ein Erstattungsmodell und keine direkte Abrechnung mit der Werkstatt: Die Versicherungsleistung wird erst nach Abschluss der zur Feststellung notwendigen Erhebungen fällig; bei einem Teilschaden ist Voraussetzung für die Beendigung dieser Erhebungen die Vorlage einer Rechnung über die ordnungsgemäße Wiederherstellung bzw. eines Nachweises der Veräußerung im beschädigten Zustand. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer lässt die Reparatur in der Regel zunächst durchführen und erhält die Kosten anschließend vom Versicherer erstattet, statt dass der Versicherer direkt mit der Werkstatt abrechnet.
Geografischer Geltungsbereich
Österreich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.
Alleinstellungsmerkmale
- Exklusive Kaufpreisersatzdeckung in der Vollkasko, die im Totalschaden- oder Diebstahlfall den ursprünglichen Kaufpreis statt nur den Zeitwert ersetzt.
- Optionale GAP-/Leasingrestwert-Schutzdeckung (bzw. Neuwertdeckung für Nicht-Leasingfahrzeuge), die in allen Kaskovarianten wählbar ist und die Differenz zwischen Versicherungsleistung und offener Leasingschuld schließt.
- Optionaler Zusatzbaustein deckt Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Sommerreifen auf Schnee, fehlende Handbremse), ein Risiko, das Versicherer normalerweise gänzlich ausschließen.
- Zusatzbaustein Moderne Kriminalität deckt Diebstahl durch Signalblockierung ohne sichtbare Einbruchsspuren und schließt damit eine häufige Deckungslücke.
- Wählbare Zusatzpakete Light/Luxus ermöglichen die Ergänzung um Kleinglasbruch, Diebstahl persönlicher Gegenstände bei Einbruch, Schlossänderungskosten, Emblem-/Kennzeichenersatz und einen Mietwagen nach Fahrzeugdiebstahl.
Leistungsgrenzen
Eigenschaden durch Unfall
Bedingt
Keine Grenze angegeben
Nur in Vollkasko (1024A)
Schäden durch ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (Unfall) am versicherten Fahrzeug sind nur in der Variante Vollkasko (Premium) gemäß 1024A versichert; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind ausgeschlossen. In eingeschränkter Teilkasko, Teilkasko und Parkschadenkasko nicht versichert.
Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert?
durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind nicht versichert.
Versicherungsleistung bei Totalschaden
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Bei Totalschaden (Fahrzeug zerstört/verloren, oder Wiederherstellungskosten zuzüglich Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert) leistet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt. Es wird kein fixer Betrag genannt; die Leistung ist wertbasiert. In allen vier Varianten enthalten.
Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer?
Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).
Versicherungsleistung bei Teilschaden
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Liegt kein Totalschaden vor, leistet der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung, notwendige Transportkosten der Ersatzteile sowie Bergungs- und Verbringungskosten zur nächsten geeigneten Werkstätte. Bei PKW/Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast erfolgt kein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen und Lackierung. Kein fixer Betrag genannt.
Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer?
Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird bei PKW/Kombi und LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast kein dem Alter und der Abnützung entsprechender Abzug (neu für alt) gemacht.
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch
2 % der Versicherungssumme
Nur in Teilkasko (1022A), Parkschadenkasko (1023A), Vollkasko (1024A)
Deckt Schäden bzw. Verlust durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Enthalten in Teilkasko, Parkschadenkasko und Vollkasko; in der eingeschränkten Teilkasko ausdrücklich ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.
Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer?
Wird das Fahrzeug aufgefunden, werden die tatsächlich aufgewendeten Rückholkosten im Höchstausmaß von 2 % des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung vergütet.
Glasbruch
Bedingt
Keine Grenze angegeben
Nur in Teilkasko (1022A), Parkschadenkasko (1023A), Vollkasko (1024A)
Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach. Enthalten in Teilkasko, Parkschadenkasko und Vollkasko; in der eingeschränkten Teilkasko nicht enthalten.
Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert?
Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz-(Front-), Seiten- und Heckscheiben sowie am Panoramaglasdach.
Naturgewalten
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Deckt unmittelbare/mittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (Windgeschwindigkeit über 60 km/h) sowie Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen. In allen vier Varianten enthalten.
Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert?
Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h).
Parkschaden und Vandalismus
Bedingt
Keine Grenze angegeben
Nur in Parkschadenkasko (1023A), Vollkasko (1024A)
Deckt die Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus). Nur in Parkschadenkasko und Vollkasko enthalten; nicht in eingeschränkter Teilkasko oder Teilkasko.
Abschnitt: Artikel 1 > Was ist versichert?
durch Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden); durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Pannenhilfe
Bedingt
Keine Grenze angegeben
Keine eigenständige Pannenhilfe-Leistung angegeben. Es ist lediglich die Bergung und Verbringung zur nächsten geeigneten Werkstätte im Rahmen eines tatsächlichen Versicherungsfalles enthalten, was eine Schadenregulierungskosten-Position und keine allgemeine Pannenhilfe darstellt.
Abschnitt: Artikel 5 > Welche Leistung erbringt der Versicherer?
die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeugs bis zur nächsten Werkstätte, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reparatur des Fahrzeugs in der Lage ist.
Ersatzfahrzeug
Optional
Keine Grenze angegeben
Die Basis-Kaskobedingungen schließen die Erstattung von Ersatzwagenkosten ausdrücklich aus (1022A/1024A Art. 5: 'Kosten eines Ersatzwagens ersetzt der Versicherer nicht'). Ein Mietwagen im Falle eines Fahrzeugdiebstahls ist jedoch im Rahmen des optionalen Zusatzpakets Luxus verfügbar.
Abschnitt: Unsere Produktlösungen > Wählen Sie aus zwei Zusatzpaketen > Zusatzpaket Luxus
auch ein Mietwagen im Falle des Diebstahles Ihres Fahrzeuges.
Insassen-/Lenkerunfall
Für dieses Produkt nicht anwendbar
Kein Versicherungsschutz für Personenschäden von Lenker/Insassen in den Kaskobedingungen, IPIDs oder im Flugblatt erwähnt; dieses Risiko liegt außerhalb des Deckungsumfangs der Kasko-(Fahrzeugschaden-)Produktlinie.
Wichtige Bedingungen
Anforderungen an das Werkstattnetz
Es ist kein bestimmtes Werkstättennetz vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer hat vor Beginn der Reparatur bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug, soweit zumutbar, die Zustimmung des Versicherers einzuholen und für die Fälligkeit der Leistung eine Rechnung über die ordnungsgemäße Wiederherstellung vorzulegen.
QuelleKlausel Art. 7.3.3Seite 3Abschnitt: Artikel 7 > Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten)
dass der Versicherungsnehmer vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung des Versicherers einzuholen hat, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geographischen Sinn sowie für das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 zwischen den Versicherungsbüros des EWR unterzeichnet haben; bei Wassertransport wird der Schutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des Geltungsbereichs liegen.
QuelleKlausel Art. 3.1Seite 2Abschnitt: Artikel 3 > Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen ... vom 30. Mai 2002 ... unterzeichnet haben.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsfall sowie ein damit zusammenhängendes verwaltungsbehördliches oder gerichtliches Verfahren sind dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu melden. Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, mut- oder böswillige Handlungen, Brand, Explosion, Kollision mit Tieren oder mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) sind zusätzlich unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
QuelleKlausel Art. 7.3.1Seite 3Abschnitt: Artikel 7 > Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten)
dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis den Versicherungsfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhalts sowie die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden Verfahrens mitzuteilen.
Selbstbeteiligungsregeln
Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und für jeden Versicherungsfall in der bei Vertragsabschluss vereinbarten Höhe (EUR 400, EUR 750 oder EUR 1.000, wählbar durch den Kunden). Werden gestohlene oder geraubte Gegenstände wieder zur Stelle gebracht, wird die Selbstbeteiligung bis zur Höhe des erzielten Verkaufserlöses erstattet.
QuelleKlausel Art. 8Seite 4Abschnitt: Artikel 8 > Was gilt im Fall einer Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und für jeden Versicherungsfall mit dem jeweils vereinbarten Betrag.
Wo kaufen
Dokumente
1021A - Allgemeine Bedingungen Eingeschränkte Teilkasko
Versicherungsbedingungen
1022A - Allgemeine Bedingungen Teilkasko
Versicherungsbedingungen
1023A - Allgemeine Bedingungen Parkschadenkasko
Versicherungsbedingungen
1024A - Allgemeine Bedingungen Vollkasko
Versicherungsbedingungen
IPID - Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung
IPID
IPID - Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung
IPID
IPID - Kraftfahrzeug-Parkschadenkaskoversicherung
IPID
IPID - Eingeschränkte Teilkaskoversicherung
IPID
Deckungsübersicht Kfz-Kasko (Basic/Classic/Premium)
Leistungsübersicht
Policendetails
Kaufpreisersatzdeckung
Optionale Zusatzdeckung in der Vollkasko, die bei Totalschaden oder Diebstahl den ursprünglichen Kaufpreis statt des Zeitwerts ersetzt
QuelleGAP-Deckung / Leasingrestwert-Schutz
In allen Kaskovarianten optional verfügbar; deckt Differenz zwischen Versicherungsleistung und ausstehender Leasingschuld bei Totalschaden
QuelleDeckung Grobe Fahrlässigkeit
Optionaler Zusatzbaustein für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. Sommerreifen auf Schnee, fehlende Handbremse)
QuelleModerne Kriminalität Zusatzbaustein
Optionaler Zusatzbaustein 'Moderne Kriminalität' für Diebstahl durch Signalblockierung ohne sichtbare Einbruchsspuren
QuelleZusatzpakete Light und Luxus
Wählbare optionale Pakete mit Leistungen für: Kleinglasbruch, Diebstahl persönlicher Gegenstände bei Einbruch, Schlossänderung, Emblem-/Kennzeichenersatz, Mietwagen nach Fahrzeugdiebstahl
QuelleErstattungsmodell statt Direkt-Abrechnung
Versicherungsleistung erfolgt durch Erstattung: Versicherungsnehmer führt Reparatur durch und erhält Kosten vom Versicherer erstattet, nicht durch direkte Zahlung an die Werkstatt
QuelleKeine eigenständige Pannenhilfe
Keine eigenständige Pannenhilfe-Leistung. Nur Bergung und Verbringung zur nächsten Werkstatt im Rahmen eines tatsächlichen Versicherungsfalles
QuelleKein Ersatzfahrzeug in Standarddeckung
Standarddeckung schließt Mietwagen ausdrücklich aus. Nur als optionales Zusatzpaket Luxus verfügbar, und nur im Falle eines Fahrzeugdiebstahls
QuelleGeltungsbereich: EWR und Unterzeichnerstaaten
Versicherungsschutz gilt für Europa geographisch und für Staaten des Übereinkommens vom 30. Mai 2002 zwischen Versicherungsbüros des EWR; bei Wassertransport nicht unterbrochen wenn Verladeorte im Geltungsbereich
QuelleSchadenmeldungsfrist: Eine Woche
Versicherungsfall muss dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis gemeldet werden. Spezifische Schäden zusätzlich unverzüglich der Polizei zu melden
QuelleSelbstbeteiligung je Fahrzeug, je Versicherungsfall
Selbstbeteiligung gilt für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall. Standardbeträge: EUR 400, 750 oder 1.000. Bei Rückgabe gestohlener/geraubter Gegenstände wird Selbstbeteiligung bis zum Verkaufserlös erstattet
Quelle14-Tage Widerrufsrecht
Versicherungsnehmer kann gemäß § 5c VersVG ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Frist beginnt mit Erhalt von Polizze und Bedingungen; endet spätestens einen Monat nach Erhalt. Nicht anwendbar bei Verträgen unter 6 Monaten Laufzeit
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarSelbstbeteiligung Optionen
Der Kunde wählt die Selbstbeteiligungshöhe bei Vertragsabschluss: EUR 400, EUR 750 oder EUR 1.000.
QuelleSeite 1Abschnitt: Selbstbehalt – was ist das?
Die Höhe (EUR 400,–, EUR 750,– oder EUR 1.000,–) wählen Sie im Zuge des Vertragsabschlusses.
Parkschadendeckung und Vandalismus (variantenabhängig)
Parkschäden (Beschädigung durch unbekannte Fahrzeuge beim Parken) und Vandalismus sind nur in den Varianten Parkschadenkasko und Vollkasko enthalten, nicht in eingeschränkter Teilkasko oder Teilkasko.
QuelleSeite 2Abschnitt: Unsere Produktlösungen > Deckungsumfang-Tabelle > Parkschaden und Vandalismus
Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug
Vorschadenbesichtigung für ältere Fahrzeuge
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Für Gebrauchtwagen älter als 2 Jahre kann eine Vorschadenbesichtigung vor Kaskoabschluss erforderlich sein; bis zur Besichtigung gilt EUR 1.000 Selbstbeteiligung auf alle Schäden.
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersBei Gebrauchtwägen, die älter als 2 Jahre sind, wird für den Abschluss einer Kaskoversicherung eine Vorschadenbesichtigung verlangt.
Bonus-Malus-System
Das allgemeine österreichische Bonus-Malus-System bestimmt die Prämieneinstufung; ein schadenfreies Jahr verbessert die Stufe, ein Schadenfall verschlechtert sie.
QuelleQuellen
- https://durchblicker.at/autoversicherung/wstv
- https://www.checkeverything.at/en/insurance/car-insurance
- https://www.wienerstaedtische-24.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Online-Abschluesse/kfz/Flugblatt_Kfz-Kasko.pdf#page=1
- https://www.wienerstaedtische-24.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Online-Abschluesse/kfz/Flugblatt_Kfz-Kasko.pdf#page=2
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/KFZ_AVB_Eingeschraenkte_Teilkasko_1021A.pdf#page=1
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/KFZ_AVB_Eingeschraenkte_Teilkasko_1021A.pdf#page=2
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/KFZ_AVB_Teilkasko_1022A.pdf#page=1
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/KFZ_AVB_Teilkasko_1022A.pdf#page=2
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/KFZ_AVB_Vollkasko_1024A.pdf#page=1
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/KFZ_AVB_Vollkasko_1024A.pdf#page=2
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/KFZ_AVB_Vollkasko_1024A.pdf#page=3
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/KFZ_AVB_Vollkasko_1024A.pdf#page=4
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bedingungen/KFZ_AVB_Vollkasko_1024A.pdf#page=8
- https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Vertriebsinformationen/Allgemeine_Informationen_Website.pdfQuelle nicht mehr erreichbar