GARANTA Versicherungs-AG Österreich (Austrian branch of GARANTA Versicherungs-AG, Nürnberg, Germany)
GARANTA
GARANTA is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
GARANTA bietet die direkte Schadensregulierung über ihre Autohauspartner an; die Zahlungszusage an das Autohaus erfolgt üblicherweise innerhalb von 24 Stunden nach Schadenmeldung, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Geografischer Geltungsbereich
Österreich
Üblicher örtlicher Geltungsbereich der österreichischen Kfz-Haftpflichtversicherung: Europa im geographischen Sinn sowie alle Staaten des Grüne-Karte-Abkommens.
Alleinstellungsmerkmale
- Erweitertes Bonus-Malus-System bis zur Superbonusstufe 5 mit nur 30 % der Grundprämie, statt der marktüblichen 50 %-Untergrenze.
- Der Vertrauensbonus ermöglicht eine interne Besserstufung um bis zu 3 Bonus-/Malus-Stufen ab Stufe 09, exklusiv bei GARANTA.
- Auszeichnung mit dem Prädikat „Hervorragend“ in der Sparte Kfz-Haftpflicht beim Versicherungs Award Austria (VAA).
- Service aus einer Hand im Autohaus: Vertragsabschluss, Schadenmeldung, Reparatur und direkte Regulierung in einem Termin beim Vertriebspartner.
- Bei Schadenmeldung über Vertriebspartner erfolgt die Zahlungszusage innerhalb von 24 Stunden, sofern alle Unterlagen vollständig sind.
Leistungsgrenzen
Personenschäden - Haftpflicht
7.790.000 € – 20.000.000 €
Die GARANTA Kfz-Haftpflicht verwendet eine Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden gemeinsam. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 7,79 Millionen Euro; wahlweise sind auch 8, 10 oder 20 Millionen Euro möglich.
Sachschäden - Haftpflicht
7.790.000 € – 20.000.000 €
Sachschäden sind innerhalb derselben Pauschalversicherungssumme wie Personenschäden gedeckt. Gesetzliche Mindestsumme 7,79 Millionen Euro; wahlweise höhere Summen von 8, 10 oder 20 Millionen Euro.
Rechtsschutz / Abwehrkosten
Gedeckt
Die Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter ist im Rahmen der Versicherungssumme fester Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß den österreichischen Standardbedingungen. Zusätzlich kann eine eigenständige Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung (Versicherer: NRV) gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Grüne Karte
Gedeckt
GARANTA stellt Kfz-Haftpflicht-Versicherungsnehmern die Grüne Karte kostenlos als Versicherungsnachweis für Länder aus, in denen das Kennzeichen allein nicht als Nachweis ausreicht.
Pannenhilfe
Keine Grenze angegeben
In den geprüften offiziellen GARANTA-Quellen zur Kfz-Haftpflichtversicherung wurde keine Pannenhilfe-Leistung erwähnt.
Fahrer-Unfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Keine Quelle nennt explizit eine eigene Fahrer-Unfallversicherung getrennt vom allgemeinen Insassenunfall-Zusatz.
Insassenunfall-Versicherung
Optional
Gegen Aufpreis kann eine Insassenunfall-Versicherung abgeschlossen werden, die unabhängig vom Verschulden Unfallfolgen der Fahrzeuginsassen abdeckt und über die gesetzliche Kfz-Haftpflicht hinausgeht. Eine konkrete Versicherungssumme wurde in den geprüften Quellen nicht genannt.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geographischen Sinn sowie für alle Staaten des Grüne-Karte-Abkommens; für Länder, in denen das Kennzeichen allein nicht als Nachweis ausreicht, wird kostenlos eine Grüne Karte ausgestellt.
Regeln zur Grünen Karte
Für viele europäische Länder reicht das Kennzeichen als Versicherungsnachweis; für andere Länder (z. B. Türkei, Ukraine, Russland) ist eine Grüne Karte erforderlich, die GARANTA kostenlos ausstellt.
Fahrerbeschränkungen
Verträge können grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden. Im Schadensfall wird ein Selbstbehalt verrechnet, wenn der lenkende Fahrer unter 24 Jahre alt ist, der Versicherungsnehmer jedoch bereits 24 Jahre oder älter ist.
Frist zur Schadenmeldung
Schäden sind GARANTA bzw. dem Autohauspartner unverzüglich zu melden; durch elektronische Übermittlung von Schadenmeldung und Fotos über die Vertriebspartner erfolgt die Zahlungszusage innerhalb von 24 Stunden, sofern alle Unterlagen vorliegen.
Bonus-Malus-Regeln
Die Prämie richtet sich nach dem österreichischen Bonus-Malus-System; GARANTA bietet eine Einstufung bis zur Superbonusstufe 5 (30 % der Grundprämie), über die marktübliche Stufe 0 (50 %) hinaus. Ein Haftpflichtschaden führt zu einer Rückstufung um 3 Bonus-/Malus-Stufen (gilt nicht für Kaskoschäden).
Policendetails
Bonus-Malus-System
Prämiengünstigung durch schadenfrei abgelaufene Versicherungsjahre; GARANTA bietet Einstufung bis zur Superbonusstufe 5 (30% der Jahresprämie)
QuelleMindest- und Wahlversicherungssummen
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme von 7,79 Millionen Euro; wahlweise auch 8, 10 und 20 Millionen Euro möglich
QuelleDirekte Schadensregulierung
Direkte Regulierung über Autohauspartner; Zahlungszusage innerhalb von 24 Stunden nach Schadenmeldung, sofern alle Unterlagen vorliegen
QuelleVertrauensbonus
Interne Besserstufung um bis zu 3 Bonus-/Malus-Stufen in Haftpflicht und Vollkasko; Vergabe ab Stufe 09 bis maximal Bonusstufe S3
QuelleSelbstbehalt für Lenker unter 24 Jahren
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Im Schadensfall wird ein Selbstbehalt verrechnet für Lenker unter 24 Jahren, sofern der Versicherungsnehmer bereits über 24 ist
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersBerücksichtigung des Schadenverlaufs
Bei Ersteinstufung wird Schadenverlauf bei Vorversicherern (Österreich bzw. EU) zugrunde gelegt; jährliche Anpassung im Bonus-Malus-System
Quelle