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Kfz-HaftpflichtÖsterreich

6 Versicherer mit verifizierten Leistungsdaten

Leistungen

Merkmal / KategorieAllianzGeneraliGRAWEHelvetiaUNIQAWiener Städtische
Online-AbschlussJaNeinNeinNeinJaJa
24/7 AssistanceJaJaNicht verfugbarJaJaJa
Personenschaden5.000.000 €7.600.000 € – 30.000.000 €10.000.000 € – 20.000.000 €Abgedeckt10.000.000 € – 30.000.000 €10.000.000 € – 30.000.000 €
Sachschaden1.000.000 €7.600.000 € – 30.000.000 €10.000.000 € – 20.000.000 €Abgedeckt10.000.000 € – 30.000.000 €10.000.000 € – 30.000.000 €
RechtsschutzAbgedecktUnbegrenztUnbegrenztAbgedecktUnbegrenztAbgedeckt
Gruene KarteAbgedecktAbgedecktAbgedecktAbgedecktAbgedecktAbgedeckt
FahrgastunfallBedingtAusgeschlossenOptionalOptionalAusgeschlossenOptional

FAQ

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich und wer ist verpflichtet, sie abzuschließen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben gemäß Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG) und § 59 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG). Jeder Halter eines in Österreich zugelassenen Kraftfahrzeugs muss eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen, bevor das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen wird — die Zulassungsstelle erteilt das Kennzeichen erst nach elektronischer Bestätigung des Versicherungsschutzes. Die Versicherung deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen — nicht aber Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug oder Ihre eigenen Verletzungen als verursachender Fahrer.

Welche gesetzlichen Mindestversicherungssummen gelten für die Kfz-Haftpflicht in Österreich?

Gemäß § 9 KHVG beträgt die gesetzliche Mindestversicherungssumme für Personenkraftwagen 6.450.000 € je Schadenereignis für Personenschäden — unabhängig von der Anzahl der Geschädigten — und 1.300.000 € je Schadenereignis für Sachschäden. Diese Beträge wurden mit Wirkung vom 23. Dezember 2023 von 5.860.000 € bzw. 1.220.000 € erhöht, um die EU-Richtlinie 2021/2118 umzusetzen. In der Praxis bieten alle großen österreichischen Versicherer freiwillig eine höhere Pauschalversicherungssumme von 15, 20, 30 oder 50 Mio. € je Schadenereignis (für Personen- und Sachschäden kombiniert) an.

Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung konkret ab?

Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug Dritten zugefügt werden. Dazu gehören: Personenschäden, Invalidität oder Tod von Fußgängern, Insassen anderer Fahrzeuge, Radfahrern oder sonstigen Verkehrsteilnehmern; Sachschäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden oder sonstigem Eigentum Dritter; Vermögensschäden infolge eines versicherten Ereignisses; Rechtsabwehrkosten gegen unbegründete oder überzogene Ansprüche Dritter (Regulierungsvollmacht); sowie Verdienstausfall der Geschädigten. Schäden am eigenen Fahrzeug oder eigene Verletzungen als verursachender Fahrer sind nicht gedeckt — hierfür sind Kaskoversicherungen (Voll- oder Teilkasko) und/oder eine Insassenunfallversicherung bzw. ein Fahrerschutz erforderlich.

Sind die Schäden des Unfallverursachers selbst durch die Haftpflicht gedeckt?

Nein. Gemäß § 5 KHVG und den üblichen Versicherungsbedingungen sind die vom Unfallverursacher selbst erlittenen Schäden von der Haftpflichtdeckung ausgeschlossen. Wenn Sie einen Unfall verschulden, haben Sie aus der Haftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Ersatz Ihrer eigenen Verletzungen oder Schäden an Ihrem Fahrzeug. Für den Eigenschutz sind separate Verträge erforderlich: eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko) für Fahrzeugschäden sowie ein Fahrerschutz oder eine Insassenunfallversicherung. Viele österreichische Versicherer bauen den Fahrerschutz in ihren Premium-Tarifen standardmäßig ein.

Sind Insassen im Fahrzeug des Unfallverursachers mitversichert?

Ja. Insassen im versicherten Fahrzeug, die durch einen vom Fahrer verschuldeten Unfall verletzt werden, gelten gemäß § 5 KHVG und dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) als Dritte. Ihre Personenschadensansprüche sind im Rahmen der Personenschaden-Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Ausgenommen ist lediglich der verursachende Fahrer selbst (siehe vorhergehende Frage). Für einen erweiterten Schutz — auch unabhängig vom Verschulden — bieten die meisten österreichischen Versicherer eine freiwillige Insassenunfallversicherung als Zusatzbaustein an.

Ist Rechtsschutz in österreichischen Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten?

Die Abwehr unbegründeter oder überzogener Schadenersatzansprüche Dritter (Anspruchsabwehr / Regulierungsvollmacht) ist Bestandteil jeder österreichischen Kfz-Haftpflichtpolice und erfolgt auf Kosten des Versicherers — dieser kann den Anspruch befriedigen, abwehren oder gerichtlich bestreiten. Davon zu unterscheiden ist die eigenständige Kfz-Rechtsschutz- bzw. Verkehrsrechtsschutzversicherung, welche die eigenen Ansprüche des Versicherungsnehmers (z.B. bei eigenen Verletzungen oder durch einen unversicherten Dritten verursachten Schäden) aktiv durchsetzt und bei den meisten Versicherern als separater Zusatzbaustein oder eigenständige Police angeboten wird.

Was ist die Grüne Karte und ist sie in der österreichischen Kfz-Haftpflicht enthalten?

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Karte) ist ein internationales Versicherungszertifikat, das auf der Grundlage einer multilateralen Vereinbarung zwischen den nationalen Versicherungsbüros ausgestellt wird. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und zusätzlicher Vertragsstaaten dient bereits das österreichische Kennzeichen als Versicherungsnachweis; eine ausgedruckte Grüne Karte ist nicht erforderlich. Für Reisen in weitere Mitgliedsländer des Grüne-Karte-Systems — etwa Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Albanien, Marokko, Tunesien oder Iran — stellt der österreichische Versicherer die Grüne Karte auf Anfrage kostenlos aus. Die Höchstzahlung richtet sich in diesen Ländern abweichend von der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme nach den dort geltenden gesetzlichen Mindestbeträgen.

In welchen Ländern gilt die österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz aus der österreichischen Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich automatisch auf: die Republik Österreich; alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union; die EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein); sowie die Schweiz, Andorra, Monaco, den Vatikan, San Marino, Serbien und weitere Mitgliedsländer des Grüne-Karte-Systems. Innerhalb des EWR gelten die vertraglich vereinbarten österreichischen Versicherungssummen; außerhalb des EWR reduziert sich die Eintrittspflicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung des Besuchslandes, sofern keine Grüne Karte ausgestellt wurde. Der Auslandsschutz gilt in der Regel für Reisen von weniger als einem Jahr.

Was muss ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall tun?

Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet: unverzüglich anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste); bei Verletzten Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst (144 Rettung, 122 Feuerwehr oder 112 europäische Notrufnummer) zu rufen; die Polizei (133) zu verständigen, sofern nach § 4 StVO erforderlich (Personenschäden, erhebliche Sachschäden oder wenn die Beteiligten ihre Identität nicht selbst austauschen können); die Unfallstelle nicht zu verlassen, bevor Sie sich ausgewiesen und Versicherungsdaten ausgetauscht haben; bei reinen Sachschäden den Europäischen Unfallbericht auszufüllen; Unfallstelle und Schäden zu fotografieren; und den Versicherer ohne unnötigen Aufschub (§ 33 VersVG) zu informieren — die meisten Bedingungen sehen eine Meldefrist von einer Woche vor. Gerichtliche Verfahren oder förmlich erhobene Ansprüche Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

Kann ich die Kfz-Haftpflicht in Österreich online abschließen und in Raten zahlen?

Ja. Alle großen österreichischen Kfz-Haftpflichtversicherer — darunter Allianz, Wiener Städtische, Generali, UNIQA, GRAWE, Helvetia, Donau, Merkur und Zurich — bieten den Online-Abschluss über eigene Portale sowie über unabhängige Makler und Vergleichsportale (durchblicker.at, tarifcheck.at) an. Der Versicherer stellt sofort eine elektronische Versicherungsbestätigung (Polizzennummer + Deckungsbestätigung) aus, die für die Zulassung bei der Zulassungsstelle benötigt wird. Die Zahlung erfolgt üblicherweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich; unterjährige Zahlungsweisen führen bei einigen Anbietern zu einem geringen Ratenzahlungszuschlag. Österreich kennt ein Bonus-Malus-System (KFZ-Bonus-Malus): die Prämie wird jährlich anhand der Schadenerfahrung angepasst (Stufen 00 bis 17), mit einer Stufenreduzierung pro schadenfreiem Jahr und üblicherweise vier Stufen Aufschlag pro selbst verschuldetem Schaden.