UNIQA Österreich Versicherungen AG (trading as Raiffeisen Versicherung)
Raiffeisen Versicherung
Raiffeisen Versicherung is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Die Prämie wird im Voraus gemäß der vereinbarten Zahlungsweise (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich) bezahlt, z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung, wie vertraglich vereinbart.
Geografischer Geltungsbereich
Österreichweit
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls auf jene Staaten, die das Übereinkommen der nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben (Grüne-Karte-System); der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Alleinstellungsmerkmale
- Als einzige Versicherung Österreichs begrenzt das Bonus/Malus-System die Auswirkung eines Schadenfalls auf nur eine Malusstufe, statt sich durch mehrfache Erhöhungen aufzuschaukeln.
- Standard-Pauschalversicherungssumme von EUR 15 Millionen (aufwertbar auf EUR 30 Millionen), deutlich über marktüblichen Mindestsummen.
- Die VerkehrsSoforthilfe gilt europaweit, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr und ist für den Versicherungsnehmer gebührenfrei.
- Optionaler Freischaden-Gutschein ermöglicht es, nach einem Schadenfall keine Rückstufung im Bonus/Malus-System zu erleiden, obwohl der Versicherer den Schaden bezahlt.
- Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Kasko, Unfall, Rechtsschutz) sind aus einer Hand erhältlich, für abgestimmten Schutz und einheitliche Schadenabwicklung.
Leistungsgrenzen
Personenschaden-Haftpflicht (kombinierte Pauschalversicherungssumme)
15.000.000 € – 30.000.000 €
Für Personen- und Sachschäden aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges gilt eine einheitliche Pauschalversicherungssumme. Je nach gewählter Variante beträgt diese EUR 15.000.000,- oder EUR 30.000.000,-, zuzüglich EUR 80.000,- für bloße Vermögensschäden. Kosten, Zinsen und sonstige Nebenleistungen werden auf diese Summe angerechnet.
Sachschaden-Haftpflicht (kombinierte Pauschalversicherungssumme)
15.000.000 € – 30.000.000 €
Sachschäden werden aus derselben kombinierten Pauschalversicherungssumme wie Personenschäden gedeckt (EUR 15.000.000,- oder EUR 30.000.000,- je nach Variante), zuzüglich einer gesonderten Deckungssumme von EUR 80.000,- für bloße Vermögensschäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche Dritter. Es besteht keine gesonderte Versicherungssumme für die Rechtsabwehr; die Kosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet. Übersteigen die Ersatzansprüche die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Kosten eines Rechtsstreits nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Im Gebiet jener Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage verzichtet wurde, erstreckt sich die Versicherung mindestens auf den in diesem Staat für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang bzw. auf den vereinbarten Umfang, wenn dieser höher ist. Der Versicherungsschutz aus der Grünen Karte erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Karte eine längere Dauer ausweist.
VerkehrsSoforthilfe
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Ein rund um die Uhr verfügbarer Notfall-Assistance-Service (Panne, Unfall, Fahrzeugausfall, Abschleppung, Bergung, Kinderrückholung). Die Quellen widersprechen sich, ob dieser Service automatisch inkludiert oder ein kostenpflichtiger optionaler Baustein ist: Das Infoblatt (IPID) aus 2019 führt ihn als optional an, während die aktuelle offizielle Produktseite angibt, dass er in der Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch und kostenlos inkludiert ist.
Fahrer-Unfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Nicht Bestandteil dieser Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Unfallschutz für den Lenker wird als eigenständiges Produkt (z. B. Kfz-Unfallversicherung / Lenkerschutz) angeboten und ist in den Haftpflicht-Bedingungen bzw. im IPID nicht enthalten.
Insassen-Unfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Nicht Bestandteil dieser Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Insassenunfallschutz wird als eigenständige Kfz-Unfallversicherung angeboten und ist in den Haftpflicht-Bedingungen bzw. im IPID nicht enthalten.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.
Regeln zur Grünen Karte
In Ländern, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage vertraglich verzichtet wird, erstreckt sich der Schutz mindestens auf den in diesem Land für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch den vereinbarten Umfang; der Schutz endet mit Vertragsende, unabhängig von der auf der Karte ausgewiesenen Dauer.
Fahrerbeschränkungen
Der Lenker muss zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt sein, darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden, muss vereinbarte Verwendungsbedingungen einhalten und darf nicht mehr Personen befördern als vertraglich bzw. gesetzlich zulässig; die Verletzung dieser Obliegenheiten kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer den Versicherungsfall, die Anspruchserhebung durch Dritte sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis anzeigen.
Bonus-Malus-Regeln
Die Prämie für die meisten Pkw und Lkw bis 3.500 kg wird nach einem Bonus/Malus-System von Stufe -3 (42 % Beitragssatz, nach 12 schadenfreien Jahren) bis Stufe 10 (150 %, bei Vorversicherung über 100 %) bemessen. Neue Versicherungsnehmer ohne anrechenbaren Schadenverlauf beginnen in Stufe 8 (95 %). Ein schadenfreier Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30. September) führt zur nächstniedrigeren Prämienstufe; jeder dem Versicherer zur Last fallende Versicherungsfall führt zu einer Höherstufung um drei Stufen.
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ABKH/RV 2019, Fassung Dezember 2023)
Versicherungsbedingungen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung
IPID
Kundenfolder: Raiffeisen Kfz-Versicherung
Sonstiges Dokument
Infoblatt: Freischaden-Gutschein zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Sonstiges Dokument
Policendetails
Haftung für Verkehrsunfälle
Haftungsschutz für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen mit dem versicherten Fahrzeug
QuelleSachschaden-Haftpflicht
Versicherungsschutz für Schäden an fremdem Eigentum, verursacht durch das Fahrzeug
QuellePersonenschaden-Haftpflicht
Haftungsschutz für Personenschäden, verursacht durch das versicherte Fahrzeug
QuelleVerkehrsSoforthilfe
Notfallhilfe-Service, der automatisch in die Haftpflichtversicherung einbezogen ist
QuelleFreischaden-Gutschein
Ein optionaler Gutschein, der bei Einlösung nach einem Kfz-Haftpflichtschaden verhindert, dass der Versicherungsnehmer im Bonus/Malus-System zurückgestuft wird, obwohl der Versicherer den Schaden bezahlt
QuelleBonus-Malus-System
Prämienstaffelsystem basierend auf Schadenverlauf mit Bonus-Stufen und Malefizerverfahren
QuelleSchadenmeldungsfrist
Versicherungsnehmer muss Versicherungsfall und Verfahrenseinleitung innerhalb einer Woche melden
QuelleGeltungsbereich - Österreich und Europäischer Wirtschaftsraum
Versicherungsschutz gilt in Österreich und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum
QuelleMitversicherte Personen
Schutz umfasst Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter, berechtigte Lenker und berechtigte Insassen
QuelleVersicherungssummen
Standarddeckung EUR 15 Millionen für alle versicherten Schäden (überschreitet gesetzliches Minimum)
QuelleAbwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Versicherer übernimmt Abwehrkosten und lehnt ungerechtfertigte Haftpflichtansprüche ab
Quelle