Aus Quelldokumenten geprüft

UNIQA Österreich Versicherungen AG (trading as Raiffeisen Versicherung)

Raiffeisen Versicherung

Raiffeisen Versicherung is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2023-12Risikoträger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Prämie wird im Voraus gemäß der vereinbarten Zahlungsweise (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich) bezahlt, z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung, wie vertraglich vereinbart.

Geografischer Geltungsbereich

Österreichweit

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls auf jene Staaten, die das Übereinkommen der nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben (Grüne-Karte-System); der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Alleinstellungsmerkmale

  • Als einzige Versicherung Österreichs begrenzt das Bonus/Malus-System die Auswirkung eines Schadenfalls auf nur eine Malusstufe, statt sich durch mehrfache Erhöhungen aufzuschaukeln.
  • Standard-Pauschalversicherungssumme von EUR 15 Millionen (aufwertbar auf EUR 30 Millionen), deutlich über marktüblichen Mindestsummen.
  • Die VerkehrsSoforthilfe gilt europaweit, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr und ist für den Versicherungsnehmer gebührenfrei.
  • Optionaler Freischaden-Gutschein ermöglicht es, nach einem Schadenfall keine Rückstufung im Bonus/Malus-System zu erleiden, obwohl der Versicherer den Schaden bezahlt.
  • Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Kasko, Unfall, Rechtsschutz) sind aus einer Hand erhältlich, für abgestimmten Schutz und einheitliche Schadenabwicklung.

Leistungsgrenzen

Personenschaden-Haftpflicht (kombinierte Pauschalversicherungssumme)

15.000.000 € – 30.000.000 €

Für Personen- und Sachschäden aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges gilt eine einheitliche Pauschalversicherungssumme. Je nach gewählter Variante beträgt diese EUR 15.000.000,- oder EUR 30.000.000,-, zuzüglich EUR 80.000,- für bloße Vermögensschäden. Kosten, Zinsen und sonstige Nebenleistungen werden auf diese Summe angerechnet.

Quelle

Sachschaden-Haftpflicht (kombinierte Pauschalversicherungssumme)

15.000.000 € – 30.000.000 €

Sachschäden werden aus derselben kombinierten Pauschalversicherungssumme wie Personenschäden gedeckt (EUR 15.000.000,- oder EUR 30.000.000,- je nach Variante), zuzüglich einer gesonderten Deckungssumme von EUR 80.000,- für bloße Vermögensschäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind.

Quelle

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gedeckt

Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche Dritter. Es besteht keine gesonderte Versicherungssumme für die Rechtsabwehr; die Kosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet. Übersteigen die Ersatzansprüche die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Kosten eines Rechtsstreits nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche.

Quelle

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

Im Gebiet jener Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage verzichtet wurde, erstreckt sich die Versicherung mindestens auf den in diesem Staat für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang bzw. auf den vereinbarten Umfang, wenn dieser höher ist. Der Versicherungsschutz aus der Grünen Karte erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Karte eine längere Dauer ausweist.

Quelle

VerkehrsSoforthilfe

Ein rund um die Uhr verfügbarer Notfall-Assistance-Service (Panne, Unfall, Fahrzeugausfall, Abschleppung, Bergung, Kinderrückholung). Die Quellen widersprechen sich, ob dieser Service automatisch inkludiert oder ein kostenpflichtiger optionaler Baustein ist: Das Infoblatt (IPID) aus 2019 führt ihn als optional an, während die aktuelle offizielle Produktseite angibt, dass er in der Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch und kostenlos inkludiert ist.

Quelle

Fahrer-Unfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil dieser Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Unfallschutz für den Lenker wird als eigenständiges Produkt (z. B. Kfz-Unfallversicherung / Lenkerschutz) angeboten und ist in den Haftpflicht-Bedingungen bzw. im IPID nicht enthalten.

Quelle

Insassen-Unfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil dieser Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Insassenunfallschutz wird als eigenständige Kfz-Unfallversicherung angeboten und ist in den Haftpflicht-Bedingungen bzw. im IPID nicht enthalten.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

Regeln zur Grünen Karte

In Ländern, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage vertraglich verzichtet wird, erstreckt sich der Schutz mindestens auf den in diesem Land für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch den vereinbarten Umfang; der Schutz endet mit Vertragsende, unabhängig von der auf der Karte ausgewiesenen Dauer.

Fahrerbeschränkungen

Der Lenker muss zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt sein, darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden, muss vereinbarte Verwendungsbedingungen einhalten und darf nicht mehr Personen befördern als vertraglich bzw. gesetzlich zulässig; die Verletzung dieser Obliegenheiten kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer den Versicherungsfall, die Anspruchserhebung durch Dritte sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis anzeigen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Prämie für die meisten Pkw und Lkw bis 3.500 kg wird nach einem Bonus/Malus-System von Stufe -3 (42 % Beitragssatz, nach 12 schadenfreien Jahren) bis Stufe 10 (150 %, bei Vorversicherung über 100 %) bemessen. Neue Versicherungsnehmer ohne anrechenbaren Schadenverlauf beginnen in Stufe 8 (95 %). Ein schadenfreier Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30. September) führt zur nächstniedrigeren Prämienstufe; jeder dem Versicherer zur Last fallende Versicherungsfall führt zu einer Höherstufung um drei Stufen.

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ABKH/RV 2019, Fassung Dezember 2023)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung

IPID

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Kundenfolder: Raiffeisen Kfz-Versicherung

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Infoblatt: Freischaden-Gutschein zur Kfz-Haftpflichtversicherung

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Policendetails

Haftung für Verkehrsunfälle

Haftungsschutz für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen mit dem versicherten Fahrzeug

Quelle

Sachschaden-Haftpflicht

Versicherungsschutz für Schäden an fremdem Eigentum, verursacht durch das Fahrzeug

Quelle

Personenschaden-Haftpflicht

Haftungsschutz für Personenschäden, verursacht durch das versicherte Fahrzeug

Quelle

VerkehrsSoforthilfe

Notfallhilfe-Service, der automatisch in die Haftpflichtversicherung einbezogen ist

Quelle

Freischaden-Gutschein

Ein optionaler Gutschein, der bei Einlösung nach einem Kfz-Haftpflichtschaden verhindert, dass der Versicherungsnehmer im Bonus/Malus-System zurückgestuft wird, obwohl der Versicherer den Schaden bezahlt

Quelle

Bonus-Malus-System

Prämienstaffelsystem basierend auf Schadenverlauf mit Bonus-Stufen und Malefizerverfahren

Quelle

Schadenmeldungsfrist

Versicherungsnehmer muss Versicherungsfall und Verfahrenseinleitung innerhalb einer Woche melden

Quelle

Geltungsbereich - Österreich und Europäischer Wirtschaftsraum

Versicherungsschutz gilt in Österreich und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum

Quelle

Mitversicherte Personen

Schutz umfasst Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter, berechtigte Lenker und berechtigte Insassen

Quelle

Versicherungssummen

Standarddeckung EUR 15 Millionen für alle versicherten Schäden (überschreitet gesetzliches Minimum)

Quelle

Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

Versicherer übernimmt Abwehrkosten und lehnt ungerechtfertigte Haftpflichtansprüche ab

Quelle

Quellen