Verifiziertes Angebot

Generali

Generali is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the AT market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 13.05.2026T&C from 2019-04-20Generali Versicherung AG
24/7 helpline

Direktzahlung

Generali reguliert Schäden direkt mit geschädigten Dritten; der Versicherer ist bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers im Rahmen der Versicherungssumme zu befriedigen oder abzuwehren (AKHB 2019 Art. 16). Der Versicherungsnehmer darf Ansprüche ohne Einwilligung des Versicherers nicht anerkennen.

Geographic scope

AT

Europe (geographic sense); at minimum all states signatory to the EEA Green Card Agreement; abroad at least the statutory minimum of the visited state or the contractually agreed sum, whichever is higher (AKHB 2019 Art. 4–5)

Alleinstellungsmerkmale

  • Das Bonussystem reicht bis Stufe -3 (45% der Tarifprämie): Unfallfreie Fahrer erreichen schneller niedrigere Prämien als im Branchendurchschnitt, und in Stufe -3 hat ein Schaden keine Auswirkung auf die Prämie.
  • Versicherungssumme optional auf bis zu 30 Millionen Euro erhöhbar – weit über dem gesetzlichen Minimum von 7,6 Millionen Euro – für umfassenden Schutz bei schweren Unfällen.
  • Das Kfz-Sicherheitspaket bündelt Kfz-Haftpflicht, Insassenschutz und 24/7-Pannenhilfe (Tip&Tat KfzAktiv Plus) mit bis zu 20% Paketrabatt gegenüber dem Einzelabschluss.
  • Bis zu 20% UmweltAktiv-Bonus-Rabatt auf die Kfz-Haftpflichtprämie für Elektrofahrzeuge und emissionsarme Pkw (CO2 ≤ 100 g/km), plus Cyberangriff-Schutz über das Elektroplus-Paket.
  • Der optionale Kfz-Europaschutz garantiert unverschuldet in Unfälle verwickelten Versicherungsnehmern volle Entschädigung nach österreichischem Recht bei Unfällen mit ausländisch versicherten Fahrzeugen in der gesamten EU und 8 weiteren europäischen Ländern – direkt abgewickelt durch Generali ohne Klagebedarf im Ausland.

Leistungsgrenzen

Personenschadenhaftpflicht (kombiniert mit Sachschaden als Pauschalversicherungssumme)

Gedeckt

Deckt Personenschäden und Sachschäden bis zur vereinbarten Pauschalversicherungssumme ab. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme für Standardfahrzeuge beträgt EUR 7.600.000 (KHVG §9); Generali bietet optional höhere Summen bis EUR 30.000.000 an. Innerhalb der Pauschalversicherungssumme sind Personenschäden bis zu EUR 6.300.000 pro Ereignis im gesetzlichen Mindestumfang gedeckt.

Quelle

Sachschadenhaftpflicht (kombinierte Pauschalversicherungssumme mit Personenschaden)

Gedeckt

Sachschäden sind innerhalb derselben Pauschalversicherungssumme wie Personenschäden gedeckt (Mindestbetrag EUR 7.600.000, optional bis EUR 30.000.000). Innerhalb der Pauschalversicherungssumme sind Sachschäden bis zu EUR 1.300.000 je Ereignis im gesetzlichen Mindestumfang gedeckt (KHVG §9 Abs. 4). Reine Vermögensschäden sind zusätzlich bis EUR 80.000 je Versicherungsfall gedeckt.

Quelle

Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche Dritter

Gedeckt

Der Versicherer übernimmt gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Abwehr von Ersatzansprüchen Dritter, einschließlich Strafverfahren, die eine zivilrechtliche Haftung begründen könnten, sofern die Kosten auf Weisung des Versicherers aufgewendet wurden (VersVG §150). Die Abwehr unbegründeter Ansprüche ist ein Kernbestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung ohne separates Sublimit.

Quelle

Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte)

Gedeckt

Der Versicherungsschutz erstreckt sich automatisch auf alle Unterzeichnerstaaten des Grüne-Karte-Abkommens (EWR und assoziierte Staaten). Im Ausland leistet die Versicherung mindestens die im besuchten Land gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung, mindestens jedoch die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Der Versicherer ist verpflichtet, die Grüne Karte innerhalb von 5 Tagen auf Verlangen auszustellen (KFG §61).

Quelle

Pannenhilfe (Tip&Tat KfzAktiv Plus)

Optional

Tip&Tat KfzAktiv Plus ist ein optionaler Zusatzbaustein, der rund um die Uhr Pannen- und Unfallhilfe bietet. Er ist als Pflichtbestandteil im Kfz-Sicherheitspaket-Bundle enthalten. Wesentliche Leistungen: Abschlepp-/Mobilitätshilfe bis EUR 250; Mietwagen bis EUR 80/Tag (max. EUR 400); Weiter-/Rückfahrt bis EUR 365 (Inland) / EUR 2.200 (Ausland); Übernachtung bis EUR 75/Nacht (max. 4 Nächte); Fahrzeugrückholung; Ersatzteilversand ins Ausland; Kinderabholung bis EUR 400 (Inland) / EUR 2.200 (Ausland); Haustierversorgung bis EUR 400.

Quelle

Lenkerunfallschutz

Ausgeschlossen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt keine Unfallversicherung für den Lenker des schuldtragenden Fahrzeuges. Dies muss separat über den optionalen Insassenschutz abgeschlossen werden, der als Zusatzbaustein oder als Teil des Kfz-Sicherheitspaket-Bundles erhältlich ist. Der Kfz-Top-Insassenschutz leistet bis zu EUR 100.000 Kapitalleistung bei dauernder Invalidität und EUR 100/Tag Krankenhaustaggeld (max. EUR 3.000), wenn der Lenker angeschnallt war.

Quelle

Insassenunfallschutz (im Rahmen der Haftpflicht)

Ausgeschlossen

Die Insassenunfallversicherung ist nicht in der Kfz-Haftpflicht enthalten. Sie ist als separater optionaler Zusatzbaustein (Insassenschutz) oder als Bestandteil des Kfz-Sicherheitspaket-Bundles erhältlich. Die Kfz-Haftpflicht leistet nur für Insassen des gegnerischen Fahrzeuges; eigene Insassen müssen über die Schuldfeststellung (die Jahre dauern kann) oder über den optionalen Insassenschutz abgerechnet werden.

Quelle

Wichtige Bedingungen

territorial_scope

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, mindestens jedoch auf alle Staaten, die das EWR-Grüne-Karte-Abkommen unterzeichnet haben (lt. Anhang AKHB 2019). Im Ausland leistet der Versicherer mindestens die im besuchten Staat für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen vorgeschriebene Mindestdeckung, mindestens jedoch die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Der optionale Kfz-Europaschutz (AKES 2019) erweitert den Anspruch auf volle Entschädigung nach österreichischem Recht in EU-Mitgliedstaaten sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und im Vatikanstaat.

green_card_rules

In Ländern, für die eine Grüne Karte ausgestellt wird oder deren Vorlage durch das EWR-Abkommen verzichtet wurde, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf mindestens die lokal vorgeschriebene Mindestdeckung für ausländische Fahrzeuge oder die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, je nachdem welcher Betrag höher ist. Der Versicherer ist bevollmächtigt, die Grüne Karte auszustellen, und muss dies innerhalb von 5 Tagen auf Verlangen tun (KFG §61). Der Grüne-Karte-Schutz endet mit dem Ende des zugrundeliegenden Versicherungsvertrages, auch wenn auf der Karte ein späteres Datum ausgewiesen ist.

driver_restrictions

Der Lenker muss einen nach den österreichischen kraftfahrrechtlichen Vorschriften gültigen Führerschein besitzen. Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt oder ausgeschlossen, wenn: (a) der Lenker nicht berechtigt ist, das Fahrzeug nach geltendem Kraftfahrrecht zu lenken; (b) der Lenker unter dem Einfluss von Alkohol oder Suchtgift steht, festgestellt durch eine rechtskräftige behördliche oder gerichtliche Entscheidung; (c) das Fahrzeug mehr Personen befördert als nach dem Gesetz zulässig. Der Verlust des Versicherungsschutzes wegen (a) und (b) gilt nicht gegenüber dem Versicherungsnehmer und anderen mitversicherten Personen, die nicht der Lenker waren und die Obliegenheitsverletzung ohne Verschulden nicht erkennen konnten.

claim_notification_deadline

Schäden, Ansprüche Dritter und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren sind der Generali innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu melden (AKHB 2019 Art. 9.3.3). Bei Personenverletzung ist die nächste Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Der Versicherungsnehmer darf Ansprüche ohne Einwilligung des Versicherers nicht anerkennen. Verstöße können zu teilweisem oder vollständigem Verlust des Versicherungsschutzes führen, sofern der Verstoß nicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde.

bonus_malus_rules

Das Bonus-Malus-System gilt für Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge (einschließlich Taxi/Mietwagen), Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht und Lastkraftwagen bis 1,5 t Nutzlast. Neueinsteiger werden in Prämienstufe 9 (100% der Tarifprämie) eingestuft. Jeder schadenfreie Beobachtungszeitraum (1. Okt. – 30. Sept.) bewirkt eine Vorrückung um eine Prämienstufe (Prämienreduktion). Jeder Schaden, für den der Versicherer leistet, führt zu einer Rückstufung um drei Prämienstufen. Generalis Stufensystem reicht unter 0 bis zu den Stufen -1, -2 und -3 (alle bei 45% der Tarifprämie); in Stufe -3 hat ein Schaden keine Auswirkung auf die Prämie nach Rückstufung. Die Prämienstufen reichen von -3 (45%) bis Stufe 17 (200%). Der Versicherer muss auf Anfrage eine Schadenverlaufsbescheinigung ausstellen (KHVG §16).

Wo kaufen

Dokumente

IPID Kfz-Haftpflichtversicherung – Generali Österreich

ipid

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Vertragsgrundlagen zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 2019 + AKES 2019) – Generali Versicherung AG

terms_and_conditions

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Policendetails

Versicherungssumme wählbar

Versicherungsnehmer können zwischen verschiedenen Versicherungssummen wählen (7,79, 10, 15, 20, 25 oder 30 Millionen EUR)

Freischaden-Bonus

Optionale Leistung für Versicherungsnehmer ab Bonusstufe 5 oder niedriger, um einen Schaden ohne Prämiensteigerung oder Herabstufung zu decken

Europaschutz

Deckung für unverschuldete Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen in EU und assoziierten Ländern mit vollständiger Entschädigung bis zur Versicherungssumme

Umwelt-Aktiv-Bonus

Rabatt bis zu 20% auf Kfz-Haftpflicht-Prämien für Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß oder Elektroantrieb

Bonus-Malus-System

Prämienstaffelsystem basierend auf Schadenverlauf mit Vorrückung pro schadenfreies Jahr und Rückstufung bei Schäden

Prämienzahlungsweise

Prämien können jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich wie im Vertrag vereinbart gezahlt werden

Schadenmeldungspflicht

Schäden müssen innerhalb einer Woche der Generali gemeldet werden; Schäden aus Diebstahl, Raub, Brand, Explosion oder Wildunfall müssen sofort der Polizei gemeldet werden

Vertragsdauer und Kündigungsrechte

Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird; Standard-Kündigung erfordert einen Monat Kündigungsfrist