Generali Versicherung AG
Generali
Generali is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Generali entschädigt geschädigte Dritte bei begründeten Ansprüchen direkt und wehrt unbegründete Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ab.
Geografischer Geltungsbereich
Österreich
Europa im geographischen Sinn sowie alle Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten unterzeichnet haben.
Alleinstellungsmerkmale
- Die Versicherungssumme kann freiwillig auf bis zu 30 Millionen Euro erhöht werden – weit über dem gesetzlichen Minimum von rund 7,79 Millionen Euro.
- Auf Bonusstufe „minus 3“ bleibt die Prämie auch bei einem Schadenfall auf dem niedrigsten Niveau.
- Ein optionaler Freischaden hält die Bonusstufe trotz eines Schadenfalls unverändert, wenn er im Kfz-Versicherungspaket ab Bonusstufe 5 oder niedriger gebucht wird.
- Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß oder Elektroantrieb erhalten bis zu 20 % Rabatt auf die Kfz-Haftpflichtprämie.
- Der optionale Kfz-Europaschutz entschädigt Versicherungsnehmer nach österreichischem Recht bis zur Höhe der eigenen Haftpflichtsumme bei Unfällen mit Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, anstatt sich auf das Recht des ausländischen Versicherers zu verlassen.
Leistungsgrenzen
Personenschaden-Haftpflicht
6.450.000 € – 30.000.000 €
Laut Generali-Produktseite können Versicherungsnehmer die gesamte Kfz-Haftpflicht-Versicherungssumme freiwillig auf bis zu 30 Millionen Euro erhöhen. Die gesetzliche Mindestteilsumme für Personenschäden (6,45 Millionen Euro, Teil der gesetzlichen Pauschalsumme von 7,79 Millionen Euro) ergibt sich aus § 9 KHVG, wie im Anhang der AKHB wiedergegeben.
Sachschaden-Haftpflicht
1.340.000 € – 30.000.000 €
Laut Generali-Produktseite kann die gesamte Kfz-Haftpflicht-Versicherungssumme freiwillig auf bis zu 30 Millionen Euro erhöht werden. Die gesetzliche Mindestteilsumme für Sachschäden (1,34 Millionen Euro, Teil der Pauschalsumme von 7,79 Millionen Euro) sowie die gesonderte Grenze von 80.000 Euro für reine Vermögensschäden ergeben sich aus § 9 KHVG, wie im Anhang der AKHB wiedergegeben.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gedeckt
Der Versicherer wehrt unbegründete Ansprüche Dritter ab, auch vor Gericht, als Teil des Kern-Haftpflichtschutzes. Kosten, Zinsen und Nebenleistungen werden auf die vereinbarte Versicherungssumme angerechnet (nicht zusätzlich gedeckt) und im Verhältnis gekürzt, wenn die Gesamtansprüche die Summe übersteigen. Sind Geschädigter und Versicherungsnehmer beide bei der Generali versichert, kann der Versicherungsnehmer auf Kosten des Versicherers einen Rechtsanwalt eigener Wahl beauftragen.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Erweitert den verpflichtenden Haftpflichtschutz auf alle Unterzeichnerstaaten des Grüne-Karte-Übereinkommens, mindestens im für ausländische Kennzeichen im besuchten Staat vorgeschriebenen Umfang bzw. im vertraglich vereinbarten Umfang, falls dieser höher ist. Der Schutz endet mit Ende des zugrunde liegenden Vertrages, auch wenn die Karte eine längere Gültigkeit ausweist.
Pannenhilfe
Optional
Nicht Bestandteil der Basis-Haftpflichtversicherung selbst; Pannen- und Unfallhilfe wird als kostenpflichtiger Zusatzbaustein (Tip&Tat KfzAktiv Plus) angeboten, der in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, inklusive rund um die Uhr erreichbarer Notrufzentrale.
Fahrer-Unfallversicherung
Optional
Nicht im Rahmen der Haftpflichtversicherung selbst enthalten; eigene Verletzungen des Lenkers sind durch einen Haftpflichtvertrag nicht gedeckt. Auf der Generali-Seite zur Kfz-Haftpflichtversicherung wird eine separate, kostenpflichtige Kfz-Insassenunfallversicherung angeführt, die zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.
Mitfahrer-Haftpflichtschutz
6.450.000 € – 30.000.000 €
Mit Willen des Halters beförderte Personen gelten als mitversicherte Personen. Werden sie durch ein Verschulden des versicherten Lenkers verletzt, sind ihre Ansprüche im Rahmen derselben Personenschaden-Haftpflichtsummen gedeckt, die laut Generali-Produktseite freiwillig auf bis zu 30 Millionen Euro erhöht werden können. Es handelt sich um verschuldensabhängigen Haftpflichtschutz, nicht um eine verschuldensunabhängige Unfallleistung.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn sowie auf alle Unterzeichnerstaaten des Grüne-Karte-Übereinkommens (alle EU-Staaten sowie Andorra, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien, die Schweiz und den Vatikanstaat); der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Regeln zur Grünen Karte
In Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt wird oder auf deren Vorlage laut dem multilateralen Übereinkommen verzichtet wird, gilt die Versicherung mindestens im für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang des jeweiligen Staates, mindestens jedoch im vertraglich vereinbarten Umfang; der Versicherungsschutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte eine längere Gültigkeit ausweist.
Fahrerbeschränkungen
Der Lenker muss zum Lenken des Fahrzeugs kraftfahrrechtlich berechtigt sein und darf nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt sein; die zulässige bzw. vereinbarte Personenanzahl darf nicht überschritten werden. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann innerhalb gesetzlicher Grenzen zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen; Ansprüche des Versicherungsnehmers oder anderer mitversicherter Personen, denen die Verletzung schuldlos nicht erkennbar war, bleiben davon unberührt.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherer ist längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis über den Versicherungsfall, eine Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten oder die Einleitung eines damit zusammenhängenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens zu verständigen; bei Personenschäden ist die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen.
Bonus-Malus-Regeln
Die Prämie richtet sich nach dem einheitlichen österreichischen Bonus-Malus-System mit 21 Stufen von Stufe -3 (45 % der Tarifprämie) bis Stufe 17 (200 %); neue Verträge starten in der Grundstufe 9 (100 %). Jeder schadenfreie Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30. September) senkt die Stufe um eine Stufe; jeder dem Versicherer zur Last fallende Schadenfall erhöht sie zum nächsten Hauptfälligkeitstermin um drei Stufen.
Policendetails
Deckungssummen für Haftpflicht
Wählbare Versicherungssummen bis zu 30 Millionen Euro, mit gesetzlichem Minimum von 7,6 Millionen Euro (6,3 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden)
QuelleBonus-Malus-System
Österreichisches einheitliches Bonus-Malus-System mit 19 Stufen (0-18), Prämienreduktion pro schadenfreies Jahr, Prämiensteigerung bei Schadenmeldung
QuelleEuropaschutz
Schutz bei Unfällen mit Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in EU-Ländern und assoziierten Staaten; Entschädigung nach österreichischem Recht
QuelleVersicherte Fahrzeugtypen
Deckt Personenkraftwagen, Kleintransporter, Lastkraftwagen bis 1,5t Nutzlast, Wohnmobile bis 3,5t Gesamtgewicht und Motorräder ab
QuelleFreischaden
Laut Generali-Produktseite kann ein 'Freischaden', der die Bonusstufe trotz eines Schadenfalls unverändert lässt, gesichert werden, wenn er im Rahmen eines Kfz-Versicherungspakets ab Bonusstufe 5 oder niedriger gebucht wird. Dieser Freischaden wird in den AKHB-Bedingungen selbst nicht erwähnt.
QuelleSchadenzahlung und Abwicklung
Versicherer zahlt direkt an verletzte Dritte für begründete Ansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab; Schadensabwicklung nach österreichischem Recht
QuelleGesetzliche Mindestvorgaben
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben gemäß österreichischem Kraftfahrgesetz (KFG) § 59; Mindestsumme von 7,6 Millionen Euro erforderlich
QuelleDeckung für Mietwagen
Deckung gilt für Mietwagen (Selbstfahrermietfahrzeuge) im geografischen Geltungsbereich der Police, insbesondere in der Europäischen Union
QuelleAnzeigepflicht
Versicherungsnehmer muss Versicherer unverzüglich über Eintritt des Versicherungsfalls und wesentliche Änderungen des versicherten Risikos benachrichtigen
QuelleFahrerlaubnis-Ausschluss
Versicherungsschutz erlischt, wenn Fahrzeug von Person gelenkt wird, die nach Kraftfahrrecht dazu nicht befugt ist; umfasst Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Quelle