Aus Quelldokumenten geprüft

Carinthian State Insurance, Mutual Association (Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit)

KLV

KLV is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2004Risikoträger: Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit

Direktzahlung

Der Versicherer ist bevollmächtigt, berechtigte Ersatzansprüche geschädigter Dritter im Namen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen im Rahmen der Versicherungssumme direkt zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Geografischer Geltungsbereich

Österreich (Regionalversicherer mit Sitz in Kärnten)

Europa im geographischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden und erstreckt sich jedenfalls auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros (Grüne-Karte-Abkommen) unterzeichnet haben.

Alleinstellungsmerkmale

  • Erweitertes Bonus-Malus-System bis Stufe -6 mit zusätzlichen Rabatten für unfallfreies Fahren, über die marktübliche Bestufung bis Stufe 0 hinaus.
  • Keine „Blaulichtsteuer“: Die Kosten für den Polizeieinsatz nach einem Sachschadenunfall werden bis EUR 40 übernommen – eine Kostenstelle, die viele Versicherer an Kunden weitergeben.
  • Die Haftpflicht-Deckungssumme kann flexibel bis zu EUR 20 Mio. erhöht werden, deutlich über das gesetzliche Minimum hinaus, für Schutz bei schweren Unfällen.
  • Prämienvorteile werden für Versicherungsnehmer angeboten, die einen Zweitwagen oder weitere Kfz versichern.
  • Optional steht die 24-Stunden-Soforthilfe KLV SofortHelfer Kfz europaweit bei Panne oder Unfall zur Verfügung.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

20.000.000 €

Deckt berechtigte Schadenersatzansprüche bei Personenschäden aus der Verwendung des versicherten Fahrzeugs, geleistet aus einer Pauschalversicherungssumme, die Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden gemeinsam abdeckt. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme kann freiwillig auf bis zu EUR 20 Mio. erhöht werden.

Quelle

Sachschäden (Haftpflicht)

20.000.000 €

Deckt berechtigte Schadenersatzansprüche bei Sach- und reinen Vermögensschäden aus der Verwendung des versicherten Fahrzeugs, geleistet aus derselben Pauschalversicherungssumme wie Personenschäden. Diese Summe kann freiwillig auf bis zu EUR 20 Mio. erhöht werden.

Quelle

Kosten der Rechtsabwehr

Gedeckt

Die Kosten der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter sind im Rahmen des Haftpflichtschutzes eingeschlossen; ein gesondertes Sublimit wird nicht ausgewiesen.

Quelle

Grüne Karte / erweiterter örtlicher Geltungsbereich

Gedeckt

Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden, entsprechend dem Grüne-Karte-/Mehrseitigen-Abkommen-Mechanismus.

Quelle

Pannen-/Unfallhilfe (KLV SofortHelfer Kfz)

Optional

24-Stunden-Pannen- und Unfallhilfe (Organisation von Hilfeleistungen und/oder Kostenersatz) ist als eigenständiges, optionales Zusatzprodukt (KLV SofortHelfer Kfz) erhältlich und nicht standardmäßig in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.

Quelle

Lenker-Unfallversicherung

Optional

Eine Unfallversicherung für den Lenker (Insassenunfall für Lenker) ist als eigenständiges, optionales Produkt erhältlich; die Versicherungssummen werden individuell vereinbart, Taggeld und Heilkosten sind in dieser Variante nicht versicherbar.

Quelle

Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung

Optional

Eine Unfallversicherung für Fahrzeuginsassen ist als eigenständiges, optionales Produkt erhältlich, wählbar als Pauschalsystem, Platzsystem oder für namentlich genannte Personen; die Versicherungssummen werden individuell vereinbart.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Grüne-Karte-Mehrseitige-Abkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros (30. Mai 2002) unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Regeln zur Grünen Karte

In Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage im Rahmen des Mehrseitigen Abkommens verzichtet wurde, erstreckt sich die Versicherung mindestens auf den für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen bzw. den vertraglich vereinbarten Umfang. Der Versicherungsschutz erlischt mit Ende des Versicherungsvertrages, auch wenn die Grüne Karte eine längere Gültigkeit ausweist.

Fahrerbeschränkungen

Der Lenker muss über die kraftfahrrechtliche Berechtigung verfügen und darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden; eine Obliegenheitsverletzung wegen Beeinträchtigung liegt nur vor, wenn dies durch eine rechtskräftige verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Entscheidung festgestellt wird. Die Leistungspflicht bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und anderen mitversicherten Personen (außer dem Lenker) bestehen, wenn diese die Obliegenheitsverletzung ohne Verschulden nicht erkennen konnten.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsfall, die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten sowie die Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sind dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

Bonus-Malus-Regeln

Neu-Versicherungsnehmer starten in der Grundstufe 9 (100% der Tarifprämie). Die Skala reicht bis zur erweiterten Stufe -6 (40% der Prämie, mit zusätzlichen Bonusrabatten für unfallfreies Fahren) und bis zur Höchststufe 17 (200% der Prämie). Pro schadenfreiem Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30. September) erfolgt eine Rückstufung um eine Stufe; pro zu berücksichtigendem Versicherungsfall erfolgt eine Höherstufung um drei Stufen.

Wo kaufen

Dokumente

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Kfz-Haftpflichtversicherung (und weitere Kfz-Produkte)

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Kundeninformation der Kärntner Landesversicherung - Kraftfahrversicherung

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Bonus-Malus-System

Erweitertes Bonus-Malus-System bis Stufe minus 6 mit zusätzlichen Rabatten für unfallfreies Fahren

Quelle

Prämienvorteile für Zweitwagen

Prämienvorteile für Zweitwagen bzw. weitere Kfz

Quelle

Übernahme der Blaulichtsteuer

Keine sogenannte 'Blaulichtsteuer': Übernahme der Kosten für Einsätze der Exekutive bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden

Quelle

KLV SofortHelfer Kfz (Soforthilfe)

24/7 Notfallhilfe in ganz Europa bei Panne oder Verkehrsunfall

Quelle

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme reicht bei schweren Unfällen oftmals nicht aus

Quelle

Meldepflicht für Versicherungsfälle

Versicherungsnehmer müssen Ansprüche unverzüglich melden und den Anweisungen des Versicherers bei der Schadensabwicklung Folge leisten

Quelle

Offenbarungspflicht und Wahrheitsgebot

Versicherungsnehmer müssen vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit vollständig und wahrheitsgemäß über das versicherte Risiko informieren

Quelle

Prämienzahlung als Bedingung für Deckungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt, wenn die Prämie rechtzeitig eingezahlt wird, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt

Quelle

Betragsmäßige Beschränkung der Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung

Die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung einer Obliegenheit oder Erhöhung der Gefahr ist mit je EUR 11.000,- pro Verletzung und insgesamt maximal EUR 22.000,- pro Versicherungsfall begrenzt; ausgenommen sind Fälle vorsätzlicher rechtswidriger Bereicherung oder Verletzung der Mitwirkungspflichten bei der Schadensabwicklung, für die die Beschränkung entfällt.

Quelle

Quellen