Allianz
Allianz is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Allianz befriedigt Ersatzansprüche Geschädigter direkt bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei Obliegenheitsverletzungen (z.B. Alkohol am Steuer, fehlende Lenkberechtigung) steht dem Versicherer ein Regressanspruch bis zu EUR 11.000 pro Schaden und EUR 22.000 pro Versicherungsfall insgesamt zu.
Geographic scope
Europe
Geographic Europe and all states party to the multilateral agreement between national insurance bureaux of EEA member states and associated states of 30 May 2002; coverage extends to statutory minimum in each visited state for vehicles with foreign plates
Alleinstellungsmerkmale
- Wählbare Versicherungssummen von EUR 7,6 Mio, 15 Mio oder 30 Mio – deutlich über dem gesetzlichen Mindestschutz von EUR 6 Mio.
- Fünfstufiger Superbonus (S5–S1) ermöglicht bis zu 60 % Prämienrabatt für langjährige schadenfreie Fahrer, mit jährlicher statt zweijähriger Abstufung.
- Kfz-Assistance (Pannenhilfe, Abschlepp) ist in allen Paketen einschließlich der Basisvariante COMFORT ohne Aufpreis enthalten.
- Grüne Karte jederzeit als kostenloser digitaler Download über das Allianz-Kundenportal verfügbar, ohne zusätzliche Formalitäten für die meisten europäischen Länder.
- Modulares 'Mein Kfz'-Paketkonzept (COMFORT / PLUS / EXTRA / MAX) ermöglicht den Einstieg mit reiner Haftpflicht und die spätere Erweiterung um Teil- oder Vollkasko ohne Versichererwechsel.
Leistungsgrenzen
Personenschadenhaftpflicht
Gedeckt
Deckt Ersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tod Dritter durch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges. Gesetzliche Mindestdeckung gemäß § 9 Abs. 4 lit. d KHVG beträgt EUR 5.000.000 für alle anderen Fahrzeuge innerhalb der Pauschalversicherungssumme. Allianz bietet wählbare höhere Versicherungssummen (EUR 7,6 Mio, 15 Mio oder 30 Mio als Pauschalversicherungssumme).
Sachschadenhaftpflicht
Gedeckt
Deckt Sachschäden Dritter, die durch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen. Gesetzliche Mindestdeckung gemäß § 9 Abs. 4 KHVG beträgt EUR 1.000.000 innerhalb der Pauschalversicherungssumme. Höhere Pauschalversicherungssummen (EUR 7,6 Mio, 15 Mio, 30 Mio) erhöhen diesen Anteil anteilig.
Rechtsschutz (passiv) / Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gedeckt
Der Versicherer ist bevollmächtigt, unbegründete Ersatzansprüche Dritter im Namen des Versicherungsnehmers abzuwehren, auch gerichtlich auf Kosten des Versicherers. Telefonische Rechtsauskunft zu fahrzeugbezogenen Themen ist in allen Mein Kfz Paketen enthalten (bis zu 12 Gespräche pro Jahr), jedoch ohne Kostenübernahme für eigene rechtliche Verfahren; dafür ist eine separate Kfz-Rechtsschutzversicherung erforderlich.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Die Grüne Karte wird von der Allianz ausgestellt und bestätigt den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland. In EU/EWR-Staaten und der Schweiz ist sie nicht verpflichtend mitzuführen, jedoch in Ländern wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus, Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine vorgeschrieben. Im besuchten Staat gilt zumindest der dort vorgeschriebene Mindestschutz für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. Die 'Kleine Grüne Karte' ist für die meisten Länder kostenlos; für Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei ist eine kostenpflichtige 'Große Grüne Karte' erforderlich.
Kfz-Assistance
Gedeckt
Kfz-Assistance (Basis) ist in allen Mein Kfz Paketen einschließlich COMFORT enthalten. Bei Panne oder Unfall werden Reparatur vor Ort oder Abschlepp zur nächsten qualifizierten Werkstätte übernommen; bei Elektrofahrzeugen zur nächsten qualifizierten E-Fahrzeug-Werkstätte. Eine erweiterte Version mit zusätzlichen Leistungen (Ersatzfahrzeug, Unterkunft) ist in EXTRA und MAX enthalten.
Lenkerschutz / Fahrerunfallversicherung
Ausgeschlossen
Das COMFORT-Paket (nur Haftpflicht) enthält keine Unfallversicherung für den Lenker. Die Insassenunfallversicherung für Lenker und alle Insassen ist in den Paketen EXTRA und MAX enthalten und auch gegen Aufpreis buchbar. Die Kfz-Haftpflicht schließt eigene Körperschäden des Lenkers ausdrücklich aus.
Insassenunfallversicherung
Bedingt
Die Insassenunfallversicherung (Unfallversicherung für Lenker und alle Insassen) ist im COMFORT-Paket nicht enthalten, jedoch in den Paketen EXTRA und MAX inkludiert. Sie kann auch gegen Aufpreis zu jedem Paket hinzugefügt werden. Die Kfz-Haftpflicht deckt Personenschäden von Insassen als Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer, gewährt aber keine Eigenleistungen an Insassen.
Wichtige Bedingungen
territorial_scope
Versicherungsschutz besteht in ganz Europa im geographischen Sinn sowie in allen Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros unterzeichnet haben (Stand Oktober 2006: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern; neuere Fassungen umfassen auch Bulgarien, Rumänien, Serbien). Bei Transport des Fahrzeuges zu Wasser bleibt der Versicherungsschutz erhalten, sofern Be- und Entladeorte innerhalb des Geltungsbereiches liegen.
green_card_rules
Die Grüne Karte wird von der Allianz für die meisten durch das Multilaterale Abkommen gedeckten Länder kostenlos ausgestellt. In EU/EWR-Staaten und der Schweiz ist sie nicht verpflichtend, in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus, Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine jedoch vorgeschrieben. Für Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei ist eine kostenpflichtige 'Große Grüne Karte' zu beantragen, die einen Prämienaufschlag für die Reisedauer erfordert. Der Kosovo ist ausdrücklich vom Grüne-Karte-Schutz ausgenommen; dort ist eine Grenzversicherung abzuschließen. Die Grüne Karte steht jederzeit über das Allianz-Kundenportal zum Download bereit.
driver_restrictions
Der Lenker muss kraftfahrrechtlich zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt sein. Bei fehlender Lenkberechtigung oder Lenken unter Alkohol- oder Suchtgifteinfluss (festgestellt durch rechtskräftige Entscheidung) ist der Versicherer leistungsfrei (Regressanspruch bis EUR 11.000/EUR 22.000). Insassen, die die Obliegenheitsverletzung ohne Verschulden nicht erkennen konnten, bleiben versichert. Der Versicherungsnehmer hat alle vereinbarten Verwendungsabsprachen einzuhalten.
claim_notification_deadline
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen: (1) den Versicherungsfall mit möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes; (2) die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten; (3) die Einleitung eines damit zusammenhängenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens. Bei Personenschäden ist sofort die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Wenn der Versicherungsnehmer den Schaden innerhalb von vier Wochen nach dem Versicherungsfall selbst ersetzt, verlängert sich die Anzeigefrist auf sechs Monate ab dem Versicherungsfall, sofern die Pflicht zur Anzeige eines gerichtlichen Verfahrens (Pkt. 3) davon unberührt bleibt.
bonus_malus_rules
Das Bonus-Malus-System gilt für Personen- und Kombinationskraftwagen sowie Kraftwagen bis 1 Tonne Nutzlast ohne besondere Verwendung. Die Skala reicht von Superbonus S5 (40 % der Tarifprämie) bis Stufe 17 (200 % der Tarifprämie); Fahranfänger ohne Vorvertrag steigen in Stufe 9 (100 %) ein. Der Beobachtungszeitraum läuft vom 1. Oktober bis zum 30. September. Nach jedem schadenfrei verlaufenen Beobachtungszeitraum wird zur nächsten Hauptfälligkeit ab dem folgenden 1. Jänner um eine Stufe herabgestuft. Jeder angerechnete Versicherungsfall bewirkt eine Höherstufung um drei Stufen. Ein Versicherungsfall wird nur angerechnet, wenn der Versicherer hierfür geleistet oder eine Rückstellung gebildet hat; Erstattung durch den Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen verhindert die Anrechnung. Schadenverlaufsbestätigungen gemäß § 16 KHVG von Vorversicherern werden berücksichtigt. Die Superbonus-Stufen S1–S5 erfordern mindestens neun aufeinanderfolgende schadenfrei verlaufene Beobachtungszeiträume (sechs Monate für Neuzugänge in Stufe 9). Die Einstufung ist auf nahe Angehörige und Ersatzfahrzeuge unter definierten Voraussetzungen übertragbar.
Wo kaufen
Dokumente
Mein Kfz – einfach erklärt (Stand September 2021)
terms_and_conditions
Mein Kfz – einfach erklärt (Stand Mai 2020)
terms_and_conditions
Mein Kfz – einfach erklärt (Stand Februar 2019)
terms_and_conditions
Mein Kfz Paket COMFORT – Leistungsübersicht
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Mein Kfz Paket PLUS – Leistungsübersicht
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Mein Kfz Paket EXTRA – Leistungsübersicht
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Mein Kfz Paket MAX – Leistungsübersicht
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Besondere Bedingungen Allianz Kfz-Assistance (2019)
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Policendetails
Haftpflichtversicherung
Deckung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht werden
Teilkaskoversicherung
Deckt Hagelschäden, Wildwechsel-Unfälle, Steinschläge, Marderbisse, Diebstahl und Einbruch
Vollkaskoversicherung
Umfassende Deckung einschließlich Eigenschäden durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus
Unfallversicherung für Insassen
Deckt Unfallverletzungen des Fahrers und aller Insassen ab
Kfz-Assistance
Pannenhilfe mit Reparatur vor Ort, Abschleppservice, Mobilitätsdienste
Telefonische Rechtsauskunft
Rechtliche Telefon-Beratung wochentags; ohne Kostenübernahme für Gerichtsverfahren
Prämienstufensystem
Prämienanpassung basierend auf Schadenverlauf; Haftpflicht S5 bis Stufe 17, separates System für Vollkasko
Allianz Werkstatt-Service
Optionaler Service für Kaskoversicherung; Werkstattauswahl mit Prämien- und Selbstbehalt-Reduktion
Glasbruch-Deckung
Deckung für Windschutzscheibe und Glasflächen; Selbstbehaltsreduktion bei Carglass-Reparatur
Saisonkennzeichen
Möglichkeit der Hinterlegung von Kennzeichentafeln für Saisonbetrieb