Wiener Städtische
Wiener Städtische is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der Versicherer befriedigt begründete Drittansprüche direkt. Der Versicherungsnehmer darf Ansprüche ohne Zustimmung des Versicherers nicht anerkennen und muss dem vom Versicherer bestellten Anwalt Prozessvollmacht erteilen.
Geographic scope
AT
Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des EWR und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben
Alleinstellungsmerkmale
- Die Mindestversicherungssumme beginnt ohne Mehrprämie bei EUR 10 Mio. und liegt damit deutlich über der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von EUR 7,6 Mio.; bis zu EUR 30 Mio. wählbar.
- Pannenhilfe ist ab der Versicherungssumme von EUR 20 Mio. automatisch inkludiert; erweitertes 24h-Pannenhilfe-Service ist in der PREMIUM-Variante (EUR 30 Mio.) enthalten.
- Der Bonusretter sichert die günstige Bonusstufe nach einem selbst verschuldeten Unfall für nur 10 % Prämienzuschlag ab und gilt auch für im Haushalt lebende Familienangehörige.
- Für Fahrzeuge mit geringem CO₂-Ausstoß gibt es Prämienrabatte; ein eigenes Elektro-/Hybridfahrzeug-Paket bietet maßgeschneiderten Schutz.
- Online-Abschluss ist über wienerstaedtische-24.at möglich mit sofortiger Versicherungsbestätigung zur Kfz-Zulassung, ohne Beratungsbedarf.
Leistungsgrenzen
Personenschadenhaftpflicht
Gedeckt
Deckung für Personenschäden und Tod, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug zugefügt werden. Mindestversicherungssumme ohne Mehrprämie EUR 10 Mio.; maximale Versicherungssumme EUR 30 Mio. Gesetzliche Mindestversicherungssumme in Österreich beträgt EUR 7,6 Mio.
QuelleSachschadenhaftpflicht
Gedeckt
Deckung für Sachschäden und reine Vermögensschäden, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (EUR 10 / 20 / 30 Mio.). Kosten, Zinsen und Nebenleistungen werden auf die Versicherungssumme angerechnet.
QuelleKfz-Rechtsschutz
Optional
Rechtskosten zur Abwehr von Drittansprüchen sind im Rahmen der Haftpflichtsumme enthalten. Ein separater Kfz-Rechtsschutz bis EUR 200.000 ist als optionaler Zusatzbaustein erhältlich. Der Versicherer ist bevollmächtigt, Rechtsstreitigkeiten im Namen des Versicherungsnehmers zu führen.
QuelleGrüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
In Staaten, für die eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgestellt oder auf deren Vorlage verzichtet wird, erstreckt sich die Versicherung mindestens auf den im jeweiligen Staat für ausländische Fahrzeuge vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch auf den vertraglich vereinbarten Umfang.
QuellePannenhilfe
Bedingt
Pannenhilfe ist ab einer Versicherungssumme von EUR 20 Mio. inkludiert; erweitertes 24h-Pannenhilfe-Service ist in der PREMIUM-Variante (EUR 30 Mio. Summe) enthalten. In der Basisvariante (EUR 10 Mio.) ist Pannenhilfe nicht inkludiert. Leistungen umfassen Abschleppkosten, Übernachtung, Mietwagen und öffentliche Verkehrsmittel.
QuelleLenkerunfallversicherung
Optional
Die Lenkerunfallversicherung ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung und bietet dem Lenker Deckung bei unfallbedingtem Tod oder dauernder Invalidität. Versicherungssumme und Umfang werden vertraglich gemäß den Allgemeinen Bedingungen Kfz-Unfallversicherung (1017A) vereinbart.
QuelleInsassen-Unfallversicherung
Optional
Die Insassen-Unfallversicherung ist ein optionaler Zusatzbaustein gemäß den Allgemeinen Bedingungen Kfz-Unfallversicherung (1017A) und deckt Fahrzeuginsassen bei Unfalltod, dauernder Invalidität, Taggeld und Heilkosten. Die Deckung gilt pro kraftfahrrechtlich genehmigtem Platz (Platzsystem) oder namentlich.
QuelleWichtige Bedingungen
territorial_scope
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des EWR und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben. Beim Transport zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegen; er endet mit Beendigung des Beladevorgangs, wenn der Bestimmungsort außerhalb liegt.
green_card_rules
In Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage verzichtet wird, erstreckt sich die Versicherung auf den in diesem Staat für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen vorgeschriebenen, mindestens jedoch auf den vertraglich vereinbarten Umfang. Der Versicherungsschutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn in der Grünen Karte eine längere Dauer ausgewiesen ist.
driver_restrictions
Der Lenker muss stets die kraftfahrrechtliche Berechtigung für das Lenken des Fahrzeugs auf Straßen mit öffentlichem Verkehr besitzen, auch wenn das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gelenkt wird. Der Lenker darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften befinden. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten kann Leistungsfreiheit des Versicherers eintreten, begrenzt gemäß Artikel 11 auf EUR 11.000 je Versicherungsfall; insgesamt maximal EUR 22.000.
claim_notification_deadline
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer den Versicherungsfall spätestens innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu melden, einschließlich genauer Sachverhaltsangaben, Anspruchserhebungen durch Dritte sowie Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren. Bei Personenschäden ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Versäumt der Versicherungsnehmer diese Meldung, kann Leistungsfreiheit eintreten, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit.
bonus_malus_rules
Die Prämie wird durch ein Bonus-Malus-System mit Stufen von 0 (höchster Bonus) bis 17 (Malus) bestimmt. Jedes schadenfreie Jahr verbessert die Einstufung; ein selbst verschuldeter Unfall führt zu einer Höherreihung um drei Stufen. Die aktuelle Stufe wird in einem zentralen österreichischen Versicherungsregister gespeichert und bei Fahrzeug- oder Versichererwechsel übernommen. Ein Bonusretter für Stufen 0–3 ist gegen 10 % Prämienzuschlag erhältlich. Im Haushalt lebende Familienangehörige können von der günstigen Bonusstufe profitieren.
Wo kaufen
Dokumente
IPID – KFZ-Haftpflichtversicherung (Informationsblatt zu Versicherungsprodukten)
ipid
Allgemeine Bedingungen Kfz-Haftpflichtversicherung 1015A
terms_and_conditions
IPID – KFZ-Vollkaskoversicherung
ipid
IPID – KFZ-Parkschadenkasko-Versicherung
ipid
Kundenfolder Auto & Fahren – los.fahren
other
Policendetails
Europäischer Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinne gemäß internationaler Vereinbarungen
Parkschadenschutz
Versicherungsschutz für Beschädigungen am geparkten Fahrzeug durch unbekannte Drittpersonen
Mitversicherte Personen
Fahrzeughalter, Eigentümer und mit Willen des Halters tätige Personen sind mitversichert
Bonus-Malus-System
Schadenfreiheit und Schadensgeschichte beeinflussen Prämieneinstufung
Partnerwerkstättenetz
Versicherer unterhält Netz von Partnerwerkstätten zur Schadensabwicklung
Selbstbeteiligungswahl
Versicherungsnehmer kann Selbstbeteiligung für Kaskoversicherung wählen
Vorläufige Deckung
Versicherungsschutz kann durch Deckungsbestätigung vor Zustellung der Polizze gewährt werden
Schadenmeldepflichten
Pflicht zur Anzeige bei Polizei und Versicherer bei bestimmten Schadenstypen erforderlich
Vertragsdauer
Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit jährlicher Erneuerung