Aus Quelldokumenten extrahiert

GRAWE Kfz-Haftpflicht (Kfz Haftpflichtversicherung)

Versichert durch Grazer Wechselseitige Versicherung AG · Österreich

Kfz-Haftpflichtversicherung von GRAWE für den Austria-Markt.

Zuletzt verifiziert am 25.08.2026Quellen

Alleinstellungsmerkmale

'SchadenFreude': keine Prämienerhöhung beim ersten selbst verschuldeten Schaden, abweichend von der üblichen Bonus-Malus-Regel.

Bis zu 6 zusätzliche Superbonusstufen über der höchsten Bonusstufe für langjährig schadenfreie Lenker.

Mengenrabatt auf die Kfz-Haftpflichtprämie beim Abschluss zusätzlicher GRAWE sidebyside Produkte.

Spezieller L17-Vorteil für Lenkerinnen und Lenker unter 22 Jahren.

Modulares GRAWE AUTOMOBIL Paket ermöglicht die Kombination von Haftpflicht mit Kasko-, Insassenunfall-, Pannen-/Unfallschutz- und Rechtsschutzbausteinen mit Preisvorteil beim Gesamtpaket.

Leistungsgrenzen

Haftungssumme (deckt Personen- und Sachschäden)

Eine kombinierte Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden, kein getrenntes Limit.

Covered

Gedeckt

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gedeckt

Die Versicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer ab, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

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Abschnitt: Um welche Versicherung handelt es sich: KFZ-Haftpflichtversicherung > Was ist versichert?

Die Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gedeckt

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte (IVK)

Gedeckt

GRAWE stellt die Internationale Versicherungskarte (IVK, vormals Grüne Karte) aus, die im Ausland als Bestätigung für eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung dient und online angefordert werden kann.

Abschnitt: Kfz-Zusatzservices

Die IVK ist die Internationale Versicherungskarte, die im Ausland als Bestätigung für eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung dient.

Pannenhilfe/Assistance (GRAWE MOBIL COMPLETE Kfz-Assistance)

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die Pannenhilfe ist nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflicht-Basispolizze, sondern als separate optionale Zusatzversicherung (GRAWE MOBIL COMPLETE Kfz-Assistance) zum Haftpflichtvertrag erhältlich; sie umfasst Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergungskosten bis EUR 3.000 im Inland / EUR 5.000 im Ausland, Übernachtung, Ersatztransport, Mietwagen u.a. gemäß AGMBC 2023.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 7 Pkt. 3Seite 1/4

Abschnitt: Artikel 7 > Leistungen der GRAWE MOBIL COMPLETE Kfz-Assistance > 3. Bergung

Ist eine Bergung des Fahrzeugs (z. B. unter Einsatz eines Krans, mit Gleitschienen oder Transportwagens) erforderlich, organisiert die GRAWE-Assistance die Bergung und übernimmt die hierfür entstehenden Kosten im Inland bis max. EUR 3.000,-- bzw. im Ausland bis max. EUR 5.000,--.

Ausgeschlossen

Lenker-Unfalldeckung

Ausgeschlossen

Schadenersatzansprüche des Lenkers des versicherten Fahrzeugs sind aus der Kfz-Haftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen.

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Abschnitt: Um welche Versicherung handelt es sich: KFZ-Haftpflichtversicherung > Was ist nicht versichert?

Schadenersatzansprüche des Lenkers

Insassenunfall-/Heilkostendeckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflicht-Basispolizze und keine fixe Unfallsumme. Als optionaler Baustein der GRAWE MOBIL COMPLETE Kfz-Assistance werden Heilkosten im Ausland für berechtigte Insassen bei Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug bis zu einer Gesamthöhe von EUR 80.000 pro Jahr ersetzt (eine Heilkosten-Erstattungsgrenze, keine fixe Unfallkapitalsumme), zuzüglich Such- und Bergungskosten bis EUR 15.000 pro Person / EUR 30.000 pro Ereignis.

Drittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 8 Pkt. 10.1Seite 3/4

Abschnitt: Artikel 8 > Leistungen der GRAWE MOBIL COMPLETE Kfz-Insassenunfall-Assistance > 10. Assistance-Heilkostenversicherung bei Auslandsreisen > 10.1 Versicherte Leistungen

Die GRAWE-Assistance ersetzt bei Unfällen mit dem versicherten Kfz für die berechtigten Insassen die Kosten bis zu einer Gesamthöhe von EUR 80.000,-- pro Jahr für die nachfolgend angeführten Leistungen im Ausland

Wichtige Bedingungen

Fahrerbeschränkungen

Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit besteht, wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt, keinen Führerschein besitzt, Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht einhält, mehr Personen als zulässig befördert oder bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug benützt, an dem keine Kennzeichentafeln angebracht sind.

Frist zur Schadenmeldung

Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der GRAWE innerhalb einer Woche zu melden.

Bonus-Malus-Regeln

Die Einstufung erfolgt nach dem österreichischen Bonus-Malus-System; Fahranfänger starten in der Grundstufe 9, steigen nach jedem schadenfreien Jahr (Beobachtungszeitraum 1.10. bis 30.9.) um eine Stufe in Richtung Bonus, bei einem selbst verursachten Schaden erfolgt eine Höherstufung um 3 Stufen in Richtung Malus, und nach Stufe 0 sind bis zu 6 Superbonusstufen möglich; mit 'SchadenFreude' entfällt die Prämienerhöhung beim ersten Schaden.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber im Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; eine vertragliche Erweiterung ist möglich.

Dokumente

Policendetails

Geografischer Geltungsbereich

Versicherungsschutz in Europa im geographischen Sinn, Erweiterung vertraglich möglich

QuelleSeite Seite 2 von 2

Abschnitt: Wo bin ich versichert?

In Europa – im geografischen Sinn. Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Schadensabwicklung und Rechtsverteidigung

Rasche und unbürokratische Abwicklung berechtigter Ansprüche; Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen

Quelle

Abschnitt: Grawe Bonushaftpflicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Grazer Wechselseitigen

Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung deckt rasch und unbürokratisch jene Schäden, die Sie mit Ihrem Kfz verursachen und wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gegen Sie ab.

Informationspflicht über versichertes Risiko

Versicherungsnehmer muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informieren - vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit

QuelleSeite Seite 2 von 2

Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?

Die Grazer Wechselseitige Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.

Schadensminderungspflicht

Versicherungsnehmer muss alles Zumutbare tun, um Schaden gering zu halten und dessen Umfang zu klären

QuelleSeite Seite 2 von 2

Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?

Jeder Schaden muss klein gehalten werden. Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG innerhalb 1 Woche zu melden.

Mitwirkungspflicht bei Schadenfeststellung

Versicherungsnehmer muss an der Feststellung des Schadens und seiner Folgen mitwirken

QuelleSeite Seite 2 von 2

Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?

An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken.

Erforderliche Schadendokumentation

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Für Unfälle außerhalb Österreichs müssen Rechnungen, Fahrkarten, Polizeiberichte und Arztzeugnisse eingereicht werden

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersKlausel Art. 9 Pkt. 2.2Seite 3/4

Abschnitt: Artikel 9 > Pflichten im Schadenfall (Obliegenheiten)

folgende Dokumente der GRAWE-Assistanceim Original einzureichen, soweit die Leistungen nicht direkt durch die GRAWE-Assistance gegenüber Dritten abgegolten werden konnten: - Quittungen/Rechnungen über die versicherten zusätzlichen Kosten - Flug-/Fahrscheine - Polizeiprotokolle - Arztzeugnisse mit Diagnose

Quellen

GRAWE Kfz-Haftpflicht