Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
GRAWE
GRAWE is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Die Prämie wird fristgerecht im Voraus bezahlt – wie im Vertrag vereinbart jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich – mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online.
Geografischer Geltungsbereich
Österreich
Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber im Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; eine vertragliche Erweiterung ist möglich.
Alleinstellungsmerkmale
- 'SchadenFreude': keine Prämienerhöhung beim ersten selbst verschuldeten Schaden, abweichend von der üblichen Bonus-Malus-Regel.
- Bis zu 6 zusätzliche Superbonusstufen über der höchsten Bonusstufe für langjährig schadenfreie Lenker.
- Mengenrabatt auf die Kfz-Haftpflichtprämie beim Abschluss zusätzlicher GRAWE sidebyside Produkte.
- Spezieller L17-Vorteil für Lenkerinnen und Lenker unter 22 Jahren.
- Modulares GRAWE AUTOMOBIL Paket ermöglicht die Kombination von Haftpflicht mit Kasko-, Insassenunfall-, Pannen-/Unfallschutz- und Rechtsschutzbausteinen mit Preisvorteil beim Gesamtpaket.
Leistungsgrenzen
Haftpflicht für Personenschäden
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Berechtigte Ansprüche Dritter für Personenschäden durch das versicherte Fahrzeug werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gedeckt; die genaue Versicherungssumme ist in den verfügbaren offiziellen Unterlagen nicht angegeben.
Haftpflicht für Sachschäden
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Berechtigte Ansprüche Dritter für Sach- und Vermögensschäden durch das versicherte Fahrzeug werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gedeckt; die genaue Versicherungssumme ist in den verfügbaren offiziellen Unterlagen nicht angegeben.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Die Versicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer ab, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte (IVK)
Gedeckt
GRAWE stellt die Internationale Versicherungskarte (IVK, vormals Grüne Karte) aus, die im Ausland als Bestätigung für eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung dient und online angefordert werden kann.
Pannenhilfe/Assistance (GRAWE MOBIL COMPLETE Kfz-Assistance)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Pannenhilfe ist nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflicht-Basispolizze, sondern als separate optionale Zusatzversicherung (GRAWE MOBIL COMPLETE Kfz-Assistance) zum Haftpflichtvertrag erhältlich; sie umfasst Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergungskosten bis EUR 3.000 im Inland / EUR 5.000 im Ausland, Übernachtung, Ersatztransport, Mietwagen u.a. gemäß AGMBC 2023.
Lenker-Unfalldeckung
Ausgeschlossen
Schadenersatzansprüche des Lenkers des versicherten Fahrzeugs sind aus der Kfz-Haftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen.
Insassenunfall-/Heilkostendeckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflicht-Basispolizze und keine fixe Unfallsumme. Als optionaler Baustein der GRAWE MOBIL COMPLETE Kfz-Assistance werden Heilkosten im Ausland für berechtigte Insassen bei Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug bis zu einer Gesamthöhe von EUR 80.000 pro Jahr ersetzt (eine Heilkosten-Erstattungsgrenze, keine fixe Unfallkapitalsumme), zuzüglich Such- und Bergungskosten bis EUR 15.000 pro Person / EUR 30.000 pro Ereignis.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Regeln zur Grünen Karte
Die Internationale Versicherungskarte (IVK, vormals Grüne Karte) dient im Ausland als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung und kann bei GRAWE online vor Reiseantritt angefordert werden.
Fahrerbeschränkungen
Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit besteht, wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt, keinen Führerschein besitzt, Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht einhält, mehr Personen als zulässig befördert oder bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug benützt, an dem keine Kennzeichentafeln angebracht sind.
Frist zur Schadenmeldung
Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der GRAWE innerhalb einer Woche zu melden.
Bonus-Malus-Regeln
Die Einstufung erfolgt nach dem österreichischen Bonus-Malus-System; Fahranfänger starten in der Grundstufe 9, steigen nach jedem schadenfreien Jahr (Beobachtungszeitraum 1.10. bis 30.9.) um eine Stufe in Richtung Bonus, bei einem selbst verursachten Schaden erfolgt eine Höherstufung um 3 Stufen in Richtung Malus, und nach Stufe 0 sind bis zu 6 Superbonusstufen möglich; mit 'SchadenFreude' entfällt die Prämienerhöhung beim ersten Schaden.
Policendetails
Geografischer Geltungsbereich
Versicherungsschutz in Europa im geographischen Sinn, Erweiterung vertraglich möglich
QuelleBonus-Malus-System
Österreichisches Bonus-Malus-System mit Prämienstaffeln; bis zu 6 Superbonusstufen möglich
QuelleSchadensabwicklung und Rechtsverteidigung
Rasche und unbürokratische Abwicklung berechtigter Ansprüche; Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
QuelleInformationspflicht über versichertes Risiko
Versicherungsnehmer muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informieren - vor Vertragsabschluss und während der Laufzeit
QuelleSchadensminderungspflicht
Versicherungsnehmer muss alles Zumutbare tun, um Schaden gering zu halten und dessen Umfang zu klären
QuelleMitwirkungspflicht bei Schadenfeststellung
Versicherungsnehmer muss an der Feststellung des Schadens und seiner Folgen mitwirken
QuelleErforderliche Schadendokumentation
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Für Unfälle außerhalb Österreichs müssen Rechnungen, Fahrkarten, Polizeiberichte und Arztzeugnisse eingereicht werden
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers