GRAWE
GRAWE is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the AT market with no online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Schäden werden direkt an Dritte bis zur vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Der Versicherer ist bevollmächtigt, im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen zur Befriedigung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen abzugeben. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche erfolgt durch den Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers.
Geographic scope
AT
Europa im geographischen Sinn, jedenfalls alle Staaten die das Grüne-Karte-Übereinkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; vertraglich erweiterbar
Alleinstellungsmerkmale
- Die Option 'SchadenFreude' garantiert beim ersten selbstverschuldeten Schaden keine Prämienerhöhung – ein konkreter Schutz, der für österreichische Kfz-Haftpflichtversicherer gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
- Pauschalversicherungssummen von EUR 10, 15 oder 20 Millionen – deutlich über dem gesetzlichen Mindestbetrag von EUR 7,79 Millionen in Österreich.
- Umfassender All-in-one-Service: Die GRAWE übernimmt die Kfz-Zulassung direkt in eigenen Zulassungsstellen in ganz Österreich und verbindet Versicherungsabschluss und Kennzeichenausstellung in einem Schritt.
- Modulares Produktsystem (GRAWE AUTOMOBIL) kombiniert Haftpflicht, Kasko, Insassen-Unfall, Rechtsschutz und Pannenschutz bei einem Versicherer mit Mengenrabatt bei Abschluss mehrerer Produkte.
- Integriertes Bonus-Malus-System mit Superbonusstufen (GS1–GS6), die die Prämie auf bis zu 45 % des Tariftarifs senken – eine Belohnung für langjährig schadenfreie Versicherungsnehmer über die gesetzliche Skala hinaus.
Leistungsgrenzen
Personenschaden-Haftpflicht
Gedeckt
Deckt berechtigte Schadenersatzansprüche für Personenschäden durch das versicherte Fahrzeug bis zur vereinbarten Pauschalversicherungssumme (gemeinsam für Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Verfügbare Versicherungssummen: EUR 10, 15 oder 20 Millionen.
Sachschaden-Haftpflicht
Gedeckt
Deckt berechtigte Schadenersatzansprüche für Sachschäden durch das versicherte Fahrzeug bis zur vereinbarten Pauschalversicherungssumme (gemeinsam mit Personen- und Vermögensschäden). Verfügbare Versicherungssummen: EUR 10, 15 oder 20 Millionen.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Der Versicherer ist verpflichtet, unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren, einschließlich der Führung von Rechtsstreiten im Namen des Versicherungsnehmers und Bestellung eines Anwalts. Die Kosten werden vom Versicherer übernommen, bei Übersteigen der Versicherungssumme anteilig.
Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte / IVK)
Gedeckt
Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa im geografischen Sinn und in allen Staaten, die das Grüne-Karte-Übereinkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben. In diesen Staaten gilt mindestens die für ausländische Fahrzeuge vorgeschriebene oder die vertraglich vereinbarte Deckung. Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Pannenschutz / Assistance (GRAWE MOBIL COMPLETE)
Optional
Pannenschutz ist nicht in der Basis-Haftpflichtversicherung enthalten. Er ist als separates Zusatzprodukt GRAWE MOBIL COMPLETE erhältlich, das Hilfe vor Ort, Abschleppen, Bergung, Ersatzteilzustellung, Übernachtung, Heim-/Weiterreise, Fahrzeugrückführung u.v.m. umfasst. GRAWE MOBIL COMPLETE ist kein rechtlich selbständiger Vertrag und kann nur in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Lenker-Unfallschutz
Ausgeschlossen
Die Basis-Haftpflichtversicherung deckt keine Unfallleistungen für den schuldhaften Lenker ab. Bei selbstverschuldetem Unfall ist der Lenker durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgesichert. Optional kann eine Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen werden, die auch den Lenker einschließen kann.
Insassen-Unfallversicherung
Optional
Die Insassen-Unfallversicherung ist nicht in der Basis-Haftpflichtversicherung enthalten. Sie ist als optionaler Zusatzbaustein erhältlich. Im Platzsystem gilt für jeden zugelassenen Platz die gleiche vereinbarte Versicherungssumme. Der Versicherungsnehmer kann wählen, ob nur der Lenker oder alle Insassen versichert werden. Deckt Tod und Invalidität bei einem Verkehrsunfall unabhängig von der Schuldfrage.
Wichtige Bedingungen
territorial_scope
Versicherungsschutz gilt in ganz Europa im geografischen Sinn und in allen Staaten, die das Grüne-Karte-Übereinkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben. In Ländern mit Grüne-Karte-Pflicht gilt mindestens die lokale Mindestversicherungssumme oder die vertraglich vereinbarte Summe, je nachdem welche höher ist. Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. Der Versicherungsschutz wird beim Watertransport nicht unterbrochen, sofern Lade- und Entladeorte im Geltungsbereich liegen.
green_card_rules
Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte / IVK) dient als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens von 2002. Der Versicherungsschutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn die IVK ein späteres Datum ausweist. Wenn der Versicherer nach ausländischem Recht leistungspflichtig ist, aber nach dem Versicherungsvertrag nicht haftet, kann er Erstattung vom Versicherungsnehmer verlangen.
driver_restrictions
Der Lenker muss kraftfahrrechtlich zum Führen des Fahrzeuges berechtigt sein (gültiger Führerschein). Alkohol- oder Suchtgiftbeeinträchtigung (festgestellt durch rechtskräftigen Bescheid oder Gerichtsentscheidung) stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Bei Obliegenheitsverletzung des Lenkers bleibt die Leistungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer und anderen Mitversicherten (außer dem Lenker) bestehen, wenn die Verletzung für diese nicht erkennbar war. Für Inhaber ausländischer Führerscheine mit Wohnsitz in Österreich gilt § 64 KFG.
claim_notification_deadline
Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer schriftlich innerhalb von 1 Woche nach Kenntnis melden: den Versicherungsfall (mit möglichst genauer Sachverhaltsangabe), die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren. Bei Personenschäden muss unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt und Hilfe geleistet werden. Hat der Versicherungsnehmer den Schaden innerhalb von 4 Wochen selbst ersetzt, verlängert sich die Meldefrist auf 6 Monate ab Schadeneintritt.
bonus_malus_rules
Das Bonus-Malus-System gilt für Personen- und Kombinationskraftwagen sowie LKW bis 1 Tonne Nutzlast. Neuversicherte starten in Prämienstufe 9 (100 % der Tarifprämie). Nach jedem schadenfreien Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30. September) wird die Prämie zum nächsten Hauptfälligkeitstermin um eine Stufe gesenkt. Jeder anrechenbare Schadensfall erhöht die Stufe um 3 Positionen in Richtung Malus. Die Skala reicht von Superbonusstufen GS1–GS6 (45–47,5 % der Tarifprämie) über Stufe 0 (50 %) bis Stufe 17 (200 %). Der Beobachtungszeitraum muss mindestens 9 Monate (6 Monate bei Erstversicherung in Stufe 9) gedauert haben, um als schadenfrei zu gelten. Schadenverlaufsbescheinigungen gem. § 16 KHVG werden anerkannt. Der Versicherungsnehmer kann erbrachte Entschädigungsleistungen innerhalb von 6 Wochen erstatten, um eine Malus-Umstufung zu verhindern.
Wo kaufen
Dokumente
IPID Informationsblatt KFZ-Haftpflichtversicherung (BIB 01/2018)
ipid
Policendetails
Bonus-Malus-System
Gestaffeltes Prämiensystem basierend auf Schadenverlauf; reicht von Superbonusstufe GS1 (beste) bis Stufe 17 (schlechteste), mit Stufe 0 entsprechend 50 % der Tarifprämie
SchadenFreude - Prämiengarantie beim ersten Schaden
Optionale Leistung, die bei erstem Schadensfall auf Prämienerhöhung verzichtet
Europäischer Versicherungsschutz
Versicherungsschutz gilt in ganz Europa im geografischen Sinne, abgedeckt durch Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte - IVK)
Versicherte Personen
Versicherung umfasst Fahrzeughalter, berechtigte Lenker, Insassen und Einweiser
Zwingend erforderliche Fahrzeuganmeldung
Motor Haftpflichtversicherung ist in Österreich zwingend erforderlich; notwendig für Erhalt der Kennzeichen-Tafel und Fahrzeuganmeldung
Versicherte Risiken - Haftungsdeckung
Deckt berechtigte Schadensersatzansprüche für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das Fahrzeug; wehrt unbegründete Ansprüche ab
Schadenmeldepflicht
Versicherte Person muss alle Schäden, Ansprüche und Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren innerhalb 1 Woche melden
Risikoanzeige- und Erfüllungspflichten
Versicherte Person muss vollständig und ehrlich über versichertes Risiko informieren vor und während Vertragslaufzeit; darf Risiko nicht erheblich erhöhen oder erweitern