Aus Quelldokumenten extrahiert

Helvetia Kfz-Haftpflicht (Mtpl Standard)

Versichert durch Helvetia Versicherungen AG · Österreich

Kfz-Haftpflichtversicherung von Helvetia für den Austria-Markt.

Geprüft am 25.08.2026 · Bedingungen vom 2018-10-01Quellen

Alleinstellungsmerkmale

Wählbare Versicherungssummen bis zu EUR 20 Millionen, deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen, ohne Selbstbehalt in der Haftpflicht.

Optionaler jährlicher Freischaden-Bonus (Bonus-Stufen 0–7) verhindert eine Schlechterstellung in der Bonus-Malus-Staffelung nach einem Schaden.

Das Europabündel kombiniert KFZ-Haftpflicht, Insassenunfallversicherung und die 24/7-Assistance der Helvetia Card KFZ, wobei sich die Unfallleistungen im Ausland verdoppeln.

Der Zweitwagen-Bonus gewährt bis zu 3 Prämienstufen Nachlass für weitere Fahrzeuge im selben Haushalt.

Helvetia ist die älteste österreichische Versicherungs-AG mit über 165 Jahren Markterfahrung und Teil der Helvetia Baloise Gruppe.

Leistungsgrenzen

Haftungssumme (deckt Personen- und Sachschäden)

Eine kombinierte Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden, kein getrenntes Limit.

10 Mio. €15 Mio. €20 Mio. €

Gesetzliches Minimum: 10 Mio. €

Gedeckt

Rechtsabwehr bei unberechtigten Ansprüchen

Gedeckt

Die Grunddeckung der Haftpflichtversicherung umfasst die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Ein gesondertes Sublimit ist nicht angegeben; dies ist von der optional erhältlichen eigenständigen KFZ-Rechtsschutzversicherung zu unterscheiden.

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Abschnitt: Was ist versichert?

Die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche bei Personenschäden, bei Sachschäden, bei Vermögensschäden, welche durch die Verwendung des Fahrzeuges verursacht werden, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme(n).

Grüne Karte

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wie am österreichischen Kfz-Haftpflichtmarkt üblich, stellt Helvetia Kunden die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte/IVK) als kostenlosen Nachweis der bestehenden Haftpflichtdeckung zur Verfügung. Innerhalb der EU/EWR, Schweiz, UK, Andorra und Serbien ist sie nicht zwingend erforderlich (das Kennzeichen genügt als Nachweis), wird aber empfohlen; für Länder wie Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien oder die Türkei muss eine eigene 'Große Grüne Karte' mit gesondertem Ländereintrag ausgestellt werden.

Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abschnitt: Grüne Karte (IVK)

Sie ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. Innerhalb Europas sollte grundsätzlich das Kfz-Kennzeichen als Beleg ausreichen, dass eine gültige Versicherung besteht.

Optional

Pannen- und Unfallhilfe (Helvetia Card KFZ)

2300 €

Optionale Zusatzdeckung zur KFZ-Haftpflichtversicherung mit 24/7-Hilfeleistungen: Technische Hilfe/Unfallhilfe vor Ort bis EUR 210; Abschleppen bis EUR 230; Bergung bis EUR 1.200; Mietfahrzeug bis EUR 80/Tag für max. 4 Tage; Weiter- oder Rückfahrt bis EUR 390 (Inland) bzw. EUR 2.300 (Ausland, höchstes Einzellimit); Fahrzeugtransport bis EUR 740 (Inland) bzw. EUR 2.200 (Ausland); Fahrerersatz/Selbstabholung bis EUR 350; zusätzlich Fahrzeugunterstellung, Ersatzteilversand, Verzollungs-/Verschrottungshilfe, Reisedokumente, 24h-Schadenaufnahme und Dolmetscherdienst.

Optional

Fahrer-Unfallversicherung

Optional

Die KFZ-Haftpflichtversicherung selbst schließt Schadenersatzansprüche des Lenkers aus. Optional kann die Kfz-Insassenunfallversicherung (AVIUB 2020) abgeschlossen werden, die den Lenker bei Tod, dauernder Invalidität, im Taggeld und bei Unfallkosten aus einer Pauschalversicherungssumme absichert, die auf die im Unfallzeitpunkt versicherten Personen aufgeteilt wird; im Ausland verdoppelt sich die Leistung, wenn eine KFZ-Haftpflicht mit EUR 15 Mio. oder 20 Mio. gemeinsam mit einer Helvetia Card KFZ besteht.

Optional

Insassen-Unfallversicherung

Optional

Die optionale Kfz-Insassenunfallversicherung (AVIUB 2020) versichert alle Insassen/Aufsassen des Fahrzeuges bei Tod, dauernder Invalidität, im Taggeld und bei Unfallkosten (inkl. Rücktransportkosten bis 5 % der für Tod/Invalidität versicherten Summen, max. EUR 5.000, sowie einer Begräbniskostenobergrenze von EUR 10.000 bei Personen unter 15 Jahren) aus einer Pauschalversicherungssumme, die auf die im Unfallzeitpunkt versicherten Personen aufgeteilt wird.

Wichtige Bedingungen

Fahrerbeschränkungen

Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit besteht, wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt ist, keinen Führerschein besitzt, Vereinbarungen zur Fahrzeugverwendung nicht eingehalten werden, mehr Personen als zulässig befördert werden, oder bei einem Wechselkennzeichen ein Fahrzeug benützt wird, an dem keine Kennzeichentafeln angebracht sind.

Frist zur Schadenmeldung

Jeder Schaden ist zu melden, ebenso die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Strafverfahrens – jeweils innerhalb einer Woche gegenüber der Helvetia Versicherungen AG.

QuelleSeite 2

Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?

Jeder Schaden muss klein gehalten werden. Schäden, die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der Helvetia Versicherungen AG innerhalb 1 Woche zu melden.

Bonus-Malus-Regeln

Versicherungsnehmer können optional einen jährlichen Freischaden-Bonus wählen (in den Bonus-Stufen 0 bis 7, maximal ein Freischaden pro Jahr), damit ein Haftpflichtschaden nicht zu einer schlechteren Bonus-Malus-Einstufung und höheren Prämie führt; ein Zweitwagen-Bonus gewährt bis zu 3 Prämienstufen Nachlass für weitere Fahrzeuge des Versicherungsnehmers, Ehepartners/Lebensgefährten oder Kindes im gemeinsamen Haushalt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Dokumente

Policendetails

Versicherungssummen-Optionen

Die KFZ-Haftpflichtversicherung bietet wählbare Versicherungssummen von EUR 10 Millionen, 15 Millionen oder 20 Millionen (20 Millionen im Europabündel inkludiert).

Quelle

Abschnitt: Warum brauche ich eine KFZ-Haftpflichtversicherung?

Bei Helvetia haben Sie die Wahl zwischen Versicherungssummen von 10, 15 oder sogar 20 Millionen Euro.

Kein Selbstbehalt in der Haftpflicht

Die KFZ-Haftpflichtversicherung der Helvetia sieht keinen Selbstbehalt vor

Quelle

Optionaler Freischaden-Bonus

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Optional wählbarer jährlicher Freischaden-Bonus: Nach einem Kfz-Haftpflichtschaden erfolgt keine Schlechterstellung in der Bonus-Malus-Staffelung

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abschnitt: Helvetia Autoversicherung

Außerdem kann in den Bonus-Stufen 0 bis 7 eine Freischaden-Regelung vereinbart werden (1 Freischaden pro Jahr).

Optionales Assistance-Paket

Optionales Assistance-Paket erhältlich als Zusatzversicherung mit 24/7 Notfallunterstützung über Helvetia Card KFZ

Quelle

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen > Welche Schäden übernimmt die Kfz Haftpflichtversicherung?

Helvetia Card Kraftfahrzeug für Personen- und Kombinationskraftwagen sowie für einspurige Fahrzeuge: Mit unserem Assistance-Service sind wir im Notfall rund um die Uhr für Sie da. Wir organisieren z.B. Pannenhilfe, Bergung, Abschleppung oder Mietwagen. Die Kosten werden bis zu den vereinbaren Beträgen übernommen.

Optionale Insassen-Unfallversicherung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Optional erhältliche Insassen-Unfallversicherung (AVIUB) als Zusatzdeckung zur Haftpflichtversicherung

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Optionale Rechtsschutzversicherung

Optional erhältliche Rechtsschutzversicherung als Zusatzdeckung für KFZ-Angelegenheiten

Quelle

Abschnitt: KFZ-Rechtsschutzversicherung: Auch juristisch sicher unterwegs

Damit Sie die damit einhergehenden hohen Kosten nicht selbst tragen müssen, übernimmt die Helvetia KFZ-Rechtsschutzversicherung diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherte Personen

Versichert sind der Fahrzeughalter, berechtigte Lenker, Insassen und Personen, die den Lenker einweisen

Quelle

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen > Welche Schäden übernimmt die Kfz Haftpflichtversicherung?

Versichert sind alle Ansprüche, die gegen den Fahrzeugbesitzer, berechtigte Lenker, Insassen oder Personen, die den Lenker einweisen, geltend gemacht werden.

Versicherte Fahrzeugarten

Deckung verfügbar für PKW, LKW, Motorräder, Mopeds und andere in Österreich zugelassene Motorfahrzeuge

Quelle

Abschnitt: KFZ-Haftpflichtversicherung: Die Pflichtversicherung als Basis

Die Versicherung schützt somit den Fahrzeugbesitzer und ist deshalb für alle Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben – egal ob PKW, LKW oder Moped.

Abgedeckte Schadensarten

Deckt Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche bei Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden durch Fahrzeuggebrauch

Quelle

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen > Was deckt die KFZ Haftpflichtversicherung ab?

Die Kfz Haftpflichtversicherung deckt die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, welche durch die Verwendung des Fahrzeuges verursacht wurden.

Offenbarungspflicht und Verhaltenspflichten

Helvetia muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden vor Vertragsabschluss und während Vertragslaufzeit; vertragliche Vereinbarungen müssen eingehalten werden

QuelleSeite 2

Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?

Die Helvetia Versicherungen AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. - Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten.

Schadenbegrenzungspflicht

Versicherungsnehmer muss jeden Schaden klein halten und bei Schadenfeststellung und -untersuchung mitwirken

QuelleSeite 2

Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?

Jeder Schaden muss klein gehalten werden. Schäden, die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der Helvetia Versicherungen AG innerhalb 1 Woche zu melden. - An der Feststellung des Schadens uns seiner Folgen ist mitzuwirken.

Verhaltenspflichten bei Anspruchsstellung

Wenn Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden, dürfen diese nicht anerkannt werden; werden Ansprüche gerichtlich geltend gemacht, müssen alle Weisungen der Helvetia Versicherungen AG befolgt und dem Anwalt der Helvetia Versicherungen AG Vollmacht erteilt werden.

QuelleSeite 2

Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?

Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Helvetia Versicherungen AG befolgen und dem Anwalt der Helvetia Versicherungen AG Vollmacht erteilen.

Quellen

Helvetia Kfz-Haftpflicht