Aus Quelldokumenten geprüft

Austrian Civil Servants' Insurance (ÖBV), Mutual Insurance Association

ÖBV

ÖBV is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-06-17Risikoträger: Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group

Direktzahlung

Die ÖBV Kfz-Haftpflichtversicherung (vermittelt über ÖBV Selekt, Risikoträger WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG) ist eine Haftpflichtversicherung: Laut Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) sind gerechtfertigte Schadenersatzansprüche Dritter bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch das Fahrzeug sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche im Rahmen der Versicherungssumme gedeckt. Aufgrund des im KHVG (§26) verankerten 'direkten Klagerechts' kann der Geschädigte seinen Anspruch unmittelbar gegen den Versicherer richten; die Entschädigung wird daher grundsätzlich direkt an den geschädigten Dritten bzw. – bei Reparaturen – oft direkt mit der Werkstatt abgerechnet (Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung), und nicht als Rückerstattung an den Versicherungsnehmer geleistet. Nur wenn der Versicherungsnehmer den Schaden dem Geschädigten bereits selbst ersetzt hat, erfolgt eine Erstattung an ihn.

Geografischer Geltungsbereich

Europa im geografischen Sinn; vertragliche Erweiterung möglich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Österreich, alle EU-/EWR-Staaten sowie die übrigen Unterzeichnerstaaten des Mehrseitigen Garantieabkommens der nationalen Versicherungsbüros (z. B. Schweiz/Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, Andorra, Serbien)

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Premium-Variante bietet eine kombinierte Haftpflicht-Versicherungssumme von 30 Millionen Euro, deutlich über dem gesetzlichen Mindestbetrag von 7,6 Millionen Euro.
  • Die kostenlose Kfz-Rechtsbeistand-Assistance übernimmt Kosten der Rechtsvertretung bis zu 3.000 Euro im Strafverfahren und 7.500 Euro im Zivilverfahren ohne Mehrprämie.
  • Der optionale 'Bonusretter' hält die Bonusstufe nach einem Schadenfall unverändert, sofern das Fahrzeug zu Vertragsbeginn maximal Bonusstufe 03 aufweist.
  • Erweiterte Pannenhilfe mit Zusatzleistungen ist in der Premium-Variante ohne Mehrkosten inkludiert.
  • Zweiradbesitzer zahlen für den Zeitraum der winterlichen Kennzeichenhinterlegung keine Prämie.

Leistungsgrenzen

Personenschäden-Haftpflicht

10.000.000 € – 30.000.000 €

Eine einheitliche Versicherungssumme deckt Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden pro Schadenfall. Zwei wählbare Varianten: Premium mit 30.000.000 Euro Versicherungssumme oder Basis mit 10.000.000 Euro Versicherungssumme.

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Sachschäden-Haftpflicht

10.000.000 € – 30.000.000 €

Sachschäden sind im Rahmen derselben kombinierten Versicherungssumme wie Personen- und reine Vermögensschäden gedeckt (10.000.000 Euro Basis- oder 30.000.000 Euro Premium-Variante); es handelt sich um keine gesonderte Deckungssumme.

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Rechtsschutz/Rechtsbeistand

7.500 €

Die Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter (einschließlich eines auf Weisung des Versicherers geführten Strafverfahrens) ist im Rahmen der Versicherungssumme eingeschlossen. Zusätzlich übernimmt die kostenlose Kfz-Rechtsbeistand-Assistance die Kosten der Rechtsvertretung bis zu 3.000 Euro im Strafverfahren und bis zu 7.500 Euro im Zivilverfahren wegen Schadenersatz.

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Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

In Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt wird oder auf deren Vorlage aufgrund des Mehrseitigen Garantieabkommens verzichtet wird, erstreckt sich der Versicherungsschutz mindestens auf den für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang bzw. auf den vereinbarten Umfang, falls dieser höher ist.

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Pannenhilfe

Bedingt

Nur in Premium (EUR 30 Mio.)

Erweiterte Pannenhilfe mit Zusatzleistungen ist nur für Kundinnen und Kunden enthalten, die die Premium-Variante (30.000.000 Euro Versicherungssumme) wählen; in der Basis-Variante (10.000.000 Euro) ist sie nicht enthalten.

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Fahrer-Unfalldeckung

Ausgeschlossen

Eigene Schadenersatzansprüche des Lenkers sind von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen.

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Insassenunfalldeckung

Ausgeschlossen

Unfallleistungen für die eigenen Fahrzeuginsassen sind nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung; eine gesonderte Kfz-Insassenunfallversicherung wird als separat abschließbares Zusatzprodukt angeboten.

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Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geografischen Sinn und mindestens für alle Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten unterzeichnet haben (u. a. alle EU-Staaten sowie Schweiz/Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, Andorra, Serbien, Montenegro).

Regeln zur Grünen Karte

Für Staaten, in denen eine Grüne Karte ausgestellt wird oder auf deren Vorlage verzichtet wird, gilt der Versicherungsschutz mindestens im für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang; er erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte eine längere Gültigkeit ausweist.

Fahrerbeschränkungen

Kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz besteht, wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt war, keinen gültigen Führerschein besaß, mehr Personen als vereinbart beförderte, bei einem Wechselkennzeichen ein anderes als das gekennzeichnete Fahrzeug benutzte oder sonstige vereinbarte Verwendungsbedingungen verletzte.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsfall, die Anspruchserhebung durch einen Dritten sowie die Einleitung eines damit zusammenhängenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sind dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis anzuzeigen; bei Personenschäden ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Prämie kann nach dem Schadensverlauf bemessen werden (Bonus-Malus-System). Der Versicherungsnehmer ist vor Vertragsabschluss über das System zu informieren und kann jederzeit eine Bescheinigung des Schadensverlaufs verlangen, um die Bonusstufe bei einem Versichererwechsel mitzunehmen. Mit dem optionalen 'Bonusretter' bleibt für Fahrzeuge, die zu Vertragsbeginn maximal Bonusstufe 03 aufweisen, die Bonusstufe nach einem Schadenfall unverändert.

Dokumente

Allgemeine Bedingungen Kfz-Haftpflicht 1015A

Versicherungsbedingungen

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IPID - Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung

IPID

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IPID - KFZ-Haftpflichtversicherung 'los.fahren'-Variante

IPID

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Policendetails

Pannenhilfe

Erweiterte Pannenhilfe mit umfangreichen Leistungen, differenziert nach Versicherungssumme

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Rechtsbeistand

Rechtsbeistand als Basisschutz bei der Haftpflicht dabei

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Subsidiärer Lenkerhaftpflichtschutz

Optionaler subsidiärer Lenkerhaftpflichtschutz inkludiert

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Winterkennzeichen-Prämienverzicht

Keine Prämienzahlung für den Zeitraum, wenn das Kfz-Kennzeichen im Winter hinterlegt wird

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Bonusretter

Optionaler Bonusretter zum Schutz der Bonusstufe bei Schadenfall

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Versicherungssummen

Zwei Versicherungsvarianten mit unterschiedlichen Versicherungssummen

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Subsidiärer Lenkerhaftpflichtschutz

Subsidiärer Lenkerhaftpflichtschutz ist als Highlight der Premium-Variante (30.000.000 Euro Versicherungssumme) inkludiert, zusätzlich zur Pannenhilfe mit Zusatzschutz.

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Vorläufige Deckung

Versicherungsschutz beginnt mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung bei Zulassung

Quelle

Bonus-Malus-Prämiensystem

Einheitliches österreichisches System mit 19 Stufen (0-18) nach Schadenverlauf

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Schadenmeldungsfrist

Schadensfall, Ansprüche und Verfahren müssen innerhalb einer Woche angezeigt werden

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Familienvorteil für mehrere Fahrzeuge

Ermäßigung für mehrere Pkw im gemeinsamen Haushalt

Quelle

Prämienzahlungstermine

Erstprämie innerhalb 2 Wochen nach Versicherungsbestätigung fällig; jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlweise möglich

Quelle

Quellen