Aus Quelldokumenten geprüft

Tiroler Versicherung V.a.G. (Tyrolean Insurance Mutual Association)

Tiroler Versicherung

Tiroler Versicherung is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2017Risikoträger: Tiroler Versicherung V.a.G.

Direktzahlung

Gemäß Art. 16 AKHB ist der Versicherer bevollmächtigt, im Namen des Versicherungsnehmers die zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche des geschädigten Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen der Versicherungssumme abzugeben; Schäden werden daher in der Regel direkt zwischen Versicherer und geschädigtem Dritten abgewickelt.

Geografischer Geltungsbereich

Österreichweit (Sitz des Versicherers in Tirol)

Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den Nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des EWR und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

Alleinstellungsmerkmale

  • 15 % TIROLER Ökobonus für Besitzer*innen von Fahrzeugen mit Elektro-, Erdgas-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb.
  • Die Versicherungssumme kann gegen geringen Prämienaufschlag freiwillig deutlich über das gesetzliche Minimum, bis auf EUR 20 Millionen, erhöht werden.
  • Beinhaltet eine Deckung für reine Vermögensschäden bis EUR 80.000, zusätzlich zu Personen- und Sachschäden.
  • Vergünstigtes Fahrsicherheitstraining 'Bonissimo', das einen Prämienbonus für vier Jahre freischaltet.
  • Persönliche, lokale Beratung und Fahrzeugzulassung direkt in den zwölf TIROLER Kundenbüros.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

8.000.000 € – 20.000.000 €

Deckt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter für Personenschäden (sowie Sach- und Vermögensschäden) bis zu einer einheitlichen, kombinierten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt EUR 8.000.000; höhere Summen von EUR 10, 15 oder 20 Millionen sind gegen geringen Prämienaufschlag vereinbar.

Quelle

Sachschäden (Haftpflicht)

8.000.000 € – 20.000.000 €

Deckt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter für Sachschäden im Rahmen derselben kombinierten Versicherungssumme wie Personen- und Vermögensschäden. Gesetzliches Minimum EUR 8.000.000, freiwillig erhöhbar auf EUR 10, 15 oder 20 Millionen.

Quelle

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die Versicherung umfasst sowohl die Befriedigung begründeter als auch die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen; die Kosten der Abwehr werden auf die Versicherungssumme angerechnet (Art. 1 und Art. 6 AKHB).

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

In Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt wird (oder auf deren Vorlage verzichtet wird), erstreckt sich der Versicherungsschutz mindestens auf den für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang bzw. auf den vertraglich vereinbarten Umfang, wenn dieser höher ist; der Schutz erlischt mit Ende des Versicherungsvertrages, auch wenn die Karte eine längere Gültigkeit ausweist.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Pannenhilfe (KFZ-Assistance)

Optional

Nicht im Basisprodukt der KFZ-Haftpflicht enthalten; wird als eigenständiges optionales Produkt 'KFZ-Assistance' angeboten mit Abschleppung/Kranbergung nach Panne oder Unfall bis EUR 220, Transportkostenersatz bis EUR 730 (Inland) / EUR 2.200 (Ausland) sowie alternativ Hotelkosten bis EUR 60/Nacht (max. 4 Nächte) oder Mietwagenkosten bis EUR 375, zuzüglich einer 24-Stunden-Schadenaufnahme.

Quelle

Lenker-Unfallversicherung

Optional

Die Basis-KFZ-Haftpflichtversicherung deckt keine eigenen Ansprüche des Lenkers (Art. 8.1 AKHB schließt Ansprüche des Eigentümers/Halters aus; im Informationsblatt sind 'Schadenersatzansprüche des Lenkers' als nicht versichert angeführt). Eine eigenständige optionale 'Insassen-Unfall-Versicherung' mit frei wählbaren Versicherungssummen für dauernde Invalidität, Todesfall, Taggeld und Unfallkosten kann für den Lenker allein oder für alle Insassen abgeschlossen werden.

Quelle

Insassen-Unfallversicherung

Optional

Berechtigte Insassen, die bei einem Unfall verletzt werden, haben bereits als mitversicherte Dritte Ansprüche im Rahmen der Personenschaden-Versicherungssumme (Art. 2 AKHB). Zusätzlich kann eine eigenständige optionale 'Insassen-Unfall-Versicherung' mit frei wählbaren Versicherungssummen für alle Insassen (dauernde Invalidität, Todesfall, Taggeld, Unfallkosten) abgeschlossen werden, die unabhängig vom Verschulden leistet.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geographischen Sinn, jedenfalls für jene Staaten, die das Übereinkommen zwischen den Nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben; der Geltungsbereich kann für andere Länder (z. B. Türkei, außereuropäische Ziele) vertraglich erweitert werden.

Regeln zur Grünen Karte

Für EWR-Staaten, die Schweiz und Kroatien dient das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis; für andere europäische Länder wie die Ukraine oder Serbien muss eine Grüne Karte mitgeführt werden, wobei der Schutz im besuchten Staat mindestens dem dort vorgeschriebenen Mindestumfang entspricht.

Fahrerbeschränkungen

Der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn der Lenker keinen gültigen Führerschein besitzt, alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt oder mehr Personen als zulässig befördert werden; die Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers von je EUR 11.000 pro Verstoß, insgesamt maximal EUR 22.000 pro Schadenfall, führen (Art. 9 und 11 AKHB).

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherer ist über den Schadenfall, erhobene Ansprüche sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu informieren (Art. 9.3.3 AKHB, Informationsblatt).

Bonus-Malus-Regeln

Die Prämie richtet sich nach dem Schadenverlauf: Ein schadenfreies Jahr verbessert die Prämienstufe um eine Stufe, ein Schadenfall verschlechtert sie um drei Stufen; ab Stufe 0 wird nur mehr 40 % der Grundprämie bezahlt, langjährig schadenfreie Lenker*innen erreichen die Sonderbonusstufe S03.

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung (AKHB, KH17, Fassung 2017)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Kfz-Haftpflichtversicherung

IPID

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Produktseite KFZ-Haftpflicht

Sonstiges Dokument

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Informationsfolder Fahrzeugversicherungen (inkl. Leistungsgrenzen KFZ-Assistance)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Reine Vermögensschäden

Abdeckung von reinen Vermögensschäden bis zu einer festgelegten Grenze

Quelle

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Versicherung deckt Kosten zur Abwehr von unbegründeten Schadensersatzforderungen

Quelle

Bonus-/Malus-Prämiensystem

Schadenfreie Jahre verbessern Prämieneinstufung; Schäden erhöhen Prämie

Quelle

Fahrzeugtypenabdeckung

KFZ-Haftpflichtversicherung für PKW, Kombi und Transporter bis 1,5t Nutzlast

Quelle

Umweltfahrzeug-Rabatt

Prämienermäßigung für Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebsarten

Quelle

Gesetzliche Mindestversicherungssumme

Grundabdeckung, die nach österreichischem Recht erforderlich ist

Quelle

Automatische Vertragsverlängerung

Bedingungen für die automatische Vertragsverlängerung

Quelle

Quellen