Aus Quelldokumenten geprüft

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group

Wiener Städtische 24

Wiener Städtische 24 is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-06-17Risikoträger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Online-Abschluss

Direktzahlung

Die Prämie wird fristgerecht im Voraus gezahlt, wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich - per Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online.

Geografischer Geltungsbereich

Europa (geografischer Geltungsbereich), vertraglich erweiterbar

Der Versicherungsschutz gilt in Europa im geografischen Sinn sowie mindestens in den Signatarstaaten des multilateralen Grüne-Karte-Übereinkommens (siehe Anlage der Bedingungen); der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Alleinstellungsmerkmale

  • EUR 10 Millionen Standard-Versicherungssumme ohne Mehrprämie, deutlich über der gesetzlichen Mindestsumme von EUR 7,6 Millionen.
  • Der Tarif Premium bietet EUR 30 Millionen Versicherungssumme inklusive 24h-Pannenhilfe ohne Mehrkosten.
  • Die Option "Bonusretter" schützt die Bonusstufe (0-3) nach einem selbst verschuldeten Unfall.
  • Der Haftpflichtschutz für gemietete Kraftfahrzeuge im Ausland ist in beiden Tarifen standardmäßig enthalten.
  • Vollständig online abwickelbarer Selbermacher-Abschluss- und Zulassungsprozess ermöglicht günstigere Prämien und schnellere Bearbeitung.

Leistungsgrenzen

Personenschaden-Haftpflicht

10.000.000 € – 30.000.000 €

Pauschale Haftpflicht-Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemeinsam; EUR 10 Millionen im Tarif Basic und EUR 30 Millionen im Tarif Premium, jeweils über der gesetzlichen Mindestsumme von EUR 7,6 Millionen.

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Sachschaden-Haftpflicht

10.000.000 € – 30.000.000 €

Wird von derselben pauschalen Versicherungssumme wie die Personenschaden-Haftpflicht abgedeckt (die österreichische Kfz-Haftpflicht kennt keine getrennten Summen); EUR 10 Millionen (Basic) / EUR 30 Millionen (Premium).

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Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche

Gedeckt

Die Abwehr unberechtigter bzw. unbegründeter Ersatzansprüche Dritter ist innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme eingeschlossen; eine gesonderte Versicherungssumme dafür wird nicht ausgewiesen.

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Grüne Karte / Auslandsschutz

Gedeckt

Die Grüne Karte erweitert den örtlichen Geltungsbereich auf die Signatarstaaten des multilateralen Übereinkommens der nationalen Versicherungsbüros (siehe Anlage der Bedingungen), mindestens im im jeweiligen Staat vorgeschriebenen Mindestumfang.

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Pannenhilfe

Bedingt

Die Pannenhilfe ist im Tarif Basic wählbar zubuchbar, im Tarif Premium hingegen fix inkludiert und dort in der Versicherungssumme von EUR 30 Millionen enthalten. Der Schutz für gemietete Kraftfahrzeuge im Ausland ist in beiden Tarifen fix inkludiert.

Quelle

Schadenersatzansprüche des Lenkers

Ausgeschlossen

Schadenersatzansprüche des Lenkers selbst sind unter 'Was ist nicht versichert?' ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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Insassenunfall-Leistung

Keine Grenze angegeben

Insassen sind als geschädigte Dritte im Rahmen der Personenschaden-Haftpflichtsumme mitversichert; eine gesonderte Insassenunfall-Leistung ist in diesen Quellen nicht ausgewiesen und wird als eigenständiges Produkt (Insassenunfallversicherung) angeboten.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Regeln zur Grünen Karte

In Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage laut multilateralem Übereinkommen verzichtet wird, erstreckt sich der Schutz mindestens auf den für ausländisch zugelassene Fahrzeuge vorgeschriebenen Umfang bzw. den vereinbarten Umfang, wenn dieser höher ist; der Schutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte eine längere Gültigkeit ausweist.

Fahrerbeschränkungen

Kein bzw. eingeschränkter Versicherungsschutz besteht, wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt, keinen gültigen Führerschein besitzt, Vereinbarungen zur Fahrzeugverwendung nicht einhält, mehr Personen als zulässig befördert oder bei Wechselkennzeichen ein Fahrzeug ohne angebrachte Kennzeichentafeln benützt.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherer ist über den Versicherungsfall, die Anspruchserhebung durch Dritte sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu verständigen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Prämie richtet sich nach einem Bonus-Malus-System mit Stufen von 0 bis 17 auf Basis des Schadenverlaufs: jedes schadenfreie Jahr verschiebt die Stufe Richtung 0 (Bonus, niedrigere Prämie), ein vom Versicherer übernommener Schaden Richtung 17 (Malus, höhere Prämie); die Stufe wird bei Fahrzeug- oder Versichererwechsel über ein zentrales Register des Versicherungsverbandes übernommen. Der 'Bonusretter' kann die Bonusstufe nach einem selbst verschuldeten Unfall für die Stufen 0 bis 3 retten.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen Kfz-Haftpflichtversicherung (AVB 1015A)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Kfz-Haftpflichtversicherung

IPID

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Deckungsübersicht Flugblatt - Kfz-Haftpflicht (Basic/Premium)

Leistungsübersicht

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Policendetails

Mindestversicherungssumme für Personenschäden

EUR 7,6 Millionen Mindestanforderung gesetzlich; Wienerstaedtische24 bietet EUR 10 Millionen als Standard ohne Mehrprämie

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Mindestversicherungssumme für Sachschäden

EUR 1,3 Millionen Mindestanforderung gesetzlich für Sachschäden nach österreichischem Recht

Quelle

Bonus-Malus-System

Prämienreduktion/Erhöhung basierend auf Schadenverlauf; Schadensfreie Jahre reduzieren Prämie (Bonusgrad), Unfälle führen zu Erhöhung

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Gesetzliche Mindestversicherungssumme

EUR 7,6 Millionen ist die derzeit gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Pauschalversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemeinsam; Wienerstaedtische24 bietet EUR 10 Millionen als Standardmindestsumme ohne Mehrprämie an.

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Gemietete Kraftfahrzeuge im Ausland

Der Haftpflichtschutz für gemietete Kraftfahrzeuge im Ausland ist in beiden Tarifvarianten (Basic und Premium) fix enthalten und nicht abwählbar.

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Versicherbare Fahrzeugtypen

Pkw, Kombis bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, Klein-LKWs bis 1,5 Tonnen Nutzlast oder 3,5 Tonnen Gesamtgewicht

Quelle

Verwendungsbestimmung des Fahrzeugs

Nur Fahrzeuge mit Eintrag 'zu keiner besonderen Verwendung bestimmt' oder 'zur Verwendung für Werksverkehr bestimmt' können versichert werden

Quelle

Online-Selbermacher-Modell

Wienerstaedtische24 arbeitet nach dem Selbermacher-Prinzip: Kunden erledigen Online-Abschluss und Zulassungsformalitäten selbst, was günstigere Prämien und schnellere Bearbeitung ermöglicht

Quelle

Quellen