VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
VAV
VAV is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Die Prämie ist im Voraus wie vertraglich vereinbart zu bezahlen (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich), z.B. per Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online.
Geografischer Geltungsbereich
Europa (im geografischen Sinn)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf jene Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 (Grüne-Karte-System) unterzeichnet haben.
Alleinstellungsmerkmale
- Wählbare Versicherungssummen bis zu EUR 30 Millionen, deutlich über dem gesetzlichen Minimum von EUR 7,6 Millionen.
- Kostenlose subsidiäre Lenker-Haftpflichtversicherung für das Lenken fremder PKW oder Motorräder in ganz Europa, inkludiert ab einer Versicherungssumme von EUR 10 Millionen.
- Die VAV Pannenhilfe kann für Soforthilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl in ganz Europa hinzugebucht werden.
- Das Bonus-Malus-System belohnt schadenfreie Jahre bis zur Prämienstufe -2 (37% der Grundprämie), wobei die Bonusstufe des Vorversicherers übernommen werden kann.
Leistungsgrenzen
Personenschäden (Haftpflicht)
10.000.000 € – 30.000.000 €
Die VAV-Kfz-Haftpflichtversicherung bietet wählbare, kombinierte Versicherungssummen von EUR 10, 15, 20 oder 30 Millionen pro Schadenfall, die berechtigte Personenschäden (sowie Sach- und reine Vermögensschäden) innerhalb einer gemeinsamen Pauschalsumme abdecken; die gesetzliche Mindestversicherungssumme in Österreich beträgt EUR 7,6 Millionen (davon Personenschäden bis EUR 6,3 Millionen) zuzüglich EUR 80.000 für bloße Vermögensschäden, sofern keine höhere Versicherungssumme vereinbart wurde.
Sachschäden (Haftpflicht)
10.000.000 € – 30.000.000 €
Sachschäden sind innerhalb derselben wählbaren, kombinierten Versicherungssumme (EUR 10-30 Millionen) wie Personenschäden gedeckt. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme in Österreich sieht innerhalb der Pauschalversicherungssumme von EUR 7,6 Millionen einen Teilbetrag von EUR 1,2 Millionen für Sachschäden vor, zuzüglich EUR 80.000 für bloße Vermögensschäden, die weder Personen- noch Sachschaden sind.
Rechtsschutz / Kostendeckung
Gedeckt
Die Versicherung umfasst die Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter; gerichtliche und außergerichtliche Abwehrkosten werden auf die vereinbarte Versicherungssumme angerechnet und nicht zusätzlich bezahlt. Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Kosten eines nicht von ihm veranlassten Rechtsstreits nur anteilig. Ist der Geschädigte ebenfalls bei der VAV haftpflichtversichert, kann der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers frei wählen.
Grüne Karte / Auslandsschutz
Gedeckt
In Staaten, für die eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgestellt oder auf deren Vorlage gemäß dem Übereinkommen der nationalen Versicherungsbüros vom 30. Mai 2002 verzichtet wurde, erstreckt sich die Versicherung jedenfalls auf den für ausländische Fahrzeuge vorgeschriebenen, mindestens jedoch den vertraglich vereinbarten Umfang. Der Versicherungsschutz erlischt mit Ende des Versicherungsvertrages, auch wenn die Grüne Karte eine längere Gültigkeit ausweist. Die Signatarstaaten sind im Anhang der AKHB aufgelistet (EWR-Staaten sowie u.a. Schweiz, Großbritannien, Serbien, Andorra).
Pannenhilfe
Optional
Die VAV Pannenhilfe ist nicht in der Basis-Haftpflichtversicherung enthalten, kann aber als kostenpflichtiger Zusatzbaustein hinzugefügt werden und bietet Soforthilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl in ganz Europa.
Lenkerunfall-Deckung
Ausgeschlossen
Schadenersatzansprüche des Lenkers selbst sind von der Haftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen; eigene Verletzungen des Lenkers sind über dieses Haftpflichtprodukt nicht gedeckt.
Insassenunfall-Versicherung
Optional
Eine fixe Insassenunfall-Leistung (Fahrzeuginsassenunfall-Versicherung) ist nicht Bestandteil der Basis-Haftpflichtversicherung, wird von der VAV aber als separater, zubuchbarer Baustein mit eigenen Bedingungen (AFIUB) angeboten; unabhängig davon sind mit Willen des Halters beförderte Insassen mitversicherte Personen, deren Personenschaden-Haftpflichtansprüche gegen Lenker/Halter bereits innerhalb der kombinierten Haftpflicht-Versicherungssumme gedeckt sind.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in Europa im geografischen Sinn und jedenfalls in allen Staaten, die das Übereinkommen der nationalen Versicherungsbüros der EWR- und assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.
Regeln zur Grünen Karte
In Staaten des Grüne-Karte-Systems entspricht der Versicherungsschutz mindestens dem für ausländische Fahrzeuge gesetzlich vorgeschriebenen Umfang im besuchten Staat, jedoch nie weniger als dem vertraglich vereinbarten Umfang, und endet stets mit Ende des Vertrages.
Fahrerbeschränkungen
Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt bzw. es besteht ein Regressanspruch, wenn der Lenker keine gültige Lenkberechtigung besitzt, alkohol- oder suchtgiftbeeinträchtigt ist (nur bei rechtskräftiger Feststellung) oder vereinbarte Verwendungsbedingungen nicht einhält; die Leistungsfreiheit beträgt je Obliegenheit EUR 11.000 (max. EUR 22.000 je Schadenfall), bei vorsätzlicher Verletzung besteht unbeschränkter Regress.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsfall, die Anspruchserhebung durch Dritte sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Verfahren sind der VAV innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu melden.
Bonus-Malus-Regeln
Die Prämie wird nach einem Bonus-Malus-System bemessen, beginnend bei Prämienstufe 9 (98% der Grundprämie); jedes schadenfreie Beobachtungsjahr (1. Oktober bis 30. September) senkt die Stufe um eine Stufe (bis minimal -2, 37% der Prämie), während jeder zu berücksichtigende Schadenfall die Stufe um drei Stufen erhöht, bis maximal Stufe 17 (230%).
Policendetails
Standard-Deckungssummen
VAV bietet wählbare Versicherungssummen für die Haftpflichtversicherung im Bereich von EUR 10 Millionen bis EUR 30 Millionen
QuelleOptionale Lenker-Haftpflichtversicherung für Leihwagen
Zusätzliche Lenker-Haftpflichtversicherung für Leihwagen in Europa als optionale Zusatzdeckung ab EUR 10 Millionen Versicherungssumme verfügbar
QuellePannenhilfe optional
VAV Pannenhilfe kann zur KFZ-Haftpflichtversicherung hinzugefügt werden für Notfallhilfe in ganz Europa
QuelleSchadenmeldungspflicht
Versicherungsnehmer müssen jeden Versicherungsfall so schnell wie möglich der VAV mitteilen; verspätete Meldung kann die Deckung beeinflussen
QuelleSchriftformerfordernis
Alle Anträge, Anzeigen und Erklärungen bezüglich VAV-Versicherungsverträge müssen schriftlich erfolgen; E-Mail oder Fax gelten als schriftliche Form
QuelleRisikoanzeigepflicht
Versicherungsnehmer müssen alle wesentlichen Risikofaktoren vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit vollständig und wahrheitsgetreu offenlegen
Quelle