Aus Quelldokumenten geprüft

Zurich Versicherungs-Aktiengesellschaft (trading as Zurich Connect, the direct online insurance brand)

Zurich Connect

Zurich Connect is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2023-12-23Risikoträger: Zurich Versicherungs-AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

In den vorliegenden Quellen wurde kein bestätigtes Direktzahlungs-/Direktregulierungssystem gefunden; Schadenfälle werden gemäß dem Standardverfahren der AKHB (Art. 9) und den Bestimmungen des KHVG abgewickelt, d. h. der geschädigte Dritte macht seinen Anspruch grundsätzlich gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend.

Geografischer Geltungsbereich

Österreich (bundesweit)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, insbesondere auf alle Staaten, die das Grüne-Karte-Abkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben (EU-/EWR-Staaten, Schweiz, Andorra, Serbien usw.), sowie zusätzlich auf Marokko, die Türkei (gesamt) und Tunesien. Im Anhang der AKHB werden weiters Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, der europäische Teil Russlands, San Marino, die Ukraine, der Vatikanstaat und Weißrussland als Geltungsbereich angeführt.

Alleinstellungsmerkmale

  • Wählbare Haftpflicht-Versicherungssumme bis zu EUR 25 Mio. - mehr als das Dreifache der gesetzlichen Mindestsumme von EUR 7,79 Mio. in Österreich.
  • Unbegrenzte 'Freischaden'-Option für die Bonusstufen 0-6: Ihre Bonus-Malus-Stufe bleibt erhalten, egal wie viele Schäden passieren.
  • 5% Rabatt bei Online-Abschluss, kombinierbar mit weiteren Nachlässen für Fahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoß und alternativen Antriebsarten.
  • Inkludierte ergänzende Haftpflichtleistung für im Ausland gemietete Fahrzeuge, falls die dortige Pflichtversicherung nach einem Unfall nicht ausreicht.
  • Von Versicherungs Award Austria mit 'sehr gut' bewertet und vom ÖGVS mit dem 1. Platz in der Kategorie 'Transparenz & Komfort' bei der Kfz-Versicherung ausgezeichnet.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

8.000.000 € – 25.000.000 €

Die österreichische Kfz-Haftpflicht kennt keine getrennten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden, sondern eine einheitliche Pauschalversicherungssumme. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt EUR 7,79 Mio., davon müssen Personenschäden bis EUR 6,45 Mio. voll gedeckt sein (§9 KHVG 1994). Bei Zurich Connect kann die Pauschalsumme freiwillig auf EUR 8, 12, 15, 20 oder 25 Mio. erhöht werden.

Quelle

Sachschäden (Haftpflicht)

8.000.000 € – 25.000.000 €

Sachschäden werden aus derselben Pauschalversicherungssumme wie Personenschäden gedeckt (siehe bodily_injury_liability). Innerhalb der gesetzlichen Mindestsumme von EUR 7,79 Mio. müssen mindestens EUR 1,34 Mio. für Sachschäden zur Verfügung stehen (§9 KHVG 1994); bei Zurich Connect kann die Gesamtsumme auf EUR 8, 12, 15, 20 oder 25 Mio. angehoben werden.

Quelle

Rechtsschutz

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind die Kosten der Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter bereits in der Haftpflicht-Grunddeckung enthalten (Art. 1 AKHB; §150 VersVG). Für weiterreichenden Rechtsschutz (z. B. eigene Schadenersatzansprüche, Strafrechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz) bietet Zurich Connect separat eine Rechtsschutzversicherung an (bestehend u. a. aus einem Kfz-Rechtsschutz- und einem allgemeinen Privatrechtsschutz-Baustein) mit wählbarer Versicherungssumme von EUR 125.000, 150.000, 175.000 oder 200.000, die gemeinsam mit oder unabhängig von der Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte)

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) wird im Rahmen der Polizze kostenlos ausgestellt. In Staaten, in denen sie vorgeschrieben oder akzeptiert wird, gilt mindestens der dort für ausländische Kennzeichen vorgeschriebene Umfang bzw. die vereinbarte höhere Versicherungssumme. Der Schutz endet stets mit Ende des Vertrages, auch wenn auf der Karte eine längere Gültigkeitsdauer angegeben ist (Art. 5 AKHB).

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Pannenhilfe / Assistance

875 €

Pannenhilfe ist nicht Bestandteil der Basis-Haftpflichtversicherung, sondern wird als separates, optionales 'Kfz-Assistance'-Produkt angeboten: Rund-um-die-Uhr-Hilfe bei Panne oder Unfall, Abschleppen/Bergung in die nächstgelegene Markenwerkstätte bis zu EUR 300 im Inland bzw. EUR 875 im Ausland, zuzüglich Mehrkosten (z. B. bis EUR 75 pro Insasse), wenn die Reparatur nicht innerhalb von 2 Stunden möglich ist oder das Fahrzeug gestohlen wurde. Die Assistance erlischt automatisch, wenn die zugehörige Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug endet.

Quelle

Lenker-Unfallversicherung

45 €

Das eigene Unfallrisiko des/der Lenkers/Lenkerin ist von der Kfz-Haftpflichtversicherung selbst nicht erfasst (die Haftpflicht entschädigt Dritte, nicht die schuldtragende Person). Zurich Connect bietet dafür separat die optionale Insassenunfallversicherung an, die auch den/die LenkerIn bei dauernder Invalidität oder Tod nach einem Autounfall absichert; die Versicherungssumme ist frei wählbar, konkrete Beträge werden auf der Übersichtsseite nicht genannt.

Quelle

Insassen-Unfallversicherung (Mitfahrende)

45 €

Mitfahrende, die durch das Verschulden des/der versicherten Lenkers/Lenkerin verletzt werden, können als geschädigte Dritte Ansprüche aus der Haftpflichtdeckung (Personenschäden) geltend machen; eine verschuldensunabhängige Unfallleistung für Insassen ist jedoch nicht Teil der Basis-Haftpflichtversicherung. Sie ist über dieselbe separate, optionale Insassenunfallversicherung erhältlich, die LenkerIn und alle Insassinnen/Insassen bei dauernder Invalidität oder Tod mit frei wählbarer Versicherungssumme absichert.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, insbesondere auf alle Staaten des Grüne-Karte-Abkommens vom 30. Mai 2002, sowie zusätzlich auf Marokko, die Türkei (gesamt) und Tunesien; im Anhang der AKHB werden weiters Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, der europäische Teil Russlands, San Marino, die Ukraine, der Vatikanstaat und Weißrussland angeführt (Art. 4 AKHB).

Regeln zur Grünen Karte

In Staaten, für die eine Grüne Karte vorgeschrieben oder an deren Stelle akzeptiert wird, erstreckt sich der Versicherungsschutz mindestens auf den für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang bzw. auf die vereinbarte höhere Versicherungssumme. Die Karte wird kostenlos ausgestellt, der Versicherungsschutz endet jedoch stets mit Vertragsende, auch wenn die Karte eine längere Gültigkeit ausweist (Art. 5 AKHB).

Fahrerbeschränkungen

Der/die LenkerIn muss zum Lenken berechtigt sein und darf nicht durch Alkohol oder Suchtmittel beeinträchtigt sein; eine Verletzung kann den Versicherer im gesetzlichen Rahmen leistungsfrei stellen (EUR 11.000 pro Verstoß / max. EUR 22.000 pro Versicherungsfall, Art. 9.2 und Art. 11 AKHB). Wird das Fahrzeug im Schadenfall von einer Person unter 23 Jahren gelenkt, verrechnet Zurich Connect zusätzlich einen Schadenersatzbeitrag von EUR 500 (inkl. Versicherungssteuer), der sich bei geringerem Schaden anteilig reduziert.

Frist zur Schadenmeldung

Bei Personenschäden ist die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen; bei Sachschäden ist eine sofortige Meldung erforderlich, sofern nicht bereits ein Datenaustausch (Name und Anschrift) erfolgt ist. Der Versicherer ist über den Versicherungsfall, eine Anspruchserhebung des geschädigten Dritten sowie damit zusammenhängende behördliche oder gerichtliche Verfahren längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis in geschriebener Form zu informieren (Art. 9.3 AKHB).

Bonus-Malus-Regeln

Die Prämie richtet sich nach einem Bonus-Malus-System gemäß Art. 15 AKHB: Ein neuer Vertrag ohne anrechenbaren Schadenverlauf beginnt in der Grundstufe 9 mit 100 % der Tarifprämie. Nach jedem schadenfreien Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30. September, Vertragsdauer mindestens 9 Monate bzw. 6 Monate bei Grundstufe 9) sinkt die Stufe um eins; jeder dem Versicherer angelastete Schadenfall erhöht die Prämie zum nächsten, dem Beobachtungszeitraum folgenden Hauptfälligkeitstermin um drei Stufen. Zurich Connect bietet zudem für die Stufen 0-6 einen optionalen 'Freischaden' an, mit dem die Bonusstufe unabhängig von der Schadenanzahl erhalten bleibt.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Zurich Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung (AKHB 2022, Version 23.12.2023) - aktuelle Fassung

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Zurich Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung (AKHB 2018) - abgelöste Fassung

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Policendetails

Haftpflicht-Deckungssummen

Zurich Connect bietet Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungssummen von EUR 8, 12, 15, 20 oder 25 Mio. an

Quelle

Bonus-Malus-System

19-stufiges Bonus-Malus-System mit Auswirkung auf die Prämie basierend auf dem Schadenverlauf; Eingangsstufe ist Stufe 9 zu 100% der Prämie

Quelle

Junglenker-Zuschlag

EUR 500 Schadenersatzbeitrag (inklusive Versicherungssteuer) bei Schäden durch Personen unter 23 Jahren

Quelle

Räumlicher Geltungsbereich

Vollständiger Versicherungsschutz in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz; weitere Länder in Bedingungen aufgelistet

Quelle

Versicherte Personen

Versicherungsschutz gilt für Kfz-Eigentümer/in, -Halter/in, -Lenker/in, Insassen und Einweisende

Quelle

Smart&Easy Repair-Programm

Bei Kaskoschäden mit Smart&Easy Repair: Selbstbehalt spart EUR 100 wenn Reparatur über Zurich organisiert

Quelle

Quellen