Aus Quelldokumenten geprüft

Oberösterreichische Versicherung AG

Oberösterreichische Versicherung

Oberösterreichische Versicherung is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2023Risikoträger: Oberösterreichische Versicherung AG

Direktzahlung

Als Haftpflichtversicherung befriedigt der Versicherer begründete Ansprüche direkt gegenüber dem geschädigten Dritten und wehrt unbegründete Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen ab; der Versicherer ist bevollmächtigt, im Namen des Versicherungsnehmers alle zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche des geschädigten Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen abzugeben.

Geografischer Geltungsbereich

Österreich (bundesweit)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn sowie jedenfalls auf alle Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und anderen assoziierten Staaten unterzeichnet haben; Island, Grönland, Spitzbergen, die Kanarischen Inseln, Madeira, Zypern, die Azoren und das asiatische Türkei sind von der zugrunde liegenden Europa-Definition ausgenommen.

Alleinstellungsmerkmale

  • Wahlweise freiwillige Haftpflicht-Versicherungssummen bis zu EUR 30.000.000,–, fast das Vierfache der gesetzlichen Mindestsumme von EUR 7.790.000,–.
  • Freischadenmöglichkeit ab 23 Jahren bzw. automatisch durch TopKunden-Status, sodass ein Schadenfall keine Höherstufung im Bonus/Malus-System auslöst.
  • Keine Selbstbehalte für jugendliche Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflicht.
  • Auszeichnung mit dem Recommender-Award 2024 für das beste Schadensmanagement unter österreichischen Versicherern.
  • Auszeichnung als 'Kundenchampion' durch den ÖGVS 2025 für herausragendes Kundenservice.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

7.790.000 € – 30.000.000 €

Die österreichische Kfz-Haftpflicht verwendet eine einheitliche Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadenfall. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt EUR 7.790.000,–; wahlweise sind höhere Summen von EUR 9.000.000,–, 12.000.000,–, 16.000.000,–, 20.000.000,– oder 30.000.000,– wählbar. Für bloße Vermögensschäden gilt zusätzlich eine gesonderte gesetzliche Versicherungssumme gemäß § 9 Abs. 5 KHVG.

Quelle

Sachschäden (Haftpflicht)

7.790.000 € – 30.000.000 €

Sachschäden werden über dieselbe Pauschalversicherungssumme wie Personenschäden gedeckt, von der gesetzlichen Mindestsumme EUR 7.790.000,– bis zu einer wählbaren Höchstsumme von EUR 30.000.000,– (Zwischenstufen: 9.000.000,– / 12.000.000,– / 16.000.000,– / 20.000.000,–). Für bloße Vermögensschäden gilt zusätzlich eine gesonderte gesetzliche Versicherungssumme gemäß § 9 Abs. 5 KHVG.

Quelle

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Der Versicherungsschutz umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen; Kosten, Zinsen und sonstige Nebenleistungen werden auf die vereinbarten Versicherungssummen angerechnet.

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Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Gedeckt

In Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage laut Übereinkommen vom 30. Mai 2002 verzichtet wurde, erstreckt sich die Versicherung mindestens auf den für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang bzw. den im Vertrag vereinbarten, höheren Umfang; der Versicherungsschutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte eine längere Dauer ausweist. Auf der Website des Versicherers kann die Grüne Karte zudem angefordert werden.

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24-Stunden-Pannen- und Unfallhilfe (Schutzengel Kfz)

360 €

Optionales Paket 'Keine Sorgen Schutzengel Kfz': Pannen- und Abschlepphilfe bis EUR 360,–; Mietwagen für bis zu 5 Tage (max. EUR 120,– pro Tag); Hotelübernachtung bis zu 4 Tage (max. EUR 100,– pro Tag); Weiter- und Rückfahrtsgarantie; zusätzlich europaweite Reisenotfallhilfe inkl. Organisation eines Arztbesuches, Krankenrücktransport bis EUR 25.500,– und vorzeitiger Rückreise bis EUR 2.600,– bei definierten Notfällen. Erreichbar 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr über eine einzige Rufnummer.

Quelle

Lenker-Unfallversicherung (optional)

Optional

Optional kann eine Insassenunfallversicherung nur für den Lenker abgeschlossen werden, die finanzielle Absicherung bei Verletzung oder Tod durch Unfall bietet, auch beim Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen des Fahrzeuges; die Versicherungssumme wird individuell im Vertrag vereinbart und ist kein fixer, veröffentlichter Betrag.

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Insassenunfallversicherung (optional)

Optional

Optionale finanzielle Absicherung für alle Insassen (oder wahlweise nur den Lenker) bei Verletzung oder Tod durch Unfall, wobei die Deckung auch bei Unfällen beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen oder beim Einweisen des Fahrzeugs gilt; die Versicherungssumme wird individuell im Vertrag vereinbart und ist kein fixer, veröffentlichter Betrag.

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Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedstaaten und anderen assoziierten Staaten unterzeichnet haben.

Regeln zur Grünen Karte

Im Gebiet jener Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage durch das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 verzichtet wurde, erstreckt sich die Versicherung jedenfalls auf den für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen, mindestens aber den vereinbarten Umfang; der Versicherungsschutz erlischt stets mit Vertragsende, unabhängig von einer in der Grünen Karte ausgewiesenen längeren Dauer.

Fahrerbeschränkungen

Der Lenker muss zum Lenken des Fahrzeuges kraftfahrrechtlich berechtigt sein und darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften befinden; es dürfen nicht mehr Personen als kraftfahrrechtlich zulässig befördert werden, und Vereinbarungen über die Fahrzeugverwendung sind einzuhalten.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsfall, die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten sowie die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis anzeigen; eine Verletzung dieser Obliegenheit kann zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Bonus-Malus-Regeln

Bei Personen- und Kombinationskraftwagen wird die Prämie nach einer 18-stufigen Bonus/Malus-Tabelle (Stufe 0 bis 17, 45 % bis 200 % der Tarifprämie) auf Basis des Schadenverlaufs im Beobachtungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September bemessen; ein neuer Vertrag beginnt in Stufe 9, sofern kein früherer Schadenverlauf angerechnet wird. Ein schadenfreier Beobachtungszeitraum (mind. 9 Monate, bzw. 6 Monate bei Einstufung in Stufe 9) senkt die Prämie um eine Stufe; jeder dem Versicherer zur Last fallende Versicherungsfall erhöht sie zum nächsten Hauptfälligkeitstermin um drei Stufen.

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2023)

Versicherungsbedingungen

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Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2018)

IPID

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KFZ-Haftpflicht auf einen Blick

Leistungsübersicht

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Kfz-Versicherung InFahrt Factsheet / Highlights

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Versicherungsschutz in Europa

Versicherungsschutz besteht in Europa im geographischen Sinn

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Insassenunfallversicherung (optional)

Optionale finanzielle Absicherung für alle Insassen oder nur für den Lenker bei Verletzung oder Tod durch Unfall

Quelle

Rechtsschutzversicherung (optional)

Optional Rechtsschutz für Schadenersatzansprüche, Strafverfahren bei Verkehrsunfällen und Verfahren bei Entziehung der Lenkerberechtigung

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24-Stunden-Pannen- und Unfallhilfe (optional)

Optionale 24h-Pannen- und Unfallhilfe als erweiterbare Leistung

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Zulässige Fahrzeugverwendung

Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges sind einzuhalten, nicht mehr Personen als zulässig

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Schadenmeldepflicht

Schadenfall sowie Verfahrenseröffnung müssen innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden

Quelle

Zustimmung zu Reparaturen

Vor Beginn der Reparaturarbeiten muss die Zustimmung der Versicherung eingeholt werden

Quelle

Quellen