Lower Austrian Insurance Company AG (NV)
NV
NV is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Die NV (Niederösterreichische Versicherung AG) rechnet bei der Kfz-Haftpflichtversicherung direkt mit dem geschädigten Dritten ab, statt den Versicherungsnehmer zu entschädigen. Auf den eigenen Produktseiten verweist die NV darauf, dass ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung" (AKHB) sowie nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) abgewickelt wird. Nach § 26 KHVG kann der geschädigte Dritte seinen Schadenersatzanspruch im Rahmen des Versicherungsvertrages auch unmittelbar gegen den Versicherer geltend machen (direktes Klagerecht). So können laut NV etwa verletzte Mitfahrer Schmerzensgeld, Sachschäden und Verdienstentgang direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer fordern. Der Versicherungsnehmer erhält die Leistung also nicht zunächst selbst, um sie dann weiterzuleiten - die NV zahlt direkt an den Geschädigten bzw. Anspruchsberechtigten.
Geografischer Geltungsbereich
Österreich (bundesweit); NV Filialnetz konzentriert auf Wien und Niederösterreich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.
Alleinstellungsmerkmale
- Wählbare Versicherungssumme bis zu EUR 20 Mio., deutlich über dem gesetzlichen Minimum von EUR 7,6 Mio.
- Mietwagenschutz im Ausland ist bei Wahl der Versicherungssumme von EUR 20 Mio. automatisch in der Prämie inkludiert.
- Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gewährt die NV einen eigenen Prämiennachlass auf Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
- Junge Lenker:innen erhalten im Rahmen von 'Startplus' einen Prämienrabatt von 65%, da sie direkt in Bonusstufe 0 statt Stufe 9 eingestuft werden.
- Die Grüne Karte wird kostenlos mit der Polizze und jährlich erneut übermittelt und kann jederzeit auch über das Kundenportal MEINE NV angefordert werden.
Leistungsgrenzen
Personenschaden-Haftpflicht (kombinierte Versicherungssumme)
7.600.000 € – 20.000.000 €
Die NV übernimmt berechtigte Ansprüche bei Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme in Österreich beträgt EUR 7,6 Mio.; die NV bietet gegen Prämienzuschlag eine freiwillige Erhöhung bis auf EUR 20 Mio. an. Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden aus demselben Ereignis teilen sich eine gemeinsame Versicherungssumme (AKHB Art. 6.1).
Wenn Sie sich für € 20 Mio. Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung entscheiden
Sachschaden-Haftpflicht (kombinierte Versicherungssumme)
7.600.000 € – 20.000.000 €
Sachschäden werden im Rahmen derselben kombinierten Versicherungssumme wie Personen- und reine Vermögensschäden gedeckt. Die NV bietet Versicherungssummen von EUR 7,6 Mio. (gesetzliches Minimum) bis EUR 20 Mio. gegen Prämienzuschlag an.
Abschnitt: Artikel 6 > Bis zu welcher Höhe leistet der Versicherer? (Versicherungssummen)
Der Versicherer haftet im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen in jedem Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Gegenstand der Versicherung ist sowohl die Befriedigung begründeter als auch die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen. Kosten, Zinsen und sonstige Nebenleistungen werden auf die Versicherungssumme angerechnet und haben somit kein eigenes, gesondertes Limit.
Abschnitt: Artikel 1 > Was ist Gegenstand der Versicherung?
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche
Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte)
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Die NV übermittelt die Grüne Karte kostenlos mit der Polizze und danach jährlich zur Hauptfälligkeit; sie ist in manchen Ländern gesetzlich mitzuführen und bestätigt den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland.
Wir übermitteln Ihnen kostenlos die Grüne Karte mit Ihrer Polizze und jährlich zu Ihrer Hauptfälligkeit
Pannenhilfe (Kfz-Soforthilfe)
Optional
Keine Grenze angegeben
Pannenhilfe ist nicht automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten; die NV bietet dafür das separate, kostenpflichtige Produkt 'Kfz-Soforthilfe' mit Pannenhilfe, Fahrzeugbergung, Dolmetscher-Organisation im Ausland und einer 24/7-Hotline an.
Nein, die Pannenhilfe ist nicht kostenlos. Die NV bietet dazu die Kfz-Soforthilfe an
Lenker-Unfallschutz
Optional
Keine Grenze angegeben
Der Lenker selbst kann keine Ansprüche aus der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung für eigene Verletzungen geltend machen; die NV bietet dafür die optionale, separate Kfz-Insassenunfallversicherung an, z. B. dauernde Invalidität ab einem Grad von 51 % lt. Gliedertaxe, zusätzlich zur Haftpflicht wählbar.
Dauernde Invalidität ab einem Invaliditätsgrad von 51% lt. Gliedertaxe
Insassen-Unfallschutz
Optional
Keine Grenze angegeben
Verletzte Mitfahrer können Schmerzensgeld, Sachschäden und Verdienstentgang vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers fordern; die NV bietet zusätzlich die optionale Kfz-Insassenunfallversicherung für alle Mitfahrer mit einer Einmalleistung im Todesfall sowie einer 24/7 Unfall-Soforthilfe, zusätzlich zu Sozialversicherungs- und KH-Leistungen an.
Einmalleistung € 100.000,- im Todesfall
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.
QuelleKlausel Artikel 4Seite 3Abschnitt: Artikel 4 > Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)
auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten
Regeln zur Grünen Karte
In Staaten, für die eine Grüne Karte vorgeschrieben ist oder auf deren Vorlage laut dem multilateralen Übereinkommen verzichtet wird, erstreckt sich die Versicherung mindestens auf den für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen vorgeschriebenen bzw. den vertraglich vereinbarten Umfang, falls dieser höher ist; der Versicherungsschutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte eine längere Gültigkeit ausweist. Die NV übersendet die Grüne Karte kostenlos mit der Polizze und jährlich zur Hauptfälligkeit.
QuelleKlausel Artikel 5Seite 4Abschnitt: Artikel 5 > Wie ist der Versicherungsschutz für das Ausland geregelt?
Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende des Versicherungsvertrages
Fahrerbeschränkungen
Obliegenheiten, die den Versicherungsschutz betreffen: Der Lenker muss zum Lenken kraftfahrrechtlich berechtigt sein, darf nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt sein, und das Fahrzeug darf nicht mit mehr Personen besetzt sein als kraftfahrrechtlich zulässig; eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann - im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen - zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
QuelleKlausel Artikel 9.2Seite 6Abschnitt: Artikel 9 > Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten)
dass der Lenker zum Lenken des Fahrzeuges kraftfahrrechtlich berechtigt ist
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer den Versicherungsfall, die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten sowie die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis anzuzeigen, sofern der Versicherungsnehmer dem Geschädigten den Schaden nicht bereits selbst ersetzt hat.
QuelleKlausel Artikel 9.3.3Seite 6Abschnitt: Artikel 9 > Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten)
dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis
Bonus-Malus-Regeln
Die Prämie wird anhand des Schadenverlaufs bemessen, nachgewiesen durch eine Schadenverlaufsbescheinigung gemäß § 16 KHVG, angewendet nach Artikel 15 der AKHB der NV. Schadenverlaufsbescheinigungen aus anderen EWR-Vertragsstaaten werden wie österreichische Nachweise behandelt.
QuelleKlausel Artikel 15Seite 9Abschnitt: Artikel 15 > Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer bei der Vereinbarung eines Bonus-Malus-Systems?
ist der Versicherungsnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung über die Funktion des angewendeten Bonus-Malus-Systems zu informieren
Policendetails
Wählbare Versicherungssummen
Versicherungssummen der Kfz-Haftpflicht können von EUR 7,6 Mio. (gesetzliches Minimum) bis EUR 20 Mio. gewählt werden
QuelleE-Fahrzeug Prämiennachlass
50% Prämiennachlass auf Kfz-Haftpflicht und Kasko für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge
QuelleRäumlicher Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben
QuelleQuellen
- https://vvonet.vvo.at/vvo/vvonet_website.nsf/sysPages/AKHB_2023.html/$file/AKHB_2023.pdf#page=3
- https://vvonet.vvo.at/vvo/vvonet_website.nsf/sysPages/AKHB_2023.html/$file/AKHB_2023.pdf#page=4
- https://vvonet.vvo.at/vvo/vvonet_website.nsf/sysPages/AKHB_2023.html/$file/AKHB_2023.pdf#page=6
- https://vvonet.vvo.at/vvo/vvonet_website.nsf/sysPages/AKHB_2023.html/$file/AKHB_2023.pdf#page=9
- https://www.nv.at/kfz-haftpflicht.html
- https://www.nv.at/kfz-insassenunfall.html
- https://www.nv.at/kfz.html