Aus Quelldokumenten geprüft

Zurich Insurance Company Ltd. (Austria) - Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft

Zurich

Zurich is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 25.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2023-12-23Risikoträger: Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Zurich befriedigt begründete Ersatzansprüche geschädigter Dritter direkt (und wehrt unbegründete Ansprüche ab) im Namen des Versicherungsnehmers; der Versicherungsnehmer muss den Dritten nicht vorab selbst entschädigen.

Geografischer Geltungsbereich

Europa im geographischen Sinn, alle Vertragsstaaten des Grüne-Karte-Abkommens, zusätzlich Marokko, Türkei (gesamt) und Tunesien sowie außerdem Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Russland (europäischer Teil), San Marino, Ukraine, Vatikanstaat und Weißrussland.

Der Versicherungsschutz gilt im oben beschriebenen örtlichen Geltungsbereich (Art. 4 AKHB); in Staaten, für die eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) vorgeschrieben oder auf deren Vorlage verzichtet wird, gilt mindestens der dort vorgeschriebene, höchstens der vertraglich vereinbarte Umfang (Art. 5 AKHB). Der Schutz endet mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte eine längere Gültigkeit ausweist.

Alleinstellungsmerkmale

  • "Freischaden": Die Bonusstufe wird nie zurückgestuft, egal wie viele Schäden passieren, solange das Auto bei Zurich versichert bleibt.
  • Wählbare Versicherungssummen bis zu EUR 25 Mio., deutlich über der gesetzlichen Mindestsumme von EUR 7,76 Mio.
  • Ergänzende Haftpflichtleistung für im Ausland gemietete Mietwagen, Wohnmobile und Krafträder ist inklusive.
  • Bis zu fünf Bonusstufen werden für den Zweitwagen von Partner/in oder Kindern (23-30 Jahre) im gemeinsamen Haushalt geschenkt.
  • Mit "sehr gut" vom Versicherungs Award Austria ausgezeichnet, mit 5% Rabatt bei Online-Abschluss, 3% Nachlass für Autos mit niedrigem CO²-Ausstoß und weiteren 3% für alternative Antriebsarten.

Leistungsgrenzen

Personenschäden-Haftpflicht

7.760.000 € – 25.000.000 €

Zurich leistet für begründete Ersatzansprüche Dritter aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer einheitlichen Pauschalversicherungssumme. Die von Zurich genannte gesetzliche Mindestsumme beträgt EUR 7,76 Mio. (die gesetzliche Pauschalsumme laut §9 KHVG beträgt EUR 7.790.000); bei Zurich Connect kann stattdessen zwischen EUR 8, 12, 15, 20 oder 25 Mio. gewählt werden.

Quelle

Sachschäden-Haftpflicht

7.760.000 € – 25.000.000 €

Sachschäden (sowie Personen- und Vermögensschäden) Dritter werden aus derselben einheitlichen Pauschalversicherungssumme wie unter Personenschäden-Haftpflicht beschrieben gedeckt; es besteht kein gesonderter Teilbetrag für Sachschäden.

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Abwehr von Haftpflichtansprüchen

Gedeckt

Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen (Art. 1 AKHB). Kosten, Zinsen und sonstige Nebenleistungen werden auf die Versicherungssumme angerechnet (Art. 6.1 AKHB); übersteigen die Ansprüche die Versicherungssumme, trägt der Versicherer nicht von ihm veranlasste Rechtsstreitkosten nur anteilig.

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Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

Zurich stellt die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kostenlos für grenzüberschreitende Fahrten aus; in Staaten, in denen sie vorgeschrieben ist oder auf deren Vorlage verzichtet wird, gilt mindestens der dort vorgeschriebene, höchstens der vertraglich vereinbarte Umfang (Art. 5 AKHB).

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Pannenhilfe / Assistance

Keine Grenze angegeben

Pannenhilfe wird in den geprüften Kfz-Haftpflichtbedingungen (AKHB 2022) und auf der Produktseite nicht behandelt.

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Fahrer-Unfalldeckung

Ausgeschlossen

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt keine eigenen Verletzungen des Lenkers. Art. 8.1 AKHB schließt Ersatzansprüche des Eigentümers/Halters (bzw. bei Vermietung des Mieters) gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder bloßer Vermögensschäden aus; die Haftpflichtversicherung deckt naturgemäß nur Ansprüche Dritter, nicht eigene Personenschäden des Lenkers.

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Insassen-Haftpflichtdeckung

Gedeckt

Mit Willen des Halters beförderte Personen (Insassen) sind mitversicherte Personen (Art. 2.1 AKHB); ihre Personenschäden und sonstigen Ansprüche gegen Versicherungsnehmer/Halter/Lenker sind innerhalb der unter Personenschäden-Haftpflicht beschriebenen Pauschalversicherungssumme gedeckt. Dies ist von der separaten, optionalen Insassenunfallversicherung von Zurich zu unterscheiden.

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Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn sowie auf alle Staaten, die dem Grüne-Karte-Abkommen vom 30. Mai 2002 beigetreten sind, zusätzlich Marokko, Türkei (gesamt) und Tunesien (Art. 4 AKHB); zum örtlichen Geltungsbereich zählen ferner Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Russland (europäischer Teil), San Marino, Ukraine, Vatikanstaat und Weißrussland.

Regeln zur Grünen Karte

Im Gebiet jener Staaten, für die eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgestellt oder auf deren Vorlage verzichtet wird, gilt mindestens der dort für ausländische Kennzeichen vorgeschriebene, höchstens der vertraglich vereinbarte Umfang. Der Versicherungsschutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte eine längere Dauer ausweist (Art. 5 AKHB).

Fahrerbeschränkungen

Der Lenker muss zum Lenken des Fahrzeuges kraftfahrrechtlich berechtigt sein, darf nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt sein, und es darf keine größere Anzahl an Personen befördert werden, als kraftfahrrechtlich zulässig ist (Art. 9.2 AKHB). Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers bis zu EUR 11.000 je Verstoß, insgesamt maximal EUR 22.000 je Versicherungsfall führen (Art. 11 AKHB); dies gilt nicht gegenüber dem Versicherungsnehmer oder anderen mitversicherten Personen, denen die Verletzung ohne Verschulden nicht erkennbar war.

Frist zur Schadenmeldung

Dem Versicherer ist längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Versicherungsfall, die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten sowie die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens in geschriebener Form anzuzeigen (Art. 9.3 AKHB).

Bonus-Malus-Regeln

Die Prämie richtet sich nach einem Bonus-Malus-System mit 18 Stufen (0-17, entsprechend 50%-200% der Tarifprämie; Art. 15.6 AKHB). Neuverträge werden i.d.R. mit Stufe 9 (100%) eingestuft. Nach jedem schadenfreien Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30. September) sinkt die Prämie zur nächsten Hauptfälligkeit um eine Stufe; jeder vom Versicherer zu tragende Schaden erhöht die Einstufung um drei Stufen. Zusätzlich zu diesem gesetzlichen Mechanismus bleibt dank des 'Freischadens' von Zurich die Bonusstufe unabhängig von der Anzahl der Schäden erhalten, solange das Fahrzeug bei Zurich versichert ist; für einen Zweitwagen von Partner/in oder Kindern (23-30 Jahre) im gemeinsamen Haushalt werden zudem bis zu fünf Bonusstufen geschenkt.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Zurich Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung (AKHB 2022)

Versicherungsbedingungen

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IPID - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Haftpflicht-Versicherung

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Policendetails

Deckung für Mietwagen

Ergänzende Haftpflichtleistung für Leihwagen im europäischen Ausland bei versicherungspflichtigen Personen- und Kombinationskraftfahrzeugen, Wohnmobilen (bis 3500 kg Gesamtgewicht) und Krafträdern

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Schadensurcharge für Fahrer unter 23 Jahren

Schadensurcharge bei Unfällen verursacht durch Fahrer unter 23 Jahren

Quelle

Freischaden - Bonusstufe bleibt erhalten

Die Bonusstufe des Versicherungsnehmers bleibt unverändert, unabhängig davon wie viele Schäden verursacht werden

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Internationale Versicherungskarte

Kostenlose Internationale Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) für grenzüberschreitenden Verkehr

Quelle

Gesetzliche Mindestversicherungssumme

Pauschaldeckungssumme gemäß §9 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz

Quelle

Bonus für Zweitwagen in der Familie

Bonusstufen-Geschenk für Zweitwagen des Partners oder Kinder (23-30 Jahre) im gleichen Haushalt

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Mindestvertragsdauer

Versicherungsvertrag läuft mindestens 1 Jahr

Quelle

Schadenmeldungsfrist

Schäden, Ersatzforderungen und Verfahren müssen innerhalb 1 Woche gemeldet werden

Quelle

Mitversicherte Personen

Kfz-Eigentümer/in, -Halter/in, -Lenker/in, Insassen und Einweisende

Quelle

Örtlicher Geltungsbereich

Geltungsbereich umfasst Länder gemäß Abkommen zwischen nationalen Versicherungsbüros des Europäischen Wirtschaftsraums

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Fahrzeugverwendung

Versicherungsschutz nur für vertraglich vereinbarte Fahrzeugverwendung

Quelle

Quellen