Aus Quelldokumenten geprüft

MuKi Mutual Insurance Association (MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)

muki

muki is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2023-12-23Risikoträger: muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Die erste bzw. einmalige Prämie (einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer) ist gegen Aushändigung der Polizze und Aufforderung zur Prämienzahlung zu zahlen; Folgeprämien sind zum vereinbarten Hauptfälligkeitstermin bzw. zu den vereinbarten Teilzahlungsterminen zu entrichten. Bei Verzug mit der Erstprämie kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten; bei Verzug mit einer Folgeprämie nach Ablauf einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist kann Leistungsfreiheit des Versicherers eintreten und der Vertrag gekündigt werden.

Geografischer Geltungsbereich

Österreich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der EWR-Mitgliedsstaaten und anderer assoziierter Staaten vom 30. Mai 2002 (Grüne-Karte-Abkommen) unterzeichnet haben.

Alleinstellungsmerkmale

  • Wählbare Haftpflicht-Versicherungssummen bis zu EUR 35 Millionen, weit über dem österreichischen gesetzlichen Mindestbetrag.
  • Unbegrenzter prämienfreier Freischadenbonus in der Variante Premium verfügbar, sodass selbstverschuldete Schäden die Bonus-Malus-Stufe nicht verschlechtern.
  • Optionales EU-weites 24-Stunden-Assistance-Paket (Pannenhilfe, Abschleppung, Ersatzfahrzeug) für rund EUR 29 pro Jahr.
  • Kein Zuschlag bei unterjähriger Zahlung der Prämie (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich), ausgenommen die motorbezogene Versicherungssteuer.
  • 10 % Bestandskundenrabatt für bestehende muki-Kunden bei Aufnahme eines weiteren Fahrzeugs.

Leistungsgrenzen

Personenschaden-Haftpflicht

10.000.000 € – 35.000.000 €

Deckt berechtigte Ersatzansprüche Dritter wegen Verletzung oder Tötung durch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges bis zur vereinbarten Pauschalversicherungssumme, die gemeinsam mit Sach- und reinen Vermögensschäden gilt (Art. 1 und Art. 6.1 AKHB). Die muki Kfz-Haftpflicht Exklusiv wird in den Varianten „Standard“ und „Premium“ angeboten und ermöglicht die Wahl einer Versicherungssumme von EUR 10, 15, 20 oder 35 Millionen; welche Summen welcher Variante zugeordnet sind, geht aus den Quellen nicht hervor.

Quelle

Sachschaden-Haftpflicht

10.000.000 € – 35.000.000 €

Deckt berechtigte Ersatzansprüche Dritter wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen (einschließlich bloßer Vermögensschäden) durch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges, im Rahmen derselben Pauschalversicherungssumme wie die Personenschadendeckung (Art. 1 und Art. 6.1 AKHB). Wählbare Summen sind EUR 10, 15, 20 oder 35 Millionen über die Varianten „Standard“ und „Premium“ der Kfz-Haftpflicht Exklusiv; welche Summe welcher Variante entspricht, ist den Quellen nicht zu entnehmen.

Quelle

Abwehrdeckung bei unbegründeten Ansprüchen

Gedeckt

Die Versicherung umfasst die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche Dritter einschließlich der damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (Art. 1 AKHB; § 150 VersVG im Anhang der AKHB). Diese Abwehrkosten werden auf dieselbe Gesamtversicherungssumme wie Personen- und Sachschäden angerechnet (Art. 6.1 AKHB); eine gesonderte Höchstgrenze für Abwehrkosten ist in der Quelle nicht angegeben.

Quelle

Grüne Karte / Auslandsdeckung

Gedeckt

Im Gebiet jener Staaten, für die eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgestellt oder auf deren Vorlage gemäß dem Übereinkommen vom 30. Mai 2002 verzichtet wurde, erstreckt sich die Versicherung mindestens auf den für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen vorgeschriebenen bzw. den vertraglich vereinbarten Umfang (Art. 5.1 AKHB). Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende des Versicherungsvertrages, auch wenn die Grüne Karte eine längere Gültigkeitsdauer ausweist (Art. 5.2 AKHB).

Quelle

Assistance-Paket (Pannenhilfe, Abschleppung, Ersatzfahrzeug)

Optional

Optionaler Zusatz („Assistance“), gegen eine zusätzliche Jahresprämie von rund EUR 29 erhältlich, der EU-weite Hilfe- und Beistandsleistungen umfasst, darunter Pannen- und Abschlepphilfe sowie einen Mietwagen bei Fahrzeugausfall.

Quelle

Fahrer-Unfallschutz

Keine Grenze angegeben

Die AKHB-Haftpflichtbedingungen zu diesem Kfz-Haftpflichtprodukt enthalten keine Unfall-/Verletzungsleistung für eigene Personenschäden des Lenkers; muki bietet dies als eigenständiges Produkt „Kfz-Insassenunfallversicherung“ an, das nicht Teil dieser Haftpflichtpolice ist.

Quelle

Insassen-Unfallschutz

Keine Grenze angegeben

Beförderte Personen sind gemäß Art. 2 AKHB „mitversicherte Personen“ im Rahmen der Haftpflicht, d.h. sie können Ansprüche aus der Police geltend machen, wenn ein Dritter (auch der Lenker) für ihre Verletzung haftet; eine eigene Unfall-/Verletzungsleistungssumme für Insassen ist in der AKHB zu diesem Haftpflichtprodukt jedoch nicht beschrieben. muki bietet hierfür eine eigenständige „Kfz-Insassenunfallversicherung“ an.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Europa im geografischen Sinn und jedenfalls für das Gebiet der Staaten, die das Übereinkommen vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben (siehe Staatenliste im Anhang der AKHB); bei Transport des Fahrzeuges zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des Geltungsbereiches liegen.

Regeln zur Grünen Karte

In Staaten, für die eine Grüne Karte ausgestellt oder auf deren Vorlage verzichtet wird, gilt die Versicherung mindestens im dort für ausländische Kennzeichen vorgeschriebenen Umfang bzw. im vertraglich vereinbarten Umfang, wenn dieser höher ist; der Versicherungsschutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte eine längere Gültigkeit ausweist; der Versicherer kann Aufwendungen zurückfordern, die er im Ausland erbringen musste, obwohl er dem Versicherungsnehmer gegenüber nach dem Vertrag nicht haftet.

Fahrerbeschränkungen

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Lenker zum Lenken kraftfahrrechtlich berechtigt und nicht durch Alkohol oder Suchtgift im Sinn der Straßenverkehrsvorschriften beeinträchtigt ist und nicht mehr Personen befördert werden als zulässig (Art. 9.2 AKHB); eine Verletzung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen, außer gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. mitversicherten Personen, die die Verletzung ohne eigenes Verschulden nicht erkennen konnten. Laut Produktseite nimmt muki zudem keine Lenker unter 21 Jahren an (auch nicht als Zweitlenker), Mopeds ab 15 Jahren (nur ein- und zweisitzig) und Motorräder ab 21 Jahren.

Frist zur Schadenmeldung

Bei Personenschäden ist unverzüglich Hilfe zu leisten bzw. für fremde Hilfe zu sorgen und die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen; der Versicherer ist grundsätzlich längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis vom Versicherungsfall, einer Anspruchserhebung durch Dritte oder einem damit zusammenhängenden Verfahren zu informieren (Art. 9.3 AKHB); eine verspätete Anzeige bleibt folgenlos, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden bereits innerhalb von vier Wochen selbst ausgeglichen und die Anzeige innerhalb von sechs Monaten nach dem Ereignis nachgeholt hat.

Bonus-Malus-Regeln

Wird die Prämie nach dem Schadenverlauf (Bonus-Malus) bemessen, ist der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss über die Funktionsweise zu informieren, und der Versicherer hat ihm auf Antrag eine Bescheinigung des Schadenverlaufs auszustellen (Art. 15 AKHB; § 16 KHVG). muki bietet zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine interne Übernahme der Bonus-Malus-Einstufung des Vorversicherers an (gleicher Versicherungsnehmer, keine anhängigen Schäden, mindestens 2 Jahre beim Vorversicherer, keine Verbands-Malusstufe ab Stufe 10 aufwärts).

Wo kaufen

Dokumente

KH01 – Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB), gültig ab 23.12.2023

Versicherungsbedingungen

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IPID Kfz-Haftpflicht / Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Version 1.1

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HLE / Zusatzbedingungen zur muki Kfz-Haftpflicht: Benützung von Mietwagen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Mietwagen-Deckung in EU-Mitgliedstaaten

Optionale Erweiterung, die die Verwendung von Mietwagen in EU-Mitgliedstaaten unter der Hauptversicherung ermöglicht

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Prämienfreier Freischadenbonusschutz

Optionale Bonusleistung, die prämienfreien Schadenschutz für qualifizierte Versicherungsnehmer mit hohen Versicherungssummen bietet

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Schadenersatzbeitrag für Lenker unter 23 Jahren

Zusätzliche Gebühr, die erhoben wird, wenn ein Lenker unter 23 Jahren einen versicherten Schadensfall verursacht

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Erweiterte Lenkerhaftpflicht

Optionale, prämienfreie erweiterte Lenkerhaftpflicht für qualifizierte Versicherungsnehmer

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Optionale Assistance-Leistung

Optionale 24-Stunden-Nothilfe- und Pannenhilfeleistungen, die EU-weit verfügbar sind

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Mindestalter des Lenkers

Mindestalteranforderungen für Lenker und Zulassungsbesitzer

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Interne Stufenmitnahme

Möglichkeit, die Bonus-Malus-Einstufung des Vorversicherers unter bestimmten Bedingungen zu übertragen

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Fahrzeugtypen mit Deckungsausschlüssen

Spezifische Fahrzeugtypen und zu besonderen Zwecken bestimmte Fahrzeuge, die von der Deckung ausgeschlossen oder eingeschränkt sind

Quelle

Verfügbare Versicherungssummen

Spanne von verfügbaren Deckungssummen für Versicherungsnehmer

Quelle

Motorbezogene Versicherungssteuer

Obligatorische Berechnung und Abführung der motorbezogenen Versicherungssteuer für alle Policen

Quelle

Quellen