Aus Quelldokumenten geprüft

HDI Versicherung AG

HDI

HDI is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 12.09.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2023-12-23Risikoträger: HDI Versicherung AG
Online-Abschluss

Direktzahlung

Die Prämie ist grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu zahlen. Eine halb-, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (z.B. Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung) sind vertraglich zu vereinbaren.

Geografischer Geltungsbereich

Österreich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

Alleinstellungsmerkmale

  • Optionale Erhöhung der Haftpflicht-Versicherungssumme vom gesetzlichen Minimum von rund € 7,79 Millionen bis auf € 30 Millionen.
  • Das Bonus-Malus-System bietet bereits in den Stufen 0 bis 9 eine jährliche Prämienreduktion sowie sieben zusätzliche Bonusstufen („MINUS 7“) für weitere Ersparnis.
  • Kostenlose internationale Grüne Karte, gültig für Europa sowie zusätzlich Tunesien, Türkei (asiatischer Teil), Aserbaidschan und Marokko.
  • Holiday Cover bietet kostenlose subsidiäre Mietwagen-Haftpflichtversicherung im Ausland mit österreichischen Mindestversicherungssummen ohne Mehrprämie.
  • Haftpflicht-Geschädigte erhalten zusätzlich 11% der Rechnungssumme (max. € 111,-) als „Schmerzengeld fürs Auto“ sowie kostenlosen Leihwagen und Rabatte in über 250 Partnerwerkstätten.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

7.790.000 € – 30.000.000 €

Personen- und Sachschäden werden im Rahmen einer einzigen kombinierten Pauschalversicherungssumme gedeckt. Die gesetzliche Mindestsumme für Pkw und die meisten anderen Fahrzeuge beträgt gemäß § 9 Abs. 3 Z 4 KHVG € 7.790.000; laut aktuellem HDI-Tarif (Factsheet, gültig ab 01.04.2026) ist eine freiwillige Erhöhung dieser Pauschalsumme bis auf € 30 Millionen möglich. Zusätzlich gilt eine gesetzliche Versicherungssumme von € 80.000 für bloße Vermögensschäden.

QuelleKlausel § 9 Abs. 3 Z 4 KHVGSeite 13

Abschnitt: Anlage > Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) > § 9

für alle anderen Fahrzeuge 7 790 000 Euro.

Sachschäden (Haftpflicht)

7.790.000 € – 30.000.000 €

Sachschäden werden gemeinsam mit Personenschäden über dieselbe Pauschalversicherungssumme gedeckt. Die gesetzliche Mindestsumme gemäß § 9 Abs. 3 Z 4 KHVG beträgt € 7.790.000, mit freiwilliger Erhöhungsmöglichkeit bis zu € 30 Millionen laut aktuellem HDI-Tarif (Factsheet, gültig ab 01.04.2026).

QuelleKlausel § 9 Abs. 3 Z 4 KHVGSeite 13

Abschnitt: Anlage > Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) > § 9

für alle anderen Fahrzeuge 7 790 000 Euro.

Rechtsschutz-/Abwehrkosten

Gedeckt

HDI übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter. Kosten, Zinsen und sonstige Nebenleistungen werden auf die vereinbarte Versicherungssumme angerechnet und nicht zusätzlich geleistet (Art. 6.1).

QuelleKlausel Artikel 1Seite 2

Abschnitt: Artikel 1 Was ist Gegenstand der Versicherung?

Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.

Große Grüne Karte

unlimited

Die Große Grüne Karte wird von HDI kostenlos zur Verfügung gestellt und gilt für Europa sowie zusätzlich für die Staaten Tunesien, Türkei (asiatischer Teil), Aserbaidschan und Marokko. Laut aktuellem HDI-Tarif-Factsheet (gültig ab 01.04.2026) ist die Internationale Versicherungskarte (IVK) drei Jahre gültig, während die Große IVK für drei Monate kostenlos ist.

QuelleSeite 2

Abschnitt: Wo bin ich versichert?

Die Große Grüne Karte (kostenlos bei HDI erhältlich), gilt für Europa und zusätzlich für die Staaten Tunesien, Türkei (asiatischer Teil), Aserbaidschan und Marokko.

Pannenhilfe

Optional

Keine Grenze angegeben

Pannenhilfe ist nicht Bestandteil der Basis-Haftpflichtversicherung, HDI bietet jedoch das optionale, gegen Mehrprämie erhältliche Zusatzpaket „Kfz-Assistance“ (Soforthilfe-Paket, geregelt in ABKA 2025 mit eigenem Informationsblatt) an, das den bestehenden Versicherungsschutz inklusive 24/7-Hotline erweitert.

Quelle

Abschnitt: Kfz-Assistance

Kfz-Assistance: Optionales Soforthilfe-Paket das den bestehenden Versicherungsschutz erweitert.

Lenkerunfallversicherung

Ausgeschlossen

Laut Informationsblatt sind Schadenersatzansprüche des Lenkers selbst von dieser Kfz-Haftpflichtversicherung ausgenommen, da die Haftpflichtversicherung Dritte und nicht den Fahrzeuglenker selbst schützt. Ein gesondertes optionales Lenkerunfall-Zusatzpaket ist in den geprüften Quellen zu diesem Produkt nicht bestätigt.

QuelleSeite 1

Abschnitt: Was ist nicht versichert?

Schadenersatzansprüche des Lenkers

Insassenunfallschutz

Gedeckt

Insassen, die mit Willen des Halters mit dem Fahrzeug befördert werden, sind mitversicherte Personen und können eigenständig Schadenersatzansprüche geltend machen, die durch diese Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind – ausgenommen der unfallverursachende Lenker. HDI führt zudem eine gesonderte, optionale Insassenunfallversicherung (AFIUB 2007) getrennt in seinem Download-Bereich.

QuelleKlausel Artikel 2.1Seite 2

Abschnitt: Artikel 2 Wer sind mitversicherte Personen...?

Mitversicherte Personen sind der Eigentümer, der Halter und Personen, die mit Willen des Halters bei der Verwendung des Fahrzeuges tätig sind oder mit dem Fahrzeug befördert werden.

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn sowie auf alle Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

QuelleKlausel Artikel 4.1Seite 2

Abschnitt: Artikel 4 Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002 unterzeichnet haben.

Regeln zur Grünen Karte

Die kostenlose Große Grüne Karte von HDI gilt für Europa sowie zusätzlich für Tunesien, Türkei (asiatischer Teil), Aserbaidschan und Marokko; der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende des Versicherungsvertrages, auch wenn die Karte eine längere Gültigkeitsdauer ausweist. Laut HDI-Tarif-Factsheet 2026 ist die Standard-IVK drei Jahre gültig, während die Große IVK für drei Monate kostenlos ist.

QuelleKlausel Artikel 5.2Seite 3

Abschnitt: Artikel 5 Wie ist der Versicherungsschutz für das Ausland geregelt?

Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende des Versicherungsvertrages auch dann, wenn in der Internationalen Versicherungskarte eine darüberhinausgehende Dauer ausgewiesen ist.

Fahrerbeschränkungen

Der Lenker muss über eine gültige Lenkberechtigung verfügen und darf nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt sein. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten kann sich die Leistungsfreiheit von HDI auf bis zu € 11.000 je Versicherungsfall, insgesamt maximal € 22.000, beschränken, sofern die Verletzung nicht ohne Einfluss auf Eintritt oder Umfang des Schadens war.

QuelleKlausel Artikel 11.1Seite 4

Abschnitt: Artikel 11 Inwieweit ist die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung einer Obliegenheit... beschränkt?

Die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr beträgt je € 11.000,- für jeden Versicherungsfall insgesamt maximal € 22.000,-

Frist zur Schadenmeldung

Ein Schadenfall, gegen den Versicherungsnehmer erhobene Ansprüche sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind HDI innerhalb einer Woche ab Kenntnis zu melden.

QuelleSeite 2

Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?

Einen Schadenfall, gegen mich erhobene Ansprüche sowie die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren melde ich innerhalb einer Woche der HDI.

Bonus-Malus-Regeln

Neuverträge beginnen in der Prämienstufe 09. Nach jedem schadenfreien Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30. September) sinkt die Prämie um eine Stufe; jeder berücksichtigte Schadenfall erhöht sie um drei Stufen. Der aktuelle HDI-Tarif bietet bereits in den Bonusstufen 0 bis 9 eine jährliche Vorrückung sowie sieben zusätzliche Bonusstufen für weitere Prämienvorteile.

QuelleKlausel Artikel 15.1Seite 5

Abschnitt: Artikel 15 Welche Auswirkung hat der Schadenverlauf auf die Prämie?

Wird auf einen Versicherungsvertrag nicht gemäß Pkt. 4 der Schadenverlauf eines früheren Versicherungsverhältnisses angerechnet, wird die erste Prämie nach der Prämienstufe 09 der in Pkt. 6 ersichtlichen Tabelle berechnet.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 2023, Version 1.1, Stand 01.04.2025)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung (PUNKT:GENAU, April 2024)

IPID

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HDI Retail Kfz-Tarif-Factsheet (Kfz-Tarife ab 01.04.2026, dient Verkaufszwecken, keine Vertragsgrundlage)

Sonstiges Dokument

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HDI Kfz-Versicherung Produktübersicht

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Große Grüne Karte

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) für Haftpflichtdeckung in Europa und ausgewählten Staaten außerhalb der EU.

QuelleSeite 2

Abschnitt: Wo bin ich versichert?

Die Große Grüne Karte (kostenlos bei HDI erhältlich), gilt für Europa und zusätzlich für die Staaten Tunesien, Türkei (asiatischer Teil), Aserbaidschan und Marokko.

Holiday-Cover (Mietwagen-Haftpflichtversicherung)

Subsidiäre Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland mit Absicherung durch österreichische Mindestversicherungssummen.

Quelle

Abschnitt: Holiday-Cover – die Haftpflichtversicherung für Mietwägen im Ausland

Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung von HDI sind Sie auch mit dem Mietwagen im europäischen Ausland mit den in Österreich geltenden Mindestversicherungssummen automatisch versichert.

Versicherungssumme für bloße Vermögensschäden

Zusätzlich zur vereinbarten Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt die gesetzliche Versicherungssumme für bloße Vermögensschäden € 80.000.

QuelleKlausel Artikel 6.1Seite 2

Abschnitt: Artikel 6 Bis zu welcher Höhe leistet der Versicherer? (Versicherungssummen)

Zusätzlich zu der vereinbarten Pauschalversicherungssumme beträgt die gesetzliche Versicherungssumme für bloße Vermögensschäden 80.000 Euro.

Gültigkeit der Internationalen Versicherungskarte

Die mit der Polizze ausgestellte Internationale Versicherungskarte (IVK) ist drei Jahre gültig, die Große IVK wird für drei Monate kostenlos zur Verfügung gestellt.

Abschnitt: Kfz-Haftpflichtversicherung > Vorteile des HDI Tarifs

Internationale Versicherungskarte (IVK) für drei Jahre gültig

„Schmerzengeld fürs Auto“ für Haftpflicht-Geschädigte

Geschädigte Dritte, deren Fahrzeug durch einen HDI-Versicherten beschädigt wird und die in einer HDI-Partnerwerkstatt reparieren lassen, erhalten zusätzlich 11% der Rechnungssumme, maximal jedoch € 111.

Abschnitt: Vorteile im HDI Werkstattnetz > „Schmerzengeld für's Auto“

Haftpflicht-Geschädigte erhalten 11% der Rechnungssumme (max. € 111,-)

Übernahme Schadenverlauf

HDI berücksichtigt Schadenverlaufsbescheinigungen gemäß § 16 KHVG und Artikel 15 AKHB 2023 bei Wechsel von anderen Versicherern.

Quelle

Die HDI Versicherung berücksichtigt Schadenverlaufsbescheinigungen iSd § 16 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG) entsprechend des Artikels 15 der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 2023).

Versicherungssumme (gesetzliches Minimum bis optionale Erhöhung)

Die gesetzliche Mindest-Pauschalversicherungssumme gemäß § 9 Abs. 3 Z 4 KHVG beträgt € 7.790.000; der aktuelle HDI-Tarif erlaubt eine freiwillige Erhöhung bis auf € 30 Millionen.

Abschnitt: Kfz-Haftpflichtversicherung > Vorteile des HDI Tarifs

Versicherungssumme bis € 30 Mio.

Zusätzliche Bonusstufen unter der Standardskala

Über die gesetzliche Bonus-Malus-Skala hinaus bietet der HDI-Tarif bereits in den Stufen 0 bis 9 eine jährliche Vorrückung sowie sieben zusätzliche Bonusstufen für weitere Prämienersparnis.

Quelle

Abschnitt: Jedes Jahr eine günstigere Prämie mit dem Bonus-Malus-System von HDI

„Endlich minus 7” bietet bereits in den Bonusstufen 0 bis 9 eine jährliche Vorrückung, die sich auch auf die Prämie auswirkt.

Quellen