Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. (VLV)
VLV
VLV is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Österreich ein gesetzlicher Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Haftpflichtversicherer (vergleichbar dem in Deutschland bekannten Direktanspruch nach § 115 VVG), sodass Schadenersatz direkt an den Geschädigten fließt statt über den Versicherungsnehmer. Zusätzlich übernimmt die VLV im Schadensfall bestimmte Kosten direkt: <cite index="3-1">"Ist die Bergung oder Abschleppung des versicherten Fahrzeuges erforderlich, übernehmen wir bis EUR 220,- der anfallenden Kosten."</cite>
Geografischer Geltungsbereich
Österreich (regionaler Versicherer mit Sitz in Vorarlberg)
Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Alleinstellungsmerkmale
- Die Deckungssumme kann auf bis zu EUR 25 Mio. erhöht werden, deutlich über der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.
- Der Freischadenbonus schützt Pkw-Bonusfahrer der Stufen 00-07 vor einer Rückreihung im Bonus-Malussystem nach einem Unfall.
- Beinhaltet eine subsidiäre Kfz-Haftpflichtversicherung für im Ausland während einer Reise angemietete Pkw, Motorfahrräder oder Motorräder.
- Der geografische Geltungsbereich Europa kann für Kunden mit erweitertem Bedarf vertraglich ausgedehnt werden.
Leistungsgrenzen
Personenschaden-Haftpflicht
25.000.000 €
Deckt begründete Personenschaden-Ansprüche Dritter bis zur vereinbarten Versicherungssumme; je nach Anforderungen kann die Deckungssumme bis auf EUR 25 Mio. erhöht werden.
Sachschaden-Haftpflicht
25.000.000 €
Deckt begründete Sachschaden-Ansprüche Dritter bis zur vereinbarten Versicherungssumme; die Deckungssumme kann je nach Anforderungen bis auf EUR 25 Mio. erhöht werden.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gedeckt
Die Versicherung umfasst bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen, wenn diese durch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges verursacht worden sind.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Quellen für dieses Produkt nicht als eigenständige Leistung explizit ausgeführt.
Pannenhilfe / Schutzbrief
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Quellen nicht als Bestandteil dieses Kfz-Haftpflichtprodukts erwähnt.
Lenker-Unfallversicherung
Ausgeschlossen
Das Produktinformationsblatt schließt Schadenersatzansprüche des Lenkers aus dem Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung ausdrücklich aus.
Insassenunfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Insassen sind im Rahmen der Haftpflicht mitversichert (z.B. wenn sie beim Türöffnen einen Schaden verursachen), eine eigenständige Insassenunfall-Leistung für dieses Produkt wird in den geprüften Quellen jedoch nicht beschrieben.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Regeln zur Grünen Karte
In den geprüften Produktunterlagen nicht näher spezifiziert.
Fahrerbeschränkungen
Kein Versicherungsschutz bzw. eine Regressmöglichkeit besteht, wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt, keinen Führerschein besitzt, Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden oder mehr Personen als zulässig befördert werden.
Frist zur Schadenmeldung
Schäden, die ein verwaltungsbehördliches oder gerichtliches Strafverfahren einleiten, sind der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. innerhalb einer Woche zu melden.
Bonus-Malus-Regeln
Pkw- und Kombifahrer der Stufen 00-07 erhalten einen Freischadenbonus, den sie bei einer allfälligen Rückreihung im Bonus-Malussystem nach einem Unfall beanspruchen können; nach Ablauf von 5 schadenfreien Jahren erneuert die VLV den Freischadenbonus.
Policendetails
Freischadenbonus
PKW-Bonusfahrer der Stufen 00–07 können einen Freischadenbonus bei Rückreihung im Bonus-Malussystem nach einem Unfall nutzen
QuelleFlexible Deckungssummen
Je nach Anforderungen können die Deckungssummen bis zu EUR 25 Mio. erhöht werden
QuelleGeografischer Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden
QuelleAusschluss - Alkoholisierung/Beeinträchtigung
Kein Versicherungsschutz wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt
QuelleAusschluss - Kein Führerschein
Kein Versicherungsschutz wenn der Lenker keinen Führerschein besitzt
QuelleAusschluss - Verstoß gegen Verwendungsvereinbarungen
Kein Versicherungsschutz wenn Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden
QuelleAusschluss - Überladung
Kein Versicherungsschutz wenn mehr Personen als zulässig befördert werden
QuelleAusschluss - Rechtswidrigkeit/Vorsatz/Grobe Fahrlässigkeit
Kein Versicherungsschutz wenn der Schaden rechtswidrig, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird
Quelle