Aus Quelldokumenten geprüft

Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. (VLV)

VLV

VLV is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Austria market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2020-11Risikoträger: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
24/7 Assistance

Direktzahlung

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Österreich ein gesetzlicher Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Haftpflichtversicherer (vergleichbar dem in Deutschland bekannten Direktanspruch nach § 115 VVG), sodass Schadenersatz direkt an den Geschädigten fließt statt über den Versicherungsnehmer. Zusätzlich übernimmt die VLV im Schadensfall bestimmte Kosten direkt: <cite index="3-1">"Ist die Bergung oder Abschleppung des versicherten Fahrzeuges erforderlich, übernehmen wir bis EUR 220,- der anfallenden Kosten."</cite>

Geografischer Geltungsbereich

Österreich (regionaler Versicherer mit Sitz in Vorarlberg)

Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Deckungssumme kann auf bis zu EUR 25 Mio. erhöht werden, deutlich über der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.
  • Der Freischadenbonus schützt Pkw-Bonusfahrer der Stufen 00-07 vor einer Rückreihung im Bonus-Malussystem nach einem Unfall.
  • Beinhaltet eine subsidiäre Kfz-Haftpflichtversicherung für im Ausland während einer Reise angemietete Pkw, Motorfahrräder oder Motorräder.
  • Der geografische Geltungsbereich Europa kann für Kunden mit erweitertem Bedarf vertraglich ausgedehnt werden.

Leistungsgrenzen

Personenschaden-Haftpflicht

25.000.000 €

Deckt begründete Personenschaden-Ansprüche Dritter bis zur vereinbarten Versicherungssumme; je nach Anforderungen kann die Deckungssumme bis auf EUR 25 Mio. erhöht werden.

Quelle

Sachschaden-Haftpflicht

25.000.000 €

Deckt begründete Sachschaden-Ansprüche Dritter bis zur vereinbarten Versicherungssumme; die Deckungssumme kann je nach Anforderungen bis auf EUR 25 Mio. erhöht werden.

Quelle

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Die Versicherung umfasst bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen, wenn diese durch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges verursacht worden sind.

Quelle

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen für dieses Produkt nicht als eigenständige Leistung explizit ausgeführt.

Quelle

Pannenhilfe / Schutzbrief

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht als Bestandteil dieses Kfz-Haftpflichtprodukts erwähnt.

Quelle

Lenker-Unfallversicherung

Ausgeschlossen

Das Produktinformationsblatt schließt Schadenersatzansprüche des Lenkers aus dem Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung ausdrücklich aus.

Quelle

Insassenunfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Insassen sind im Rahmen der Haftpflicht mitversichert (z.B. wenn sie beim Türöffnen einen Schaden verursachen), eine eigenständige Insassenunfall-Leistung für dieses Produkt wird in den geprüften Quellen jedoch nicht beschrieben.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.

Regeln zur Grünen Karte

In den geprüften Produktunterlagen nicht näher spezifiziert.

Fahrerbeschränkungen

Kein Versicherungsschutz bzw. eine Regressmöglichkeit besteht, wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt, keinen Führerschein besitzt, Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden oder mehr Personen als zulässig befördert werden.

Frist zur Schadenmeldung

Schäden, die ein verwaltungsbehördliches oder gerichtliches Strafverfahren einleiten, sind der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. innerhalb einer Woche zu melden.

Bonus-Malus-Regeln

Pkw- und Kombifahrer der Stufen 00-07 erhalten einen Freischadenbonus, den sie bei einer allfälligen Rückreihung im Bonus-Malussystem nach einem Unfall beanspruchen können; nach Ablauf von 5 schadenfreien Jahren erneuert die VLV den Freischadenbonus.

Dokumente

IPID - Kfz-Haftpflichtversicherung Quattro

IPID

Öffnen

Downloads - Kfz-Haftpflichtversicherung QUATTRO

Sonstiges Dokument

Öffnen

Policendetails

Freischadenbonus

PKW-Bonusfahrer der Stufen 00–07 können einen Freischadenbonus bei Rückreihung im Bonus-Malussystem nach einem Unfall nutzen

Quelle

Flexible Deckungssummen

Je nach Anforderungen können die Deckungssummen bis zu EUR 25 Mio. erhöht werden

Quelle

Geografischer Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz besteht in Europa im geografischen Sinn; Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden

Quelle

Ausschluss - Alkoholisierung/Beeinträchtigung

Kein Versicherungsschutz wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt

Quelle

Ausschluss - Kein Führerschein

Kein Versicherungsschutz wenn der Lenker keinen Führerschein besitzt

Quelle

Ausschluss - Verstoß gegen Verwendungsvereinbarungen

Kein Versicherungsschutz wenn Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden

Quelle

Ausschluss - Überladung

Kein Versicherungsschutz wenn mehr Personen als zulässig befördert werden

Quelle

Ausschluss - Rechtswidrigkeit/Vorsatz/Grobe Fahrlässigkeit

Kein Versicherungsschutz wenn der Schaden rechtswidrig, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird

Quelle

Quellen