UNIQA
UNIQA is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
UNIQA bezahlt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter direkt im Namen des Versicherungsnehmers bis zur vereinbarten Versicherungssumme; der Versicherer ist bevollmächtigt, im Namen des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen Erklärungen zur Befriedigung oder Abwehr von Ersatzansprüchen abzugeben (Art. 16 ABKH 2019).
Geographic scope
AT
Europa im geografischen Sinn; jedenfalls Gebiet der Unterzeichnerstaaten des Grüne-Karte-Übereinkommens vom 30. Mai 2002; vertragliche Erweiterung möglich
Alleinstellungsmerkmale
- Wählbare Versicherungssumme bis EUR 30 Millionen je Versicherungsfall – deutlich über dem gesetzlichen Mindestschutz – für erheblich höhere Absicherung bei schweren Unfällen.
- Eigenschadendeckung ohne Aufpreis enthalten: Schäden, die das versicherte Fahrzeug am eigenen Eigentum des Versicherungsnehmers (Carports, Mauern, Gartenzäune) verursacht, sind in der Kfz-Haftpflicht mitversichert.
- Auto PLUS24service – 24/7 europaweite Pannenhilfe inkl. Abschleppung bis EUR 350 – ohne Aufpreis in den Varianten Optimal (EUR 20 Mio.) und Premium (EUR 30 Mio.) enthalten.
- Optionaler Freischaden-Gutschein schützt die Bonus/Malus-Stufe nach einem verschuldeten Schaden und verhindert eine Prämienerhöhung um drei Stufen.
- ÖGVS-Siegel 2026 "Kunden-Champion – Herausragendes Preis-Leistungsverhältnis" würdigt das ausgezeichnete Preis-Leistungs-Verhältnis der UNIQA in der Kfz-Versicherung.
Leistungsgrenzen
Personenschadenhaftpflicht
Gedeckt
Deckt Schadenersatzansprüche Dritter bei Personenschäden oder Tod aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges. Drei Varianten: Kompakt EUR 10.000.000, Optimal EUR 20.000.000, Premium EUR 30.000.000 je Versicherungsfall (kombiniert mit Sachschäden). Zusätzlich EUR 80.000 für bloße Vermögensschäden.
Sachschadenhaftpflicht
Gedeckt
Deckt Schadenersatzansprüche Dritter wegen Sachschäden aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges. Pauschalversicherungssumme zusammen mit Personenschäden: Kompakt EUR 10.000.000, Optimal EUR 20.000.000, Premium EUR 30.000.000. Bloße Vermögensschäden zusätzlich bis EUR 80.000 versichert.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Der Versicherer trägt die Kosten der Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen. Der Versicherer ist zur Führung des Rechtsstreits bevollmächtigt und bestellt einen Rechtsanwalt. Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssumme, werden Prozesskosten anteilig getragen (Art. 6 Abs. 2 ABKH 2019).
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Der Versicherungsschutz erstreckt sich automatisch auf alle Unterzeichnerstaaten des Grüne-Karte-Übereinkommens. In jedem besuchten Staat gilt die Versicherung mindestens in dem dort vorgeschriebenen Umfang für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, mindestens jedoch im vereinbarten Umfang. Der Versicherer kann eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausstellen. Der Versicherungsschutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte ein späteres Datum ausweist (Art. 5 ABKH 2019).
Auto PLUS24service (Pannenhilfe / Notfallservice)
Bedingt
24/7 europaweite Pannenhilfe inkl. Berge- und Abschleppkosten bis EUR 350. Bei Versicherungssummen von EUR 20 Millionen und EUR 30 Millionen (Optimal und Premium) prämienfrei enthalten. Bei EUR 10 Millionen (Kompakt) optional zubuchbar. Leistungen umfassen u.a. Abschleppung, Bergung, Kinderrückholung.
Lenkerschutz / Fahrerunfallschutz
Ausgeschlossen
Ein persönlicher Unfallschutz für den Fahrzeuglenker ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht enthalten. Er ist als separates optionales Produkt erhältlich (Auto & Frei Lenkerschutz / Insassenunfallversicherung).
Insassenunfallversicherung
Ausgeschlossen
Eine Insassenunfallversicherung ist nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflicht-Grunddeckung. Insassen können als Dritte bei verschuldetem Schaden des Lenkers Schadenersatz erhalten. Eine separate optionale Insassenunfall- bzw. Lenkerschutzversicherung ist erhältlich.
Wichtige Bedingungen
territorial_scope
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls auf das Gebiet der Unterzeichnerstaaten des Grüne-Karte-Übereinkommens vom 30. Mai 2002 (siehe Anhang ABKH 2019). Der örtliche Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. Bei Wassertransport des Fahrzeuges wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des Geltungsbereiches liegen; liegt der Bestimmungsort außerhalb, endet der Schutz mit Beendigung des Beladevorganges (Art. 4 ABKH 2019).
green_card_rules
In Unterzeichnerstaaten des Grüne-Karte-Übereinkommens gilt die Versicherung mindestens im dort vorgeschriebenen Umfang für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, mindestens im vereinbarten Umfang. Der Versicherungsschutz erlischt mit Vertragsende, auch wenn die Grüne Karte ein späteres Datum ausweist. Ist der Versicherer nach ausländischem Recht zur Leistung verpflichtet, nach dem Vertrag aber nicht haftbar, hat er Regressanspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer (Art. 5 ABKH 2019).
driver_restrictions
Der Lenker muss kraftfahrrechtlich zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt sein (gültiger Führerschein). Lenken unter Alkohol- oder Suchtgifteinfluss (festgestellt durch rechtskräftige Entscheidung) gibt dem Versicherer ein Regressrecht. Fehlt die Lenkerberechtigung oder liegt Alkohol-/Suchtgiftbeeinträchtigung vor, bleibt die Leistungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer und anderen mitversicherten Personen (außer dem Lenker) bestehen, sofern die Obliegenheitsverletzung für diese ohne Verschulden nicht erkennbar war (Art. 9 ABKH 2019).
claim_notification_deadline
Der Versicherer ist innerhalb einer Woche nach Kenntnis zu informieren über: (1) den Versicherungsfall, (2) Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten, (3) Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. Bei Personenschäden ist sofort die nächste Polizeidienststelle zu verständigen und Hilfe zu leisten. Ansprüche des Geschädigten dürfen ohne Einwilligung des Versicherers nicht anerkannt werden. Dem Versicherer ist die Führung des Rechtsstreits zu überlassen (Art. 9 ABKH 2019).
bonus_malus_rules
Die Prämie wird nach dem Schadenverlauf anhand einer gesetzlichen Bonus/Malus-Tabelle bemessen (Art. 15 ABKH 2019). Beginnstufe ist Stufe 9 (110% der Tarifprämie). Jeder schadenfrei verlaufene Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30. September) bewirkt eine Rückstufung um eine Stufe Richtung Bonus; jeder verschuldete Schaden eine Rückstufung um drei Stufen Richtung Malus. Die Skala reicht von P5 (42% der Tarifprämie) bis Stufe 17 (200% der Tarifprämie). Schadenverlaufsbescheinigungen werden auf Antrag gemäß § 16 KHVG ausgestellt. Mit dem optionalen Freischaden-Gutschein kann ein Schaden ohne Bonusverlust reguliert werden.
Wo kaufen
Policendetails
Auto PLUS24service
24-Stunden-Pannenhilfeservice enthalten bei höheren Versicherungssummen, mit Bergung und Abschleppkosten bis EUR 350
Freischaden
Optionale Schadensregelung ohne Strafung; Versicherungsnehmer bleibt bei einer Schadenmeldung in der Bonus/Malus-Stufe unverändert
Eigenschaftendeckung
Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Vermögen (z.B. Gartenzäune, Carports, Mauern) verursacht durch das versicherte Fahrzeug
Bonus/Malus-Stufensystem
Prämie wird je nach Schadenverlauf angepasst: +1 Stufe Richtung Bonus pro schadenfrei Jahr; -3 Stufen Richtung Malus pro verschuldeter Schaden
Vorläufige Deckung (Sofortschutz)
Versicherungsschutz beginnt mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung, vor Zugang der Polizze, wenn erste Prämie rechtzeitig bezahlt wird
Geltungsbereich
Deckung gilt in ganz Europa (geografisches Verständnis); Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden