Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
Allianz
Allianz is a Reiseversicherung for the Austria market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, Krankentransport und andere Assistanceleistungen werden von der Allianz Assistance-Zentrale direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet; bei stationärer Behandlung im Ausland genügt die Meldung an die Assistance-Zentrale bis längstens drei Tage nach Aufnahme.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für während der Vertragslaufzeit gebuchte Reisen.
Startpreis
239 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Beim Familientarif fällt im Schadensfall kein Selbstbehalt an, anders als bei vielen konkurrierenden Jahresreiseversicherungen.
- Für eine einzige Jahresprämie sind unbegrenzt viele Reisen pro Jahr mit jeweils bis zu 62 Tagen Dauer gedeckt.
- Heilbehandlungskosten im Ausland sind bei der PLUS-Tarifstufe bis zu EUR 1.000.000,00 gedeckt, deutlich mehr als bei vielen Standard-Reiseversicherungen.
- Pandemie- und Epidemiekrankheiten, einschließlich COVID-19, sind ausdrücklich als versicherte Krankheit eingeschlossen und nicht ausgeschlossen.
- Der Familientarif deckt unbegrenzt viele Kinder und den im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner ohne Zusatzkosten.
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten im Ausland
320.000 € – 1.000.000 €
Die Kostenübernahme für sämtliche versicherten medizinischen Leistungen ist je Versicherungsfall und Versicherungsperiode beim Top Jahresreiseschutz (Basis) mit EUR 320.000,00 und beim Top Jahresreiseschutz PLUS mit EUR 1.000.000,00 begrenzt.
Notfallmedizinische Behandlung
320.000 € – 1.000.000 €
Die Kosten für notfallmedizinische Behandlung im Ausland fallen unter die kombinierte Leistungsgrenze von EUR 320.000,00 (Basis) bzw. EUR 1.000.000,00 (PLUS) je Versicherungsfall und Versicherungsperiode.
Spitalsaufenthalt im Ausland
320.000 € – 1.000.000 €
Kosten für einen Spitalsaufenthalt im Ausland sind innerhalb derselben kombinierten Höchstgrenze von EUR 320.000,00 (Basis) bzw. EUR 1.000.000,00 (PLUS) je Versicherungsfall und Versicherungsperiode gedeckt.
Ambulante Behandlung im Ausland
320.000 € – 1.000.000 €
Ambulante ärztliche Behandlung im Ausland ist innerhalb derselben kombinierten Leistungsgrenze von EUR 320.000,00 (Basis) bzw. EUR 1.000.000,00 (PLUS) je Versicherungsfall und Versicherungsperiode gedeckt.
Notfall-Zahnbehandlung
Keine Grenze angegeben
Ein spezifischer Teilbetrag für die Notfall-Zahnbehandlung konnte in den geprüften Quellendokumenten nicht bestätigt werden.
Krankentransport
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Der Krankentransport wird von der Assistance-Zentrale organisiert und übernommen; die Wahl der Transportmittel und Unterbringung obliegt der Assistance-Zentrale nach medizinischer Erfordernis und Zumutbarkeit. Ein konkreter Teilbetrag konnte nicht bestätigt werden.
Rückholung / Bergung
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Die Produktübersicht nennt die Kostenübernahme für Rückholung im Rahmen der Assistanceleistungen; ein konkreter Teilbetrag ausschließlich für die Rückholung konnte nicht bestätigt werden.
Überführung im Todesfall
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Quellendokumenten nicht mit einem konkreten Betrag bestätigt.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Keine Grenze angegeben
In den Versicherungsbedingungen finden sich nicht eindeutig zugeordnete EUR-Beträge im Umfeld der Assistanceleistungen; ein spezifischer, eindeutig zugeordneter Teilbetrag für Such-, Rettungs- und Bergungskosten konnte für dieses Produkt nicht bestätigt werden.
COVID-19- / Pandemiebedingte Behandlung
Bedingt
Nur in Top Jahresreiseschutz PLUS
Beim Top Jahresreiseschutz PLUS gelten Krankheiten, die von einer nationalen Gesundheitsbehörde als Epidemie oder von der WHO als Pandemie (z.B. COVID-19) eingestuft werden, als versicherte Krankheit innerhalb der kombinierten Leistungsgrenze von EUR 1.000.000,00. Bei der Basis-Tarifstufe (Top Jahresreiseschutz) sind Epidemien und Pandemien ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vorerkrankungen
Ausgeschlossen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse oder Leiden, die bei Versicherungsbeginn oder bei Reiseantritt bereits eingetreten und für die versicherte Person erkennbar waren.
Wintersportdeckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Quellendokumenten nicht als eigenständige, klar definierte Leistung bestätigt.
Abenteuersportdeckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Quellendokumenten nicht als eigenständige, klar definierte Leistung bestätigt.
Schwangerschaftskomplikationen
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Quellendokumenten nicht mit einer spezifischen Leistung oder einem Ausschluss behandelt.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
In der Recherche gefundene Reise-Privathaftpflicht-Summen (z.B. bis EUR 300.000/500.000) beziehen sich auf eine andere Allianz-Assistance-Produktlinie (AWP) und konnten für den Top Jahresreiseschutz / Top Jahresreiseschutz PLUS nicht bestätigt werden.
Rechtsberatungskosten
2.000 €
Nur in Top Jahresreiseschutz PLUS
Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis werden bis max. EUR 2.000,00 je Versicherungsperiode ersetzt.
24-Stunden-Assistance-Hotline
Gedeckt
Die Allianz betreibt eine 24-Stunden-Assistance-Zentrale, die medizinische Behandlung, Transport und andere Assistanceleistungen weltweit koordiniert; bei stationärer Behandlung im Ausland genügt die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Aufnahme.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Bei medizinisch notwendiger Inanspruchnahme einer stationären Behandlung im Rahmen versicherter Leistungen im Ausland genügt die Meldung an die Assistance-Zentrale bis längstens drei Tage nach Aufnahme.
Nicht autorisierte Behandlung
Über die allgemeine Meldepflicht an die Assistance-Zentrale hinaus wird in den geprüften Versicherungsbedingungen keine spezifische Sanktion für nicht gemeldete Behandlungen genannt.
Abschluss im Ausland
Für den Krankenschutz nicht ausdrücklich geregelt; für den Stornoschutz gilt: Wird der Jahresreiseschutz erst nach Buchung der Reise abgeschlossen, beginnt der Stornoschutz erst ab dem 10. Tag nach Vertragsabschluss, sofern der Reiseantritt mindestens 30 Tage später erfolgt.
Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen und Leiden, die bei Versicherungsbeginn oder bei Reiseantritt bereits eingetreten und für die versicherte Person erkennbar waren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schwangerschaft
In den geprüften Quellendokumenten nicht gesondert geregelt.
Vorerkrankungsausschluesse
Ereignisse oder Krankheiten, die bei Versicherungsbeginn oder Reiseantritt bereits bestanden und erkennbar waren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Begrenzung der Deckungsdauer
Die Leistungen gelten für alle während der Vertragslaufzeit gebuchten Reisen mit einer maximalen Dauer von jeweils 62 Tagen; die Anzahl der Reisen pro Jahr ist nicht limitiert.
Wo kaufen
Dokumente
Besondere Bedingung Nr. 5944 - Top Jahresreiseschutz (Basis)
Versicherungsbedingungen
Besondere Bedingung Nr. 5945 - Top Jahresreiseschutz PLUS
Versicherungsbedingungen
Besondere Bedingung Nr. 9995 - Top Jahresreiseschutz Plus
Versicherungsbedingungen
Leistungsübersicht - Top Jahresreiseschutz und Top Jahresreiseschutz PLUS
Leistungsübersicht
Policendetails
Reisestornoschutz mit Wartefrist
Versicherungsschutz ist sofort wirksam, wenn vor oder gleichzeitig mit Reisebuchung abgeschlossen; ab Tag 10 bei Abschluss nach Reisebuchung (mit 30-Tage-Frist für Reiseantritt)
QuelleMedizinische Kosten und Notfall-Assistenzleistungen
Deckung von Arzthonoraren, medizinischen Untersuchungen, Ambulanzjet oder Heimtransport; Rechtsberatungskosten max. EUR 2.000 pro Versicherungsperiode
QuelleFamiliendeckung mit unbegrenzten Kindern
Deckung aller Kinder und Haushaltsmitglieder ohne Zusatzkosten; kein Selbstbehalt im Schadensfall
QuellePandemie- und Epidemieschutz-Spezifikation
Abdeckung von Krankheiten, die von nationaler Gesundheitsbehörde als Epidemie oder von WHO als Pandemie bezeichnet werden (inkl. COVID-19)
QuelleVertragslaufzeit und Verlängerung
Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr; automatische Verlängerung, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt
Quelle