Reiseversicherung — Österreich
14 Versicherer mit Deckungsdaten aus Quelldokumenten
- Heilkosten: von 5276 € bis 1 Mio. € bei den verglichenen Versicherern.

Allianz
Zuletzt verifiziert am 2026-08-25

Allianz Assistance
Zuletzt verifiziert am 2026-08-26

DONAU
Zuletzt verifiziert am 2026-08-26

Europäische Reiseversicherung
Zuletzt verifiziert am 2026-08-26

Europäische Reiseversicherung
Zuletzt verifiziert am 2026-10-15

GRAWE
Zuletzt verifiziert am 2026-08-25

HanseMerkur
Zuletzt verifiziert am 2026-10-15

HanseMerkur
Zuletzt verifiziert am 2026-08-25

muki
Zuletzt verifiziert am 2026-10-15

Europäische Reiseversicherung
Zuletzt verifiziert am 2026-10-15

OAFA
Zuletzt verifiziert am 2026-08-26

UNIQA
Zuletzt verifiziert am 2026-08-25

VAV
Zuletzt verifiziert am 2026-08-26

Wiener Städtische
Zuletzt verifiziert am 2026-08-25
Leistungen
| Merkmal / Kategorie | Allianz | Allianz Assistance | DONAU | Europäische Reiseversicherung | Europäische Reiseversicherung | GRAWE | HanseMerkur | HanseMerkur | muki | Europäische Reiseversicherung | OAFA | UNIQA | VAV | Wiener Städtische |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Online-Abschluss | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| 24/7 Assistance | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nicht verfugbar | Ja |
| Heilkosten | 320.000 € – 1.000.000 €[1] | 300.000 € – 1.000.000 €[17] | Abgedeckt[33] | 1.000.000 €[49] | 1.000.000 €[65]je Reise | 250.000 € – 500.000 €[81] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[97] | Unbegrenzt[113] | 5.276 €[129]je Schadenfall | 1.000.000 €[145]je Reise | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[161] | 250.000 €[177] | 75.000 € – 150.000 €[193] | Abgedeckt[209] |
| Medizinischer Transport | Abgedeckt[2]Keine Grenze angegeben | Abgedeckt[18] | Abgedeckt[34] | Abgedeckt[50] | Abgedeckt[66] | 250.000 € – 500.000 €[82] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[98] | Unbegrenzt[114] | 594 €[130]pro Jahr | Abgedeckt[146] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[162] | 1.950 €[178] | 75.000 € – 150.000 €[194] | 1.500 €[210] |
| COVID-19 Behandlung | Bedingt[3] | Bedingt[19] | Bedingt[35] | Abgedeckt[51] | Abgedeckt[67] | 250.000 € – 500.000 €[83] | Unbegrenzt[99] | Unbegrenzt[115] | Ausgeschlossen[131] | Abgedeckt[147] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[163] | Details ansehen[179] | Details ansehen[195] | Bedingt[211] |
| Privathaftpflicht | Details ansehen[4] | Details ansehen[20] | Details ansehen[36] | 500.000 €[52] | 500.000 €[68]je Reise | 440.000 €[84] | Ausgeschlossen[100] | 750.000 € – 1.000.000 €[116] | Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[132] | 500.000 €[148]je Reise | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[164] | 500.000 €[180] | 750.000 € – 1.500.000 €[196] | Details ansehen[212] |
| Zahnbehandlung Notfall | Details ansehen[5] | Abgedeckt[21] | Bedingt[37] | Abgedeckt[53] | Abgedeckt[69] | Bedingt[85] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[101] | Unbegrenzt[117] | Ausgeschlossen[133] | Abgedeckt[149] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[165] | Bedingt[181] | Details ansehen[197] | Bedingt[213] |
| Suche und Rettung | Details ansehen[6] | 11.000 €[22] | 10.000 €[38] | 80.000 €[54] | 80.000 €[70]je Reise | 11.000 €[86] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[102] | 20.000 € – 80.000 €[118] | 1.913 €[134]je Schadenfall | 80.000 €[150]je Reise | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[166] | 7.700 €[182] | 7.500 € – 15.000 €[198] | 4.000 € – 10.000 €[214] |
| Rechtsbeistand | 2.000 €[7] | Details ansehen[23] | Details ansehen[39] | 3.000 €[55] | 13.000 €[71] | 5.500 €[87] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[103] | Abgedeckt[119] | Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[135] | 13.000 €[151]je Schadenfall | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[167] | Details ansehen[183] | Details ansehen[199] | Details ansehen[215] |
| Emergency medical treatment | 320.000 € – 1.000.000 €[8] | 300.000 € – 1.000.000 €[24] | Abgedeckt[40] | Abgedeckt[56] | 1.000.000 €[72]je Reise | 250.000 € – 500.000 €[88] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[104] | Unbegrenzt[120] | 5.276 €[136]je Schadenfall | 1.000.000 €[152]je Reise | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[168] | 250.000 €[184] | 75.000 € – 150.000 €[200] | Abgedeckt[216] |
| Hospitalization | 320.000 € – 1.000.000 €[9] | 300.000 € – 1.000.000 €[25] | Abgedeckt[41] | 1.000.000 €[57] | 1.000.000 €[73]je Reise | 250.000 € – 500.000 €[89] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[105] | Unbegrenzt[121] | 5.276 €[137]je Schadenfall | 1.000.000 €[153]je Reise | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[169] | 250.000 €[185] | 75.000 € – 150.000 €[201] | Abgedeckt[217] |
| Outpatient treatment | 320.000 € – 1.000.000 €[10] | 300.000 € – 1.000.000 €[26] | Abgedeckt[42] | Abgedeckt[58] | Abgedeckt[74] | 250.000 € – 500.000 €[90] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[106] | Unbegrenzt[122] | 5.276 €[138]je Schadenfall | Abgedeckt[154] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[170] | 250.000 €[186] | 75.000 € – 150.000 €[202] | Abgedeckt[218] |
| Medical evacuation | Abgedeckt[11]Keine Grenze angegeben | Abgedeckt[27] | Unbegrenzt[43] | Abgedeckt[59] | Abgedeckt[75] | 250.000 € – 500.000 €[91] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[107] | Unbegrenzt[123] | Unbegrenzt[139] | Abgedeckt[155] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[171] | 1.950 €[187] | 75.000 € – 150.000 €[203] | Abgedeckt[219] |
| Repatriation of remains | Details ansehen[12] | Unbegrenzt[28] | Abgedeckt[44] | Abgedeckt[60] | Abgedeckt[76] | 22.000 € – 44.000 €[92] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[108] | Unbegrenzt[124] | 10.553 €[140]insgesamt für die Vertragslaufzeit | Abgedeckt[156] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[172] | 1.950 €[188] | 75.000 € – 150.000 €[204] | Abgedeckt[220] |
| Pre existing conditions | Ausgeschlossen[13] | 30.000 € – 500.000 €[29] | Bedingt[45] | 500.000 €[61] | 500.000 €[77]insgesamt für die Vertragslaufzeit | 15.000 €[93] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[109] | Bedingt[125] | Bedingt[141] | 500.000 €[157]je Reise | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[173] | Bedingt[189] | Ausgeschlossen[205] | Bedingt[221] |
| Winter sports cover | Details ansehen[14] | Bedingt[30] | Details ansehen[46] | Details ansehen[62] | Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[78] | Details ansehen[94] | Abgedeckt[110]Keine Grenze angegeben | Details ansehen[126] | Abgedeckt[142]Keine Grenze angegeben | Bedingt[158] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[174] | Details ansehen[190] | Details ansehen[206] | Details ansehen[222] |
| Adventure sports cover | Details ansehen[15] | Ausgeschlossen[31] | Details ansehen[47] | Ausgeschlossen[63] | Bedingt[79] | Ausgeschlossen[95] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[111] | Details ansehen[127] | Abgedeckt[143]Keine Grenze angegeben | Bedingt[159] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[175] | Details ansehen[191] | Ausgeschlossen[207] | Details ansehen[223] |
| Pregnancy complications | Details ansehen[16] | Bedingt[32] | Ausgeschlossen[48] | Bedingt[64] | Bedingt[80] | 250.000 € – 500.000 €[96] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[112] | Unbegrenzt[128] | Bedingt[144] | Bedingt[160] | Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[176] | Bedingt[192] | 75.000 € – 150.000 €[208] | Details ansehen[224] |
Quellen
Woher jeder Wert in der Tabelle stammt: das Dokument, Seite und Klausel sowie die Passage selbst, zitiert in der Sprache des Dokuments. Die Nummern entsprechen den Markierungen in der Tabelle.
Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft 16 belegte Angaben
[1] Heilkosten: 320.000 € – 1.000.000 € ↩
Die Kostenübernahme für sämtliche versicherten medizinischen Leistungen ist je Versicherungsfall und Versicherungsperiode beim Top Jahresreiseschutz (Basis) mit EUR 320.000,00 und beim Top Jahresreiseschutz PLUS mit EUR 1.000.000,00 begrenzt.
allianz.at · Gelesen am[2] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩
Der Krankentransport wird von der Assistance-Zentrale organisiert und übernommen; die Wahl der Transportmittel und Unterbringung obliegt der Assistance-Zentrale nach medizinischer Erfordernis und Zumutbarkeit. Ein konkreter Teilbetrag konnte nicht bestätigt werden.
allianz.at · Gelesen am[3] COVID-19 Behandlung: Bedingt ↩
Beim Top Jahresreiseschutz PLUS gelten Krankheiten, die von einer nationalen Gesundheitsbehörde als Epidemie oder von der WHO als Pandemie (z.B. COVID-19) eingestuft werden, als versicherte Krankheit innerhalb der kombinierten Leistungsgrenze von EUR 1.000.000,00. Bei der Basis-Tarifstufe (Top Jahresreiseschutz) sind Epidemien und Pandemien ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
allianz.at · Gelesen am[4] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩
In der Recherche gefundene Reise-Privathaftpflicht-Summen (z.B. bis EUR 300.000/500.000) beziehen sich auf eine andere Allianz-Assistance-Produktlinie (AWP) und konnten für den Top Jahresreiseschutz / Top Jahresreiseschutz PLUS nicht bestätigt werden.
allianz.at · Gelesen am[5] Zahnbehandlung Notfall: Details ansehen ↩
Ein spezifischer Teilbetrag für die Notfall-Zahnbehandlung konnte in den geprüften Quellendokumenten nicht bestätigt werden.
allianz.at · Gelesen am[6] Suche und Rettung: Details ansehen ↩
In den Versicherungsbedingungen finden sich nicht eindeutig zugeordnete EUR-Beträge im Umfeld der Assistanceleistungen; ein spezifischer, eindeutig zugeordneter Teilbetrag für Such-, Rettungs- und Bergungskosten konnte für dieses Produkt nicht bestätigt werden.
allianz.at · Gelesen am[7] Rechtsbeistand: 2.000 € ↩
Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis werden bis max. EUR 2.000,00 je Versicherungsperiode ersetzt.
allianz.at · Gelesen am[8] Emergency medical treatment: 320.000 € – 1.000.000 € ↩
Die Kosten für notfallmedizinische Behandlung im Ausland fallen unter die kombinierte Leistungsgrenze von EUR 320.000,00 (Basis) bzw. EUR 1.000.000,00 (PLUS) je Versicherungsfall und Versicherungsperiode.
allianz.at · Gelesen am[9] Hospitalization: 320.000 € – 1.000.000 € ↩
Kosten für einen Spitalsaufenthalt im Ausland sind innerhalb derselben kombinierten Höchstgrenze von EUR 320.000,00 (Basis) bzw. EUR 1.000.000,00 (PLUS) je Versicherungsfall und Versicherungsperiode gedeckt.
allianz.at · Gelesen am[10] Outpatient treatment: 320.000 € – 1.000.000 € ↩
Ambulante ärztliche Behandlung im Ausland ist innerhalb derselben kombinierten Leistungsgrenze von EUR 320.000,00 (Basis) bzw. EUR 1.000.000,00 (PLUS) je Versicherungsfall und Versicherungsperiode gedeckt.
allianz.at · Gelesen am[11] Medical evacuation: Abgedeckt ↩
Die Produktübersicht nennt die Kostenübernahme für Rückholung im Rahmen der Assistanceleistungen; ein konkreter Teilbetrag ausschließlich für die Rückholung konnte nicht bestätigt werden.
allianz.at · Gelesen am[12] Repatriation of remains: Details ansehen ↩
In den geprüften Quellendokumenten nicht mit einem konkreten Betrag bestätigt.
allianz.at · Gelesen am[13] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩
Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse oder Leiden, die bei Versicherungsbeginn oder bei Reiseantritt bereits eingetreten und für die versicherte Person erkennbar waren.
allianz.at · Gelesen am[14] Winter sports cover: Details ansehen ↩
In den geprüften Quellendokumenten nicht als eigenständige, klar definierte Leistung bestätigt.
allianz.at · Gelesen am[15] Adventure sports cover: Details ansehen ↩
In den geprüften Quellendokumenten nicht als eigenständige, klar definierte Leistung bestätigt.
allianz.at · Gelesen am[16] Pregnancy complications: Details ansehen ↩
In den geprüften Quellendokumenten nicht mit einer spezifischen Leistung oder einem Ausschluss behandelt.
allianz.at · Gelesen am
AWP P&C S.A., Austria Branch (trading as Allianz Travel / Allianz Assistance) 16 belegte Angaben
[17] Heilkosten: 300.000 € – 1.000.000 € ↩
Deckt stationäre und ambulante Heilbehandlung im Ausland inkl. Transport ins Krankenhaus. BASIC: bis € 300.000 (eigene Zeile für Ambulante Behandlung genannt, genauer Betrag im Auszug nicht ablesbar); CLASSIC: bis € 500.000 (unerwartet akut werdende chronische Krankheiten bis € 50.000); ALL RISK MED: bis € 1.000.000.
allianz-assistance.at · Gelesen am[18] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩
Ambulanzjet bzw. Heimtransport aus medizinischen Gründen, bzw. nach 3 Tagen Spitalaufenthalt, wird in allen drei Stufen (BASIC, CLASSIC, ALL RISK MED) zu 100% der Kosten ersetzt; bei CLASSIC/ALL RISK MED gilt der 100%-Satz auch für unerwartet akut werdende chronische Krankheiten bis € 50.000.
allianz-assistance.at · Gelesen am[19] COVID-19 Behandlung: Bedingt ↩
A sudden, unexpected serious illness of the insured person that is officially classified as an epidemic or pandemic disease (e.g. Covid-19) is explicitly named as a covered illness event triggering medical assistance/repatriation and trip-cancellation benefits. However, general circumstances arising from an epidemic or pandemic (e.g. travel restrictions, not personal illness) are separately excluded from certain benefits such as trip interruption (Reiseabbruch) under the policy's exclusion clauses.
allianz.at · Gelesen am[20] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩
Keine Leistungszeile in den abgerufenen Auszügen der Leistungsübersichten BASIC, CLASSIC oder ALL RISK MED gefunden.
allianz-assistance.at · Gelesen am[21] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩
Emergency (pain-relief) dental treatment abroad is reimbursed as part of the general 'Krankenversicherung im Ausland bei Unfall und Krankheit' (medical treatment abroad) benefit, which is capped at €320,000 per year for Top Jahresreiseschutz and €1,000,000 per year for Top Jahresreiseschutz PLUS. No separate stand-alone dental sub-limit is stated in the official coverage overview.
allianz.at · Gelesen am[22] Suche und Rettung: 11.000 € ↩
Such- und Bergungskosten im Ausland (search and rescue costs abroad, including helicopter rescue) are covered up to €11,000 per insured event.
allianz.at · Gelesen am[23] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩
Keine Leistungszeile in den abgerufenen Auszügen der Leistungsübersichten BASIC, CLASSIC oder ALL RISK MED gefunden.
allianz-assistance.at · Gelesen am[24] Emergency medical treatment: 300.000 € – 1.000.000 € ↩
Gleiche Leistungszeile wie Heilbehandlungskosten: BASIC bis € 300.000, CLASSIC bis € 500.000, ALL RISK MED bis € 1.000.000 für stationäre/ambulante Behandlung inkl. Transport ins Krankenhaus.
allianz-assistance.at · Gelesen am[25] Hospitalization: 300.000 € – 1.000.000 € ↩
Stationäre Behandlung: BASIC bis € 300.000, CLASSIC bis € 500.000, ALL RISK MED bis € 1.000.000, im Rahmen des kombinierten Limits für stationäre/ambulante Behandlung.
allianz-assistance.at · Gelesen am[26] Outpatient treatment: 300.000 € – 1.000.000 € ↩
Ambulante Behandlung wird bei BASIC als eigene Zeile genannt (genauer Betrag im Auszug nicht ablesbar) und ist bei CLASSIC (€500.000) und ALL RISK MED (€1.000.000) mit der stationären Behandlung zusammengefasst.
allianz-assistance.at · Gelesen am[27] Medical evacuation: Abgedeckt ↩
Wird über dieselbe Leistungszeile Ambulanzjet/Heimtransport wie medical_transport abgedeckt, Ersatz zu 100% der Kosten in allen drei Stufen.
allianz-assistance.at · Gelesen am[28] Repatriation of remains: Unbegrenzt ↩
Überführung im Todesfall: if the insured person dies during a trip, the Assistance-Zentrale covers the full costs ('volle Kosten') of repatriating the mortal remains to the permanent residence in Austria.
allianz.at · Gelesen am[29] Pre existing conditions: 30.000 € – 500.000 € ↩
BASIC deckt unerwartet akut werdende chronische Krankheiten bis € 30.000; CLASSIC bis € 50.000; ALL RISK MED bietet zusätzlich den 'All Risk Med-Schutz' für Heilkosten bestehender Leiden (physisch und psychisch) bis € 500.000. Zum Vertragsabschluss bekannte Erkrankungen sind ansonsten ausgeschlossen.
allianz-assistance.at · Gelesen am[30] Winter sports cover: Bedingt ↩
No specific stand-alone winter-sports benefit or limit is stated for this product in the official documents reviewed. Ordinary recreational winter sports (e.g. skiing/snowboarding on marked pistes) fall under the general accident and medical-assistance benefits (including the €11,000 search-and-rescue limit and the general medical treatment sum insured), while participation in Extremsportarten (extreme/high-risk sports) is excluded per the general exclusions referenced in the policy's FAQ.
allianz-assistance.at · Gelesen am[31] Adventure sports cover: Ausgeschlossen ↩
The insurer's official FAQ states that common exclusions from the travel insurance contract include risky activities such as extreme sports (Extremsportarten), acts of war, or terrorism ('Zu den üblichen Ausschlüssen gehören risikoreiche Aktivitäten wie Extremsportarten, Kriegshandlungen oder Terrorismus'). Detailed lists of general and specific exclusions are set out in the Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB).
allianz-assistance.at · Gelesen am[32] Pregnancy complications: Bedingt ↩
Pregnancy of the insured person is listed as a covered ground for trip cancellation/interruption, but only if the pregnancy was medically established and confirmed after the insurance was taken out and the trip was booked ('Schwangerschaften der versicherten Personen, wenn die Schwangerschaft nach Versicherungsabschluss und Reisebuchung ärztlich festgestellt und bestätigt wurde'). Pregnancies known at the time of booking are not covered under this ground.
allianz.at · Gelesen am
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group 16 belegte Angaben
[33] Heilkosten: Abgedeckt ↩
Kosten unaufschiebbarer stationärer und ambulanter Behandlungen von Krankheiten oder Unfallfolgen im Ausland werden bis zu 100% (inklusive Sozialversicherungsleistung) bzw. zu 90% (ohne Sozialversicherungsleistung) ersetzt; die genaue Versicherungssumme ist dem individuellen Versicherungsvertrag zu entnehmen.
donauversicherung.at · Gelesen am[34] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩
Die Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit im Ausland werden zu 90% ersetzt, sofern kein Anspruch aus der Sozialversicherung besteht, bzw. bis zu 100%, wenn der Betrag eine teilweise Sozialversicherungsleistung übersteigt.
Die Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt sowie Medikamenten- und Arztkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90 Prozent ersetzt, sofern ein Anspruch auf Kostenersatz aus der Sozialversicherung nicht besteht.
donauversicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Klausel 4.4 · Abschnitt: 4. Leistungen des Versicherers · Gelesen am[35] COVID-19 Behandlung: Bedingt ↩
In der Krankenversicherung gibt es keinen generellen Ausschluss für Epidemie und Pandemie, jedoch besteht kein Versicherungsschutz für Erkrankungen oder Unfälle im Zusammenhang mit einem Krisenereignis, wenn die versicherte Person nach Beginn der Krise vorsätzlich in ein Gebiet reist oder dort bleibt, für das die österreichischen Behörden eine (teilweise) Reisewarnung ausgesprochen haben.
Erkrankungen im Zuge einer Epidemie und Pandemie sind grundsätzlich versichert. Wenn Sie vorsätzlich in ein Krisengebiet reisen bzw. dort bleiben, sind Erkrankungen und Folgen aus Unfällen, die im Zusammenhang mit Krisenereignissen entstehen, nicht im Versicherungsschutz enthalten.
donauversicherung.at · Abschnitt: Ich will Antworten. · Gelesen am[36] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩
In keiner der geprüften Quellen wird für dieses Produkt eine Privathaftpflichtleistung erwähnt.
donauversicherung.at · Gelesen am[37] Zahnbehandlung Notfall: Bedingt ↩
Zahnbehandlungen wegen akuter, medizinisch unaufschiebbarer Schmerzen sind im Rahmen der allgemeinen ambulanten/stationären Behandlungsleistung mitversichert, konservierende und prothetische Zahnbehandlungen (Füllungen, Zahnersatz) sind hingegen ausdrücklich ausgeschlossen.
auf konservierende und prothetische Zahnbehandlungen und auf die Beistellung von Heilbehelfen (zum Beispiel Brillen, Mieder, Prothesen) sowie alle sonst zur Körper- und Krankenpflege dienenden Apparate und Behelfe
donauversicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Klausel 5.1 d) · Abschnitt: 5. Haftungsausschlüsse · Gelesen am[38] Suche und Rettung: 10.000 € ↩
Die DONAU Versicherung übernimmt 90% der Kosten für die Suche und Bergung von Unfallopfern, maximal bis EUR 10.000,-.
Die DONAU Versicherung übernimmt 90 % der Kosten für die Suche und Bergung von Unfallopfern (max. bis 10.000,- Euro).
donauversicherung.at · Abschnitt: Ihre Vorteile > Bergungskosten · Gelesen am[39] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩
In keiner der geprüften Quellen wird für dieses Produkt eine Rechtsschutzleistung erwähnt.
donauversicherung.at · Gelesen am[40] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩
Behandlungen von Krankheitszuständen oder Unfallfolgen, die während eines versicherten Auslandsaufenthaltes akut auftreten, werden bis zu 100% (mit Sozialversicherungsleistung) bzw. zu 90% (ohne) ersetzt; erstattet werden nur medizinisch unaufschiebbare, angemessene und ortsübliche Behandlungskosten.
Der Versicherer ersetzt nach Maßgabe der Absätze 4.2. bis 4.3. Kosten, die dem Versicherten durch während der Dauer des Versicherungsschutzes durchgeführte, aus medizinischen Gründen unaufschiebbare Behandlungen von Krankheitszuständen und Unfallfolgen entstehen, die akut während eines versicherten Auslandsaufenthaltes (Absatz 3.2.) auftreten.
donauversicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Klausel 4.1 · Abschnitt: 4. Leistungen des Versicherers · Gelesen am[41] Hospitalization: Abgedeckt ↩
Kosten stationärer Behandlungen operativer und nicht operativer Art bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern (oder preislich gleichgestellten Privatkliniken) werden zu 90% ersetzt, sofern unverzüglich nach der Aufnahme der Versicherer bzw. das Partnerunternehmen informiert wird; bei teilweiser Kostenübernahme durch die Sozialversicherung wird der übersteigende Teil ersetzt, wodurch effektiv bis zu 100% erstattet werden.
Die Kosten stationärer Behandlungen operativer und nicht operativer Art bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern und preislich gleichgestellten Privatkrankenanstalten werden zu 90 Prozent ersetzt, sofern unverzüglich nach der Aufnahme in das Spital der Versicherer... informiert wird.
donauversicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Klausel 4.3 · Abschnitt: 4. Leistungen des Versicherers · Gelesen am[42] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩
Arzt- und Medikamentenkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90% ersetzt, sofern kein Anspruch aus der Sozialversicherung besteht (bei teilweisem Anspruch wird der übersteigende Teil bis zu den im Merkblatt angeführten Höchstbeträgen ersetzt).
Die Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt sowie Medikamenten- und Arztkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90 Prozent ersetzt, sofern ein Anspruch auf Kostenersatz aus der Sozialversicherung nicht besteht.
donauversicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Klausel 4.4 · Abschnitt: 4. Leistungen des Versicherers · Gelesen am[43] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩
Der SOS-Rückholdienst übernimmt 100% der Mehrkosten der Heimreise des erkrankten oder verletzten Versicherten sowie der kostengünstigsten Heimreise der mitversicherten Familienangehörigen/Lebensgefährten – laut FAQ des Versicherers ohne Summenbegrenzung.
Der SOS-Rückholdienst holt Sie und Ihre mitversicherte Familie im Ernstfall nach Österreich zurück. Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten einer Heimfahrt bzw. eines Heimfluges des oder der erkrankten oder verletzten Versicherten – und das alles ohne Summenbegrenzung.
donauversicherung.at · Abschnitt: Ich will Antworten. · Gelesen am[44] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩
Verstirbt die versicherte Person während eines versicherten Auslandsaufenthaltes, werden 100% der Kosten der Überführung an den früheren Wohnort übernommen, sofern der Transport bzw. die Überführung von einem laut beiliegendem Merkblatt dazu berechtigten Unternehmen vermittelt wird; ein fixer Höchstbetrag wird nicht genannt.
der Überführung eines während eines versicherten Auslandsaufenthaltes verstorbenen Versicherten zu seinem früheren Wohnort, sofern der Krankentransport oder die Überführung von einem laut dem beiliegenden Merkblatt dazu berechtigten Unternehmen vermittelt wird.
donauversicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Klausel 4.7 · Abschnitt: 4. Leistungen des Versicherers · Gelesen am[45] Pre existing conditions: Bedingt ↩
Bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 75. Lebensjahres sind akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen während des Auslandsaufenthaltes den neu auftretenden Krankheiten gleichgestellt und mitversichert. Bei Neuabschluss ab dem 75. Lebensjahr sind Vorerkrankungen hingegen nicht mitversichert.
Bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 75. Lebensjahres sind solchen Krankheitszuständen und Unfallfolgen während des Auslandsaufenthaltes auch akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen gleichgestellt.
donauversicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Klausel 4.1 · Abschnitt: 4. Leistungen des Versicherers · Gelesen am[46] Winter sports cover: Details ansehen ↩
Keine der geprüften Quellen nennt eine eigene Leistung oder einen Ausschluss für Freizeit-Wintersport; ausgeschlossen sind lediglich Unfälle durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben/Wettkämpfen oder am offiziellen Training dafür.
Folgen aus Unfällen, die durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen entstehen;
donauversicherung.at · Seite Seite 3 von 3 · Klausel 5.1 h) · Abschnitt: 5. Haftungsausschlüsse · Gelesen am[47] Adventure sports cover: Details ansehen ↩
Keine der geprüften Quellen nennt eine eigene Leistung oder einen Ausschluss für Abenteuer-/Extremsport; ausgeschlossen sind lediglich Unfälle durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben/Wettkämpfen oder am offiziellen Training dafür.
Folgen aus Unfällen, die durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen entstehen;
donauversicherung.at · Seite Seite 3 von 3 · Klausel 5.1 h) · Abschnitt: 5. Haftungsausschlüsse · Gelesen am[48] Pregnancy complications: Ausgeschlossen ↩
Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche;
donauversicherung.at · Seite Seite 2 von 3 · Klausel 5.1 a) · Abschnitt: 5. Haftungsausschlüsse · Gelesen am
Europäische Reiseversicherung AG 16 belegte Angaben
[49] Heilkosten: 1.000.000 € ↩
Stationäre Behandlung im Ausland ist bis € 1.000.000 pro Reise gedeckt; ambulante Behandlung, Krankenhaustransport und Heimtransport werden zu 100 % ersetzt ohne gesondert genannte Obergrenze, vorbehaltlich einer Gesamtgrenze von € 500.000 bei unerwartetem Akutwerden bestehender Erkrankungen.
14.Stationäre Behandlung bis € 1.000.000
service.europaeische.at · Seite Seite 1 von 2 · Klausel 14 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[50] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩
Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und medizinisch notwendiger Verlegungstransport werden bis 100 % ersetzt.
12.Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 %
service.europaeische.at · Seite Seite 1 von 2 · Klausel 12 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[51] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩
Unerwartet akut eintretende Erkrankungen einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten (z.B. COVID-19) sind unter denselben medizinischen Leistungen wie andere unerwartete Erkrankungen im Ausland versichert.
Versicherungsfall ist eine unerwartet akut eintretende Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten), der Eintritt einer unfallbedingten Körperverletzung oder der Eintritt des Todes der versicherten Person während einer Reise im Ausland.
service.europaeische.at · Seite Seite 5 von 7 · Klausel Art. 23 Punkt 1 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 · Gelesen am[52] Privathaftpflicht: 500.000 € ↩
Sach- und Personenschäden, die als Privatperson verursacht werden, sind pauschal bis € 500.000 versichert, davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) bis € 25.000.
23.Sach- und Personenschäden pauschal bis € 500.000 davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) bis € 25.000
service.europaeische.at · Seite Seite 1 von 2 · Klausel 23 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Reiseprivathaftpflicht · Gelesen am[53] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩
Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sind im Rahmen der ambulanten Behandlung im Ausland versichert; eine gesonderte Obergrenze ist nicht genannt.
die ambulante ärztliche Behandlung inklusive ärztlich verordneter Heilmittel und schmerzstillender Zahnbehandlungen (einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung);
service.europaeische.at · Seite Seite 5 von 7 · Klausel Art. 23 Punkt 2.2 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 · Gelesen am[54] Suche und Rettung: 80.000 € ↩
Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot sind bis € 80.000 versichert.
Bei Unfall, Berg- oder Seenot ersetzen wir die Such- und Bergungskosten bis € 80.000.
service.europaeische.at · Seite Seite 1 von 2 · Abschnitt: Was ist versichert? > Suche und Bergung · Gelesen am[55] Rechtsbeistand: 3.000 € ↩
Der Versicherer hilft bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers und stellt einen Vorschuss für einen Anwalt bis € 3.000 sowie gesondert einen Vorschuss für eine Strafkaution bis € 13.000 zur Verfügung.
25.Vorschuss für Anwalt bis € 3.000 26.Vorschuss für Strafkaution bis € 13.000
service.europaeische.at · Seite Seite 1 von 2 · Klausel 25 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland · Gelesen am[56] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩
Ambulante ärztliche Notfallbehandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel wird zu 100 % ersetzt.
die ambulante ärztliche Behandlung inklusive ärztlich verordneter Heilmittel und schmerzstillender Zahnbehandlungen (einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung);
service.europaeische.at · Seite Seite 5 von 7 · Klausel Art. 23 Punkt 2.2 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 · Gelesen am[57] Hospitalization: 1.000.000 € ↩
Stationäre Behandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel ist bis € 1.000.000 pro Reise versichert.
14.Stationäre Behandlung bis € 1.000.000
service.europaeische.at · Seite Seite 1 von 2 · Klausel 14 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[58] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩
Ambulante Behandlung im Ausland wird zu 100 % ersetzt; es wird keine gesonderte Obergrenze genannt, außer der Gesamtgrenze von € 500.000 bei bestehenden Erkrankungen.
13.Ambulante Behandlung bis 100 %
service.europaeische.at · Seite Seite 1 von 2 · Klausel 13 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[59] Medical evacuation: Abgedeckt ↩
Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) wird bis 100 % ersetzt; Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) ist ebenfalls versichert.
15.Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 %
service.europaeische.at · Seite Seite 1 von 2 · Klausel 15 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[60] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩
Die Überführung Verstorbener in der Standardnorm ins Wohnsitzland oder stattdessen das Begräbnis am Ereignisort (maximal bis zur Höhe der Kosten einer Überführung in der Standardnorm) wird bis 100 % ersetzt.
22.Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 %
service.europaeische.at · Seite Seite 1 von 2 · Klausel 22 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[61] Pre existing conditions: 500.000 € ↩
Eine bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut wird; die Gesamtleistung für solche Fälle (medizinische Behandlung, Transport, Heimtransport) ist mit € 500.000 begrenzt.
Eine bei Reiseantritt bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist versichert, wenn diese unerwartet akut wird und nicht gemäß Artikel 25 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Ersetzt werden die in Artikel 23 und Artikel 24 angeführten Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für bestehende Erkrankungen.
service.europaeische.at · Seite Seite 5 von 7 · Klausel Art. 26 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 26 · Gelesen am[62] Winter sports cover: Details ansehen ↩
Die Quellen behandeln eine Wintersportdeckung nicht als gesonderte Leistung.
service.europaeische.at · Gelesen am[63] Adventure sports cover: Ausgeschlossen ↩
Ereignisse bei Ausübung einer Extremsportart sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (ausgenommen Reisestorno); Tauchen ist nur mit gültiger Berechtigung bis 40 m Tiefe und Bergsteigen bis max. 6.000 m Seehöhe versichert.
1.19. bei Ausübung einer Extremsportart auftreten. Punkt 1.19. gilt nicht für Reisestorno.
service.europaeische.at · Seite Seite 2 von 7 · Klausel 1.19 · Abschnitt: Artikel 6 > Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? · Gelesen am[64] Pregnancy complications: Bedingt ↩
Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; die Kosten für das Neugeborene werden innerhalb der für die Mutter vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Unerwartete Schwangerschaftskomplikationen und unerwartete Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert. Die im Punkt 2. angeführten Kosten werden für das neugeborene Kind innerhalb der für die versicherte Mutter vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
service.europaeische.at · Seite Seite 5 von 7 · Klausel Art. 23 Punkt 3 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 · Gelesen am
Generali Versicherung AG 16 belegte Angaben
[65] Heilkosten: 1.000.000 € ↩
Deckt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung während einer versicherten Auslandsreise infolge akuter Erkrankung oder Unfall bis zu einer gemeinsamen Versicherungssumme von € 1.000.000; die im Leistungsverzeichnis angeführten Summen begrenzen die Leistung für alle Versicherungsfälle pro Reise.
Wir ersetzen die Kosten für ambulante Behandlung und für stationäre Behandlung bis € 1.000.000 im Ausland.
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? > Reisekranken-Versicherung · Gelesen am[66] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩
Der Versicherer organisiert und übernimmt die Kosten für den Transport ins nächstgelegene Krankenhaus sowie einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport; ein gesondertes Limit über die medizinische Gesamtversicherungssumme hinaus ist nicht angegeben.
den Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport;
service.europaeische.at · Seite 4 · Klausel Art. 23.2.1 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 · Gelesen am[67] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩
Epidemische oder pandemische Erkrankungen werden nun ausdrücklich als Versicherungsfall genannt: Sowohl das Informationsblatt als auch die Definition des Versicherungsfalls in Art. 23.1 nennen ausdrücklich eine unerwartet akut eintretende Erkrankung „auch bei Pandemien und Epidemien“ bzw. „einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten“, versichert innerhalb der gemeinsamen Versicherungssumme von € 1.000.000.
Versichert sind unerwartet akut eintretende Erkrankungen auch bei Pandemien und Epidemien oder Unfall während der Reise im Ausland.
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? > Reisekranken-Versicherung · Gelesen am[68] Privathaftpflicht: 500.000 € ↩
Deckt pauschal die Erfüllung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche wegen eines als Privatperson verursachten Sach- und Personenschadens während der Reise bis € 500.000; darin sind Mietsachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) mit € 25.000 begrenzt.
Versichert sind die Erfüllung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche wegen eines als Privatperson verursachten Sach- und Personenschadens pauschal bis € 500.000.
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? > Reiseprivathaftpflicht-Versicherung · Gelesen am[69] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩
Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sind im Rahmen der ambulanten Behandlung im Ausland innerhalb der gemeinsamen Versicherungssumme von € 1.000.000 mitversichert; ein separates Sublimit ist nicht angegeben.
die ambulante ärztliche Behandlung inklusive ärztlich verordneter Heilmittel und schmerzstillender Zahnbehandlungen (einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung);
service.europaeische.at · Seite 4 · Klausel Art. 23.2.2 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 · Gelesen am[70] Suche und Rettung: 80.000 € ↩
Bei Unfall, Berg- oder Seenot ersetzt der Versicherer die Such- und Bergungskosten bis € 80.000.
Bei Unfall, Berg- oder Seenot ersetzen wir die Such- und Bergungskosten bis € 80.000.
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? > Suche und Bergung · Gelesen am[71] Rechtsbeistand: 13.000 € ↩
Bei Haft oder Haftandrohung im Ausland ist der Versicherer bei der Beistellung eines Rechtsanwaltes sowie eines Dolmetschers behilflich und stellt einen Vorschuss bis € 3.000 für einen Rechtsanwalt sowie bis € 13.000 für eine Strafkaution zur Verfügung, rückzahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Rückkehr von der Reise (spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zahlungserhalt).
25.Vorschuss für Anwalt bis € 3.000 26.Vorschuss für Strafkaution bis € 13.000
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland · Gelesen am[72] Emergency medical treatment: 1.000.000 € ↩
Versicherungsfall ist eine unerwartet akut eintretende Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten), der Eintritt einer unfallbedingten Körperverletzung oder der Eintritt des Todes der versicherten Person während einer Reise im Ausland; die Behandlungskosten werden im Rahmen der gemeinsamen Versicherungssumme von € 1.000.000 ersetzt.
Versicherungsfall ist eine unerwartet akut eintretende Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten), der Eintritt einer unfallbedingten Körperverletzung oder der Eintritt des Todes der versicherten Person während einer Reise im Ausland.
service.europaeische.at · Seite 4 · Klausel Art. 23.1 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 · Gelesen am[73] Hospitalization: 1.000.000 € ↩
Die stationäre Behandlung im Krankenhaus im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel ist bis € 1.000.000 versichert; dies ist dieselbe gemeinsame Versicherungssumme wie für die ambulante Behandlung, kein separates Sublimit.
14.Stationäre Behandlung bis € 1.000.000
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[74] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩
Die ambulante ärztliche Behandlung im Ausland ist zu 100 % innerhalb der gemeinsamen Versicherungssumme von € 1.000.000 (gemeinsam mit der stationären Behandlung) versichert; die Leistungstabelle weist dies als „bis 100 %“ und nicht als eigenes Sublimit aus.
13.Ambulante Behandlung bis 100 %
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[75] Medical evacuation: Abgedeckt ↩
Der Versicherer organisiert bei medizinischer Notwendigkeit den Heimtransport in das Wohnsitzland, erforderlichenfalls mit Arztbegleitung und medizinisch adäquaten Transportmitteln, einschließlich Ambulanzjet, und übernimmt die anfallenden Kosten.
Wir organisieren bei medizinischer Notwendigkeit den Heimtransport und übernehmen die anfallenden Kosten.
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? > Reisekranken-Versicherung · Gelesen am[76] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩
Im Todesfall übernimmt der Versicherer die Überführung Verstorbener in der Standardnorm ins Wohnsitzland, oder stattdessen das Begräbnis am Ereignisort bis zur Höhe der Kosten einer Überführung in der Standardnorm.
die Überführung Verstorbener in der Standardnorm ins Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, oder stattdessen für das Begräbnis am Ereignisort (maximal bis zur Höhe der Kosten einer Überführung in der Standardnorm);
service.europaeische.at · Seite 5 · Klausel Art. 23.2.10 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 · Gelesen am[77] Pre existing conditions: 500.000 € ↩
Eine bereits vor Reiseantritt bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist nur versichert, wenn diese während der Reise unerwartet akut wird und nicht anderweitig ausgeschlossen ist; die Maximalleistung für solche Ereignisse beträgt insgesamt € 500.000.
Maximalleistung bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung gesamt bis € 500.000
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Gibt es Deckungsbeschränkungen? > Reisekranken-Versicherung · Gelesen am[78] Winter sports cover: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩
Die offizielle Ausschlussliste des KomplettSchutz (Artikel 6 der ERV-RVB 2024) sowie das IPID des Produkts nennen Wintersport zur Freizeitausübung nicht gesondert als ein- oder ausgeschlossene Aktivität; ausdrücklich genannte Deckungsbeschränkungen sind Reisen in unerschlossene oder unerforschte Gebiete bzw. über 6.000 m Seehöhe, Berufssport, Motorsport sowie die Teilnahme an nationalen und internationalen Sportwettbewerben samt offiziellem Training.
bei Reisen in unerschlossene oder unerforschte Gebiete sowie in einer Seehöhe über 6.000 m eintreten; ... bei Ausübung von Berufssport inklusive Training entstehen; bei Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Sportwettbewerben sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen auftreten.
start.europaeische.at · Seite Seite 1 von 6 · Klausel Art.6 1.9, 1.14-1.16 · Gelesen am[79] Adventure sports cover: Bedingt ↩
Tauchen ist nur mit gültiger internationaler Berechtigung für die jeweilige Tiefe und nur bis maximal 40 m Tiefe versichert; Bergsteigen ist bis max. 6.000 m Seehöhe gedeckt. Berufssport, Extremsport, Motorsport sowie offizielle Wettbewerbe sind ausgeschlossen.
service.europaeische.at · Gelesen am[80] Pregnancy complications: Bedingt ↩
Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche innerhalb der medizinischen Gesamtversicherungssumme versichert; Schwangerschaftsunterbrechungen und nach der 35. Schwangerschaftswoche auftretende Komplikationen sind ausgeschlossen.
Unerwartete Schwangerschaftskomplikationen und unerwartete Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert.
service.europaeische.at · Seite 5 · Klausel Art. 23.3 · Abschnitt: D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 · Gelesen am
Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft 16 belegte Angaben
[81] Heilkosten: 250.000 € – 500.000 € ↩
Gemeinsame Versicherungssumme für ambulante Behandlung, stationäre Behandlung und Medikamentenkosten im Ausland bei akuter Krankheit oder Unfall; bis EUR 250.000 bei Travelstar Single bzw. EUR 500.000 bei Family & Friends. Es handelt sich um eine gemeinsame Versicherungssumme für den gesamten Reisekranken-/Reiseunfall-Baustein (ABRV Punkt 1.6).
grawe.at · Gelesen am[82] Medizinischer Transport: 250.000 € – 500.000 € ↩
Kosten des medizinisch notwendigen Krankentransports zur stationären bzw. ambulanten Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus im Ausland und zurück zur Unterkunft; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends).
grawe.at · Gelesen am[83] COVID-19 Behandlung: 250.000 € – 500.000 € ↩
Als Epidemie oder Pandemie eingestufte Krankheiten wie z. B. Covid-19 sind ausdrücklich als akute Erkrankung im Ausland im Rahmen derselben Kranken-/Unfallversicherungssumme mitversichert (EUR 250.000 Single / EUR 500.000 Family & Friends); bei Quarantäne besteht zusätzlich ein Anspruch auf bis zu EUR 1.000 pro Person für Hotelmehrkosten.
Versichert sind während der Reise im Ausland akut auftretende Krankheiten (einschließlich einer als Epidemie oder Pandemie eingestuften Krankheit wie z. B. Covid-19) und Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche sowie Quarantäne und Unfälle des Versicherten.
grawe.at · Seite 5 · Klausel 5.1 · Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.1. Versicherte Ereignisse · Gelesen am[84] Privathaftpflicht: 440.000 € ↩
Pauschale Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden aus einem Ereignis während der Versicherungsdauer bei Auslandsreisen, bis EUR 440.000; dieser pauschale Betrag gilt sowohl bei Single als auch bei Family & Friends.
grawe.at · Gelesen am[85] Zahnbehandlung Notfall: Bedingt ↩
Versichert sind nur einfache Zahnfüllungen, die zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung notwendig sind, im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlungskosten; konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen sind ausgeschlossen, ein gesonderter Höchstbetrag ist nicht angegeben.
konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen bzw. Behandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen. Die Kosten für zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung notwendiger Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sind jedoch versichert.
grawe.at · Seite 6 · Klausel 5.4.5 · Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.4. Nicht versicherte Kosten (Ausschlüsse) · Gelesen am[86] Suche und Rettung: 11.000 € ↩
Such-, Bergungs- und Rettungskosten inklusive Helikopterbergung, bis EUR 11.000 pro versicherter Person; dieser Betrag gilt gleichermaßen bei Single und Family & Friends.
Such-, Bergungs- und Rettungskosten (einschließlich Helikopterbergung), höchstens jedoch € 11.000,-- pro versicherter Person.
grawe.at · Seite 5 · Klausel 5.3.3 · Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.3. Versicherte Kosten/Leistungen · Gelesen am[87] Rechtsbeistand: 5.500 € ↩
Die Kosten für Rechtsbeistand im Ausland in Notfällen (z. B. bei Strafverfolgungsmaßnahmen) sind bis EUR 5.500 versichert; dieser Betrag gilt gleichermaßen bei Single und Family & Friends.
Bei Notfällen gemäß den Punkten 9.1. bis 9.5. sind die Kosten von Dolmetschern bis € 2.200,-- und die Kosten von Rechtsbeiständen bis € 5.500,-- versichert.
grawe.at · Seite 9 · Klausel 9.5 · Abschnitt: 9. ASSISTANCEVERSICHERUNG > 9.5. Bei Strafverfolgungsmaßnahmen · Gelesen am[88] Emergency medical treatment: 250.000 € – 500.000 € ↩
Deckt akute Erkrankungen und Unfälle im Ausland einschließlich ambulanter und stationärer Notfallbehandlung sowie direkter Kostendeckungszusagen an Krankenhäuser; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends) aus der gemeinsamen Kranken-/Unfallversicherungssumme.
grawe.at · Gelesen am[89] Hospitalization: 250.000 € – 500.000 € ↩
Stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland bei akuter Krankheit oder Unfall; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends) aus der gemeinsamen Kranken-/Unfallversicherungssumme.
grawe.at · Gelesen am[90] Outpatient treatment: 250.000 € – 500.000 € ↩
Ambulante ärztliche Behandlung im Ausland bei akuter Krankheit oder Unfall; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends) aus der gemeinsamen Kranken-/Unfallversicherungssumme.
grawe.at · Gelesen am[91] Medical evacuation: 250.000 € – 500.000 € ↩
Organisation und Kosten des Nottransports bzw. Heimtransports aus dem Ausland, falls nötig mit Ambulanzjet, wenn die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreichend ist; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends).
grawe.at · Gelesen am[92] Repatriation of remains: 22.000 € – 44.000 € ↩
Kosten der Überführung einer während der Reise im Ausland verstorbenen Person oder Bestattungskosten am Sterbeort; begrenzt mit EUR 22.000 pro Verstorbenem und insgesamt EUR 44.000 pro Polizze (Family & Friends).
Kosten der Überführung eines während einer Reise im Ausland verstorbenen Versicherten oder Kosten der Bestattung vor Ort. Die Entschädigung für diese Kosten ist mit € 22.000,-- pro Verstorbenem und insgesamt mit € 44.000,-- begrenzt.
grawe.at · Seite 4 · Klausel 4.1.2 · Abschnitt: 4. EXTRARÜCKREISEKOSTENVERSICHERUNG > 4.1. Versicherte Kosten · Gelesen am[93] Pre existing conditions: 15.000 € ↩
Vorerkrankungen, die bei Vertragsabschluss bzw. Reiseantritt bereits bestanden oder zu erwarten waren, sind grundsätzlich ausgeschlossen; werden chronische Erkrankungen jedoch nach Reiseantritt unerwartet akut, sind die Heilkosten bis EUR 15.000 und der damit verbundene Not-/Heimtransport bis EUR 50.000 versichert.
Die Leistung für Heilbehandlungskosten von chronischen Erkrankungen wird nur dann übernommen, wenn diese nach Reiseantritt unerwartet akut werden und ist mit € 15.000,-- begrenzt.
grawe.at · Seite 5 · Klausel 5.3.1 · Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.3. Versicherte Kosten/Leistungen · Gelesen am[94] Winter sports cover: Details ansehen ↩
Keine gesonderte Wintersport-Deckung; üblicher Wintersport ist als solcher nicht ausgeschlossen, jedoch sind Extremsportarten, Fallschirmspringen/Paragleiten, ungeführte Hochgebirgstouren über 6.000 Meter und Berufssport ausgeschlossen (ABRV 5.2.2).
für Ereignisse die bei Extremsportarten, Fallschirmspringen, Paragleiten oder Ähnlichem, extremen Hochgebirgstouren ohne geprüften Bergführer, Hochgebirgstouren über 6.000 Meter und solchen, die nicht als Pauschalreise gebucht wurden oder sportlichen Aktivitäten im Wildwasser auftreten,
grawe.at · Seite 5 · Klausel 5.2.2 · Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.2. Nicht versicherte Ereignisse (Ausschlüsse) · Gelesen am[95] Adventure sports cover: Ausgeschlossen ↩
Kein Versicherungsschutz für Ereignisse bei Extremsportarten, Fallschirmspringen, Paragleiten, extremen Hochgebirgstouren ohne geprüften Bergführer, Hochgebirgstouren über 6.000 Meter, nicht als Pauschalreise gebuchte Hochgebirgstouren oder Wildwassersport sowie für Berufssport.
für Ereignisse die bei Extremsportarten, Fallschirmspringen, Paragleiten oder Ähnlichem, extremen Hochgebirgstouren ohne geprüften Bergführer, Hochgebirgstouren über 6.000 Meter und solchen, die nicht als Pauschalreise gebucht wurden oder sportlichen Aktivitäten im Wildwasser auftreten,
grawe.at · Seite 5 · Klausel 5.2.2 · Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.2. Nicht versicherte Ereignisse (Ausschlüsse) · Gelesen am[96] Pregnancy complications: 250.000 € – 500.000 € ↩
Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich unerwarteter Frühgeburten, sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche im Rahmen der gemeinsamen Kranken-/Unfallversicherungssumme versichert (EUR 250.000 Single / EUR 500.000 Family & Friends); Schwangerschaften/Entbindungen ab der 36. Woche, Schwangerschaftsabbruch und Behandlungen infolge empfängnisverhütender Maßnahmen sind ausgeschlossen.
Versichert sind während der Reise im Ausland akut auftretende Krankheiten (einschließlich einer als Epidemie oder Pandemie eingestuften Krankheit wie z. B. Covid-19) und Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche sowie Quarantäne und Unfälle des Versicherten.
grawe.at · Seite 5 · Klausel 5.1 · Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.1. Versicherte Ereignisse · Gelesen am
HanseMerkur Reiseversicherung AG 16 belegte Angaben
[97] Heilkosten: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Erstattet medizinisch notwendige, ortsübliche Heilbehandlungskosten im Ausland (ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlung, Röntgendiagnostik, physikalische Behandlungen, unaufschiebbare Operationen) in unbegrenzter Höhe, soweit kein anderer Betrag genannt wird.
Erstattet werden die in der amtlichen Währung des Aufenthaltslandes entstandenen ortsüblichen Kosten, soweit nachstehend nicht ein anderer Betrag genannt wird, in unbegrenzter Höhe.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel 1 · Abschnitt: Abschnitt III – Leistungsbeschreibung > Reise-Krankenversicherung > 1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Krankenversicherung? · Gelesen am[98] Medizinischer Transport: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft werden in unbegrenzter Höhe übernommen (VB-KV 2025 §1.2 j).
j) Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel 1.2 j) · Abschnitt: Abschnitt III – Leistungsbeschreibung > 1.2 Heilbehandlungskosten im Ausland · Gelesen am[99] COVID-19 Behandlung: Unbegrenzt ↩
Medizinisch notwendige Behandlungskosten aufgrund einer COVID-19-Infektion im Ausland sind wie eine gewöhnliche Erkrankung versichert, auch wenn sie 100.000 EUR übersteigen; dies gilt auch seit der Einstufung des Coronavirus als Pandemie durch die WHO, eine Reisewarnung wirkt sich nicht auf den Versicherungsschutz aus.
hansemerkur.at · Gelesen am[100] Privathaftpflicht: Ausgeschlossen ↩
Privathaftpflicht im Ausland ist im Jahrestarif der Auslandskrankenversicherung nicht enthalten; im eigenen Tarifvergleich des Versicherers ist die „Reise-Haftpflichtversicherung“ für die Jahres-Auslandskrankenversicherung als nicht zutreffend gekennzeichnet, während sie bei der Einmal-Auslandskrankenversicherung enthalten ist.
Reise-Haftpflichtversicherung Zutreffend Nicht zutreffend
hansemerkur.at · Abschnitt: Auslandskrankenversicherung – Kostenschutz bei Krankheit auf Reisen > Tarifvergleich · Gelesen am[101] Zahnbehandlung Notfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz durch einen Zahnarzt sind in unbegrenzter Höhe versichert; Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlung und Implantate sind ausgeschlossen (VB-KV 2025 §1.2 b, §3.2 k).
b)schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern diese durch einen Zahnarzt durchgeführt oder verordnet werden.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel 1.2 b) · Abschnitt: Abschnitt III – Leistungsbeschreibung > 1.2 Heilbehandlungskosten im Ausland · Gelesen am[102] Suche und Rettung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Weder die Versicherungsbedingungen noch die geprüften Produktseiten erwähnen eine Deckung für Such- und Bergungskosten bei diesem Produkt.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am[103] Rechtsbeistand: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Rechtsschutz im Ausland wird weder in den Versicherungsbedingungen dieses Reise-Krankenversicherungsprodukts noch in den geprüften Tarifvergleichsseiten des Versicherers erwähnt.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am[104] Emergency medical treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Unaufschiebbare Operationen im Ausland werden in unbegrenzter Höhe übernommen (VB-KV 2025 §1.2 i).
i) unaufschiebbare Operationen.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel 1.2 i) · Abschnitt: Abschnitt III – Leistungsbeschreibung > 1.2 Heilbehandlungskosten im Ausland · Gelesen am[105] Hospitalization: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Stationäre Behandlungen in einer im Aufenthaltsland anerkannten Krankenhauseinrichtung unter ständiger ärztlicher Leitung werden in unbegrenzter Höhe erstattet (VB-KV 2025 §1.2 c).
c) unaufschiebbare stationäre Behandlungen, sofern diese in einer Einrichtung erfolgen, welche im Aufenthaltsland allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichten führt.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel 1.2 c) · Abschnitt: Abschnitt III – Leistungsbeschreibung > 1.2 Heilbehandlungskosten im Ausland · Gelesen am[106] Outpatient treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Medizinisch notwendige ambulante Behandlungen im Ausland, einschließlich Arzthonorare und verordneter Medikamente, werden in unbegrenzter Höhe erstattet (VB-KV 2025 §1.2 a, d).
a) ärztliche ambulante Behandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufener, medizinisch notwendiger Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel 1.2 a) · Abschnitt: Abschnitt III – Leistungsbeschreibung > 1.2 Heilbehandlungskosten im Ausland · Gelesen am[107] Medical evacuation: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Bei medizinisch sinnvollem und vertretbarem Rücktransport werden die Mehrkosten für den Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort in unbegrenzter Höhe übernommen, erforderlichenfalls mit Begleitperson; dies gilt auch, wenn die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich länger als 10 Tage dauert oder die Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen (VB-KV 2025 §1.6.1, §1.6.3).
Wir erstatten die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, und zwar je nach Ihrem Zustand per Eisenbahn, Autobus, Rettungsauto oder Flugzeug.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 6 · Klausel 1.6.1 · Abschnitt: Abschnitt III – Leistungsbeschreibung > 1.6 Krankenrücktransport-/Überführungs-/Bestattungskosten · Gelesen am[108] Repatriation of remains: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Im Todesfall werden die Kosten für eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten oder die notwendigen Mehrkosten einer Überführung an den ständigen Wohnsitz in unbegrenzter Höhe übernommen (VB-KV 2025 §1.6.4).
Ersetzt werden auch die Kosten für eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären oder die notwendigen Mehrkosten, die im Falle Ihres Ablebens durch Ihre Überführung an Ihren ständigen Wohnsitz entstehen.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 6 · Klausel 1.6.4 · Abschnitt: Abschnitt III – Leistungsbeschreibung > 1.6 Krankenrücktransport-/Überführungs-/Bestattungskosten · Gelesen am[109] Pre existing conditions: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung oder des Reiseantritts bereits eingetreten waren oder von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten; dies gilt auch für vorvertragliche Leiden (VB-KV 2025 §4.5).
Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung oder des Reiseantritts bereits eingetreten waren oder von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten. Dies gilt auch für vorvertragliche Leiden.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 4 · Klausel 4.5 · Abschnitt: Abschnitt II – Allgemeine Bestimmungen > 4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes > 4.5 Ereignisse vor Reisebuchung oder Reiseantritt · Gelesen am[110] Winter sports cover: Abgedeckt ↩
Das österreichische Reiseversicherungsangebot der HanseMerkur, zu dem auch die Jahres-Auslandskrankenversicherung (VB-KV 2025 JRV-A) zählt, wird ausdrücklich mit einer speziellen Wintersport-Abdeckung beworben, insbesondere Such- und Bergungskosten bei Ski- und Snowboardunfällen. Der genaue Versicherungsbetrag für den Tarif JRV-A konnte aus den offiziellen Bedingungen nicht bestätigt werden, weshalb kein Betrag angegeben wird.
Spezielle Wintersport-Abdeckung (z.B. Such- und Bergungskosten)
hansemerkur.at · Abschnitt: Reiseversicherungen im Überblick > Wichtiges auf einen Blick · Gelesen am[111] Adventure sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Die Bedingungen schließen lediglich Ereignisse bei motorsportlichen Wettbewerben (Rallyes) und dem zugehörigen Training aus; eine allgemeine Abenteuersportdeckung wird ansonsten nicht behandelt.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die bei motorsportlichen Wettbewerben (Wertungsfahrten und Rallyes) und dem dazugehörigen Training auftreten.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 4 · Klausel 4.4 · Abschnitt: Abschnitt II – Allgemeine Bestimmungen > 4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes > 4.4 Wettkämpfe · Gelesen am[112] Pregnancy complications: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche gelten als Versicherungsfall und werden in unbegrenzter Höhe übernommen; Behandlungen wegen Störungen der Fortpflanzungsorgane sind ausgeschlossen (VB-KV 2025 §1.2 a, §2.1, §3.2 n).
Als Versicherungsfall gelten auch medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sowie Tod.
reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 6 · Klausel 2.1 · Abschnitt: Abschnitt III – Leistungsbeschreibung > 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? > 2.1 Erkrankung oder Unfall · Gelesen am
Merkur Versicherung Aktiengesellschaft 16 belegte Angaben
[113] Heilkosten: Unbegrenzt ↩
Ambulante Heilbehandlungen, medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente und Verbandmittel, Röntgendiagnostik, physikalische Behandlungen, unaufschiebbare Operationen und Krankentransport im Ausland werden in unbegrenzter Höhe zu den ortsüblichen Kosten erstattet, sowohl im Tarif Sorglos als auch im Tarif Premium. Für stationäre Behandlungen gilt eine gesonderte Begrenzung — siehe 'hospitalization'.
hansemerkur.at · Gelesen am[114] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩
Mehrkosten für den Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Aufenthaltsort sowie der medizinisch sinnvolle Krankentransport zurück zur Unterkunft sind in beiden Tarifen ohne Betragsgrenze versichert.
hansemerkur.at · Gelesen am[115] COVID-19 Behandlung: Unbegrenzt ↩
Die Reise-Krankenversicherung enthält keinen Pandemie-, Epidemie- oder Infektionskrankheiten-Ausschluss (im Ausschlusskatalog wird namentlich nur HIV genannt). Eine COVID-19-Erkrankung im Ausland ist daher wie jede andere Krankheit im Rahmen der allgemeinen ambulanten/stationären Heilbehandlung versichert (ambulant unbegrenzt; stationär im Tarif Sorglos begrenzt auf 300.000 EUR, im Tarif Premium unbegrenzt).
hansemerkur.at · Gelesen am[116] Privathaftpflicht: 750.000 € – 1.000.000 € ↩
Allgemeine Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens auf der Reise (z. B. als Familien-/Haushaltungsvorstand, Radfahrer, bei Sportausübung) sind im Tarif Sorglos bis 750.000 EUR und im Tarif Premium bis 1.000.000 EUR versichert. Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden sind in beiden Tarifen bis 25.000 EUR versichert.
hansemerkur.at · Gelesen am[117] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern durch einen Zahnarzt durchgeführt oder verordnet, sind in beiden Tarifen versichert; eine gesonderte Betragsgrenze ist nicht genannt. Zahnersatz, Kronen, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
hansemerkur.at · Gelesen am[118] Suche und Rettung: 20.000 € – 80.000 € ↩
Im Rahmen der mit diesem Produkt gebündelten Reise-Unfallversicherung sind Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze öffentlicher oder privater Rettungsdienste, der Transport ins Krankenhaus sowie Mehrkosten der Rückreise im Tarif Sorglos bis zu 20.000 EUR und im Tarif Premium bis zu 80.000 EUR versichert.
hansemerkur.at · Gelesen am[119] Rechtsbeistand: Abgedeckt ↩
Im Rahmen der Reise-Haftpflichtversicherung werden die Kosten eines Rechtsstreits über einen versicherten Haftpflichtanspruch in voller Höhe übernommen und nicht auf die Versicherungssumme angerechnet, in beiden Tarifen. Zusätzlich hilft HanseMerkur im Rahmen der Reise-Assistance bei Haft oder Haftandrohung bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers und streckt als rückzahlbares Darlehen (keine Kostenübernahme) bis zu 3.000 EUR für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten sowie bis zu 13.000 EUR als Darlehen für eine Strafkaution vor, gleich in beiden Tarifen.
hansemerkur.at · Gelesen am[120] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩
Unaufschiebbare bzw. notfallmedizinische Behandlungen, dringende Operationen und ambulante Notfallversorgung im Ausland sind in unbegrenzter Höhe (zu ortsüblichen Kosten) in beiden Tarifen versichert. Der Notruf-Service vermittelt bei Bedarf einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt.
hansemerkur.at · Gelesen am[121] Hospitalization: Unbegrenzt ↩
Unaufschiebbare stationäre Heilbehandlungen im Ausland sind versichert. Im Tarif Sorglos sind die Kosten je Versicherungsfall auf 300.000 EUR begrenzt; im Tarif Premium besteht keine Entschädigungsgrenze für stationäre Behandlungskosten.
hansemerkur.at · Gelesen am[122] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩
Ambulante Heilbehandlungen im Ausland werden in voller Höhe zu ortsüblichen Kosten ohne betragsmäßige Obergrenze erstattet, sowohl im Tarif Sorglos als auch im Tarif Premium.
hansemerkur.at · Gelesen am[123] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩
Der medizinisch sinnvolle Rücktransport zu einem Krankenhaus am Wohnort ist in beiden Tarifen ohne Betragsgrenze versichert. Die Kosten für eine erforderliche Begleitperson bzw. Arztbegleitung während des Transports sind im Tarif Sorglos je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt, im Tarif Premium fällt keine Entschädigungsgrenze für die Begleitperson an.
hansemerkur.at · Gelesen am[124] Repatriation of remains: Unbegrenzt ↩
Im Todesfall im Ausland übernimmt HanseMerkur die Kosten einer Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten, oder die notwendigen Mehrkosten für die Überführung der verstorbenen Person an den ständigen Wohnsitz, in voller Höhe, in beiden Tarifen.
hansemerkur.at · Gelesen am[125] Pre existing conditions: Bedingt ↩
Behandlungen im Ausland sind nur ausgeschlossen, wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, oder wenn bei Reiseantritt bereits feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten (außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen). Vorerkrankungen, die nicht Reisegrund waren und bei Abreise keine absehbare Behandlung erforderten, sind im Rahmen der regulären Krankheitsleistungen versichert.
hansemerkur.at · Gelesen am[126] Winter sports cover: Details ansehen ↩
Es gibt keine gesonderte Wintersport-Leistung; sportliche Winteraktivitäten sind im Rahmen der allgemeinen Leistungen mitversichert, ausgeschlossen sind lediglich motorsportliche Wettbewerbe (Wertungsfahrten und Rallyes) und das dazugehörige Training.
hansemerkur.at · Gelesen am[127] Adventure sports cover: Details ansehen ↩
Es ist keine gesonderte Abenteuer- oder Extremsport-Leistung genannt. Als einzige verwandte Einschränkung besteht ein allgemeiner Ausschluss für Ereignisse bei motorsportlichen Wettbewerben (Wertungsfahrten und Rallyes) und dem dazugehörigen Training.
hansemerkur.at · Gelesen am[128] Pregnancy complications: Unbegrenzt ↩
Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sind im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung ohne gesonderte Betragsgrenze in beiden Tarifen versichert. Auch die Heilbehandlung eines während der Reise geborenen Kindes ist versichert.
hansemerkur.at · Gelesen am
MuKi Mutual Insurance Association (MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) 16 belegte Angaben
[129] Heilkosten: 5.276 € ↩
Bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten (ausgenommen Österreich) bis zu 31 Tagen werden Kosten für Spital, Ärzte und Medikamente bis zu EUR 5.276,34 pro Fall erstattet; dies ist der aktuelle, wertgesicherte Betrag, nachdem die BVB-Fassung 01/2022 noch EUR 4.200 auswies.
Kostenersatz für Spital, Ärzte und Medikamente weltweit gültig, ausgenommen Österreich; max. € 5.276,34 pro Fall
muki.com · Abschnitt: Überzeugende Leistungen auf einen Blick · Gelesen am[130] Medizinischer Transport: 594 € ↩
Aufwendungen für Krankentransporte (Rettungsfahrzeug oder Krankentaxi) innerhalb der EU werden bis zu EUR 197,86 pro Fall, maximal bis EUR 593,59 pro Person und Kalenderjahr ersetzt. Dies löst die in der BVB-Fassung 01/2022 genannten Beträge von EUR 157,50 / EUR 472,50 ab.
Krankentransport EU-weit gültig, € 197,86 pro Fall, max. € 593,59 pro Person und Kalenderjahr
muki.com · Abschnitt: Überzeugende Leistungen auf einen Blick · Gelesen am[131] COVID-19 Behandlung: Ausgeschlossen ↩
Die produktspezifischen Bedingungen (BVB MUK SP/20) schließen Aufwendungen infolge von Seuchen, Epidemien und Pandemien ausdrücklich von den Krankenkostenleistungen der Unfallsonderklasse Plus aus, neben Ausschlüssen für ionisierende Strahlung, Streikbeteiligung und Anhaltung.
bei Auftreten von Seuchen, Epidemien und Pandemien
muki.com · Klausel MUK SP/20 · Gelesen am[132] Privathaftpflicht: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩
In den geprüften Bedingungen nicht geregelt.
[133] Zahnbehandlung Notfall: Ausgeschlossen ↩
Zahnbehandlungen, Zahnersatz sowie zahn- und kieferchirurgische Eingriffe sind laut Informationsblatt ausdrücklich nicht versichert.
Zahnbehandlungen, Zahnersatz sowie zahn- und kieferchirurgische Eingriffe
muki.com · Seite 1/2 · Abschnitt: Was ist nicht versichert? · Gelesen am[134] Suche und Rettung: 1.913 € ↩
Aufwendungen für die Bergung nach einem Unfall (z.B. Seenot, Bergnot, Verkehrsunfall) sowie für den Primärtransport, die nicht von der zuständigen Pflichtversicherung gedeckt sind, werden pro Versicherungsfall bis zu EUR 1.912,67 ersetzt (aktueller, wertgesicherter Betrag; die BVB-Fassung 01/2022 nannte EUR 1.522,50).
Bergung und Primärtransport im Urlaub weltweit gültig, ausgenommen Österreich; € 1.912,67 pro Fall
muki.com · Abschnitt: Überzeugende Leistungen auf einen Blick · Gelesen am[135] Rechtsbeistand: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩
In den geprüften Bedingungen nicht geregelt.
[136] Emergency medical treatment: 5.276 € ↩
Arzthonorare für ärztliche Heilbehandlung bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten sind innerhalb desselben kombinierten Höchstbetrages von EUR 5.276,34 pro Fall wie Spitalskosten und Medikamente erstattungsfähig.
Kostenersatz für Spital, Ärzte und Medikamente weltweit gültig, ausgenommen Österreich; max. € 5.276,34 pro Fall
muki.com · Abschnitt: Überzeugende Leistungen auf einen Blick · Gelesen am[137] Hospitalization: 5.276 € ↩
Stationäre Heilbehandlung bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten ist bis zum kombinierten Höchstbetrag von EUR 5.276,34 pro Fall (mit Arzthonoraren und Medikamenten) erstattungsfähig. Daneben gilt EU-weit ein unfallbedingtes Ersatzkrankenhaustagegeld von EUR 92,34 für Erwachsene.
Ersatzkrankenhaustagegeld wegen Unfallfolgen EU-weit gültig, Allgemeine Klasse € 92,34 für Erwachsene
muki.com · Abschnitt: Überzeugende Leistungen auf einen Blick · Gelesen am[138] Outpatient treatment: 5.276 € ↩
Ambulante ärztliche Heilbehandlung sowie Medikamente bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten sind innerhalb des kombinierten Höchstbetrages von EUR 5.276,34 pro Fall erstattungsfähig; dringend benötigte, am Urlaubsort nicht verfügbare Medikamente werden durch die Flugambulanz organisiert und in voller Höhe ersetzt.
In voller Höhe erstattungsfähig ist die auf dem schnellsten Wege mögliche Organisation eines für die versicherte Person notwendigen Medikamentes, das am Urlaubsort nicht zur Verfügung steht, durch die Flugambulanz.
muki.com · Klausel W.1.3 · Abschnitt: Abschnitt B > III. Leistungen weltweit > W.1 > W.1.3 Krankenhauskosten, Arzthonorare, Medikamente · Gelesen am[139] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩
Ein Nottransport auf dem Luftweg wird in voller Höhe erstattet, wenn die versicherte Person primär versorgt, stationär im Krankenhaus und laut flugmedizinischen Richtlinien transportfähig ist und eines von mehreren medizinischen Kriterien vorliegt (lebensbedrohende Erkrankung/chirurgischer Notfall, Spezialbehandlungsbedarf, Gefahr einer Defektheilung, voraussichtlicher Aufenthalt über 4 Wochen oder Transport in die nächstgelegene Spezialklinik am Wohnort). Diese Formulierung ist in der BVB-Fassung 01/2022 bestätigt; eine Obergrenze wurde auch in aktuellen Marketingunterlagen nicht gefunden.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für einen Nottransport auf dem Luftweg in voller Höhe, wenn die versicherte Person primär versorgt ist, sich stationär im Krankenhaus befindet, den flugmedizinischen Richtlinien zufolge transportfähig ist...
muki.com · Klausel W.1.2 · Abschnitt: Abschnitt B > III. Leistungen weltweit > W.1 > W.1.2 Nottransport auf dem Luftweg · Gelesen am[140] Repatriation of remains: 10.553 € ↩
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, werden Überführungskosten bzw. alternativ die Bestattungskosten im Ausland zu 100% bis zu einem Höchstbetrag von gesamt EUR 10.552,67 ersetzt (aktueller, wertgesicherter Betrag; die BVB-Fassung 01/2022 nannte EUR 8.400).
Ersatz für Begräbnis- bzw. Überstellungskosten weltweit gültig, ausgenommen Österreich; Kostenersatz 100 %, max. € 10.552,67
muki.com · Abschnitt: Überzeugende Leistungen auf einen Blick · Gelesen am[141] Pre existing conditions: Bedingt ↩
Ein ausdrücklicher Ausschluss wegen Vorerkrankungen wurde nur für Reisestorno und Reiseabbruch gefunden: Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie mit bestimmten, innerhalb von 12 Monaten vor Buchung stationär behandelten schweren Erkrankungen (Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes, Migräne, Epilepsie, Multiple Sklerose, Bandscheibenvorfall) zusammenhängen. Für die Krankheitskosten-Leistung im Ausland selbst (W.1.3) wurde in den geprüften Abschnitten kein entsprechender Vorerkrankungs-Ausschluss gefunden.
bei Reisestorno und Reiseabbruch, wenn der Grund dafür in Zusammenhang mit einer innerhalb der letzten 12 Monate vor Reisebuchung stationär behandelten folgenden Erkrankung der versicherten Personen steht: Herzerkrankungen, ...
muki.com · Klausel 7.2.1 · Abschnitt: Abschnitt B > III. Leistungen weltweit > W.3 Reisestorno > Pkt. 7 · Gelesen am[142] Winter sports cover: Abgedeckt ↩
Das offizielle IPID zur Unfallsonderklasse Plus nennt als Deckungsbeschränkungen nur Nichtvertrags-Krankenhäuser, strafbare/vorsätzliche Handlungen, bestimmte Krankenanstalten, Zimmerkategorien und Wartezeiten; ein Ausschluss für Skifahren oder andere Wintersportarten ist dort nicht enthalten, anders als bei mukis eigenständigen Unfallversicherungsprodukten (z.B. Unfallversicherung Exklusiv/Standard), die Wettkämpfe im nordischen/alpinen Skisport ausdrücklich ausschließen.
Heilbehandlungen wegen bestimmter Ursachen oder Ereignisse z.B. strafbare, vorsätzliche Handlungen
muki.com · Gelesen am[143] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩
Das produktspezifische IPID zur Unfallsonderklasse Plus führt Extrem-/Abenteuersportarten (z.B. Klettern, Bergsteigen) nicht unter den Deckungsbeschränkungen an; genannt werden nur Nichtvertrags-Krankenhäuser, strafbare/vorsätzliche Handlungen, bestimmte Krankenanstalten, Zimmerkategorien und Wartezeiten. Dies unterscheidet sich von mukis eigenständigen Unfalltarifen, die eigene Kataloge 'Unversicherbare Sportarten' und 'Sonderrisiko' (z.B. Klettern über Schwierigkeitsgrad VI, Extremsportarten wie Freeriding oder Basejumping) enthalten, die für dieses Krankenkostenprodukt nicht gelten.
muki.com · Gelesen am[144] Pregnancy complications: Bedingt ↩
Ist der versicherten Person eine Schwangerschaft bereits bei Beginn des Auslandsaufenthaltes bekannt, sind damit zusammenhängender Schwangerschaftsabbruch, Entbindung und Wochenbetterkrankungen im Ausland nicht gedeckt, und die Flugambulanz rät ausdrücklich von Auslandsreisen bei bekannter Schwangerschaft ab. Versichert ist jedoch die Behandlung nicht vorhersehbarer, akut eingetretener Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten sowie die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Frühgeborenen.
Die Flugambulanz (siehe Leistungen bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten) empfiehlt aus Erfahrung dringend, bei bekannter Schwangerschaft keine Reisen ins Ausland zu unternehmen.
muki.com · Klausel W.1 · Abschnitt: Abschnitt B > III. Leistungen weltweit > W.1 · Gelesen am
Niederösterreichische Versicherung AG 16 belegte Angaben
[145] Heilkosten: 1.000.000 € ↩
Zentrale medizinische Versicherungssumme im Ausland; die stationäre Behandlung ist bis EUR 1.000.000 gedeckt, ambulante Behandlung und medizinische Transporte werden hingegen bis 100 % der Kosten ersetzt. Im Familientarif gilt die Summe für alle versicherten Personen gemeinsam (Art. 7.2).
12.Stationäre Behandlung bis € 1.000.000
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel 12 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[146] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩
Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und medizinisch notwendiger Verlegungstransport werden bis 100 % ersetzt.
10.Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 %
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel 10 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[147] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩
Unerwartet akut eintretende Erkrankung im Ausland umfasst ausdrücklich auch epidemische oder pandemische Krankheiten und wird im Rahmen derselben medizinischen Leistungen und Grenzen gedeckt.
Versicherungsfall ist eine unerwartet akut eintretende Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten)...
service.europaeische.at · Seite 4 · Klausel Art. 23.1 · Abschnitt: Besonderer Teil > D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 Was ist im Ausland versichert? · Gelesen am[148] Privathaftpflicht: 500.000 € ↩
Deckt Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten während der Reise, pauschal bis EUR 500.000, davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) begrenzt auf EUR 25.000.
21.Sach- und Personenschäden pauschal bis € 500.000 davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) bis € 25.000
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel 21 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Reiseprivathaftpflicht · Gelesen am[149] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, ist im Rahmen der ambulanten Behandlung im Ausland mitversichert (kein gesondertes Sublimit angegeben); konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen sind ausgeschlossen (Art. 25.2).
die ambulante ärztliche Behandlung inklusive ärztlich verordneter Heilmittel und schmerzstillender Zahnbehandlungen (einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung);
service.europaeische.at · Seite 4 · Klausel Art. 23.2 · Abschnitt: Besonderer Teil > D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 Was ist im Ausland versichert? · Gelesen am[150] Suche und Rettung: 80.000 € ↩
Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot sind bis EUR 80.000 gedeckt.
9. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel 9 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Suche und Bergung · Gelesen am[151] Rechtsbeistand: 13.000 € ↩
Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, wenn die versicherte Person im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht wird; der Versicherer leistet einen Vorschuss bis EUR 3.000 für einen Anwalt und bis EUR 13.000 für eine Strafkaution, der innerhalb von 2 Wochen nach Rückkehr (spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt) zurückzuzahlen ist.
23.Vorschuss für Anwalt bis € 3.000 24.Vorschuss für Strafkaution bis € 13.000
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel 23,24 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland · Gelesen am[152] Emergency medical treatment: 1.000.000 € ↩
Versicherungsfall ist eine unerwartet akut eintretende Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten), eine unfallbedingte Körperverletzung oder der Tod der versicherten Person während einer Reise im Ausland; die stationäre Behandlung ist mit EUR 1.000.000 begrenzt.
Versicherungsfall ist eine unerwartet akut eintretende Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten), der Eintritt einer unfallbedingten Körperverletzung oder der Eintritt des Todes der versicherten Person während einer Reise im Ausland.
service.europaeische.at · Seite 4 · Klausel Art. 23.1 · Abschnitt: Besonderer Teil > D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 Was ist im Ausland versichert? · Gelesen am[153] Hospitalization: 1.000.000 € ↩
Stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel, gedeckt bis EUR 1.000.000.
12.Stationäre Behandlung bis € 1.000.000
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel 12 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[154] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩
Ambulante ärztliche Behandlung im Ausland inklusive verordneter Heilmittel und schmerzstillender Zahnbehandlung wird bis 100 % der Kosten ersetzt; ein gesondertes betragsmäßiges Sublimit wird darüber hinaus nicht genannt.
11. Ambulante Behandlung bis 100 %
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel 11 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[155] Medical evacuation: Abgedeckt ↩
Heimtransport in das Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, bei medizinischer Notwendigkeit, auch mittels Ambulanzjet, wird bis 100 % ersetzt; nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt besteht auch ohne medizinische Notwendigkeit Anspruch auf Heimtransport (exklusive Ambulanzjet).
13.Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 %
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel 13 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[156] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩
Überführung Verstorbener in der Standardnorm in das Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, oder stattdessen Begräbnis am Ereignisort (maximal bis zur Höhe der Kosten einer Überführung in der Standardnorm), Ersatz bis 100 %.
20.Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 %
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel 20 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[157] Pre existing conditions: 500.000 € ↩
Eine bei Reiseantritt bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist versichert, wenn sie unerwartet akut wird und nicht ausgeschlossen ist (Art. 26); die Maximalleistung für die zugehörigen medizinischen Leistungen und Transporte beträgt insgesamt EUR 500.000, gegenüber EUR 1.000.000 für die stationäre Behandlung im Allgemeinen.
Maximalleistung für 10. bis 20. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung bis € 500.000
service.europaeische.at · Seite 1 · Abschnitt: Welche Leistungen sind versichert? > Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport · Gelesen am[158] Winter sports cover: Bedingt ↩
Wintersport in der Freizeit ist im Rahmen der allgemeinen medizinischen, Such-/Bergungs- und Haftpflichtleistungen mitversichert; ausgeschlossen sind Berufssport (inkl. Training), die Teilnahme an offiziellen Wettbewerben sowie Reisen in einer Seehöhe über 6.000 m.
bei Reisen in unerschlossene oder unerforschte Gebiete sowie in einer Seehöhe über 6.000 m eintreten; ... bei Ausübung von Berufssport inklusive Training entstehen;
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel Art. 6.1.9, 6.1.15, 6.1.16 · Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 6 Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? · Gelesen am[159] Adventure sports cover: Bedingt ↩
Nicht berufsmäßig ausgeübter Abenteuersport ist grundsätzlich mitversichert; ausgeschlossen sind Extremsportarten, Berufssport und dessen Training, offizielle Wettbewerbe, Tauchgänge über 40 m oder ohne gültige Berechtigung sowie Reisen in unerschlossene oder unerforschte Gebiete.
bei Tauchgängen entstehen, wenn die versicherte Person keine international gültige Berechtigung für die betreffende Tiefe besitzt... Jedenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Tauchgängen in einer Tiefe von mehr als 40 m;
service.europaeische.at · Seite 1 · Klausel Art. 6.1.17, 6.1.19 · Abschnitt: Allgemeiner Teil > Artikel 6 Was ist nicht versichert (Ausschlüsse)? · Gelesen am[160] Pregnancy complications: Bedingt ↩
Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt sind als medizinische Leistung im Ausland bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; die Kosten für das Neugeborene werden innerhalb der für die versicherte Mutter vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Unerwartete Schwangerschaftskomplikationen und unerwartete Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert.
service.europaeische.at · Seite 4 · Klausel Art. 23.3 · Abschnitt: Besonderer Teil > D: Medizinische Leistungen im Ausland > Artikel 23 Was ist im Ausland versichert? · Gelesen am
OAFA Ärzteflugambulanz GmbH 16 belegte Angaben
[161] Heilkosten: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Deckt ambulante ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Medikamente und stationäre Heilbehandlungen im Ausland bis zur vereinbarten Versicherungssumme laut Leistungsübersicht.
Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Versicherungssumme, entsprechend den Angaben (Leistungsübersicht) im jeweiligen Produkt, die nachgewiesenen Kosten für:
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel A.17.01 · Abschnitt: A. Heilkostenversicherung > A. 17. Leistungsumfang im Ausland · Gelesen am[162] Medizinischer Transport: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Primärtransporte in das nächst erreichbare Krankenhaus sowie Bergung aus Berg- und Wassernot sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Primärtransporte in das nächst erreichnare Krankenhaus sowie Bergung aus Berg- und Wassernot.
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel A.17.01.4 · Abschnitt: A. Heilkostenversicherung > A. 17. Leistungsumfang im Ausland · Gelesen am[163] COVID-19 Behandlung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Es besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die aufgrund von Epidemie und Pandemie eintreten.
aufgrund von Epidemie und Pandemie eintreten;
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel 04.01.4 · Abschnitt: A. Allgemeine Versicherungsbedingungen > A. 04. Allgemeine Ausschlüsse · Gelesen am[164] Privathaftpflicht: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten für Personen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden Dritter auf Reisen im Ausland (Risikoträger: AGA International S.A.); es gilt ein Selbstbehalt von 10% des Schadens (mind. € 350, max. € 2.000) pro Versicherungsfall.
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Versicherungsfall 10% des Schadens, jedoch mindestens 350,00 Euro und max. 2.000,00 Euro.
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 22 · Klausel B.3 · Abschnitt: B) PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG > B.3. Selbstbehalt · Gelesen am[165] Zahnbehandlung Notfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Konservierende, prothetische oder kurative Behandlungen (z.B. Zahnbehandlungen) sind vom Kostenersatz ausdrücklich ausgeschlossen.
bei konservierenden oder prothetischen (D.1.08.) oder kurativen (D.1.20.) Behandlungen (z.B. Zahnbehandlungen, physikalische Therapien, Chemotherapie, etc.);
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel 19.03.5 · Abschnitt: A. Heilkostenversicherung > A. 19. Ausschlüsse · Gelesen am[166] Suche und Rettung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Die nachgewiesenen Kosten der Suche nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder in das nächstgelegene Spital werden ersetzt, wenn die Person unverletzt, verletzt oder tot geborgen werden musste.
Der Versicherer ersetzt die nachgewiesenen Kosten der Suche nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder in das nächstgelegene Spital.
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 14 · Klausel 33.02 · Abschnitt: A. Reiseunfallversicherung > A. 33. Such- und Bergungskosten · Gelesen am[167] Rechtsbeistand: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Der von Helvetia versicherte Pauschalreise-Rechtsschutz deckt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Dienstleistungsverträgen mit Reiseveranstaltern bis zu einer Höchstgrenze von € 5.000,00 pro Leistungsfall; bei Wahl eines nicht vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalts ist ein Selbstbehalt von 10% (mind. € 500) zu tragen.
Die Höchstgrenze der vom Versicherer in einem Leistungsfall für den Versicherungsnehmer zu erbringende Leistungen beträgt 5.000,00 Euro. ... Bei Wahl eines nicht vom Versicherer vorgeschlagenen Anwaltes hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt in Höhe von 10% der Schadenleistung, mindestens 500,00 Euro zu tragen.
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 23 · Klausel C.6 · Abschnitt: C) PAUSCHALREISE-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG > C.6. Begrenzung der Leistungspflicht des Versicherers · Gelesen am[168] Emergency medical treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Eine akut eintretende Erkrankung oder unfallbedingte Körperverletzung im Ausland löst den Versicherungsfall aus; Behandlungskosten, die voraussichtlich € 1.000,00 übersteigen, müssen vor Behandlungsbeginn der Einsatzzentrale der OAFA gemeldet werden.
Rechnungsbeträge, deren Höhe € 1.000,00 voraussichtlich überschreiten, zwingend den Versicherern/der OAFA Ärzteflugambulanz bei sonstigem Ausschluss der Ersatzleistung vor Behandlungsbeginn gemeldet werden müssen
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel A.17.01.1 · Abschnitt: A. Heilkostenversicherung > A. 17. Leistungsumfang im Ausland · Gelesen am[169] Hospitalization: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Stationäre Heilbehandlungen in einem im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhaus sind versichert; der Versicherer ist bemüht, die Kosten direkt zu übernehmen bzw. eine Kostengarantie gemäß Leistungsübersicht abzugeben.
stationäre Heilbehandlungen in einem Krankenhaus und soweit erforderlich eine Kostengarantie gemäß Leistungsübersicht des jeweiligen Produktes.
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel A.17.01.3 · Abschnitt: A. Heilkostenversicherung > A. 17. Leistungsumfang im Ausland · Gelesen am[170] Outpatient treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Ambulante ärztliche Behandlungen im Ausland sind versichert; bei ambulanten diagnostischen Abklärungen ist eine fachärztliche Überweisung Voraussetzung, die für den unmittelbaren Therapieerfolg zwingend notwendig ist.
ambulante ärztliche Behandlungen Voraussetzung ist, dass bei Kosten von ambulanten diagnostischen Abklärungen (wie z.B. bildgebender Diagnostik, Labor etc.) eine dem Fachgebiet zugeordnete ärztliche Überweisung zugrunde liegt und diese für den unmittelbaren therapeutischen Erfolg zwingend notwendig ist
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel A.17.01.1 · Abschnitt: A. Heilkostenversicherung > A. 17. Leistungsumfang im Ausland · Gelesen am[171] Medical evacuation: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Der Rücktransport (Heimholung) nach Österreich oder in einen angrenzenden Staat (sofern die Reise dort begonnen hat) wird von der Einsatzzentrale der OAFA organisiert, sobald dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist; selbst organisierte Transporte werden nicht ersetzt.
Rücktransport (Heimholung) der versicherten Person sobald dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist mit medizinisch adäquatem Transportmittel (einschließlich Ambulanzflugzeug) - organisiert durch den Versicherer /OAFA Ärzteflugambulanz, bei sonstiger Leistungsfreiheit - nach Österreich oder in einen angrenzenden Staat, wenn die Reise dort begonnen hat.
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel A.17.01.5 · Abschnitt: A. Heilkostenversicherung > A. 17. Leistungsumfang im Ausland · Gelesen am[172] Repatriation of remains: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Die Standard-Transportkosten für eine im Ausland verstorbene versicherte Person bzw. deren Begräbniskosten am Sterbeort sind im Baustein Stornoschutz/Extrarückreise versichert.
Weiters versichert ist der Kostenersatz für die zusätzlich anfallenden Mehrkosten ... oder die Standard-Transportkosten für eine während einer Reise außerhalb Österreichs verstorbene versicherte Person oder deren Begräbniskosten am Sterbeort außerhalb Österreichs.
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 17 · Klausel A.43 · Abschnitt: A. Stornoschutz > A. 43. Gegenstand der Versicherung · Gelesen am[173] Pre existing conditions: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Chronische Krankheiten und bestehende Leiden, die nicht unter die harten Ausschlüsse fallen, sind nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut werden, und zwar mit eingeschränkten Versicherungssummen; eine zum Reisebeginn laufende Behandlung ist ausgeschlossen. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ I und II), Migräne und Multiple Sklerose sind ausgeschlossen, wenn sie in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsabschluss stationär und/oder ambulant behandelt wurden.
folgende Krankheiten und bestehende Leiden, sofern sie in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsabschluss stationär und/oder ambulant in Therapie behandelt wurden: Herzerkrankungen; Schlaganfall; Krebsleiden; Diabetes (Typ I und II); Migräne; Multiple Sklerose.
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel 19.01.2 · Abschnitt: A. Heilkostenversicherung > A. 19. Ausschlüsse · Gelesen am[174] Winter sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Skifahren und Snowboarden gelten ausdrücklich als übliche (Urlaubs-)Sportarten und nicht als Extremsport und sind daher versichert; außerhalb der Piste besteht Versicherungsschutz ausschließlich mit einem Führer.
Nicht als Extremsportart gelten die üblichen (Urlaubs-) Sportarten, z.B.: Kanu-/Bootfahren, Fischen, Golf, Reiten, Mountainbiking, Skifahren und Snowboarden (ausserhalb der Pisten allerdings ausschließlich mit einem Führer)
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 6 · Klausel 04.01.14 · Abschnitt: A. Allgemeine Versicherungsbedingungen > A. 04. Allgemeine Ausschlüsse · Gelesen am[175] Adventure sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Paragleiten, Bungeejumping, Klettern, Wildwasser-Sportarten, Hochgebirgstouren über 6000 m ohne geprüften Berg- und Schiführer sowie nicht als Pauschalreise gebuchte derartige Touren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Als Extremsportarten gelten somit z.B.: Fallschirmspringen oder ähnliches, Paragleiten, Bungeejumping, Klettern oder Wildwasser-Sportarten, extreme Hochgebirgstouren ohne geprüften Berg- und Schiführer, solche über 6000 m und solche, die nicht als Pauschalreise gebucht wurden;
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 6 · Klausel 04.01.14 · Abschnitt: A. Allgemeine Versicherungsbedingungen > A. 04. Allgemeine Ausschlüsse · Gelesen am[176] Pregnancy complications: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩
Schwangerschaftsbehandlungen, Schwangerschaftsunterbrechungen, Entbindungen oder Behandlungen der Folgen empfängnisverhütender Maßnahmen sowie daraus resultierende Komplikationen und Beschwerden sind ausgeschlossen; die OAFA empfiehlt bei bekannter Schwangerschaft ausdrücklich, keine Reisen ins Ausland zu unternehmen.
bei Schwangerschaft für Schwangerschaftsbehandlungen, Schwangerschaftsunterbrechungen, Entbindungen oder Behandlungen der Folgen von empfängnisverhütenden Maßnahmen und bei aus diesen Ereignissen resultierenden Komplikationen und Beschwerden (die OAFA Ärzteflugambulanz empfiehlt aus Erfahrung dringend, bei bekannter Schwangerschaft keine Reisen ins Ausland zu unternehmen);
durchblicker.at · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel 19.03.7 · Abschnitt: A. Heilkostenversicherung > A. 19. Ausschlüsse · Gelesen am
UNIQA Österreich Versicherungen AG 16 belegte Angaben
[177] Heilkosten: 250.000 € ↩
Gesamtversicherungssumme von EUR 250.000 pro Person für Behandlungskosten im Ausland bei Krankheit oder Unfall, umfasst Krankenhausbehandlung, medizinisch notwendige Krankentransporte ins nächstgelegene Krankenhaus sowie ambulante Heilbehandlung/Medikamente (abzüglich EUR 70 Selbstbehalt).
uniqa.at · Gelesen am[178] Medizinischer Transport: 1.950 € ↩
Nottransport nach Österreich, wenn nötig mit Ambulance-Jet, wird bei Organisation durch den UNIQA SOS-Service voll übernommen; wird der Transport nicht über UNIQA organisiert, werden maximal EUR 1.950 vergütet.
uniqa.at · Gelesen am[179] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩
uniqa.at · Gelesen am[180] Privathaftpflicht: 500.000 € ↩
Deckt die Erfüllung berechtigter bzw. die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche für Personen- und Sachschäden, die der Versicherte auf Reisen verursacht, bis EUR 500.000.
uniqa.at · Gelesen am[181] Zahnbehandlung Notfall: Bedingt ↩
Nur die Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung ist gedeckt; darüber hinausgehende Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind ausgeschlossen.
uniqa.at · Gelesen am[182] Suche und Rettung: 7.700 € ↩
Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Wassernot, einschließlich Rettungshubschrauber, sind bis EUR 7.700 pro Person gedeckt.
uniqa.at · Gelesen am[183] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩
Im Rundumschutz-Bündel nicht enthalten.
✓ Reise-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden ✓ Reise-Unfallversicherung für schwere Unfallfolgen ab 50 % Dauerinvalidität pro Person
uniqa.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am[184] Emergency medical treatment: 250.000 € ↩
Unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall im Ausland ist bis zur Versicherungssumme von EUR 250.000 pro Person gedeckt.
uniqa.at · Gelesen am[185] Hospitalization: 250.000 € ↩
Stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland ist ohne Selbstbehalt innerhalb der Versicherungssumme von EUR 250.000 pro Person gedeckt.
uniqa.at · Gelesen am[186] Outpatient treatment: 250.000 € ↩
Ambulante Heilbehandlung (Arzthonorare, Medikamente) ist innerhalb der Versicherungssumme von EUR 250.000 gedeckt, abzüglich EUR 70 Selbstbehalt pro Person und Auslandsaufenthalt.
uniqa.at · Gelesen am[187] Medical evacuation: 1.950 € ↩
Medizinisch notwendiger Rücktransport in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen Wohnsitz wird bei Organisation durch den UNIQA SOS-Service voll übernommen (Voraussetzung: lebensbedrohende Störung, keine dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung vor Ort, oder stationärer Aufenthalt über 5 Tage); ansonsten maximal EUR 1.950.
uniqa.at · Gelesen am[188] Repatriation of remains: 1.950 € ↩
Die Überführung eines Verstorbenen nach Österreich wird bei Organisation durch den UNIQA SOS-Service voll übernommen, sonst maximal EUR 1.950; die Bestattung am Sterbeort wird bis EUR 1.950 übernommen.
uniqa.at · Gelesen am[189] Pre existing conditions: Bedingt ↩
Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten sind ausgeschlossen, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe; ebenso ausgeschlossen sind Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben.
uniqa.at · Gelesen am[190] Winter sports cover: Details ansehen ↩
Kein eigenes Wintersport-Modul; Skiunfälle sind wie andere Unfälle gedeckt, ausgenommen Hochgebirgstouren auf Bergen über 6.000 m, die ausgeschlossen sind.
Heilbehandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die infolge der Teilnahme an Hochgebirgstouren auf Bergen mit einer Höhe von über 6.000 m entstehen.
uniqa.at · Seite 9 · Klausel 2.11 · Abschnitt: B. Auslandsreise-Krankenversicherung > 2. Was steht ... nicht unter Versicherungsschutz? > 2.11 · Gelesen am[191] Adventure sports cover: Details ansehen ↩
Kein eigenes Abenteuersport-Modul; die Unfallversicherung schließt Klettertouren ohne geprüften Führer sowie Wettkampf- oder Extremsport aus.
Bei Klettertouren oder sonstigen Bergbesteigungen, die ohne geprüften Führer unternommen werden.
uniqa.at · Seite 11 · Klausel 2.3 · Abschnitt: E. Unfallversicherung > 2. In welchen Fällen zahlen wir nicht? · Gelesen am[192] Pregnancy complications: Bedingt ↩
Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen sind ausgeschlossen, ausgenommen vorzeitige Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen.
uniqa.at · Gelesen am
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft 16 belegte Angaben
[193] Heilkosten: 75.000 € – 150.000 € ↩
Deckt Krankenhauskosten einschließlich Krankenwagen sowie Arzthonorare und Medikamente im Ausland. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).
Arzthonorare und Medikamente (bei Auslandsreisen) 75.000,00 100.000,00 150.000,00
vav.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsübersicht > Krankenversicherung · Gelesen am[194] Medizinischer Transport: 75.000 € – 150.000 € ↩
Heimtransport (Krankenbett im Linienflugzeug) bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).
Heimtransport (Krankenbett im Linienflugzeug) bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland 75.000,00 100.000,00 150.000,00
vav.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsübersicht > Krankenversicherung · Gelesen am[195] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩
COVID-19 wird nicht gesondert genannt, ist jedoch als akut eingetretene Krankheit wie jede andere während der Reise auftretende akute Krankheit über die allgemeine Leistung für Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme gedeckt.
In Erweiterung von Art. 18 werden für jeden Versicherungsfall bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten, die während einer Reise im Ausland infolge eines Unfalls oder einer akut eingetretenen Krankheit entstanden sind, ersetzt, sofern die Gesundheitsschädigung während der Reise entstanden ist.
vav.at · Seite 10 · Klausel Art. 19 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > Artikel 19 Versicherung von Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten > 1. Was ist versichert? · Gelesen am[196] Privathaftpflicht: 750.000 € – 1.500.000 € ↩
Deckt die private Haftpflicht des Versicherten für Schäden, die Dritten während der Reise zugefügt werden. Höchstbeträge: EUR 750.000 (Einzelperson), EUR 1.000.000 (Alleinerzieher), EUR 1.500.000 (Familie).
Reise-Privat-Haftpflichtversicherung 750.000,00 1.000.000,00 1.500.000,00
vav.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsübersicht > Haftpflichtversicherung · Gelesen am[197] Zahnbehandlung Notfall: Details ansehen ↩
Es gibt keine eigene Leistung für zahnärztliche Notbehandlung; die Behandlung einer akut eingetretenen Krankheit oder Unfallfolge, wozu auch eine zahnärztliche Notbehandlung zählen kann, ist über die allgemeine Behandlungskostenleistung (ABRV Art. 19) gedeckt, wobei die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Zahnersatz ausgeschlossen ist.
für Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines Zahnersatzes, künstlicher Gliedmaßen oder sonstiger künstlicher Behelfe;
vav.at · Seite 11 · Klausel Art. 19 Pkt. 6.4 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > Artikel 19 Versicherung von Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten > 6. Was ist nicht versichert? · Gelesen am[198] Suche und Rettung: 7.500 € – 15.000 € ↩
Kosten des Suchens und der Bergung des Versicherten nach einem Unfall oder bei Berg- bzw. Wassernot. Höchstbeträge: EUR 7.500 (Einzelperson), EUR 15.000 (Alleinerzieher/Familie).
Bergungskosten aus Berg- oder Wassernot 7.500,00 15.000,00 15.000,00
vav.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsübersicht > Unfallversicherung · Gelesen am[199] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩
Es ist keine eigenständige Rechtsschutzleistung für eigene Streitigkeiten des Versicherten beschrieben; im Rahmen der Haftpflichtversicherung werden lediglich Abwehrkosten gegen von Dritten behauptete Ansprüche übernommen.
vav.at · Gelesen am[200] Emergency medical treatment: 75.000 € – 150.000 € ↩
Behandlungskosten, die zur Erstversorgung sowie zur Behebung von Unfallfolgen oder Behandlung einer akut eingetretenen Krankheit während einer Auslandsreise notwendig sind, bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Tarifstufe.
Ersatz wird für jene Behandlungskosten geleistet, die zur Erstversorgung sowie zur Behebung der Unfallfolgen oder Behandlung einer akut eingetretenen Krankheit nach ärztlicher Verordnung notwendig geworden sind.
vav.at · Seite 10 · Klausel Art. 19 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > Artikel 19 Versicherung von Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten > 2. Behandlungskosten · Gelesen am[201] Hospitalization: 75.000 € – 150.000 € ↩
Krankenhauskosten einschließlich Krankenwagen bei Auslandsreisen. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).
Krankenhauskosten einschließlich Krankenwagen (bei Auslandsreisen) 75.000,00 100.000,00 150.000,00
vav.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsübersicht > Krankenversicherung · Gelesen am[202] Outpatient treatment: 75.000 € – 150.000 € ↩
Arzthonorare und Medikamente bei Auslandsreisen. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).
Arzthonorare und Medikamente (bei Auslandsreisen) 75.000,00 100.000,00 150.000,00
vav.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsübersicht > Krankenversicherung · Gelesen am[203] Medical evacuation: 75.000 € – 150.000 € ↩
Notfall-Heimtransport mit Ambulance-Jet, organisiert über die Einsatzzentrale des IFRA. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie). Der Versicherungsschutz entfällt, wenn Anordnungen des IFRA nicht befolgt werden oder der Ambulanzflug nicht über das IFRA organisiert wird.
Notfall-Heimtransport mit Ambulance-Jet 75.000,00 100.000,00 150.000,00
vav.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsübersicht > Krankenversicherung · Gelesen am[204] Repatriation of remains: 75.000 € – 150.000 € ↩
Kosten für die Überführung Verstorbener nach Österreich oder für das Begräbnis am Ereignisort, wenn ein Unfall oder eine plötzlich aufgetretene Erkrankung während der Reise zum Tod führt. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).
Rücktransport Verstorbener bzw. Begräbniskosten am Ereignisort 75.000,00 100.000,00 150.000,00
vav.at · Seite 1 · Abschnitt: Deckungsübersicht > Krankenversicherung · Gelesen am[205] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩
Chronische Leiden und deren Folgen sind ausgeschlossen, sofern keine Zusatzdeckung vereinbart wurde; ebenso ausgeschlossen sind Krankheiten und Gebrechen, die in den 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt wurden oder behandlungsbedürftig waren.
6.1. für bestehende chronische Leiden und Folgen, sofern keine Zusatzdeckung vereinbart wurde; 6.2. für solche Krankheiten und Gebrechen, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden oder behandlungsbedürftig gewesen sind und deren Folgen;
vav.at · Seite 11 · Klausel Art. 19 Pkt. 6.1-6.2 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > Artikel 19 Versicherung von Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten > 6. Was ist nicht versichert? · Gelesen am[206] Winter sports cover: Details ansehen ↩
Der Freizeit-Skisport und andere Wintersportarten sind nicht ausgeschlossen; ausgeschlossen von der Unfalldeckung ist lediglich die Teilnahme an offiziellen Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben im Schilaufen, Schispringen, Bob-, Schibob- oder Skeletonfahren sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen.
bei der Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben auf dem Gebiet des Schilaufens, Schispringens, Bob-, Schibob- oder Skeletonfahrens sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen;
vav.at · Seite 9 · Klausel Art. 18 Pkt. 9.3 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > Artikel 18 Reiseunfallversicherung > 9. Welche Unfälle sind nicht versichert? · Gelesen am[207] Adventure sports cover: Ausgeschlossen ↩
Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten sind ausgeschlossen bei Schadenfällen aus Bungeejumping, Boxen, Freistilringen, Rafting, American Football, Bobfahren, Eiskanalrodeln, Skeleton, Base-Jumping, sonstigen Luftsportarten, Drachenfliegen, Gewichtheben, Höhlentrekking, House Running, Heli Bungee, High Ropes, Hydro-Speed, Scad Diving, Kite Surfen, Moto Cross und Polo.
für Schadenfälle bei Ausübung der Sportarten Bungeejumping, Boxen, Freistilringen ,Rafting, American Football, Bobfahren, Eiskanalrodeln, Skeleton, Base-Jumping, sonstige Luftsportarten, Drachenfliegen, Gewichtheben, Höhlentrekking, House Running, Heli Bungee, High Ropes, Hydro-Speed, Scad Diving, Kite Surfen, Moto Cross, Polo;
vav.at · Seite 11 · Klausel Art. 19 Pkt. 6.9 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > Artikel 19 Versicherung von Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten > 6. Was ist nicht versichert? · Gelesen am[208] Pregnancy complications: 75.000 € – 150.000 € ↩
Plötzlich unvorhersehbar eintretende abnormale Schwangerschaftsverläufe, die besondere medizinische Betreuung erfordern, sind bis zur vereinbarten Krankenversicherungssumme mitversichert. Normale Schwangerschaftsbeschwerden, Entbindungen, Schwangerschaftsabbruch und deren Folgen sind nicht versichert.
Als mitversichert gelten Schwangerschaftskomplikationen, das heißt, ein plötzlich unvorhersehbar eintretender abnormaler Verlauf der Schwangerschaft, der eine besondere medizinische Betreuung erfordert.
vav.at · Seite 10 · Klausel Art. 19 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > Artikel 19 Versicherung von Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten > 1. Was ist versichert? · Gelesen am
Wiener Städtische 16 belegte Angaben
[209] Heilkosten: Abgedeckt ↩
Tarif RE/RF (Jahresschutz, mehrere Reisen bis 42 Tage): ambulante und stationäre unaufschiebbare Behandlungskosten weltweit unbegrenzt, 100% bei Leistung der Sozialversicherung, sonst 90%. Tarif RVI/RVS (befristet, 1-12 Monate durchgehender Aufenthalt): Behandlung akut auftretender Krankheiten/Unfallfolgen zu 100% ersetzt; die genaue Versicherungssumme ist dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen.
Übernahme von Kosten bei ambulanten und stationären unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit unbegrenzt.
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Leistungen auf einen Blick > Versicherungsschutz · Gelesen am[210] Medizinischer Transport: 1.500 € ↩
RVI/RVS: Transport in die nächstgelegene Krankenanstalt ist zu 100% gedeckt; Transportkosten zur Weiterbehandlung in einem Krankenhaus in Wohnortnähe mittels Sanitätsfahrzeug bis zu EUR 1.500,-. RE/RF: Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt sind in der unbegrenzten Behandlungskostendeckung inkludiert.
Transportkosten zur Weiterbehandlung in einem Krankenhaus in Wohnortnähe mittels eines Sanitätsfahrzeugs bis zu EUR 1.500,–
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Leistungen auf einen Blick > Versicherungsschutz · Gelesen am[211] COVID-19 Behandlung: Bedingt ↩
Erkrankungen einschließlich pandemiebedingter Infektionen sind wie gewöhnliche akute Krankheiten gedeckt, außer für Erkrankungen und Unfallfolgen aus Kriegs- oder Krisenereignissen (inkl. pandemiebedingter Infektionen) in Regionen mit österreichischer Reisewarnung.
Für Erkrankungen und Unfallfolgen aufgrund von Kriegs- oder Krisenereignissen (wie z. B. pandemie bedingte Infektionen) besteht in Regionen, für die eine Reisewarnung der zuständigen österreichischen Behörde vorliegt oder in Kraft tritt, kein Versicherungsschutz.
wienerstaedtische.at · Seite 2 · Abschnitt: Örtlicher Geltungsbereich · Gelesen am[212] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩
Nicht versichert – dieses Produkt ist ausschließlich eine Reise-Krankenversicherung.
Kosten unaufschiebbarer stationärer Behandlungen von Krankheiten oder Unfallfolgen in der allgemeinen Verpflegsklasse eines öffentlichen Krankenhauses
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am[213] Zahnbehandlung Notfall: Bedingt ↩
Nur Zahnbehandlungen zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung (Erstversorgung) sind gedeckt; darüberhinausgehende Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen, sowie Zahnersatz
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Kein Versicherungsschutz · Gelesen am[214] Suche und Rettung: 4.000 € – 10.000 € ↩
Bergungskosten ab NACA IV im Zusammenhang mit einem Unfallereignis sind gedeckt: bis zu EUR 4.000,- bei Tarif RVI/RVS, und 90% bis zu EUR 10.000,- bei Tarif RE/RF.
Bergungskosten ab NACA IV (das sind Verletzungen und Erkrankungen ohne akute Lebensgefahr, die aber eine kurzfristige Entwicklung einer Vitalgefährdung nicht ausschließen) im Zusammenhang mit einem Unfallereignis bis zu EUR 4.000,–
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Leistungen auf einen Blick > Versicherungsschutz · Gelesen am[215] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩
Nicht versichert – dieses Produkt ist ausschließlich eine Reise-Krankenversicherung.
Kosten unaufschiebbarer stationärer Behandlungen von Krankheiten oder Unfallfolgen in der allgemeinen Verpflegsklasse eines öffentlichen Krankenhauses
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am[216] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩
Unaufschiebbare medizinische Behandlungen im Ausland, ambulant und stationär, sind gedeckt. RE/RF: 100%/90% weltweit unbegrenzt. RVI/RVS: 100% für akut auftretende Krankheiten/Unfallfolgen während der Reise.
Übernahme von Kosten bei ambulanten und stationären unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit unbegrenzt.
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Leistungen auf einen Blick > Versicherungsschutz · Gelesen am[217] Hospitalization: Abgedeckt ↩
RVI/RVS: Kostenersatz für die allgemeine Gebührenklasse in öffentlichen Krankenhäusern im Ausland, wenn möglich im Wege der Direktverrechnung, zu 100%, einschließlich Transport in die nächstgelegene Krankenanstalt. RE/RF: stationäre unaufschiebbare Behandlungskosten weltweit unbegrenzt zu 100%/90%.
Kostenersatz für die allgemeine Gebührenklasse in öffentlichen Krankenhäusern – wenn möglich im Wege der Direktverrechnung – im Ausland einschließlich der Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Leistungen auf einen Blick > Versicherungsschutz · Gelesen am[218] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩
RVI/RVS: Kostenersatz für medizinisch notwendige ambulante ärztliche Behandlung einschließlich verordneter Arzneimittel, Selbstbehalt EUR 35,-. RE/RF: ambulante unaufschiebbare Behandlungskosten weltweit unbegrenzt zu 100%/90%, kein Selbstbehalt angegeben.
Kostenersatz für medizinisch notwendige ambulante ärztliche Behandlung einschließlich verordneter Arzneimittel Selbstbehalt EUR 35,–
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Leistungen auf einen Blick > Versicherungsschutz · Gelesen am[219] Medical evacuation: Abgedeckt ↩
Der SOS-Rückholdienst übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Heimfahrt bzw. eines Heimflugs für erkrankte oder verletzte Versicherte zu 100%, sofern der Transport über Tyrol Air Ambulance vermittelt wird.
SOS-Rückholdienst – wir übernehmen folgende Mehrkosten, sofern der Transport oder die Überführung durch Tyrol Air Ambulance vermittelt wurde: • für die Heimfahrt bzw. den Heimflug erkrankter oder verletzter Versicherter sowie ihrer mitversicherten Angehörigen
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Leistungen auf einen Blick > Versicherungsschutz · Gelesen am[220] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩
Die Überführung einer während der Versicherungsdauer verstorbenen versicherten Person an ihren früheren Wohnort wird im Rahmen des SOS-Rückholdienstes zu 100% übernommen. Bei RE/RF kann alternativ ein Begräbnis vor Ort bis zu EUR 2.000,- vergütet werden.
für die Überführung verstorbener Versicherter an den früheren Wohnort und die Rückreise ihrer mitversicherten Angehörigen. Alternativ werden die Kosten für ein Begräbnis vor Ort mit bis zu EUR 2.000,– vergütet.
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Leistungen auf einen Blick > Versicherungsschutz · Gelesen am[221] Pre existing conditions: Bedingt ↩
Akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen sind wie neu auftretende Erkrankungen gedeckt, jedoch nur, wenn der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahres erfolgte.
Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen, sofern der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahrs erfolgte.
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Leistungen auf einen Blick > Versicherungsschutz · Gelesen am[222] Winter sports cover: Details ansehen ↩
Wintersport wird nicht gesondert erwähnt; ausgeschlossen ist nur die aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie das offizielle Training dafür.
Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Kein Versicherungsschutz · Gelesen am[223] Adventure sports cover: Details ansehen ↩
Die aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie das offizielle Training dafür ist ausgeschlossen; Abenteuersport als Freizeitaktivität ist nicht gesondert ausgeschlossen.
Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Kein Versicherungsschutz · Gelesen am[224] Pregnancy complications: Details ansehen ↩
Schwangerschaftsuntersuchungen, Schwangerschaftsabbrüche und Entbindungen sind von der Deckung ausgeschlossen; akute Schwangerschaftskomplikationen werden nicht gesondert erwähnt.
Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche
wienerstaedtische.at · Seite 1 · Abschnitt: Kein Versicherungsschutz · Gelesen am
AI share of voiceNeu
Reiseversicherung – Österreich: Welche Marken nennen KI-Assistenten?
Wie oft Versicherer, Makler und Banken genannt werden, wenn Menschen ChatGPT, Gemini und Claude Fragen zur Reiseversicherung ohne Markennennung stellen, auf Deutsch.
- Share-of-Voice-Spitzenreiter · 15,5 %
- Allianz
- Erkannte Marken
- 18
- Gültige KI-Antworten
- 33
- Antworten mit Live-Websuche
- 94%
Top 10 Marken
Anteil aller Markennennungen in KI-Antworten, gleichgewichtet über die drei Assistenten gemittelt.
- 1AllianzVersichererIn 89% der Antworten genannt15,5 %
- 2HanseMerkurVersichererIn 85% der Antworten genannt · erste Wahl in 40%14,4 %
- 3Europäische ReiseversicherungVersichererIn 80% der Antworten genannt · erste Wahl in 13%13,6 %
- 4durchblicker.atMaklerIn 66% der Antworten genannt · erste Wahl in 38%11,1 %
- 5ÖAMTCSonstigeIn 50% der Antworten genannt7,9 %
- 6Wiener StädtischeVersichererIn 42% der Antworten genannt6,6 %
- 7CHECK24MaklerIn 38% der Antworten genannt6,5 %
- 8UNIQAVersichererIn 39% der Antworten genannt6,1 %
- 9GRAWEVersichererIn 31% der Antworten genannt5,4 %
- 10ARBÖSonstigeIn 23% der Antworten genannt3,2 %
Wem gehört die Antwort
- Versicherer65,1 %
- Makler23,8 %
- Sonstige11,1 %
Gestellte Fragen (6, auf Deutsch)
- Welche ist die beste Reiseversicherung für Menschen aus Österreich, die ins Ausland reisen?
- Wo kann ich in Österreich Reiseversicherungen online vergleichen und abschließen?
- Welche Unternehmen bieten die besten Reiseversicherungen in Österreich an?
- Welche Reiseversicherung hat in Österreich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?
- Welche Reiseversicherung empfiehlst du für einen einwöchigen Urlaub in Europa?
- Welche Reiseversicherer in Österreich sind am vertrauenswürdigsten?
Gehören Sie zu diesen Versicherern?
Sehen Sie, wie KI Ihr Produkt beschreibt, und korrigieren Sie es mit geprüften Daten.
Ihr Produkt prüfen6 Fragen ohne Markennennung auf Deutsch, jeweils 2× gestellt an OpenAI (gpt-5.6), Gemini (gemini-3.6-flash) und Claude (claude-sonnet-5) mit Live-Websuche. Bei 2 Wiederholungen liegen Unterschiede von wenigen Punkten zwischen benachbarten Marken im Rauschen zwischen den Durchläufen. Share of Voice ist kein Boleron-Ranking und beeinflusst den Leistungsvergleich unten nicht.
Marktnotizen