UNIQA
UNIQA is a Reiseversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Bei ambulanter Heilbehandlung (einschließlich Arzneimittel) sind die entstehenden Kosten vorerst selbst zu bezahlen und spätestens 3 Monate nach Reiseende einzureichen. Bei stationärer Behandlung oder Rückholung muss das UNIQA SOS-Service umgehend verständigt werden und übernimmt die Kosten direkt.
Geographic scope
AT
Worldwide outside Austria (weltweit außerhalb Österreichs)
Alleinstellungsmerkmale
- Heilbehandlungskostendeckung bis EUR 310.000 je Person und Auslandsaufenthalt, deutlich über vielen vergleichbaren österreichischen Marktangeboten.
- Ambulance-Jet-Rücktransport nach Österreich in voller Kostenhöhe ohne Sublimit bei Organisation durch das UNIQA SOS-Service, rund um die Uhr weltweit verfügbar.
- Bergungskosten einschließlich Rettungshubschrauber bis EUR 9.550 je Schadensfall gedeckt, höher als viele Standardlimits auf dem österreichischen Markt.
- Weltweiter Geltungsbereich ohne geografische Einschränkungen, einschließlich Zweitwohnsitze und Arbeitsplätze im Ausland, für Reisen bis 364 Tage.
- Sofortiger Online-Abschluss mit elektronischer Polizzenzustellung und Tagespreisberechnung nach exakter Reisedauer ohne Jahresverpflichtung.
Leistungsgrenzen
Behandlungskosten (gesamt)
Gedeckt
Übernahme der Kosten für unaufschiebbare, medizinisch notwendige Heilbehandlungen einschließlich ärztlich verordneter Arzneimittel, stationäre Krankenhausbehandlungen sowie medizinisch notwendige Transporte ins nächstgelegene Krankenhaus bis EUR 310.000 pro versicherter Person je Auslandsaufenthalt. Bei ambulanter Heilbehandlung einschließlich Arzneimittel wird ein Selbstbehalt von EUR 80 pro Person und Auslandsaufenthalt abgezogen.
Notfallmedizinische Behandlung
Gedeckt
Übernahme aller unaufschiebbaren, medizinisch notwendigen Notfallbehandlungen bei Krankheit oder Unfall im Ausland bis EUR 310.000 je Person und Auslandsaufenthalt. Umfasst Arzthonorare, verordnete Medikamente und stationäre Behandlung. Bei ambulanten Behandlungen gilt ein Selbstbehalt von EUR 80 pro Person und Aufenthalt.
Stationäre Krankenhausbehandlung
Gedeckt
Stationäre Krankenhausbehandlungen sind im Rahmen der Gesamtversicherungssumme von EUR 310.000 je versicherter Person gedeckt. Der Selbstbehalt von EUR 80 gilt nur bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimitteln, nicht für stationäre Behandlungen.
Ambulante Heilbehandlung
Gedeckt
Ambulante Heilbehandlungen (Arzthonorare und ärztlich verordnete Arzneimittel) sind im Rahmen des Gesamtlimits von EUR 310.000 gedeckt, mit einem Selbstbehalt von EUR 80 pro Person und Auslandsaufenthalt. Der Selbstbehalt wird stets von der Versicherungsleistung abgezogen, auch bei Leistungspflicht einer weiteren Pflicht- oder Privatversicherung.
Zahnnotfallbehandlung
Bedingt
Zahnbehandlungen sind nur als Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung gedeckt. Geplante Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Behandlungen, die nicht der akuten Schmerzlinderung dienen, sind ausgeschlossen.
Medizinisch notwendiger Krankentransport ins nächstgelegene Krankenhaus
Gedeckt
Medizinisch notwendige Transporte ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Ausland sind im Rahmen des Gesamtlimits von EUR 310.000 gedeckt.
Krankenrücktransport nach Österreich
Bedingt
Volle Kosten eines medizinisch begründeten Krankentransportes aus dem Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz, einschließlich Mitbeförderung einer nahestehenden Person. Voraussetzungen: Transportfähigkeit des Versicherten und mindestens eine der Bedingungen: (1) lebensbedrohende Störung des Gesundheitszustandes, (2) dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung vor Ort nicht sichergestellt, (3) stationärer Aufenthalt von mehr als 5 Tagen zu erwarten. Volle Kostenübernahme bei Organisation durch UNIQA SOS-Service; bei Nicht-Inanspruchnahme maximal EUR 2.410.
Überführung eines Verstorbenen oder Bestattungskosten
Gedeckt
Volle Kosten der standardmäßigen Überführung eines Verstorbenen an den österreichischen Heimatort bei Organisation durch das UNIQA SOS-Service; alternativ Kosten einer Bestattung am Sterbeort bis EUR 2.410. Bei Nicht-Inanspruchnahme des UNIQA SOS-Service werden maximal EUR 2.410 vergütet.
Bergungskosten
Gedeckt
Übernahme der Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Wassernot einschließlich Rettungshubschrauber bis EUR 9.550 je Schadensfall weltweit außerhalb Österreichs.
COVID-19-Behandlung
Gedeckt
COVID-19 wird wie jede andere akute Erkrankung behandelt; Notfallbehandlung im Ausland ist im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlungskosten bis EUR 310.000 gedeckt, sofern es sich um eine unaufschiebbare, medizinisch notwendige Behandlung handelt, die nicht vor Versicherungsbeginn begonnen hat. Kein ausdrücklicher COVID-19-Ausschluss in den Versicherungsbedingungen gefunden.
Vorbestehende Erkrankungen
Ausgeschlossen
Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben, sind ausgeschlossen. Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten sind ebenfalls ausgeschlossen, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe. Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Wintersport-Deckung
Gedeckt
Nicht-berufliche Freizeitwintersportarten sind grundsätzlich im Rahmen des Standardprodukts gedeckt. Sportliche Wettbewerbe gegen Entgelt und das zugehörige Training sind ausgeschlossen. Hochgebirgstouren über 6.000 m Höhe sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Abenteuer- und Extremsport-Deckung
Ausgeschlossen
Unfallfolgen aus Fallschirmabsprüngen und aus der Benutzung von motorisierten und nicht motorisierten Luftfahrtgeräten außer als Passagier sind ausgeschlossen. Hochgebirgstouren über 6.000 m sind ausgeschlossen. Aktive Teilnahme gegen Entgelt an öffentlich stattfindenden Wettbewerben und das zugehörige Training sind ausgeschlossen.
Schwangerschaftskomplikationen
Bedingt
Schwangerschaftsuntersuchungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und normale Entbindungen sind ausgeschlossen. Nur vorzeitige Entbindungen, die mindestens zwei Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen, sind gedeckt. Unerwartete geburtshilfliche Notfälle, die eine unaufschiebbare Behandlung erfordern, können im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlungskosten gedeckt sein.
Privathaftpflicht
Ausgeschlossen
Privathaftpflicht ist in der reinen Auslandsreise-Krankenversicherung (REN) nicht enthalten. Sie ist nur als Teil des Reiseversicherungspaketes (Reiseversicherung-Rundumschutz) erhältlich.
Rechtsschutz
Nicht angeboten
Rechtsschutz ist in der reinen Auslandsreise-Krankenversicherung nicht enthalten und wurde in keinem Produktdokument für dieses Produkt gefunden.
24/7 UNIQA SOS-Service Notfallhilfe
Gedeckt
Das UNIQA SOS-Service ist rund um die Uhr, 7 Tage die Woche aus der ganzen Welt erreichbar unter +43 (0) 50677 670. Der Dienst koordiniert mit behandelnden Ärzten, organisiert Krankentransporte und Rückholungen und übernimmt direkt die Kosten für stationäre Behandlungen und Evakuierungen.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Bei stationärer Behandlung oder Rückholung muss das UNIQA SOS-Service (+43 (0) 50677 670) umgehend verständigt werden. Bei ambulanter Behandlung sind die Kosten selbst zu bezahlen und spätestens 3 Monate nach Reiseende bei UNIQA einzureichen.
Nicht autorisierte Behandlung
Wenn der Rücktransport oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert wird, werden maximal EUR 2.410 vergütet. Die volle Kostengarantie gilt nur bei Organisation durch das UNIQA SOS-Service.
Abschluss im Ausland
Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes nach Reiseantritt ist nicht möglich. Der Abschluss ist nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich und aufrechter österreichischer Krankenversicherung möglich.
Chronische Erkrankungen
Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten sind ausgeschlossen, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe. Die laufende Behandlung chronischer Erkrankungen ist nicht versichert.
Schwangerschaft
Schwangerschaftsuntersuchungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und normale Entbindungen sind ausgeschlossen. Nur vorzeitige Entbindungen mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin sind gedeckt. Unerwartete geburtshilfliche Notfälle können im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlungskosten gedeckt sein.
pre_existing_conditions
Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben, sind ausgeschlossen. Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind (medizinischer Tourismus, geplante Rehabilitation), sind ebenfalls ausgeschlossen.
coverage_duration_limit
Versicherungsschutz für Einzelreisen bis maximal 364 Tage. Versicherungsschutz beginnt 0 Uhr am beantragten Versicherungsbeginn und endet 24 Uhr am letzten Tag der Laufzeit. Eine Verlängerung nach Reiseantritt ist nicht möglich.
Wo kaufen
Policendetails
Medizinisch notwendiger Krankentransport
Übernahme der Kosten für Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und Rücktransport nach Österreich; volle Kostengarantie beim UNIQA SOS-Service
Bergung und Überführung
Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Wassernot; Überführung eines Verstorbenen nach Österreich bis €2.410
UNIQA SOS-Service Bedingung
Deutschsprachiger 24/7 Rettungsdienst muss kontaktiert werden um Krankentransport und Rückholung zu organisieren für volle Kostengarantie
Selbstbehalt
€80 Selbstbehalt bei ambulanten Heilbehandlungen; wird immer von Versicherungsleistung abgezogen
Reisedauer-Grenzen
Reine Auslandskrankenversicherung bis 364 Tage; Kombiprodukte bis 180 Tage
Weltweiter Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht weltweit außerhalb Österreichs
Pflichtbenachrichtigung UNIQA SOS-Service
Versicherter muss UNIQA SOS-Service unverzüglich benachrichtigen bei stationärer Behandlung oder Krankentransport; Benachrichtigung vor Behandlungsanordnung erforderlich
Ausschluss vorbestehender Erkrankungen
Heilbehandlungen vor Versicherungsbeginn, chronische Erkrankungen und akute Anfälle vorbestandener Leiden ausgeschlossen
Zweck des Auslandsaufenthalts-Beschränkung
Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind, ausgeschlossen (medizinischer Tourismus, Rehabilitation)
Berufsbedingte manuelle Tätigkeits-Ausschluss
Schäden durch beruflich bedingte manuelle Tätigkeit oder Militärdienst ausgeschlossen
Medizinische Notwendigkeit der Rückholung
Rückholung nach Österreich nur bei medizinischer Notwendigkeit versichert; Patientenwunsch allein nicht ausreichend
Suchtmittelmissbrauch-Ausschluss
Heilbehandlungen durch übermäßigen Alkoholgenuss oder Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten ausgeschlossen
Kriegs- und Terrorismus-Ausschluss
Schäden durch Kriegsereignisse, Terrorismus oder innere Unruhen ausgeschlossen (mit Ausnahme für Auslandskrankenversicherung)
Zahnbehandlungs-Beschränkung
Zahnbehandlungen ausgeschlossen, außer Erstversorgung bei Zahnnotfall (nur akute Schmerzlinderung)
Kosmetische und Rehabilitations-Behandlung Ausschluss
Kosmetische Behandlungen, Kurbehandlungen und Rehabilitations-Behandlungen ausgeschlossen