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UNIQA Österreich Versicherungen AG

UNIQA

UNIQA is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 25.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-12Risikoträger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei stationärer Heilbehandlung, Bergung und Rücktransport, die über den UNIQA SOS-Service organisiert werden, erfolgt die Zahlung direkt an den Leistungserbringer. Bei ambulanter Heilbehandlung und Medikamenten muss die versicherte Person die Kosten zunächst selbst bezahlen und danach zur Rückerstattung einreichen (innerhalb von 3 Monaten nach Reiseende).

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (Bündel); die Krankenversicherungskomponente gilt weltweit außerhalb Österreichs

Der Versicherungsschutz des Reiseversicherungsbündels besteht weltweit. Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt weltweit außerhalb von Österreich.

Alleinstellungsmerkmale

  • 24-Stunden UNIQA SOS-Service koordiniert Krankenhausaufnahme, Bergung und Rücktransport und rechnet Krankenhauskosten direkt mit dem Leistungserbringer ab.
  • Berg- und Wasserrettung, einschließlich Rettungshubschrauber, ist bis EUR 7.700 pro Person inkludiert.
  • Ein einziges Bündel vereint Kranken-, Gepäck-, Haftpflicht-, Unfall- und Zusatzreisekostenschutz, sodass kein separater Abschluss mehrerer Policen nötig ist.
  • Der Versicherungsschutz endet automatisch mit dem letzten Tag der Reise, eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.
  • Bei der Familienversicherung gilt die gleiche Krankenversicherungssumme von EUR 250.000 pro Familienmitglied, die Gepäcksumme verdoppelt sich auf EUR 4.400.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

250.000 €

Gesamtversicherungssumme von EUR 250.000 pro Person für Behandlungskosten im Ausland bei Krankheit oder Unfall, umfasst Krankenhausbehandlung, medizinisch notwendige Krankentransporte ins nächstgelegene Krankenhaus sowie ambulante Heilbehandlung/Medikamente (abzüglich EUR 70 Selbstbehalt).

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Unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlung

250.000 €

Unaufschiebbare medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall im Ausland ist bis zur Versicherungssumme von EUR 250.000 pro Person gedeckt.

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Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus

250.000 €

Stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland ist ohne Selbstbehalt innerhalb der Versicherungssumme von EUR 250.000 pro Person gedeckt.

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Ambulante Heilbehandlung

250.000 €

Ambulante Heilbehandlung (Arzthonorare, Medikamente) ist innerhalb der Versicherungssumme von EUR 250.000 gedeckt, abzüglich EUR 70 Selbstbehalt pro Person und Auslandsaufenthalt.

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Zahnbehandlung im Notfall

Bedingt

Nur die Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung ist gedeckt; darüber hinausgehende Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind ausgeschlossen.

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Nottransport nach Österreich

1.950 €

Nottransport nach Österreich, wenn nötig mit Ambulance-Jet, wird bei Organisation durch den UNIQA SOS-Service voll übernommen; wird der Transport nicht über UNIQA organisiert, werden maximal EUR 1.950 vergütet.

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Krankenrücktransport

1.950 €

Medizinisch notwendiger Rücktransport in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen Wohnsitz wird bei Organisation durch den UNIQA SOS-Service voll übernommen (Voraussetzung: lebensbedrohende Störung, keine dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung vor Ort, oder stationärer Aufenthalt über 5 Tage); ansonsten maximal EUR 1.950.

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Überführung eines Verstorbenen

1.950 €

Die Überführung eines Verstorbenen nach Österreich wird bei Organisation durch den UNIQA SOS-Service voll übernommen, sonst maximal EUR 1.950; die Bestattung am Sterbeort wird bis EUR 1.950 übernommen.

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Bergung

7.700 €

Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Wassernot, einschließlich Rettungshubschrauber, sind bis EUR 7.700 pro Person gedeckt.

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Rundumschutz-Produktunterlagen nicht gesondert geregelt.

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Vorbestehende / chronische Erkrankungen

Bedingt

Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten sind ausgeschlossen, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe; ebenso ausgeschlossen sind Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben.

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Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den Rundumschutz-Unterlagen nicht als eigener Leistungsbaustein genannt; allgemeine Ausschlüsse gelten für Hochgebirgstouren über 6.000 m.

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Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Nicht als eigener medizinischer Leistungsbaustein genannt; die Unfallversicherung schließt Klettertouren ohne geprüften Führer sowie Wettkampf-/Extremsport aus.

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Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen sind ausgeschlossen, ausgenommen vorzeitige Entbindungen, die mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen.

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Reise-Haftpflichtversicherung

500.000 €

Deckt die Erfüllung berechtigter bzw. die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche für Personen- und Sachschäden, die der Versicherte auf Reisen verursacht, bis EUR 500.000.

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Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

In den Rundumschutz-Produktunterlagen nicht als Leistung enthalten.

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24-Stunden-Notfallservice

Gedeckt

Der UNIQA SOS-Service bietet eine 24-Stunden-Notrufnummer (+43 (0)50677-670), koordiniert Krankenhausaufnahme, Bergung, Krankentransport und Rücktransport und rechnet Kosten direkt mit Leistungserbringern ab, sofern über den Service organisiert.

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Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Bei Krankenhausaufenthalt im Ausland, Nottransport nach Österreich oder Überführung eines Verstorbenen ist unverzüglich das UNIQA 24-Stunden SOS-Service (+43 (0)50677-670) zu kontaktieren, damit Kosten bevorschusst und Maßnahmen organisiert werden können.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird der Rücktransport oder die Überführung eines Verstorbenen nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert, ist die Kostenübernahme auf maximal EUR 1.950 statt der vollen Kostenübernahme beschränkt.

Abschluss im Ausland

Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; ein Abschluss oder eine Verlängerung des Versicherungsschutzes nach Reiseantritt ist nicht möglich.

Chronische Erkrankungen

Heilbehandlungen chronischer Krankheiten sind von der Krankenversicherung ausgeschlossen, außer sie sind Folge eines akuten Anfalls oder Schubs.

Schwangerschaft

Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen sind ausgeschlossen, ausgenommen Frühgeburten, die mindestens zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen.

Vorerkrankungsausschluesse

Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Krankenversicherungsschutz beginnt mit der Ausreise aus Österreich und endet mit der Wiedereinreise, längstens jedoch nach Ablauf der gewählten Versicherungsdauer; die übrigen Versicherungssparten gelten vom angegebenen Reisebeginn bis Reiseende innerhalb dieser Dauer.

Wo kaufen

Dokumente

Reiseversicherung-Rundumschutz - Produktinformationsblatt

IPID

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Rundumschutz - Versicherungssummen und Leistungsübersicht

Leistungsübersicht

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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung-Rundumschutz (online 2017)

Versicherungsbedingungen

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Reise-Guide Folder (allgemeine Produktübersicht)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Medizinische Notfalldeckung weltweit

Deckt Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland bei plötzlicher Erkrankung oder Unfällen außerhalb Österreichs ab, mit Geltung weltweit außerhalb Österreich

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Rettungs- und Bergungsmaßnahmen

Volle Kostenübernahme für Bergung bei Unfall, Berg- oder Wassernot, einschließlich Rettungshubschrauber

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Rücktransport und Notfalltransport

Nottransport nach Österreich, wenn nötig mit Ambulance-Jet; Überführung eines Verstorbenen nach Österreich

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Selbstbehalt

EUR 86 pro Person und Auslandsaufenthalt bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimitteln (abzüglich Selbstbehalt)

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Reisegepäckversicherung

Abgesichert bei Diebstahl, Raub, Einbruch oder Beschädigung des privaten Reisegepäcks

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Reise-Unfallversicherung

Abgesichert bei schweren Unfallfolgen ab 25% Dauerinvalidität

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Reise-Haftpflichtversicherung

Schützt bei Erfüllung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzverpflichtungen bei Personen-, Sach- und abgeleiteten Vermögensschäden

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Versicherung für zusätzliche Anreisekosten

Abgesichert bei zusätzlich anfallenden Reisekosten wenn Beförderung verspätet ist oder verpasst wird

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Reisestorno-Versicherung

Wählbare Zusatzoption: Übernahme von Stornokosten bei Nichtantritt der Reise aus unvorhersehbaren Gründen; mindestens 28 Tage vor Reisebeginn erforderlich

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Obligatorische UNIQA SOS-Service-Koordination für Volldeckung

Für Krankenhausaufenthalt, Rettungsmaßnahmen und Rücktransport muss Koordinierung durch UNIQA SOS-Service erfolgen für volle Kostenübernahme

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Direktzahlung für Krankenhaus; Rückerstattung für ambulante Behandlung

Bei stationärer Heilbehandlung: UNIQA zahlt direkt dem Leistungserbringer. Bei ambulanter Behandlung: Versicherte Person muss Kosten vorerst selbst bezahlen

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Medizinische Deckung beginnt mit Ausreise aus Österreich

Bei der Krankenversicherung beginnt die Deckung mit der Ausreise aus Österreich und endet mit der Wiedereinreise nach Österreich

Quelle

Einschränkung bei bestehenden Erkrankungen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Verschlechterung von bestehenden Leiden nur versichert, wenn ärztlich bestätigte Beschwerdefreiheit bei Buchung und Versicherungsabschluss vorlag

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht

Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen; kein Rücktrittsrecht bei Laufzeit unter einem Monat

Quelle

Prämienentrichtung-Frist

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Erste Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Keine Deckung bei beruflichen Reisen

Schäden auf beruflichen Reisen oder während des Militärdiensts sind nicht versichert

Quelle

Keine Deckung für geplante medizinische Behandlungen

Keine Deckung für bereits geplante Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Entbindungen; nur akute unvorhergesehene Erkrankungen

Quelle

Ausschluss bei Alkoholmissbrauch und Drogenmissbrauch

Keine Deckung für Heilbehandlungen infolge übermäßigen Alkoholgenusses sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten

Quelle

Quellen