Verifiziertes Angebot

UNIQA

UNIQA is a Reiseversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 13.05.2026T&C from 2024-01-01UNIQA Österreich Versicherungen AG
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Bei ambulanter Heilbehandlung (einschließlich Arzneimittel) sind die entstehenden Kosten vorerst selbst zu bezahlen und spätestens 3 Monate nach Reiseende einzureichen. Bei stationärer Behandlung oder Rückholung muss das UNIQA SOS-Service umgehend verständigt werden und übernimmt die Kosten direkt.

Geographic scope

AT

Worldwide outside Austria (weltweit außerhalb Österreichs)

Alleinstellungsmerkmale

  • Heilbehandlungskostendeckung bis EUR 310.000 je Person und Auslandsaufenthalt, deutlich über vielen vergleichbaren österreichischen Marktangeboten.
  • Ambulance-Jet-Rücktransport nach Österreich in voller Kostenhöhe ohne Sublimit bei Organisation durch das UNIQA SOS-Service, rund um die Uhr weltweit verfügbar.
  • Bergungskosten einschließlich Rettungshubschrauber bis EUR 9.550 je Schadensfall gedeckt, höher als viele Standardlimits auf dem österreichischen Markt.
  • Weltweiter Geltungsbereich ohne geografische Einschränkungen, einschließlich Zweitwohnsitze und Arbeitsplätze im Ausland, für Reisen bis 364 Tage.
  • Sofortiger Online-Abschluss mit elektronischer Polizzenzustellung und Tagespreisberechnung nach exakter Reisedauer ohne Jahresverpflichtung.

Leistungsgrenzen

Behandlungskosten (gesamt)

Gedeckt

Übernahme der Kosten für unaufschiebbare, medizinisch notwendige Heilbehandlungen einschließlich ärztlich verordneter Arzneimittel, stationäre Krankenhausbehandlungen sowie medizinisch notwendige Transporte ins nächstgelegene Krankenhaus bis EUR 310.000 pro versicherter Person je Auslandsaufenthalt. Bei ambulanter Heilbehandlung einschließlich Arzneimittel wird ein Selbstbehalt von EUR 80 pro Person und Auslandsaufenthalt abgezogen.

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung

Gedeckt

Übernahme aller unaufschiebbaren, medizinisch notwendigen Notfallbehandlungen bei Krankheit oder Unfall im Ausland bis EUR 310.000 je Person und Auslandsaufenthalt. Umfasst Arzthonorare, verordnete Medikamente und stationäre Behandlung. Bei ambulanten Behandlungen gilt ein Selbstbehalt von EUR 80 pro Person und Aufenthalt.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

Stationäre Krankenhausbehandlungen sind im Rahmen der Gesamtversicherungssumme von EUR 310.000 je versicherter Person gedeckt. Der Selbstbehalt von EUR 80 gilt nur bei ambulanter Heilbehandlung und Arzneimitteln, nicht für stationäre Behandlungen.

Quelle

Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Ambulante Heilbehandlungen (Arzthonorare und ärztlich verordnete Arzneimittel) sind im Rahmen des Gesamtlimits von EUR 310.000 gedeckt, mit einem Selbstbehalt von EUR 80 pro Person und Auslandsaufenthalt. Der Selbstbehalt wird stets von der Versicherungsleistung abgezogen, auch bei Leistungspflicht einer weiteren Pflicht- oder Privatversicherung.

Quelle

Zahnnotfallbehandlung

Bedingt

Zahnbehandlungen sind nur als Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung gedeckt. Geplante Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Behandlungen, die nicht der akuten Schmerzlinderung dienen, sind ausgeschlossen.

Quelle

Medizinisch notwendiger Krankentransport ins nächstgelegene Krankenhaus

Gedeckt

Medizinisch notwendige Transporte ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus im Ausland sind im Rahmen des Gesamtlimits von EUR 310.000 gedeckt.

Quelle

Krankenrücktransport nach Österreich

Bedingt

Volle Kosten eines medizinisch begründeten Krankentransportes aus dem Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den ständigen österreichischen Wohnsitz, einschließlich Mitbeförderung einer nahestehenden Person. Voraussetzungen: Transportfähigkeit des Versicherten und mindestens eine der Bedingungen: (1) lebensbedrohende Störung des Gesundheitszustandes, (2) dem österreichischen Standard entsprechende Behandlung vor Ort nicht sichergestellt, (3) stationärer Aufenthalt von mehr als 5 Tagen zu erwarten. Volle Kostenübernahme bei Organisation durch UNIQA SOS-Service; bei Nicht-Inanspruchnahme maximal EUR 2.410.

Quelle

Überführung eines Verstorbenen oder Bestattungskosten

Gedeckt

Volle Kosten der standardmäßigen Überführung eines Verstorbenen an den österreichischen Heimatort bei Organisation durch das UNIQA SOS-Service; alternativ Kosten einer Bestattung am Sterbeort bis EUR 2.410. Bei Nicht-Inanspruchnahme des UNIQA SOS-Service werden maximal EUR 2.410 vergütet.

Quelle

Bergungskosten

Gedeckt

Übernahme der Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Wassernot einschließlich Rettungshubschrauber bis EUR 9.550 je Schadensfall weltweit außerhalb Österreichs.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Gedeckt

COVID-19 wird wie jede andere akute Erkrankung behandelt; Notfallbehandlung im Ausland ist im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlungskosten bis EUR 310.000 gedeckt, sofern es sich um eine unaufschiebbare, medizinisch notwendige Behandlung handelt, die nicht vor Versicherungsbeginn begonnen hat. Kein ausdrücklicher COVID-19-Ausschluss in den Versicherungsbedingungen gefunden.

Quelle

Vorbestehende Erkrankungen

Ausgeschlossen

Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben, sind ausgeschlossen. Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten sind ebenfalls ausgeschlossen, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe. Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Quelle

Wintersport-Deckung

Gedeckt

Nicht-berufliche Freizeitwintersportarten sind grundsätzlich im Rahmen des Standardprodukts gedeckt. Sportliche Wettbewerbe gegen Entgelt und das zugehörige Training sind ausgeschlossen. Hochgebirgstouren über 6.000 m Höhe sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Quelle

Abenteuer- und Extremsport-Deckung

Ausgeschlossen

Unfallfolgen aus Fallschirmabsprüngen und aus der Benutzung von motorisierten und nicht motorisierten Luftfahrtgeräten außer als Passagier sind ausgeschlossen. Hochgebirgstouren über 6.000 m sind ausgeschlossen. Aktive Teilnahme gegen Entgelt an öffentlich stattfindenden Wettbewerben und das zugehörige Training sind ausgeschlossen.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Schwangerschaftsuntersuchungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und normale Entbindungen sind ausgeschlossen. Nur vorzeitige Entbindungen, die mindestens zwei Monate vor dem natürlichen Geburtstermin erfolgen, sind gedeckt. Unerwartete geburtshilfliche Notfälle, die eine unaufschiebbare Behandlung erfordern, können im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlungskosten gedeckt sein.

Quelle

Privathaftpflicht

Ausgeschlossen

Privathaftpflicht ist in der reinen Auslandsreise-Krankenversicherung (REN) nicht enthalten. Sie ist nur als Teil des Reiseversicherungspaketes (Reiseversicherung-Rundumschutz) erhältlich.

Quelle

Rechtsschutz

Nicht angeboten

Rechtsschutz ist in der reinen Auslandsreise-Krankenversicherung nicht enthalten und wurde in keinem Produktdokument für dieses Produkt gefunden.

Quelle

24/7 UNIQA SOS-Service Notfallhilfe

Gedeckt

Das UNIQA SOS-Service ist rund um die Uhr, 7 Tage die Woche aus der ganzen Welt erreichbar unter +43 (0) 50677 670. Der Dienst koordiniert mit behandelnden Ärzten, organisiert Krankentransporte und Rückholungen und übernimmt direkt die Kosten für stationäre Behandlungen und Evakuierungen.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Bei stationärer Behandlung oder Rückholung muss das UNIQA SOS-Service (+43 (0) 50677 670) umgehend verständigt werden. Bei ambulanter Behandlung sind die Kosten selbst zu bezahlen und spätestens 3 Monate nach Reiseende bei UNIQA einzureichen.

Nicht autorisierte Behandlung

Wenn der Rücktransport oder die Überführung nicht über das UNIQA SOS-Service beantragt und organisiert wird, werden maximal EUR 2.410 vergütet. Die volle Kostengarantie gilt nur bei Organisation durch das UNIQA SOS-Service.

Abschluss im Ausland

Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes nach Reiseantritt ist nicht möglich. Der Abschluss ist nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich und aufrechter österreichischer Krankenversicherung möglich.

Chronische Erkrankungen

Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten sind ausgeschlossen, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe. Die laufende Behandlung chronischer Erkrankungen ist nicht versichert.

Schwangerschaft

Schwangerschaftsuntersuchungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und normale Entbindungen sind ausgeschlossen. Nur vorzeitige Entbindungen mindestens 2 Monate vor dem natürlichen Geburtstermin sind gedeckt. Unerwartete geburtshilfliche Notfälle können im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlungskosten gedeckt sein.

pre_existing_conditions

Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben, sind ausgeschlossen. Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind (medizinischer Tourismus, geplante Rehabilitation), sind ebenfalls ausgeschlossen.

coverage_duration_limit

Versicherungsschutz für Einzelreisen bis maximal 364 Tage. Versicherungsschutz beginnt 0 Uhr am beantragten Versicherungsbeginn und endet 24 Uhr am letzten Tag der Laufzeit. Eine Verlängerung nach Reiseantritt ist nicht möglich.

Wo kaufen

Dokumente

Produktinfoblatt Auslandsreise-Krankenversicherung REN Online (IPID)

ipid

Öffnen

Allgemeine Versicherungsbedingungen Auslandsreise-Krankenversicherung REN 2024

terms_and_conditions

Öffnen

Produktinfoblatt Reiseversicherung-Rundumschutz (IPID)

ipid

Öffnen

Policendetails

Medizinisch notwendiger Krankentransport

Übernahme der Kosten für Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und Rücktransport nach Österreich; volle Kostengarantie beim UNIQA SOS-Service

Bergung und Überführung

Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Wassernot; Überführung eines Verstorbenen nach Österreich bis €2.410

UNIQA SOS-Service Bedingung

Deutschsprachiger 24/7 Rettungsdienst muss kontaktiert werden um Krankentransport und Rückholung zu organisieren für volle Kostengarantie

Selbstbehalt

€80 Selbstbehalt bei ambulanten Heilbehandlungen; wird immer von Versicherungsleistung abgezogen

Reisedauer-Grenzen

Reine Auslandskrankenversicherung bis 364 Tage; Kombiprodukte bis 180 Tage

Weltweiter Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht weltweit außerhalb Österreichs

Pflichtbenachrichtigung UNIQA SOS-Service

Versicherter muss UNIQA SOS-Service unverzüglich benachrichtigen bei stationärer Behandlung oder Krankentransport; Benachrichtigung vor Behandlungsanordnung erforderlich

Ausschluss vorbestehender Erkrankungen

Heilbehandlungen vor Versicherungsbeginn, chronische Erkrankungen und akute Anfälle vorbestandener Leiden ausgeschlossen

Zweck des Auslandsaufenthalts-Beschränkung

Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind, ausgeschlossen (medizinischer Tourismus, Rehabilitation)

Berufsbedingte manuelle Tätigkeits-Ausschluss

Schäden durch beruflich bedingte manuelle Tätigkeit oder Militärdienst ausgeschlossen

Medizinische Notwendigkeit der Rückholung

Rückholung nach Österreich nur bei medizinischer Notwendigkeit versichert; Patientenwunsch allein nicht ausreichend

Suchtmittelmissbrauch-Ausschluss

Heilbehandlungen durch übermäßigen Alkoholgenuss oder Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten ausgeschlossen

Kriegs- und Terrorismus-Ausschluss

Schäden durch Kriegsereignisse, Terrorismus oder innere Unruhen ausgeschlossen (mit Ausnahme für Auslandskrankenversicherung)

Zahnbehandlungs-Beschränkung

Zahnbehandlungen ausgeschlossen, außer Erstversorgung bei Zahnnotfall (nur akute Schmerzlinderung)

Kosmetische und Rehabilitations-Behandlung Ausschluss

Kosmetische Behandlungen, Kurbehandlungen und Rehabilitations-Behandlungen ausgeschlossen