Aus Quelldokumenten geprüft

Europäische Reiseversicherung AG

Europäische Reiseversicherung

Europäische Reiseversicherung is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-06Risikoträger: Europäische Reiseversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Werden bei Kontaktaufnahme mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers Leistungen wie Krankenhausaufenthalt, Transport, Heimtransport oder Überführung im Todesfall notwendig, organisiert der Versicherer die erforderlichen Maßnahmen und bezahlt die notwendigen Kosten direkt an den Leistungsträger.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, mit Ausnahme bestimmter Hochrisiko-/sanktionierter Länder

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim sowie den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk; medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft gelten nicht im Inland.

Startpreis

299 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Die medizinische Behandlung im Ausland, einschließlich stationärer Behandlung, ist bis € 1.000.000 pro Reise versichert.
  • Such- und Bergungskosten bei Unfällen, Berg- oder Seenot sind bis € 80.000 versichert.
  • Beinhaltet kostenlose telemedizinische Beratung im Ausland ('Reisedoc') sowie eine 24-Stunden-Notrufnummer mit weltweiter Soforthilfe.
  • Beschädigtes oder gestohlenes Reisegepäck wird zum Neuwert und nicht zum Zeitwert ersetzt.
  • Ein optionales Zusatzpaket verlängert die maximal versicherte Reisedauer von 42 auf 84 Tage pro Reise.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten im Ausland

1.000.000 €

Stationäre Behandlung im Ausland ist bis € 1.000.000 pro Reise gedeckt; ambulante Behandlung, Krankenhaustransport und Heimtransport werden zu 100 % ersetzt ohne gesondert genannte Obergrenze, vorbehaltlich einer Gesamtgrenze von € 500.000 bei unerwartetem Akutwerden bestehender Erkrankungen.

Quelle

Ärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Ambulante ärztliche Notfallbehandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel wird zu 100 % ersetzt.

Quelle

Stationäre Behandlung im Ausland

1.000.000 €

Stationäre Behandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel ist bis € 1.000.000 pro Reise versichert.

Quelle

Ambulante Behandlung

Gedeckt

Ambulante Behandlung im Ausland wird zu 100 % ersetzt; es wird keine gesonderte Obergrenze genannt, außer der Gesamtgrenze von € 500.000 bei bestehenden Erkrankungen.

Quelle

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Gedeckt

Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sind im Rahmen der ambulanten Behandlung im Ausland versichert; eine gesonderte Obergrenze ist nicht genannt.

Quelle

Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport

Gedeckt

Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und medizinisch notwendiger Verlegungstransport werden bis 100 % ersetzt.

Quelle

Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit

Gedeckt

Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) wird bis 100 % ersetzt; Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) ist ebenfalls versichert.

Quelle

Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort

Gedeckt

Die Überführung Verstorbener in der Standardnorm ins Wohnsitzland oder stattdessen das Begräbnis am Ereignisort (maximal bis zur Höhe der Kosten einer Überführung in der Standardnorm) wird bis 100 % ersetzt.

Quelle

Such- und Bergungskosten

80.000 €

Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot sind bis € 80.000 versichert.

Quelle

Behandlung bei Epidemie-/Pandemieerkrankung (inkl. COVID-19)

Gedeckt

Unerwartet akut eintretende Erkrankungen einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten (z.B. COVID-19) sind unter denselben medizinischen Leistungen wie andere unerwartete Erkrankungen im Ausland versichert.

Quelle

Bestehende Erkrankungen (unerwartetes Akutwerden)

500.000 €

Eine bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut wird; die Gesamtleistung für solche Fälle (medizinische Behandlung, Transport, Heimtransport) ist mit € 500.000 begrenzt.

Quelle

Wintersportdeckung

Keine Grenze angegeben

Die Quellen behandeln eine Wintersportdeckung nicht als gesonderte Leistung.

Quelle

Extremsport-Deckung

Ausgeschlossen

Ereignisse bei Ausübung einer Extremsportart sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (ausgenommen Reisestorno); Tauchen ist nur mit gültiger Berechtigung bis 40 m Tiefe und Bergsteigen bis max. 6.000 m Seehöhe versichert.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; die Kosten für das Neugeborene werden innerhalb der für die Mutter vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.

Quelle

Reiseprivathaftpflicht

500.000 €

Sach- und Personenschäden, die als Privatperson verursacht werden, sind pauschal bis € 500.000 versichert, davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) bis € 25.000.

Quelle

Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland

3.000 €

Der Versicherer hilft bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers und stellt einen Vorschuss für einen Anwalt bis € 3.000 sowie gesondert einen Vorschuss für eine Strafkaution bis € 13.000 zur Verfügung.

Quelle

24-Stunden-Notruf und Reisedoc-Telemedizin

Gedeckt

Es besteht eine 24-Stunden-Notrufnummer (+43 1 50 444 00) mit weltweiter Soforthilfe Assistance sowie telemedizinische Beratung im Ausland (Reisedoc).

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Im Notfall ist so rasch als möglich die 24-Stunden-Notrufnummer zu kontaktieren; bei stationärer, wiederholt ambulanter Behandlung, Heimtransport oder Todesfall im Ausland ist vorab mit der Notrufnummer Kontakt aufzunehmen, damit der Versicherer die notwendigen Maßnahmen organisieren und direkt bezahlen kann.

Nicht autorisierte Behandlung

Hat die versicherte Person Behandlungskosten selbst bezahlt und besteht dafür auch Versicherungsschutz aus einer Sozialversicherung, so sind diese Kosten zuerst bei der Sozialversicherung geltend zu machen; unterbleibt dies, reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 20 %.

Abschluss im Ausland

Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden; ein Abschluss während der Reise ist nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Versicherer zulässig.

Chronische Erkrankungen

Eine bei Reiseantritt bestehende chronische Erkrankung oder Unfallfolge ist versichert, wenn diese unerwartet akut wird und nicht anderweitig ausgeschlossen ist, bis zur vereinbarten Versicherungssumme für bestehende Erkrankungen.

Schwangerschaft

Frühgeburt oder unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; der Eintritt der Schwangerschaft als Stornogrund ist nur versichert, wenn die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen wurde.

Vorerkrankungsausschluesse

Das unerwartete Akutwerden einer bestehenden Erkrankung oder Unfallfolge ist versichert, wobei die Gesamtleistung für die damit verbundene medizinische Behandlung, den Transport und den Heimtransport auf insgesamt € 500.000 begrenzt ist.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für die ersten 42 Tage jeder Reise während des Versicherungsjahres; mit dem Zusatzpaket 'Reisedauer' kann die Dauer pro Reise auf 84 Tage verlängert werden.

Dokumente

EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2024 (Jahres-KomplettSchutz)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Jahres-KomplettSchutz (Juni 2024)

IPID

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Leistungsbeschreibung Jahres-KomplettSchutz (Juni 2024)

Leistungsübersicht

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Policendetails

Reisestorno

Deckung von Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfallverletzung oder Todesfall der versicherten Person oder eines Familienangehörigen

Quelle

Reisegepäckversicherung

Deckung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Reisegepäck

Quelle

Reiseabbruch

Deckung von nicht genutzten Reiseleistungen und erhöhten Rückreisekosten bei Abbruch einer bereits angetretenen Reise

Quelle

Wohnsitzvoraussetzung

Versicherte Personen müssen einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich oder Südtirol haben

Quelle

Maximale Reisedauer

Standard Versicherungsschutz für die ersten 42 Tage je Reise; kann mit Zusatzpaket 'Reisedauer' auf 84 Tage verlängert werden

Quelle

Geografische Ausschlüsse

Versicherungsschutz gilt nicht für Reisen nach Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk

Quelle

Jährliche Vertragsverlängerung

Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird

Quelle

Schadenmeldung

Versicherte Person muss Schadensfall ehestmöglich dem Versicherer anzeigen und umfassend über Schadenereignis und Schadenausmaß informieren

Quelle

Quellen