Europäische Reiseversicherung AG
Europäische Reiseversicherung
Europäische Reiseversicherung is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Werden bei Kontaktaufnahme mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers Leistungen wie Krankenhausaufenthalt, Transport, Heimtransport oder Überführung im Todesfall notwendig, organisiert der Versicherer die erforderlichen Maßnahmen und bezahlt die notwendigen Kosten direkt an den Leistungsträger.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit, mit Ausnahme bestimmter Hochrisiko-/sanktionierter Länder
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim sowie den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk; medizinische Leistungen sowie Hilfe bei Haft gelten nicht im Inland.
Startpreis
299 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Die medizinische Behandlung im Ausland, einschließlich stationärer Behandlung, ist bis € 1.000.000 pro Reise versichert.
- Such- und Bergungskosten bei Unfällen, Berg- oder Seenot sind bis € 80.000 versichert.
- Beinhaltet kostenlose telemedizinische Beratung im Ausland ('Reisedoc') sowie eine 24-Stunden-Notrufnummer mit weltweiter Soforthilfe.
- Beschädigtes oder gestohlenes Reisegepäck wird zum Neuwert und nicht zum Zeitwert ersetzt.
- Ein optionales Zusatzpaket verlängert die maximal versicherte Reisedauer von 42 auf 84 Tage pro Reise.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten im Ausland
1.000.000 €
Stationäre Behandlung im Ausland ist bis € 1.000.000 pro Reise gedeckt; ambulante Behandlung, Krankenhaustransport und Heimtransport werden zu 100 % ersetzt ohne gesondert genannte Obergrenze, vorbehaltlich einer Gesamtgrenze von € 500.000 bei unerwartetem Akutwerden bestehender Erkrankungen.
Ärztliche Notfallbehandlung
Gedeckt
Ambulante ärztliche Notfallbehandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel wird zu 100 % ersetzt.
Stationäre Behandlung im Ausland
1.000.000 €
Stationäre Behandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel ist bis € 1.000.000 pro Reise versichert.
Ambulante Behandlung
Gedeckt
Ambulante Behandlung im Ausland wird zu 100 % ersetzt; es wird keine gesonderte Obergrenze genannt, außer der Gesamtgrenze von € 500.000 bei bestehenden Erkrankungen.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Gedeckt
Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sind im Rahmen der ambulanten Behandlung im Ausland versichert; eine gesonderte Obergrenze ist nicht genannt.
Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport
Gedeckt
Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und medizinisch notwendiger Verlegungstransport werden bis 100 % ersetzt.
Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit
Gedeckt
Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) wird bis 100 % ersetzt; Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) ist ebenfalls versichert.
Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort
Gedeckt
Die Überführung Verstorbener in der Standardnorm ins Wohnsitzland oder stattdessen das Begräbnis am Ereignisort (maximal bis zur Höhe der Kosten einer Überführung in der Standardnorm) wird bis 100 % ersetzt.
Such- und Bergungskosten
80.000 €
Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot sind bis € 80.000 versichert.
Behandlung bei Epidemie-/Pandemieerkrankung (inkl. COVID-19)
Gedeckt
Unerwartet akut eintretende Erkrankungen einschließlich epidemischer oder pandemischer Krankheiten (z.B. COVID-19) sind unter denselben medizinischen Leistungen wie andere unerwartete Erkrankungen im Ausland versichert.
Bestehende Erkrankungen (unerwartetes Akutwerden)
500.000 €
Eine bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut wird; die Gesamtleistung für solche Fälle (medizinische Behandlung, Transport, Heimtransport) ist mit € 500.000 begrenzt.
Wintersportdeckung
Keine Grenze angegeben
Die Quellen behandeln eine Wintersportdeckung nicht als gesonderte Leistung.
Extremsport-Deckung
Ausgeschlossen
Ereignisse bei Ausübung einer Extremsportart sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (ausgenommen Reisestorno); Tauchen ist nur mit gültiger Berechtigung bis 40 m Tiefe und Bergsteigen bis max. 6.000 m Seehöhe versichert.
Schwangerschaftskomplikationen
Bedingt
Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; die Kosten für das Neugeborene werden innerhalb der für die Mutter vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Reiseprivathaftpflicht
500.000 €
Sach- und Personenschäden, die als Privatperson verursacht werden, sind pauschal bis € 500.000 versichert, davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) bis € 25.000.
Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland
3.000 €
Der Versicherer hilft bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers und stellt einen Vorschuss für einen Anwalt bis € 3.000 sowie gesondert einen Vorschuss für eine Strafkaution bis € 13.000 zur Verfügung.
24-Stunden-Notruf und Reisedoc-Telemedizin
Gedeckt
Es besteht eine 24-Stunden-Notrufnummer (+43 1 50 444 00) mit weltweiter Soforthilfe Assistance sowie telemedizinische Beratung im Ausland (Reisedoc).
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Im Notfall ist so rasch als möglich die 24-Stunden-Notrufnummer zu kontaktieren; bei stationärer, wiederholt ambulanter Behandlung, Heimtransport oder Todesfall im Ausland ist vorab mit der Notrufnummer Kontakt aufzunehmen, damit der Versicherer die notwendigen Maßnahmen organisieren und direkt bezahlen kann.
Nicht autorisierte Behandlung
Hat die versicherte Person Behandlungskosten selbst bezahlt und besteht dafür auch Versicherungsschutz aus einer Sozialversicherung, so sind diese Kosten zuerst bei der Sozialversicherung geltend zu machen; unterbleibt dies, reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 20 %.
Abschluss im Ausland
Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden; ein Abschluss während der Reise ist nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Versicherer zulässig.
Chronische Erkrankungen
Eine bei Reiseantritt bestehende chronische Erkrankung oder Unfallfolge ist versichert, wenn diese unerwartet akut wird und nicht anderweitig ausgeschlossen ist, bis zur vereinbarten Versicherungssumme für bestehende Erkrankungen.
Schwangerschaft
Frühgeburt oder unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; der Eintritt der Schwangerschaft als Stornogrund ist nur versichert, wenn die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen wurde.
Vorerkrankungsausschluesse
Das unerwartete Akutwerden einer bestehenden Erkrankung oder Unfallfolge ist versichert, wobei die Gesamtleistung für die damit verbundene medizinische Behandlung, den Transport und den Heimtransport auf insgesamt € 500.000 begrenzt ist.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für die ersten 42 Tage jeder Reise während des Versicherungsjahres; mit dem Zusatzpaket 'Reisedauer' kann die Dauer pro Reise auf 84 Tage verlängert werden.
Policendetails
Reisestorno
Deckung von Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfallverletzung oder Todesfall der versicherten Person oder eines Familienangehörigen
QuelleReiseabbruch
Deckung von nicht genutzten Reiseleistungen und erhöhten Rückreisekosten bei Abbruch einer bereits angetretenen Reise
QuelleWohnsitzvoraussetzung
Versicherte Personen müssen einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich oder Südtirol haben
QuelleMaximale Reisedauer
Standard Versicherungsschutz für die ersten 42 Tage je Reise; kann mit Zusatzpaket 'Reisedauer' auf 84 Tage verlängert werden
QuelleGeografische Ausschlüsse
Versicherungsschutz gilt nicht für Reisen nach Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk
QuelleJährliche Vertragsverlängerung
Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird
QuelleSchadenmeldung
Versicherte Person muss Schadensfall ehestmöglich dem Versicherer anzeigen und umfassend über Schadenereignis und Schadenausmaß informieren
Quelle