Aus Quelldokumenten geprüft

VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft

VAV

VAV is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2012-07Risikoträger: VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
Online-Abschluss

Direktzahlung

Notfall-Heimtransport und Rücktransport müssen über die Einsatzzentrale von VAV/IFRA (Internationaler Flugrettungsdienst Austria) organisiert werden, die diese Leistungen direkt veranlasst; sonstige Kranken- und Reisekosten werden gegen Vorlage der Originalbelege nach der Reise rückerstattet.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Leistungen, die nur für das Ausland geboten werden (z.B. Behandlungs- und Rückholkosten), gelten nicht für Reisen in Österreich oder in dem Land, in dem der Versicherte seinen Wohnsitz hat.

Alleinstellungsmerkmale

  • Familien-Haftpflichtdeckung bis zu EUR 1.500.000, deutlich über den üblichen Mindestdeckungen bei Reiseversicherungen.
  • Eine einzige weltweit gültige Police bündelt Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Gepäck- und optionale Stornodeckung.
  • Der Notfall-Heimtransport wird direkt über die spezialisierte Einsatzzentrale des IFRA (Internationaler Flugrettungsdienst Austria) koordiniert.
  • Ein eigener Alleinerzieher-Tarif bietet höhere Höchstbeträge als der Einzelpersonen-Tarif und unterscheidet sich vom Standard-Familientarif.
  • Eine Jahresschutz-Variante deckt beliebig viele Reisen von jeweils bis zu 42 Tagen innerhalb des Versicherungsjahres ab.

Leistungsgrenzen

Auslandskrankenversicherung

75.000 € – 150.000 €

Deckt Krankenhauskosten einschließlich Krankenwagen sowie Arzthonorare und Medikamente im Ausland. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).

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Behandlungskosten

75.000 € – 150.000 €

Behandlungskosten, die zur Erstversorgung sowie zur Behebung von Unfallfolgen oder Behandlung einer akut eingetretenen Krankheit während einer Auslandsreise notwendig sind, bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Tarifstufe.

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Krankenhauskosten einschließlich Krankenwagen

75.000 € – 150.000 €

Krankenhauskosten einschließlich Krankenwagen bei Auslandsreisen. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).

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Arzthonorare und Medikamente

75.000 € – 150.000 €

Arzthonorare und Medikamente bei Auslandsreisen. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).

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Zahnärztliche Notbehandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Unterlagen ist keine eigene Leistung für zahnärztliche Notbehandlung angeführt; Reparatur oder Wiederbeschaffung von Zahnersatz ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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Heimtransport (Krankenbett im Linienflugzeug)

75.000 € – 150.000 €

Heimtransport (Krankenbett im Linienflugzeug) bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).

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Notfall-Heimtransport mit Ambulance-Jet

75.000 € – 150.000 €

Notfall-Heimtransport mit Ambulance-Jet, organisiert über die Einsatzzentrale des IFRA. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie). Der Versicherungsschutz entfällt, wenn Anordnungen des IFRA nicht befolgt werden oder der Ambulanzflug nicht über das IFRA organisiert wird.

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Rücktransport Verstorbener bzw. Begräbniskosten am Ereignisort

75.000 € – 150.000 €

Kosten für die Überführung Verstorbener nach Österreich oder für das Begräbnis am Ereignisort, wenn ein Unfall oder eine plötzlich aufgetretene Erkrankung während der Reise zum Tod führt. Höchstbeträge: EUR 75.000 (Einzelperson), EUR 100.000 (Alleinerzieher), EUR 150.000 (Familie).

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Bergungskosten aus Berg- oder Wassernot

7.500 € – 15.000 €

Kosten des Suchens und der Bergung des Versicherten nach einem Unfall oder bei Berg- bzw. Wassernot. Höchstbeträge: EUR 7.500 (Einzelperson), EUR 15.000 (Alleinerzieher/Familie).

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Unterlagen findet sich kein spezifischer Hinweis auf eine COVID-19-Behandlungsdeckung.

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Vorbestehende/chronische Leiden

Ausgeschlossen

Chronische Leiden und deren Folgen sowie Krankheiten/Gebrechen, die vor Reiseantritt behandelt wurden oder behandlungsbedürftig waren, sind ausgeschlossen. Hinweis: Die Deckungsübersicht nennt einen Rückblickzeitraum von einem Jahr vor Reiseantritt, während das IPID und die Versicherungsbedingungen einen Zeitraum von 6 Monaten vor Versicherungsbeginn nennen; die Quellen sind hinsichtlich des genauen Zeitraums nicht vollständig konsistent.

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Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Es findet sich keine ausdrückliche Aussage zur allgemeinen Freizeit-Wintersportdeckung (z.B. Skifahren); ausgeschlossen von der Unfalldeckung ist lediglich die Teilnahme an offiziellen Ski-, Bob- oder Skeleton-Wettbewerben und deren offiziellem Training.

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Abenteuer-/Extremsport-Deckung

Ausgeschlossen

Behandlungs-, Bergungs-, Heimtransport- und Überführungskosten sind ausgeschlossen bei Schadenfällen aus Bungeejumping, Boxen, Freistilringen, Rafting, American Football, Bobfahren, Eiskanalrodeln, Skeleton, Base-Jumping, sonstigen Luftsportarten, Drachenfliegen, Gewichtheben, Höhlentrekking, House Running, Heli Bungee, High Ropes, Hydro-Speed, Scad Diving, Kite Surfen, Moto Cross und Polo.

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Schwangerschaftskomplikationen

75.000 € – 150.000 €

Plötzlich unvorhersehbar eintretende abnormale Schwangerschaftsverläufe, die besondere medizinische Betreuung erfordern, sind bis zur vereinbarten Krankenversicherungssumme mitversichert. Normale Schwangerschaftsbeschwerden, Entbindungen, Schwangerschaftsabbruch und deren Folgen sind nicht versichert.

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Reise-Privat-Haftpflichtversicherung

750.000 € – 1.500.000 €

Deckt die private Haftpflicht des Versicherten für Schäden, die Dritten während der Reise zugefügt werden. Höchstbeträge: EUR 750.000 (Einzelperson), EUR 1.000.000 (Alleinerzieher), EUR 1.500.000 (Familie).

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Rechtsschutz/-beistand

Keine Grenze angegeben

Es ist keine eigenständige Rechtsschutzleistung für eigene Streitigkeiten des Versicherten beschrieben; im Rahmen der Haftpflichtversicherung werden lediglich Abwehrkosten gegen von Dritten behauptete Ansprüche übernommen.

Quelle

24/7-Notrufhotline

Keine Grenze angegeben

Eine Einsatzzentrale (IFRA - Internationaler Flugrettungsdienst Austria) organisiert Ambulanzflüge und Heimtransporte; die Unterlagen enthalten jedoch keine ausdrückliche Aussage, dass dieser Dienst rund um die Uhr verfügbar ist.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Jeder Schadenfall, der Aufwendungen von mehr als EUR 1.500 erwarten lässt, ist der VAV unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 3 Tagen, schriftlich zu melden; andere Schadensfälle sind unverzüglich nach Rückkehr mitzuteilen. Unfälle im Rahmen der Unfallversicherung sind binnen einer Woche, ein Todesfall binnen 3 Tagen zu melden.

Nicht autorisierte Behandlung

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn den Anordnungen des IFRA im Schadensfall nicht Folge geleistet wird - insbesondere, wenn der Heimtransport abgelehnt oder versäumt wird - oder wenn die Organisation eines Ambulanzfluges nicht über die Einsatzzentrale des IFRA erfolgt.

Abschluss im Ausland

Die Reiseversicherung muss vor Antritt der Reise beantragt und bezahlt werden; der Abschluss einer weiteren Reiseversicherung nach Reiseantritt, um den versicherten Zeitraum dieser Reise zu verlängern, ist nicht möglich.

Chronische Erkrankungen

Für bestehende chronische Leiden und deren Folgen entfallen die Leistungen.

Schwangerschaft

Der Versicherungsschutz gilt nur für plötzlich unvorhersehbar eintretende Schwangerschaftskomplikationen; normale Schwangerschaftsbeschwerden, Entbindungen und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Es besteht keine Leistung für Krankheiten oder Gebrechen, die vor der Reise behandelt wurden oder behandlungsbedürftig waren; die Quellen unterscheiden sich hinsichtlich des genauen Rückblickzeitraums und nennen entweder die 6 Monate vor Versicherungsbeginn oder das Jahr vor Reiseantritt.

Begrenzung der Deckungsdauer

Einzelreisen-Tarife sind für 15 oder 31 Tage verfügbar; die Jahrespolice deckt jede Reise während des Versicherungsjahres bis zu maximal 42 Tagen pro Reise ab.

Dokumente

IPID - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Reiseversicherung)

IPID

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Deckungsübersicht - Reiseversicherung

Leistungsübersicht

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Informationen und rechtliche Hinweise zum Vertragsabschluss inkl. Allgemeine Bedingungen für Reiseversicherungen (ABRV 2012)

Versicherungsbedingungen

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Policendetails

Auslandskrankenversicherung

Deckung für Krankheitskosten im Ausland, einschließlich Notfallbehandlung und Krankenhausaufenthalt

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Stornoversicherung

Deckung für Stornierungskosten vor Reiseantritt; wahlweise mit oder ohne Stornoschutz

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Reisegepäckversicherung

Deckung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Reisegepäck; einschließlich Ersatzkäufe am Urlaubsort

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Unfallversicherung

Deckung für Unfälle während der Reise, einschließlich Invaliditäts- und Todesfallleistungen

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Heimtransport und Bergungskosten

Deckung für Notfalltransport und Rücktransport nach Österreich, einschließlich Bergungskosten

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Haftpflichtversicherung

Deckung für persönliche Haftung während der Reise für Schäden an Dritten

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Geografischer Geltungsbereich (weltweit)

Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Reisen

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Reisedauer-Optionen

Einzelreisen-Tarife für 15 oder 31 Tage verfügbar; Jahrespolicen decken Reisen bis zu 42 Tagen ab

Quelle

Wohnsitz in Österreich erforderlich

Voraussetzung, dass die versicherte Person ihren normalen Wohnsitz in Österreich oder Südtirol hat

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Ausschluss bei Nichtbeachtung von WHO-Richtlinien

Ausschluss von Deckung, wenn WHO-Richtlinien nicht eingehalten wurden

Quelle

Quellen