Wiener Städtische
Wiener Städtische is a Reiseversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Direktverrechnung für stationäre Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern im Ausland wenn möglich; ansonsten Kostenersatz nach Einreichung bezahlter Rechnungen. SOS-Rückholkosten werden direkt durch Tyrol Air Ambulance abgewickelt.
Geographic scope
AT
Worldwide except Austria and countries where insured persons have a residence prior to departure; no coverage in regions under Austrian travel warning for crisis/war events
Alleinstellungsmerkmale
- Unbegrenzte weltweite Heilbehandlungsdeckung ohne Summenbegrenzung für stationäre und ambulante Notfallbehandlungen, einschließlich akuter Schübe bestehender chronischer Erkrankungen.
- SOS-Rückholdienst über Tyrol Air Ambulance rund um die Uhr verfügbar mit 100-prozentiger Kostenübernahme ohne Summenbegrenzung, einschließlich Überführung Verstorbener und Heimreise mitversicherter Familienangehöriger.
- Jahresschutz mit unbegrenzt vielen Reisen pro Jahr bis zu je 6 Wochen, ausgezeichnet mit dem 1. Platz im Bereich Krankenversicherung Jahresvertrag beim unabhängigen ÖGVS Branchenmonitor 2025.
- Direktverrechnung mit öffentlichen Krankenhäusern im Ausland wenn möglich, wodurch Vorleistungen in vielen Fällen entfallen.
- Familienpolizze schließt Ehepartner/Lebensgefährten und Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres ein, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Enkelkinder, zu einer einzigen Familienprämie.
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten (stationär und ambulant)
Gedeckt
Deckt medizinisch notwendige Behandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die akut während des versicherten Auslandsaufenthalts auftreten. Stationäre Kosten in öffentlichen Krankenhäusern werden abzüglich der Sozialversicherungsleistung voll ersetzt; 90 % ohne Sozialversicherungsanspruch. Ambulante Kosten inkl. verordneter Arzneimittel werden zu 90 % erstattet, wenn kein Sozialversicherungsanspruch besteht.
QuelleNotfallbehandlung
Gedeckt
Kostenübernahme für alle medizinisch notwendigen Notfallbehandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die akut während des versicherten Auslandsaufenthalts auftreten, einschließlich akuter Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen (bei Abschluss vor dem 75. Lebensjahr). Gedeckt sind nur medizinisch unaufschiebbare Behandlungen.
QuelleStationäre Behandlung (Krankenhausaufenthalt)
Gedeckt
Kosten stationärer Behandlungen operativer und nicht operativer Art bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern und preislich gleichgestellten Privatkrankenanstalten werden abzüglich der Sozialversicherungsleistung voll ersetzt. Erbringt die Sozialversicherung keine Leistung, werden 90 % dieser Kosten ersetzt. Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt sind eingeschlossen.
QuelleAmbulante Behandlung
Gedeckt
Kosten medizinisch notwendiger ambulanter ärztlicher Behandlung einschließlich verordneter Arzneimittel werden zu 90 % ersetzt, sofern kein Sozialversicherungsanspruch besteht. Besteht teilweiser Sozialversicherungsanspruch, wird der die Sozialversicherungsleistung übersteigende Teil bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen erstattet.
QuelleZahnärztliche Notfallbehandlung
Bedingt
Nur zahnärztliche Behandlungen, die der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen, sind gedeckt. Konservierende und prothetische Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
QuelleKrankentransport (zur nächstgelegenen Krankenanstalt)
Gedeckt
Transportkosten zur nächstgelegenen Krankenanstalt sind im Rahmen der stationären Behandlungskosten gedeckt (100 % nach SV-Abzug) bzw. zu 90 % bei ambulanten Fällen. Mehrkosten für die Heimreise mittels Sanitätsfahrzeug infolge Krankheit oder Unfall werden zu 90 % erstattet.
QuelleMedizinische Evakuierung / SOS-Rückholdienst
Gedeckt
Der SOS-Rückholdienst übernimmt zu 100 % die Mehrkosten für Heimfahrt oder Heimflug der erkrankten oder verletzten versicherten Person, vermittelt durch Tyrol Air Ambulance (24 Stunden verfügbar). Eingeschlossen ist auch die kostengünstigste Heimreise mitversicherter Familienangehöriger. Der Versicherer trägt die Kosten, sofern der Transport durch den autorisierten Partner (Tyrol Air Ambulance) vermittelt wird. Kein Summenlimit angegeben.
QuelleÜberführung Verstorbener
Gedeckt
100 % der Kosten für die Überführung einer während eines versicherten Auslandsaufenthalts verstorbenen versicherten Person zu ihrem früheren Wohnort, sofern die Überführung durch Tyrol Air Ambulance vermittelt wird. Eingeschlossen ist auch die kostengünstigste Heimreise mitversicherter Familienangehöriger.
QuelleSuche und Bergung
Gedeckt
Kosten für Suche und Bergung nach einem Unfall sind versichert. Das IPID bestätigt die Einbeziehung. Konkrete Höchstbeträge für RE/RF sind in den verfügbaren Quellen nicht ausgewiesen (der EUR-4.000-Höchstbetrag ab NACA IV gilt laut dem gesonderten Flugblatt für Tarif RVI/RVS).
QuelleCOVID-19 / pandemiebedingte Erkrankungsbehandlung
Bedingt
Medizinisch notwendige Heilbehandlungen infolge pandemiebedingter Infektionen (inkl. COVID-19) im Ausland sind versichert, sofern keine österreichische Reisewarnung für das Reiseziel in Kraft ist. Der Versicherungsschutz erlischt für krisenbedingte Erkrankungen, wenn die versicherte Person nach Inkrafttreten einer Reisewarnung freiwillig in der betroffenen Region verbleibt.
QuelleVorerkrankungen / chronische Erkrankungen (akute Schübe)
Bedingt
Akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen sind wie akute Erkrankungen versichert, sofern der Versicherungsabschluss vor Vollendung des 75. Lebensjahres erfolgte. Die Behandlung muss akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden.
QuelleWintersportdeckung
Gedeckt
Freizeitwintersport ist unter der allgemeinen Kranken- und Unfalldeckung versichert. Sportliche Wettbewerbe und offizielles Training für Wettkämpfe sind ausdrücklich ausgeschlossen.
QuelleAbenteuer- / Wettkampfsportdeckung
Ausgeschlossen
Unfallfolgen, die durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
QuelleSchwangerschaft und Entbindung
Ausgeschlossen
Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
QuellePrivathaftpflicht
Ausgeschlossen
Privathaftpflicht ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts.
QuelleRechtsschutz
Nicht angeboten
Rechtsschutz ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts.
Quelle24-Stunden-Notfallservice
Gedeckt
Ein 24-Stunden-Notfallservice ist unter +43 (0)50 350 357 für medizinische Notfälle im Ausland erreichbar. Tyrol Air Ambulance steht rund um die Uhr als SOS-Rückholpartner zur Verfügung. Eine allgemeine Servicehotline unter +43 (0)50 350 350 ist ebenfalls verfügbar.
QuelleWichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Der Versicherte muss den Versicherer ab dem siebenten Aufenthaltstag über eine stationäre Krankenhausaufnahme informieren, damit ein möglicher Heimtransport beurteilt werden kann. Wird diese Informationspflicht verletzt und wäre der Versicherte transportfähig gewesen, besteht Anspruch auf Kostenersatz der Heilbehandlungen nur insoweit, als die Kosten nicht jene eines vom Versicherer organisierten Heimtransports übersteigen.
Nicht autorisierte Behandlung
Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß, reduziert sich die Leistungspflicht des Versicherers auf den Ersatz der medizinisch notwendigen Behandlungen. Wissentlich falsche Angaben oder Erschleichung von Versicherungsleistungen befreit den Versicherer von der Leistungspflicht und berechtigt zur Kündigung des Vertrags.
Abschluss im Ausland
Die Versicherung muss vor der Ausreise aus Österreich abgeschlossen werden. Eine Verlängerung bzw. Anschlussversicherung ist ausgeschlossen. Eine Rückzahlung der Prämie bei Abbruch des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich.
Chronische Erkrankungen
Akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen sind wie akute Erkrankungen versichert, sofern der Versicherungsabschluss vor Vollendung des 75. Lebensjahres der versicherten Person erfolgte.
Schwangerschaft
Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
pre_existing_conditions
Vorerkrankungen sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen; akute Schübe chronischer oder latenter Erkrankungen sind jedoch nur versichert, wenn die Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahres abgeschlossen wurde. Geplante Behandlungen, die der Reisegrund waren, sind ausgeschlossen.
coverage_duration_limit
Beim Jahresschutz (Tarif RE/RF) besteht Versicherungsschutz je Auslandsaufenthalt für maximal 6 Wochen (42 Tage) ab Beginn des jeweiligen Aufenthalts. Ist der Versicherte nach einem Versicherungsfall über das Ende der Deckungsdauer hinaus nicht transportfähig, verlängert sich der Schutz bis zur Erlangung der Transportfähigkeit und zum Abschluss des unmittelbar durchgeführten Rücktransports.
Dokumente
IPID – Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarife RE/RF, RVI/RVA)
ipid
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) – Auslandsreise-Krankenversicherung RE/RF inkl. Vertriebsinformationen
terms_and_conditions
Leistungsübersicht – Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif RE/RF
benefits_table
Produktflugblatt – Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif RE/RF (Stand 01/2026)
other
Policendetails
Medizinische Rückhol- und Rücktransportleistungen
SOS-Rückholdienst für Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit, 24 Stunden verfügbar durch Tyrol Air Ambulance
Behandlung von akuten Erkrankungen und Unfallfolgen
Versicherungsschutz für Krankheit oder Unfall, wo immer sich der Versicherte aufhält; einschließlich akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen
Kostendeckungsbedingungen
Übernahme von 100% der Kosten abzüglich der Leistung der Sozialversicherung bei unaufschiebbaren Behandlungen; 90% Kostenübernahme ohne Sozialversicherung
Versicherungsschutz bei pandemiebedingte Infektionen
Medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland auch bei pandemiebedingte Infektionen sind versichert, sofern keine Reisewarnung besteht
Geographischer Geltungsbereich - weltweit oder Europa
Wahltarif für Reiseland: weltweit oder Europa (geografisch, einschließlich Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren, Kanarische Inseln)
Meldepflicht bei Krankenhausaufenthalt
Der Versicherte muss den Versicherer ab dem siebenten Aufenthaltstag über eine stationäre Krankenhausaufnahme informieren
Höchstabschlussalter
Versicherung ist nur bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres abschließbar; Versicherungsschutz für chronische Erkrankungen nur bei Abschluss vor dem 75. Lebensjahr
Wohnsitzanforderung
Versichert werden können nur Personen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, sofern sie sich nicht berufsbedingt, zur Aus- oder Weiterbildung oder aus sonstigen Gründen dauernd oder überwiegend im Ausland aufhalten
Wartezeiten
Unfälle sind sofort versichert; bei Abschluss nach Reisebuchung gilt 10-tägige Wartezeit für Stornoversicherung bei Krankheit
Versicherte Ausschlüsse
Maßnahmen die nicht direkt zur Heilung erforderlich sind, insbesondere Rehabilitationsmaßnahmen, Prophylaxe, kosmetische Behandlungen, Entwöhnungsbehandlungen, therapeutische Pädagogik, Sprachtherapie, Physiotherapie