Verifiziertes Angebot

Wiener Städtische

Wiener Städtische is a Reiseversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 13.05.2026T&C from 2025-07-01WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Direktverrechnung für stationäre Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern im Ausland wenn möglich; ansonsten Kostenersatz nach Einreichung bezahlter Rechnungen. SOS-Rückholkosten werden direkt durch Tyrol Air Ambulance abgewickelt.

Geographic scope

AT

Worldwide except Austria and countries where insured persons have a residence prior to departure; no coverage in regions under Austrian travel warning for crisis/war events

Alleinstellungsmerkmale

  • Unbegrenzte weltweite Heilbehandlungsdeckung ohne Summenbegrenzung für stationäre und ambulante Notfallbehandlungen, einschließlich akuter Schübe bestehender chronischer Erkrankungen.
  • SOS-Rückholdienst über Tyrol Air Ambulance rund um die Uhr verfügbar mit 100-prozentiger Kostenübernahme ohne Summenbegrenzung, einschließlich Überführung Verstorbener und Heimreise mitversicherter Familienangehöriger.
  • Jahresschutz mit unbegrenzt vielen Reisen pro Jahr bis zu je 6 Wochen, ausgezeichnet mit dem 1. Platz im Bereich Krankenversicherung Jahresvertrag beim unabhängigen ÖGVS Branchenmonitor 2025.
  • Direktverrechnung mit öffentlichen Krankenhäusern im Ausland wenn möglich, wodurch Vorleistungen in vielen Fällen entfallen.
  • Familienpolizze schließt Ehepartner/Lebensgefährten und Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres ein, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Enkelkinder, zu einer einzigen Familienprämie.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten (stationär und ambulant)

Gedeckt

Deckt medizinisch notwendige Behandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die akut während des versicherten Auslandsaufenthalts auftreten. Stationäre Kosten in öffentlichen Krankenhäusern werden abzüglich der Sozialversicherungsleistung voll ersetzt; 90 % ohne Sozialversicherungsanspruch. Ambulante Kosten inkl. verordneter Arzneimittel werden zu 90 % erstattet, wenn kein Sozialversicherungsanspruch besteht.

Quelle

Notfallbehandlung

Gedeckt

Kostenübernahme für alle medizinisch notwendigen Notfallbehandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die akut während des versicherten Auslandsaufenthalts auftreten, einschließlich akuter Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen (bei Abschluss vor dem 75. Lebensjahr). Gedeckt sind nur medizinisch unaufschiebbare Behandlungen.

Quelle

Stationäre Behandlung (Krankenhausaufenthalt)

Gedeckt

Kosten stationärer Behandlungen operativer und nicht operativer Art bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern und preislich gleichgestellten Privatkrankenanstalten werden abzüglich der Sozialversicherungsleistung voll ersetzt. Erbringt die Sozialversicherung keine Leistung, werden 90 % dieser Kosten ersetzt. Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt sind eingeschlossen.

Quelle

Ambulante Behandlung

Gedeckt

Kosten medizinisch notwendiger ambulanter ärztlicher Behandlung einschließlich verordneter Arzneimittel werden zu 90 % ersetzt, sofern kein Sozialversicherungsanspruch besteht. Besteht teilweiser Sozialversicherungsanspruch, wird der die Sozialversicherungsleistung übersteigende Teil bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen erstattet.

Quelle

Zahnärztliche Notfallbehandlung

Bedingt

Nur zahnärztliche Behandlungen, die der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen, sind gedeckt. Konservierende und prothetische Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Quelle

Krankentransport (zur nächstgelegenen Krankenanstalt)

Gedeckt

Transportkosten zur nächstgelegenen Krankenanstalt sind im Rahmen der stationären Behandlungskosten gedeckt (100 % nach SV-Abzug) bzw. zu 90 % bei ambulanten Fällen. Mehrkosten für die Heimreise mittels Sanitätsfahrzeug infolge Krankheit oder Unfall werden zu 90 % erstattet.

Quelle

Medizinische Evakuierung / SOS-Rückholdienst

Gedeckt

Der SOS-Rückholdienst übernimmt zu 100 % die Mehrkosten für Heimfahrt oder Heimflug der erkrankten oder verletzten versicherten Person, vermittelt durch Tyrol Air Ambulance (24 Stunden verfügbar). Eingeschlossen ist auch die kostengünstigste Heimreise mitversicherter Familienangehöriger. Der Versicherer trägt die Kosten, sofern der Transport durch den autorisierten Partner (Tyrol Air Ambulance) vermittelt wird. Kein Summenlimit angegeben.

Quelle

Überführung Verstorbener

Gedeckt

100 % der Kosten für die Überführung einer während eines versicherten Auslandsaufenthalts verstorbenen versicherten Person zu ihrem früheren Wohnort, sofern die Überführung durch Tyrol Air Ambulance vermittelt wird. Eingeschlossen ist auch die kostengünstigste Heimreise mitversicherter Familienangehöriger.

Quelle

Suche und Bergung

Gedeckt

Kosten für Suche und Bergung nach einem Unfall sind versichert. Das IPID bestätigt die Einbeziehung. Konkrete Höchstbeträge für RE/RF sind in den verfügbaren Quellen nicht ausgewiesen (der EUR-4.000-Höchstbetrag ab NACA IV gilt laut dem gesonderten Flugblatt für Tarif RVI/RVS).

Quelle

COVID-19 / pandemiebedingte Erkrankungsbehandlung

Bedingt

Medizinisch notwendige Heilbehandlungen infolge pandemiebedingter Infektionen (inkl. COVID-19) im Ausland sind versichert, sofern keine österreichische Reisewarnung für das Reiseziel in Kraft ist. Der Versicherungsschutz erlischt für krisenbedingte Erkrankungen, wenn die versicherte Person nach Inkrafttreten einer Reisewarnung freiwillig in der betroffenen Region verbleibt.

Quelle

Vorerkrankungen / chronische Erkrankungen (akute Schübe)

Bedingt

Akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen sind wie akute Erkrankungen versichert, sofern der Versicherungsabschluss vor Vollendung des 75. Lebensjahres erfolgte. Die Behandlung muss akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden.

Quelle

Wintersportdeckung

Gedeckt

Freizeitwintersport ist unter der allgemeinen Kranken- und Unfalldeckung versichert. Sportliche Wettbewerbe und offizielles Training für Wettkämpfe sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Quelle

Abenteuer- / Wettkampfsportdeckung

Ausgeschlossen

Unfallfolgen, die durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Quelle

Schwangerschaft und Entbindung

Ausgeschlossen

Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Quelle

Privathaftpflicht

Ausgeschlossen

Privathaftpflicht ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts.

Quelle

Rechtsschutz

Nicht angeboten

Rechtsschutz ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts.

Quelle

24-Stunden-Notfallservice

Gedeckt

Ein 24-Stunden-Notfallservice ist unter +43 (0)50 350 357 für medizinische Notfälle im Ausland erreichbar. Tyrol Air Ambulance steht rund um die Uhr als SOS-Rückholpartner zur Verfügung. Eine allgemeine Servicehotline unter +43 (0)50 350 350 ist ebenfalls verfügbar.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Der Versicherte muss den Versicherer ab dem siebenten Aufenthaltstag über eine stationäre Krankenhausaufnahme informieren, damit ein möglicher Heimtransport beurteilt werden kann. Wird diese Informationspflicht verletzt und wäre der Versicherte transportfähig gewesen, besteht Anspruch auf Kostenersatz der Heilbehandlungen nur insoweit, als die Kosten nicht jene eines vom Versicherer organisierten Heimtransports übersteigen.

Nicht autorisierte Behandlung

Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß, reduziert sich die Leistungspflicht des Versicherers auf den Ersatz der medizinisch notwendigen Behandlungen. Wissentlich falsche Angaben oder Erschleichung von Versicherungsleistungen befreit den Versicherer von der Leistungspflicht und berechtigt zur Kündigung des Vertrags.

Abschluss im Ausland

Die Versicherung muss vor der Ausreise aus Österreich abgeschlossen werden. Eine Verlängerung bzw. Anschlussversicherung ist ausgeschlossen. Eine Rückzahlung der Prämie bei Abbruch des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich.

Chronische Erkrankungen

Akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen sind wie akute Erkrankungen versichert, sofern der Versicherungsabschluss vor Vollendung des 75. Lebensjahres der versicherten Person erfolgte.

Schwangerschaft

Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

pre_existing_conditions

Vorerkrankungen sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen; akute Schübe chronischer oder latenter Erkrankungen sind jedoch nur versichert, wenn die Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahres abgeschlossen wurde. Geplante Behandlungen, die der Reisegrund waren, sind ausgeschlossen.

coverage_duration_limit

Beim Jahresschutz (Tarif RE/RF) besteht Versicherungsschutz je Auslandsaufenthalt für maximal 6 Wochen (42 Tage) ab Beginn des jeweiligen Aufenthalts. Ist der Versicherte nach einem Versicherungsfall über das Ende der Deckungsdauer hinaus nicht transportfähig, verlängert sich der Schutz bis zur Erlangung der Transportfähigkeit und zum Abschluss des unmittelbar durchgeführten Rücktransports.

Wo kaufen

Dokumente

IPID – Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarife RE/RF, RVI/RVA)

ipid

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) – Auslandsreise-Krankenversicherung RE/RF inkl. Vertriebsinformationen

terms_and_conditions

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Leistungsübersicht – Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif RE/RF

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Produktflugblatt – Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif RE/RF (Stand 01/2026)

other

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Policendetails

Medizinische Rückhol- und Rücktransportleistungen

SOS-Rückholdienst für Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit, 24 Stunden verfügbar durch Tyrol Air Ambulance

Behandlung von akuten Erkrankungen und Unfallfolgen

Versicherungsschutz für Krankheit oder Unfall, wo immer sich der Versicherte aufhält; einschließlich akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen

Kostendeckungsbedingungen

Übernahme von 100% der Kosten abzüglich der Leistung der Sozialversicherung bei unaufschiebbaren Behandlungen; 90% Kostenübernahme ohne Sozialversicherung

Versicherungsschutz bei pandemiebedingte Infektionen

Medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland auch bei pandemiebedingte Infektionen sind versichert, sofern keine Reisewarnung besteht

Geographischer Geltungsbereich - weltweit oder Europa

Wahltarif für Reiseland: weltweit oder Europa (geografisch, einschließlich Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren, Kanarische Inseln)

Meldepflicht bei Krankenhausaufenthalt

Der Versicherte muss den Versicherer ab dem siebenten Aufenthaltstag über eine stationäre Krankenhausaufnahme informieren

Höchstabschlussalter

Versicherung ist nur bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres abschließbar; Versicherungsschutz für chronische Erkrankungen nur bei Abschluss vor dem 75. Lebensjahr

Wohnsitzanforderung

Versichert werden können nur Personen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, sofern sie sich nicht berufsbedingt, zur Aus- oder Weiterbildung oder aus sonstigen Gründen dauernd oder überwiegend im Ausland aufhalten

Wartezeiten

Unfälle sind sofort versichert; bei Abschluss nach Reisebuchung gilt 10-tägige Wartezeit für Stornoversicherung bei Krankheit

Versicherte Ausschlüsse

Maßnahmen die nicht direkt zur Heilung erforderlich sind, insbesondere Rehabilitationsmaßnahmen, Prophylaxe, kosmetische Behandlungen, Entwöhnungsbehandlungen, therapeutische Pädagogik, Sprachtherapie, Physiotherapie