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Generali Versicherung AG

Europäische Reiseversicherung

Europäische Reiseversicherung is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 25.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2021-12-01Risikoträger: Europäische Reiseversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Nach Kontaktaufnahme mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers organisiert dieser die notwendigen Maßnahmen (Transport, Behandlung, Heimtransport, Überführung) und bezahlt die anfallenden Kosten direkt an den Leistungsträger (z. B. das Krankenhaus). Wurden Kosten für ambulante oder stationäre Behandlung selbst bezahlt und besteht Anspruch aus einer Sozial- oder Privatkrankenversicherung, ist dieser zuerst geltend zu machen; unterbleibt dies, reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 20 %.

Geografischer Geltungsbereich

Wählbarer Tarif: „Europa“ oder „weltweit“

Der Tarif „Europa“ umfasst Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, die Azoren und die Kanarischen Inseln, mit Ausnahme von Syrien und der Krim. Der Tarif „weltweit“ gilt weltweit, mit Ausnahme von Nordkorea, Syrien, Venezuela, der Krim und dem Iran. Medizinische Leistungen gelten nur im Ausland; das Land des Hauptwohnsitzes der versicherten Person gilt als Inland.

Alleinstellungsmerkmale

  • Medizinische Behandlung im Ausland ist bis zu € 1.000.000 versichert, deutlich über üblichen Mindestdeckungen.
  • Sofortige Online-Ausstellung: Versicherungspolizze und vollständige Produktinformation stehen unmittelbar nach dem Online-Abschluss zum Download bereit.
  • Eine 24-Stunden-Notrufnummer ist standardmäßig inkludiert und organisiert Behandlung, Kostengarantien gegenüber Krankenhäusern und Heimtransport direkt mit den Leistungserbringern.
  • Reisegepäck wird für Gegenstände bis 2 Jahre Alter zum Neuwert (nicht zum Zeitwert) ersetzt, anders als bei vielen Mitbewerbern, die nur Zeitwert erstatten.
  • Such- und Bergungskosten bis € 80.000 sind als Standardleistung inkludiert und nicht als separates Zusatzpaket erforderlich.

Leistungsgrenzen

Medizinische Kosten im Ausland

1.000.000 €

Deckt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung während einer versicherten Auslandsreise infolge akuter Erkrankung oder Unfall bis zu einer gemeinsamen Versicherungssumme von € 1.000.000.

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung

1.000.000 €

Versicherungsfall ist eine unerwartet akut eintretende Erkrankung, eine unfallbedingte Körperverletzung oder der Tod der versicherten Person während einer Reise im Ausland; die Behandlungskosten werden im Rahmen der gemeinsamen Versicherungssumme von € 1.000.000 ersetzt.

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Stationäre Behandlung

1.000.000 €

Die stationäre Behandlung im Krankenhaus im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel ist versichert; sie teilt sich die gemeinsame Versicherungssumme von € 1.000.000 mit der ambulanten Behandlung und stellt kein separates Sublimit dar.

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Ambulante Behandlung

1.000.000 €

Die ambulante ärztliche Behandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel teilt sich die gemeinsame Versicherungssumme von € 1.000.000 mit der stationären Behandlung.

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Schmerzstillende Zahnbehandlung

Gedeckt

Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sind im Rahmen der ambulanten Behandlung im Ausland innerhalb der gemeinsamen Versicherungssumme von € 1.000.000 mitversichert; ein separates Sublimit ist nicht angegeben.

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Transport ins Krankenhaus / Verlegungstransport

Gedeckt

Der Versicherer organisiert und übernimmt die Kosten für den Transport ins nächstgelegene Krankenhaus sowie einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport; ein gesondertes Limit über die medizinische Gesamtversicherungssumme hinaus ist nicht angegeben.

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Medizinisch notwendiger Heimtransport

Gedeckt

Der Versicherer organisiert und übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit den Heimtransport in das Wohnsitzland, erforderlichenfalls mit Arztbegleitung und medizinisch adäquaten Transportmitteln, einschließlich Ambulanzjet.

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Überführung Verstorbener / Begräbnis am Ereignisort

Gedeckt

Im Todesfall übernimmt der Versicherer die Überführung Verstorbener in der Standardnorm ins Wohnsitzland, oder stattdessen das Begräbnis am Ereignisort bis zur Höhe der Kosten einer Überführung in der Standardnorm.

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Such- und Bergungskosten

80.000 €

Bei Unfall, Berg- oder Seenot ersetzt der Versicherer die Such- und Bergungskosten bis € 80.000.

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Das Informationsblatt und die Bedingungen 2021 des KomplettSchutz definieren den Versicherungsfall lediglich als unerwartet akut eintretende Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod; COVID-19 bzw. epidemische/pandemische Erkrankungen werden weder gesondert genannt noch ausgeschlossen.

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Bestehende Erkrankungen (unerwartetes Akutwerden)

500.000 €

Eine bereits vor Reiseantritt bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist nur versichert, wenn diese während der Reise unerwartet akut wird und nicht anderweitig ausgeschlossen ist; die Maximalleistung für solche Ereignisse beträgt insgesamt € 500.000.

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Wintersportdeckung

Keine Grenze angegeben

Wintersport zur Freizeitausübung wird in den KomplettSchutz-Quellen weder gesondert als eingeschlossen noch ausgeschlossen genannt; ausdrücklich ausgeschlossen sind nur Berufssport, Motorsport und offizielle Wettbewerbe.

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Abenteuersport (Tauchen, Bergsteigen)

Bedingt

Tauchen ist nur mit gültiger internationaler Berechtigung für die jeweilige Tiefe und nur bis maximal 40 m Tiefe versichert; Bergsteigen ist bis max. 6.000 m Seehöhe gedeckt. Berufssport, Extremsport, Motorsport sowie offizielle Wettbewerbe sind ausgeschlossen.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen / Frühgeburt

Bedingt

Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche innerhalb der medizinischen Gesamtversicherungssumme versichert; Schwangerschaftsunterbrechungen und nach der 35. Schwangerschaftswoche auftretende Komplikationen sind ausgeschlossen.

Quelle

Reiseprivathaftpflicht

500.000 €

Deckt pauschal die Erfüllung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche wegen eines als Privatperson verursachten Sach- und Personenschadens während der Reise bis € 500.000; darin sind Mietsachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) mit € 25.000 begrenzt.

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Rechtshilfe (Haft im Ausland)

Keine Grenze angegeben

Das Informationsblatt (IPID) zum KomplettSchutz enthält im Unterschied zum eigenständigen Produkt ReiseSchutz keinen Leistungsabschnitt „Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland“; ein Anwalts-/Dolmetschervorschuss ist für den KomplettSchutz nicht dokumentiert.

Quelle

24-Stunden-Notrufassistenz

Gedeckt

Eine 24-Stunden-Notrufnummer ist inkludiert; bei stationärer Behandlung, Verlegungstransport, Heimtransport und Überführung Verstorbener organisiert der Versicherer nach Kontaktaufnahme die notwendigen Maßnahmen und bezahlt die Kosten direkt an den Leistungsträger.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Sollten stationäre, tagesklinische oder wiederholt ambulante Behandlung, Heimtransport, Überführung Verstorbener oder Bestattungen am Ereignisort notwendig werden, ist ehestmöglich mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers Kontakt aufzunehmen, um allfällige Weisungen des Versicherers einzuholen.

Nicht autorisierte Behandlung

Die unterlassene Kontaktaufnahme mit der 24-Stunden-Notrufnummer vor notwendiger stationärer Behandlung, Verlegungstransport oder Heimtransport stellt eine Obliegenheitsverletzung dar; gemäß § 6 Abs. 3 VersVG kann dies zur anteiligen oder bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führen, abhängig vom Einfluss der Verletzung auf den Schaden.

Abschluss im Ausland

Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Ein Abschluss während der Reise ist nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Versicherer zulässig.

Chronische Erkrankungen

Eine bei Reiseantritt bereits bestehende chronische Erkrankung oder Unfallfolge ist nur versichert, wenn diese unerwartet akut wird und nicht anderweitig ausgeschlossen ist; die Gesamtleistung für solche bestehenden Erkrankungen ist mit € 500.000 begrenzt.

Schwangerschaft

Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; der Eintritt der Schwangerschaft selbst ist stornoversicherungstechnisch nur mitversichert, wenn die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen wurde.

Vorerkrankungsausschluesse

Bereits bestehende Erkrankungen oder Unfallfolgen sind nur bei unerwartetem Akutwerden während der Reise versichert, begrenzt auf eine Gesamtleistung von € 500.000 für alle derartigen Ereignisse.

Begrenzung der Deckungsdauer

Die Versicherung KomplettSchutz gilt für eine Reise mit einer Reisedauer von maximal 31 Tagen.

Wo kaufen

Dokumente

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten KomplettSchutz (IPID)

IPID

Öffnen

Europäische Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2021

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Medizinische Behandlung im Ausland

Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland, einschließlich Heimtransport

Quelle

Reisestornoschutz

Übernahme von Stornokosten bei Nicht-Antritt der Reise aufgrund unerwartet eintretender Erkrankung oder Unfall

Quelle

Reisegepäckversicherung

Versicherungsschutz für gestohlenes oder beschädigtes Reisegepäck mit Neuwertdeckung

Quelle

Reiseprivathaftpflichtversicherung

Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden, die Dritten während der Reise zugefügt werden

Quelle

Maximale Reisedauer pro Reise

Versicherungsschutz ist auf maximal 42 Tage pro Reise begrenzt; kann auf 84 Tage erweitert werden

Quelle

Geografischer Versicherungsschutz

Versicherungsschutz verfügbar für 'Europa' oder 'Weltweit' mit bestimmten Ausnahmländern

Quelle

Vorige Benachrichtigung bei medizinischen Notfällen

Bei stationärem Aufenthalt oder Krankenrücktransport ist Kontakt mit der 24-Stunden-Notfallzentrale erforderlich

Quelle

Schadenmeldungsfrist

Der Schadensfall ist ehestmöglich nach Kenntnis dem Versicherer anzuzeigen

Quelle

Schadensabwicklung durch Europ Assistance

Medizinische Schadenfälle werden durch Europ Assistance, den Assistance-Partner von Generali, abgewickelt

Quelle

Behandlung bekannter Erkrankungen

Einschränkungen bei Erkrankungen, die vor Versicherungsabschluss oder Reisebuchung bekannt waren

Quelle

Ordentlicher Wohnsitz

Versicherte Person muss ordentlichen Wohnsitz in Österreich oder Südtirol haben

Quelle

Quellen