Verifiziertes Angebot

Generali

Generali is a Reiseversicherung for the AT market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 13.05.2026T&C from 2024-06-01Generali Versicherung AG
24/7 helpline

Direktzahlung

Der Versicherer organisiert und übernimmt die Kosten für den medizinisch notwendigen Heimtransport (inkl. Ambulanzjet) zu 100 %. Stationäre Behandlungskosten im Ausland werden bis EUR 1.000.000 gedeckt. Die versicherte Person muss die 24-Stunden-Notrufnummer ehestmöglich kontaktieren, bevor stationäre, tagesklinische oder wiederholt ambulante Behandlung, Heimtransport, Überführung Verstorbener oder Bestattungen am Ereignisort notwendig werden. Nichtbenachrichtigung kann zu Leistungskürzung führen.

Geographic scope

AT

Worldwide (except Afghanistan, Belarus, Myanmar/Burma, Iran, North Korea, Russia, Syria, Venezuela and the regions of Donetsk, Zaporizhzhia, Kherson, Luhansk and Crimea); medical benefits only apply outside the insured person's country of primary residence (Austria)

Starting from

9 €

Alleinstellungsmerkmale

  • Stationäre Behandlung im Ausland bis EUR 1.000.000 gedeckt – ohne Altersgrenzen für versicherte Personen.
  • Such- und Bergungskosten (Berg, See, Unfall) bis EUR 80.000 gedeckt, einschließlich Hubschrauberbergung.
  • 24/7-Reisedoc-Telemedizinservice verbindet Reisende direkt mit einem österreichischen Arzt im Ausland – bequem vom Hotelzimmer aus.
  • Keine Selbstbehalte auf Kernleistungen (kein Selbstbehalt bei medizinischer Behandlung oder Heimtransport).
  • Familientarif deckt bis zu 2 Erwachsene und alle Kinder unter 21 Jahren ab, auch bei getrennten Reisen, ohne gemeinsamen Wohnsitz als Voraussetzung.

Leistungsgrenzen

Medizinische Leistungen im Ausland (ambulant + stationär)

Gedeckt

Ersatz der Kosten für ambulante Behandlung (100 %) und stationäre Behandlung bis EUR 1.000.000 im Ausland. Einschließlich Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport (100 %). Maximalleistung bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung: EUR 500.000. Bei bestehender Sozialversicherung und Nichtgeltendmachung gilt ein Selbstbehalt von 20 %.

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung im Ausland

Gedeckt

Erstattung der Kosten für notfallmedizinische Behandlung im Ausland bei unerwartet akut eintretenden Erkrankungen (auch bei Pandemien und Epidemien) und Unfällen. Ambulant 100 %, stationär bis EUR 1.000.000. Bei bestehender Sozialversicherung und Nichtgeltendmachung gilt ein Selbstbehalt von 20 %.

Quelle

Stationäre Behandlung im Ausland

Gedeckt

Kosten für stationäre Behandlung im Ausland bis EUR 1.000.000 gedeckt. Bei bestehender Sozialversicherung und Nichtgeltendmachung gilt ein Selbstbehalt von 20 %.

Quelle

Ambulante Behandlung im Ausland

Gedeckt

Kosten für ambulante Behandlung im Ausland werden zu 100 % erstattet (kein Betragslimit genannt). Bei bestehender Sozialversicherung und Nichtgeltendmachung gilt ein Selbstbehalt von 20 %.

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Notfall-Zahnbehandlung im Ausland

Gedeckt

Kosten für akute Zahnbehandlungen im Ausland sind inkludiert (Notfall-Zahnbehandlung als Teil der Auslandsreisekrankenversicherung); spezifisches Sublimit nicht öffentlich ausgewiesen.

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Transport ins Krankenhaus / Verlegungstransport im Ausland

Gedeckt

Transport ins Krankenhaus und Verlegungstransport im Ausland werden zu 100 % erstattet (kein Betragslimit genannt).

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Medizinisch notwendiger Heimtransport / Evakuierung nach Österreich (inkl. Ambulanzjet)

Gedeckt

Medizinisch notwendiger Heimtransport nach Österreich wird zu 100 % übernommen, einschließlich Ambulanzjet. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt (auch ohne medizinische Notwendigkeit, exkl. Ambulanzjet) ebenfalls 100 %. Transport muss vom Versicherer organisiert werden.

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Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort

Gedeckt

Kosten für die Überführung im Todesfall nach Österreich oder das Begräbnis am Ereignisort werden zu 100 % übernommen.

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Such- und Bergungskosten

Gedeckt

Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot werden bis EUR 80.000 erstattet.

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COVID-19 und Pandemie-/Epidemiebehandlung

Gedeckt

Unerwartet akut eintretende Erkrankungen einschließlich Pandemien und Epidemien (z. B. COVID-19) sind im Rahmen der Reisekrankenversicherung bis EUR 1.000.000 für stationäre Behandlung im Ausland gedeckt (KomplettSchutz IPID 06/2024). Hinweis: Die Version 12/2021 nennt Pandemie/Epidemie nicht explizit; die Version 06/2024 schon.

Quelle

Unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung

Bedingt

Wird eine bestehende Erkrankung im Ausland unerwartet akut, beträgt die Maximalleistung EUR 500.000. Die Deckung ist auf unvorhergesehene Akutfälle beschränkt; bei Versicherungsabschluss oder Reiseantritt bereits bekannte oder vorhersehbare Erkrankungen sind ausgeschlossen.

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Wintersport (Freizeitski/-snowboard)

Gedeckt

Freizeitwintersport (Ski, Snowboard) ist im Standardschutz enthalten. Such- und Bergungskosten bei Skiunfällen sind explizit bis EUR 80.000 gedeckt. Wettkampfsport und Motorsport sind ausgeschlossen.

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Abenteuer- / Extremsportdeckung

Bedingt

Tauchen nur mit gültiger Berechtigung und bis 40 m Tiefe. Bergsteigen bis max. 6.000 m Seehöhe. Paragleiten und Fallschirmspringen als Passagier gedeckt. Reisen in unerschlossene oder unerforschte Gebiete, Berufssport, Motorsport sowie Teilnahme an nationalen und internationalen Sportwettbewerben sind ausgeschlossen.

Quelle

Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen sind als versicherte Gründe für Reisestorno/Reiseabbruch gelistet. Für Storno-/Abbruchschutz ist der Eintritt der Schwangerschaft nur versichert, wenn die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen wurde.

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Reiseprivathaftpflicht im Ausland

Gedeckt

Versichert die Erfüllung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche wegen als Privatperson verursachter Sach- und Personenschäden pauschal bis EUR 500.000. Mietsachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) bis EUR 25.000 gedeckt.

Quelle

Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland

Gedeckt

Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers. Vorschuss für Anwaltskosten bis EUR 3.000 und für Strafkaution bis EUR 13.000.

Quelle

24-Stunden-Notruf, Soforthilfe weltweit und Reisedoc-Telemedizin

Gedeckt

Notrufzentrale 365 Tage/24 Stunden weltweit erreichbar (Inland: 0800 20 444 00; Ausland: +43 1 20 444 00). Reisedoc-Telemedizinservice ermöglicht 24/7 ärztliche Beratung durch einen österreichischen Arzt während der Auslandsreise.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Ehestmöglich nach Kenntnis des Versicherungsfalls muss die versicherte Person die 24-Stunden-Notrufnummer (+43 1 20 444 00) kontaktieren, bevor stationäre, tagesklinische oder wiederholt ambulante Behandlung, Heimtransport, Überführung Verstorbener oder Bestattungen am Ereignisort notwendig werden, um Weisungen des Versicherers einzuholen.

Nicht autorisierte Behandlung

Besteht eine Sozialversicherung und werden die Ansprüche nicht geltend gemacht, gilt ein Selbstbehalt von 20 % auf Behandlungskosten sowie Krankenhaus- und Verlegungstransport. Die Nichtbenachrichtigung der Notrufnummer vor stationärer Behandlung oder Transport kann zu Leistungskürzung oder -ablehnung führen.

Abschluss im Ausland

Das Produkt ist für den Abschluss vor Reiseantritt konzipiert. Für Stornoschutz muss die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss gilt Stornoschutz nur für Ereignisse ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).

Chronische Erkrankungen

Bei Versicherungsabschluss oder Reiseantritt bereits bekannte oder vorhersehbare Erkrankungen sind nicht versichert. Wird eine bestehende Erkrankung unerwartet akut, beträgt die Maximalleistung EUR 500.000.

Schwangerschaft

Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen sind als Storno-/Abbruchgründe versichert. Der Eintritt der Schwangerschaft als Stornogrund ist nur gedeckt, wenn die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen wurde. Schwangerschaftskomplikationen im Ausland fallen unter die Reisekrankenversicherung (ambulant 100 %, stationär bis EUR 1.000.000).

pre_existing_conditions

Bestehende Erkrankungen, die bei Versicherungsabschluss oder Reiseantritt bekannt oder vorhersehbar waren, sind ausgeschlossen. Wird eine bestehende Erkrankung im Ausland unerwartet akut, werden Kosten bis maximal EUR 500.000 übernommen.

coverage_duration_limit

Die standardmäßige maximale versicherte Reisedauer beträgt 42 Tage pro Reise bei Jahresprodukten, erweiterbar auf 84 Tage gegen Aufpreis. Einzelreiseprodukte (KomplettSchutz, Urlaubsschutz) decken Reisen bis zu 31 Tagen. Versicherungsschutz endet bei Rückkehr oder Erreichen der maximalen Versicherungsdauer.

Wo kaufen

Dokumente

Folder Reiseversicherung – Generali AT (SAP 26582, 03/2025)

benefits_table

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IPID KomplettSchutz – Europäische Reiseversicherung (Stand 12/2021)

ipid

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IPID Urlaubsschutz – Europäische Reiseversicherung (Stand 12/2021)

ipid

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Policendetails

Medizinische Leistungen im Ausland

Kostenerstattung für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland, einschließlich Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendiger Heimtransport.

Such- und Bergungskosten

Erstattung für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungskosten durch Rettungsdienste.

Medizinisch notwendiger Heimtransport nach Österreich

Erstattung für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Österreich, einschließlich Ambulanzjet.

Versicherungsdauer pro Reise

Beim Jahresprodukt Reise & Gepäck Premiumschutz beträgt die standardmäßige maximale versicherte Reisedauer 42 Tage pro Reise, erweiterbar auf 84 Tage gegen Aufpreis. Einzelreiseprodukte decken Reisen bis zu 31 Tagen ab.

Geltungsbereich

Versicherung weltweit oder für Europa (Wahl des Versicherungsnehmers), mit Ausnahmen für Länder mit Sanktionen oder Konflikten. Medizinische Leistungen gelten nur im Ausland (außerhalb des Hauptwohnsitzlandes).

Abschluss-Voraussetzung für Stornoschutz

Für Stornoschutz muss die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss gilt Stornoschutz nur für Ereignisse ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss, ausgenommen Unfälle, Tod oder Elementarereignisse.

Notfall-Benachrichtigungspflicht

Die versicherte Person muss ehestmöglich die 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers kontaktieren, bevor stationäre, tagesklinische oder wiederholt ambulante Behandlung, Heimtransport, Überführung Verstorbener oder Bestattungen am Ereignisort notwendig werden.