Prüfung ausstehend

GRAWE Reiseversicherung (Grawe Travelstar)

Versichert durch Grazer Wechselseitige Versicherung AG · Österreich

Reiseversicherung von GRAWE für den Austria-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 25.08.2026 · Bedingungen vom 2025-04-30Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Kostenloses 24/7-Telefon- oder Videogespräch mit einem österreichischen Arzt im Ausland, organisiert innerhalb von 30 Minuten, viermal pro Versicherungsjahr nutzbar.

Direkte Kostendeckungszusagen und Direktabrechnung mit Krankenhäusern im Ausland, sodass Versicherte hohe Arztrechnungen in der Regel nicht selbst vorstrecken müssen.

Such- und Bergungskostenschutz inklusive Helikopterbergung bis EUR 11.000 pro versicherter Person.

Bei einer Wiederholungsreise nach einem Nottransport wird eine Leistung von bis zu EUR 3.300 erstattet.

Die Family & Friends-Option versichert bis zu 2 Erwachsene und 5 Minderjährige, die gemeinsam reisen, auf einer Polizze – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Heilbehandlungskosten im Ausland

250.000 € – 500.000 €

Gemeinsame Versicherungssumme für ambulante Behandlung, stationäre Behandlung und Medikamentenkosten im Ausland bei akuter Krankheit oder Unfall; bis EUR 250.000 bei Travelstar Single bzw. EUR 500.000 bei Family & Friends. Es handelt sich um eine gemeinsame Versicherungssumme für den gesamten Reisekranken-/Reiseunfall-Baustein (ABRV Punkt 1.6).

Gedeckt

Medizinische Notfallbehandlung im Ausland

250.000 € – 500.000 €

Deckt akute Erkrankungen und Unfälle im Ausland einschließlich ambulanter und stationärer Notfallbehandlung sowie direkter Kostendeckungszusagen an Krankenhäuser; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends) aus der gemeinsamen Kranken-/Unfallversicherungssumme.

Gedeckt

Stationäre Behandlung

250.000 € – 500.000 €

Stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland bei akuter Krankheit oder Unfall; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends) aus der gemeinsamen Kranken-/Unfallversicherungssumme.

Gedeckt

Ambulante Behandlung

250.000 € – 500.000 €

Ambulante ärztliche Behandlung im Ausland bei akuter Krankheit oder Unfall; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends) aus der gemeinsamen Kranken-/Unfallversicherungssumme.

Bedingt

Zahnbehandlung im Notfall

Bedingt

Versichert sind nur einfache Zahnfüllungen, die zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung notwendig sind, im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlungskosten; konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen sind ausgeschlossen, ein gesonderter Höchstbetrag ist nicht angegeben.

Klausel 5.4.5Seite 6

Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.4. Nicht versicherte Kosten (Ausschlüsse)

konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen bzw. Behandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen. Die Kosten für zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung notwendiger Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sind jedoch versichert.

Gedeckt

Krankentransportkosten

250.000 € – 500.000 €

Kosten des medizinisch notwendigen Krankentransports zur stationären bzw. ambulanten Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus im Ausland und zurück zur Unterkunft; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends).

Gedeckt

Nottransport bzw. Heimtransport aus medizinischen Gründen

250.000 € – 500.000 €

Organisation und Kosten des Nottransports bzw. Heimtransports aus dem Ausland, falls nötig mit Ambulanzjet, wenn die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreichend ist; bis EUR 250.000 (Single) bzw. EUR 500.000 (Family & Friends).

Gedeckt

Überführungskosten Verstorbener / Bestattungskosten am Sterbeort

22.000 € – 44.000 €

Kosten der Überführung einer während der Reise im Ausland verstorbenen Person oder Bestattungskosten am Sterbeort; begrenzt mit EUR 22.000 pro Verstorbenem und insgesamt EUR 44.000 pro Polizze (Family & Friends).

Klausel 4.1.2Seite 4

Abschnitt: 4. EXTRARÜCKREISEKOSTENVERSICHERUNG > 4.1. Versicherte Kosten

Kosten der Überführung eines während einer Reise im Ausland verstorbenen Versicherten oder Kosten der Bestattung vor Ort. Die Entschädigung für diese Kosten ist mit € 22.000,-- pro Verstorbenem und insgesamt mit € 44.000,-- begrenzt.

Gedeckt

Such-, Berge- und Rettungskosten

11.000 €

Such-, Bergungs- und Rettungskosten inklusive Helikopterbergung, bis EUR 11.000 pro versicherter Person; dieser Betrag gilt gleichermaßen bei Single und Family & Friends.

Klausel 5.3.3Seite 5

Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.3. Versicherte Kosten/Leistungen

Such-, Bergungs- und Rettungskosten (einschließlich Helikopterbergung), höchstens jedoch € 11.000,-- pro versicherter Person.

Gedeckt

Behandlung bei COVID-19 / Epidemie- und Pandemieerkrankungen

250.000 € – 500.000 €

Als Epidemie oder Pandemie eingestufte Krankheiten wie z. B. Covid-19 sind ausdrücklich als akute Erkrankung im Ausland im Rahmen derselben Kranken-/Unfallversicherungssumme mitversichert (EUR 250.000 Single / EUR 500.000 Family & Friends); bei Quarantäne besteht zusätzlich ein Anspruch auf bis zu EUR 1.000 pro Person für Hotelmehrkosten.

Klausel 5.1Seite 5

Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.1. Versicherte Ereignisse

Versichert sind während der Reise im Ausland akut auftretende Krankheiten (einschließlich einer als Epidemie oder Pandemie eingestuften Krankheit wie z. B. Covid-19) und Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche sowie Quarantäne und Unfälle des Versicherten.

Bedingt

Vorerkrankungen / chronische Erkrankungen

15.000 €

Vorerkrankungen, die bei Vertragsabschluss bzw. Reiseantritt bereits bestanden oder zu erwarten waren, sind grundsätzlich ausgeschlossen; werden chronische Erkrankungen jedoch nach Reiseantritt unerwartet akut, sind die Heilkosten bis EUR 15.000 und der damit verbundene Not-/Heimtransport bis EUR 50.000 versichert.

Klausel 5.3.1Seite 5

Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.3. Versicherte Kosten/Leistungen

Die Leistung für Heilbehandlungskosten von chronischen Erkrankungen wird nur dann übernommen, wenn diese nach Reiseantritt unerwartet akut werden und ist mit € 15.000,-- begrenzt.

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Keine gesonderte Wintersport-Deckung; üblicher Wintersport ist als solcher nicht ausgeschlossen, jedoch sind Extremsportarten, Fallschirmspringen/Paragleiten, ungeführte Hochgebirgstouren über 6.000 Meter und Berufssport ausgeschlossen (ABRV 5.2.2).

Klausel 5.2.2Seite 5

Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.2. Nicht versicherte Ereignisse (Ausschlüsse)

für Ereignisse die bei Extremsportarten, Fallschirmspringen, Paragleiten oder Ähnlichem, extremen Hochgebirgstouren ohne geprüften Bergführer, Hochgebirgstouren über 6.000 Meter und solchen, die nicht als Pauschalreise gebucht wurden oder sportlichen Aktivitäten im Wildwasser auftreten,

Ausgeschlossen

Abenteuer-/Extremsport-Deckung

Ausgeschlossen

Kein Versicherungsschutz für Ereignisse bei Extremsportarten, Fallschirmspringen, Paragleiten, extremen Hochgebirgstouren ohne geprüften Bergführer, Hochgebirgstouren über 6.000 Meter, nicht als Pauschalreise gebuchte Hochgebirgstouren oder Wildwassersport sowie für Berufssport.

Klausel 5.2.2Seite 5

Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.2. Nicht versicherte Ereignisse (Ausschlüsse)

für Ereignisse die bei Extremsportarten, Fallschirmspringen, Paragleiten oder Ähnlichem, extremen Hochgebirgstouren ohne geprüften Bergführer, Hochgebirgstouren über 6.000 Meter und solchen, die nicht als Pauschalreise gebucht wurden oder sportlichen Aktivitäten im Wildwasser auftreten,

Gedeckt

Schwangerschaftskomplikationen

250.000 € – 500.000 €

Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich unerwarteter Frühgeburten, sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche im Rahmen der gemeinsamen Kranken-/Unfallversicherungssumme versichert (EUR 250.000 Single / EUR 500.000 Family & Friends); Schwangerschaften/Entbindungen ab der 36. Woche, Schwangerschaftsabbruch und Behandlungen infolge empfängnisverhütender Maßnahmen sind ausgeschlossen.

Klausel 5.1Seite 5

Abschnitt: 5. REISEKRANKEN- und REISEUNFALLVERSICHERUNG > 5.1. Versicherte Ereignisse

Versichert sind während der Reise im Ausland akut auftretende Krankheiten (einschließlich einer als Epidemie oder Pandemie eingestuften Krankheit wie z. B. Covid-19) und Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche sowie Quarantäne und Unfälle des Versicherten.

Gedeckt

Reiseprivathaftpflichtversicherung

440.000 €

Pauschale Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden aus einem Ereignis während der Versicherungsdauer bei Auslandsreisen, bis EUR 440.000; dieser pauschale Betrag gilt sowohl bei Single als auch bei Family & Friends.

Gedeckt

Rechtsbeistand im Ausland

5500 €

Die Kosten für Rechtsbeistand im Ausland in Notfällen (z. B. bei Strafverfolgungsmaßnahmen) sind bis EUR 5.500 versichert; dieser Betrag gilt gleichermaßen bei Single und Family & Friends.

Klausel 9.5Seite 9

Abschnitt: 9. ASSISTANCEVERSICHERUNG > 9.5. Bei Strafverfolgungsmaßnahmen

Bei Notfällen gemäß den Punkten 9.1. bis 9.5. sind die Kosten von Dolmetschern bis € 2.200,-- und die Kosten von Rechtsbeiständen bis € 5.500,-- versichert.

Gedeckt

24-Stunden-Notfall-Assistanceservice

Gedeckt

Rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale (+43 316 81 39 00) mit Notfall-Spezialisten, die bei Krankheit/Unfall, Todesfall, Verlust von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln sowie bei Strafverfolgungsmaßnahmen Hilfe leistet; ist bei Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich zu kontaktieren.

Klausel 9Seite 8

Abschnitt: 9. ASSISTANCEVERSICHERUNG

Voraussetzung für die Erbringung einer Assistanceleistung ist, dass der Versicherte oder ein von ihm Beauftragter bei Eintritt des Versicherungsfalles die 24-Stunden-Notrufzentrale unter der Telefonnummer +43 (0)316 813 900 verständigt;

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Die 24-Stunden-Notrufzentrale ist bei Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich zu kontaktieren; in nicht dringlichen Fällen ist auch eine Verständigung per E-Mail möglich.

Nicht autorisierte Behandlung

Hat die versicherte Person Leistungen selbst bezahlt, obwohl Versicherungsschutz aus einer Sozialversicherung besteht, muss sie diese Kosten zuerst bei der Sozialversicherung einreichen; unterlässt sie dies, reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 20%.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsschutz besteht nur für Reisen, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags angetreten werden; ein Abschluss während einer bereits laufenden Reise ist nicht möglich.

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen sind nur versichert, wenn sie nach Reiseantritt unerwartet akut werden; die Heilkosten sind mit EUR 15.000 und die Not-/Heimtransportkosten mit EUR 50.000 begrenzt.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich unerwarteter Frühgeburten, sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; Schwangerschaften und Entbindungen ab der 36. Woche, Schwangerschaftsabbrüche und Behandlungen infolge empfängnisverhütender Maßnahmen sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Es besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten, Leiden oder geplante Operationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. Reiseantritts bereits eingetreten oder zu erwarten waren.

Begrenzung der Deckungsdauer

Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mehr als ein Jahr, gilt der Versicherungsschutz jeweils nur für die ersten 45 Tage jeder Reise.

Direktzahlung

GRAWE erteilt Krankenhäusern auf Antrag Kostendeckungszusagen und führt die Verrechnung der Heilbehandlungskosten direkt mit dem Krankenhaus durch, sodass Versicherte für zugesagte Behandlungen in der Regel nicht in Vorleistung treten müssen.

Räumlicher Geltungsbereich

Weltweiter Geltungsbereich, ausgenommen Iran, Nordkorea, Venezuela, Syrien, die Krim sowie Länder mit offizieller österreichischer Reisewarnung; die Reisekranken-/Reiseunfall- und Reiseprivathaftpflichtversicherung gilt nur außerhalb Österreichs; Zweitwohnsitze gelten nicht als versicherte Reiseziele.

Dokumente

Policendetails

Reisestorno und Reiseabbruch

Optionale Abdeckung für Reisestorno vor Reiseantritt und Reiseabbruch während der Reise bei Krankheit, Unfall oder anderen versicherten Gründen

QuelleKlausel 1.3.1Seite 1

Abschnitt: 1. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR ALLE BAUSTEINE > 1.3. Zeitliche Geltung der Versicherung > 1.3.1. Versicherungsschutz im Baustein Stornoversicherung

Der Abschluss für Reiseversicherungen mit Stornoversicherung muss spätestens am Tag der Reisebuchung erfolgen. Bei späterem Abschluss sind nur Ereignisse versichert, welche sich ab dem 10. Tag nach Abschluss ereignen (davon ausgenommen sind Unfälle, Todesfälle und Elementarereignisse). Erfolgt der Abschluss kürzer als 31 Tage vor dem Reiseantritt ist ein Stornoschutz nur bei gleichzeitigem Abschluss und Reisebuchung gegeben.

Medizinische Notfallversorgung im Ausland

Abdeckung für akute Erkrankung oder Verletzung im Ausland einschließlich ambulante und stationäre Behandlung, Krankentransport, Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlich verordnete Medikamente

Quelle

Abschnitt: Reisekrankenversicherung

Im Falle einer akut auftretenden Krankheit oder eines Unfalls im Ausland werden die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Krankentransport, Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlich verordnete Medikamente von der Reiseversicherung übernommen und Sie somit finanziell entlastet.

Reisegepäckversicherung

Abdeckung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Reisegepäck während der Reise; deckt auch Kosten für notwendige Ersatzkäufe bei verspätetem Gepäck

Quelle

Abschnitt: Leistungen der GRAWE Reisegepäckversicherung

Erstattung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Gepäcks durch Dritte Kostenübernahme für notwendige Ersatzkäufe bei verspätetem Gepäck

Reiseunfallversicherung

Unfallschutz während der Reise einschließlich Kosten für medizinische Behandlung, Transport in nächstgelegenes Krankenhaus und Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit

Quelle

Abschnitt: Reiseunfallversicherung

Diese ist Teil der umfangreichen Reiseversicherung GRAWE TRAVELSTAR und übernimmt im Falle eines Unfalls im Ausland Kosten für diverse medizinische Maßnahmen wie etwa: ambulante und stationäre Behandlungen, Krankentransport ins nächstgelegene Krankenhaus, Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit, ärztlich verordnete Medikamente.

Verspätungsschutz

Abdeckung für zusätzliche Kosten durch Reiseverzögerungen, einschließlich zusätzlicher Unterkunfts- und Transportkosten bei verspäteter Ankunft

Quelle

24-Stunden-Notfall-Assistanceservice

24-Stunden-Notfallhilfe einschließlich Unterstützung bei Behördenwegen, Organisation von Ersatzdokumenten, Dolmetscher- und Rechtsbeistandsleistungen

Quelle

Abschnitt: Ihre Vorteile

24 Stunden Notruf und Hilfe weltweit

Geografische Ausschlüsse

Bestimmte Länder und Regionen sind von der Abdeckung ausgeschlossen: Iran, Nordkorea, Venezuela, Syrien und die Krim

Quelle

Struktur versicherter Personen

Produkt verfügbar in zwei Varianten: 'Travelstar Single' (einzelne versicherte Person) und 'Travelstar Family & Friends' (bis zu 2 Erwachsene und 5 Minderjährige)

QuelleKlausel 1.1Seite 1

Abschnitt: 1. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR ALLE BAUSTEINE > 1.1. Versicherte Personen

In der „Travelstar Single“-Versicherung die in der Polizze genannte versicherte Person. In der „Travelstar Family & Friends“-Versicherung können maximal zwei volljährige und fünf minderjährige namentlich in der Polizze genannte Personen, unabhängig vom Bestehen eines Verwandtschaftsverhältnisses, versichert sein.

Stornoschutz-Karenzfrist

Mit Stornoschutz muss die Versicherung spätestens am Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden; bei späterem Abschluss sind nur Ereignisse ab dem 10. Tag nach Abschluss versichert (ausgenommen Unfälle, Todesfälle und Elementarereignisse). Erfolgt der Abschluss kürzer als 31 Tage vor Reiseantritt, besteht Stornoschutz nur bei gleichzeitiger Reisebuchung.

QuelleKlausel 1.3.1Seite 1

Abschnitt: 1. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR ALLE BAUSTEINE > 1.3. Zeitliche Geltung der Versicherung > 1.3.1. Versicherungsschutz im Baustein Stornoversicherung

Der Abschluss für Reiseversicherungen mit Stornoversicherung muss spätestens am Tag der Reisebuchung erfolgen. Bei späterem Abschluss sind nur Ereignisse versichert, welche sich ab dem 10. Tag nach Abschluss ereignen (davon ausgenommen sind Unfälle, Todesfälle und Elementarereignisse). Erfolgt der Abschluss kürzer als 31 Tage vor dem Reiseantritt ist ein Stornoschutz nur bei gleichzeitigem Abschluss und Reisebuchung gegeben.

Versicherungsdauer-Optionen

Abdeckung verfügbar als Einzelreise-Police (für eine bestimmte Reise) und Jahrespolice für häufig reisende Personen mit mehreren Reisen pro Jahr

Quelle

Abschnitt: Ihre Vorteile

Ganzjahresversicherung oder individuelle Urlaubsverträge - bei gleichem Deckungsumfang

Quellen

GRAWE Reiseversicherung