Aus Quelldokumenten geprüft

OAFA Ärzteflugambulanz GmbH

OAFA

OAFA is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2012-06-01Risikoträger: OAFA Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei stationären Krankenhausaufenthalten im Ausland ist der Versicherer bemüht, die anfallenden Kosten direkt zu übernehmen (Kostengarantie) gemäß der Leistungsübersicht des jeweiligen Produktes; die Direktabrechnung muss über die 24-Stunden-Einsatzzentrale der OAFA koordiniert werden.

Geografischer Geltungsbereich

Ausland (der örtliche Geltungsbereich ist je gewähltem Produkt gesondert geregelt; Österreich und der Hauptwohnsitzstaat der versicherten Person gelten nie als Ausland)

Der Versicherungsschutz gilt für Reisen ins Ausland; unabhängig von der Staatsbürgerschaft gilt Österreich in keinem Fall als Ausland, ebenso wenig das Land des Hauptwohnsitzes der versicherten Person.

Alleinstellungsmerkmale

  • Die OAFA betreibt eine eigene 24-Stunden-Einsatzzentrale und einen eigenen Ärzteflugambulanzdienst, eine Kernkompetenz des Unternehmens seit 1977.
  • Comfort 365 bietet einen vollen 365-Tage-Jahresschutz ohne Begrenzung der Dauer einzelner Reisen, im Gegensatz zu Comfort 90 (max. 90 Tage) oder Comfort Office (max. 5 Tage).
  • Bei stationären Krankenhausaufenthalten im Ausland ist die OAFA bemüht, die Kosten direkt mit dem Krankenhaus abzurechnen, sodass der Reisende nicht in Vorleistung treten muss.
  • Comfort 365 versichert sowohl manuelle Tätigkeiten als auch private Freizeitreisen, während die Variante Comfort Office beide ausschließt.

Leistungsgrenzen

Heilkosten im Ausland

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt ambulante ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Medikamente und stationäre Heilbehandlungen im Ausland bis zur vereinbarten Versicherungssumme laut Leistungsübersicht; die konkrete Versicherungssumme für Comfort 365 konnte in den geprüften Quellen nicht gefunden werden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Notfallmedizinische Behandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Eine akut eintretende Erkrankung oder unfallbedingte Körperverletzung im Ausland löst den Versicherungsfall aus; Behandlungskosten, die voraussichtlich € 1.000,00 übersteigen, müssen vor Behandlungsbeginn der Einsatzzentrale der OAFA gemeldet werden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Stationäre Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Stationäre Heilbehandlungen in einem im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhaus sind versichert; der Versicherer ist bemüht, die Kosten direkt zu übernehmen bzw. eine Kostengarantie gemäß Leistungsübersicht abzugeben.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ambulante ärztliche Behandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Ambulante ärztliche Behandlungen im Ausland sind versichert; bei ambulanten diagnostischen Abklärungen ist eine fachärztliche Überweisung Voraussetzung, die für den unmittelbaren Therapieerfolg zwingend notwendig ist.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Zahnbehandlung im Notfall

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Konservierende, prothetische oder kurative Behandlungen (z.B. Zahnbehandlungen) sind vom Kostenersatz ausdrücklich ausgeschlossen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Primärtransport

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Primärtransporte in das nächst erreichbare Krankenhaus sowie Bergung aus Berg- und Wassernot sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Rücktransport (Heimholung)

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Der Rücktransport (Heimholung) nach Österreich oder in einen angrenzenden Staat (sofern die Reise dort begonnen hat) wird von der Einsatzzentrale der OAFA organisiert, sobald dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist; selbst organisierte Transporte werden nicht ersetzt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Überführung / Rücktransport nach Tod

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die Standard-Transportkosten für eine im Ausland verstorbene versicherte Person bzw. deren Begräbniskosten am Sterbeort sind im Baustein Stornoschutz/Extrarückreise versichert; ob dieser Baustein im konkreten Comfort 365 Paket inkludiert ist oder gesondert gewählt werden muss, konnte anhand der geprüften Quellen nicht bestätigt werden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Such- und Bergungskosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die nachgewiesenen Kosten der Suche nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder in das nächstgelegene Spital werden ersetzt, wenn die Person unverletzt, verletzt oder tot geborgen werden musste.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

COVID-19- / Pandemiebehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Es besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die aufgrund von Epidemie und Pandemie eintreten.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Vorerkrankungen / chronische Krankheiten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Chronische Krankheiten und bestehende Leiden, die nicht unter die harten Ausschlüsse fallen, sind nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut werden, und zwar mit eingeschränkten Versicherungssummen; eine zum Reisebeginn laufende Behandlung ist ausgeschlossen. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ I und II), Migräne und Multiple Sklerose sind ausgeschlossen, wenn sie in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsabschluss stationär und/oder ambulant behandelt wurden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wintersport-Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Skifahren und Snowboarden gelten ausdrücklich als übliche (Urlaubs-)Sportarten und nicht als Extremsport und sind daher versichert; außerhalb der Piste besteht Versicherungsschutz ausschließlich mit einem Führer.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abenteuer-/Extremsport-Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Paragleiten, Bungeejumping, Klettern, Wildwasser-Sportarten, Hochgebirgstouren über 6000 m ohne geprüften Berg- und Schiführer sowie nicht als Pauschalreise gebuchte derartige Touren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schwangerschaftskomplikationen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Schwangerschaftsbehandlungen, Schwangerschaftsunterbrechungen, Entbindungen oder Behandlungen der Folgen empfängnisverhütender Maßnahmen sowie daraus resultierende Komplikationen und Beschwerden sind ausgeschlossen; die OAFA empfiehlt bei bekannter Schwangerschaft ausdrücklich, keine Reisen ins Ausland zu unternehmen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Privathaftpflichtversicherung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten für Personen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden Dritter auf Reisen im Ausland (Risikoträger: AGA International S.A.); es gilt ein Selbstbehalt von 10% des Schadens (mind. € 350, max. € 2.000) pro Versicherungsfall. Die konkrete Versicherungssumme für Comfort 365 konnte nicht ermittelt werden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Pauschalreise-Rechtsschutz

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Der von Helvetia versicherte Pauschalreise-Rechtsschutz deckt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Dienstleistungsverträgen mit Reiseveranstaltern bis zu einer Höchstgrenze von € 5.000,00 pro Leistungsfall; bei Wahl eines nicht vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalts ist ein Selbstbehalt von 10% (mind. € 500) zu tragen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

24-Stunden-Notrufzentrale

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Ein 24-Stunden-Notrufdienst der Austrian Air Ambulance – Ärzteflugambulanz Assistenz GmbH (seit 01.01.2011 durch Partneranbindung von Mondial Assistance GmbH erweitert) koordiniert Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und Heimholungen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Die Einsatzzentrale der OAFA (Notrufnummer +43/1/40 144) ist bei stationärem Krankenhausaufenthalt, bei voraussichtlich € 1.000,00 übersteigenden Behandlungskosten oder bei Heimholung unverzüglich telefonisch zu verständigen; dauert der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als drei Tage, ist die Einsatzzentrale ebenfalls unverzüglich zu informieren, sonst droht Leistungsfreiheit oder Kürzung.

Nicht autorisierte Behandlung

Transporte, Heimholungen oder Verlegungen in eine Privatklinik, die nicht von der Einsatzzentrale der OAFA organisiert oder beauftragt wurden, können nicht ersetzt werden; wird auf die vorrangige Einreichung bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verzichtet oder eine Refundierung abgelehnt, wird ein 20%iger Selbstbehalt der Heilkosten abgezogen.

Abschluss im Ausland

Wird die Reiseschutzkarte nach Reiseantritt erworben, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz.

Chronische Erkrankungen

Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ I und II), Migräne und Multiple Sklerose sind ausgeschlossen, sofern sie in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsabschluss stationär und/oder ambulant behandelt wurden; andere chronische Erkrankungen sind nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut werden, mit eingeschränkten Versicherungssummen.

Schwangerschaft

Schwangerschaftsbehandlungen, Schwangerschaftsunterbrechungen, Entbindungen, Behandlungen der Folgen empfängnisverhütender Maßnahmen sowie daraus resultierende Komplikationen sind ausgeschlossen; die OAFA rät bei bekannter Schwangerschaft von Auslandsreisen ab.

Vorerkrankungsausschluesse

Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses oder Reisebeginns eine laufende Behandlung erfordern, gelten als bereits eingetreten und sind nicht versichert; nur ein plötzliches, unerwartetes Akutwerden einer chronischen Erkrankung ist mit eingeschränkten Versicherungssummen versichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Ist die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus nicht möglich, besteht die Leistungspflicht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit weiter, maximal jedoch für die Dauer von 2 Monaten (Nachhaftung).

Wo kaufen

Dokumente

OAFA Reiseversicherungsbedingungen (gültig ab 01.06.2012)

Versicherungsbedingungen

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OAFA Reiseversicherungsbedingungen (Spiegelkopie)

Versicherungsbedingungen

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Comfort 365 Produktinformationsseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Jahresabdeckung für 365 Tage

Comfort 365 bietet durchgehend 365 Tage Versicherungsschutz ohne Begrenzung der einzelnen Reisedauer

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Auto-Mobilitätsschutz

Enthält Pannendienst und Notfallassistanz in Europa

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Versicherung manueller Tätigkeit

Versicherungsschutz für manuelle Tätigkeiten ist vollinhaltlich versichert

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Akutwerden chronischer Erkrankungen

Bei Akutwerden chronischer Erkrankungen besteht Versicherungsschutz mit eingeschränkten Versicherungssummen

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Altersbeschränkungen

Mindestalter: 2 Jahre (vollendetes 2. Lebensjahr), Höchstalter: 77 Jahre (vollendetes 76. Lebensjahr bei Abschluss)

Quelle

Ereigniskumul-Haftungsgrenze

Die Summe der Versicherungsleistungen pro Ereignis gesamt (Ereigniskumul) ist für alle bei uns versicherten Personen auf 2 Millionen Euro begrenzt

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Nicht übertragbare Versicherungskarte

Die Reiseschutzkarte gilt für die auf der Karte namentlich bezeichnete Person und ist nicht übertragbar

Quelle

Zahlungsbedingungen und Vertragsbestimmungen

Die Reiseschutzkarte wird durch Bezahlung mit dem zugesandten Erlagschein oder per SEPA-Lastschriftverfahren abgeschlossen; bei Firmenanmeldung gelten gesonderte Abschlussmodalitäten

Quelle

Quellen