OAFA Ärzteflugambulanz GmbH
OAFA
OAFA is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Bei stationären Krankenhausaufenthalten im Ausland ist der Versicherer bemüht, die anfallenden Kosten direkt zu übernehmen (Kostengarantie) gemäß der Leistungsübersicht des jeweiligen Produktes; die Direktabrechnung muss über die 24-Stunden-Einsatzzentrale der OAFA koordiniert werden.
Geografischer Geltungsbereich
Ausland (der örtliche Geltungsbereich ist je gewähltem Produkt gesondert geregelt; Österreich und der Hauptwohnsitzstaat der versicherten Person gelten nie als Ausland)
Der Versicherungsschutz gilt für Reisen ins Ausland; unabhängig von der Staatsbürgerschaft gilt Österreich in keinem Fall als Ausland, ebenso wenig das Land des Hauptwohnsitzes der versicherten Person.
Alleinstellungsmerkmale
- Die OAFA betreibt eine eigene 24-Stunden-Einsatzzentrale und einen eigenen Ärzteflugambulanzdienst, eine Kernkompetenz des Unternehmens seit 1977.
- Comfort 365 bietet einen vollen 365-Tage-Jahresschutz ohne Begrenzung der Dauer einzelner Reisen, im Gegensatz zu Comfort 90 (max. 90 Tage) oder Comfort Office (max. 5 Tage).
- Bei stationären Krankenhausaufenthalten im Ausland ist die OAFA bemüht, die Kosten direkt mit dem Krankenhaus abzurechnen, sodass der Reisende nicht in Vorleistung treten muss.
- Comfort 365 versichert sowohl manuelle Tätigkeiten als auch private Freizeitreisen, während die Variante Comfort Office beide ausschließt.
Leistungsgrenzen
Heilkosten im Ausland
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt ambulante ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Medikamente und stationäre Heilbehandlungen im Ausland bis zur vereinbarten Versicherungssumme laut Leistungsübersicht; die konkrete Versicherungssumme für Comfort 365 konnte in den geprüften Quellen nicht gefunden werden.
Notfallmedizinische Behandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Eine akut eintretende Erkrankung oder unfallbedingte Körperverletzung im Ausland löst den Versicherungsfall aus; Behandlungskosten, die voraussichtlich € 1.000,00 übersteigen, müssen vor Behandlungsbeginn der Einsatzzentrale der OAFA gemeldet werden.
Stationäre Heilbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Stationäre Heilbehandlungen in einem im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhaus sind versichert; der Versicherer ist bemüht, die Kosten direkt zu übernehmen bzw. eine Kostengarantie gemäß Leistungsübersicht abzugeben.
Ambulante ärztliche Behandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Ambulante ärztliche Behandlungen im Ausland sind versichert; bei ambulanten diagnostischen Abklärungen ist eine fachärztliche Überweisung Voraussetzung, die für den unmittelbaren Therapieerfolg zwingend notwendig ist.
Zahnbehandlung im Notfall
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Konservierende, prothetische oder kurative Behandlungen (z.B. Zahnbehandlungen) sind vom Kostenersatz ausdrücklich ausgeschlossen.
Primärtransport
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Primärtransporte in das nächst erreichbare Krankenhaus sowie Bergung aus Berg- und Wassernot sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Rücktransport (Heimholung)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Rücktransport (Heimholung) nach Österreich oder in einen angrenzenden Staat (sofern die Reise dort begonnen hat) wird von der Einsatzzentrale der OAFA organisiert, sobald dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist; selbst organisierte Transporte werden nicht ersetzt.
Überführung / Rücktransport nach Tod
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Standard-Transportkosten für eine im Ausland verstorbene versicherte Person bzw. deren Begräbniskosten am Sterbeort sind im Baustein Stornoschutz/Extrarückreise versichert; ob dieser Baustein im konkreten Comfort 365 Paket inkludiert ist oder gesondert gewählt werden muss, konnte anhand der geprüften Quellen nicht bestätigt werden.
Such- und Bergungskosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die nachgewiesenen Kosten der Suche nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder in das nächstgelegene Spital werden ersetzt, wenn die Person unverletzt, verletzt oder tot geborgen werden musste.
COVID-19- / Pandemiebehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Es besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die aufgrund von Epidemie und Pandemie eintreten.
Vorerkrankungen / chronische Krankheiten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Chronische Krankheiten und bestehende Leiden, die nicht unter die harten Ausschlüsse fallen, sind nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut werden, und zwar mit eingeschränkten Versicherungssummen; eine zum Reisebeginn laufende Behandlung ist ausgeschlossen. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ I und II), Migräne und Multiple Sklerose sind ausgeschlossen, wenn sie in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsabschluss stationär und/oder ambulant behandelt wurden.
Wintersport-Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Skifahren und Snowboarden gelten ausdrücklich als übliche (Urlaubs-)Sportarten und nicht als Extremsport und sind daher versichert; außerhalb der Piste besteht Versicherungsschutz ausschließlich mit einem Führer.
Abenteuer-/Extremsport-Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Paragleiten, Bungeejumping, Klettern, Wildwasser-Sportarten, Hochgebirgstouren über 6000 m ohne geprüften Berg- und Schiführer sowie nicht als Pauschalreise gebuchte derartige Touren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schwangerschaftskomplikationen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Schwangerschaftsbehandlungen, Schwangerschaftsunterbrechungen, Entbindungen oder Behandlungen der Folgen empfängnisverhütender Maßnahmen sowie daraus resultierende Komplikationen und Beschwerden sind ausgeschlossen; die OAFA empfiehlt bei bekannter Schwangerschaft ausdrücklich, keine Reisen ins Ausland zu unternehmen.
Privathaftpflichtversicherung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten für Personen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden Dritter auf Reisen im Ausland (Risikoträger: AGA International S.A.); es gilt ein Selbstbehalt von 10% des Schadens (mind. € 350, max. € 2.000) pro Versicherungsfall. Die konkrete Versicherungssumme für Comfort 365 konnte nicht ermittelt werden.
Pauschalreise-Rechtsschutz
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der von Helvetia versicherte Pauschalreise-Rechtsschutz deckt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Dienstleistungsverträgen mit Reiseveranstaltern bis zu einer Höchstgrenze von € 5.000,00 pro Leistungsfall; bei Wahl eines nicht vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalts ist ein Selbstbehalt von 10% (mind. € 500) zu tragen.
24-Stunden-Notrufzentrale
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Ein 24-Stunden-Notrufdienst der Austrian Air Ambulance – Ärzteflugambulanz Assistenz GmbH (seit 01.01.2011 durch Partneranbindung von Mondial Assistance GmbH erweitert) koordiniert Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und Heimholungen.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Die Einsatzzentrale der OAFA (Notrufnummer +43/1/40 144) ist bei stationärem Krankenhausaufenthalt, bei voraussichtlich € 1.000,00 übersteigenden Behandlungskosten oder bei Heimholung unverzüglich telefonisch zu verständigen; dauert der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als drei Tage, ist die Einsatzzentrale ebenfalls unverzüglich zu informieren, sonst droht Leistungsfreiheit oder Kürzung.
Nicht autorisierte Behandlung
Transporte, Heimholungen oder Verlegungen in eine Privatklinik, die nicht von der Einsatzzentrale der OAFA organisiert oder beauftragt wurden, können nicht ersetzt werden; wird auf die vorrangige Einreichung bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verzichtet oder eine Refundierung abgelehnt, wird ein 20%iger Selbstbehalt der Heilkosten abgezogen.
Abschluss im Ausland
Wird die Reiseschutzkarte nach Reiseantritt erworben, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz.
Chronische Erkrankungen
Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ I und II), Migräne und Multiple Sklerose sind ausgeschlossen, sofern sie in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsabschluss stationär und/oder ambulant behandelt wurden; andere chronische Erkrankungen sind nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut werden, mit eingeschränkten Versicherungssummen.
Schwangerschaft
Schwangerschaftsbehandlungen, Schwangerschaftsunterbrechungen, Entbindungen, Behandlungen der Folgen empfängnisverhütender Maßnahmen sowie daraus resultierende Komplikationen sind ausgeschlossen; die OAFA rät bei bekannter Schwangerschaft von Auslandsreisen ab.
Vorerkrankungsausschluesse
Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses oder Reisebeginns eine laufende Behandlung erfordern, gelten als bereits eingetreten und sind nicht versichert; nur ein plötzliches, unerwartetes Akutwerden einer chronischen Erkrankung ist mit eingeschränkten Versicherungssummen versichert.
Begrenzung der Deckungsdauer
Ist die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus nicht möglich, besteht die Leistungspflicht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit weiter, maximal jedoch für die Dauer von 2 Monaten (Nachhaftung).
Wo kaufen
Policendetails
Jahresabdeckung für 365 Tage
Comfort 365 bietet durchgehend 365 Tage Versicherungsschutz ohne Begrenzung der einzelnen Reisedauer
QuelleVersicherung manueller Tätigkeit
Versicherungsschutz für manuelle Tätigkeiten ist vollinhaltlich versichert
QuelleAkutwerden chronischer Erkrankungen
Bei Akutwerden chronischer Erkrankungen besteht Versicherungsschutz mit eingeschränkten Versicherungssummen
QuelleAltersbeschränkungen
Mindestalter: 2 Jahre (vollendetes 2. Lebensjahr), Höchstalter: 77 Jahre (vollendetes 76. Lebensjahr bei Abschluss)
QuelleEreigniskumul-Haftungsgrenze
Die Summe der Versicherungsleistungen pro Ereignis gesamt (Ereigniskumul) ist für alle bei uns versicherten Personen auf 2 Millionen Euro begrenzt
QuelleNicht übertragbare Versicherungskarte
Die Reiseschutzkarte gilt für die auf der Karte namentlich bezeichnete Person und ist nicht übertragbar
QuelleZahlungsbedingungen und Vertragsbestimmungen
Die Reiseschutzkarte wird durch Bezahlung mit dem zugesandten Erlagschein oder per SEPA-Lastschriftverfahren abgeschlossen; bei Firmenanmeldung gelten gesonderte Abschlussmodalitäten
Quelle